Real-Duke
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April 26, 2020, 02:16:32 PM |
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würde ich einen Anwalt kontaktieren alleine um mal Akteneinsicht zu bekommen.
Ich dachte das geht auch so schon ohne Anwalt?
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mole0815
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April 26, 2020, 02:19:39 PM |
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Wie hier auch schon stand sollte die Akteneinsicht auch ohne Anwalt möglich sein, oder? Ich frage mich grad ob in so einem Fall überhaupt alle Gutscheinkäufer ausgeforscht werden oder ob die Aussage von Willi schon ausreicht? Denn wenn (schnell) eingestellt wird könnte es doch sein das garnicht alle kontaktiert werden!? Habe zum Glück recht wenig Ahnung von dem Thema @ Sehnsucht Hatte dich hier als positives Beispiel genann. War kein Angriff //edit: Real-Duke war schneller als ich hier am iPhone
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derBowler
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April 26, 2020, 02:25:34 PM |
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Nein es ist nicht möglich!
Egal ob Zeuge oder Beschuldigter du musst einen Prozessbevollmächtigen haben ( Anwalt ) der Akteneinsicht beantragen kann. Man selber hat keine Chance die Akte zu sichten, geht nur über einen Anwalt.
Habe einen Studierten in meinem Freundeskreis und der arbeitet zufälligerweise bei einer Staatsanwaltschaft, Deswegen mein Wissen.
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Real-Duke
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April 26, 2020, 02:28:05 PM |
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//edit: Real-Duke war schneller als ich hier am iPhone Das liegt nur am ollen iPhone! Nein es ist nicht möglich!
Egal ob Zeuge oder Beschuldigter du musst einen Prozessbevollmächtigen haben ( Anwalt ) der Akteneinsicht beantragen kann. Man selber hat keine Chance die Akte zu sichten, geht nur über einen Anwalt.
Hmm ok...ich dachte nur ich hätte das hier in den letzten Tagen schon gelesen das es ohne geht.
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MishaMuc
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April 26, 2020, 05:38:37 PM |
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Habe einen Studierten in meinem Freundeskreis und der arbeitet zufälligerweise bei einer Staatsanwaltschaft, Deswegen mein Wissen.
Frage deinen Freund mal nach §147 Abs.7 StPO Die besagt: § 147 Akteneinsichtsrecht, Besichtigungsrecht; Auskunftsrecht des Beschuldigten (1) Der Verteidiger ist befugt, die Akten, die dem Gericht vorliegen oder diesem im Falle der Erhebung der Anklage vorzulegen wären, einzusehen sowie amtlich verwahrte Beweisstücke zu besichtigen. (2) Ist der Abschluss der Ermittlungen noch nicht in den Akten vermerkt, kann dem Verteidiger die Einsicht in die Akten oder einzelne Aktenteile sowie die Besichtigung von amtlich verwahrten Beweisgegenständen versagt werden, soweit dies den Untersuchungszweck gefährden kann. Liegen die Voraussetzungen von Satz 1 vor und befindet sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft oder ist diese im Fall der vorläufigen Festnahme beantragt, sind dem Verteidiger die für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung wesentlichen Informationen in geeigneter Weise zugänglich zu machen; in der Regel ist insoweit Akteneinsicht zu gewähren. (3) Die Einsicht in die Protokolle über die Vernehmung des Beschuldigten und über solche richterlichen Untersuchungshandlungen, bei denen dem Verteidiger die Anwesenheit gestattet worden ist oder hätte gestattet werden müssen, sowie in die Gutachten von Sachverständigen darf dem Verteidiger in keiner Lage des Verfahrens versagt werden. (4) Der Beschuldigte, der keinen Verteidiger hat, ist in entsprechender Anwendung der Absätze 1 bis 3 befugt, die Akten einzusehen und unter Aufsicht amtlich verwahrte Beweisstücke zu besichtigen, soweit der Untersuchungszweck auch in einem anderen Strafverfahren nicht gefährdet werden kann und überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter nicht entgegenstehen. Werden die Akten nicht elektronisch geführt, können ihm an Stelle der Einsichtnahme in die Akten Kopien aus den Akten bereitgestellt werden.