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41  Local / Deutsch (German) / Re: Umsatzsteuer auf Kryptowährungen - Bitcoins, Altcoins und Token - on: March 08, 2018, 07:36:57 AM


Die juristische Einordnung ist nicht so selbstverständlich.
Stellt ein Smart Contract eine eigenständige juristische Person dar?
Kann diese eigenständige juristische Person Anspruchsinhaber sein?
Wer ist im Falle eines Smart Contract Anspruchsgegner?
Sind die "Teilnehmer" an einem Smart Contract, also dessen Nutzer, als GbR zu sehen?
Ist der Autor eines Smart Contract haftbar für dessen Auswirkungen?


So ein smart contract ist eigentlich nicht wirklich etwas. Juristisch gesehen. Auf jeden Fall kein wirksamer Vertrag. Ich hatte dazu vor Jahren schon etwas geschrieben https://hellinger.eu/smart-contract/

Ein smart contract in der jetzigen Funktion ist eine Vertragsdurchführungshilfe. Eine rechtswirksame Einbindung erfolgt bisher nicht wirksam. Die Auswirkungen sind nur faktisch.

Ich finde es gut, dass man das auf Regierungsseite zutreffend erkannt hat.
42  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: March 07, 2018, 04:08:33 PM
Kann nur Merits vergeben. Bei den ganzen Gedöns in deiner Signatur bin ich nicht.


Darüber freue ich mich auch.

Den Sachverhalt dann gleich mit der Steuererklärung einreichen?

Wenn es geht. Wenn ich z.B. zu dem Ergebnis komme, dass ich Kapitaleinkünfte habe (Zinsen), dann halt beim Erklären der Kapitaleinkünfte einfließen lassen, dass man davon ausgeht, dass die Wertsteigerung der Coins auch steuerfrei ist.

Aber das ist halt eine Krücke, weil ja Zinsen und steuerfreie Veräußerung der coins nicht im selben Kalenderjahr zusammenfallen müssen.
43  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: March 07, 2018, 01:55:08 PM
ludica: Das ist super (Warum gibt es hier keinen Bounce-Smiley???)

In meiner Signatur gibt es Möglichkeiten, mir Likes etc. zu geben. Freiwillig und wenn Lust dazu da ist.

[/quote]
Was kann ich denn als Steuerpflichtiger mit der gegensätzlichen Stellungnahme anfangen? Das bedeutet doch, es liegt an mir, nach welcher Strategie ich fahre.
Wenn ich mich für deine Strategie entscheide und das FA will keine Nachweise sehen, in einigen Jahren aber Gerichte etwas gegenteiliges sage, dann bin ich Steuerhinterzieher?
[/quote]

Nun ja, wenn es gegenteilige Auffassungen gibt, muss man gut begründen, weshalb man die eine oder andere Auffassung gewählt hat. Dann keine Steuerhinterziehung. Darüber hinaus ist es in einem fraglichen Sachverhalt immer sinnvoll, dem FA den dadrunter liegenden Sachverhalt transparent darzustellen. Dann auch nie Steuerhinterziehung. Dumm ist es nur, wenn die coins steuerfrei sind und man halt "nichts" erklären kann.
Dritte Option: Steuerberater  Roll Eyes
44  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: March 07, 2018, 08:50:33 AM
Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre
- beim Verleihen von Bitcoins
Auf manchen Börsen kann man seine Bitcoins gegen Zinsen verleihen. Es ist weitgehend Konsens, dass sich hieraus keine Verlängerung der Haltefrist ergibt. Vereinzelt verweisen Steuerberater dennoch auf das Risiko, dass sich hieraus eine Verlängerung der Haltefrist ergeben könnte. In diesem Sinne ist es ratsam, das (geringe) Risiko einer eventuellen Besteuerung gegen den Nutzen der Zinsen abzuwägen.
- bei Altcoins mit POS / Staking o.ä.
Die Haltefrist von Coins mit Dividenden oder Zinsen jeder Art verlängert sich möglicherweise auf 10 Jahre, wenn im ersten Jahr nach der Anschaffung eine solche Dividende ausgeschüttet wurde. Dies ist strittig und wird derzeit von der überwiegenden Mehrheit der fachspezifischen Steuerberater verneint. Auch hier gilt es, abzuwägen, ob der Nutzen der Dividende das (geringe) Risiko einer Verlängerung der Haltefrist überwiegt.

