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Author Topic: Umfrage: Steuerbescheid zu Bitcoins  (Read 10362 times)
Serpens66
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July 02, 2014, 03:41:16 PM
 #41

Leider hilft das erstmal nicht weiter. Dadurch das  NEM, SIANOTE, KARMA, etc etc alles fehlt kommt auch das LIFO durcheinander. Also eigentlich stimmt so gut wie gar nichts, dadurch das die fehlen.
Wenn die alle drin wären, wäre es aber ein cooles Tool.
jop, aber behalt einfach mal den Thread im Auge, dort werden Verbesserungen auch angekündigt, bzw. kannst du da natürlich auch Verbesserungen vorschlagen usw. Reicht aber denke ich auch, wenn du in 1-2 Monaten nochmal reinschaust, wieviel sich getan hat.

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Momimaus
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July 02, 2014, 03:47:34 PM
 #42

Leider hilft das erstmal nicht weiter. Dadurch das  NEM, SIANOTE, KARMA, etc etc alles fehlt kommt auch das LIFO durcheinander. Also eigentlich stimmt so gut wie gar nichts, dadurch das die fehlen.
Wenn die alle drin wären, wäre es aber ein cooles Tool.
jop, aber behalt einfach mal den Thread im Auge, dort werden Verbesserungen auch angekündigt, bzw. kannst du da natürlich auch Verbesserungen vorschlagen usw. Reicht aber denke ich auch, wenn du in 1-2 Monaten nochmal reinschaust, wieviel sich getan hat.

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Chefin
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July 03, 2014, 06:26:16 AM
 #43

@Momimaus

Um diese Haltefristregelung in Anspruch zu nehmen MUSS man die Coins genau buchhalterisch dokumentieren. Ansonsten wird dir das Finanzamt nicht glauben.

Meine Aussage bezog sich natürlich auf deine Info, das du ständig zwischen den verschiedenen Coins hin und her transferierst. Ich interpretiere "Ständig" bei etwas das im großen Stil erst seit 2-3 Jahren läuft dann so, das man die Haltefrist sowieso kaum erreicht.

Wenn das anders ist, musst du natürlich das ausweisen. Aber auch hier Kannst du einen Endbewertung machen um deinen Gewinn auszurechnen. Bitcoins die du schon länger als ein Jahr hälst werden dann als steuerfreier Gewinn ausgewiesen. Auch Bitcoin von denen du annimmst, das du das Jahr voll bekommst, kannst du die Steuerbefreiung beantragen. Diese werden dann vorerst nicht versteuert.

Was du nicht machen solltest: Bitcoins nicht angeben, weil sie ja sowieso steuerfrei sind oder werden. Das könnte dazu führen das sie plötzlich doch auftauchen und dann ist deine Glaubwürdigkeit am Arsch. Ab dann hast du echten Stress mit dem FA.

Mal ein Beispiel, das ich erlebt hatte: Das Firmenfahrzeug hatte eine Tankkarte beim örtlichen Spritverkäufer. Ab und zu hat man sich nen Schokoriegel oder Zigaretten gegönnt, da ich eh die Karte durchgezogen habe, hatte ich es einfach dazu buchen lassen. Die Abrechnung habe ich dann um den Betrag korrigiert und eingebucht. Einmal habe ich EINE Schachtel Zigaretten vergessen durchzustreichen. Bei einem Umsatzvolumen von 500Euro Sprit waren also 4 Euro(damals noch so billig) Zigaretten drauf und wurden steuermindernd geführt.

5 Jahre später, Steuerprüfung, der Prüfer entdeckt es und dann konnte ich 2 Wochen lang nichts anders mehr, als dem Steuerprüfer den Arsch halten und jeden Ct der etwas zweifelhaft war bis uns kleinste Detail nachweisen. Auch wenn der Prüfer überzogen agiert hatte(so jedenfalls sah es mein Steuerberater) war er noch innerhalb des zulässigen Rahmens.

Es gibt übrigens sogar ein extra Formular für solche steuerfreien Gewinne, die man auch als Vortrag ausweisen kann(also heute schon erklären, das man vor hat diese Coins länger als ein Jahr zu halten und dadurch jetzt schon keine Steuern auf den bisher nicht realisierten Gewinn zu zahlen).

