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Author Topic: 10.000 Bitcoins - Gefunden - Versteuern?  (Read 18943 times)
Aber sowas von
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January 28, 2014, 07:30:09 PM
 #41

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Nun also ab zum Kumpel und der muss Verkauf belegen. was bei ihm vermutlich dazu führt das er sich selbst der Steuerhinterziehung bezichtigt. Er wird diese 2000 Euro nicht angegeben haben. Da er die Summe NICHT in der Steuererklärung drin hat, kann er nun auch kaum auf die steuerfreiheit durch 1 Jahre Haltefrist sich berufen.
Hallo Chefin, bez. der zwingenden Angabe in der Steuererklärung bin ich anderer Meinung, siehe Post #17 und #21 (dort mit Link auf ein FA HowTo) hier im Thread. Meiner Meinung nach hat sich der Kumpel völlig korrekt verhalten, er brauchte die 2000€ nicht anzugeben, wenn er die Haltefrist eingehalten hat.

Links zum Thema Steuern rund um Bitcoin: https://bitcointalk.org/index.php?topic=445315.0
JamesBolivar
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January 28, 2014, 07:53:39 PM
 #42

Sobald Du zehntausend Bitcoins selbst gemint hast, ist der Gewinn aus technischen Gründen steuerfrei, denn die Software im Finanzamt weist die Eingabe von Geburtsjahrgängen, die mehrere hundert Jahre in der Vergangenheit liegen als Bedienerfehler zurück.
Aber eventuell schafft man es durch Mining und Spekulation ja wirklich auf einen solchen Wert, z. B. wenn man mit den geminten Bitcoins als Dev in NXT investiert hat. Wie wird das dann versteuert?

Das ist noch gar nicht abschließend geregelt. Ich meine, eine Coinsammlung, die nicht gekauft wurde, sondern durch stetes Traden Coin gegen Coin erspielt, unterliegt (noch) den selben steuerlichen Regeln wie eine Briefmarkensammlung. Eine mit Geld erstandene Coinsammlung könnte denselben Regeln unterliegen wie ein Aktiendepot. Ich denke, dazu wird es bald eine gesetzliche Regelung geben, die das klärt. Bis dahin bestehen Unsicherheiten, die selbst ein Steuerberater nicht rechtssicher aufklären kann. Da ist Rechtsschöpfung nötig.

Das Finanzamt würde ich dazu nicht befragen. Die Antwort wäre auch nicht mehr als die unmaßgebliche Meinung eines Abteilungsleiters, der höchstens mal beim Amtsleiter nachfragt, und was Beamte in Behörden so alles meinen, wenn der Tag lang ist, beschäftigt nicht ohne Grund die Verwaltungs- und Finanzgerichte. Als Gans würde ich auch nicht den Fuchs fragen, was ein sicherer Schlafplatz für mich wäre, wenn Du verstehst, was ich meine...

Wer genügend kriminelle Energie aufbringt, an so unmoralischen Geschäften wie dem Abzocken von verträumten Anfängern an Coinbörsen Geld verdienen zu wollen, sollte wenigstens die Eier in der Hose haben, auch das Finanzamt ordentlich zu bescheissen. Das ist eine Frage der Ehre. Alles andere wäre doch völlig untragbar.
mezzomix
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January 29, 2014, 06:26:27 AM
 #43

Und wie mache ich das dann wenn ich selber mine? Verkaufe ich meine Bitcoins dann einfach an nen Kumpel, der hält sie ein Jahr lang keiner von uns muss Steuern bezahlen? Dann müsste ein Miner doch sowieso keine Steuern zahlen, oder?
Oder kriegt dann sein Kumpel nachträglich Ärger vom FA, weil er es nicht versteuert hat als er seine Bitcoins zu Euro gemacht hat?
Du vermischt hier jetzt viel auf einmal, der Reihe nach:

Kauf/Verkauf: Wenn A an B verkauft, dann muss A den dabei entstandenen Gewinn versteuern. B muss erst mal gar nichts. Und wenn B an C verkauft, muss B seinen Gewinn versteuern.

