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Author Topic: Laptop durch USB Avalon Eruptor zerstört  (Read 6737 times)
ooxtcoo
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August 20, 2013, 11:10:21 PM
 #41


also ich verwende nur sony laptops.
zuerzeit einen sony vaio, 3 jahre alt.

das ding ist robust bis zum geht nicht mehr.
das usb port schaltet bei überspannung oder kurzschluss einfach ab und ich kann es dann ganz einfach zurück setzen..

auf meinem usb port kommen kurzschlüsse schonmal des öfteren vor, da ich bei meinen arbeiten mit handyplatinen testpoints mache und wenn die klemmen einmal zusammen kommen passiert bei meinem laptop garnichts..

ich würde deinen laptop zurück zu dir senden lassen, ihn öffnen und dann in der nähe des usb ports auf defekte bauteile bzw. kurzschlüsse testen.
vermutlich ist nur ein kleiner bauteil defekt welcher einer kurzschluss macht, dadurch startet das ding nicht.

wenn du dich da überhaupt nicht auskennst, dann gehe in einen reparatur shop, kommt dir sicher billiger.
sony will dir sicher das mainboard tauschen.

übrigens ist das bei handys genauso bei samsung, nokia... egal.. die verlangen fürs ansehen 39€ wenn der
schaden vom kunden veruhrsacht wurde.
da hast du dann auch die wahl zwischen reparatur, gegen 39€ zurück senden oder vernichten.

selbst wenn ein usb erupter wirklich defekt war, sollte das nicht gleich den ganzen laptop zerstören.

du solltest lieber nur einen usb hub verwenden.







Dunkelheit667
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no degradation


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August 21, 2013, 02:39:20 AM
 #42

Nur, um es kurz anzumerken. Das Notebook ist defekt, man möchte den Mangel behoben haben und schickt es zum Händler -> Gewährleistung. Der Händler scheint es sich einfach zu machen und schickt es zum Hersteller, um dort eine Garantiereparatur durchführen zu lassen -> Garantie. Der Hersteller hat festgestellt, dass dessen Garantie nicht greift (nunja...). Schade für den Händler. Das Problem des Händlers ist im Moment, dass das Notebook erst vier Monate alt ist. Damit muss er nachweisen, dass man den Schaden verursacht hast (dies gilt in den ersten sechs Monaten, danach musst man nachweisen, dass das Gerät von Anfang an einen Mangel hatte).

So wird aus einem elektronischen schnell ein mechanischer Defekt. Roll Eyes

"And the machine keeps pushing time through the cogs, like paste into strings into paste again, and only the machine keeps using time to make time to make time.
And when the machine stops, time is an illusion that we created free will.
" - an unnamed Hybrid
mezzomix
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August 21, 2013, 05:34:28 AM
 #43

Das Notebook ist nicht mal vier Monate alt.

OK ich habe verstanden Du hast es zwecks Gewährleistung zum Händler geschickt und es war 4 Monate alt. Dann hat der Händler Dir in den ersten 6 Monaten zwingend(!) nachzuweisen(!), dass der Mangel nicht schon beim Kauf da war. Ein Nachweis wird regelmässig über einen unabhängigen Gutachter erbracht und nicht über die Vermutung eines Herstellers der sich gegenüber dem Händler vor einer Garantieabwicklung drücken möchte.

Praktisch kann man sagen, dass der Nachweis vermutlich unmöglich ist (wie will man beweisen, dass das defekte Bauteil nicht vorher schon eine Macke hatte?!), weswegen der Händler kaum eine andere Chance hat, als das Notebook zu ersetzen oder reparieren zu lassen. Am besten gehst Du nicht so besonders ins Detail was Du an dem Port betreiben hast - es waren einfach ganz normale USB Geräte die an zig anderen Rechner auch laufen (ist ja auch so). Ich denke nicht dass Cyberport unbedingt ein Gerichtsverfahren verlieren möchte. Falls die es aber trotzdem drauf anlegen sind Deine Gewinnchancen recht gut und die Gerichts- und Anwaltskosten werden am Ende vom Verlierer übernommen.

