Hallo,
wenn eine Firma, die nach HGB bilanziert, bitcoins kaufen möchte, muss der Erwerb der bitcoins ja irgendwie in der Buchhaltung aufgenommen werden. Wie macht man das? Als was bucht man den Erwerb von bitcoins?
Vielen Dank für eure Antworten!
Immaterielle Vermögensgegenstände oder Währungen/Devisen zum aktuell allgemein Annerkannten Börsenwert zum Bilanzstichtag Gibt es dafür eine "Referenz"? Optimalerweise eine gesetzliche Regelung. zumindest nach dt. Recht dürfte dieser Ansatz falsch sein.
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Der ist bestimmt gut vernetzt. D.h. er wird dorthin empfohlen worden sein und kann bestimmt auch mit seinem Netzwerk weiterhelfen.
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Hat jemand ne Meinung zu wetrust.io?
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Ich frage mich, ob man im Rahmen der Mitwirkungspflicht auch verpflichtet ist, seine Bitcoinadressen/Konten offenzulegen (als Privatmann)? Auf welcher Basis kann eine Steuerschätzung vorgenommen werden wenn der Wert bzw. Größe des Vermögens/Kapitals unbekannt ist?
Du drehst dich im Kreis. Wenn ich sage, dass es ein Supersonderfall ist, weil die BTC auf der Blockchain liegen, redest Du von einem Hauskauf, jetzt wieder davon, dass das Vermögen unbekannt ist. ALSO, wenn es Ansatzpunkte gibt (z.B. regelmäßige Geldzugänge, Zeugenaussagen, Hauskauf, Ferrari usw.) kann das Finanzamt dies als Ansatzpunkte nehmen. In wie weit du mitwirken musst, kommt auf den Sachverhalt an. Schau dir hierzu §§ 90, 162 AO an. Da es bei Bitcoin keine Vermögenssteuer gibt, würde ein Offenlegen der Konten keine steuerrelevanten Erkenntnisse bringen. Der Umfang des Vermögens ist nur in Bereichen mit einer Vermögenssteuer interessant (z.B. Immobilien).
Einen kurze Erklärung, die (ausschliesslich!) den steuerrelevanten Teil umfasst, sollte genügen. Solange keine öffentlich bekannten Tatsachen (Konten, Transaktionen, Aufzeichnungen der Geschäftspartner etc.) der Erklärung widersprechen, sehe ich die Mitwirkung als erfolgt an. Das ist wie so oft(!) Dummfug. Es geht gar nicht um eine Vermögenssteuer, sondern darum, dass Vermögen auf potentielle Einkünfte hinweist (d.h. Einkommensteuer, Erbschaftssteuer). Eine Erklärung auf den ausschließlich steuerrelevanten Teil ist NICHT ausreichend. Sonst könnte jeder sich mit der Behauptung entschuldigen, etwas sei nicht steuerrelevant. Die Finanzbehörde ist verpflichtet, den Sachverhalt zu ermitteln. Wenn sie natürlich überhaupt keine Anhaltspunkte hat, dann kann und wird sie da auch nicht nachfassen. Aber eine konkrete Anfrage nach evtl. BTC-Konten mit "ist nicht steuerrelevant" zu beantworten, wird nicht ausreichen, um eine Schätzung zu vermeiden.
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- Knowing the real identiy will prevent, that the same person scam twice or more often. - "Going to court" is up to how good the escrow partner is paid - If a scammer is from Europe I can report an offence in approx. 2h. In a way, that the prosecutor can build up his charge on this report. - But at minium the escrow partner could provide this information to a investor, who sue the scammer, or to the prosecutor itself (if someone else report this offence). All this will make it seriously more difficult to scam people here.
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I don't want to blame SJ.
I just want to point out, that if a skilled escrow partner set up tighter rules, the scam would be minimized.
Like video chat. Like check of identity.
Later SJ was catched and he tried to make the best out of it.
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der cointelegraphartikel scheint eingestampft zu sein?
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SebastianJu is very trusted like you said, but he was the escrow of opair, he was responsible for left 85 btc fund, but he still can't prevent wasserman from scamming the coins.
You can't prevent this 100%, but why the escrow partner didn't demand a video interview? Why the btc haven't been handed out to wasserman by parts, like it was promised? It would make the scam much more difficult. There have been so much hints, that it is scam, so it not only a question of trust, it is a question of skills to minimize the risk of being scammed.