Dein Einwand, das du Gewinne noch nicht realisiert hast, aber nun schon Steuern in Euro zahlen sollst(welche du ja noch nichts hast) ist ein grundsätzliches Problem beim Spekulieren. Das hat jeder der in irgendeiner Form spekuliert. Hier gibt es wiederum Regeln seitens des FA, die auch Steuerstundung beinhalten können. Das ist allerdings dann ein fall für den Steuerberater, da hier mein Wissen auch zuende ist. Das wird in jedem Fall enorm komplex. Jedoch solltest du dich nicht gegen das Gesetz stellen und meinen du machst einfach deine eigenen Buchhaltungsregeln.Nur weil die Mathematik es zuläst so zu rechnen, lässt es die Buchhaltung noch lange nicht zu.

3 + 5 - 4 = 4 (mathematisch)
3 + 5 - 4 = 1 (buchhalterisch)

Obiges Beispiel ist etwas überzogen dargestellt, weil keine Bezweichnungen dran stehen. Buchhaltung sagt, das du 1 gewinn gemacht hast, die Mathematik sagt, das du 4 jetzt hast. Ich will dir damit nur zeigen, das Buchhaltung nicht immer zum selben Ergebniss kommt, weil Dinge anders gesehen werden. Das was du schon hast ist zb kein Gewinn und interessiert eigentlich nicht während es aber bei Mathematik immer mitgerechnet werden muss. In der Buchhaltung kommt es anfangs rein und am ende wieder raus.

Auch folgende rechnung ist nur mathematisch möglich, nicht buchhaltungsmässig

4-6+8 = 6 (mathe) in der Buchhaltung aber so nicht möglich.
4+8-6 = 6 (mathe) so gehts in der Buchhaltung.

Man kann nicht weniger als Null haben, Buchhaltung darf nie negativ werden. Wenn du 100 Euro hast, für 200 Euro bitcoin kaufst, musst du die 100 Euro Überziehungskredit als Einnahme verbuchen und später wieder durch abzahlen rausbuchen. Das Abzahlen kann aber auch erst im nächsten Jahr erfolgen, dann ergibt das aber keinen Gewinn, weil man es als Kredit wieder dagegen rechnet. In solchen Fällen ist Buchhaltung kompliziert wie sau. Warum wohl meinst du muss man sowas jahrelang lernen. Obwohl man schon ein 1+ Schüler in Mathe war.

Ich kann dir also nur raten, möglichst viele Aufzeichnungen und Nachweise anzulegen. Je besser du das machst(auch wenn dann kleine Fehler drin sind, weil man hier oder da eine Börse vergisst, wo man nur einmal getradet hat), desdo eher wird dir das Finanzamt glauben. Und dann kleine Fehler auch mal durchgehen lassen, bzw unbürokratisch nachberechnen. Ist aber schon anfangs nichts gescheites da und du gehts da hin mit dem gedanken: ihr könnt mich alle mal sonst wo....dann stell dich auf viel Stress ein. Der Finanzbeamte ist ein Mensch, behandel ihn auch so. Zumal er mit dem Gesetz im Rücken einen so langen Hebel hat, das selbst 30 Millionen Steuern eines Hoeness nicht reichen als Gegengewicht. Je kooperativer du bist, desdo leichter ist es Kleinigkeiten zu verstecken.

Ich habe zb Renovierungkosten in meinem Haus. Da ein Mieter drin ist, kann ich Teile dieser Renovierung absetzen. Das FA bekommt von mir in 1A Qualität die Belege vorsortiert und auf A4-Papier geklebt zur Vereinheiltlichung, im Gegenzug sind die meist zu träge sich schlau zu machen ob man den Putz wirklich 50:50 zwischen Mieter und Eigentümer aufteilen kann. Den ich vermiete ja nur 60qm eines 240qm Hauses. Und so finde ich eine Menge, das ich dem Vermieteten zuordnen kann, weil die Kontrolle doch sehr schwer ist(aber nicht unmöglich). Indem ich als begeisterter Steuerzahler ihm alles möglichst einfach mache, nimmt er sich lieber die vor, die ihm negativ im Sinn sind. FA-Beamte sind eben auch nur Menschen.

