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Author Topic: Anfrage zu ESCROW - Was ist zu beachten?  (Read 1652 times)
Borpf (OP)
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January 11, 2016, 05:09:34 PM
 #1

Hallo Community,

ich habe heute recht überraschend eine Escrow Anfrage aus dem englischen Bereich erhalten.
Kenne weder Käufer, noch Verkäufer.
Einerseits natürlich ehrt mich dies, andererseits möchte ich diesen Trade - sofern ich diesen annehme - natürlich professionell begleiten
und auch bis zum Schluss umsetzen. Auch natürlich, ohne mich selbst einem Disput auszusetzen oder für etwas haften zu müssen.

Meine Frage also wäre, wie ich mich hier als Escrow bestenfalls verhalte?
Ich meine... in diesem Fall geht es nur um BTC gegen USD. Aber wie z.B. wenn ein Artikel verkauft wird?

Beispiel:
Verkäufer A wird sich mit B einig über den Kauf eines S7 Miners für z.b. 2000.-€.
Verkäufer A sendet mir den Sendebeleg, Käufer B sagt, es war ein Ziegelstein drin, sonst nix.
Was mache ich als Escrow dann?

Wenn, dann will ioch das absolut gewissenhaft begleiten. Denn sonst lehnme ich lieber ab.

Wie "schützt" Ihr Euch? Wie garantiert Ihr dies als Escrow?

Vielen Dank!!!

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mezzomix
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January 11, 2016, 05:26:32 PM
 #2

Du kannst die beiden auf Multisig-Escrow hinweisen. Dann benötigst Du einen Nachweis der USD Transaktion nur, wenn der BTC Verkäufer behauptet, die USD nicht bekommen zu haben und der BTC Käufer gleichzeitig behauptet, die USD verschickt zu haben.
Borpf (OP)
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January 11, 2016, 05:37:55 PM
 #3

Ich weiß, dass Multiescrow ein immer mehr an Bedeutung gewinnender Service bedeutet.
(Hab dazu gerade noch die multiescrow.de registriert).
Und eine mehrfache Absicherung bedeutet bestimmt auch mehr Schutz.
Mit einem Überweisungs - Sendebeleg ist das ja auch alles kein Problem.

Aber um mal auf das Szenario mit dem S7 zurückzukommen....
Da müsste ja der Postbote (Wenn vor Ihm geöffnet) schon ein Teil des ESCROW Teams sein.
Anders wäre das zumindest nicht zuverlässig zu bewerkstelligen.

Wer hier jetzt einen Deal mit DPD, UPS oder DHL ausklabustern könnte - wäre mit DEM escrow Service etabliert.
Eine Nische?
Wie sollte man dies sonst bewerkstelligen?
Ich glaube, ich forsche hier mal nach der Ideallösung für einen postalischen(!) Escrow Service....  Wink

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mezzomix
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January 11, 2016, 05:46:06 PM
 #4

Bei USD gegen BTC ist die Sache einfach. Beim Warengeschäft bleibt Dir irgendwann nichts anderes mehr übrig als entweder die Ware über den Treuhänder laufen zu lassen oder aber notfalls das Geld erst nach einer gerichtlichen Klärung des Sachverhalts freizugeben.

Muss ja nicht gleich ein Stein sein, sondern kann auch einfach ein Streit über die exakte Beschaffenheit der Ware sein. Wobei meine Erfahrung bisher war, dass schon der Treuhandservice einen Anreiz für Käufer und Verkäufer bietet, zu einer einvernehmlichen Einigung zu kommen. Ausser Stress kann ein Betrüger bei einem ordentlichen Treuhandservice nichts gewinnen.

Aber um mal auf das Szenario mit dem S7 zurückzukommen....
Da müsste ja der Postbote (Wenn vor Ihm geöffnet) schon ein Teil des ESCROW Teams sein.
Anders wäre das zumindest nicht zuverlässig zu bewerkstelligen.

Ja, der Zusteller müsste Treuhänder sein. Wenn Du Dir die Logistik-Branche und das Zustellersystem anschaust, wirst Du bemerken, dass sowas nicht realistisch ist. Am Ende müsste der Zusteller vielleicht sogar die Funktion der Ware prüfen. Sowas wäre am Ende viel zu teuer.

