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Author Topic: Verkauf von BTC: Privates Veräußerungsgeschäft oder Kapitalertrag?  (Read 11367 times)
2weiX
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March 05, 2013, 02:45:12 PM
 #41

Achso, verstehe. Ich darf also gar nicht unbegrenzt meine Bitcoins in Euro zurück tauschen ohne Banklizenz. Wie ist es denn wenn ich mit meinen Bitcoins jetzt direkt ein Auto, Lebensmittel oder Aktien kaufe ohne den Umweg über den Euro? Muss ich da Spekulationsgewinne irgendwo versteuern? Das wäre sehr aufwendig. Ich finde das alles sehr verwirrend  Huh

Vielen Dank Smiley



Lies doch einfach mal das Merkblatt. Die haben schon sehr genau drauf geachtet was sie schreiben.

und nochmal:

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germanMNY
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March 05, 2013, 05:19:18 PM
 #42

Nach meinem jetzigen Kenntnisstand werde ich bestimmt keine Bitcoins in Euro umtauschen. Sobald Bitcoins selbst gegen Fiatgeld gehandelt werden, möchte die BaFin ein Wörtchen mitreden. Solange die Bitcoins aber im Bitcoin-Universum bleiben bleibt die BaFin aus dem Spiel.

Für den Bitcoinkurs ist die Äußerung der BaFin langfristig natürlich ein Segen. Jeder kann seine Waren gegen Bitcoins anbieten aber keiner kann im großen Stil Bitcoins mehr zurück in Euro tauschen weil keiner eine Banklizenz hat.

Meine letzte Frage bezog sich ausschließlich auf den Ankauf von Waren innerhalb des Bitcoin-Universums.

Muss ich Steuern zahlen wenn ich für meine Bitcoins jetzt mehr bekomme als vor einem Jahr oder ist es eher so wie short schreibt?:

Für private, wie auch gewerbliche Bitcoin-User gilt mit ziemlicher Sicherheit, dass ein steuerrechtlich-relevanter Gewinn erst und nur dann entsteht, wenn die Bitcoins in "echtes" Geld getauscht werden. Verzichtet man darauf fällt auch keine Steuer an, aber Verluste oder Ausgaben können auch im Gegenzug nicht steuerlich geltend gemacht werden. Wie Kai schon geschrieben hat, ist der Sinn einer Alternativwährung eigentlich auch nicht das Tauschen in andere Währungen...  Wink

Fazit: Am besten fährt, wer er seine Bitcoins im Bitcoin-Universum lässt.


(Zum Schluss noch ein Beispiel aus der alten Welt dazu: Wenn ich morgen 10.000 Euro in Dollar umtausche und der Dollarkurs legt in der Woche danach um 50% zu, dann muss dieser Gewinn auch nur dann versteuert werden, wenn ich daraus ein Kapitalgeschäft mache, d.h. das Geld zurücktausche und den Gewinn realisiere. Kaufe ich hingegen für meine im Wert gestiegenen Dollars Waren oder Dienstleistungen, ist der Wertzuwachs auch in der alten Welt steuerfrei.)

Chefin
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March 05, 2013, 06:48:11 PM
 #43

Betrachte es mal von einer anderen Seite

Egal was die Leute hier sagen, es ist dein Arsch der in der Schusslinie ist. Wenn du einem Ratschlag hier folgst und er ist falsch, wirst du wegen Steuerhinterziehung angeklagt. Folglich bleibt dir nichts anderes über als beim Finanzamt zu fragen. Du musst ja nicht alles angeben. 500 Euro gewinn wäre sicher genug das man es versteuern muss, aber 25% davon sind gerade mal 125 Euro. Momentan bist du noch in der glücklichen Lage, das das Finanzamt nicht überprüfen kann, wieviel Coins du wirklich hast. Das sollte reichen für eine Anfrage. Und drück nun nicht die Steuerlast in den keller indem du nur 200 Euro Gewinn angibst. Da kann es sein, das sie dir sagen: peanuts, das lohnt den Aufwand nicht, das wir dir deswegen Steuerbescheid ausrechnen und schicken.