Wobei B sich auf den Standpunkt stellen könnte, dass bei diesem Mining-Hobby ein Verlust angefallen ist (Rechnerkauf, dicke Grafikkarte und BTC die zu dieser Zeit wenig Wert hatten). Einnahmen aus privaten Verkäufen (PKW, alter Fernseher, altes Mobiltelefon, alte Software) werden normalerweise von Privatleuten nicht deklariert - und führen bei nachträglicher gewerblicher Einstufung auch nicht zu einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung, sondern zu Nachzahlungen.
candoo
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Vertrau in Gott


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January 29, 2014, 06:42:13 AM
 #44

Einnahmen aus privaten Verkäufen (PKW, alter Fernseher, altes Mobiltelefon, alte Software) werden normalerweise von Privatleuten nicht deklariert - und führen bei nachträglicher gewerblicher Einstufung auch nicht zu einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung, sondern zu Nachzahlungen.


Solche Verkäufe sind ja meistens trotz Einnahme ein Verlust. Schließlich ist der Verkaufspreis ja geringer als der damalige Einkaufspreis. Da  gibt es keine Nachzahlungen weil auch nichts zu versteuern ist.  Sogenannte Einstandskosten regelung

Einer trage des andern Last, so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen.
mezzomix
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January 29, 2014, 06:55:15 AM
 #45

Einnahmen aus privaten Verkäufen (PKW, alter Fernseher, altes Mobiltelefon, alte Software) werden normalerweise von Privatleuten nicht deklariert - und führen bei nachträglicher gewerblicher Einstufung auch nicht zu einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung, sondern zu Nachzahlungen.
Solche Verkäufe sind ja meistens trotz Einnahme ein Verlust. Schließlich ist der Verkaufspreis ja geringer als der damalige Einkaufspreis.

Ist beim Mining überwiegend auch so, wenn man sich das ganze nicht zurechtbiegt und unter den Tisch fallen lässt, was dazu an Investitionen nötig war.
CryptKeeper
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January 29, 2014, 07:01:23 AM
 #46

Soweit ich weiss ist der letzte Stand so:

Beim Mining in D muss der Wert der geschürften Bitcoins zum Zeitpunkt der "Verfügbarkeit" (=Empfang in eigener Wallet oder auch Konto auf Exchange oder Pool) als Einnahme versteuert werden. Man darf Kosten fürs Mining wie Geräte und Strom von der Steuer absetzen. Wenn man die geschürften Bitcoins dann nicht in Fiat-Geld eintauscht, sondern behält, läuft ab dem Zeitpunkt des Zugangs die 1-Jahres-Frist, d.h. innerhalb eines Jahres muss man bei Verkauf den Kursgewinn ab Mining versteuern, danach ist dieser steuerfrei.

Beim Verkauf von Bitcoins gilt die FIFO-Regel, d.h. das Alter der Bitcoins wird in der Reihenfolge des Zugangs bewertet.

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MrsDoublehelix
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January 29, 2014, 07:42:15 AM
 #47

10.000 btc zu verstecken geht ganz sicher in die Hose.
..
Wenn es nach 6 Monaten dann dir zufällt, müsste nach meinem Wissen ab da 1 Jahr Haltefrist laufen bis du es steuerfrei ausgezahlt bekommst. Aber sei dir bewusst, das bei dieser Fundsumme die Kripo sich einschaltet und die Herkunft der Bitcoins durchleuchtet sowie die Umstände des Fundes. Wenn du den Fund vortäuscht hast du dann richtig dicke Probleme.

wie suess, jetzt gibt es schon einen Steuerspar-Thread für Heroin-Dealer im Fruehst-Vorruhestand hier im Forum ? Das 'Steuerfrage' die Summe von 10.000 BTC weder geminted noch gefunden hat sollte doch jedem klar sein, oder ? Schließlich gehoert er - wenn die ganze Sache von der Summe her war sein sollte - laut http://bitcoinrichlist.com zu den 100 reichsten BTC-Inhabern, da sollte auch Geld für nen anstaendigen Steuerberater  drin sein ...
Steuerfrage (OP)
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January 29, 2014, 07:57:59 AM
 #48

danke MrsDoublehelix,

ist nicht so schlimm, wenn das geglaubt wird und man mich direkt anschreibt, obwohl ich öfters gesagt habe "rein theoretisch" Smiley

Das Forum find ich eh hammer, da die meisten, meist mit "Zurück zum thema:... text..." nachgeschossen haben und dann auf den Beitrag eingangen sind.

ich möcht eecht das ganze forum nochmal loben, hier sind nur 2% kiddies drin und nicht wie in anderen 98% : ).