Meine Meinung: Solange sich kein Markt für Warenbetrug mit Escrow bildet ist das unnötig.
Borpf (OP)
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January 11, 2016, 06:23:45 PM
 #5

Bedeutet also, dass Du beim Versand von Gütern oder Waren also entweder selbst als Mittelsmann fungierst
und auch vorausgesetzt ist, dass Du Dich mit jeder Materie auskennst nd garantieren kannst, dass der Artikel
funktionsfähig ist, oder aber der Empfänger sich sozusagen an der Tür vom Umfang überzeugen kann
und den Empfang erst dann nach Augenschein bestätigt?
Da lässt sich ja schon mal was mit anfangen, bzw. eingrenzen.

Mal so gespoonnen, aber nicht abwägig...
Wenn DHL also sozusagen den Service "Augenschein" anbieten würde für in Zukunft per Escrow gekaufte Artikel.
Z.B. durch Mailbenachrichtigung.
Dann würde das doch einen recht sicheren Weg des Einkaufs bedeuten, oder?
Wäre das nicht ein Plus an Sicherheit zukünftiger Dienstleistungen im Zahlungs - Warenverkehr?
Gepaart mit einer Art Versicherung wie bei PayPal....

Bin da gerade echt am überlegen.
Ist sowas nicht genau das was oft fehlt?
Ob Tic-Tacs, Fieberthermometer, Schinken oder Miner?

Ich seh da wirklich eine Nische.
Warum sollte z.B. SebastianJu für seine Tolle Arbeit nur bei Bitcointalk bekannt sein?
Warum nicht eine Trusted Platform bieten?
Potential sehe ich allemal.

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cagrund
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January 11, 2016, 06:32:15 PM
 #6

Die einzige echte Möglichkeit für Dich:

Käufer A zahlt an Dich.
Verkäufer B sendet Ware an Dich.

Du prüfst den INHALT, nicht die Funktion, also eine reine Sichtprüfung. - Also um im Bild zu bleiben, Du öffnest den Karton und prüfst ob ein S7 oder Ziegelsteine drin sind.

Wenn alles okay ist versendest Du die Ware an den Käufer A.
Sobald das Paket dort zugestellt ist sendest Du dem Verkäufer B den Kaufpreis.

Nachteil: Du mußt Zuhause sein, das Paket in Empfang nehmen, prüfen und mit neuem Porto weiter-versenden.

Da dies ein erheblicher Aufwand ist, würde ich mir das bezahlen lassen; also Spesen und Aufwendungen und es macht nur bei wirklich hochwertigen und teuren Artikeln Sinn.

Aber Vorsicht, wenn z.B. Ware aus dem Nicht-EU-Ausland kommt, dann kannst Du im Zweifel noch beim Zoll antraben und bekommst im ungünstigsten Fall die Ware nicht, da Du keine Belege (Rechnung zur Ware) vorlegen kannst.

Gruß Carsten.

Borpf (OP)
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January 11, 2016, 06:51:56 PM
 #7

Das mit dem Zoll ist auf jeden Fall zu berücksichtigen. as stimmt.
Aber... Was, wenn ich reinschaue, es ist ein S7 drin, ich geb das OK,
und im Gehäuse des kaputten S7 liegt stattdessen der Ziegelstein?
Oder der Miner geht nach 1 Minute Betrieb in Flammen auf, weil z.B.
ein PCI-E Anschluss intern mit Klingeldraht gebrückt wurde?

Ich seh mich da als Escrow ja in der Verantwortung. Andererseits...
Wie soll man all diese Betrugsmöglichkeiten abdecken?

Wird ein Käuferschutz angeboten, wird ja bestimmt von manchen Seiten auch versucht diesen
"kollektiv auszureizen".

Echt schwierig.
Aber füpr Tic-Tacs... da geb ich Dir Recht, ist wie die Granaten auf Spatzen...
Obgleich das bestimmt auch viele für sich nutzen...

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mezzomix
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January 12, 2016, 11:17:18 AM
 #8

Du prüfst den INHALT, nicht die Funktion, also eine reine Sichtprüfung. - Also um im Bild zu bleiben, Du öffnest den Karton und prüfst ob ein S7 oder Ziegelsteine drin sind.

Wenn man 100% Sicherheit möchte, dann muss man auch die Funktion prüfen. Sonst könnte der Verkäufer defekte Ware als gute Ware verkaufen und so betrügen. Aber:

Ist sowas nicht genau das was oft fehlt?
Ob Tic-Tacs, Fieberthermometer, Schinken oder Miner?