Übrigens gibt es auch Freibeträge bis zu der man, solange es Nebenerwerb ist, steuerbefreit ist. Auch das kannst du am Finanzamt erfragen. Musst dir nur vorher klar machen nicht mit dem Beamten rumzusülzen und ihm erklären wie geil und toll die Coins sind, zu leicht rutscht einem was über die Lippen, aus dem der Beamte raushören kann wieviel du wirklich hast.

Ansonsten ist das Finanzamt verpflichtet dir Auskunft zu geben. Und sollten sie damit kommen, das sie es nicht sagen dürfen, weil das Exclusivrecht für Steuerberater ist dich zu beraten, kannst du dezent drauf hinweisen, das diese Regelung schon lange nicht mehr gilt. Er darf nur nicht alles für dich zusammenrechnen und die Aufstellung machen, aber er muss dir auf konkrete Fragen auch korrekte Antworten geben. Druck machen, zur Not indem du ihn drauf festnagelst, das du ja gerne Steuern bezahlen würdest aber eben nicht weist was und wieviel. Und wenn er dir das nicht sagt, könntest du aus unwissenheit Fehler machen. Und sofort danach fragst du: wie war nochmal ihr Name, will mir den kurz notieren. Frechheit siegt...merk dir das, es klappt zu 95%, solange man nicht ausfällig wird sondern einfach nur forsch ist.
germanMNY
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March 05, 2013, 08:02:33 PM
 #44

Danke Chefin, da hast du vollkommen recht - es ist mein Arsch der in der Schusslinie ist. Ich hatte die Hoffnung, dass hier bereits Leute rechtsverbindliche Auskünfte vom Finanzamt bekommen haben.
2weiX hat sich ja bei seinem Steuerberater bereits kundig gemacht und versteuert Kursgewinne beim Verkauf in Euro mit 25 %. Innerhalb der Spekulationsfrist sicherlich nicht immer die schlechteste Wahl. Ob und wie Kursgewinne versteuert werden wenn die Bitcoins nicht in Euro getauscht werden sondern nur gegen Waren eingetauscht werden konnte ich bisher nicht in Erfahrung bringen. Momentan verkaufe ich meine Bitcoins weder in Euro noch kaufe ich Waren gegen Bitcoins was aber auch nicht der Sinn von Bitcoins sein kann. Bitcoin lebt doch vom Handel.
Schleicher
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March 17, 2013, 08:29:27 PM
 #45

Ob und wie Kursgewinne versteuert werden wenn die Bitcoins nicht in Euro getauscht werden sondern nur gegen Waren eingetauscht werden konnte ich bisher nicht in Erfahrung bringen.
Ich vermute dann das funktioniert wie bei jedem anderen Tauschgeschäft.
Also wenn du ein Auto gegen 10 Fahrräder tauscht, oder so.
Das Finanzamt will da eventuell Umsatzsteuer sehen wenn du das gewerblich machst. Natürlich in Euro zu zahlen.

Chefin
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March 18, 2013, 06:53:51 AM
 #46

Vieleicht mal als kleines Zusatzwissen folgender Handelsvorgang:

Wir haben einen Lieferanten für Kupferdrähte lackisoliert. Bei der Verarbeitung fallen Abfälle an. Diese geben wir an den Lieferanten zurück und bekommen sie auf ein "Kupferkonto" gutgeschrieben. Da der Lack aber erst weg muss, bevor man es aufschmilzt und neuen Draht ziehen kann, wird aus 1000kg Abfall nur 850kg Neukupfer. Also tauschen wir hier Waren gegen Waren. Und gerade Kupfer ist auch ein Spekulationsobjekt an Börsen und hat dort einen eigenen Kurs.

Wir haben nun für den Kursgewinn zahlen müssen. Wir haben ein recht großes Kupferlager, das teilweise noch aus Beständen von 2009 stammt, als der Preis sowas von tot war(2000Euro/Tonne). Unser Durchschnittspreis ist immer noch bei knapp 4000Euro im Moment. Aber der Abfall bringt nun ja schon weit über 5000Euro/Tonne und der aktuelle EK ist bei 6500.