So..genug gelabert, die Arbeit ruft. Sollte ja im Büro nicht nur private Forum-beiträge schreiben Tongue
adamas
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July 03, 2014, 12:08:42 PM
 #44

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Es gibt übrigens sogar ein extra Formular für solche steuerfreien Gewinne, die man auch als Vortrag ausweisen kann(also heute schon erklären, das man vor hat diese Coins länger als ein Jahr zu halten und dadurch jetzt schon keine Steuern auf den bisher nicht realisierten Gewinn zu zahlen.
Kann man dieses Formular irgendwo runterladen?

Wie sieht es denn steuertechnisch aus, wenn ich z.B. von Tschechien nach Deutschland ziehe und 1000 BTC in meiner Wallet habe, die ich vor Jahren günstig gekauft habe, aber keinen Kaufbeleg dafür habe? Angenommen, ich würde mir in DE ein Haus o.ä. damit kaufen wollen.

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Chefin
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July 04, 2014, 05:53:27 AM
 #45

Ich kenne das Formular lediglich vom Steuerberater, bzw er füllt es für mich aus und ich unterschreibe den ganze scheiss dann

http://www.formblitz.de/downloads/formulare/steuerformulare/steuer-2014/

Hier gibts diese Formulare zum Download

Zu deiner Frage

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Aussenwirtschaft-Bargeldverkehr/Barmittel-und-Bargeldverkehr/Anzeigepflicht-beimGrenzuebertritt-zuMitgliedstaaten-der-EU/anzeigepflicht-beimgrenzuebertritt-zumitgliedstaaten-der-eu_node.html;jsessionid=4020EC88B0614540E737501606175DAD

Es muss angezeigt werden beim Zoll. Da ja nur Einkommen besteuert wird und du das Geld bereits vor der Einreise besitzt, dürfte nur ein danach erzielter Gewinn steuerpflichtig sein. Sehr gut erkärt an dieser Stelle, wie der Wert zu ermitteln ist anhand einer Sammlermünze. Es wird der tagesgültige Wert als Grundlage genutzt.

http://www.zoll.de/SharedDocs/Boxen/DE/Fragen/0033_anzeigepflicht_ziel.html?nn=100822

Es geht hier aber nicht um Steuern, sondern um Kriminalität. Aber es könnte natürlich dazu führen, das in Tschechien eine Kontrollmeldung erfolgt und dort Ermittlungen aufgenommen werden. Lt Zoll.de muss man es nur angeben, wenn man danach gefagt wird. Ich interpretiere das mal so, das wenn man einreist ohne gefragt zu werden, man es auch nicht deklarieren muss. Allerdings würde ich dir raten 200 Euro zu investieren und einen Anwalt diesbezüglich zu konsultieren. Ich denke bei 1000btc kannst du dir das durchaus leisten. Den natürlich ist dein Geld in Tschechien entsprechend zu versteuern und eine Meldung des deutschen Zolls ans tschechische FA führt dann zu Ermittlungen und ich glaube das Tschechien rechtshilfeabkommen mit D hat und du folglich hier verhaftet werden kannst und nach Tschechien überstellt. Ebenso ist inzwischen in der EU die Möglichkeit geschaffen worden EU-weit zu pfänden. Das könnte dann dein Haus in D treffen. Da solltest du also extrem vorsichtig sein, wenn du in Tschechien Steuern abführen müsstest. Den fehlende Kaufbeleg kann man Deutschland selbst erstellen in einem solchen Fall. Man sollte dann über die Blockchain den nachweis führen das man es lang genug hält. Ob eine solche Möglichkeit auch in Tschechien erlaubt ist, musst du dort nachfragen. ich weis ja nicht, ob du in Tschechien ebenfalls steuerfrei bist nach einer bestimmten Haltefrist.