Wie versprochen habe ich eine Erläuterung für die Nichtanwendbarkeit der 10 Jahresfrist geschrieben.

https://hellinger.eu/cryptocurrencies-10-jahre-haltefrist-23-estg/

Ein Kollege will hierzu eine gegensätzliche Stellungnahme schreiben. Ich vermute, wir werden dann noch mal gegenseitig verlinken/updaten.

45  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: March 02, 2018, 06:18:33 PM
Bitte nochmal das Anwendungsschreiben und die Änderung des Umsatzsteuererlasses lesen. Sorry!

Solomining kann nicht steuerfrei sein. Steuerfrei kann nur das sein, was auch steuerbar im Sinne von § 1 UStG ist.


Das sehe ich anders. S.o. Aber unabhängig davon:


Quote
Ich würde sagen, dass 1b und 2b passen können, warum sollte 1b nicht einschlägig sein wenn der Miner seine Exchange zB in USA nutzt?

Hatte ich dazu geschrieben. Coins sind keine Gegenstände. Da kann man nichts liefern

Quote
Aber hier diskutieren wir auf K1 Niveau, ich sprech das nächste Woche im LaFiMi D´dorf an, ist auf jeden Fall ein interessantes Thema, zumal der Verkauf ja erst aus der nicht steuerbaren Leistung entsteht und diese würde den Vorsteuerabzug ja nicht ausschließen.

Wenn man dem BMF folgt (nicht steuerbar) dann fehlt es m.E. schon an der sonstigen Leistung, die ein Unternehmer ausführt -- § 1 I Nr. 1 UStG.

Wenn daher das Mining nicht der USt unterliegt (also generell nicht und nicht nur der Ort der Leistung nicht in der BRD ist) dann wäre es systemwidrig hier Vorsteuerabzug zuzulassen.

Vgl. hierzu auch EuGH, Urteil vom 12.02.2009, Rs. C-515/07

Quote
Der Unternehmer (Steuerpflichtiger i. S. d. 6. EG-RL) soll nur dann durch  Vorsteuerabzug  von der Steuer entlastet werden, sofern er die bezogenen Leistungen für Tätigkeiten verwendet, die der Mehrwertsteuer unterliegen.
Anmerk v. Dr. Suse Martin, München zu obigen Urteil.



46  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: March 02, 2018, 10:49:34 AM
Miner -> Kauft Büchsen (Vorsteuer) -> meint Coins (nicht steuerbar, damit ist der Vorsteuerabzug nicht ausgeschlossen) -> Vertickt die Coins (sterfrei (Inland: Ausschluss - Ausland: kein Ausscluss)... eigentlich erstmal alles klar, allerdings ist der unmittelbare "Umsatz" der der Anschaffung der Büchse folgt, nicht steuerbar, sollte nur dieser betrachtet werden, dann "Holla die Waldfee" spielt es keine Rolle mehr ob er die Dinger im In aoder Ausland verkauft. Dies muss ich nochmals klären... (Hab nur nicht soviel Zeit zu lesen, Umsatzsteueranwendungserlass ist schon dick, insbesondere wird viel zu § 15 geschrieben).


Sehe ich anders.

Gemäß § 15 II Nr. 1 UStG ist der Vorsteuerabzug bei steuerfreien Umsätzen ausgeschlossen. (Solo-)Mining ist gemäß § 4 Nr. 8 b UStG steuerfrei. Demnach wäre der Vorsteuerabzug nicht zulässig.

