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Author Topic: Konto bei Fidor Bank wegen Gewerblichkeit gekündigt  (Read 23611 times)
Serpens66
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March 11, 2014, 03:38:50 PM
 #21

Oder könnte sich das Finanzamt später mal auf diesen Status bei Fidor berufen?
Das gilt es unter anderem zu klären...
wobei ich denke, dass das wirklich nur von bitcoin.de geklärt werden kann... die wollten ja eh Experten darauf ansetzen, eine Garantie dafür zu bekommen, dass Handel auf bitcoin.de nicht gewerblich ist.

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BTCatFidorBank
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March 11, 2014, 03:41:01 PM
 #22

Hallo zusammen,

nun auch mal wieder ein Beitrag von der Bitcoin-Seite der Fidor-Bank.

- Ob ein Konto gewerblich genutzt wird, entscheidet nicht das Finanzamt, sondern die Bank nach Analyse des Nutzungsverhalten.
- Eine Bank kann immer bei entspr. Verdacht die Nutzung eines Corporate-Kontos verlangen.
    - Warum? Weil bei den meisten Banken die Corporate-Konten etwas kosten und die Bank sich bei gewerblicher diesen Zusatzverdienst nicht entgehen lassen will :-D (Kleiner Werbungshinweis am Rande: Bei Fidor kosten die Corporate-Konten aktuell nichts ;-)  )

- Gewerbliche Kunden unterliegen üblicherweise einer umfassenderen Legitimationsprüfung (bspw. Geschäftsführung, Handelsregister etc.), was je nach geschäftlicher Ausrichtung eine Rolle spielen könnte ;-)

- Zusätzlich werden unterschiedliche Konten-Typen bspw. auch bei der Geldwäsche-Analyse getrennt behandelt; auch hier sind Banken dazu verpflichtet, das alles den geregelten Weg geht, warum eben das Interesse durchaus berechtigt ist.


@ICFiedler:
Da ist etwas nicht optimal gelaufen:
Dein Konto hätte eigentlich nur außerordentlich gekündigt werden sollen, mit einer Frist von 6 - 7 Tagen, in der du angehalten bist das Geld abzuziehen bzw. auf ein Geschäftskonto umzuziehen.
Im Eifer des Gefechts wurde jedoch scheinbar aus Versehen auf Kontosperre geklickt.
Schreib mir bitte auch nochmal eine PN, denn es gibt noch eine zusätzliche Information, die ich dir nur "direkt" sagen kann...

Grüße,

Florian


Serpens66
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March 11, 2014, 03:50:22 PM
 #23

Hallo zusammen,

nun auch mal wieder ein Beitrag von der Bitcoin-Seite der Fidor-Bank.

- Ob ein Konto gewerblich genutzt wird, entscheidet nicht das Finanzamt, sondern die Bank nach Analyse des Nutzungsverhalten.
- Eine Bank kann immer bei entspr. Verdacht die Nutzung eines Corporate-Kontos verlangen.
    - Warum? Weil bei den meisten Banken die Corporate-Konten etwas kosten und die Bank sich bei gewerblicher diesen Zusatzverdienst nicht entgehen lassen will :-D (Kleiner Werbungshinweis am Rande: Bei Fidor kosten die Corporate-Konten aktuell nichts ;-)  )

- Gewerbliche Kunden unterliegen üblicherweise einer umfassenderen Legitimationsprüfung (bspw. Geschäftsführung, Handelsregister etc.), was je nach geschäftlicher Ausrichtung eine Rolle spielen könnte ;-)

- Zusätzlich werden unterschiedliche Konten-Typen bspw. auch bei der Geldwäsche-Analyse getrennt behandelt; auch hier sind Banken dazu verpflichtet, das alles den geregelten Weg geht, warum eben das Interesse durchaus berechtigt ist.