Wenn es dann in D zu Euro gemacht wird und du dir damit ein Haus kaufst fallen nur die üblichen Grunderwerbsteuern an. Lediglich wenn zwischen Einfuhr und Hauskauf der Kurs steigt, könnte dir das als Einkommen angerechnet werden und entsprechend versteuert. Und ich denke das dann auch eventuelle Verluste dagegen gerechnet werden dürfen, wenn ich mal davon ausgehe, das du hier in D dann arbeitest und daher auch Einkommen hast das versteuert werden muss.

adamas
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July 04, 2014, 08:14:13 AM
 #46

Ich kenne das Formular lediglich vom Steuerberater, bzw er füllt es für mich aus und ich unterschreibe den ganze scheiss dann
http://www.formblitz.de/downloads/formulare/steuerformulare/steuer-2014/
Hier gibts diese Formulare zum Downlod
Danke für den Link, aber ich kann als Laie in diesem Formularwust leider nicht erkennen, welches das Richtige ist.

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molecular
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July 04, 2014, 08:22:12 AM
 #47

Chefin, vielen Dank für deine Buchhaltungs-Infos, auch die weiter oben. Ganz klar komm ich damit allerdings nicht...


Also jetzt mal im Ernst, wie macht ihr das?
Bei mir ist das unendlich kompliziert.

ich kauf BTC mit Fiat, NXT mit BTC, dann NEM mit NXT auf der ae, Karma mit BTC, dann verkauf ich iregndwas und kauf was anderes, usw....... und überall brauch ich den aktuellen Kurs.

Da dreht man ja durch. Die einzige Hoffnung ist ,das jemand ein gutes Tool geschrieben hat bis die Steuererklärung fällig wird.

was hälst du davon, wenn du dein geld das du reinsteckst aufnotierst(mehr brauchst du normal nicht) und am Ende des Jahres einfach alles was du an Euro hast zusammen zählst. Aus der Differenz ergibt sich Gewinn.

Ja aber ist das denn so richtig?

1.1.2013: kauf 1 BTC für 10€ ("Kontostand": -10€)
1.11.2013: verkauf 1 BTC 800€ ("Kontostand": 790€)
31.12.2013: kauf 2 BTC 690€ ("Kontostand": 100€)

nach deiner rechnung: "alles was ich an EUR habe: 100€) minus "reingesteckt" (700€) = -600€ Gewinn, also €600 Verlust.

Stimmt doch nicht, wie ich meine: Gewinn ist €790 entstanden durch Veräußerung am 1.11.2013 (€800 minus €10 = €790€)

Oder vielleicht noch klarer:

1.1.2013: Kauf 1 BTC für 10€
1.11.2013: verkauf 1 BTC für 800€
1.11.2013: kauf 1 BTC für 800€

meiner Ansicht nach entsteht hier ein Gewinn von 790€ obwohl mein "Kaptialfluss in EUR" über's Jahr gesehen negativ ist (-10€).


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July 07, 2014, 09:14:39 AM
Last edit: July 07, 2014, 09:25:55 AM by adamas
 #48

Quote
Lt Zoll.de muss man es nur angeben, wenn man danach gefagt wird. Ich interpretiere das mal so, das wenn man einreist ohne gefragt zu werden, man es auch nicht deklarieren muss.
Wenn ich innerhalb der EU (nach DE) umziehe und zb. Aktien besitze, die auf einer Bank in Zürich liegen, muss ich diesen Besitz m.E. nirgendwo melden. Ich weiss allerdings nicht, wie die Sachlage ist, wenn ich diese Aktien irgendwann in DE verkaufen möchte.

Wie ist es bei Bitcoins?: Diese befinden sich beim Umzug nicht in meinem Gepäck, also gibt es auch nichts zu deklarieren. Die Bitcoins befinden sich in der Blockchain (wo ist die?) und ich besitze lediglich einen Schlüssel in meinem Kopf, der mir erlaubt, darauf online zuzugreifen. Was sollte/könnte ich dem Zoll also erzählen?