Die Ausnahme der Ausnahme § 15 III Nr. 1 b) UStG ist nicht einschlägig, weil es sich weder auf einen Gegenstand bezieht, noch Coins ins Ausland "geliefert" werden.

§ 15 III Nr. 2 b) UStG ist m.E. allerdings relevant (sprich Auslandsbeziehung)

Wie gesagt, ich sehe das nur bei Solomining so. Bei Poolmining sieht es wieder anders aus.

Edit: §§ hinzugefügt.
47  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: March 02, 2018, 10:41:08 AM
offen
48  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: March 02, 2018, 10:28:32 AM
In der FAQ bleibt LIFO als "Option" aber zumindest vorerst mal drin, noch gibt es Steuerberater, die diese bejahen.

Nun ja, zwischen "bejahen" und "man bekommt es durch", ist ein Unterschied. Aber so langsam schließt sich diese Tür.

1. Grds. muss man beachten, dass das BMF ein Exekutivorgan ist. Die können einen Gesetz interpretieren, aber wenn da Fremdwährung steht, gibt es eine Wortlautgrenze. Das ein BMF oder auch eine Regierung falsch liegen kann, sollte eigentlich jedem, der das EuGH-Urteil kennt, klar sein.

Ich denke aber, dass sich langfristig(!) das FiFo-Verfahren durchsetzt, da es praktisch ist. Sollte es keine richterrechtliche Rechtsfortbildung geben (vgl. Lifo von Wertpapieren im Betriebsvermögen), wird der § 23 EStG wahrscheinlich vom Gesetzgeber angefasst. Sollten Cryptos weiter boomen, wandern die m.E. sowieso in den § 20 EStG.

2.  Man sollte nicht übersehen, dass bei einigen Coins die technische Möglichkeit der tatsächlichen Verbrauchsreihe besteht, wenn man auf dem eigenen Wallet tradet. Diese ist lustigerweise fast immer Lifo. Ich bin jetzt technisch nicht so versiert, zu verifizieren, dass es immer LiFo ist. Auf den Börsen klappt das natürlich nicht, weil die ja abgekoppelt von der Blockchain agieren.

Es ist also mit entsprechendem Aufwand möglich (teilweise) zu seinem LiFo zu kommen.

Quote
BCash / BGold / Forks der Bitcoin Blockchain
Vermutlich ergeben sich aus dem "Entstehen" von Altcoins wie BCash auf den Private Keys deiner Bitcoins keine steuerlichen Folgen.
Weder kann man hier von einem Zufluss sprechen, noch hat man eine Schenkung erhalten, es ist nichts neues entstanden, es handelt sich nicht um Zinsen / Dividenden oder dergleichen. Entsprechend verlängert sich ziemlich sicher auch nicht die Haltefrist der Bitcoins auf zehn Jahre. Die Ähnlichkeit zu einem Aktiensplit ist wahrscheinlich noch die beste Annäherung an das Thema.
Dennoch kann man hierzu keine abschließende Beurteilung vornehmen.

DOCH KANN MAN UND DER VERGLEICH MIT EINEM AKTIENSPLITT IST NICHT GEGEBEN, DA HIER ZWEI VERSCHIEDENE AUCH IN DER BEWERTUNG ZU TRENNENDE SACHVERHALTE GEGEBEN SIND, DER URSPRUNGSCOIN ÄNDERT SEINEN WERT NICHT UND DER NEUE COIN HAT NIX MEHR MIT DEM ALTEN ZU TUN; BEIM SPLITT IST DAS VÖLLIG ANDERS:

