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Author Topic: Wahllose Kündigungen auf Bitcoin.de  (Read 7460 times)
giletto
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December 24, 2013, 04:53:04 AM
Last edit: December 24, 2013, 05:41:19 AM by giletto
 #101

Lesen lernen UND verstehen. So schwer? Der wurde wegen  Erschleichens von Leistungen gemäß § 265a StGB, und nicht wegen Betrug verurteilt. Und man beachte die wichtige Vorraussetzung dafuer, die ich mal minimal vergroessert habe.

Erster Satz, Zitat:

Quote
Wer im Internet unter Vortäuschung seiner Zahlungsabsicht entgeltliche Leistungen bestellt und erhält und dabei über ein computergesteuertes Konfigurationsmenü seine zutreffenden Bankdaten angibt und eine Einzugsermächtigung erteilt, begeht zwar keinen Betrug oder Computerbetrug nach §§ 263, 263a StGB, macht sich jedoch wegen Erschleichens von Leistungen gemäß § 265a StGB strafbar.

Na merkste den Fehler? Weder kannst du das mit deinem "Betrug" vergleichen, da in deinem BTC Fall die wichtigste Vorraussetzung zu einem echten Betrug fehlt (siehe gross geschrieben), noch sonst irgendwie relevant zu dem Fall Bitcoin.de - nicht bezahlen=Betrug ist (wie du die ganze Zeit traeumst).

Ausserdem: Betrug =/= Erschleichen von Leistungen. Puinkt eins.

Punkt 2:

Und hier erneut der Unterschied zu einem Betrug und keinem Betrug, den du offenbar nach Tagen noch immer nicht begreifst, darum nur fuer dich, in einfachem Deutsch:

Betrug = Kaeufer hat sich einen Vorteil verschafft durch Vorspiegelung falscher Tatsachen, und/oder dem VK ist ein Nachteil entstanden durch Verlust der Ware.
Nicht anwendbar, da der Kaeufer keine BTC erhaelt, und der VK sie wieder frei zur Verfuegung hat. Keine Strafrechtliche Relevanz.

Kein Betrug =
Kaeufer taeuscht einen Kauf vor, hat aber weder einen Vorteil (er bekommt die BTC NICHT!), noch entsteht dem VK ein Nachteil (nach vergegebener und per durch Zustimmung zur AGB bestaetigter Haltefrist von 18 Stunden sind die BTC wieder frei)
Genau so, und nicht anders. Zivilklageweg moeglich, aber unsinnig wegen der Dauer bis Vollstreckungsbescheid und dem daraus in der Zeit resultierenden BTC Kursanstieg.

Lesen, vor allem das verstehende, das lernen die Kleinen doch bereits in der 3. Klasse. Ich dachte du bist 28? Wie ich hoere gibt es Kurse an der Abendschule, um sowas wieder aufzufrischen...  Roll Eyes

Aber suess, wie du deine BTC Adresse direkt hinschreibst. Gier vernebelt Hirn, right?  Grin



Hier, die Aufgabe nochmal, weil du offenbar vergesslich bist:

Quote
Nach wie vor steht dein Nachweis zur Moeglichen Klage wegen Betrug aus Mota. Da es ja so einfach machbar ist, sollte doch in der Vergangenheit schonmal jemand wegen Betrug verklagt worden sein, weil er sein Kauf nicht bezahlt hat.

1 Beispiel. 1 Einziges reicht.

Als Bonus darfst du ALL die unbezahlten Kaeufe auf Ebay mit heranziehen, denn die hast du ja als Vergleich gebracht, lieber Mota.

EIN EINZIGES Beispiel wo ein Kauefer eine Betrugsabsicht unterstellt wurde und dieser wegen Betrug verklagt wurde, und ich schenke dir 10BTC.

PS: Wie geht der Trick, ignorierte Userbeitraege zu lesen?  Shocked


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December 24, 2013, 09:21:37 AM
 #102

Ich habe mir jetzt tatsächlich den Thread durchgelesen und festgestellt, dass der Titel falsch ist. Es geht hier nicht um mehrere Kündigungen, sondern um eine einzige. Außerdem nicht um eine wahllose, sondern um eine Kündigung, die nicht begründet wurde.

