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Author Topic: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*  (Read 10311 times)
Queenvio (OP)
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June 17, 2013, 02:07:42 PM
 #81

Nachfrage ist online.
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skianto
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June 19, 2013, 07:41:14 AM
 #82

Guten tag,

hier die antwort von meinem steuerberater :

"Guten Tag Herr .....,

die Versteuerung richtet sich tatsächlich nach den von mir im Termin vermuteten Vorschriften. Bedeutet, alle Einkäufe und Verkäufe müssen miteinander verglichen werden, die hieraus resultierenden Gewinne oder Verluste sind gegeneinander aufzurechnen.
Es bringt Ihnen nichts ein Jahr zu warten, diese Erträge werden nicht steuerfrei.
Sie können entsprechend Ihre Bitcoin verkaufen, sollten die von mir geschätzten Steuern in Höhe von rund 27 % aus den Gewinnen mit einrechnen.

Mit freundlichem Gruß
"
bernard75
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June 19, 2013, 08:10:03 AM
Last edit: June 19, 2013, 09:05:50 AM by bernard75
 #83

Sie können entsprechend Ihre Bitcoin verkaufen, sollten die von mir geschätzten Steuern in Höhe von rund 27 % aus den Gewinnen mit einrechnen.
Dein Anwalt rechnet mit der Kapitalertragssteuer.
Das halte ich für für fraglich, aber da sollen sich mal die Anwälte streiten.
Schrankwand
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June 19, 2013, 09:47:38 AM
 #84

Sie können entsprechend Ihre Bitcoin verkaufen, sollten die von mir geschätzten Steuern in Höhe von rund 27 % aus den Gewinnen mit einrechnen.
Dein Anwalt rechnet mit der Kapitalertragssteuer.
Das halte ich für für fraglich, aber da sollen sich mal die Anwälte streiten.

Welche solls denn sonst sein?

Lohnsteuer? Cheesy
bernard75
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June 19, 2013, 10:16:27 AM
 #85

Einkommenssteuer. Wink
Schrankwand
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June 19, 2013, 10:50:03 AM
 #86

Einkommenssteuer. Wink

Einkommensteuer und Lohnsteuer sind beide Einkommensteuer Wink

Wenn du jetzt denkst "HÄH?!" dann gehts dir wie mir, als ich das mit meinem SB mal komplett durchgegangen bin. Sind im Endeffekt nur verschiedene Erhebungsformen.

Die Frage ist hier, ob der Sondertarif nach §32d Anwendung findet.

Dafür muss nun der §20 gelesen werden, in dem die Einkünfte aus Kapitalvermögen gesondert sind. Und lucky us, Devisengeschäfte werden dort nicht erwähnt. Allerdings scheint es, dass Devisengeschäfte, im FOREX Bereich, unter die normale Individualsteuer fallen. Unlucky us.

Ohne Werbung zu machen für die High Roller unter uns, eine Ltd. auf Malta, die Finanz Holding macht, könnte hier eine MENGE Steuern sparen...

bernard75
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June 19, 2013, 11:10:35 AM
 #87

Einkommensteuer und Lohnsteuer sind beide Einkommensteuer Wink
Was du nicht sagst...
Wenn du jetzt denkst "HÄH?!"
Nö, mir ist das schon klar.

Wie immer hat jeder Anwalt da eine andere Meinung:
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1. So wie ich die Lage einschätze handelt es sich beim Verkaufen vom Bitcoins um ein privates Veräußerungsgeschäft von „anderen Wirtschaftsgütern" . Ist das zutreffend?
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zu 1) Ja, es ist Ihnen hier zuzustimmen.

Aber eine Währung ist es bestimmt nicht.

An deiner Stelle würde ich mein Geld zurückverlangen. Cheesy
Polarstorm
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June 19, 2013, 11:45:05 AM
 #88

Dieses "Ja, es ist ihnen hier zuzustimmen" finde ich persönlich sehr interessant.

Fällt nur mir auf das das eigentlich garnichts bedeutet ? Denn das heisst nicht das derjenige zustimmt, der die Aussage getroffen hat.

Also ich sehe diese Aussage so. Sie ist weder Fisch noch Fleisch, derjenige möchte sich nicht festlegen weil er ja dann belangbar wäre. Ob so eine Antwort allerdings einen Wert hat ist zummindest fraglich wie ich finde.