Das ganze ist einfach eine Sauerei - von Cyberport wie auch von Sony. Nach 6 Monaten würde der schwarze Peter mit dem Nachweis bei Dir liegen, aber so ist eindeutig Cyberport in der Pflicht.
mezzomix
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August 21, 2013, 05:40:58 AM
 #44

Ach ja, Du könntest von Cyberport erst mal das Gutachten des unabhängigen(!) Gutachters anfordern, welches Dir nachweisst, dass beim Kauf nicht schon ein verdeckter Mangel bestanden hat. Nebenbei kannst Du schon mal anmerken, dass Du, entsprechend den Gewährleistungsregeln für Verbraucher, auf Reparatur/Ersatz bestehen wirst und Du hoffst, diese Sache klären zu können ohne ein Gericht zu bemühen.
Chefin
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August 21, 2013, 05:54:16 AM
 #45

USB-Ports sind mechanisch wirklich nicht sonderlich stabil. Und sie übertragen ihre mechanische Energie auf ein ca 1,5mm dicke Epoxy-platte. Zwar kann diese einiges an Energie aufnehmen, aber auf diese Platte sind heutzutage zwischen 3 und 5 Ebenen aufgedampft. Kupfer, Isolator, Kupfer, Isolator...usw. Mechanisch ist das anfällig. Wenn dann eine Kupferlage reist, ist die elektrische Verbindung defekt. Wenn es eine der stromführenden Ebenen ist, ist nicht nur der USB-Port selbst betroffen sondern der ganze Rechner.

Deswegen nie mehr Gewicht als ein USB-Stick(10-20gr) an einen Port hängen. Schwere Geräte entweder über HUB oder wenn die Delay dadurch stört über ein Verlängerungskabel anschliessen.

Leider sind solche Beschädigungen relativ leicht nachzuweisen. Daher gehe ich nicht davon aus, das sie den Fehler nur vertuschen wollen. Es stellt sich dann die Frage, ob es lohnt einen Rechtstreit anzuzetteln. Sony wird dich dann ein Gutachten machen lassen, deinen Anwalt beschäftigen und dann lächelnd vor Gericht stehen und sehen wie du aus einem selbst verursachten Schaden noch 1000Euro zusätzlichen Schaden produzierts. Und dich dann fragen: wäre es nicht sinnvoller gewesen einen neuen Laptop zu kaufen. Für 1000 Euro bekommt man richtig edle Sachen.

Also stell dir einfach selbst die Frage: kann es sein, das du mechanisch viel Last auf den Port gebracht hast? Wenn du meinst: könnte sein, lass dir den Laptop zuschicken und untersuche selbst den Schaden. Ist hier wirklich mechanisch eine Beschädigung, kauf dir einen neuen Laptop. Merkst du allerdings das hier doch was faul ist, dann kannst du immer noch klagen. Und im dann folgenden Verfahren sind natürlich auch die 60Euro zu erstatten bzw werden zusätzlich gefordert.

Weist du allerdings, das du ruppig mit dem Port umgegangen bist bzw du mal hängen geblieben bist mit eingestecktem USB-Gerät und das ganze quer belastet hast, dann spar dir die 60 Euro. Es sei den auf der Festplatte wären noch Daten. Die sollte an einem USB-Adapter auslesbar sein.

Elektrisch kann man einen USB-Port nicht mehr zerstören. Zumindest nicht bis 48V. Das ist die Prüfspannung die der Port aushalten muss. Und zwar vom Port aus angelegt, jeweils mit wechselnder Polarität. Dauerkurzschlussfest sowieso. Wir haben auch mal Peaks auf den Port gejagt bis zur Zerstörung. Erst bei über 8000V hat der Baustein reset gemacht. Tot war er kurz vor 20KV. Peaks sind Spannungsschläge wie man sie spürt, wenn man aufgeladen ist und an Autotüre oder irgendwelche geerdeten Teile langt. Hohe Spannung, aber kurze Zeit bzw dadurch nur wenig Energie.