(5) Über die Gewährung der Akteneinsicht entscheidet im vorbereitenden Verfahren und nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens die Staatsanwaltschaft, im Übrigen der Vorsitzende des mit der Sache befassten Gerichts. Versagt die Staatsanwaltschaft die Akteneinsicht, nachdem sie den Abschluss der Ermittlungen in den Akten vermerkt hat, versagt sie die Einsicht nach Absatz 3 oder befindet sich der Beschuldigte nicht auf freiem Fuß, so kann gerichtliche Entscheidung durch das nach § 162 zuständige Gericht beantragt werden. Die §§ 297 bis 300, 302, 306 bis 309, 311a und 473a gelten entsprechend. Diese Entscheidungen werden nicht mit Gründen versehen, soweit durch deren Offenlegung der Untersuchungszweck gefährdet werden könnte. (6) Ist der Grund für die Versagung der Akteneinsicht nicht vorher entfallen, so hebt die Staatsanwaltschaft die Anordnung spätestens mit dem Abschluß der Ermittlungen auf. Dem Verteidiger oder dem Beschuldigten, der keinen Verteidiger hat, ist Mitteilung zu machen, sobald das Recht zur Akteneinsicht wieder uneingeschränkt besteht. (7) (weggefallen)
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derBowler
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April 26, 2020, 06:16:37 PM |
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Ja das mag richtig sein ist aber nur die Theorie in der Praxis sieht es anders aus zumal wenn man keinen Verteidiger hat wird einem einen gestellt.
Und ganz ehrlich man sollte sich niemals selbst Verteidigen wenn man sich damit nicht auskennt, selbst wenn man unschuldig ist.
Leider gibt es sehr viele Gesetze die Theoretisch existieren aber die Praxis sieht anders aus, Recht haben und Recht bekommen sind leider zwei verschiedene Schuhe hier zu Lande.
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yxt
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April 26, 2020, 09:22:20 PM Last edit: April 27, 2020, 10:51:04 AM by yxt |
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Es war schon lange klar dass die 20-30% Rabatt irgendwelchen kriminellen Dingen geschuldet sind! Das wurde hier a) schon mehrfach thematisiert und sollte b) wirklich jedem mit etwas nachdenken einleuchten.
Hoffe du kommst da heil raus und ziehst deine Konsequenzen. Wobei sich mein Mitleid da tatsächlich in Grenzen hält, da es imho wissentliche Unterstützung Duldung solcher Machenschaften ist/war.
Und kommt mir jetzt keiner mit der Zusicherung der Verkäufer oder irgendwelchen Quittungen. ...
EDIT: ok das war etwas zu hart formuliert
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BitCharlie
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April 27, 2020, 10:46:16 AM |
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Ich bin verwundert wie hier weitläufig gedachte wird das die Polizei dein Freund und Helfer ist. Jemand der im guten Glaube mal bei der Polizei vorbeigeht und eine Aussage als Beschuldigter macht - das ist einfach unfassbar.
Egal ob schuldig oder nicht, verweigert doch einfach die Aussage und ignoriert anrufe der Polizei. Wir leben in einem Rechtsstaat, selbst schuld wenn man dieses Privileg nicht nutzt. Vor allem User hier die, im generellen eine eher erweiterte Weltanschauung haben, sollten es doch besser wissen.
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Chantall98
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April 27, 2020, 11:04:09 AM |
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Gut, dass du dich für die ehrliche Variante entschieden hast und Glück gehabt, dass es halb so wild ist. Gar nicht auszudenken was passiert wäre, wenn du dich geweigert hättest was zu sagen, wie hätte das denn ausgesehen? Schließlich hast du dir nichts zu Schulden kommen lassen. Es mag nervig sein, als Unschuldiger wegen krimineller Aktivitäten Dritter zur Polizei zu müssen aber wenn man unkooperativ ist, führt das bloß zu weiteren Problemen.