Die ganze Abwicklung muss in Euro umgerechnet werden und verbucht. Und daher müssen wir Steuern abführen auf den Gewinn. Auch weit nach einem Jahr. Und nun frag mich nicht, warum und wieso, ich bin Entwickler, kein Steuerberater. Aber wir beschäftigen 2 Steuerberater und einen Anwalt, wäre da also eine andere Möglichkeit, wie wir uns besser stellen könnten, würden wir das nutzen. Aber legal muss es natürlich auch noch sein.
germanMNY
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March 18, 2013, 10:03:26 AM
 #47

Vieleicht mal als kleines Zusatzwissen folgender Handelsvorgang:

Wir haben einen Lieferanten für Kupferdrähte lackisoliert. Bei der Verarbeitung fallen Abfälle an. Diese geben wir an den Lieferanten zurück und bekommen sie auf ein "Kupferkonto" gutgeschrieben. Da der Lack aber erst weg muss, bevor man es aufschmilzt und neuen Draht ziehen kann, wird aus 1000kg Abfall nur 850kg Neukupfer. Also tauschen wir hier Waren gegen Waren. Und gerade Kupfer ist auch ein Spekulationsobjekt an Börsen und hat dort einen eigenen Kurs.

Wir haben nun für den Kursgewinn zahlen müssen. Wir haben ein recht großes Kupferlager, das teilweise noch aus Beständen von 2009 stammt, als der Preis sowas von tot war(2000Euro/Tonne). Unser Durchschnittspreis ist immer noch bei knapp 4000Euro im Moment. Aber der Abfall bringt nun ja schon weit über 5000Euro/Tonne und der aktuelle EK ist bei 6500.

Die ganze Abwicklung muss in Euro umgerechnet werden und verbucht. Und daher müssen wir Steuern abführen auf den Gewinn. Auch weit nach einem Jahr. Und nun frag mich nicht, warum und wieso, ich bin Entwickler, kein Steuerberater. Aber wir beschäftigen 2 Steuerberater und einen Anwalt, wäre da also eine andere Möglichkeit, wie wir uns besser stellen könnten, würden wir das nutzen. Aber legal muss es natürlich auch noch sein.

Vielen Dank Chefin für das Insiderwissen.
Barter-Handel (Tauschhandel) ist in der Wirtschaft sehr verbreitet.

Ich kann mir das nur so erklären:

Laut http://de.wikipedia.org/wiki/Spekulationsfrist können private Veräußerungsgeschäfte nur dann vorliegen, wenn der Verkauf von Wirtschaftsgütern nicht einer anderen Einkunftsart des Einkommensteuergesetzes (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständige Tätigkeit, nichtselbständige Arbeit, Vermietung und Verpachtung) zuzurechnen ist.

Darüber hinaus:

Wenn aus einem Wirtschaftsgut ein Nutzen als Einkunftsquelle (zumindest in einem Kalenderjahr) Einkünfte erzielt werden verlängert sich die Spekulationsfrist auf 10 Jahre. Das ist z.B. bei fest verzinsten Währungskonten der Fall. Gewinne aus Währungskonten ohne Verzinsung sind nach 12 Monaten steuerfrei und mit Verzinsung erst nach 10 Jahren.
germanMNY
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March 18, 2013, 10:26:37 AM
 #48

Ob und wie Kursgewinne versteuert werden wenn die Bitcoins nicht in Euro getauscht werden sondern nur gegen Waren eingetauscht werden konnte ich bisher nicht in Erfahrung bringen.
Ich vermute dann das funktioniert wie bei jedem anderen Tauschgeschäft.
Also wenn du ein Auto gegen 10 Fahrräder tauscht, oder so.
Das Finanzamt will da eventuell Umsatzsteuer sehen wenn du das gewerblich machst. Natürlich in Euro zu zahlen.

So wird es wohl in der Bitcoin Szene auch gehandhabt. Ein Autohändler der Autos gegen Bitcoins verkauft verrechnet die Bitcoins in Euro und versteuert es ganz normal als hätte er das Auto gegen Euro verkauft. Aber wie sieht es auf der anderen Seite aus? Ich bin Privatmann der Bitcoins günstig erworben hat und möchte mir jetzt ein Auto von kaufen. Wenn Bitcoin eine Fremdwährung wäre, müsste ich die Wertsteigerung nicht versteuern da ich die Bitcoins ja in keine andere Währung zurück tausche.

http://www.steuertipps.de/lexikon/f/fremdwaehrungsguthaben :

Quote
Fremdwährungsguthaben

Kursgewinne, die sich durch eine Anlage in ausländischer Währung ergeben, sind nur dann steuerbar, wenn das Fremdwährungsguthaben innerhalb der Veräußerungsfrist (Spekulationsfrist) in eine andere Währung getauscht wird (§ 32d EStG).