@ICFiedler:
Da ist etwas nicht optimal gelaufen:
Dein Konto hätte eigentlich nur außerordentlich gekündigt werden sollen, mit einer Frist von 6 - 7 Tagen, in der du angehalten bist das Geld abzuziehen bzw. auf ein Geschäftskonto umzuziehen.
Im Eifer des Gefechts wurde jedoch scheinbar aus Versehen auf Kontosperre geklickt.
Schreib mir bitte auch nochmal eine PN, denn es gibt noch eine zusätzliche Information, die ich dir nur "direkt" sagen kann...

Grüße,

Florian

hey Smiley super dass wir deine Aufmerksameit erregen konnten Smiley

also nochmal zusammengefasst: Du sagst, dass die Bank selbst bestimmen darf, ab wann sie etwas als gewerblich einstuft und dann fordern, dass man ein gewerbliches Konto verwendet. Okay, soweit kann man sich mit anfreunden. Mit der steuerlichen Einstufung von "gewerblich" hat das aber nichts zu tun, oder?

Nun schreibst du aber, dass man dann einer umfassenden Legitimation unterzogen wird. Wie sähe das denn dann bitte in diesem Fall aus? Ein Bitcointrader hat natürlich keine Geschäftsführung oder sonsitges.

Also es würde mich freuen, wenn du klare Regeln nennen könntest, was man als Betroffener nun tun kann und wie man dem vllt vorbeugen kann, wenn man schon vorher weiß, dass man einen hohen Umsatz erreichen wird.

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BTCatFidorBank
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March 11, 2014, 04:10:27 PM
 #24

Quote
Okay, soweit kann man sich mit anfreunden. Mit der steuerlichen Einstufung von "gewerblich" hat das aber nichts zu tun, oder?
Ist mir nichts bekannt, ich frage aber die Kollegen gerne nochmal.

Und: Warum sollte denn eine Privatperson ein kostenpflichtiges Konto nutzen wollen? ;-)
Retail-Geschäft läuft primär über die Masse, das will sich keine Bank durch Kontoführungsgebühr kaputt machen (außer manches Institut mit rotem Logo ;-)
Corporate-Geschäft: Hier sehen die Verdienstkurven der Banken gänzlich anders aus, warum alle mit einer derartige Nutzungsstruktur da rein geschoben werden.

Und es hat aus der Geldwäsche-Betrachtung noch einen anderen Aspekt (da Retail-Konten mit Corp.Nutzungsstruktur drei mal aufleuchten ;-) )

Für die Steuern deiner Firma könnte das aber relevant sein, weil man u.U. die Kontoführungsgebühr irgendwie in die Steuerlast miteinfließen lassen kann


Quote
...schreibst du aber, dass man dann einer umfassenden Legitimation unterzogen wird. Wie sähe das denn dann bitte in diesem Fall aus? Ein Bitcointrader hat natürlich keine Geschäftsführung oder sonsitges
Bei einem 1-Mann-Unternehmen gibts natürlich keine Dokumente ala Gesellschaftsvertrag, diese gibts bspw. bei Kapitalgesellschaften etc. (Bzw. analog verwertbare Dokumente bspw. bei Vereinen etc.)
Der 1-Mann-Freiberufler meldet sich einfach ganz normal bei der Bank an (bspw. bei uns Wink ), natürlich über die Corp.Registrierungs-Funktion.
Die erforderlichen Dokumente werden dann gelistet und angefordert (denn der Doku-Stapel variiert von Rechtsform zu Rechtsform teilweise)
Heißt also: Ausweis ist auch bei einem Corp.Konto mindestens immer erforderlich.


Quote
Also es würde mich freuen, wenn du klare Regeln nennen könntest, was man als Betroffener nun tun kann und wie man dem vllt vorbeugen kann, wenn man schon vorher weiß, dass man einen hohen Umsatz erreichen wird.
Tja, schwierig.
Wir haben diese Fälle am Anfang erstmal gewähren lassen, mit freundlichem Hinweis. Mittlerweile sind die Kollegen da stringenter geworden.
Eine Möglichkeit wäre, jeden einzelnen "anzumelden" so dass diese dann ausgenommen werden, wobei das keine langfristig funktionierende Lösung ist.
Ich frag mal nach, aber sicherlich ist davon auszugehen, dass Fidor in diesen Fällen zukünftigt immer ein Corp.Konto verlangt.
Wie es bei anderen Banken läuft, kann ich nicht beurteilen...