Die Vorurteile gegen Polizisten scheinen weit verbreitet zu sein aber sie sind doch auch nur Menschen, die sich in dem Falle für den Geschädigten einsetzen. Wenn man sich da unkooperativ verhält, macht das gleich einen schlechten Eindruck.
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asche
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April 27, 2020, 11:45:34 AM |
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Gut, dass du dich für die ehrliche Variante entschieden hast und Glück gehabt, dass es halb so wild ist. Gar nicht auszudenken was passiert wäre, wenn du dich geweigert hättest was zu sagen, wie hätte das denn ausgesehen? Schließlich hast du dir nichts zu Schulden kommen lassen. Es mag nervig sein, als Unschuldiger wegen krimineller Aktivitäten Dritter zur Polizei zu müssen aber wenn man unkooperativ ist, führt das bloß zu weiteren Problemen.
Die Vorurteile gegen Polizisten scheinen weit verbreitet zu sein aber sie sind doch auch nur Menschen, die sich in dem Falle für den Geschädigten einsetzen. Wenn man sich da unkooperativ verhält, macht das gleich einen schlechten Eindruck.
Lol. Aufhören damit. Eindruck hat hier nichts zu tun. Es geht um Recht und Gesetz. Klar wenn man sich sicher ist man hat nichts falsch gemacht, kann man alles erzählen was man will. Aber wie willst du dir da sicher sein? Für mich zB geht es hier um Hehlerei. Und die Polizei war anscheinen auch der Ansicht das es was strafbares war. Keine Aussage zu machen ist keineswegs unkooperativ sein. Das System ist einfach so gedacht. Und schlechter Eindruck oder nicht, Gesetz ist Gesetz.
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Kasperle
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April 27, 2020, 01:00:48 PM |
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Gut, dass du dich für die ehrliche Variante entschieden hast und Glück gehabt, dass es halb so wild ist. Gar nicht auszudenken was passiert wäre, wenn du dich geweigert hättest was zu sagen, wie hätte das denn ausgesehen? Schließlich hast du dir nichts zu Schulden kommen lassen. Es mag nervig sein, als Unschuldiger wegen krimineller Aktivitäten Dritter zur Polizei zu müssen aber wenn man unkooperativ ist, führt das bloß zu weiteren Problemen.
Die Vorurteile gegen Polizisten scheinen weit verbreitet zu sein aber sie sind doch auch nur Menschen, die sich in dem Falle für den Geschädigten einsetzen. Wenn man sich da unkooperativ verhält, macht das gleich einen schlechten Eindruck.
Chantal98 ach wie suess dich hier zu treffen, right from the Pony Hof. Ich geh dann mal schnell meinen Namen tanzen.
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mole0815
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April 27, 2020, 02:17:54 PM |
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der thread lässt mich jetzt schon paar mal über mich bzw. mein (theoretisches) verhalten grübeln. also was hätte ich gemacht? vom ersten gefühl her wäre ich wie es auch willi gemacht hat hinmarschiert und hätte versucht das zu klären. ich denke es kommt auch darauf an wie viel erfahrung man mit solchen sachen hat bzw. wie gut (oder schlecht) das persönliche bild vom polizeiapparat ist habe jetzt auch etwas gestöbert und lt. z.B. https://www.rgra.de/aussageverweigerungsrecht/ sieht es folgendermaßen aus: Aus dem Berufen auf das Aussageverweigerungsrecht darf grundsätzlich kein Schluss zum Nachteil des Beschuldigten gezogen werden. BVerfG StV 1995, 505; BGHSt – GS – 42, 139, 152; BGHSt 45, 367 (368 f.); BGH NJW 1992, 2304 […] vielmehr darf das Schweigen des Beschuldigten als solches im Strafverfahren jedenfalls dann nicht als belastendes Indiz gegen ihn verwendet werden, wenn er die Einlassung zur Sache vollständig verweigert hat. BVerfG (2. Kammer des 2. Senats ), Beschluß vom 07.07.1995 – 2 BvR 326/92, NStZ 1995, 555, beck-online Sie haben absolut keine Nachteile zu befürchten, wenn Sie zunächst von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Bleiben Sie stark! also man kann darf keinen nachteil haben durch die verweigerung. ABER -> man könnte doch durchaus vorteile haben da das thema schneller vom tisch ist? man schneller an infos kommt? die freiwillige aussage ev. doch positiv gewertet wird und man dadurch eher unverurteilt rauskommt? oder sehe ich das generell falsch und sollte hoffen nie in so eine lage zu kommen?