Zur Prüfung der mechanischen Beschädigung eignet sich eine Leuchtstofflampe reinweiss und man hebt die Platine drüber. Das Licht scheint durch und man kann selbst Haarrisse erkennen. Man wird dazu das Board ausbauen müssen. Eventuell kann man mit einem Zahnspiegel und einer LED-Lampe das Licht so leiten das es ebenfalls durchleuchtend ist.

Viel Erfolg
mezzomix
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August 21, 2013, 06:11:07 AM
 #46

Auch bei mechanischen defekten kann man kaum eindeutig nachweisen, ob nicht nicht bei der Produktion geschlampt wurde und die Struktur an dieser Stelle schon geschwächt war. Genau das muss aber der Händler machen - er ist in der Beweispflicht. Er muss zweifelsfrei nachweisen, dass das Produkt perfekt war und es nur und ausschliesslich durch die Fehlbedienung des Kunden kaputt gegangen ist.

Übrigens hat der OP mit Sony gar nichts zu tun. Cyberport ist in der Pflicht und muss das Gutachten machen lassen. Auf die Herausgabe das Gutachten würde ich bestehen, den nur damit kann Cyberport die Gewährleistung ablehnen. Alles andere ist pure Vermutung.

Wenn der OP hier nicht den Port rausgerissen hat und das Notebook schon aussieht als ob man damit Baseball gespielt hat, dann ist es einfach eine sauerei vom Händler. Ein bischen was muss so ein Notebook auch aushalten. Ich sehe täglich mit Grausen, wie in den Firmen mit den Geräten umgegangen wird und die halten trotzdem locker 3-4 Jahre und werden dann voll funktionsfähig entsorgt.
macpoker79
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August 21, 2013, 09:47:02 AM
 #47

Sony Laptops sind aber auch wirklich Mist.

Kauft lieber was anständiges, wie Lenovo.
+1

Oder Asus

Verkauf dein defektes Sony am besten bei ebay! Leg noch ein klein wenig drauf und kauf dir ein Thinkpad T410 mit i5;) Die sind momentan richtig günstig! Da laufen teilweise Medion Notebooks teurer aus^^
Chefin
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August 21, 2013, 10:18:08 AM
 #48

Der Hersteller bzw Lieferant hat nun SEIN Gutachten gemacht. Nun liegt es also an dir DEIN Gutachten machen zu lassen. Erst dann geht es vor Gericht.

Was dann draus wird, ist eine Abwägung der Dinge. Verwechsel Zivilrecht nicht mit Strafrecht, es reicht nicht Zweifel zu sähen und zu erklären, das es noch andere, wenn auch etwas unwahrscheinliche Möglichkeiten gibt. Man muss schon aufzeigen, das sie auch Wahrscheinlich sind.

Wenn du (für dich persönlich) weist das du nie etwas falsch gemacht hast, könnte durchaus eine Möglichkeit bestehen, das du recht bekommst. Aber der Threadstarter sagt ja selbst, er weis nicht genau was los war. Filmriss. Wie wahrscheinlich ist es, das hier ein Herstellerfehler in Betracht kommt.

Das mag bei dir vieleicht ganz anders sein, wenn du den Lappi wie ein rohes Ei behandelst. Dann wird man am äussern sehen, das du aufpasst. Natürlich ein Pluspunkt für dich, wenns drum geht die Glaubwürdigkeit das man keine unzulässige Belastung auf den USB-Stecker gebracht hat zu untermauern. Deswegen gibt es auch kaum pauschale urteile, weil alle von den individuellen Hintergründen abhängig sind.