Quote
Denn natürlich ist dein Geld in Tschechien entsprechend zu versteuern ...
Stimmt, aber wenn ich in Tschechien oder irgendeinem anderen EU-Land vor Jahren privat Bitcoins gekauft habe, gibt bzw. gab es ja nichts zu versteuern. Erst bei Veräußerung in DE, z.B. Hauskauf. Dann sind m.E. nur noch deutsche Behörden zuständig (Finanzamt, BAFIN).
Quote
Den fehlende Kaufbeleg kann man Deutschland selbst erstellen in einem solchen Fall. Man sollte dann über die Blockchain den Nachweis führen das man es lang genug hält.
 Ja, allerdings weiß ich nicht, ob und wieweit den Behörden ein selbst erstellter Beleg und ein Ausdruck der Blockchain als Nachweis reicht, vor allem bei diesen Summen.

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molecular
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July 11, 2014, 09:56:53 PM
 #49

freue mich mal voll on-topic zu sein:

Habe heute meinen Einkommenssteuerbescheid 2013 vom Finanzamt Hamburg bekommen (über meinen Steuerberater).

Meine "Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften" sind unter "Sonstige Einkünfte" in der Höhe in der ich diese erklärt hatte aufgeführt. Falls es jemanden interessiert: Das Wort "Bitcoin" ist nicht abgedruckt, in meiner Erklärung war es natürlich genannt.

Quote
Der Bescheid ist nach § 165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig.

Weiter unten werden die Teile aufgelistet hinsichtlich welcher der Bescheid vorläufig ist (Liste von 5 Punkten, v.a. Werbungskosten, Freibeträge,...). "Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften" ist nicht Bestandteil dieser Liste, so daß ich denke, daß die Vorläufigkeit nicht an "Bitcoin" liegt.

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ionication
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July 12, 2014, 03:08:36 PM
 #50

Habe heute meinen Einkommenssteuerbescheid 2013 vom Finanzamt Hamburg bekommen (über meinen Steuerberater).

Meine "Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften" sind unter "Sonstige Einkünfte" in der Höhe in der ich diese erklärt hatte aufgeführt. Falls es jemanden interessiert: Das Wort "Bitcoin" ist nicht abgedruckt, in meiner Erklärung war es natürlich genannt.

Herzlichen Glückwunsch und danke fürs posten! Eine gute Nachricht für viele hier.

Ich warte auch gespannt auf meinen Bescheid für 2013. Die gleichzeitig abgegebenen Erklärungen für 2011 und 2012 waren schon nach 14 Tagen bearbeitet, die Erstattungen sind bereits auf meinem Konto. Irgendeine Abweichung im Steuerjahr 2013 scheint die Bearbeitung wohl zu verzögern, was könnte das nur sein...
molecular
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July 12, 2014, 08:08:48 PM
 #51

Habe heute meinen Einkommenssteuerbescheid 2013 vom Finanzamt Hamburg bekommen (über meinen Steuerberater).

Meine "Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften" sind unter "Sonstige Einkünfte" in der Höhe in der ich diese erklärt hatte aufgeführt. Falls es jemanden interessiert: Das Wort "Bitcoin" ist nicht abgedruckt, in meiner Erklärung war es natürlich genannt.

Herzlichen Glückwunsch und danke fürs posten! Eine gute Nachricht für viele hier.

Ich warte auch gespannt auf meinen Bescheid für 2013. Die gleichzeitig abgegebenen Erklärungen für 2011 und 2012 waren schon nach 14 Tagen bearbeitet, die Erstattungen sind bereits auf meinem Konto. Irgendeine Abweichung im Steuerjahr 2013 scheint die Bearbeitung wohl zu verzögern, was könnte das nur sein...

Glaub nicht, daß es daran liegt. Ich denke eher die alten Jahre werden erstmal abgearbeitet. Für 2013 ist ja noch viel Zeit.

Glückwunsch übrigens auch Dir. 3 Steuererklärungen auf einmal abzugeben nimmt einem sicher eine Last von den Schultern.

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July 18, 2014, 09:04:23 AM
 #52


Stimmt doch nicht, wie ich meine: Gewinn ist €790 entstanden durch Veräußerung am 1.11.2013 (€800 minus €10 = €790€)

Oder vielleicht noch klarer:

1.1.2013: Kauf 1 BTC für 10€
1.11.2013: verkauf 1 BTC für 800€
1.11.2013: kauf 1 BTC für 800€

meiner Ansicht nach entsteht hier ein Gewinn von 790€ obwohl mein "Kaptialfluss in EUR" über's Jahr gesehen negativ ist (-10€).