Ein Umtausch liegt allerdings nicht vor, wenn das Fremdwährungsguthaben in derselben Währung wieder angelegt wird.

Wurde ein Kursgewinn durch einen Umtausch von Fremdwährungen (Devisengeschäfte) erzielt, so unterliegt der Gewinn der Abgeltungsteuer.

Es wird Zeit, dass ein Staat auf dieser Welt Bitcoins als offizielle Währung anerkennt. Damit wäre Bitcoin eine Fremdwährung und wir hätten mehr Rechtssicherheit.
phelix
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March 29, 2013, 05:24:55 PM
Last edit: March 29, 2013, 07:46:35 PM by phelix
 #49

Es wird Zeit, dass ein Staat auf dieser Welt Bitcoins als offizielle Währung anerkennt. Damit wäre Bitcoin eine Fremdwährung und wir hätten mehr Rechtssicherheit.
+1


Was ist wenn ich:

a) Mit BTC Gold kaufe, es ein Jahr liegen lasse, dann das Gold verkaufe?
b) Mit BTC $ kaufe, sie ein Jahr liegen lasse, dann in € tausche?
c) BTC gegen $ hin und her handeln. Zum Schluss $ ein Jahr liegen lassen und in € tauschen.

Zumindest a) sollte steuerfrei sein.

Quote from: wiso
2. Veräußerung von Wertgegenständen
Allgemein
Spekulationsfrist
Bei der Veräußerung von beweglichen Wirtschaftsgütern - insbesondere Wertgegenständen wie Edelmetalle (Gold, Silber usw.), Antiquitäten, Kunstgegenstände, Oldtimer, Devisen (z.B. Dollar-Konto) - beträgt die Frist zwischen dem Erwerb und der Veräußerung ein Jahr, egal, ob Sie die Gegenstände vor 2009 oder nach 2008 gekauft haben. Grundsätzlich sind hier alle Veräußerungsgeschäfte einzubeziehen, die mit einer Frist von weniger als einem Jahr nach dem Erwerb erfolgt sind.

edit: c)
lassdas
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March 31, 2013, 07:32:52 PM
 #50

Was ist wenn ich:

a) Mit BTC Gold kaufe, es ein Jahr liegen lasse, dann das Gold verkaufe?
..
Zumindest a) sollte steuerfrei sein.
Genau das Frage ich mich auch grade.
Wenn ich meine Bitcoins heute direkt in Euros tausche, muss ich ~30% Steuern zahlen, kaufe ich mir für die Bitcoins heute Gold und verkaufe das in einem Jahr für Euros, zahle ich keine Steuern.(?)

Finde das ja irgendwie ziemlich merkwürdig, aber wenns Geld spart (und 30% von Viel ist ne Menge), mach ich das natürlich.  Grin
molecular
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May 24, 2013, 09:40:26 PM
 #51

Was ist wenn ich:

a) Mit BTC Gold kaufe, es ein Jahr liegen lasse, dann das Gold verkaufe?
..
Zumindest a) sollte steuerfrei sein.
Genau das Frage ich mich auch grade.
Wenn ich meine Bitcoins heute direkt in Euros tausche, muss ich ~30% Steuern zahlen, kaufe ich mir für die Bitcoins heute Gold und verkaufe das in einem Jahr für Euros, zahle ich keine Steuern.(?)

Finde das ja irgendwie ziemlich merkwürdig, aber wenns Geld spart (und 30% von Viel ist ne Menge), mach ich das natürlich.  Grin


Ich glaube nicht. Laut meinem Steuerberater gibt es seit 2009 keine Spekulationsfrist mehr, auch nicht bei Gold. Alle Spekulationsgewinne sind zu versteuern. (siehe mehr infos hier: https://bitcointalk.org/index.php?topic=167791.msg2259331#msg2259331).

