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Author Topic: Warum Anonymität bei Coins vielen so wichtig ist?  (Read 1860 times)
cryptomsg
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April 08, 2019, 02:22:28 PM
 #41

Es wundert mich trotzdem das niemand Onlineshops anspricht zum Thema Anonymität. Die Daten die wir dort freiwillig und meist ohne Bedenken hinterlegen und unfreiwillig hinterlassen.

Es kommt darauf an, welche Daten du genau meinst. Für ein rechtsverbindliches Kaufgeschäft braucht es nun mal bestimmte Daten. Käufer, Verkäufer, Versandadresse, Bezahlart....



Das ist rein theoretisch und für einen Privatnutzer der nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. Die Möglichkeit anonym zu bezahlen ist seit Monero und Co. schon möglich aber was ist mit dem anonym bestellen. Eine Ware wird im Onlineshop als Gast bestellt und wird dann bspw. an einem Paketshop meines Vertrauens gesendet. Rechnungs- und Lieferadresse ist der Paketshop, Ansprüche an Garantie oder Mängelrügen habe ich trotzdem. Das mach für mich als Privater keinen Unterschied. Oder übersehe ich hier etwas?
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April 08, 2019, 02:49:25 PM
 #42

Es wundert mich trotzdem das niemand Onlineshops anspricht zum Thema Anonymität. Die Daten die wir dort freiwillig und meist ohne Bedenken hinterlegen und unfreiwillig hinterlassen.

Es kommt darauf an, welche Daten du genau meinst. Für ein rechtsverbindliches Kaufgeschäft braucht es nun mal bestimmte Daten. Käufer, Verkäufer, Versandadresse, Bezahlart....



Das ist rein theoretisch und für einen Privatnutzer der nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. Die Möglichkeit anonym zu bezahlen ist seit Monero und Co. schon möglich aber was ist mit dem anonym bestellen. Eine Ware wird im Onlineshop als Gast bestellt und wird dann bspw. an einem Paketshop meines Vertrauens gesendet. Rechnungs- und Lieferadresse ist der Paketshop, Ansprüche an Garantie oder Mängelrügen habe ich trotzdem. Das mach für mich als Privater keinen Unterschied. Oder übersehe ich hier etwas?

Und an wen sendest du die Ware im Garantiefall? An den Onlineshop oder an den Paketshop? Wenn zweiteres, dann ist der Paketshop in der Beweispflicht, dass das Paket im originalen Zustand, wie von dir versendet, weiterverschickt wurde. Das macht doch keine mit. Außerdem ist der Mehraufwand für Onlineshop und Paketshop immens. Er muss ja auch noch das Geld an den Onlineshop weiterschicken.
Logistisch ebenfalls aufwändig. Dann ist nicht mehr mit: Heute bestelt, morgen an der Haustür.

Ich verstehe noch nicht genau, über welche
Daten die wir dort freiwillig und meist ohne Bedenken hinterlegen und unfreiwillig hinterlassen.
du genau sprichst.
cryptomsg
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April 08, 2019, 03:23:14 PM
 #43

Es wundert mich trotzdem das niemand Onlineshops anspricht zum Thema Anonymität. Die Daten die wir dort freiwillig und meist ohne Bedenken hinterlegen und unfreiwillig hinterlassen.

Es kommt darauf an, welche Daten du genau meinst. Für ein rechtsverbindliches Kaufgeschäft braucht es nun mal bestimmte Daten. Käufer, Verkäufer, Versandadresse, Bezahlart....



Das ist rein theoretisch und für einen Privatnutzer der nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. Die Möglichkeit anonym zu bezahlen ist seit Monero und Co. schon möglich aber was ist mit dem anonym bestellen. Eine Ware wird im Onlineshop als Gast bestellt und wird dann bspw. an einem Paketshop meines Vertrauens gesendet. Rechnungs- und Lieferadresse ist der Paketshop, Ansprüche an Garantie oder Mängelrügen habe ich trotzdem. Das mach für mich als Privater keinen Unterschied. Oder übersehe ich hier etwas?