Nun wurden meine Theoriefragen alle beantwortet, bis auf ein Punkt:

hätte jemand den Link zu dieser 1 Jahresfrist, und zwar so ein Link, wo das finanzamt selbst sagt: ah hier stehts officiel =)

Danke nochmal!
MrsDoublehelix
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January 29, 2014, 07:59:38 AM
 #49

you are welcome ! und google mal nach 'haltefrist spekulationsgewinne'
Aber sowas von
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January 29, 2014, 08:21:16 AM
 #50

hätte jemand den Link zu dieser 1 Jahresfrist, und zwar so ein Link, wo das finanzamt selbst sagt: ah hier stehts officiel
http://www.frank-schaeffler.de/wp-content/uploads/2013/08/2013_08_07-Antwort-Koschyk-Bitcoins-Besteuerung-Wirtschaftsgut.pdf
Und noch einige Links hier drin:
https://bitcointalk.org/index.php?topic=294667.msg4303954#msg4303954

Links zum Thema Steuern rund um Bitcoin: https://bitcointalk.org/index.php?topic=445315.0
mezzomix
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January 29, 2014, 08:23:18 AM
 #51

hätte jemand den Link zu dieser 1 Jahresfrist, und zwar so ein Link, wo das finanzamt selbst sagt: ah hier stehts officiel =)
Falls Du glaubst, dass Gesetze auch für das FA gelten, hatte ich in #19 schon die entsprechende Stelle im EStG angegeben.
adamas
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VIS ET LIBERTAS


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January 29, 2014, 02:22:22 PM
 #52


Wenn du sie ihm abgekauft hast solltest du dafür einen Beleg haben, sonst könntest du sie ja auch illegal erworben haben (geklaut etc.), vor allem bei dieser Größenordnung erzeugt das gleich Aufsehen.
Eben: könntest, hättest, solltest! Das macht dich nicht automatisch zum Kriminellen. Wer will dir das Ggt beweisen, wenn du sie vor Jahren auf Kreta von einem Informatikstudenten günstig gekauft hast und keinen Beleg hast.
Das Finanzamt kann deine Bitcoins nicht einfach beschlagnahmen od einfrieren wie ein Bankkonto.

"Es ist kein Zeichen geistiger Gesundheit, gut angepasst an eine kranke Gesellschaft zu sein."
mezzomix
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January 29, 2014, 03:13:09 PM
 #53

Ebenso könntest Du einer Person aus einem Forum in den USA zwei Pizzen bestellt haben und dafür 10k BTC bekommen haben - so unglaubwürdig ist das nicht mal.  Wink
Chefin
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January 29, 2014, 05:10:33 PM
 #54

Quote
Nun also ab zum Kumpel und der muss Verkauf belegen. was bei ihm vermutlich dazu führt das er sich selbst der Steuerhinterziehung bezichtigt. Er wird diese 2000 Euro nicht angegeben haben. Da er die Summe NICHT in der Steuererklärung drin hat, kann er nun auch kaum auf die steuerfreiheit durch 1 Jahre Haltefrist sich berufen.
Hallo Chefin, bez. der zwingenden Angabe in der Steuererklärung bin ich anderer Meinung, siehe Post #17 und #21 (dort mit Link auf ein FA HowTo) hier im Thread. Meiner Meinung nach hat sich der Kumpel völlig korrekt verhalten, er brauchte die 2000€ nicht anzugeben, wenn er die Haltefrist eingehalten hat.

Ich finde nirgends eine Angabe das man steuerfreie Einkünfte (ausser sie sind kleiner als 600 Euro) NICHT angeben muss.

Und wenn du mal drüber nachdenkst, wenn man alle Einkünfte einfach so als steuerfrei hinstellen kann, wieso zahlen dann Menschen überhaupt Steuern? Dann msus ich nichtmal einen Kumpel heranziehen, ich sage dann einfach das die 10.000 btc länger als ein Jahr gehalten wurden und folglich steuerfrei sind. Müsste das Finanzamt mir nun BEWEISEN das ich lüge, müssten sie erstmal die Daten von mir haben auf welchen Bitcoinadressen diese Summe lag. Das könnten die aber nie.

Du siehst, das es so nicht funktioniert, weil das ein riesiges Schlupfloch ist. Geh einfach mal zum Finanzamt, dort bekommt man solche Auskünfte kostenlos. Anruf genügt. Und die sind per Gesetz verpflichtet dich aufzuklären und zwar korrekt und kostenlos.