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It is not only the question of being trusted, it is the question, which skills an escrower has and if he has an insurance for escrowing.
For example in the opair ICO have been very weak escrow rules. Wasn't it, that the funds should be paid in parts? And why this didn't happen? This agreement was useless AND harmful, because people thought an investment would be more safe.
If I escrow such a suspicous ICO, I would invest a bit more efforts just because people trust in ME and I don't want, that they need to regret it. This is, what I mean by escrow+.
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Doch, wenn man sich mit seinen Bitcoins zB. ein Grundstück, Haus o.ä. leistet .. Der Ausgangssachverhalt war "3000 BTC auf der Blockchain rumliegen lassen". Bei einem Hauskauf ja, vgl. mein Beispiel "Lebenshaltungskosten". Mit meinem Satz meine ich, dass das Finanzamt nur aufgrund von konkreten Anhaltspunkten und evtl. Verletzungen von Mitwirkungspflichten Hinzuschätzungen machen können. (Meistens kommen die über die Mitwirkungspflichten.) Fehlen solche Anhaltspunkte, dann auch keine Schätzung. Wenn man regelmäßig einen Teil seiner Bitcoins für Anschaffungen/Ausgaben "liquidiert", und sonst keine Einkünfte hat, dann ist das rein private Veräußerung und kein Einkommen im gewerblichen Sinne, soweit ich das sehe. Das siehst Du richtig. Es geht aber nicht um (reale) Einkünfte, sondern Schätzungen. Ich würde bei Gelegenheit gern mal einen Anwalt fragen, Scherzkeks. aufgrund der beharrlichen Auskunfts- und Mitwirkungsverweigerung zum Prozess kommen sollte, welche konkreten rechtlichen Mittel hätte ein Richter dann in der Hand, Wenn Du schuldhaft deiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommst, wird der Richter wahrscheinlich die Schätzung als rechtmäßig ansehen. Der Einkommenstuerbescheid würde dann rechtmäßig und die Steuer würde dann eingezogen. Btw., es ist egal, ob die Einkünfte aus etwas legalem oder illegalem herrühren, sie müssen versteuert werden.
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Klar, Phallussymbole kommen immer gut an *-*,, Wo du überall einen Penis siehst. Ich finde halt diese Interpretation des bisherigen Obelisken besser. ihr kennt aber die Hintergrundgeschichte um Osiris oder? Nein, was meinst Du?
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there is to many scam in this bitcointalk, and no measure taken to help the victims, actually i really regret knowing this forum
Sorry, I warned everybody early enough. But nobody really listen. BTW., I plan to offer a escrow+ service. Means it will be much less risk for the investors. A bit due diligence, check for the business plan, identification and if there is some hassle, I can offer arbitration too. So watch out, if you can see ICOs supported by me with escrow+ ;-)
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Dein Beispiel ist der Supersonderausnahmefall, dass dein Bekannter für einen Zeitraum nicht der Steuerpflicht unterlegen ist. Darüber hinaus hat das Finanzamt auch keinerlei Anhaltspunkte für das Vorhandensein eines potentiellen Vermögens, welches auf eine Einkunftsquelle hinweisen könnte. Es ist natürlich nicht zulässig, dann einfach mal Steuerbescheide raushaut, weil man ja nicht weiß, ob wer irgendwo nicht was schwarz macht.
ABER, wenn ich z.B. regelmäßig BTC in Fiat tausche und das auf meinen Bankkonten auftaucht, wenn ich auf einmal Lebenshaltungskosten habe, die mit meinen sonstigen Einkünften nicht übereinstimmen, fragt sich das FA natürlich, woher das Geld kommt und man kann dann diese Punkte als Anlass für eine Schätzung nehmen.
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Sorry, aber hier geht grausam was auseinander, ich gehe im Detail nicht darauf ein.
Ein legaler Lösungsvorschlag:
- Überlege Dir, um wieviel es maximal geht.
- Schaue nach, was Du noch nachvollziehen kannst. Du hast ja irgendwann die Coins erworben jetzt einen Endsaldo. Alles, was du dazwischen gemacht hast, kannst Du versuchen nachzuvollziehen. Was du nicht mehr nachvollziehen kannst, kannst Du ebenfalls schätzen.
Mit dem Ergebnis fährst Du gut, insbesondere dürftest Du die Steuerhinterziehungsproblematik umgehen.