Und an wen sendest du die Ware im Garantiefall? An den Onlineshop oder an den Paketshop? Wenn zweiteres, dann ist der Paketshop in der Beweispflicht, dass das Paket im originalen Zustand, wie von dir versendet, weiterverschickt wurde. Das macht doch keine mit. Außerdem ist der Mehraufwand für Onlineshop und Paketshop immens. Er muss ja auch noch das Geld an den Onlineshop weiterschicken.
Logistisch ebenfalls aufwändig. Dann ist nicht mehr mit: Heute bestelt, morgen an der Haustür.

Ich verstehe noch nicht genau, über welche
Daten die wir dort freiwillig und meist ohne Bedenken hinterlegen und unfreiwillig hinterlassen.
du genau sprichst.

Das Paket holst Du ab, es kommt zum Garantiefall und sendest es wie jedes andere Paket wieder zurück, allerdings immer mit der Anschrift des Paketshops. Das Paket trifft wieder ein und Du hast somit immer noch keine Daten von Dir preisgegeben.
Um auf deine Frage einzugehen. Wenn dieser Fall mit dem Paketshop eine Option wäre, dann sind die freiwilligen Daten die personenbezogenen und die unfreiwilligen bspw. Cookies, Sessions, Cache und alle weiteren Informationen die ein Browser und ISP so mitliefern.
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June 06, 2019, 01:22:51 PM
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 #44

mich würde mal interessieren warum viele User so auf Coins abfahren die Anonymität versprechen
Hier wurde zwar im Wesentlichen schon das meiste zum Thema gesagt, aber eines habe ich doch vermisst:

Hypothese: Die Deutschen wollen Privatsphäre, insbesondere in Geld-Angelegenheiten.
Beleg: Es ist in Deutschland verpönt, über Geld (z.B. sein Einkommen oder Vermögen) zu sprechen.

Wenn in einer Demokratie die Bürger Privatsphäre wollen, dann sollen sie diese Privatsphäre auch haben.

Spezifisch in Deutschland gibt es das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
Dieses lässt sich erweitert auffassen als Grundrecht auf finanzielle Selbstbestimmung, denn auch Finanzen sind Teil der personenbezogenen Daten.
Es ist an sich Aufgabe des Staates, dieses Grundrecht zu schützen.
Wenn nun der Staat diese Aufgabe nicht mehr länger erfüllen will, indem er bspw. das Bargeld abschafft, suchen sich die Bürger eben andere Mittel, dieses Recht in Anspruch zu nehmen.

Yeah, well, I'm gonna go build my own blockchain. With blackjack and hookers! In fact forget the blockchain.
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June 06, 2019, 02:26:15 PM
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 #45

mich würde mal interessieren warum viele User so auf Coins abfahren die Anonymität versprechen
Hier wurde zwar im Wesentlichen schon das meiste zum Thema gesagt, aber eines habe ich doch vermisst:

Hypothese: Die Deutschen wollen Privatsphäre, insbesondere in Geld-Angelegenheiten.
Beleg: Es ist in Deutschland verpönt, über Geld (z.B. sein Einkommen oder Vermögen) zu sprechen.

Da stimme ich dir zu, wenn es um "persönliche" Kontakte geht. Aber wenn sich die Smartphone-Besitzer* eine Finanz-App runterladen, die Zugriff auf alle Konten kriegt, um das wirtschafltiche Verhalten zu analysieren und daraus z.B. Optimierungsbedarf im Haushalten bin hin zur Empfehlung von besseren Versicherungspolicen ausspucken, dann geben  slebst viele Deutsche einen Dreck auf die Privatsphäre.
Heißt also: Nur die, die sich kritisch mit Privatsphäre auseinandersetzen, nehmen auch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ernst.