Der Thread ist voller Behauptungen ohne jeglichen Beleg und deshalb für mich nicht ernst zu nehmen.
Mota
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December 24, 2013, 10:10:32 AM
 #103

Lesen lernen UND verstehen. So schwer? Der wurde wegen  Erschleichens von Leistungen gemäß § 265a StGB, und nicht wegen Betrug verurteilt. Und man beachte die wichtige Vorraussetzung dafuer, die ich mal minimal vergroessert habe.

Erster Satz, Zitat:

Quote
Wer im Internet unter Vortäuschung seiner Zahlungsabsicht entgeltliche Leistungen bestellt und erhält und dabei über ein computergesteuertes Konfigurationsmenü seine zutreffenden Bankdaten angibt und eine Einzugsermächtigung erteilt, begeht zwar keinen Betrug oder Computerbetrug nach §§ 263, 263a StGB, macht sich jedoch wegen Erschleichens von Leistungen gemäß § 265a StGB strafbar.

Na merkste den Fehler? Weder kannst du das mit deinem "Betrug" vergleichen, da in deinem BTC Fall die wichtigste Vorraussetzung zu einem echten Betrug fehlt (siehe gross geschrieben), noch sonst irgendwie relevant zu dem Fall Bitcoin.de - nicht bezahlen=Betrug ist (wie du die ganze Zeit traeumst).

Ausserdem: Betrug =/= Erschleichen von Leistungen. Puinkt eins.

Punkt 2:

Und hier erneut der Unterschied zu einem Betrug und keinem Betrug, den du offenbar nach Tagen noch immer nicht begreifst, darum nur fuer dich, in einfachem Deutsch:

Betrug = Kaeufer hat sich einen Vorteil verschafft durch Vorspiegelung falscher Tatsachen, und/oder dem VK ist ein Nachteil entstanden durch Verlust der Ware.
Nicht anwendbar, da der Kaeufer keine BTC erhaelt, und der VK sie wieder frei zur Verfuegung hat. Keine Strafrechtliche Relevanz.

Kein Betrug =
Kaeufer taeuscht einen Kauf vor, hat aber weder einen Vorteil (er bekommt die BTC NICHT!), noch entsteht dem VK ein Nachteil (nach vergegebener und per durch Zustimmung zur AGB bestaetigter Haltefrist von 18 Stunden sind die BTC wieder frei)
Genau so, und nicht anders. Zivilklageweg moeglich, aber unsinnig wegen der Dauer bis Vollstreckungsbescheid und dem daraus in der Zeit resultierenden BTC Kursanstieg.

Lesen, vor allem das verstehende, das lernen die Kleinen doch bereits in der 3. Klasse. Ich dachte du bist 28? Wie ich hoere gibt es Kurse an der Abendschule, um sowas wieder aufzufrischen...  Roll Eyes

Aber suess, wie du deine BTC Adresse direkt hinschreibst. Gier vernebelt Hirn, right?  Grin



Hier, die Aufgabe nochmal, weil du offenbar vergesslich bist:

Quote
Nach wie vor steht dein Nachweis zur Moeglichen Klage wegen Betrug aus Mota. Da es ja so einfach machbar ist, sollte doch in der Vergangenheit schonmal jemand wegen Betrug verklagt worden sein, weil er sein Kauf nicht bezahlt hat.

1 Beispiel. 1 Einziges reicht.

Als Bonus darfst du ALL die unbezahlten Kaeufe auf Ebay mit heranziehen, denn die hast du ja als Vergleich gebracht, lieber Mota.

EIN EINZIGES Beispiel wo ein Kauefer eine Betrugsabsicht unterstellt wurde und dieser wegen Betrug verklagt wurde, und ich schenke dir 10BTC.

PS: Wie geht der Trick, ignorierte Userbeitraege zu lesen?  Shocked

Du willst mich verarschen, oder?
Durch Urteil des Amtsgerichts Freiburg vom 18.08.2005 wurde der Angeklagte wegen versuchten Betrugs in 11 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten mit Bewährung verurteilt. Gegen dieses Urteil legten sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft jeweils form- und fristgerecht Berufung ein. Durch Berufungsurteil des Landgerichts Freiburg – 11. Kleine Strafkammer – vom 15.09.2006 wurde auf die Berufung der Staatsanwaltschaft das angefochtene Urteil im Rechtsfolgenausspruch dahingehend abgeändert, dass die Gesamtfreiheitsstrafe auf 9 Monate mit Bewährung erhöht wurde.