Nein. Erfahrungsgemäss ist es bisher so, dass Betrüger Escrow (der Zahlung) meiden!
yxt
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January 12, 2016, 11:37:43 AM
 #9


Ist sowas nicht genau das was oft fehlt?
Ob Tic-Tacs, Fieberthermometer, Schinken oder Miner?

Nein. Erfahrungsgemäss ist es bisher so, dass Betrüger Escrow (der Zahlung) meiden!


Zumindest so lange es noch genug Opfer ohne Escrow gibt...

Verbrecher sind meistens faul, warum mit Escrow rumärgern wenn man einfach yesminer verkaufen kann  Wink

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mezzomix
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January 12, 2016, 11:55:25 AM
 #10

Zumindest so lange es noch genug Opfer ohne Escrow gibt...

Wie oben schon beschrieben, müsste der Betrüger dann im Ernstfall vor Gericht den Betrug sanktionieren lassen. Nicht unmöglich, aber solange es weit einfachere Möglichkeiten gibt, tut sich das kein Betrüger an.

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January 12, 2016, 12:59:54 PM
 #11

Ich denke nicht das der Escrow irgendeine Haftung für Produkte übernimmt. Er übernimmt nur die Haftung für das Geld das bei ihm hinterlegt ist. Und da beschränkt sich die Haftung drauf, ob er seinen Prüfpflichten nachgekommen ist. Was sind diese Prüfpflichten? Nun, sobald die Ware ankommt muss der KÄUFER sein OK geben. Sobald der Escrow nachweisbar das OK des Käufers hat, gibt er das Geld frei.

Sobald aber der Käufer kein OK gibt, sollte er das Geld einfrieren und beide Parteien zuerst zur Klärung anregen. Die Klärung müssen die Parteien unter sich ausmachen und erst wenn beide Seiten dann die Sache als geklärt bestätigen wird das Geld freigegeben.

Haftung kommt dann auf dich zu, wenn du nicht sauber nachweisen kannst, welche Freigaben du hast. Also telefonisch würde ich da nichts machen. Ob man dann gleich signieren muss oder eine PM im Forum bzw ein SS dieser PM deinerseits archiviert reicht hängt wohl stark von den äusseren Umständen ab. Und das ist dann auch dein Risikobereich. Ein Richter vor dem du wegen Escrow-problemen vieleicht mal stehst, wird die Umstände und deine Sorgfalt abwägen. Wegen 50 Euro muss man keine eingeschriebenen Briefe tauschen zum Beweis. Da reicht es, wenn du SS von Foren-PM machst. Bei 2000 Euro würde ich Mails anfordern. Signierung ist dabei eher unwichtig, da der Escrow ja von beiden Seiten als "Vertrauensperson" akzeptiert wurde und somit seine Nachrichten bzw die Beweise dieser Nachricht als Glaubwürdig angesehen werden.

Wenn sie die Parteien absolut nicht einigen können, dies aber auch nicht gerichtlich klären lassen und der Käufer nun dich anklagt, das Geld wieder rauszurücken, gibt es die Möglichkeit beim Amtsgericht das Geld zu hinterlegen. zB macht man das wenn man Miete zurück behält weil der Vermieter Dinge nicht richtet, aber sich auch nicht ganz sicher ist, ob das alles so ok ist. Man kann nun ein treuhandkonto bei einer Bank anlegen oder beim Amtsgericht das Geld hinterlegen. Wenn der Vermieter wegen den Mietrückständen dann Räumungsklage macht, reicht das Hinterlegen bereits aus, diese abzuweisen. Diese Art des Treuhands kann man auch in deinem Fall benutzen. Und nun MÜSSEN sich diese zwei Parteien beim Richter melden um ans Geld zu kommen. Kostet zwar Geld, aber das Geld wird dir erstattet wenn die zwei sich einigen. Welche Vorraussetzungen du erfüllen musst um diese Art des Treuhands zu nutzen, musst du dir mal selbst beim Amtsgericht erfragen. Es sind bestimmte Dinge zu erfüllen. Vorallem muss man Angaben machen und diese Eidesstattlich versichern. Hast du dann was falsches gesagt, wirds haarig.