*ich sage bewußt keine Deutschen, weil ich hier keine Definitionserklärung anstrebe


Edit: Was ist sonst so passiert? https://www.golem.de/news/einreise-in-die-usa-ohne-social-media-informationen-kein-visum-1906-141639.html?utm_source=pocket-newtab.
Hat schon jemand einen Antrag ausgefüllt?
Marco76
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June 07, 2019, 09:49:37 PM
 #46

Spezifisch in Deutschland gibt es das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Dieses Ammenmärchen ist spätestens seit der Entscheidung des EuGh zum Rundfunkbeitrag als solches entlarvt.  Grin
ck343
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June 09, 2019, 07:33:47 AM
 #47

Hallo,
mich würde mal interessieren warum viele User so auf Coins abfahren die Anonymität versprechen wie z. B. Minero oder Zcash um nur mal 2 zu nennen.
Aus demselben Grund, dass sich so viele Bürger nicht verbieten lassen wollen, Bargeld zu benutzen.
Aus demselben Grund, dass so viele Leute den Sicherheitsbehörden nicht erlauben wollen, eine Kamera in jedem Wohnzimmer zu installieren.
Ob sie über das Ziel hinausschiessen, da Privatsphäre meines Erachtens auch durch "normale" Kryptos gewährleistet ist, das ist ein anderes Thema.

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June 11, 2019, 08:05:27 AM
 #48

Spezifisch in Deutschland gibt es das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Dieses Ammenmärchen ist spätestens seit der Entscheidung des EuGh zum Rundfunkbeitrag als solches entlarvt.  Grin


Verstehe nicht, was du meinst.
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June 11, 2019, 07:15:09 PM
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 #49

Ob sie über das Ziel hinausschiessen, da Privatsphäre meines Erachtens auch durch "normale" Kryptos gewährleistet ist, das ist ein anderes Thema.
Die Sache bei Bitcoin oder Ethereum zum Beispiel ist halt die, dass der Besitzer der Adresse(n) herausgefunden werden kann wenn man auch nur ein einziges Mal eine Transaktion mit persönlichen Daten assoziieren kann. Sei es durch Transfers zu einer Börse oder indem man irgendwo Waren bestellt und sich dort mit Klarnamen verifizieren musste. Dann könnten Außenstehende deine kompletten Transaktionen nachvollziehen, da sie alle öffentlich in der Blockchain sind. Es ist zwar nicht zwingend einfach, das herauszufinden, ab wann eine Adresse dir nicht mehr gehört, zu der du gesendet hast, aber für die meisten Transaktionen würde sowas schon gut feststellbar sein.
Man braucht also nur einmal "unachtsam" zu sein und schon kann es passieren, dass auch vergangene, auf die Adresse bezogene Transaktionen einer Person zugeordnet werden können.

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June 11, 2019, 09:33:28 PM
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 #50

Verstehe nicht, was du meinst.

Ernsthaft?

Der EuGh hat festgestellt, dass der Rundfunkbeitrag in seiner jetzigen Form verfassungskonform ist. Das bedeutet, jeder (Mieter, Eigentümer von Immobilien) muss dafür bezahlen, ob er will oder nicht. Ob er nun ARD sieht oder nicht, ob er Radio hört oder nicht, spielt keine Rolle. Alleine die gegebene Möglichkeit es tun zu können, rechtfertigt es gemäß dem Gericht, diese Abgabe, die effektiv eine Steuer ist, von jedem zu erheben.

Damit unterstellt das Gericht gleichwohl, dass jeder sich über die öffentlich-Rechtlichen informiert (alleine schon dass er es könnte reicht aus) und betoniert damit das Informationsmonopol der öffentlich-rechtlichen.

Als Bürger muss man sich nicht irgendwelche Informationen aufdrängen lassen, aber bezahlen muss man dafür.

