Funkypala (OP)
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July 09, 2011, 08:20:32 PM |
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Hey, viele von euch haben das wahrscheinlich schon im internationalen Forumsteil gelesen, aber für die dies noch nicht wissen: Es gibt einen amerikanischen Anwalt, der versucht den Namen Bitcoin für sich zu trademarken um damit, wie er offen zugibt Rechte geltend zu machen, wovon er sich Geld erhofft. Der Typ is in Amerika schon gescheitert und kündigt jetzt an es im Rest der Welt zu probieren. Wäre gut, wenn Jemand wüsste, wie man darüber bescheid bekommt, ob ers auch hier in Deutschland probiert. Guckt euch das mal an: http://forum.bitcoin.org/index.php?topic=27412.0Da steht das alles gut erklärt.
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yetis
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July 09, 2011, 09:58:10 PM |
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Wenn er in den USA gescheitert ist, wird er in Deutschland erst recht auf die Schnauze fallen, denke ich.
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mipl
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July 09, 2011, 11:02:55 PM |
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Ich wundere mich immer wieder, was für wertloses Gesocks unter den Steinen hervorgekrochen kommt, wenn es mal 'ne Mark zu machen gibt. Widerlich!
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X68N
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July 10, 2011, 02:54:05 AM |
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hat studiert und ist trotzdem so dumm... mann kann auch keine Erfindungen patentieren die schon 2 Jahre der Öffentlichkeit bekannt sind, also wieso sollte das bei Namensrechten funktionieren?! wird es nicht. Falls doch wird er den Prozess verlieren und das Trademark aberkannt wenn der Richter mit bekommt das Bitcoin Opensource/Allgemeingut ist.
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Andreas Schildbach
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July 10, 2011, 02:06:19 PM |
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Es ist leider schwer, eine einmal anerkannte Marke wieder löschen zu lassen. Denn dann müßte ja eine Behörde zugeben, daß sie einen Fehler gemacht hat...
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qwk
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July 10, 2011, 02:22:29 PM |
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Es ist alles andere als schwer, eine Marke löschen zu lassen.
Allerdings geht das nur, wenn bereits vorher eine Marke gleichen Inhalts bestand.
Die Wortmarke Bitcoin, die sich dieser Anwalt nun eintragen lässt, wird man nicht löschen können, es sei denn, es kann bewiesen werden, dass bereits ein älteres, besseres Recht an dem Namen Bitcoin besteht. Dies ist durch bitcoin.org vermutlich gegeben. Es wäre allerdings notwendig, die Bekanntheit dieses Namens zu belegen, und das könnte tatsächlich schwierig sein.
Das ganze trifft so nur auf die Wortmarke Bitcoin zu, eine Bildmarke würde wiederum anders gehandhabt.
Zu beachten wäre auch, für welche Zwecke die Marke Bitcoin eingetragen wird. Lässt sich dieser Anwalt die Marke für Waschmaschinen eintragen, ist vermutlich nichts dagegen zu machen, allerdings sähe ich da auch kein Problem.
Insgesamt würde ich dem ganzen Vorgang sehr gelassen entgegensehen. Er wird vermutlich eine der üblichen Abmahn-Erpressungs-Maschen versuchen, und damit ein paar kleinere Hobby-Webseitenbetreiber abkassieren, aber größerer Schaden dürfte nicht entstehen.
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Andreas Schildbach
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July 10, 2011, 05:01:26 PM |
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Lässt sich dieser Anwalt die Marke für Waschmaschinen eintragen, ist vermutlich nichts dagegen zu machen, allerdings sähe ich da auch kein Problem.
Ich schon. Wäre ich Kunde eines Waschsalons, würde ich in Bitcoin zahlen wollen. Also muß es Hersteller von Waschmaschinen geben, die Bitcoin unterstützen und dann natürlich auch damit werben.
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DaMan
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July 10, 2011, 06:19:26 PM |
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In Deutschland oder Europa damit durchzukommen sollte nicht schwer sein, wenn niemand anderes vor ihm daran gedacht hat. Man meldet die Marke beim Patent- und Markenamt an, zahlt einen überschaubaren Betrag und nach einer recht oberflächlichen Prüfung der Beamten, die ihre Datenbanken checken, wird die Marke im Markenblatt veröffentlicht. Wenn dann niemand innerhalb von 3 Monaten Einspruch erhebt wird die Marken für 10 Jahre eingetragen. Allerdings sollte der der Einspruich erhebt natürlich Rechte an dem Namen besitzen, die er geltend machen kann. Es bringt also nichts wenn irgendwer Einspruch erhebt der an dem Wort Bitcoin keine Rechte hat.