Zu den restlichen konstruierten Dingen: Ja, es gibt Konstrukte in denen es steuerfrei ist. Dann aber kann man den Nachweis auch erbringen. BTC hat hier den Vorteil (oder auch Nachteil) das man die Haltefrist recht genau aus den transaktionen nachweisen kann. Leider würde ein Transfer zu MtGox und zurück holen scheinbar die Haltefrist unterbrechen. Hier muss man dann weiter ausholen um die Beweise zu führen. Man hat Mitwirkungspflicht bei Steuererklärung, erst wenn eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung erfolgt, hat man Zeugnissverweigerungsrecht. Kann man dann Dinge nicht beweisen, liegt es am Finanzamt was sie dir glauben. Der Kumpel von irgendwo ohne Belege wird bei Bitcoin in die Hose gehen. Den man kann die Coins rückverfolgen. Jag sie durch einen Mixer um das zu erschweren und das Finanzamt wird dir sagen, das du DIESE Coins kein Jahr hast, sondern nur irgendwelche anderen die du für deine eingetauscht hast. Viel Glück beim darauffolgenden Verfahren. Ohne Mixer rechnet das Finanzamt einfach in der Blockchain zurück und möchte von dir wissen wo deine transaktionen sind. Da du die Coins momentan auf einer bekannten Adresse hast können sie immer den Faden aufnehmen. Und jetzt gehts zurück, schön chronologisch. Vieleicht nehmen sie dir einige Transaktionen als Umbuchen zwischen verschiedenen wallets ab deren Adressen du nicht mehr hast. Aber je mehr davon unwahr ist desdo mehr Fehler schleichen sich ein. Du weist doch nicht, woher die coins genau jetzt kommen und so könnte es sein, das die Adresse weitere transaktionen hat, die du erklären musst.

Ich will nicht ausschliessen das es klappen könnte, aber die Wahrscheinlichkeit ist gering. Immer davon ausgehend, das man lügen muss, weil man die Coins eben NICHT 1 Jahr hält. Und wir reden von 6 Millionen, bei 42% Spitzensteuersatz also von über 2,5 Millionen fürs Finanzamt. Dafür werden die auch einen Sachverständigen für vieleicht 20.000 Euro ranziehen um die Blockchain genau lesen zu können bzw die für sich relevanten Daten rausziehen. Bei 1000 Euro Steuern schauen die natürlich auch nur grob drüber und wenns glaubwürdig klingt, winken sie es durch.
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January 29, 2014, 05:26:27 PM
 #55

Geh einfach mal zum Finanzamt, dort bekommt man solche Auskünfte kostenlos. Anruf genügt. Und die sind per Gesetz verpflichtet dich aufzuklären und zwar korrekt und kostenlos.

Sprach der Theoretiker.

Genau das habe ich mal gemacht - ich musste den Ansprechpartner geradezu zwingen (soweit das am Telefon überhaupt möglich ist) mir die Informationen zu geben. Dabei hat er jede Sekunde versucht mich mit dem Hinweis auf "steht in dem Gesetz" / "steht in dieser Verordnung" (ohne Exakte Quellenangabe mit §/Abs!) abzubügeln. Er hat es dabei sehr gut verstanden mir den Eindruck zu vermitteln, dass er mit der nächsten Nachfrage auflegt und in Zukunft kein Gespräch mehr mit mir führen wird. Dabei ging es um Geld, welches ich Aufgrund der Informationen dann selbst berechnet, gemeldet und an das FA bezahlt habe.

Am Ende habe ich die dann noch offenen Punkte nach bestem Wissen und zu meinem Vorteil angegeben. Es kamen keine Nachfragen und keiner hat das jemals in Frage gestellt.  Wink
Aber sowas von
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January 29, 2014, 06:36:27 PM
Last edit: January 29, 2014, 06:58:21 PM by Aber sowas von
 #56

Hallo Chefin, danke, dass du dich meldest, hatte schon viele Beiträge von dir in anderen Threads gesehen, bei vielen gehe ich voll mit, aber bei dieser Sache bleibe ich anderer Meinung. Der Reihe nach:
Ich finde nirgends eine Angabe das man steuerfreie Einkünfte (ausser sie sind kleiner als 600 Euro) NICHT angeben muss.
Das steht hier:
In den Zeilen 41 bis 48 sind Veräußerungen von Wirtschaftsgütern zu erklären, die nicht Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sind und bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.
Ergo, wenn die 12 Monate überschritten sind, gibt es nichts zu erklären. Weiter geht es ..
Quote
Und wenn du mal drüber nachdenkst, wenn man alle Einkünfte einfach so als steuerfrei hinstellen kann, wieso zahlen dann Menschen überhaupt Steuern?
Ganz einfach, weil sie steuerpflichtig sind. Ich kann meine Einkünfte als Arbeitnehmer oder Selbständiger nicht "einfach so" als steuerfrei hinstellen, das weiß jeder und das würde zu Recht als Hinterziehung aufgefasst. Aber im Fall der BTC, die 12 Monate gehalten wurden, ist das ohne Zweifel sauber, sie sind steuerfrei ohne jede Trickserei.