Nicht vergessen darf man den Abgleich mit dem Melderegister, dazu steh hier was schönes geschrieben:

Die Beschwerdeführer kritisieren, daß durch die Datenerhebung der Landesrundfunkanstalten bzw. der GEZ so etwas wie ein zentrales Melderegister entsteht, für das es in Deutschland keine gesetzliche Grundlage, aber erhebliche Mißbrauchspotentiale gibt. Darüber hinaus werden die Rundfunkanstalten ohne Eingrenzung ermächtigt, zusätzliche Daten aus öffentlichen und nichtöffentlichen Quellen zu sammeln, zuzuordnen und zu speichern, ohne daß die Betroffenen darüber informiert werden müssen. Die Landesrundfunkanstalten bzw. die GEZ erhalten somit umfangreiches Datenmaterial über alle volljährigen Personen, die in einem Haushalt leben. Diese Daten sind auch zum Erstellen von Persönlichkeitsprofilen geeignet. Angesichts des Zwecks der Erhebung von Rundfunkbeiträgen ist diese Datensammlung vollkommen unverhältnismäßig. Sie erfolgt entgegen dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983, das an Einschränkungen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung hohe Anforderungen gestellt hat: „Sie bedürfen einer verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlage, die dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entsprechen muß. Bei seiner Regelung hat der Gesetzgeber ferner den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Auch hat er organisatorische und verfahrensrechtliche Vorkehrungen zu treffen, welche der Gefahr einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts entgegenwirken.“

Quelle: https://www.vdgn.de/rat-und-hilfe/kleingaerten/verfassungsbeschwerde-gez/
Weitere Querlle: https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/sammelwut-der-gez-wo-bleibt-der-datenschutz/

Das ist das krasse Gegenteil von Informationsfreiheit, oder auch informationeller Selbstbestimmung.
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June 12, 2019, 08:19:40 AM
 #51

Verstehe nicht, was du meinst.

Ernsthaft?
Ja, ernsthaft. Deswegen haben ich ja gefragt.

Nicht vergessen darf man den Abgleich mit dem Melderegister, dazu steh hier was schönes geschrieben:

Sie erfolgt entgegen dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983, das an Einschränkungen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung hohe Anforderungen gestellt hat:

Ich kannte diese Aussage bisher nicht. Vielen Dank dafür.
ck343
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June 12, 2019, 12:59:04 PM
 #52

Ob sie über das Ziel hinausschiessen, da Privatsphäre meines Erachtens auch durch "normale" Kryptos gewährleistet ist, das ist ein anderes Thema.
Die Sache bei Bitcoin oder Ethereum zum Beispiel ist halt die, dass der Besitzer der Adresse(n) herausgefunden werden kann wenn man auch nur ein einziges Mal eine Transaktion mit persönlichen Daten assoziieren kann. Sei es durch Transfers zu einer Börse oder indem man irgendwo Waren bestellt und sich dort mit Klarnamen verifizieren musste. Dann könnten Außenstehende deine kompletten Transaktionen nachvollziehen, da sie alle öffentlich in der Blockchain sind. Es ist zwar nicht zwingend einfach, das herauszufinden, ab wann eine Adresse dir nicht mehr gehört, zu der du gesendet hast, aber für die meisten Transaktionen würde sowas schon gut feststellbar sein.
Man braucht also nur einmal "unachtsam" zu sein und schon kann es passieren, dass auch vergangene, auf die Adresse bezogene Transaktionen einer Person zugeordnet werden können.
In Ordnung miau.
Danke zunächst für die Erklärung.

Aber: Dasselbe gilt für unser Alltagsleben, zu Hause.
Dasselbe gilt für den alltäglichen Einsatz von Bargeld.
Wenn man will, durch irgendwelche Zeugen, Beobachter, Technik usw., kann man in unsere Privatsphäre hineinschauen.

Prinzipiell ist unsere Privatsphäre nicht durch dicke Wände und Bargeldeinsatz gewährleistet. Das wissen wir.
Und trotzdem fühlen wir uns in unsere Privatsphäre geschützt, wenn wir Bargeld einsetzen und keine Kameras im Wohnzimmer installiert kriegen.
Warum ist es so?
Ist uns die heutige Technik nicht bewusst?