Da steht eindeutig dass der Angeklagte in erster und zweiter Instanz wegen Betruges schuldig gesprochen wurde. Damit hast du dein Beispiel. Jetzt anzukommen und zu meinen das hat nichts mit Bitcoin zu tun finde ich lächerlich.
Du bist bei mir absolut durch was Glaubwürdigkeit angeht, wenn du erst solche Forderungen stellst und wenn man sie dir bestätigt, probierst du dich mit Ausflüchten rauszureden.
Dazu kommt noch dass Erschleichung von Leistungen ein Auffangparagraph von §263 ist, also dann greifen soll wenn §263 durch irgendwelche Gründe nicht anwendbar sein sollte.

Ich liebe Leute die im Internet groß rumtönen und dann nicht zu dem stehen was sie versprochen haben.

Du wolltest ein Beispiel in dem der Käufer wegen Betruges verklagt wurde weil er seinen Kauf nicht bezahlt hat. Hier hast du es.
giletto
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December 24, 2013, 10:36:57 AM
 #104

Sorry, aber mit einem idiotischen Troll, der nicht in der Lage ist, seine eigenen zitierten Beispiele RICHTIG zu lesen, ist mir jede weitere Disskusion zu dumm. Lern lesen oder geh im Sandkasten spielen, ganz ehrlich.

In dem Urteil geht es um Zitat: "...Erschleichens von Leistungen gemäß § 265a StGB" und eben NICHT um Betrug.

Und, der entscheidene Teil, es ist ein SCHADEN entstanden, da dem Angeklagten die Leistung bereits zur Verfuegung stand nach Kauf. Das ist bei dem Bitcoin Kauf nicht der Fall, genau DAS unterscheidet solche Faelle eben von echtem Betrug.
 
Ich habe die entscheidenen Stellen gepostet, und sogar das wichtige in Schrift 30 hervorgehoben.

Wenn du das nicht kappieren kannst >>> Klapse.

Wenn du das nicht kappieren willst >>> Troll.

Google mal in deiner Naehe nach Abendkursen in verstehendem Lesen. Das koennte eventuell hilfreich sein. Aber ganz wichtig: Gib dich nicht auf, lern lesen und schreiben.


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December 24, 2013, 10:49:21 AM
 #105

gibts hier noch mods? einmal bitte den ganzen offtopic löschen/verschieben und mal thread titel anpassen (singular)

danke
Mota
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December 24, 2013, 10:50:07 AM
 #106

Das ist richtig, in der Letzten der drei Verhandlungen wurde es von Betrug auf Leistungserschleichung umgesattelt.
Wenn ich dir also hier die erste Verhandlung poste in der er wegen versuchten Betruges schuldig gesprochen wurde dann bist du zufrieden?  Roll Eyes

In unserem Fall würde auch ein Schaden entstehen sobald der Kurs fällt. Für (versuchten) Betrug reicht es wenn die Ware von einem Treuhänder (dritten) gehalten wird, die Dauer ist nicht entscheidend. In dem Fall wäre das Bitcoin.de. Die Tatsache bleibt dass die Bitcoins für den Käufer zu einem bestimmten Preis für einige Tage zurückgehalten werden, dieses zurückhalten gilt als zur Verfügung stellen da die Bitcoins nicht mehr frei zugänglich sind.

Ich kann schon verstehen dass du dich nicht von deinen 10 Btc trennen willst, aber dann hättest du nicht so großkotzig --->
EIN EINZIGES Beispiel wo ein Kauefer eine Betrugsabsicht unterstellt wurde und dieser wegen Betrug verklagt wurde, und ich schenke dir 10BTC.  <--- das hier posten sollen.
Oder willst du mir jetzt erzählen das habe ich auch wieder nicht richtig gelesen?
giletto
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December 24, 2013, 10:59:08 AM
Last edit: December 24, 2013, 11:20:51 AM by giletto
 #107

Wow, im 3. Anlauf hat er es endlich verstehend gelesen! Im uebrigen waren es nur 2 Verhandlungen. Eine, bei der es zum Fehlurteil kam (Richter sind auch nur Menschen) und eine wo es schlussendlich zum eigentlichen Urteil wegen Erschleichens von Leistungen gemäß § 265a StGB kam, welche das erste Urteil automatisch aufhebt. Und nein, da ein Urteil nur dann gilt, wenn es rechtskraeftig ist, gilt das erste Urteil nichts. Noch ein Punkt, den du nicht verstehen kannst/willst?