Ich denke mal (und da frag ruhig auch mal SebastianJu) das dein Risiko relativ klein ist, solange du alles emotionslos nur an Fakten ausrichtest. Sendeprotokoll, Photos bei Beschädigung usw vieleicht vorher vereinbaren. Und Geld NIE rausrücken, wenn du nicht 100% sicher bist. Fürs NICHT Rausrücken kann dir keiner ans Bein pissen, solange du nachweisen kannst das eine Partei es nicht will. Für diesen Nachweis musst du Beweise haben. Deine Beweise sind aber 100% glaubwürdig. Also selbst Handyfoto vom Bildschirm wenn Datum sichtbar reicht da schon. Deine Glaubwürdigkeit liegt ja dran, das du nichts davon hast wenn du was fälscht. Den beide Seiten haben dich als Glaubwürdig akzeptiert und müssen nun deine Unglaubwürdigkeit nachweisen...was wohl kaum möglich ist, solange du neutral bleibst.

Ich hoffe das hilft dir weiter.
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January 12, 2016, 01:19:35 PM
 #12

Und genau aus diesem Grund empfehle (OK, Predigen wäre das bessere Wort) ich immer 2-aus-3 Multisig-Escrow. Hier erledigen im Optimalfall Käufer und Verkäufer die Freigabe des Geldes selbst. Erst wenn die beiden hier gar nicht mehr weiterkommen, kommt der Treuhänder ins Spiel. Neben technischer Hilfestellung zur Selbsthilfe musste ich hier allerdings noch nie - durch die Nutzung meines Private Key - eingreifen. Es liegt üblicherweise im Interesse von Käufer und Verkäufer, die Abwicklung sicherzustellen und die Zahlung freizugeben.

Vom Selbstverständnis her sollte ein Treuhänder bereit sein, eigene Fehler durch unberechtigte Freigabe des Geldes auch selbst zu bezahlen. Wer dazu nicht bereit ist, sollte den Job nicht machen!
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January 12, 2016, 01:53:34 PM
 #13

Vielen Dank erst mal für die interessanten und gut ausgeführten Antworten.
Damit lässt sich doch schon mal was anfangen. Multisig macht hier wirklich viel Sinn.
Aber auch in allerletzter Instanz sozusagen das Geld "zu Gericht zu bringen" - Das war mir neu.

Gibt es denn so eine Art Trusted Plattform, bei der ich z.B. beim BTC Zahlungsverkehr mir
"einen ESCROW als Sherpa mieten kann?"

Die Escrow Anfrage habe ich im übrigen abgeleht.
Mir kam das alles irgendwie suspekt vor.

Angeschrieben hatte mich bisher nur der Verkäufer, obwohl der Käufer mich als Escrow vorgeschlagen hatte.
Ich kenne keinen von Beiden. Der Käufer ist relativer Newbie.
Einen link zum Thread in dem das "ausgehandelt" wurde kann man mir offenbar auch nicht senden...
Da sehe ich nur Ärger auf mich zurollen.
Und das für 0.05 BTC - Wobei auf eine "Gebühr" erst gar nicht eingegangen wurde.

Ich glaube, da lass ich besser die Finger von. Wink

Aber wie gesagt.
Vielen Dank für die Antworten. Hab mal wieder dazugelernt! :\Daumenhochsmiley/:

Und vielleicht kann man mit der Domain ja künftig noch was anstellen.
Und wenns nur etwas Werbung für Multiescrow an sich ist und die Möglichkeit zeigt.

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January 12, 2016, 01:54:05 PM
 #14

Korrekt, so wie der Multiescrow mit 3 Keys technisch abläuft muss auch der Treuhänder arbeiten. Streng logisch und emotionslos wie ein PC. Und sich ansonsten aus jeglichen Kundenstreits raushalten

Passiert selten aber stimme dir voll und ganz zu Tongue
iudica
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January 13, 2016, 07:42:40 AM
 #15

Die Frage ist, was das escrow leisten soll. Extrembeispiel: Der Miner könnte von Anfang an einen versteckten Mangel haben und innerhalb von 6 Monaten durchschmoren. Wenn Du das im Rahmen von escrow ausschließen willst, musst Du die Auszahlung der BTC zumindest um die 6 Monate blocken.