So wie ich das derzeit sehe, kommen wir ums verrecken nicht drumrum unsere Bitcoin-Gewinne zu versteuern (ausser mit dem Risiko sich strafbar zu machen). Und leider ist das ganze auch noch mit ernormem buchhalterischem Aufwand verbunden. ;(

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lassdas
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May 24, 2013, 09:57:49 PM
 #52

Gerne nochmal:
Das ist die Aussage Deines Steuerberaters, andere Steuerberater sehen das anders.
Richtig ist, das es seit 2009 keine Spekulationsfrist mehr auf Wertpapiere,Termingeschäfte, etc gibt,
das gilt aber (zumindest nach den Aussagen anderer Steuerberater) nicht für die Veräußerungsgeschäfte anderer Wirtschaftsgüter im Sinne des §23 Abs.2 EStG.

Genau wissen wir nur, das wir nichts genaues wissen.  Wink
molecular
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May 24, 2013, 10:40:14 PM
 #53

Genau wissen wir nur, das wir nichts genaues wissen.  Wink

Die Kacke ist daß einem hinterher ein Strick draus gedreht wird ohne daß man vorher weiss was richtig ist.

Drecksland!


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May 25, 2013, 09:37:20 PM
 #54

und der größte witz ist, das Apple und co MILLIARDEN an GEWINNEN KOMPLETT STEUERFREI am fiskus vorbeimogeln.

aber hauptsache jeder meldet ja seine putzfrau an *KOTZ*


http://www.welt.de/wirtschaft/article116397191/Apple-fand-heiligen-Gral-der-Steuervermeidung.html

elitenoob
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May 25, 2013, 10:19:41 PM
 #55

und der größte witz ist, das Apple und co MILLIARDEN an GEWINNEN KOMPLETT STEUERFREI am fiskus vorbeimogeln.

aber hauptsache jeder meldet ja seine putzfrau an *KOTZ*


http://www.welt.de/wirtschaft/article116397191/Apple-fand-heiligen-Gral-der-Steuervermeidung.html
hat das was mit bitcoin zu tun?
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May 26, 2013, 01:54:25 PM
 #56

und der größte witz ist, das Apple und co MILLIARDEN an GEWINNEN KOMPLETT STEUERFREI am fiskus vorbeimogeln.

aber hauptsache jeder meldet ja seine putzfrau an *KOTZ*


http://www.welt.de/wirtschaft/article116397191/Apple-fand-heiligen-Gral-der-Steuervermeidung.html
hat das was mit bitcoin zu tun?

denk nochmal drüber nach, ich glaub an dich  Wink

dbitcoinmonster
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May 27, 2013, 08:42:47 AM
 #57

Laut der Zeitung "Die Welt" sagt das Bundesfinanzministerium, dass private Veräußerungen der Bitcoins nach einem Jahr steuerfrei sind:

http://www.welt.de/finanzen/ratgeber-recht/article115278353/Das-Finanzamt-findet-Computerspiele-spannend.html

Quote
Spekulationsfrist von einem Jahr
Der auf IT-Recht spezialisierte Anwalt Jens Ferner erklärt das so: "Rechtlich macht es keinen Unterschied, ob Sie einen Schrank kaufen, der sich im Wert steigert und den Sie dann wieder verkaufen, oder ob Sie dasselbe mit Bitcoins tun." Beides sind Veräußerungsgeschäfte. 600 Euro darf man so jährlich steuerfrei verdienen.
Das Bundesfinanzministerium teilt dazu mit, dass Gewinne aus Bitcoin-Geschäften aber nur dann besteuert werden, falls zwischen An- und Verkauf weniger als ein Jahr liegt.
Eine solche Regelung käme also vor allem den Bitcoinern der ersten Stunde entgegen, die vor Jahren sehr günstig eingekauft haben und nun ihre Gewinne nicht einmal zu versteuern bräuchten. Verkauft man die Bitcoins hingegen vor Ablauf der Jahresfrist, wird der Gewinn daraus mit dem jeweiligen Einkommenssteuersatz des Steuerpflichtigen besteuert.