Nein. Es geht um den Begriff von normalen Umständen.
Unter normalen Umständen ist unsere Privatsphäre durch dicke Wände und Bargeld gewährleistet.
Deswegen sagen wir, dicke Wände und Bargeld würden unsere Privatsphäre schützen.
Und genau so: Unter normalen Umständen ist unsere Privatsphäre schon durch den Einsatz dessen, was ich "normale" Kryptos genannt habe, gewährleistet.

Dass es absolut nicht so ist, hast du gut erklärt.
Wenn wir auf der Ebene nicht der normalen Umständen argumentieren, sondern absolut, dann ok, suchen wir Kryptos, die möglicherweise 100% Anonymität gewährleisten.

Nur: Für mich besteht die Pointe der Kryptos nicht darin, Anonymität zu gewährleisten.
Kryptos bieten unserem Finanzsystem andere, wichtigere Vorteile.
Aber das ist wieder ein anderes Thema  Smiley

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 #53

Ich kannte diese Aussage bisher nicht. Vielen Dank dafür.

Ja schon gut, danke für den Merit. Ich bin nur manchmal ziemlich fassungslos wie die Leute sich im Internet über alles mögliche Aufregen und ihre Rechte verteidigen, und dabei gar nicht registrieren, dass ihre Rechte in der realen Welt immer weiter beschnitten werden.
Der Satz geht nicht gegen dich, ist eher pauschal gemeint.

Für mich persönlich hat ein Privacy Coin keinen Mehrwert, ich mache meine Steuer so oder so, und schreib da alles rein. Ob jetzt jemand meine Transaktionen nachvollziehen kann oder nicht, ist mir ziemlich wurst. Und nachdem so gut wie alle Börsen im Ausland sind wird es vermutlich nie passieren, dass Deutsche Behörden irgendwelche Daten von ausländischen Börsen bekommen, mit denen man Adressen irgendwelchen Staatsbürgern zuordnen könnte (KYC).

Es sei denn irgendein Angestellter sammelt diese Daten und verkauft sie an den Fiskus (Stichwort Steuer-CD)  Wink
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June 12, 2019, 02:19:04 PM
 #54

Ja schon gut, danke für den Merit.
Der Merit kam von nullcoiner.  Cool

Und nachdem so gut wie alle Börsen im Ausland sind wird es vermutlich nie passieren, dass Deutsche Behörden irgendwelche Daten von ausländischen Börsen bekommen, mit denen man Adressen irgendwelchen Staatsbürgern zuordnen könnte (KYC).
Ach, das glaub ich schon. Sind doch bei der G20 darüber am diskutieren.
Ansonsten eben hierüber: https://www.golem.de/news/einreise-in-die-usa-ohne-social-media-informationen-kein-visum-1906-141639.html?utm_source=pocket-newtab
Blöd, wenn die USA oder andere Länder das mal auf Touristenvisa ausdehnen  Shocked Shocked Shocked Only time will tell
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June 12, 2019, 02:27:19 PM
 #55

Ich kannte diese Aussage bisher nicht. Vielen Dank dafür.

Ja schon gut, danke für den Merit. Ich bin nur manchmal ziemlich fassungslos wie die Leute sich im Internet über alles mögliche Aufregen und ihre Rechte verteidigen, und dabei gar nicht registrieren, dass ihre Rechte in der realen Welt immer weiter beschnitten werden.
Der Satz geht nicht gegen dich, ist eher pauschal gemeint.

Für mich persönlich hat ein Privacy Coin keinen Mehrwert, ich mache meine Steuer so oder so, und schreib da alles rein. Ob jetzt jemand meine Transaktionen nachvollziehen kann oder nicht, ist mir ziemlich wurst. Und nachdem so gut wie alle Börsen im Ausland sind wird es vermutlich nie passieren, dass Deutsche Behörden irgendwelche Daten von ausländischen Börsen bekommen, mit denen man Adressen irgendwelchen Staatsbürgern zuordnen könnte (KYC).