Aber eines reicht nicht: nur die Möglichkeit das es andere Ursachen haben könnte, als Rechtfertigung heranzuziehen, das man nicht dran schuld ist.
mezzomix
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August 21, 2013, 10:29:52 AM
 #49

Der Hersteller hat kein Gutachten gemacht, er hat die Grantieanfrage abgewürgt. Ein Nachweis, dass der Verbraucher Schuld an dem defekt ist, sieht für mich anders aus. Wenn Cyberport sich querstellt muss das am Ende der Richter entscheiden oder der Kunde zieht den Schwanz ein und verzieht sich.

Wäre das abwürgen der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung in den ersten 6 Monaten so einfach, würde es diese faktisch nicht mehr geben, da dann jeder Händler auf diese Art "nachweist", dass der Kunde für den Defekt verantwortlich ist. Bei den meisten Dingen hat man aus diesem Grund übrigens nach 6 Monaten auch verloren, da man dem Händler kaum nachweisen kann, dass der Mangel schon beim verkauf da war. D.h. faktisch beträgt die gesetzliche Gewährleistung sowieso schon 6 Monate und nicht 24. Alles andere ist Kulanz des Händlers.
fydel (OP)
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August 21, 2013, 11:38:23 AM
 #50

Hej! Vielen Dank für Eure ausführlichen Antworten!  Kiss

Ich rufe heute nochmal da an und versuche denen auf den Zahn zu fühlen.

@Chefin: Nur damit kein falscher Eindruck entsteht: Filmriss nur an dem Abend, wo ich trotz friedfertiger Absicht in eine Schlägerei verwickelt wurde und massiv Schläge auf den Kopf bekommen habe. Dadurch habe ich immer noch starke kognitive Einschränkungen. Unter anderem auch Erinnerungsschwierigkeiten.
Zumal die ganze Sache mit dem Laptop ja auch schon einen Monat zurückliegt ist deshalb schwierig für mich das jetzt 100%ig zu rekonstruieren.

hamster
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August 21, 2013, 01:45:20 PM
 #51

Quote
Kauft lieber was anständiges, wie Lenovo.

MSI laptops sind die besten.


ps: lenovo ist eine billig marke nur keiner scheint das zu wissen Smiley
candoo
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August 21, 2013, 01:48:46 PM
 #52

Und der Dell Fanboy ruft "Kauft euch Dell!!"

Einer trage des andern Last, so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen.
fydel (OP)
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August 21, 2013, 01:51:52 PM
 #53

Na, super. Gerade nochmal mit Cyberport gesprochen und es handle sich bei meinem Fall nicht um einen Garantiefall, da der USB Port durch Überspannung oder mechanische Einwirkung zerstört wurde.

Ich sagte ihm, dass es da doch dann eigentlich einen Schutz gegen Überspannung gegen müsse und ich immer sehr pfleglich mit dem Gerät umgegangen bin. Er hat dann halt nur darauf verwiesen, was der Servicedienstleister von Sony (war also nicht direkt bei Sony sondern bei Sonys Subcontractor avc.de) in den KVA geschrieben hat und dass es ein vom Kunden verursachter Schaden sein müsse. Das Gerät hat ja bei Auslieferung noch funktioniert.

Der Supportmitarbeiter meinte, dass eventuell das Gehäuse einer externen Festplatte statisch aufgeladen war und das fällt nicht unter die Garantie oder Gewährleistung. Er sagte, das Einzige, was ich machen könne, wäre einen Gutachter einzuschalten, der nachweist, dass der Defekt schon vorher bestand.
Das ich noch von meiner - nicht vorhandenen Rechtsschutzversicherung - und Kulanz gesprochen habe, hat ihn leider auch nicht interessiert.

Ich lasse mir das Gerät jetzt zurückschicken. Dann kann ich wenigstens die intere Festplatte nutzen und lasse das hier in Köln bei irgendeinem Hardwarereservice mal checken.