Außerdem berichten User von bitcointalk.org, dass u.a. das Finanzamt Dresden diese Aussage bestätigte:

Quote
https://bitcointalk.org/index.php?topic=170416.msg1845604#msg1845604

Soo Leute. Aussage vom Finanzamt Dresden: Nach einem Jahr halten und danach verkaufen = steuerfrei!

https://bitcointalk.org/index.php?topic=170416.msg1846258#msg1846258

So nochmal in voller Länge (diese Infos beziehen sich auf die Aussage einer Mitarbeiterin des FA Dresden, bitte fragt trotzdem immer noch einmal selber bei eurem zuständigen FA oder Steuerberater nach):

Die nette Dame (ja in DD sind die erstaunlich entspannt Grin) sagte mir, dass sie erst auf einer Besprechung bezgl. der sogenannten Bitcoins war. Dort war die Anweisung, dass für BTCs, welche gekauft und nach einem Jahr verkauft werden keine Steuer anfällt, da BTC wie Gold behandelt werden und nicht wie eine Aktie. Mining wiederum wird mit der Umsatzsteuer besteuert, da ein neues Produkt geschaffen wird - Strom- und Hardwarekosten (und was auch alles dazugehört) kann abgesetzt werden. Kauft ihr wiederum BTC und verkauft diese 2 Wochen später und habt aber ordentlich Gewinn gemacht (also wenn ihr über den Freibetrag im Jahr kommt), dann spekuliert ihr mit dem Bitcoin und ihr gebt es als Spekulationsgewinn an (weiß gar nicht wie viel % das waren).

Gebt es einfach an ist die Devise, denn schweigen und danach sagen: "Ja aber nach einem Jahr ist es doch steuerfrei", heißt nicht dass ihr es nicht anzugeben habt. Das gleiche gilt ja auch für Gewinne (Glücksspiel). Gewinne sind steuerfrei, aber trotzdem müssen diese angegeben werden.

Und versteuert werden muss erst wenn ihr den BTC wieder in Fiatgeld eintauscht! Sonst nicht (ist logisch, aber ich schreib es lieber nochmal hin). Nachweis ist ja recht einfach. Könnt ja im System von MtGox oder bitcoin.de Screenshots machen, was weiß ich. Hauptsache irgendetwas glaub- und stichhaftes liegt vor. Ich schreib meine Gewinne immer in eine Exceltabelle, wo ich wann gekauft und wieder verkauft habe und zu welchem Kurs.

https://bitcointalk.org/index.php?topic=170416.msg1850867#msg1850867

Ich nenne hier sicherlich keine Namen. Wie oben geschrieben, FA Dresden. Tel.: +49 351 4691-0

Warum immer noch Zweifel?
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May 27, 2013, 12:38:24 PM
 #58

sehr gut, im zweifel kann man sich auch darauf berufen.

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May 28, 2013, 07:52:11 AM
 #59

Nur mal so als Zusatzinfo:

Steuerhinterziehung ist es dann, wenn man es versteckt. Nicht wenn man es falsch deklariert. Das ist ein sehr wichtiger Satz bzgl zukünftiger Auslegungen der Bitcoin Besteuerung.

Der Ablauf ist grob gesprochen so: Man hat mehr Geld aus Einkünften. Diese gibt man in der Steuererklärung an. Egal als was du sie angibst, solange es es "glaubwürdig" ist, ist es nicht strafbar. Auch dann nicht, wenn es weit hergeholt ist. Nur vorsätzliche Falschangaben wären strafbar. Fahrlässig keines falls, grob Fahrlässig glaube ich auch nicht.

Quote
Fahrlässig wäre eine Angabe, wenn man zb ein teures Gemälde verleiht an ein Museum, dafür Geld bekommt, dann das Gemälde ganz verkauft, weil es nochmal gut im Wert gestiegen ist und dann Miete und Spekulationsgewinn einfach in einen Topf wirft, weil er nie ordentliche Buchhaltung macht sondern einfach nur ein seperates Bankkonto hat und alles dort drauf und runter bucht. Macht er ein Kassenbuch und vermerkt da Miete und Einkauf/Verkaufspreise seiner Objekte und gibt am Ende den Überschuss, ohne sich drum zu kümmern, die einzelnen Posten wieder auseinander zu rechnen, als Spekulationsgewinn an, dürfte das noch als grob Fahrlässig durchgehen. Macht er eine aufwendige Buchhaltung mit Konten und rechnet aber am Ende beide Dinge zusammen und trägt die Summe als Spekulationsgewinn ein, dann ist das definitiv Vorsatz.