Grüße,
Florian




Serpens66
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March 11, 2014, 04:20:10 PM
 #25


Quote
Also es würde mich freuen, wenn du klare Regeln nennen könntest, was man als Betroffener nun tun kann und wie man dem vllt vorbeugen kann, wenn man schon vorher weiß, dass man einen hohen Umsatz erreichen wird.
Tja, schwierig.
Wir haben diese Fälle am Anfang erstmal gewähren lassen, mit freundlichem Hinweis. Mittlerweile sind die Kollegen da stringenter geworden.
Eine Möglichkeit wäre, jeden einzelnen "anzumelden" so dass diese dann ausgenommen werden, wobei das keine langfristig funktionierende Lösung ist.
Ich frag mal nach, aber sicherlich ist davon auszugehen, dass Fidor in diesen Fällen zukünftigt immer ein Corp.Konto verlangt.
Wie es bei anderen Banken läuft, kann ich nicht beurteilen...

Grüße,
Florian

ja bitte frag da mal genauer nach. Wie schon hier geschrieben, habe ich so ziemlich dasselbe Umsatzverhalten und es gibt auch viele mit viel größeren Umsätzen. Ich würde ungerne ebenfalls sowas durchmachen müssen, wie ICFiedler, sondern hoffe eben, dass ich und andere nun vorsorglich dagegen handeln können, sodass da keine Probleme mit Fidor entstehen.

Wie gesagt, ich verstehe, dass Fidor da unter gewissen umständen ein anderes Konto verlangt, aber das wichtige ist nun eben zu wissen, wie wir Bitcointrader damit umgehen und umgehen sollten, um zukünftige Kündigungen oder sonstiges Missverständnisse zu umgehen.

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March 11, 2014, 04:33:48 PM
 #26

Kurzes Update: Es hat ein Missverständnis gegeben, weshalb das Konto sofort gesperrt wurde, anstatt mir ein paar Tage Zeit zu geben. Dank einer sehr schnellen Reaktion ist ist mein Konto jetzt wirder für 6 Tage frei gegeben und ich kann alle ausstehenden Transaktionen abschließen. Bis auf den Fehler der Sofort-Sperre ist das Verhalten der Fidorbank absolut nachvollziehbart und wird bei anderen Banken ähnlich gehandhabt.

Ein ausführlicher Post, was das aus meiner Sicht für Bitcointrader bedeutet, kommt später.
ähmnunja
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March 11, 2014, 04:45:17 PM
 #27

 Shocked Da stellt sich die Frage ob man bei Fidor mehr als 1 € auf dem Konto lassen sollte.

Der Azubi oder wer auch immer sperrt mal eben schnell grundlos das Konto. Bargeld gibt es mit der Mastercard im In- und Ausland auch nur nach Zufallsprinzip. Kunden stehen an der Supermarktkasse und können nicht bezahlen weil die Karte nicht funktioniert. Man schämt sich doch in Grund und Boden.

Täglich Beschwerden über technische Probleme: https://community.fidor.de/smart_questions

ähm nunja...

elitenoob
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March 11, 2014, 04:47:33 PM
 #28

Kurzes Update: Es hat ein Missverständnis gegeben, weshalb das Konto sofort gesperrt wurde, anstatt mir ein paar Tage Zeit zu geben. Dank einer sehr schnellen Reaktion ist ist mein Konto jetzt wirder für 6 Tage frei gegeben und ich kann alle ausstehenden Transaktionen abschließen. Bis auf den Fehler der Sofort-Sperre ist das Verhalten der Fidorbank absolut nachvollziehbart und wird bei anderen Banken ähnlich gehandhabt.

