Interessant! Kennst du dich in dem Bereich aus? Falls ja, könntest du mal näher bzw. im Detail erläutern inwiefern du denkst, dass Kryptos schon jeweils über WpHG, KAGB, VermAnlG, WpPG, KWG, VAG, ZAG (was die Abkürzungen auch immer bedeuten) abgedeckt sein könnten? Würde dir sicherlich nicht nur von mir einige Merits einbringen.
Vielen Dank
Ich (Max) habe mich für unser Krypto-Projekt (HiveNet) intensiv mit den juristischen Rahmenbedingungen im Krypto-Umfeld auseinandergesetzt.
Grundsätzlich muss man für jede Kryptowährung betrachten, wofür sie eingesetzt werden kann und welche Rechte damit verbunden sind.
Daraus ergibt sich dann, dass eine Kryptowährung unter verschiedene Gesetze fällt.
Disclaimer: Ich kenne mich zwar gut mit der Materie aus, bin aber kein Rechtsanwalt und kann keine rechtsverbindliche Beratung geben.
Beispiel 1:
Ein Token beinhaltet ein Mitspracherecht am Projekt und gewährt eine Gewinnbeteiligung.
In diesem Fall ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass es sich im Sinne vom WpHG (Wertpapier-Handelsgesetz) um ein "Wertpapier" handelt, für das wiederum sehr viele Anforderungen zu erfüllen sind.
Z.B. wäre ein Prospekt nach dem WpPG (Wertpapier-Prospektgesetz) erforderlich.
Beispiel 2:
Ein Utility Token (diesen Begriff kennt das deutsche Gesetz nicht), kann innerhalb einer Plattform zur Bezahnung einer Dienstleistung verwendet werden.
Der Utility Token hat ansonsten keine Anwendungsmöglichkeiten und es sind, außer obigem Zweck, keinerlei Rechte damit verbunden.
Dann ist dieser Token im juristischen Sinne mutmaßlich ein "Gutschein" und es gelten die entsprechenden Gesetze.
Hier sollte man dann z.B. das UStG (Umsatzsteuergesetz) anschauen.
Aber aufgepasst, in den USA wäre nach dortiger Gesetzgebung auch dieser Token mit höchster Wahrscheinlichkeit als "Wertpapier" einzustufen.
Das Fazit ist: Egal wie eine Kryptowährung ausgestaltet ist, sie ist bezüglich der ihr innewohnenden Rechte nichts, was es nicht schon einmal in anderer Form gegeben hat oder nicht irgendwie vom Gesetzgeber erfasst ist. Nur die Begrifflichkeiten sind andere und wirken manchmal vielleicht auch etwas befremdlich oder überraschend.