Da ich gerade andere Probleme habe - ich sehe zusätzlich auch noch aus wie Quasimodo, nur ohne Buckel - regt mich das nicht (mehr) so auf.
Und ich verbuche das jetzt mal unter "Lessons learned" pro Rechtsschutzversicherung.


hamster
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August 21, 2013, 02:10:29 PM
 #54


 

Du kannst dich ja nicht mehr dran erinnern und weißt ja gar nicht obs am "asicminer erupter liegt". Ansonsten müsste der Importeur haften (http://de.wikipedia.org/wiki/Produkthaftungsgesetz#Der_Importeur)

Aber das zu beweisen wird schwierig und die Kosten sind wohl höher als der Schaden.  Trotzdem ein unding von Sony und dem Online Händler.
Eventuell bestellt deine Freundinn ja direkt den gleichen Notebook von dem Online Shop und muss ihn wieder zurück schicken wegen einem Defekt. 14 tage Widerruf!

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August 21, 2013, 02:18:07 PM
 #55


 

Du kannst dich ja nicht mehr dran erinnern und weißt ja gar nicht obs am "asicminer erupter liegt". Ansonsten müsste der Importeur haften (http://de.wikipedia.org/wiki/Produkthaftungsgesetz#Der_Importeur)


Doch. Da bin ich mir ziemlich sicher, dass ich mit dem Notebook die Sticks getestet habe.

Egal. Thema durch. Lesson learned.  Cry

hamster
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August 21, 2013, 03:15:51 PM
 #56

Er sagte, das Einzige, was ich machen könne, wäre einen Gutachter einzuschalten, der nachweist, dass der Defekt schon vorher bestand.

Genial. Wenn das Notebook noch nicht älter als 6 Monate ist, ist genau dieser Nachweis pflicht des Händlers. Er muss beweisen, dass hier nicht schon beim Kauf ein Mangel war der zu diesem Defekt geführt hat!

Naja, man kann ja mal probieren ob man damit durchkommt. Wenn die Händler damit durchkommen würden, gäbe es praktisch keine Gewährleistung mehr.
Chefin
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August 21, 2013, 04:37:33 PM
 #57

Na, super. Gerade nochmal mit Cyberport gesprochen und es handle sich bei meinem Fall nicht um einen Garantiefall, da der USB Port durch Überspannung oder mechanische Einwirkung zerstört wurde.

Ich sagte ihm, dass es da doch dann eigentlich einen Schutz gegen Überspannung gegen müsse und ich immer sehr pfleglich mit dem Gerät umgegangen bin. Er hat dann halt nur darauf verwiesen, was der Servicedienstleister von Sony (war also nicht direkt bei Sony sondern bei Sonys Subcontractor avc.de) in den KVA geschrieben hat und dass es ein vom Kunden verursachter Schaden sein müsse. Das Gerät hat ja bei Auslieferung noch funktioniert.

Der Supportmitarbeiter meinte, dass eventuell das Gehäuse einer externen Festplatte statisch aufgeladen war und das fällt nicht unter die Garantie oder Gewährleistung. Er sagte, das Einzige, was ich machen könne, wäre einen Gutachter einzuschalten, der nachweist, dass der Defekt schon vorher bestand.
Das ich noch von meiner - nicht vorhandenen Rechtsschutzversicherung - und Kulanz gesprochen habe, hat ihn leider auch nicht interessiert.

Ich lasse mir das Gerät jetzt zurückschicken. Dann kann ich wenigstens die intere Festplatte nutzen und lasse das hier in Köln bei irgendeinem Hardwarereservice mal checken.

Da ich gerade andere Probleme habe - ich sehe zusätzlich auch noch aus wie Quasimodo, nur ohne Buckel - regt mich das nicht (mehr) so auf.
Und ich verbuche das jetzt mal unter "Lessons learned" pro Rechtsschutzversicherung.



Lass dir eine Kopie dieser Aussage machen. Elektrostaische Aufladung gibt es genaue Normen was die aushalten müssen. Wir erstellen genau solche EMV-Prüfprotokolle. Diese Normen sind drauf ausgelegt, die typischen Spannung auszuhalten. Sollte es ein solcher Defekt sein, müsstest du mehr statische Aufladung erzeugt haben, als die Norm gemeinhin annimmt.