Es sei denn irgendein Angestellter sammelt diese Daten und verkauft sie an den Fiskus (Stichwort Steuer-CD)  Wink

Ganz im Ernst, damit rechne ich fest, ist für mich nur eine Frage der Zeit, aber nicht über Steuer CDs, sondern über offizielle Anfragen, so nach dem Motto, hey Börse xyz (keine Anspielung gegenüber Forenmembern  Grin), gebt uns doch mal die Daten aller bei euch registrierten "deutschen" Nutzenden und deren Trades, wir wollen mal prüfen...

In Zeiten von privacy shield, CETA und TTIP ist es eine Frage der Zeit, bis Daten hin und her "fliessen", alle Länder befinden sich in "Daten-Sammelwut"...
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June 13, 2019, 02:08:02 PM
 #56

Der Merit kam von nullcoiner.  Cool

Hoppla, Ok dann danke an nullcoiner.

Ach, das glaub ich schon. Sind doch bei der G20 darüber am diskutieren.
Ansonsten eben hierüber: https://www.golem.de/news/einreise-in-die-usa-ohne-social-media-informationen-kein-visum-1906-141639.html?utm_source=pocket-newtab
Blöd, wenn die USA oder andere Länder das mal auf Touristenvisa ausdehnen  Shocked Shocked Shocked Only time will tell

Vielleicht sollte ich schnell noch mal rüber, so lange es noch geht  Wink

Aber das ist ja wieder ein Alleingang der USA. Viele Börsen sind in Asien, und gerade da wird es sehr schwierig so einen Datenaustausch auf die Reihe zu kriegen. Wahrscheinlicher finde ich da schon ein Handelsverbot von Privacy Coins auf lange Sicht.
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 #57

Und wo wir gerade bei dem Thema waren: https://www.btc-echo.de/bitcoin-boersen-weltweit-sollen-ihre-kunden-offenbaren/
Auch die Empfänger einer Transaktion sollen identifiziert werden  Shocked Na, dann Prost Mahlzeit
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June 13, 2019, 02:35:29 PM
 #58

Sofern mit bekannt gilt die neue FATF Regulierung nur für Exchanges welche Fiat mit drinne haben..

Bin gespannt wie die Waves Dex darauf reagieren wird...
Im Endeffekt ist es jedoch bestes Marketing für kommende echte Dex‘s sowie Privacy Coins  Cool
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 #59

Sofern mit bekannt gilt die neue FATF Regulierung nur für Exchanges welche Fiat mit drinne haben..

Bin gespannt wie die Waves Dex darauf reagieren wird...
Im Endeffekt ist es jedoch bestes Marketing für kommende echte Dex‘s sowie Privacy Coins  Cool

Das liest sich hier etwas anders. Das Original findet ihr hier in Englisch http://www.fatf-gafi.org/publications/fatfrecommendations/documents/regulation-virtual-assets-interpretive-note.html



Öffentliche Erklärung - Risikominderung durch virtuelle Assets

Paris, Frankreich, 22. Februar 2019 - In Anerkennung der Notwendigkeit, die mit Virtual Asset Aktivitäten verbundenen Risiken der Geldwäsche (ML) und Terrorismusfinanzierung (TF) angemessen zu mindern, legt die GAFI detailliertere Umsetzungsanforderungen für eine wirksame Regulierung und Aufsicht bzw. Überwachung von Anbietern von Virtual Asset Services fest. Die FATF hat daher an einer Interpretation der Empfehlung 15 gearbeitet. Die FATF hatte die Empfehlung 15 im Oktober 2018 geändert, um klarzustellen, wie die FATF-Standards auf Aktivitäten oder Operationen mit virtuellen Assets anzuwenden sind.