Ein ausführlicher Post, was das aus meiner Sicht für Bitcointrader bedeutet, kommt später.
Ja super, und was bringt dir das? Wurde trotzdem gekündigt Cheesy
Interessant wäre jetzt zu wissen wie hoch das Umsatzvolumen im Zeitraum X war, dann weiß jeder woran er dann ist.

edit: ups überlesen 60-100k in 30 Tagen...na das Hatte ich Anfang letztes Jahr und hab auch keine Kündigung bekommen, bin aber auch nicht bei der Fidor...
Serpens66
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March 11, 2014, 04:50:17 PM
 #29

Shocked Da stellt sich die Frage ob man bei Fidor mehr als 1 € auf dem Konto lassen sollte.

Der Azubi oder wer auch immer sperrt mal eben schnell grundlos das Konto. Bargeld gibt es mit der Mastercard im In- und Ausland auch nur nach Zufallsprinzip. Kunden stehen an der Supermarktkasse und können nicht bezahlen weil die Karte nicht funktioniert. Man schämt sich doch in Grund und Boden.

Täglich Beschwerden über technische Probleme: https://community.fidor.de/smart_questions

ähm nunja...
ganz so schlimm ist es nun auch wieder nicht. Aber man sollte schon schauen, wofür und in welchem Umfang man Fidor verwendet... um eben zukünftig sowas zu vermeiden.
Als mein eigentliches Konto verwende ich Fidor übrigens auch nicht, nur für den bitcoinhandel. Allerdings bezweifle ich, dass es bei normaler Nutzung ohne solche großen umsätze, zu problemen kommen würde.


Kurzes Update: Es hat ein Missverständnis gegeben, weshalb das Konto sofort gesperrt wurde, anstatt mir ein paar Tage Zeit zu geben. Dank einer sehr schnellen Reaktion ist ist mein Konto jetzt wirder für 6 Tage frei gegeben und ich kann alle ausstehenden Transaktionen abschließen. Bis auf den Fehler der Sofort-Sperre ist das Verhalten der Fidorbank absolut nachvollziehbart und wird bei anderen Banken ähnlich gehandhabt.

Ein ausführlicher Post, was das aus meiner Sicht für Bitcointrader bedeutet, kommt später.
Ja super, und was bringt dir das? Wurde trotzdem gekündigt Cheesy
Interessant wäre jetzt zu wissen wie hoch das Umsatzvolumen im Zeitraum X war, dann weiß jeder woran er dann ist.
es bringt ihm insofern was, dass er nun vermutlich dieses "Gewerbe konto" nehmen muss. Seinen Umsatz hat er ja schon gepostet.
edit: ok hast es gesehen ^^ ich hab wie gesagt seit einigen Monaten dengleichen Umsatz und noch ist nichts passiert, wird aber wohl früher oder später kommen, wenn wir das hier nicht klären.

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March 11, 2014, 05:08:53 PM
 #30

Quintessenz aus der heutigen "Affäre": Ab einem gewissen Umsatzvolumen (es könnte ab 50.000€/Monat losgehen, ganz klar ist das jedoch nicht) wird der Bitcoinhandel bei Fidor über ein Privatkonto nicht toleriert, man müsse auf ein Geschäftskonto umsteigen.

Das mag verwundern, da man auch mit sehr hohen Millionenumsätzen als privater Trader aus Sicht des Finanzamtes noch nicht einer Gewerblichkeit unterliegt. Doch ist hier zwischen gewerblicher Nutzung eines Girokontos und einer Gewerblichkeit nach dem Finanzamt zu unterscheiden. Und die Gewerblichkeit bei Girokonten geht offenbar deutlich früher los. Das liegt unter anderem an den Geldwäschevorschriften.

Allerdings kann es auch problematisch sein, auf ein Geschäftskonto umzusteigen, weil das ein Signal für die Finanzbehörden ist, dass man gewerblich handelt. Aber weshalb sollte man bei Gewerblichkeit vorsichtig sein? Schließlich kann man als Unternehmen sogar verschiedene Kosten absetzen und zahlt am Ende vielleicht sogar weniger Steuern. Der Grund sind zwei größere rechtliche Risiken, die ich über die vergangenen  Monate mit meinem Anwalt diskutiert habe:

(1) Unter Umständen kann das Finanzamt auf die Idee kommen, die Umsatzsteuer auf die Verkäufe zu beziehen und nicht auf den Gewinn! Die Steuerschuld ist da schnell an einem Punkt, wo man sein Leben lang privatinsolvent wäre. Das mag absurd klingen (ist es auch); doch genau das wurde lange bei Pokergewinnen diskutiert und nur durch einen "Workaround" des Finanzamtes vermieden.