Auf Europa Ebene läuft es genauso. Man definiert die benötigten Klassen in der man die Marke eintragen möchte, recht es ein, zahlt 1000 € Gebühr, es wird auf formale Richtigkeit des Anrags geprüft, die Marke wird veröffentlicht und wenn dann nach drei Monaten kein Einspruch erfolgt -> eingetragen.
Auf europäischer Ebene war allerdings schon jemand anderes eher dran:
Die folgende Person hat vor 4 Tagen den Antrag auf die Marke Bitcoin eingereicht:
ame: Tibanne Co. Ltd. Nummer: 465698 Natürliche/juristische Person: juristische Person Anschrift: Cerulean Tower 15F 26-1 Sakuragaoka-Cho Postleitzahl: 150-8512 Stadt: Shibuya Tokyo Staat: JAPAN Korrespondenzanschrift: Tibanne Co. Ltd. Cerulean Tower 15F 26-1 Sakuragaoka-Cho Shibuya Tokyo 150-8512 JAPÓN Telefon-Nummer: 00 81-345501529 Fax: 00 81-345883915
Soviel dazu!
Aktueller Status der Eintragung:
Prüfung der Klassifizierung: 07/07/2011 -> OK Recherchen: 07/07/2011 -> OK
Stand der Dinge: Anmeldung wird geprüft
Sobald diese Eintragung also veröffentlicht ist und niemand anderes eher dran war (was in diesem Fall offensichtlich nicht der Fall war), wird die Marke nach drei Monaten ohne Widerspruch eingetragen.
Grüße!
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randomguy7
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July 10, 2011, 06:24:47 PM |
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Tibanne Co. Ltd.? Das ist doch die Firma die mtgox betreibt?!?
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DaMan
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July 10, 2011, 06:28:25 PM |
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So siehts aus. Da wird jemand richtig Kasse machen. Und die Kohle dafür habe sie doch 1000x über. Auch wenn es nix wird.
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TheMartin
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July 10, 2011, 06:37:38 PM |
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Tibanne Co. Ltd.? Das ist doch die Firma die mtgox betreibt?!?
Wollte ich auch gerade schreiben. Einmal angenommen es wäre so. Hat jemand Ahnung, wer den Namen 'BitCoin' erfunden hat und ob dieser Name nicht unter einer Art 'OpenSource' Recht steht. Falls ja, könnte man MtGox ja mal fragen, was die mit der Anmeldung erreichen wollen - 'OpenSource'-Rechte vor gierigen Anmeldern schützen oder sich selbst ein Monopol am Namen 'BitCoin' verschaffen.
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DaMan
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July 10, 2011, 06:49:44 PM |
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Den Namen vor gierigen Anmeldern schützen wollen sie sicher nicht. ^^
Ich kenne mich da leider nur mit der kommerziellen Seite aus. Ob es da eine spezielle Regelung im Bezug auf OpenSource gibt weiss ich nicht.
Aber sowas wie firefox gehört ja auch der Mozilla Foundation.
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DanteDaste
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July 10, 2011, 06:50:51 PM |
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Ich kann mir doch auch keine Wörter Patentieren, wäre so als wenn ich mir EURO patentieren lassen will, oder KUH oder AFFE.
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DaMan
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July 10, 2011, 06:55:01 PM |
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Natürlich kannst Du Dir Wörter patentieren schützen lassen. Aber natürlich keine Wörter des allgemeinen Sprachgebrauchs wie Kuh oder Affe.
Aber Bitcoin? Das ist kein Wort! Und ohne rechtliche Grundlage ist es auch keine Währung wie Euro oder Dollar. Was also ist Bitcoin? Es ist ein Phantasie-Wort, dass es in keiner Sprache gibt und davon ausgehend kann man es schützen lassen. Wobei natürlich Patent nicht gleich Marke ist.
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DaMan
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July 10, 2011, 07:00:04 PM |
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Den einzigen Schutz gegen eine Fremdregistrierung des Wortes kann ich mir nur durch das White Paper von Satoshi oder etwas in der Art vorstellen. Oder eben dadurch das die Projektverantwortlichen den Ansprich bereits in einer anderen Form geltend gemacht haben.
Wenn das nach 3, 4, oder 5 Jahren niemand gemacht hat und es keine »OpenSource«-Schutz Regel gibt, dann hat der der zuerst daran gedacht hat einfach mal Glück gehabt. Und wenn die Behörden keinen offiziell vertretbaren Grund sehen, dann wirds auch eingetragen, wenn niemand mit älteren Rechten widerspricht.