Nun, nachdem du diesen Fehler endlich eingesehen hast, zum eigentlichen Teil.

Nochmal, es entsteht KEIN Schaden. Auch wenn du das mit deiner Unsinnigen Behauptung immer und immer wieder versuchst zu reproduzieren, es entsteht einfach kein Schaden! Du verkaufst 10BTC als Beispiel und die werden gehalten, nachdem sie wieder freigegeben sind, sind es nach wie vor 10 BTC, nicht ein MicroBTC ist verloren gegangen. Daher entsteht KEIN Schaden. Wechselkursschwankungen koennen nicht als Schaden geltend gemacht werden, zumal solche Schwankungen volatil sind und in BEIDE Richtungen gehen. Einfaches Fallbeispiel: Der Preis steigt innerhalb der 18 Stunden Haltefrist. Der Kunde zahlt nicht. Zahlst du ihm dann die Differenz nach oben aus, als kleines dankeschoen?  Roll Eyes
Die BTC werden auch nicht "von einem Treuhänder (dritten) gehalten" fuer mehrere Tage, sondern einfach nur 18 Stunden (weniger als ein Tag)

Wegen den 10 BTC muss ich mir keine Sorgen machen, da nach wie vor das Beispiel fehlt.

Ich erklaer es dir nochmals:

Ein Beispiel, wo jemand kauft oder seine Kaufabsicht signalisiert, und der Kaeufer (oder Treuhaender) aufgrund der Kaufabsicht die "Ware" zurueck haelt und nicht anderweitig weiterverkaufen kann (fuer einen gewissen Zeitraum).

Was du gepostet hast, war nicht nur kein Betrug, sondern dem Angeklagtem stand die Leistung unmittelbar zur Verfuegung, und er konnte den Webspace Wochen/Monate nutzen, ohne zu bezahlen. DAS, und zwar NUR DAS war der Grund, warum es zu Anklage und Verurteilung kam! GENAU DAS ist im Fall Bitcoin.de aber nunmal NICHT der Fall.

Suche bei Ebay Faellen, dort gibt es sicher hunderte die geklagt haben. Ebay gibt es seit ueber 10 Jahren, da MUSS doch ein Fall zu finden sein, wo ein Kaeufer wegen Betrug angeklagt und verurteilt wurde, weil er gekauft und nicht bezahlt hat (aber ohne jemals die Ware zu erhalten).

Google nach solchen Ebay Beispielen/Konstellationen: Ebay Kunde kauft, und zahlt 1 Jahr nicht. VK mahnt Fristgemaess, und veraeussert die Ware nicht weiter. Nach 1 Jahr ist die Ware Erwartungsgemaess viel weniger Wert. Neben dem Vollstreckungsbescheid auf Zivielklageweg erfolgt die Anzeige wegen Betrug, denn es ist ja ein Schaden entstanden in der Zeit (Wertverfall). So ist ja dein Beispiel mit Bitcoin.de exakt vormuliert. Da muss es doch bei Ebay Tausende Betrugsfaelle gegeben haben. Wink

Merkste selber nun, oder? Grin




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December 24, 2013, 11:18:05 AM
 #108

Achso, also erkennst du sehr wohl an dass er wegen Betrug angeklagt worden ist. Damit alleine habe ich ja wohl das was du wolltest aufgezeigt. Wie das Urteil aussieht ist unerheblich, du wolltest nur sehen dass jemand deswegen angeklagt worden ist.
Ein Beispiel, wo jemand kauft oder seine Kaufabsicht signalisiert, und der Kaeufer (oder Treuhaender) aufgrund der Kaufabsicht die "Ware" zurueck haelt und nicht anderweitig weiterverkaufen kann.
-> Das war nicht das was ich dir aufzeigen sollte.
giletto
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December 24, 2013, 11:21:50 AM
 #109

und wieder demonstrierst du eindrucksvoll dein Manko in verstehendem Lesen. Versuchs nochmal, ich weiss im 3. oder 4. Anlauf merkste es dann wie immer.