Quote
Dann msus ich nichtmal einen Kumpel heranziehen, ich sage dann einfach das die 10.000 btc länger als ein Jahr gehalten wurden und folglich steuerfrei sind. Müsste das Finanzamt mir nun BEWEISEN das ich lüge, müssten sie erstmal die Daten von mir haben auf welchen Bitcoinadressen diese Summe lag. Das könnten die aber nie.
Moment ... ich rede hier ausschließlich von einwandfreien Geschichten und bewusst nicht von Tricksereien. Wenn der Kumpel oder ich selbst die BTC tatsächlich mehr als ein Jahr gehalten habe und das sich auch, wenn auch mit einigem Aufwand, nachweisen lässt, ohne dass man sich in Lügengebilde verstrickt, dann brauche ich das nicht anzugeben. Es ist steuerfrei. Und wenn das FA später aus welchen Gründen auch immer fragt, woher denn das viele Geld bekommt, kann ich es nachweisen, ohne mir die Finger zu verbrennen. Ich habe gegen keine Vorschrift verstoßen.

Quote
Du siehst, das es so nicht funktioniert, weil das ein riesiges Schlupfloch ist.
Nein, ich sehe kein Schlupfloch. Nochmal, mir geht es nicht um Tricksereien der Art "hab ich vom Bruder des Onkels eines Bekannten, weiß nicht mehr, wie der hieß - aber war bestimmt alles ganz sauber, ehrlich, ganz bestimmt", sondern ausschließlich um sauber darstellbare Transaktionen. Wenn ich weiß, dass ich die BTC mehr als 12 Monate gehalten habe, sind sie steuerfrei und müssen nicht angegeben werden. Die Gesetzeslage ist zum Glück so einfach.

Quote
Geh einfach mal zum Finanzamt, dort bekommt man solche Auskünfte kostenlos. Anruf genügt. Und die sind per Gesetz verpflichtet dich aufzuklären und zwar korrekt und kostenlos.
Da verweise ich an meinen Vorredner mezzomix. Und auch an JB weiter oben, von wegen "Als Gans würde ich auch nicht den Fuchs fragen, was ein sicherer Schlafplatz für mich wäre".

Quote
Zu den restlichen konstruierten Dingen...
Wie oben schon erwähnt, es geht mir nicht um konstruierte Dinge, sondern nur um ganz einfache Sachverhalte: zwischen Anschaffung und Veräußerung liegen mehr als 12 Monate und das stimmt und ist nicht gemogelt. Das heißt, es kann auch bei genauester nachträglicher Kontrolle nichts in die Hose gehen.

Quote
Und wir reden von 6 Millionen, bei 42% Spitzensteuersatz also von über 2,5 Millionen fürs Finanzamt. Dafür werden die auch einen Sachverständigen für vieleicht 20.000 Euro ranziehen um die Blockchain genau lesen zu können bzw die für sich relevanten Daten rausziehen.
Na und? Sollen sie doch. Sie werden nichts belastbares finden.

Etwas ganz anderes ist es, wenn getrickst wurde, wenn also völlig klar ist, dass die 12 Monate nicht eingehalten wurden. Wenn man es dann nicht angibt, und es kommt später raus, wird es kritisch, bei 6 Mio wird es wahrscheinlich ein Fall für den Staatsanwalt.