Grds. wird escrow oder Treuhand als eine Dienstleistung verstanden, die das Risiko der Vorleistung abmindern soll. Die Treuhand soll gerade nicht als (Schieds-)Gericht fungieren. Sie zahlt daher den Betrag nur aus, wenn zwischen den Parteien Konsens besteht (z.B. durch die Freigabeerklärung des Geschäftspartners), manchmal auch, wenn sich die Parteien auf ein bestimmtes Ereignis geeinigt haben (Erhalt des Paketes).

Ist dies nicht der Fall, ist der Treuhänder verpflichtet, den Betrag zu blocken, mehr nicht. Wenn jetzt eine der Parteien an das Geld will, muss man sich entweder (außer-)gerichtlich einigen oder ein Urteil erwirken. In dem Urteil würde dann mit Rechtskraft stehen, ob die Gegenleistung (vollständig) erbracht wurde oder nicht und an wenn wieviel Geld zu zahlen ist.

Soweit der Treuhänder sich in irgendeiner Weise auch als Richter aufspielen will, macht er sich ggfs. schadenersatzpflichtig.

Darüber hinaus ist es auch weder Aufgabe eines Treuhänders noch eines (Schieds-)Richters, eine Beweissicherung vorzunehmen. Wenn z.B. der Empfänger fürchtet, einen Ziegelstein geschickt zu bekommen, kann er den Versender bitten, das Paket versiegelt zu schicken und es dann mit einem Zeugen und/oder vor laufender WEBcam oder oder zu öffnen. Auch hier steht es den Parteien frei, zu regeln, was für sie als Beweis hinreichend ist.

Wenn all diese Maßnahmen vorab nicht getroffen wurden und der Sachverhalt nicht beweisbar ist, dann hat ein (Schieds-)Richter anhand der sogenannten Beweislast zu urteilen. Diese ist gesetzlich vorgegeben.

Ich weiß nicht, wie oft escrow jetzt hier vorkommt, aber wenn es gewünscht wird, könnten sich alle escrower mal virtuell zusammensetzen und wir würden AGBs für sie entwerfen. Ich biete auch einen Schiedsgerichtsdienst an. D.h. die Schadenersatzpflicht könnten die Escrower im Streitfall auch abwälzen.

shorena
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January 13, 2016, 11:35:00 AM
 #16

Die Frage ist, was das escrow leisten soll. Extrembeispiel: Der Miner könnte von Anfang an einen versteckten Mangel haben und innerhalb von 6 Monaten durchschmoren. Wenn Du das im Rahmen von escrow ausschließen willst, musst Du die Auszahlung der BTC zumindest um die 6 Monate blocken.

Grds. wird escrow oder Treuhand als eine Dienstleistung verstanden, die das Risiko der Vorleistung abmindern soll. Die Treuhand soll gerade nicht als (Schieds-)Gericht fungieren. Sie zahlt daher den Betrag nur aus, wenn zwischen den Parteien Konsens besteht (z.B. durch die Freigabeerklärung des Geschäftspartners), manchmal auch, wenn sich die Parteien auf ein bestimmtes Ereignis geeinigt haben (Erhalt des Paketes).

Ist dies nicht der Fall, ist der Treuhänder verpflichtet, den Betrag zu blocken, mehr nicht. Wenn jetzt eine der Parteien an das Geld will, muss man sich entweder (außer-)gerichtlich einigen oder ein Urteil erwirken. In dem Urteil würde dann mit Rechtskraft stehen, ob die Gegenleistung (vollständig) erbracht wurde oder nicht und an wenn wieviel Geld zu zahlen ist.

I seh Escrow auch immer als eine Art Mediator oder Vermittler zwischen den Parteien. Im Allgemeinen würde ich dir aber Recht geben, das Prüfen liegt beim Empfänger und es sollte immer eine Einigung angestrebt werden. Meistens ist man als Escrow aber ohnehin kaum involviert, sondern sorgt lediglich für einen stabilen Rahmen für die Händler.

Soweit der Treuhänder sich in irgendeiner Weise auch als Richter aufspielen will, macht er sich ggfs. schadenersatzpflichtig.

Darüber hinaus ist es auch weder Aufgabe eines Treuhänders noch eines (Schieds-)Richters, eine Beweissicherung vorzunehmen. Wenn z.B. der Empfänger fürchtet, einen Ziegelstein geschickt zu bekommen, kann er den Versender bitten, das Paket versiegelt zu schicken und es dann mit einem Zeugen und/oder vor laufender WEBcam oder oder zu öffnen. Auch hier steht es den Parteien frei, zu regeln, was für sie als Beweis hinreichend ist.