Wie immer helfe ich dir gerne, damit du es schneller merkst:

Quote
Nach wie vor steht dein Nachweis zur Moeglichen Klage wegen Betrug aus Mota. Da es ja so einfach machbar ist, sollte doch in der Vergangenheit schonmal jemand wegen Betrug verklagt worden sein, weil er sein Kauf nicht bezahlt hat.

1 Beispiel. 1 Einziges reicht.

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Nicht angeklagt, sondern verklagt. Rechtskraeftig. Und nochmal, wegen einem Kauf wo ihm KEINE Leistung/Ware nach dem Kauf zur Verfuegung stand. Allein daran mangelt es in deinem Fall, denn der Angeklagte HATTE die Leistung UNMITTELBAR nach Kauf, was diese Anklage/Verurteilung absolut gerechtfertigt.

Lesen lernen und verstehen. Ich weiss, ich wiederhole mich.


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December 24, 2013, 11:34:25 AM
 #110

Die Klage ist im Zivilprozess die Verfahrenseinleitung, also der Antrag auf gerichtliche Entscheidung, durch den Kläger gegen den Beklagten. Auch in den Verfahren vor den Verwaltungs-, Sozial-, Arbeits- und Finanzgerichten bezeichnet man den das Verfahren einleitenden Antrag auf gerichtliche Entscheidung als Klage. Im Strafverfahren wird die von der Staatsanwaltschaft zu erhebende öffentliche Klage Anklage vor einem Gericht genannt.

verklagen =/= rechtskräftig verurteilen
aber: Klage=Anklage im Strafrecht.
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December 24, 2013, 11:38:21 AM
 #111

Seit ihr bald fertig? Trollt euch gegenseitig per PN oder sucht euch ein Zimmer.
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December 24, 2013, 11:43:10 AM
 #112

Cheesy
Ich geb ja zu dass wir ganz schön abgeschweift sind. Zurück zum Thema.
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Last edit: December 24, 2013, 07:51:04 PM by giletto
 #113

Nicht wir, du mit deinen Nonsense Behauptungen. Ich versuche eigentlich nur die Laien die hier mitlesen vor solchen Unsinnigen Versuchen wie einer Anzeige wegen Betrug zu bewahren. Zum Thema gibt es nichts weiter zu schreiben, da der Thread Unfug ist. Es gibt keine Wahllosen Kuendigung(en) auf Bitcoin.de!

Dir fehlen echt nicht nur grundlegende Kenntnisse in verstehendem Lesen und in Rechtsfragen, sondern auch in der deutschen Rechtschreibung.
verklagen =/= rechtskräftig verurteilen
aber: Klage=Anklage im Strafrecht.
verklagen =/= verklagt. Das erstere ist die Absicht, dass zweitere der Erfolgte Prozess. Wenn jemand bereits verklagt wurde (Praeteritum) dann ist die Absicht in die Tat umgesetzt. Wie geschrieben, versuch es mit einem Abendschulkurs in deutscher Sprache Lesen und Schreiben sowie in verstehendes, sinnerfassendes Lesen. Das sollte Abhilfe schaffen.

Aber allein dass du weisst was ich meine und was du die ganze Zeit fuer ein Unsinn geschrieben hast, und dich dann an solchen Dingen (zumal Schwachsinn und falsch wie gezeigt) aufziehst zeigt, dass du seit mehreren Posts lange schon erkannt hast, wie Unsinnig dein Betrug Schwachsinn ist, weil er einfach nie im Leben vor Gericht landen wuerde. Dir fehlt eben nur die Groesse und Weisheit, das zuzugeben. Wenn dich das befriedigt, bringe ein Fall wo es nur zur ANKLAGE gekommen ist, Wette besteht auch fuer diesen Fall.