Der Text der neuen Auslegungsnote wurde fertiggestellt und wird im Juni 2019 als Teil der GAFI-Standards formell angenommen. Absatz 7 Buchstabe b der Auslegungsnote ist noch nicht abgeschlossen, da sie von den im Mai stattfindenden Konsultationen des Privatsektors profitieren wird; sie kann weiter geprüft werden, um Überlegungen zur technischen Umsetzung zu berücksichtigen, die im Juni 2019 endgültig angenommen werden sollen.

Die GAFI fordert privatwirtschaftliche Einrichtungen und andere Experten auf, schriftliche Stellungnahmen zu Ziffer 7(b) abzugeben. Jetzt geschlossen für Kommentare.

Entwurf einer Interpretationsnotiz zur FATF-Empfehlung 15

1. Für die Zwecke der Anwendung der GAFI-Empfehlungen sollten die Länder virtuelle Vermögenswerte als "Eigentum", "Erlöse", "Fonds", "Fonds oder andere Vermögenswerte" oder andere "entsprechende Werte" betrachten. Die Länder sollten die einschlägigen Maßnahmen im Rahmen der GAFI-Empfehlungen auf virtuelle Vermögenswerte und Anbieter von virtuellen Vermögenswerten (Virtual Asset Service Provider, VASPs) anwenden.

2. Gemäß Empfehlung 1 sollten die Länder die Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die sich aus der Tätigkeit virtueller Vermögenswerte und der Tätigkeit oder dem Betrieb von VASPs ergeben, identifizieren, bewerten und verstehen. Auf der Grundlage dieser Bewertung sollten die Länder einen risikobasierten Ansatz anwenden, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen zur Verhinderung oder Abschwächung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung den festgestellten Risiken angemessen sind. Die Länder sollten von den VASPs verlangen, dass sie wirksame Maßnahmen zur Minderung ihrer Risiken aus Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung identifizieren, bewerten und ergreifen.

3. VASPs sollten lizenziert oder registriert werden müssen. Mindestens sollten VASPs in der/den Rechtsordnung(en), in der/denen sie gegründet wurden, lizenziert oder registriert werden müssen.1 In Fällen, in denen die VASP eine natürliche Person ist, sollten sie in der Rechtsordnung, in der sich ihr Geschäftssitz befindet, lizenziert oder registriert werden müssen. Die Gerichtsbarkeiten können auch verlangen, dass VASPs, die Produkte und/oder Dienstleistungen für Kunden in ihrer Gerichtsbarkeit anbieten oder von dort aus Geschäfte durchführen, in dieser Gerichtsbarkeit lizenziert oder registriert werden. Die zuständigen Behörden sollten die erforderlichen Rechts- oder Regulierungsmaßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass Kriminelle oder ihre Mitarbeiter eine bedeutende oder kontrollierende Beteiligung an einem VASP halten oder der wirtschaftliche Eigentümer einer solchen sind oder eine Managementfunktion ausüben. Die Länder sollten Maßnahmen ergreifen, um natürliche oder juristische Personen zu identifizieren, die VASP-Aktivitäten ohne die erforderliche Lizenz oder Registrierung ausüben, und geeignete Sanktionen anwenden.

4. Ein Land braucht in diesem Land kein gesondertes Lizenzierungs- oder Registrierungssystem für natürliche oder juristische Personen vorzuschreiben, die bereits als Finanzinstitute (im Sinne der GAFI-Empfehlungen) in diesem Land lizenziert oder registriert sind, die unter dieser Lizenz oder Registrierung VASP-Aktivitäten ausüben dürfen und die bereits dem gesamten Spektrum der anwendbaren Verpflichtungen aus den GAFI-Empfehlungen unterliegen.