Genau so ist es richtig. Es sind 790€ verwirklichter Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften zu versteuern. Genau mit so einer "Einnahmen-Überschuss-Rechnung" wie weiter oben vorgeschlagen wird ist Herr Höneß ins Gefängnis gekommen. Ich habe diese Sachen übrigens in diesem Blogpost mal beispielhaft aufgedröselt: http://bitcoinage.de/index.php/steuererklarung-mit-system-kann-viel-geld-sparen/

Grüße

Levin

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July 18, 2014, 03:22:35 PM
Last edit: July 18, 2014, 03:38:17 PM by Aber sowas von
 #53

Richtig. Es interessiert nur der tatsächlich realisierte Gewinn oder Verlust. Buchwerte sind irrelevant. Wobei ich mich hier nur auf private Geschäfte beziehe, für Unternehmen mag das anders sein. "Chefin" hatte da vor einigen Posts einige Beispiele gebracht, denen ich nicht zustimmen kann, jedenfalls nicht im Falle eines privaten Investors.

@Levino: in deinem Blog schreibst du
[...]Für diese Gewinne gibt es eine Freigrenze von 600 Euro pro Jahr welche von der Summe aller zu versteuernden Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften in diesem Jahr abgezogen wird. Karl muss also mindestens 3.100 Euro versteuern.[...]
Das ist leider falsch, es sind die kompletten 3700€ zu versteuern. Es handelt sich um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag. Wenn Karl nur 599,99€ Gewinn gemacht hätte, wäre nichts zu versteuern.Siehe hier.
Ich habe deine Seite in meine Link-Liste übernommen. Schön aufbereitet.

@molec: ebenfalls Gratulation. Mein Bescheid ist noch nicht raus, meine Steuerberaterin ist noch dran. Sie hat mir übrigens geraten, auch wenn ich keine Bitcoin-Gewinne zu versteuern habe wegen Einhaltung der Haltefrist, trotzdem eine ausführliche Erklärung aller Käufe/Verkäufe anzufertigen und der Erklärung beizufügen. Ähnliche Begründung, wie sie "Chefin" hier auch schon aufgeführt hat: man fährt so einfach sicherer.

Links zum Thema Steuern rund um Bitcoin: https://bitcointalk.org/index.php?topic=445315.0
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July 18, 2014, 08:49:28 PM
 #54


Stimmt doch nicht, wie ich meine: Gewinn ist €790 entstanden durch Veräußerung am 1.11.2013 (€800 minus €10 = €790€)

Oder vielleicht noch klarer:

1.1.2013: Kauf 1 BTC für 10€
1.11.2013: verkauf 1 BTC für 800€
1.11.2013: kauf 1 BTC für 800€

meiner Ansicht nach entsteht hier ein Gewinn von 790€ obwohl mein "Kaptialfluss in EUR" über's Jahr gesehen negativ ist (-10€).



Genau so ist es richtig. Es sind 790€ verwirklichter Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften zu versteuern. Genau mit so einer "Einnahmen-Überschuss-Rechnung" wie weiter oben vorgeschlagen wird ist Herr Höneß ins Gefängnis gekommen. Ich habe diese Sachen übrigens in diesem Blogpost mal beispielhaft aufgedröselt: http://bitcoinage.de/index.php/steuererklarung-mit-system-kann-viel-geld-sparen/

Grüße

Levin

cooler blog-post. Danke!

Du hast glaub einen Fehler drin:

Für diese Gewinne gibt es eine Freigrenze von 600 Euro pro Jahr welche von der Summe aller zu versteuernden Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften in diesem Jahr abgezogen wird.

Da es sich um eine Freigrenze und keinen Freibetrag handelt, werden die 600 auch nicht abgezogen. Jedenfalls sagt das mein SB so.