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randomguy7
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July 10, 2011, 07:04:07 PM |
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Müsste es nicht reichen, dass die Domain bitcoin.org bereits am 18-Aug-2008 13:19:55 UTC registriert wurde und der Begriff bitcoin damit schon längst genutzt wurde?
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DaMan
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July 10, 2011, 07:07:12 PM |
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nö, reicht nicht. Wenn sowas reichen würde, könnte man sich teurer Markenanmeldungen sparen und einfach für 99 Cent die Domains reservieren, anstatt sich weltweit für viele 10.000 € die Rechte zu schützen. Aber der der den Markenschutz hat, kann den der die Domain hat auf Markenrechtsverletzung verklagen und zur Herausgabe der Domain auffordern. Sofern die Domain kommerziell genutzt wird. Also wenn Du Müller heisst und die Domain www.mueller.de hast und darauf 100% private Sachen wie einen Familienstammbaum, paar Fotos oder sowas in der Art veröffentlichst, dann hat die Firma Müller Milch keine Chance dir die Domain abzunehmen. Aber im Normalfall wirst du ihnen die Domain gegen Zahlung eines akzeptablen Betrags sicher überlassen.
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qwk
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July 10, 2011, 07:28:16 PM |
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Lässt sich dieser Anwalt die Marke für Waschmaschinen eintragen, ist vermutlich nichts dagegen zu machen, allerdings sähe ich da auch kein Problem.
Ich schon. Wäre ich Kunde eines Waschsalons, würde ich in Bitcoin zahlen wollen. Also muß es Hersteller von Waschmaschinen geben, die Bitcoin unterstützen und dann natürlich auch damit werben. Der von dir beschriebene Fall wäre von einer Marke für Waschmaschinen allerdings nicht gedeckt. Hierfür wäre eine Marke für Bezahlsysteme notwendig. Im Übrigen ist es durchaus zulässig, einen Markennamen in der Werbung zu verwenden, wenn daraus kein Zueigenmachen der Marke folgt. Du darfst also durchaus damit werben, dass du Paypal als Zahlungsmittel nutzt, auch wenn du nicht der Markeninhaber von Paypal bist.
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qwk
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July 10, 2011, 07:35:31 PM |
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Hat jemand Ahnung, wer den Namen 'BitCoin' erfunden hat und ob dieser Name nicht unter einer Art 'OpenSource' Recht steht.
Ein Open Source Recht gibt es nicht. Gerade in Deutschland ist es besonders schwierig, rechtsverbindlich zu erklären, dass ein bestimmtes geistiges Eigentum gemeinfrei sein soll. In den USA z.B. gibt es die gängige Praxis der Überlassung in die sog. Public Domain. Eine echte Entsprechung hierfür gibt es in Deutschland nicht. Falls ja, könnte man MtGox ja mal fragen, was die mit der Anmeldung erreichen wollen - 'OpenSource'-Rechte vor gierigen Anmeldern schützen oder sich selbst ein Monopol am Namen 'BitCoin' verschaffen.
Ich unterstelle MtGox einfach mal keine bösen Absichten. Das Datum der Eintragung lässt für mich darauf schliessen, dass es sich um eine Reaktion auf die Markenbeantragung durch den Herrn Anwalt aus den USA handelt. MtGox hat sicher ein hohes Interesse daran, vorzusorgen, um nicht in rechtliche Probleme wegen eventueller Namens- oder Markenverletzungen zu kommen. Schließlich arbeitet MtGox an einem eigenen Bezahlsystem, und dieses wäre mit Sicherheit eine Verletzung einer eventuellen Marke Bitcoin für den Zahlungsverkehr.
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TheMartin
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July 10, 2011, 07:46:20 PM |
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MtGox hat sicher ein hohes Interesse daran, vorzusorgen, um nicht in rechtliche Probleme wegen eventueller Namens- oder Markenverletzungen zu kommen. Schließlich arbeitet MtGox an einem eigenen Bezahlsystem, und dieses wäre mit Sicherheit eine Verletzung einer eventuellen Marke Bitcoin für den Zahlungsverkehr. Genau so sehe ich das auch. Gox braucht einfach das Image Dienstleister für die 'OpenSource'-Gemeinde der BitCoin-Nutzer zu sein, sonst hat Gox keine Chance gegen die etablierten Giganten (Mastercard, Ebay, Paypal, Google) zu bestehen. Daher könnte es durchaus im Interesse von Gox liegen, die Marke in eine Art 'Foundation' einzubringen. Müsste man Gox bloß nahebringen, den Gedanken. Einen Versuch wäre es jedenfalls wert.
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