5. Die Länder sollten sicherstellen, dass VASPs einer angemessenen Regulierung und Aufsicht oder Überwachung von AML/CFT unterliegen und die einschlägigen GAFI-Empfehlungen wirksam umsetzen, um Geldwäsche und Risiken der Terrorismusfinanzierung aus virtuellen Vermögenswerten zu mindern. VASPs sollten wirksamen Systemen zur Überwachung und Sicherstellung der Einhaltung der nationalen AML/CFT-Anforderungen unterliegen. VASPs sollten von einer zuständigen Behörde (nicht vom SRB) überwacht oder überwacht werden, die eine risikobasierte Aufsicht oder Überwachung durchführen sollte. Die Aufsichtsbehörden sollten über ausreichende Befugnisse verfügen, um die Einhaltung der Anforderungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung durch die VASPs zu überwachen oder zu überwachen und sicherzustellen, einschließlich der Befugnis, Inspektionen durchzuführen, die Produktion von Informationen zu erzwingen und Sanktionen zu verhängen. Die Aufsichtsbehörden sollten befugt sein, eine Reihe von Disziplinar- und Finanzsanktionen zu verhängen, einschließlich der Befugnis, der VASP gegebenenfalls die Lizenz oder Registrierung zu entziehen, einzuschränken oder auszusetzen.

6. Die Länder sollten sicherstellen, dass eine Reihe wirksamer, verhältnismäßiger und abschreckender strafrechtlicher, ziviler oder administrativer Sanktionen zur Verfügung stehen, um VASPs zu bekämpfen, die die AML/CFT-Anforderungen gemäß der Empfehlung 35 nicht erfüllen. Sanktionen sollten nicht nur für VASPs, sondern auch für ihre Direktoren und das obere Management gelten.

7. Hinsichtlich der Präventivmaßnahmen gelten für VASPs die Anforderungen der Empfehlungen 10 bis 21, vorbehaltlich der folgenden Einschränkungen:


a) R.10 - Die gelegentliche Transaktion, bei deren Überschreitung die VASPs verpflichtet sind, CDDs durchzuführen, beträgt USD/EUR 1 000.

b) R.16 - Die Länder sollten sicherstellen, dass die ursprünglichen VASPs die erforderlichen und genauen Herkunftsinformationen und die erforderlichen Empfängerinformationen über virtuelle Vermögensübertragungen erhalten und aufbewahren, die oben genannten Informationen den begünstigten VASPs und gegebenenfalls den Gegenstücken übermitteln und sie auf Anfrage den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen. Es ist nicht erforderlich, dass diese Informationen direkt an virtuelle Anlagentransfers angehängt werden. Die Länder sollten sicherstellen, dass die VASPs der Begünstigten die erforderlichen Herkunftsinformationen und die erforderlichen und genauen Informationen der Begünstigten über virtuelle Vermögensübertragungen erhalten und aufbewahren und diese auf Anfrage den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen. Andere Anforderungen von R.16 (einschließlich der Überwachung der Verfügbarkeit von Informationen, des Ergreifens von Einfriermaßnahmen und des Verbots von Transaktionen mit benannten Personen und Einrichtungen) gelten auf der gleichen Grundlage wie in R.16 dargelegt.

8. Die Länder sollten auf der Grundlage der Empfehlungen 37 bis 40 rasch, konstruktiv und wirksam ein möglichst breites Spektrum an internationaler Zusammenarbeit in Bezug auf Geldwäsche, Vortaten und Terrorismusfinanzierung im Zusammenhang mit virtuellen Vermögenswerten bereitstellen. Insbesondere sollten die Aufsichtsbehörden von VASPs unverzüglich und konstruktiv Informationen mit ihren ausländischen Kollegen austauschen, unabhängig von der Art oder dem Status der Aufsichtsbehörden und den Unterschieden in der Nomenklatur oder dem Status der VASPs.
Acura36000
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June 14, 2019, 05:23:14 PM
 #60

Falls ich nochmal die Quelle finde zwecks der Aussage das nur Exchanges welche Fiat anbieten betroffen sind, so werde ich sie hier posten.
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