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 #55


Stimmt doch nicht, wie ich meine: Gewinn ist €790 entstanden durch Veräußerung am 1.11.2013 (€800 minus €10 = €790€)

Oder vielleicht noch klarer:

1.1.2013: Kauf 1 BTC für 10€
1.11.2013: verkauf 1 BTC für 800€
1.11.2013: kauf 1 BTC für 800€

meiner Ansicht nach entsteht hier ein Gewinn von 790€ obwohl mein "Kaptialfluss in EUR" über's Jahr gesehen negativ ist (-10€).



Genau so ist es richtig. Es sind 790€ verwirklichter Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften zu versteuern. Genau mit so einer "Einnahmen-Überschuss-Rechnung" wie weiter oben vorgeschlagen wird ist Herr Höneß ins Gefängnis gekommen. Ich habe diese Sachen übrigens in diesem Blogpost mal beispielhaft aufgedröselt: http://bitcoinage.de/index.php/steuererklarung-mit-system-kann-viel-geld-sparen/

Grüße

Levin

Ich muss nochmal antworten... habe den Blog-Post jetzt fertig-gelesen.

Ein wirklich guter Artikel den jeder lesen sollte der in dieses Thema einsteigen muss. Hätte ich den vor 2 Jahren gehabt, ich hätte dafür viel gegeben ;-).

Dein Fazit kann ich nur unterschreiben und erlaube mir es hier zu cross-posten:

Zusammenfassend kann man sagen, dass wie so oft “der Dumme” vom Steuersystem hart bestraft wird. Ich finde das vollkommen untragbar, dass man hier mit solchen Tricks so viel Geld sparen kann und man im ungünstigsten Fall sogar mehr Geld an Steuern zahlen kann, als man überhaupt an Gewinn insgesamt realisiert hat. Ich selbst setze mich erstmalig intensiv damit auseinander und würde mich freuen, gerade über die Depot-Konstruktion früher mehr gewusst zu haben. Ich finde man sollte ein Steuergesetz haben, wo die Steuerlast nicht von der Buchhaltung, sondern vom tatsächlichen Einkommen abhängt.

Das einzige was noch fehlen würde um die Sache abzurunden wäre ein Beispiel mit "Transfers zwischen Depots". Ich will's nicht breittreten, aber es könnte gut sein (mein SB sieht es so), daß man bei deposit/withdraw zwischen Depots die coins frei wählen darf. => noch mehr Optimierungspotential. Ich kann aber verstehen, daß du das nicht mehr bringen wolltest... damit segelt man schon ganz hart am Wind, denke ich.

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Ich habe diese Sachen übrigens in diesem Blogpost mal beispielhaft aufgedröselt: http://bitcoinage.de/index.php/steuererklarung-mit-system-kann-viel-geld-sparen/

Cooler Text, sehr anschauliche Beispiele. Schön, dass das mal jemand zusammenfasst. Der Fehler mit der Freigrenze sollte aber unbedingt korrigiert werden.

Zu Deinem Fazit:

Quote
Zusammenfassend kann man sagen, dass wie so oft “der Dumme” vom Steuersystem hart bestraft wird. Ich finde das vollkommen untragbar, dass man hier mit solchen Tricks so viel Geld sparen kann und man im ungünstigsten Fall sogar mehr Geld an Steuern zahlen kann, als man überhaupt an Gewinn insgesamt realisiert hat. Ich selbst setze mich erstmalig intensiv damit auseinander und würde mich freuen, gerade über die Depot-Konstruktion früher mehr gewusst zu haben. Ich finde man sollte ein Steuergesetz haben, wo die Steuerlast nicht von der Buchhaltung, sondern vom tatsächlichen Einkommen abhängt.

Ich finde die Regeln zur Besteuerung auch ein bisschen zu komliziert. Aber immerhin sind sie in sich doch recht schlüssig, wenn man denn erstmal dahinter gestiegen ist. Und eigentlich kann man auch froh sein, dass es die Möglichkeit der Depottrennung gibt, denn sonst hätte man gar keine Chance in den Genuß der Zwölf-Monats-Haltefrist zu kommen ohne auf unterjährige Spekulationen zu verzichten.