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MishaMuc
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April 27, 2020, 02:20:54 PM |
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Ich vermute fast jeder Anwalt würde dir raten, erst einmal die Aussage zu verweigern. Zumindest ist das meine Praxis bei jeglicher Verkehrskontrolle auf Anraten meines Anwalts
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asche
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April 27, 2020, 02:30:17 PM |
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ABER -> man könnte doch durchaus vorteile haben da das thema schneller vom tisch ist? man schneller an infos kommt? die freiwillige aussage ev. doch positiv gewertet wird und man dadurch eher unverurteilt rauskommt? oder sehe ich das generell falsch und sollte hoffen nie in so eine lage zu kommen? Natürlich. Nur das muss halt jeder für sich entscheiden. Und der Rat "erzähle denen alles weil das sonst verdächtig ist" ist grundsätzlich falsch. Nur darum geht es. Dazu ist es so das die Aussage zur Polizei gemacht wird, und die gar nichts damit zu tun haben ob du verurteilt wirst oder. Das ist der Staatsanwalt.
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o_solo_miner
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-> morgen, ist heute, schon gestern <-
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April 27, 2020, 02:43:34 PM Last edit: April 27, 2020, 04:39:19 PM by o_solo_miner |
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Ich denke mir mal das Chantal das auch mehr Ironisch gemeint hat. Polizisten sind auch nur Menschen, aber wir kennen halt auch Menschen und Menschen. Man ist freundlich und höflich, dann ist dein gegenüber das in der Regel auch und nimmt seine Rechte wahr. Danach wird Auskunft gegeben so wie es der Rechtsanwalt empfiehlt. Beschleunigen kann man das so oder so nicht. Das wird wohl noch eine Weile brauchen bis Willi da raus ist.
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lassdas
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April 27, 2020, 02:59:59 PM |
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Polizisten sind auch nur Menschen, ..
Klar sind sie das und sie machen auch nur ihren Job. Das Ding is nur, dasses hier ihr Job ist, gegen Dich zu ermitteln. Sie dabei auchnoch zu unterstützen (und nichts anderes tust Du, wenn Du aussagst) find ich schon irgendwie absurd.
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mole0815
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April 27, 2020, 03:52:32 PM |
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Polizisten sind auch nur Menschen, ..
Klar sind sie das und sie machen auch nur ihren Job. Das Ding is nur, dasses hier ihr Job ist, gegen Dich zu ermitteln. Sie dabei auchnoch zu unterstützen (und nichts anderes tust Du, wenn Du aussagst) find ich schon irgendwie absurd. Oder sie helfen dir ein Problem aus der Welt zu schaffen. Ist schon irgendwie Ansichtssache, oder? Aber verstehe was ihr damit meint und zumindest wenn man echt etwas zu befürchten hat oder sich unsicher ist schadet es sicher nicht von dem Recht Gebrauch zu machen.
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lassdas
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April 27, 2020, 04:19:43 PM |
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Ne, es is eben keine Ansichtssache, nicht sie helfen Dir, Du hilfst ihnen.
Und ob man was zu befürchten hat, oder sich unsicher is, spielt dabei nich wirklich ne Rolle, man sollte in jedem Fall von seinem Recht zu schweigen Gebrauch machen, denn im Zweifel ist man nachher schlechter dran, als vorher.
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yesiam6
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April 27, 2020, 05:02:41 PM |
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Das ist unfassbar gruselig zu hören und tut mir sehr leid willi... Ich hab jetzt durchaus enormen Bammel.... hätte per Direktnachricht ein paar Fragen an dich
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