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December 25, 2013, 12:39:19 PM
 #114

Lass dich doch nicht trollen Mota Smiley. Ich hab die Ausführungen hier genossen und wäre ich die letzten Tage nicht abwesend gewesen, dann hätte ich sicher auch meinen Senf dazugegeben. Ging es nicht ursprünglich darum, dass man das Verhalten des Käufers zur Anzeige bringen kann? Es ist dabei doch völlig egal ob und in welchem Umfang das Strafbar ist und welche Umstände dafür genau eintreten, dafür gibt es doch den Statsanwalt, der sich auskennt und dann damit beschäftigt. Um Anzeige gegen den Käufer zu erstatten reicht es schon, wenn derjenige, der die Anzeige erstattet, der Meinung ist, es würde eine Strafbare Handlung vornehmen. Man muss dazu weder paragraphen zitieren noch besonders viel Ahnung von Strafrecht haben sondern einfach nur der Meinung sein das Verhalten des Käufers ist Strafbar. Eine völlig subjektive Sache die im übrigen ausschließlich dem zum Vorteil sein kann, der Anzeige erstattet, da ihn hierdurch keine nachteile entstehen können.

Ich bin mir sicher es wird irgendwann mal soweit kommen dass es da mal rund geht und bin gespannt drauf Smiley
candoo
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Vertrau in Gott


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December 25, 2013, 12:45:21 PM
 #115

Leute was zitiert ihr Urteile die in einem komplett anderen zusammenhang stehen?

In dem Urteil hat der Beklagte sich online Ware bestellt und diese auch erhalten ohne sie bezahlt zu haben. Klar ist das Betrug.  Er hat für über 80000 Euro Waren bestellt und erhalten


Bei Bitcoin.de erhält der Käufer aber keine Ware bevor er nicht bezahlt..



Einer trage des andern Last, so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen.
LvM
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December 25, 2013, 02:40:24 PM
 #116


Nochmal, es entsteht KEIN Schaden... es entsteht einfach kein Schaden! Du verkaufst 10BTC als Beispiel und die werden gehalten, nachdem sie wieder freigegeben sind, sind es nach wie vor 10 BTC, nicht ein MicroBTC ist verloren gegangen. Daher entsteht KEIN Schaden. Wechselkursschwankungen koennen nicht als Schaden geltend gemacht werden, zumal solche Schwankungen volatil sind und in BEIDE Richtungen gehen. Einfaches Fallbeispiel: Der Preis steigt innerhalb der 18 Stunden Haltefrist. Der Kunde zahlt nicht. Zahlst du ihm dann die Differenz nach oben aus, als kleines dankeschoen?  Roll Eyes


Pardon, das sehe ich anders, weil hier typischerweise ein sog. Eingehungsbetrug vorliegt.

Der dazu erforderliche Schaden des BTC-Verkäufers besteht allein bereits

a) in der Begründung seiner eigenen Verbindlichkeit aus einem Kaufvertrag, den der Käufer nicht (unbedingt) zu erfüllen vorhat (Eingehungsbetrug),

b) hier außerdem in der wenngleich ebenfalls nur zeitweisen Beschränkung seiner Verfügungsmöglichkeit über die BTC.

Das mag zwar "spitzfindig" sein, doch damit ist § 263 StGB bzw. § 263a StGB (Computerbetrug) nach h.M. bereits erfüllt.

Eine echte Vorleistung des Verkäufers (Übertragung der BTC) ist für einen Eingehungsbetrug nicht erforderlich,
macht die Sache allerdings noch gravierender.

Die im Falle von BTC schon aufgrund der wilden Kursschwankungen kaum zu beantwortende Frage, wie hoch der Nachteil "in Geld" zu veranschlagen ist, ist für den zivilrechtlichen Schadensersatz in Geld (Geldkompensation) von Bedeutung, strafrechtlich jedoch irrelevant.

Das Problem liegt wie in allen Fällen des Eingehungsbetrugs auch hier in der NACHWEISBARKEIT der Betrugsabsicht des Käufers im Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder der Abgabe seines betrügerischen Angebots. Selbst wenn der Käufer (noch) gar nicht die Mittel hat, den Vertrag zu erfüllen, spricht das nicht notwendig für seine Betrugsabsicht.

Überlegt es sich der Käufer ERST SPÄTER anders, handelt es sich freilich "nur" um Vertragsbruch.