Ich habe mal einen uralten Toshiba gegrillt, ich habe 25KV an praktisch alle Stellen des Gehäuse drauf gejagt. Mehrere Reboots, aber keine Defekte. Dann direkt auf die Masse der Ports(seriell und USB) 25KV ebenfalls durchgehalten. Erst am ende dann direkt auf den Pin des USB und das Motherboard hat sich verabschiedet. Diese Prüfspannung ist natürlich Strombegrenzt auf 1mA, aber bei 25000 Volt sind das trotzdem 25W Leistung. Nur mal so zur Demonstration wie viel diese Geräte aushalten. 10KV ist die Spannung an der Mutti aua brüllt. 25KV sind praktisch nicht hinzubekommen als elektrostatische Aufladung, weil vorher die Isolierung der Schuhsohle durchschlägt.

Mechanisch wäre leicht zu erkennen gewesen. Aber wenn die elektrische Defekte durch statische Aufladung angeben, ist das ein grundsätzlicher Designfehler. Dann wurde bei der EMV-Festigkeit gespart.
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August 21, 2013, 04:43:25 PM
 #58


 

Du kannst dich ja nicht mehr dran erinnern und weißt ja gar nicht obs am "asicminer erupter liegt". Ansonsten müsste der Importeur haften (http://de.wikipedia.org/wiki/Produkthaftungsgesetz#Der_Importeur)

Aber das zu beweisen wird schwierig und die Kosten sind wohl höher als der Schaden.  Trotzdem ein unding von Sony und dem Online Händler.
Eventuell bestellt deine Freundinn ja direkt den gleichen Notebook von dem Online Shop und muss ihn wieder zurück schicken wegen einem Defekt. 14 tage Widerruf!


Und wenn es auffliegt, dann gibt dann ist es Betrug.
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August 21, 2013, 04:49:47 PM
 #59

Wenn der OP nicht gerade den USB Port gewaltsam aus dem Gerät rausgerissen hat, heisst das eigentlich nur eins: Cyberport möchte sich um die gesetzlich vorgeschrieben Gewährleistung drücken. Gut für sie, wenn der Kunde das mit sich machen lässt.

Und wenn es auffliegt, dann gibt dann ist es Betrug.

Stimmt. Angenommen das Notebook wurde ordentlich behandelt, würde sich mein Mitleid mit dem Händler in diesem Fall aber doch stark in Grenzen halten. Ich würde es dann er so sehen: Erst bescheisst der Händler seinen Kunden, und dann wird er eben auch vom Kunden beschissen.
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August 21, 2013, 05:36:01 PM
 #60

Wenn der OP nicht gerade den USB Port gewaltsam aus dem Gerät rausgerissen hat, heisst das eigentlich nur eins: Cyberport möchte sich um die gesetzlich vorgeschrieben Gewährleistung drücken. Gut für sie, wenn der Kunde das mit sich machen lässt.

Und wenn es auffliegt, dann gibt dann ist es Betrug.

Stimmt. Angenommen das Notebook wurde ordentlich behandelt, würde sich mein Mitleid mit dem Händler in diesem Fall aber doch stark in Grenzen halten. Ich würde es dann er so sehen: Erst bescheisst der Händler seinen Kunden, und dann wird er eben auch vom Kunden beschissen.

Das der Händler sich um die Gewährleistung drücken will ist die eine Sache. Das finde ich auch zum kotzen. Aus diesem Grund bevorzuge ich Amazon. Die sind da sehr kulant. Da ist erst mal der Händler der Ansprechpartner. Nur bei so kleinen Läden ist die Gefahr groß, dass die Pleite gehen. Die 60€ damit die es zurückschicken ist auch Wucher. Ich würde da nicht mehr telefonieren sondern es per Fax schriftlich schicken. Mündliche Aussagen am Telefon sind im Zweifelsfall Wertlos.

Betrug ist aber eine ganz andere Sache und Strafrechtlich relevant. Für paar hundert Euro würde ich keine Vorstrafe riskieren.




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