Wenn all diese Maßnahmen vorab nicht getroffen wurden und der Sachverhalt nicht beweisbar ist, dann hat ein (Schieds-)Richter anhand der sogenannten Beweislast zu urteilen. Diese ist gesetzlich vorgegeben.

Ich weiß nicht, wie oft escrow jetzt hier vorkommt, aber wenn es gewünscht wird, könnten sich alle escrower mal virtuell zusammensetzen und wir würden AGBs für sie entwerfen. Ich biete auch einen Schiedsgerichtsdienst an. D.h. die Schadenersatzpflicht könnten die Escrower im Streitfall auch abwälzen.

Das mag für den deutschen Bereich gerade noch funktionieren, aber spätestens wenn du alle international tätigen Escrow Anbieter zusammen kriegen willst, wird das scheitern. Es ist vermutlich auch nicht im interesse der Escrow Anbieter wenn der Service nicht mehr unterscheidbar ist. Dazu kommt das solche AGBs zum großen Teil vermutlich eh nicht gelesen werden. Ich habe z.B. oft die Erfahrung gemacht das nicht mal ein simpler 5 Punkte Ablauf gelesen wird oder das der 3. vor dem 1. Schritt gemacht wird. Gerade für solche Händler ist Escrow aber wichtig um die nötige Ruhe in den Handel zu bringen.

Im not really here, its just your imagination.
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January 13, 2016, 01:31:58 PM
 #17

@iudica

Bis zum Gewährleistungsende blockieren wird schon gemacht. Baugewerbe meistens. Ansonsten eher seltener der Fall. Im Baugewerbe wird oftmals eine Kaution zurück behalten die für Gewährleistungen verwendet wird und nach einen bestimmten Zeit freigegeben. Je nach Auftragsvolumen 5-10% der Summe. Wo das dann am Ende liegt, ist egal. Es handelt sich meistens sogar um Bankbürgschaften. Also hat keiner Geld mit der er arbeiten könnte. Sondern die Bank tritt dann als Escrow auf und bürgt bzw muss selbst schauen, wie sie im Falle das die Bankbürgschaft eingelösst wird ans Geld kommt.

Und da es das schon gibt, kann man sich die AGB hierzu ranziehen und verwenden.

Auch sollte der Escrow klare Termine besprechen wie es abzuwickeln ist. zB muss x Tage nach Auslieferung der Käufer freigeben oder schriftlich begründet erklären wieso er nicht frei geben will. Der Escrow sollte vermeiden, das Stillstand eintreten kann wenn eine der Parteien nicht kommuniziert. Also vorneweg Termine setzen. Sobald eine Seite widerspricht bleibt das Geld eingefroren bis beide Seiten sich einige geworden sind. Im Zweifel über ein Zivilgerichtsstreit. Hier einen Schiedsrichter oder Ombudsmann einzusetzen wird nur gehen wenn beide Seiten diese Person akzeptieren und das sollte man im Zweifel nachweisen können. Sobald diese Person gegen eine der Parteien urteilt, wird die unterlegene Partei immer versuchen, die Rechtmässigkeit anzuzweifeln und dafür muss der Escrow Beweise haben. Ich jedenfalls würde nur ein Gericht als Schiedsrichter zulassen oder die Parteien einigen sich direkt. Alles andere könnte durchaus Haftungsprobleme für den Escrow bringen oder zumindest Angriffspunkte an denen jemand Klage erhebt.
iudica
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January 13, 2016, 02:56:39 PM
 #18

I seh Escrow auch immer als eine Art Mediator oder Vermittler zwischen den Parteien.

Kann er ja gerne sein, auch jetzt schon. Nur wenn er Sachverhalte prüft, wird er zum (sachverständigen) Zeugen und wenn er über Sachverhalte entscheidet zum Richter. Das ist mit einer Mediator-/Vermittlerstellung unvereinbar. Und es ist auch nach deutschem Recht ggfs. illegal, weil der Treuhänder dem Benachteiligten den grundrechtlich gesicherten Rechtsweg abschneidet. Daher ist man als Treuhänder sehr schnell in der Schadensersatzpflicht.

 Im Allgemeinen würde ich dir aber Recht geben, das Prüfen liegt beim Empfänger und es sollte immer eine Einigung angestrebt werden. Meistens ist man als Escrow aber ohnehin kaum involviert, sondern sorgt lediglich für einen stabilen Rahmen für die Händler.