Wenn das passieren sollte, dann hilft es nicht einmal, den Handel im Rahmen einer haftenden Gesellschaft durchzuführen, weil es zu einem Durchgriff wegen vorsätzlicher Steuerhinterziehung kommen kann. Auch dann wäre man privatinsolvent und würde zugleich möglicherweise hinter Gittern landen. Wie gesagt: sehr unwahrscheinlich, aber bei derart großen Risiken reichen -- zumindest für mich -- kleinste Eintrittswahrscheinlichkeiten, um die Option unattraktiv zu machen.

(2) Für einen gewerblichen Bitcoinhandel könnte eine BaFin-Lizenz notwendig sein. Das ist laut anwaltlicher Aussage gar nicht mal unwahrscheinlich. Praktisch ist es aber quasi unmöglich, solch eine lizenz zu erhalten. Ohne Lizenz zu agieren, geht allerdings mit einigen Risiken einher...

Was bleibt: Die Reduzierung des Tradingvolumens, der Weg ins Ausland oder eine baldige Klärung der Regulierung des Bitcoinhandels in Deutschland inklusive steuerrechtlicher Behandlung.

edit und P.S.: Ich hatte zu keiner Zeit Sorge um meinen Geldbestand auf dem Fidorkonto. Der kann einem (in Deutschland) nicht so schnell genommen werden.
Serpens66
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March 11, 2014, 05:16:57 PM
 #31

@ICFiedler:
Wie du schon schreibst kommt es für einen normalen Bitcointrader überhaupt nicht in Frage, steuerlich gewerblich zu handeln. Bafin Erlaubnis ist dabei definitiv Pflicht und wie du schon schreibst, für einen normalen Bitcointrader nicht zu erreichen.
Demnach würde ich sowas komplett ausschließen.

Wie gesagt habe ich an sich nichts dagegen, auf ein anderes FidorKonto umzusatteln, sofern da nicht iwann heftige Gebühren eingeführt werden. Die Frage ist aber eben, wie du schreibst, inwiefern das Finanzamt da dann mitentscheidet und es sollten genaue Regeln genannt werden, ab welchem Umsatz oderso, man beim bitcoinhandel besser ein solches Konto einrichten sollte.

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btcash
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March 11, 2014, 05:51:23 PM
 #32

Quote
Quintessenz aus der heutigen "Affäre": Ab einem gewissen Umsatzvolumen (es könnte ab 50.000€/Monat losgehen, ganz klar ist das jedoch nicht) wird der Bitcoinhandel bei Fidor über ein Privatkonto nicht toleriert, man müsse auf ein Geschäftskonto umsteigen.
Bist du sicher, dass es am Volumen lag und nicht an Bitcoin.de? Ausschließlich über Kraken handeln würde also nicht helfen?

Quote
Allerdings kann es auch problematisch sein, auf ein Geschäftskonto umzusteigen, weil das ein Signal für die Finanzbehörden ist, dass man gewerblich handelt.
Quote
(2) Für einen gewerblichen Bitcoinhandel könnte eine BaFin-Lizenz
Ich denke nicht, dass man eine Linzenz braucht, wenn man mit einem Geschäftskonto auf eigene Rechnung handelt.
Quote
Treten allerdings weitere Umstände hinzu, kann die Erlaubnispflicht ausgelöst werden. Dies gilt dann, wenn BTC nicht nur geschürft, gekauft oder verkauft werden, um damit an einem bestehenden Markt zu partizipieren, sondern ein besonderer Beitrag geleistet wird, um diesen Markt zu schaffen oder zu erhalten. Aufgrund des zusätzlichen Dienstleistungselements handelt es sich dann um erlaubnispflichtigen Eigenhandel gemäß § 1 Absatz 1a Nr. 4 KWG. Dies ist etwa der Fall, wenn eine Person auf dem Markt damit wirbt, dass sie regelmäßig BTC an- oder verkauft.
Ein Geschäftskonto sollte daran nichts ändern.