- Das was hier in diesem Thread über Beweislast geschrieben wird, ist zu 80% Mist. Vertraue nicht darauf. Es gibt keine Beweislast im Steuerrecht, nur eine Darlegungslast. Du hast als Steuerpflichtiger im Erhebungsverfahren immer eine Mitwirkungspflicht, mal mehr, mal weniger. Eine "Nacherhebung" geht im Zweifel 13 Jahre rückwirkend, das macht bei 6% (Straf-)Zinsen echt Spass.
- wenn es um Peanuts geht, würden einige keine schlafenden Hunde wecken wollen. Das darf ich dir nicht raten, aber ich kann die Auffassung der anderen verstehen.
- Wenn Du in der Zukunft BTC im Wert von 1.000.000 EUR besitzt, wird das Finanzamt evtl. hellhörig. Daher würde ich dir empfehlen, es zumindest ab jetzt richtig zu erfassen und zu erklären. Denn irgendwoher wird die Vermögensmehrung ja herkommen und wenn hier steuerpflichtige Einkünfte vorliegen, dann ist es besser, diese jetzt zu versteuern, wenn nicht, dann hast Du auch keinen Nachteil.
- Hinsichtlich der 10 Jahre Aufbewahrungspflicht. Ich kloppe mich regelmäßig mit dem FA über solche Punkte. Dass man eben nach 10 Jahren nicht mehr darlegen kann, ob man vor 25 Jahren irgendetwas ins Betriebsvermögen eingelegt hat oder die Stammeinlage der GmbH bezahlt wurde oder oder. Hinsichtlich der Steuerfreiheit der Coins braucht man den Erwerb von vor 10 Jahren nicht darlegen, es reicht doch, nochzuweisen, dass die Coins schon länger als 1 Jahr in meinem Vermögen sind. Das widerspricht sich auch nicht mit dem Absatz eins drüber.
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ich finde die Obeliskinterpretation von beebeecue ganz gut (letzter Banner)
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Dienstleistungen + "BTC accepted" auf die website gepappt.
Wenn man für irgendetwas Fiat bekommt, dann kann man dafür idR. auch BTC bekommen.
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Are you kidding me? Any1 ponzi scheme can tell they END date? - no, recyclix continues now with corporate accouns where minimal investments is 20.000 euros, so shut up about bariers, recyclix sayd: on 2018 oct will be last cycle for individual accounts then they can sell granules. So you are not right here.
Yes, it is even more worse, they really want to press out the last drop out of the victims. They tell on Oct 2018 you cant invest anymore with a small account. So everybody try to bring his money into this account before this deadline and let it stay inside. So they can let their ponzi run few months longer.
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Während die BaFin den gewerblichen Handel möglichst früh beginnen lassen will (weil sie nur dann tätig werden darf), will der Fiskus die Gewerblichkeit möglichst spät beginnen lassen (wegen der Verlustverrechnung, Vorsteuer etc.)
Dass es für den selben Sachverhalt in zwei Rechtsgebieten 2 Definitionen gibt, ist durchaus möglich.
Allerdings ist die BaFin durchaus etwas strange unterwegs. Sie ist darüber hinaus "nur" eine Executive. Was sie sagt, heißt erst einmal nichts. Kein Gesetz, kein Urteil. Das kann aber doch Stress machen, ich weiß.
25 Trade pro Monat klingt auf der einen Seite sehr viel, so ziemlich jeden Tag einen. Wenn ich aber in einem spekulativen Umfeld unterwegs bin, macht es sehr sehr viel Sinn, z.B. nachts eine Position aufzulösen und sie am nächsten Tag wieder einzugehen. "Stop loss" sind keine Garantie gegen Verlust.
Wenn dem so ist, dann habe ich gut 60 Transaktionen pro Monat.
Darüber hinaus setzt "Handel" einen An-und Verkauf voraus. Ich handele nicht, wenn ich 60 Transaktionen pro Monat habe, bei denen ich nur kaufe. Und auch eine private Vermögensverwaltung setzt logischerweise voraus, dass ich die Vermögensgegenstände irgendwann wieder nutze, sprich verkaufe.
Soweit man allerdings von einem face2face-Handel spricht, der Händler immer ungeachtet vom Preis kauft/verkauft und sich nicht aufgrund des Preises, sondern aufgrund seiner Fee finanziert, sehe ich eine Gewerblichkeit.
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