Dass man mehr Steuern zahlen muss, als Gewinn realisiert wurde, ist nicht richtig. Die 9000 EUR [edit: im Beispiel von Luise] sind reinvestierte Gewinne, die jetzt in den verbleibenden 15 BTC stecken. Daher dürfen die 9000 EUR nicht als Kosten mit in die Gewinnrechnung einbezogen werden - die zugehörigen Erlöse wurden schließlich noch nicht realisiert. Somit werden aus "nur 5000 EUR Gewinn" jetzt 14000 EUR, die sich zusammensetzen aus 2475 EUR + 3975 EUR (= 6450 EUR) steuerfreier Gewinn (Zwölf-Monatsfrist) und 7550 EUR steuerpflichtiger Gewinn.

Mein Fazit: Für die Steueroptimierung sollte man drei steuerrechtliche Randbedingungen kennen:
  • Gewinn steuerfrei, wenn unter Freigrenze von EUR 600, darüber voll zu versteuern (kein Freibetrag!)
  • Gewinn steuerfrei, wenn Bitcoins mindestens zwölf Monate gehalten
  • getrennte Depots zum Nachweis der Haltefrist notwendig, falls auch unterjährig gehandelt wird
Aber sowas von (OP)
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July 20, 2014, 11:57:04 AM
 #57

Mein Fazit: Für die Steueroptimierung sollte man drei steuerrechtliche Randbedingungen kennen:
  • Gewinn steuerfrei, wenn unter Freigrenze von EUR 600, darüber voll zu versteuern (kein Freibetrag!)
  • Gewinn steuerfrei, wenn Bitcoins mindestens zwölf Monate gehalten
  • getrennte Depots zum Nachweis der Haltefrist notwendig, falls auch unterjährig gehandelt wird
So ist es.
Wer diese Regeln nicht versteht, sollte sich in weiterführenden Dokumenten schlau machen, siehe meine Signatur. Das gilt aber nur für Nicht-Miner und "BTC-only" Spekulanten. Bei Mining und Altcoins wird es komplexer und auch kontrovers. Und bei gewerblich mit Bitcoin Handelnden sieht es ebenfalls anders aus (Mehrwertsteuer, Bafin).

Links zum Thema Steuern rund um Bitcoin: https://bitcointalk.org/index.php?topic=445315.0
Fiftysven
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July 20, 2014, 04:42:28 PM
 #58

Danke für den Blogpost. Sieht interessant aus und werde es mir mal durchlesen. Ist ansonsten nicht so einfach alle Informationen zum versteuern von Bitcoins zusammen zu bekommen  Grin
levino
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July 21, 2014, 11:21:59 AM
 #59

@Levino: in deinem Blog schreibst du
[...]Für diese Gewinne gibt es eine Freigrenze von 600 Euro pro Jahr welche von der Summe aller zu versteuernden Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften in diesem Jahr abgezogen wird. Karl muss also mindestens 3.100 Euro versteuern.[...]
Das ist leider falsch, es sind die kompletten 3700€ zu versteuern. Es handelt sich um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag. Wenn Karl nur 599,99€ Gewinn gemacht hätte, wäre nichts zu versteuern.Siehe hier.
Ich habe deine Seite in meine Link-Liste übernommen. Schön aufbereitet.

Vielen Dank auch an alle anderen für das nette Feedback. Ich werde den Fehler mit der Freigrenze korrigieren.

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www.coyno.com - www.bitcoinage.de
OrgiOrg
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July 24, 2014, 09:18:50 AM
 #60

ja, wirklich schöner Blogartikel ... hilft für das Grundverständnis weiter, obwohl viele von uns vermutlich ein nicht beschriebenes Szenario trifft: Kauf von Altcoins mit BTC und späterer Rücktausch

Hier wäre eine Fortsetzung des Artikels ganz cool ...

Beispiel:
Luise kauft 10 BTC für 1000€ (1 BTC = 100€)
... für diese 10 BTC kauft sie sich 100 Altcoins (1 ALT = 0,1 BTC)
... diese 100 Altcoins werden nach einem Jahr Haltfrist ganz/teilweise wieder in BTC getauscht und dann in € verkauft
-> müsste man hier immer Steuern zahlen???


Was wäre, wenn man den Altcoin nach einem Jahr Haltfrist direkt in € verkaufen könnte, ohne ihn vorher in BTC zu tauschen?

 
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