Und wieder ein anderer Fall ist, dass man sich bewusst die ungeklärten Sachverhalte bei der BTC/Altcoin Besteuerung zu Nutze macht, zB die für sich günstigste Methode FIFO oder LIFO aussucht oder dass man ansetzt, dass Tauschgeschäfte zwischen BTC und Altcoin irrelevant sind. Auch hier ist erst einmal grundsätzlich davon auszugehen, dass es das gute Recht eines jeden Steuerzahlers ist, die Dinge zu eigenen Gunsten auszulegen. Das ist vollkommen legal, sofern das Konstrukt in sich schlüssig ist und man es im Nachhinein auch sauber belegen kann. Was natürlich passieren kann, ist, dass das FA das später ablehnt und Geld nachfordert. Mehr aber auch nicht. Eine Anzeige wird es deswegen nicht geben. Ein schönes Beispiel hat mir heute mezzomix per PM geschickt, das lässt sich perfekt übertragen auf BTC:
Quote from: mezzomix
Interessante Fälle am Rande sind zum Beispiel die eBay Verkäufer, deren Verkäufe vom FA nachträglich als "in gewerblichem Umfang" eingestuft wurden. Diese Verkäufer mussten zwar die Steuern nachzahlen, es gab aber in keinem mir bekannten Fall ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung. Da gingen einfach die Ansicht von Verkäufer und FA bezüglich der Steuerpflicht auseinander und das FA hat sich am Ende durchgesetzt. Angegeben haben diesen eBay Handel vermutlich die wenigsten. Das FA ist hier bei einer anderen Prüfung aufmerksam geworden und hat dann die Informationen angefordert und überprüft.

Insgesamt halte ich es also, besonders wenn man den ebay Vergleich heranzieht, für durchaus legitim, bei den Bitcoins erst einmal etwas lockerer an die Steuererklärung heranzugehen, und nicht bei jedem Punkt, der nicht 100% eindeutig vom FA vorgegeben ist, sofort die Panik zu bekommen und nur noch Gefängnisgitterzellen zu wittern. Meine Einstellung hat sich geändert, bei einigen anderen Posts von mir in der Vergangenheit war ich diesbezüglich ängstlich. Damit ich nicht falsch verstanden werde: ich rate hier nicht zu ganz offensichtlicher Hinterziehung, das wäre brandgefährlich, aber man sollte ruhig ein paar, ähm, sorry Chefin, Eier in der Hose haben (© JamesB), wenn es um die Gestaltung im Rahmen der noch nicht geklärten Sachverhalte bei der BTC/Altcoin Besteuerung geht. Das Schlimmste, was einem passieren kann, ist eine Nachzahlung. Die Reserven dafür sollte man zurücklegen.

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manubar82
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January 30, 2014, 01:48:54 PM
 #57

Hallo Steuerfrage!

Ich möchte dir danken dass du selbst bei einem so großen Batzen bereit bist deinen Steueranteil zu tragen. Ich halte es heutzutage leider nicht mehr für selbstverständlich dass Leute so ehrlich sind. 10.000BTC schwarz zu verrubeln kann der Cryptocurrencygemeinde einen schweren Imageschaden zufügen, wenn sowas publik wird, und kann auch schädliche Gerichtsurteile triggern, sollte es da zu Straftatbeständen kommen.

Also nochmal: Danke für deine Ehrlichkeit, auf dass du nie mehr arbeiten musst  Grin
vondi1122
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February 01, 2014, 05:33:20 AM
 #58

Für die Versteuerung von Gewinnen aus Spekulationsgeschäften ist die Kapitalertragssteuer maßgebend nicht die Einkommenssteuer geschweige denn der Spitzensteuersatz der Einkommenssteuer. Ein Termin beim Steuerberater müsste sich bei diesen Summen auszahlen schätze ich grob.

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February 01, 2014, 10:32:41 AM
 #59

Für die Versteuerung von Gewinnen aus Spekulationsgeschäften ist die Kapitalertragssteuer maßgebend nicht die Einkommenssteuer geschweige denn der Spitzensteuersatz der Einkommenssteuer. Ein Termin beim Steuerberater müsste sich bei diesen Summen auszahlen schätze ich grob.
Siehe zB Links in Post #50. Es handelt sich bei Bitcoins um private Veräußerungsgeschäfte, die werden nicht behandelt wie Aktien.

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February 01, 2014, 06:16:39 PM
 #60

Moin,

um zu beweisen das du die Bitcoins schon länger als 1 Jahr besitzt, brauchst du jemanden der es dir beweist, am besten noch per Eidesstattlicher Erklärung.

Wie das geht, beschreibe ich hier: http://sven-goessling.de/31/01/2014/bitcoin-de-aktualisiert-marktplatz-31-01-14/
Etwas weiter unten, zu Steuern in Deutschland.


Hehe, wenn du wirklich so viele Bitcoins besitzt, würde ich mich über eine Spende für meine Seite freuen Wink

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