Für die Umsatzsteuer gelten ähnliche Richtlinien wie für Umsätze mit Fremdwährungen
Können wir also explizit festhalten dass ein Unternehmen welches Bitcoins als Zahlungsmittel akzeptiert dies
nicht als Tauschhandel verbuchen muss (also zuerst Kauf der Bitcoins vom Kunden gegen Gutschrift und danach Verkauf der Ware gegen Auflösung der Gutschrift), sondern als "normales" Fremdwährungsgeschäft? Mit anderen Worten: es gibt keine Umsatzsteuer
auf Bitcoins?
Es gibt keine Umsatzsteuer auf Geld, es gibt also auch keine Umsatzsteuer auf Bitcoins und derartige Transaktionen. Sondern auf Lieferungen und sonstige Leistungen. (etc.)
Wenn du z.B. gegen Geld und erwerbsmäßig Homepages für Bitcoins erstellst und nicht Kleinunternehmer bist, dann musst du Umsatzsteuer zahlen.
Bilanzierungspflicht lassen wir auch mal weg, da wird es geringfügig komplizierter weil dort nicht das Zufluss- und Abflussprinzip gilt
Angenommen 1 Euro = 1 BTC (Umtausch bei Mt.Gox etc. gut dokumentieren!)
Du erstellt für 100 Euro netto eine Homepage, da du 19% Umsatzsteuer zahlen musst, verlangst du vom Kunden 119 BTC.
19BTC zahlst du an das Finanzamt, 100 BTC behältst du.
In der Steuererklärung hast du 100 Euro Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Du musst die 100 BTC nicht zwangsläufig umtauschen, wenn du sie behältst und der Kurs steigt 1 BTC = 2 Euro, dann machst du 100 Euro Gewinn die eine Betriebseinnahme darstellen. (Insgesamt also 200 Euro Betriebseinnahmen)
Wenn 1 BTC = 0,5 Euro dann hast du 50 Euro Verlust = Betriebsausgabe.
edit:
Umsatzsteuer ist natürlich auch Betriebseinnahme und Betriebsausgabe, habe es der Übersichthalber weggelassen.