Quote
Wir haben diese Fälle am Anfang erstmal gewähren lassen, mit freundlichem Hinweis. Mittlerweile sind die Kollegen da stringenter geworden.
Eine Möglichkeit wäre, jeden einzelnen "anzumelden" so dass diese dann ausgenommen werden, wobei das keine langfristig funktionierende Lösung ist.
Ich frag mal nach, aber sicherlich ist davon auszugehen, dass Fidor in diesen Fällen zukünftigt immer ein Corp.Konto verlangt.
Finde ich sehr schade diese Entwicklung. Hoffe, dass wenigstens keine von ICFiedler genannten Nachteil für Kunden mit Geschäftkonto auftreten werden.

Quote
Im Eifer des Gefechts wurde jedoch scheinbar aus Versehen auf Kontosperre geklickt.
Keine sehr schöne Sache, aber immerhin erhlich.
Thanatopsis
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March 11, 2014, 06:04:07 PM
 #33

(2) Für einen gewerblichen Bitcoinhandel könnte eine BaFin-Lizenz notwendig sein. Das ist laut anwaltlicher Aussage gar nicht mal unwahrscheinlich. Praktisch ist es aber quasi unmöglich, solch eine lizenz zu erhalten. Ohne Lizenz zu agieren, geht allerdings mit einigen Risiken einher...

Für reinen Bitcoinhandel auf eigene Rechnung ohne weitere "Dienstleistungskomponenten" oder ähnliches ist laut Aussage der BaFin keine Erlaubnis notwendig. Anders ist es wenn man z.B. als Market Maker aktiv ist oder einen besonderen Beitrag zu Markt leistet.

Quote
Dies gilt dann, wenn BTC nicht nur geschürft, gekauft oder verkauft werden, um damit an einem bestehenden Markt zu partizipieren, sondern ein besonderer Beitrag geleistet wird, um diesen Markt zu schaffen oder zu erhalten. Aufgrund des zusätzlichen Dienstleistungselements handelt es sich dann um erlaubnispflichtigen Eigenhandel gemäß § 1 Absatz 1a Nr. 4 KWG. Dies ist etwa der Fall, wenn eine Person auf dem Markt damit wirbt, dass sie regelmäßig BTC an- oder verkauft. Ein weiteres Beispiel sind Mining-Pools, die gewerblich Erlösanteile aus geschürften und veräußerten BTC gegen die Überlassung von Rechnerleistung durch den Nutzer anbieten.

Hier ist die Stellungnahme der BaFin dazu: http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2014/fa_bj_1401_bitcoins.html

Weiterer Vorteil der fehlenden Erlaubnispflicht: Als reiner Händler an einem etablierten Markt ist man nach dieser Interpretation auch nicht Verpflichteter im Sinne des Geldwäschegesetzes.

Edit: Sorry für den requote btcash... Da haben wir wohl paralel geschrieben ;-)
kneim
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March 11, 2014, 06:31:32 PM
 #34

In meinen Augen eine ziemlich eindeutige Aussage.

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Erlaubnispflicht

Die bloße Nutzung von BTC als Ersatzwährung für Bar- oder Buchgeld in gesetzlichen Währungen zur Teilnahme am Wirtschaftskreislauf im Austauschgeschäft ist keine erlaubnispflichtige Tätigkeit. Der Anbieter kann seine Leistungen mit BTC bezahlen lassen, ohne dass er dadurch Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen erbringt. Gleiches gilt für den Kunden. Ebenso stellt das Mining der BTC an sich kein erlaubnispflichtiges Geschäft dar, da der Miner die BTC nicht selbst emittiert oder platziert. Auch der Verkauf geschürfter oder erworbener BTC oder deren Ankauf sind grundsätzlich nicht erlaubnispflichtig.