Quote
Das mag für den deutschen Bereich gerade noch funktionieren, aber spätestens wenn du alle international tätigen Escrow Anbieter zusammen kriegen willst, wird das scheitern.
Nein, gerade im internationalen Recht bewähren sich die Schiedsgerichte sehr. Und man muss ja nicht alle Anbieter zusammen kriegen. Es reicht ja, wenn es z.B. 10 oder so sind. Ich will mich halt nicht ein paar Wochenenden hinter den Schreibtisch setzen, damit ein oder zwei Hobby-Escrower ihren Emailanhang verlängern. Es ist eher die Frage, ob es an solchen AGB Bedarf besteht. Wenn die AGB in der Welt sind und was taugen, werden über kurz oder lang immer mehr Escrower darauf verweisen. Das zeigt zumindest die Erfahrung aus den Schiedsgerichten.


Quote
Es ist vermutlich auch nicht im interesse der Escrow Anbieter wenn der Service nicht mehr unterscheidbar ist.
Primär ist bei Escrow das Vertrauen und die Gebühren entscheidend. Ich denke nicht, dass sich die AGB aufgrund des gleichen Inhaltes negative auswirken. Ich könnte mir nur vorstellen, dass ein Kunde die AGB subjektiv als professioneller wertet und daher dem Dienst etwas mehr Vertrauen entgegenbringt.

 
Quote
Dazu kommt das solche AGBs zum großen Teil vermutlich eh nicht gelesen werden.
Das wird bei AGB per Gesetz unterstellt. Das ist auch ok so. Es hilft aber dem Kunden, die Entscheidung nachzuvollziehen und hilft den Vorwurf der Willkür zu entkräften, da die AGB vorab schon fest standen. Wenn die AGB allgemein akzeptiert werden, entwickelt sich hieraus ein Konsens und Standart, welcher auch den Rechtsfrieden stärkt.


iudica
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January 13, 2016, 03:11:25 PM
 #19

Bis zum Gewährleistungsende blockieren wird schon gemacht. Baugewerbe meistens.
Ich kenne den Sicherheitseinbehalt nur aus dem Baugewerbe und es sind auch hier nur 5%- 6,5% und nicht wie in meinem Beispiel 100%. Im Onlinehandel ist so etwas komplett unbekannt.

Die Bank, die den Einbehalt mit einer Garantiebürgschaft ersetzt, macht dies auch nicht kostenlos. Ich denke, unter 10% Gebühren würde da nichts laufen.

Quote
Hier einen Schiedsrichter oder Ombudsmann einzusetzen wird nur gehen wenn beide Seiten diese Person akzeptieren und das sollte man im Zweifel nachweisen können. Sobald diese Person gegen eine der Parteien urteilt, wird die unterlegene Partei immer versuchen, die Rechtmässigkeit anzuzweifeln und dafür muss der Escrow Beweise haben. Ich jedenfalls würde nur ein Gericht als Schiedsrichter zulassen oder die Parteien einigen sich direkt. Alles andere könnte durchaus Haftungsprobleme für den Escrow bringen oder zumindest Angriffspunkte an denen jemand Klage erhebt.
Der Treuhänder hat es relativ einfach hier. Wenn er nicht die eindeutige Willenserklärung von beiden Parteien hat, wartet er einfach auf einen gerichtlichen Titel, welcher die fehlende Willenserklärung der einen Partei ersetzt. Ein Titel ist ein vollstreckbares Urteil. Vorher darf der Treuhänder grds. nichts machen.

Wenn die Parteien sich auf einen Schiedrichter geeinigt haben und die unterlegene Partei trotz Schiedsurteil das Geld nicht freigibt, muss sich die obsiegende Partei von einem staatlichen(!) Gericht einen vollstreckbaren Titel für das Schiedsurteil holen. Dabei wird dann nicht noch einmal der Rechtstreit durchgekaut, sondern nur überprüft, ob das Schiedsgericht zulässigerweise das Urteil sprechen durfte.

Mit diesem staatlichen Titel hat die obsiegende Partei die gleichen Rechte, als wenn man vor einem staatlichen Gericht geklagt hätte.

Der Treuhänder sollte selbst nie prüfen, ob die Parteien in zutreffender Weise sich auf ein Schiedsgericht geeinigt haben.