Die Straflosigkeit der Nichterfüllung eigener Verbindlichkeiten muss aber dort ihre Grenze finden, wo der Schuldner, hier der BTC-Verkäufer, gerade auf diesen Effekt vertraut, und sich deswegen überhaupt erst zivilrechtlich verpflichtet.

Läßt sich sogar in Wikiblödia nachlesen:  Wink Wink
http://de.wikipedia.org/wiki/Eingehungsbetrug

LvM

BTC violates GAAP, result a MESS  https://bitcointalk.org/index.php?topic=211835.0
Anforderungen an eine PROFESSIONELLE BTC-Anwendung https://bitcointalk.org/index.php?topic=189669
BANKGEHEIMNIS mit BTC gleich NULL!? https://bitcointalk.org/index.php?topic=188383 Antwort: Ja, wenn man nicht höllisch aufpaßt.
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December 25, 2013, 02:42:26 PM
 #117

Die Bitcoin Deutschland GmbH (BTC-GmbH oder bitcoin.de)

ermöglicht den BTC-Käufern sehenden Auges Spekulationen auf Kosten der Verkäufer und weigert sich hartnäckig, diesen schon oft gerügten und beklagten konzeptionellen Mangel ihres Systems wirksam abzustellen.

https://bitcointalk.org/index.php?topic=378891;all

Ob dies Verhalten nicht längst als strafbare Beihilfe/Anstiftung zum Betrug/Computerbetrug im Sinne der §§ 26, 27 StGB zu werten ist, lasse ich ausdrücklich offen.

Jedenfalls kann man vor einer Firma, der zu den von ihr geschaffenen Betrugsmöglichkeiten immer nur dieselben Ausreden, Nebelkerzen, Beleidigungen und Schalmeientöne einfallen, nur warnen.

LvM

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giletto
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December 25, 2013, 02:47:17 PM
 #118

blabliblubb...
Richtig, du kannst auch deinen Nachbarn wegen Betrug anzeigen, weil der seinen Fernseher zu laut macht. Du gehst zur Wache und die Lachen dich dann aus. Zumindest hast du fuer Vergnuegen gesorgt.

Leute was zitiert ihr Urteile die in einem komplett anderen zusammenhang stehen?

In dem Urteil hat der Beklagte sich online Ware bestellt und diese auch erhalten ohne sie bezahlt zu haben. Klar ist das Betrug.  Er hat für über 80000 Euro Waren bestellt und erhalten


Bei Bitcoin.de erhält der Käufer aber keine Ware bevor er nicht bezahlt..
Sehr gut candoo! Du hast es exakt richtig erfasst. Das, und nur das ist der Grund, warum auf Bitcoin.de KEIN Betrug vorliegt.

Und LvM, du hast es ja direkt selber ausgeschlossen, wie der Nachweis erbraucht werden kann. Zumal es beim Eingehungsbetrug um Vorleistungsgeschaefte geht, was im Fall Bitcoin.de nicht gegeben ist.


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December 25, 2013, 10:30:12 PM
 #119

@ giletto

Der Schaden eines betrogenen BTC-Verkäufers liegt hier natürlich NICHT im Verlust seiner BTC.
Seine BTC behält der Verkäufer natürlich, darauf stellen Sie aber zu Unrecht ab.

Der strafrechtlich relevante Schaden liegt hier bereits in der
Eingehung der Verkaufs-Verbindlichkeit,
also allein bereits in der Eingehung der Verpflichtung BTC zu liefern.

Deswegen nennen Juristen das "Eingehungsbetrug".
Hoffe, jetzt habe ich mich klar genug ausgedrückt.
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December 25, 2013, 10:31:40 PM
 #120

Der NACHWEIS einer Betrugsabsicht des Käufers ist nun aber so gut wie nie zu führen.

Das ändert nichts daran, daß Straftaten natürlich auch dann vorliegen, wenn man den Verdächtigen nichts beweisen kann, diese nicht einmal kennt.

Rechtlich läßt sich gegen diese Vertragsbrüche und Betrügereien bei bitcoin.de so gut wie nichts machen,
schon gar nicht wenn der Käufer seinen Gerichtsstand im Ausland hat.

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