Treten allerdings weitere Umstände hinzu, kann die Erlaubnispflicht ausgelöst werden. Dies gilt dann, wenn BTC nicht nur geschürft, gekauft oder verkauft werden, um damit an einem bestehenden Markt zu partizipieren, sondern ein besonderer Beitrag geleistet wird, um diesen Markt zu schaffen oder zu erhalten. Aufgrund des zusätzlichen Dienstleistungselements handelt es sich dann um erlaubnispflichtigen Eigenhandel gemäß § 1 Absatz 1a Nr. 4 KWG. Dies ist etwa der Fall, wenn eine Person auf dem Markt damit wirbt, dass sie regelmäßig BTC an- oder verkauft. Ein weiteres Beispiel sind Mining-Pools, die gewerblich Erlösanteile aus geschürften und veräußerten BTC gegen die Überlassung von Rechnerleistung durch den Nutzer anbieten.

Wenn ich laufend Kauf- und Verkaufkurse auf Börsen stelle, könnte das durchaus von der Verwaltung als Werbung interpretiert werden. Das kann sicher in Zweifel gezogen werden, ich für meinen Teil werde da kein Risiko eingehen.

proll
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March 11, 2014, 06:36:40 PM
Last edit: March 11, 2014, 06:49:41 PM by proll
 #35

Da ich auf ca. 60.000€/Monat komme, werde ich als erstes die Mindestanzahl der BTC/Deal von 0,1 BTC erhöhen, um die reine Anzahl der Transaktionen auf dem Konto zu reduzieren. Als nächstes steht wohl der Umzug auf eine andere Börse an.
Hoffentlich geht die geplante US-Börse bald online.

Die FidorBank hätte sich doch im Vorfeld überlegen können, was für Anforderungen auf sie zukommen.
Das ist genausowenig durchdacht wie die längst überfällige API-Anbindung.

Falls ICFiedlers Kontokündigung als hartes Negativmerkmal in die Schufa aufgenommen wird, kann er sich ja zur Wahl der Bankverbindung gratulieren.
wilfried
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March 11, 2014, 06:44:26 PM
 #36

Quote
Okay, soweit kann man sich mit anfreunden. Mit der steuerlichen Einstufung von "gewerblich" hat das aber nichts zu tun, oder?
Ist mir nichts bekannt, ich frage aber die Kollegen gerne nochmal.

Und: Warum sollte denn eine Privatperson ein kostenpflichtiges Konto nutzen wollen? ;-)
Retail-Geschäft läuft primär über die Masse, das will sich keine Bank durch Kontoführungsgebühr kaputt machen (außer manches Institut mit rotem Logo ;-)
Corporate-Geschäft: Hier sehen die Verdienstkurven der Banken gänzlich anders aus, warum alle mit einer derartige Nutzungsstruktur da rein geschoben werden.

Und es hat aus der Geldwäsche-Betrachtung noch einen anderen Aspekt (da Retail-Konten mit Corp.Nutzungsstruktur drei mal aufleuchten ;-) )

Für die Steuern deiner Firma könnte das aber relevant sein, weil man u.U. die Kontoführungsgebühr irgendwie in die Steuerlast miteinfließen lassen kann


Quote
...schreibst du aber, dass man dann einer umfassenden Legitimation unterzogen wird. Wie sähe das denn dann bitte in diesem Fall aus? Ein Bitcointrader hat natürlich keine Geschäftsführung oder sonsitges
Bei einem 1-Mann-Unternehmen gibts natürlich keine Dokumente ala Gesellschaftsvertrag, diese gibts bspw. bei Kapitalgesellschaften etc. (Bzw. analog verwertbare Dokumente bspw. bei Vereinen etc.)
Der 1-Mann-Freiberufler meldet sich einfach ganz normal bei der Bank an (bspw. bei uns Wink ), natürlich über die Corp.Registrierungs-Funktion.
Die erforderlichen Dokumente werden dann gelistet und angefordert (denn der Doku-Stapel variiert von Rechtsform zu Rechtsform teilweise)
Heißt also: Ausweis ist auch bei einem Corp.Konto mindestens immer erforderlich.