Auszug aus der Falltime Datenbank, eintrag Keule: Primitiv, aber effektiv. Alles was es braucht um diese, wieder in Mode gekommene, Waffe herzustellen sind ein paar rostige Nägel, ein gutes Stück Holz und der unbedingte Wille anderen den Schädel einzuschlagen.
Schrankwand
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June 19, 2013, 11:59:10 AM
 #89

Quote
Also ich sehe diese Aussage so. Sie ist weder Fisch noch Fleisch, derjenige möchte sich nicht festlegen weil er ja dann belangbar wäre. Ob so eine Antwort allerdings einen Wert hat ist zummindest fraglich wie ich finde.


Du wirst in solchen Foren auch oft "Ihre Frage MÖCHTE ich wie folgt beantworten" finden. Typische Klauseln, die anwaltsdeutsch entsprechen. Reelle Schriftstücke sind noch schlimmer. Muss man mal in der Hand gehabt haben, sowas.
Polarstorm
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June 19, 2013, 12:01:09 PM
 #90

Jo is schon klar, darauf wollte ich quasi die anderen hinweisen denen das vielleicht nicht klar ist das solche Formulierungen eigentlich nicht das Papier wert sind auf dem sie geruckt sind.

Auszug aus der Falltime Datenbank, eintrag Keule: Primitiv, aber effektiv. Alles was es braucht um diese, wieder in Mode gekommene, Waffe herzustellen sind ein paar rostige Nägel, ein gutes Stück Holz und der unbedingte Wille anderen den Schädel einzuschlagen.
Queenvio (OP)
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June 19, 2013, 01:13:30 PM
 #91

Hier die Antworten auf unsere Nachfragen.

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=228068
molecular
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June 19, 2013, 01:24:36 PM
 #92


lol. Hallo H. Wehle, schön daß sie hier reinschauen:

Quote from: Andreas Wehle
durch Zufall ist mir Ihre Seite untergekommen, auf der Sie in der Community die schönsten Ideen austauschen, wie es sich doch bspw. bei Daytradern und Seltentradern verhalten könne.

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flipperfish
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Dolphie Selfie


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June 19, 2013, 03:05:36 PM
 #93

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bitte verwenden Sie dazu keine Excel Tabelle oder ähnliches. Die Buchhaltung ist immer so zu führen, dass einmal ausgeführte Buchungen im Nachhinein nicht wieder veränderbar ist. Spezielle Anwendungen verschiedener Anbieter erfüllen diese Anforderung, soweit Sie diese mittels elektronischer Hilfsmittel durchführen wollen.

Shocked Das ist wieder einer dieser WTF-Momente als ITler...
molecular
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June 19, 2013, 03:10:00 PM
 #94

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bitte verwenden Sie dazu keine Excel Tabelle oder ähnliches. Die Buchhaltung ist immer so zu führen, dass einmal ausgeführte Buchungen im Nachhinein nicht wieder veränderbar ist. Spezielle Anwendungen verschiedener Anbieter erfüllen diese Anforderung, soweit Sie diese mittels elektronischer Hilfsmittel durchführen wollen.

Shocked Das ist wieder einer dieser WTF-Momente als ITler...

sagen wir's mal so: wenn man die mtGox-csv-listen als grundlage einfliessen lässt, dann sind diese Listen ja unveränderbar (mtGox sorgt ja dafür, ich habe keinen Einfluß drauf).


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Dolphie Selfie


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June 19, 2013, 03:13:07 PM
 #95

Quote
bitte verwenden Sie dazu keine Excel Tabelle oder ähnliches. Die Buchhaltung ist immer so zu führen, dass einmal ausgeführte Buchungen im Nachhinein nicht wieder veränderbar ist. Spezielle Anwendungen verschiedener Anbieter erfüllen diese Anforderung, soweit Sie diese mittels elektronischer Hilfsmittel durchführen wollen.

Shocked Das ist wieder einer dieser WTF-Momente als ITler...

sagen wir's mal so: wenn man die mtGox-csv-listen als grundlage einfliessen lässt, dann sind diese Listen ja unveränderbar (mtGox sorgt ja dafür, ich habe keinen Einfluß drauf).