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January 14, 2016, 01:06:09 PM
 #20

Bis zum Gewährleistungsende blockieren wird schon gemacht. Baugewerbe meistens.
Ich kenne den Sicherheitseinbehalt nur aus dem Baugewerbe und es sind auch hier nur 5%- 6,5% und nicht wie in meinem Beispiel 100%. Im Onlinehandel ist so etwas komplett unbekannt.

Die Bank, die den Einbehalt mit einer Garantiebürgschaft ersetzt, macht dies auch nicht kostenlos. Ich denke, unter 10% Gebühren würde da nichts laufen.

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Hier einen Schiedsrichter oder Ombudsmann einzusetzen wird nur gehen wenn beide Seiten diese Person akzeptieren und das sollte man im Zweifel nachweisen können. Sobald diese Person gegen eine der Parteien urteilt, wird die unterlegene Partei immer versuchen, die Rechtmässigkeit anzuzweifeln und dafür muss der Escrow Beweise haben. Ich jedenfalls würde nur ein Gericht als Schiedsrichter zulassen oder die Parteien einigen sich direkt. Alles andere könnte durchaus Haftungsprobleme für den Escrow bringen oder zumindest Angriffspunkte an denen jemand Klage erhebt.
Der Treuhänder hat es relativ einfach hier. Wenn er nicht die eindeutige Willenserklärung von beiden Parteien hat, wartet er einfach auf einen gerichtlichen Titel, welcher die fehlende Willenserklärung der einen Partei ersetzt. Ein Titel ist ein vollstreckbares Urteil. Vorher darf der Treuhänder grds. nichts machen.

Wenn die Parteien sich auf einen Schiedrichter geeinigt haben und die unterlegene Partei trotz Schiedsurteil das Geld nicht freigibt, muss sich die obsiegende Partei von einem staatlichen(!) Gericht einen vollstreckbaren Titel für das Schiedsurteil holen. Dabei wird dann nicht noch einmal der Rechtstreit durchgekaut, sondern nur überprüft, ob das Schiedsgericht zulässigerweise das Urteil sprechen durfte.

Mit diesem staatlichen Titel hat die obsiegende Partei die gleichen Rechte, als wenn man vor einem staatlichen Gericht geklagt hätte.

Der Treuhänder sollte selbst nie prüfen, ob die Parteien in zutreffender Weise sich auf ein Schiedsgericht geeinigt haben.


Das du relativ wenig weist, ist schon an anderer Stelle zum Vorschein gekommen.

Kaution wird oft verlangt in der Industrie. Aber auch Privatleute müssen Kautionen hinterlegen. Kauf ein Haus, die meisten müssen Kredit aufnehmen und dann mehr als den Kaufpreis als Sicherheit hinterlegen. Das kann Auch Lohnabtretung sein wenn man jünger ist. Ältere bekommen dann nur einen 60%-70% Anteil finanziert und müssen den rest anderweitig beisteuern. Also ist das Haus für 200.000 mit 140.000 beliehen und als Sicherheit hinterlegt(Grundbucheintrag).

Aber auch Unternehmen im Ausland (Naher Osten zb) müssen über Bürgschaften Aufträge absichern. Der Unternehmer geht ja meist in Vorleistung durch anfertigen von Geräten und Maschinen. Es gibt für diese Art Bürgschaften auch spezielle Banken, zb Euler.Hermes aber auch andere.

Bürgschaften oder Kaution wird auch von Unternehmen gefordert die Insolvent sind. Insolvent heist nicht immer Pleite. Hier kann es auch mal sein, das ein Unternehmen zuviel Geld vorgestreckt hat und das nur mühsam reinbekommt. Nun aber seine Lieferanten trotz guter Auftragslage nicht bedienen kann. Dann kann man über Bankbürgschaften wieder Ware bekommen. Dabei fliest noch kein Geld, aber die Bank würde die Schulden übernehmen, sollte das Unternehmen in Konkurs gehen. Bürgschaft ist gegenüber Kaution gleichwertig. Mietkaution kann schliesslich auch als Bürgschaft hinterlegt werden. Hat den Vorteil, das der Vermieter nicht Zinsen ausweisen muss usw.

Also mit deinem Wissen solltest du nicht mir hinterher stalken und meinen mich überall korrigieren zu müssen. Schleich dich einfach wieder und gut is.
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