Quote
Also es würde mich freuen, wenn du klare Regeln nennen könntest, was man als Betroffener nun tun kann und wie man dem vllt vorbeugen kann, wenn man schon vorher weiß, dass man einen hohen Umsatz erreichen wird.
Tja, schwierig.
Wir haben diese Fälle am Anfang erstmal gewähren lassen, mit freundlichem Hinweis. Mittlerweile sind die Kollegen da stringenter geworden.
Eine Möglichkeit wäre, jeden einzelnen "anzumelden" so dass diese dann ausgenommen werden, wobei das keine langfristig funktionierende Lösung ist.
Ich frag mal nach, aber sicherlich ist davon auszugehen, dass Fidor in diesen Fällen zukünftigt immer ein Corp.Konto verlangt.
Wie es bei anderen Banken läuft, kann ich nicht beurteilen...

Grüße,
Florian






haha, ihr seid ja eine lustige bank. konto kann jederzeit gesperrt werden, pech
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March 11, 2014, 07:53:14 PM
 #37

ja, ab 50k im monat wirds mit "privat" wohl schwierig  Tongue

wilfried
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March 11, 2014, 07:57:16 PM
 #38

(2) Für einen gewerblichen Bitcoinhandel könnte eine BaFin-Lizenz notwendig sein. Das ist laut anwaltlicher Aussage gar nicht mal unwahrscheinlich. Praktisch ist es aber quasi unmöglich, solch eine lizenz zu erhalten. Ohne Lizenz zu agieren, geht allerdings mit einigen Risiken einher...

Für reinen Bitcoinhandel auf eigene Rechnung ohne weitere "Dienstleistungskomponenten" oder ähnliches ist laut Aussage der BaFin keine Erlaubnis notwendig. Anders ist es wenn man z.B. als Market Maker aktiv ist oder einen besonderen Beitrag zu Markt leistet.

Quote
Dies gilt dann, wenn BTC nicht nur geschürft, gekauft oder verkauft werden, um damit an einem bestehenden Markt zu partizipieren, sondern ein besonderer Beitrag geleistet wird, um diesen Markt zu schaffen oder zu erhalten. Aufgrund des zusätzlichen Dienstleistungselements handelt es sich dann um erlaubnispflichtigen Eigenhandel gemäß § 1 Absatz 1a Nr. 4 KWG. Dies ist etwa der Fall, wenn eine Person auf dem Markt damit wirbt, dass sie regelmäßig BTC an- oder verkauft. Ein weiteres Beispiel sind Mining-Pools, die gewerblich Erlösanteile aus geschürften und veräußerten BTC gegen die Überlassung von Rechnerleistung durch den Nutzer anbieten.

Hier ist die Stellungnahme der BaFin dazu: http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2014/fa_bj_1401_bitcoins.html

Weiterer Vorteil der fehlenden Erlaubnispflicht: Als reiner Händler an einem etablierten Markt ist man nach dieser Interpretation auch nicht Verpflichteter im Sinne des Geldwäschegesetzes.

Edit: Sorry für den requote btcash... Da haben wir wohl paralel geschrieben ;-)

ja, meinung der bafin.... bitcoins sind kein geld, ich zweifel dass die meinung der bafin richtig ist. die hätten das wohl gerne so
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March 11, 2014, 08:21:44 PM
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@ICFiedler:
Wäre schön, wenn du uns hier dann noch auf dem laufenden halten kannst. Was mich z.b interessieren würde, ob du dann auf das Geschäftskonto umsteigst und wie problemfrei das dann abläuft. Wenn es einigermaßen gut läuft, werde ich dann wohl auch freiwillig umsteigen.
Habe mal die FAQ des G. Kontos überflogen. Auf den ersten Blick ist die einzige Schwierigkeit, dass man nicht dieselbe Handynummer wie fürs Privatkonto verwenden kann, aber das sollte lösbar sein Cheesy Sonstige Unterlagen scheinen nur "falls vorhanden" nötig zu sein.

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Last edit: April 17, 2016, 10:46:30 PM by Evil-Knievel
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