Nun geht die Erklärung ans Finanzamt, dort wird sie geprüft. Wird sie nun durchgewunken und die eventuelle Steuernachzahlung als Bescheid dir zugeschickt, musst du nur zahlen und der Vorgang ist rechtskräftig und nicht mehr anfechtbar. Es sei den(aber das wird nur in Ausnahmen gemacht), er wird als vorläufiger Steuerbescheid zugeschickt. Aber man ist dann definitiv im rechtssicheren Raum, sprich, keiner kann einem mehr ans Bein pissen, es könnte nur sein, das die Steuer anders festgesetzt wird und man Nachzahlung oder auch Rückzahlung bekommt. Aber auch vorläufige Steuerbescheide sind nach einigen Jahren nicht mehr anfechtbar(ich glaube 4 volle Jahre nach Zustellung). Es wird aber keinesfalls zu Strafbarem kommen und Nachzahlungen sind dann zb per Ratenzahlung möglich(meist zinsfrei, ich habe immer noch 1000 Euro Nachzahlung mit 5 Euro mtl abzudecken, bzw den rest von 200 Euro, aus meiner Selbstständigkeit 1998-99 und danach Insolvenz).

Wichtig ist also es irgendwie anzugeben und es ist völlig legitim erstmal den für einen persönlich besten Weg zu wählen, wenn man ihn auch argumentativ erklären kann. Und bei Bitcoin von Spekulationsgewinn zu reden dürfte sich ebenso untermauern lassen, wie es als Devisenspekulatiion anzusehen oder es als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit anzusehen(und damit vieleicht auch die ganzen Freibeträge einzusetzen). Wenn das Finanzamt anderer Meinung ist, dürfen die das gerne im Bescheid vermerken, erst dann muss man dagegen angehen. Hier dürfte es am besten sein, wenn der Finanzbeamte möglichst nichts weis von Bitcoins und man ihm nur die Infos offeriert, die einem nützen(natürlich könnte er dann die Schädlichen selbst googlen...wenn er dazu Zeit findet).

Jedenfalls: man macht sich NICHT strafbar, wenn man die Bitcoin einkünfte in einer falschen Rubrik versteuert und daher weniger Steuern bezahlt. Man darf es nur nicht wiissen, weils sonst vorsätzlich wäre.

Also bei Problemen, einfach sagen: ohje...das war falsch...bin ich nun vorbestraft, na scheisse, wenn ich das gewusst hätte....sorry Herr Beamter, können sie mir sagen, wie ich es richtig deklariere.

Völlig falsch: ne..alter, das stimmt schon so, meinst ich bin doof oder was?

Steuergesetze ist marokkanischer Basar auf ganz hohem Niveau. Und wer schonmal in Marokko war, darf mir glauben: ich habe einen Händler weinen sehen, der mit einem Oberfnanzdirektor gefeilscht hat(ok..joke, ich habe mit denen gefeilscht und bin gnadenlos untergegangen, aber es war sehr lehrreich).

PS: und bei der Unterscheidung fahrlässig - vorsätzlich nicht auf die Blödheit der Finanzbeamten setzen. Nur wenns objektiv durchgeht, wird es auch klappen. Man selbst ist immer geneigt subjektiv alles im besten Licht für einen selbst zu sehen. Bei 50 Euro Steuernachzahlung ist es sowieso egal, und wenns mal anfängt um 500 Euro zu gehen, lohnt es sich 50 Euro an den Steuerberater abzudrücken und seine Meinung einzuholen.
Schrankwand
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May 28, 2013, 11:02:56 AM
 #60

Quote
Nun geht die Erklärung ans Finanzamt, dort wird sie geprüft. Wird sie nun durchgewunken und die eventuelle Steuernachzahlung als Bescheid dir zugeschickt, musst du nur zahlen und der Vorgang ist rechtskräftig und nicht mehr anfechtbar. Es sei den(aber das wird nur in Ausnahmen gemacht), er wird als vorläufiger Steuerbescheid zugeschickt.


Echt?

Ich hab noch nie einen Steuerbescheid gekriegt, der nicht vorläufig war. Ich glaube, das sollte ich mal prüfen...
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