Aber ja nicht in Excel importieren, Excel hat nämlich eine Löschfunktion für einzelne Zeilen!  Tongue
molecular
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June 19, 2013, 03:26:22 PM
 #96

Quote
bitte verwenden Sie dazu keine Excel Tabelle oder ähnliches. Die Buchhaltung ist immer so zu führen, dass einmal ausgeführte Buchungen im Nachhinein nicht wieder veränderbar ist. Spezielle Anwendungen verschiedener Anbieter erfüllen diese Anforderung, soweit Sie diese mittels elektronischer Hilfsmittel durchführen wollen.

Shocked Das ist wieder einer dieser WTF-Momente als ITler...

sagen wir's mal so: wenn man die mtGox-csv-listen als grundlage einfliessen lässt, dann sind diese Listen ja unveränderbar (mtGox sorgt ja dafür, ich habe keinen Einfluß drauf).

Aber ja nicht in Excel importieren, Excel hat nämlich eine Löschfunktion für einzelne Zeilen!  Tongue

Ausdrucken und unterschreiben würde ich vorschlagen. Es ist ja im Ernstfalle nachvollziehbar mittels Hilfe von mtGox.

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bernard75
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June 19, 2013, 05:58:12 PM
 #97

Tststs, immer diese Internetausdrucker. Cheesy
Grinny
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June 19, 2013, 06:29:06 PM
 #98

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Wichtig ist hierbei, dass in der EÜR grundsätzlich nur Geldbeträge aufgeführt werden, also realisierte "Gewinne" bzw. "Verluste". Ich habe bewusst die Begriffe in Anführungszeichen gesetzt, weil es noch nicht um den eigentlichen Gewinn, der als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung gilt handelt. In diese EÜR Tabelle tragen Sie nun zum jeweiligen Stichtag an dem Sie Geld für ETWAS/BTC´s ausgegeben haben oder aber es bei Ihnen angekommen ist, ein. Es gilt das sog. Zuflussprinzip, was nichts anderes bedeutet, dass der Zeitpunkt maßgeblich ist an dem das Geld auf Ihrem Konto/Barkasse ankommt bzw. dieses verlässt.

Heißt das, ich mache mich als Kleinunternehmer selbstständig, achte darauf, dass ich die ~1458 EUR pro Monat in der EÜR nicht überschreite (17.500 EUR Kleinunternehmerregelung), soll heißen: nicht mehr BTC in Bargeld auscashen als nötig - und dann kaufe ich mir von den restlichen Bitcoins aus meiner Wallet a) entweder Gold aus Berlin, dass ich 1 Jahr liegen lasse und dann verkaufe oder b) jeglichen Kram zum Überleben bei Amazon und muss keine Steuern zahlen? (Fiktiv gesprochen - ich habe sowieso zu wenig BTC)

Crypto-Trade: Invest. Trade. Be free.
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Schrankwand
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June 19, 2013, 06:58:41 PM
 #99

Quote
Wichtig ist hierbei, dass in der EÜR grundsätzlich nur Geldbeträge aufgeführt werden, also realisierte "Gewinne" bzw. "Verluste". Ich habe bewusst die Begriffe in Anführungszeichen gesetzt, weil es noch nicht um den eigentlichen Gewinn, der als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung gilt handelt. In diese EÜR Tabelle tragen Sie nun zum jeweiligen Stichtag an dem Sie Geld für ETWAS/BTC´s ausgegeben haben oder aber es bei Ihnen angekommen ist, ein. Es gilt das sog. Zuflussprinzip, was nichts anderes bedeutet, dass der Zeitpunkt maßgeblich ist an dem das Geld auf Ihrem Konto/Barkasse ankommt bzw. dieses verlässt.

Heißt das, ich mache mich als Kleinunternehmer selbstständig, achte darauf, dass ich die ~1458 EUR pro Monat in der EÜR nicht überschreite (17.500 EUR Kleinunternehmerregelung), soll heißen: nicht mehr BTC in Bargeld auscashen als nötig - und dann kaufe ich mir von den restlichen Bitcoins aus meiner Wallet a) entweder Gold aus Berlin, dass ich 1 Jahr liegen lasse und dann verkaufe oder b) jeglichen Kram zum Überleben bei Amazon und muss keine Steuern zahlen? (Fiktiv gesprochen - ich habe sowieso zu wenig BTC)

Grob gesagt: Ja.
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June 19, 2013, 09:32:58 PM
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Wäre in dem Zusammenhang mal interessant zu wissen, ob das ein genehmigungspflichtiges Gewerbe ist.

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