DER FORK "BLÖPPT" AUS DER ALTEN BLOCKCHAIN RAUS UND HUCH, ER IST DA. IM PRIVATVERMÖGEN DÜRFTE ES SICH NACH VERKAUF UM EINKÜNFTE AUS § 22 1 3 EStg HANDELN; KEIN § 23 WEIL ES KEINE ANSCHAFFUNGSKOSTEN GIBT (WER MEINT RECHTSFOLGE DURCH FUSSTAPFENTHEORIE IRRT GEWALTIG)

Wer sich mit Forks auskennt, weiß, dass dem nicht so ist. Bei einem Fork teilen sich 2 Projekte softwaretechnisch gleichberechtigt auf. Es gibt kein "blöpt". Was ist die alte Blockchain bei Ethereum? Dann doch wohl der classic. Aber das alte Entwicklerteam ist auf den neuen(!) Fork aufgesprungen. Daher sehen viele den neuen Coin als den "original" Ethereum.

Welche Software das Erbe des vorherigen Projektes antritt, wird durch viele Parameter bestimmt. Da man die Coins aus den Forks auch nur bekommt, wenn man in der Ursprungschain schon coins hatte, halte ich es auch für sachgerecht, hier die Anschaffungskosten der ursprungscoins auf die beiden Forks zu verteilen. WIE man das macht, kann man heftig diskutieren.

49  Local / Deutsch (German) / Re: Umsatzsteuer auf Kryptowährungen - Bitcoins, Altcoins und Token - on: March 02, 2018, 08:15:25 AM

@ iudica: sind wir da nicht bei Haupt und Nebenleistung?

Ich bin mir nicht sicher, ob ich die Frage verstehe. Was ist Hauptleistung (Reward oder smart contract). Nebenleistung wird wohl TX sein.

In beiden Fällen nein. Bei Reward/TX ist der Miner zwar der gleiche Leistungserbringer, aber Leistungsempfänger sind unterschiedlich. Bei Smartcontract/TX sind die Leistungserbringer unterschiedlich (Ersteller des Smartcontracts/Miner).

Das kann theoretisch zusammenfallen, ich kenne aber keinen praktischen Anwendungsfall.
50  Local / Deutsch (German) / Re: Umsatzsteuer auf Kryptowährungen - Bitcoins, Altcoins und Token - on: March 01, 2018, 08:56:10 PM

Zusammengefasst widersprichst du also der Auffassung des BMF, dass TX-fees grundsätzlich Ust.-befreit sind?


Ja

51  Local / Deutsch (German) / Re: Regulierung: Positive Effekte? on: March 01, 2018, 08:36:46 PM
Die gesetzlichen Regelungen haben schon ihren Sinn und auch wenn das vielleicht einigen wenigen ein paar Prozent Profit kostet schützt es die meisten Kleinanleger!

Ich denke schon, dass die einen Sinn haben. Aber fairerweise sag mir bitte mal, was ein Kleinanleger aktuell am regulierten Markt bekommt und was Banken aktuell verdienen. Sag mir bitte auch mal, zu welchen Zinssätzen Unternehmer Kredite bekommen und das obwohl die Banken massiv subventioniert werden.

Quote
Ja, das mit den unregulierten Märkten und der Eigenverantwortung hat ja super geklappt die letzten 20 Jahre! Aus der Finanzkrise echt nichts gelernt…

wie auch mezzomix schon gesagt hat. Das war ein regulierter Markt. Und entstanden ist die Bankenkrise aus der Immobilienblase in der USA. Diese wurde durch staatliche Regulierung und Regelung hervorgerufen (zum einen, dass Banken nicht frei Kredite vergeben konnten, als auch, dass die Darlehen NUR durch Immobilien abgesichert waren) Der nächste volkswirtschaftliche "Supergau" war, dass man die Hasadeurbanken auch noch belohnt hat. Das zerstörte den letzten Wettbewerbsvorteil der konservativen Banken.

Ich denke, ich hab genug aus der Bankenkrise gelernt...

Quote
Richtig, genau sowas meine ich. Eine weitere positive Regulierungsmaßnahme ist mMn. auch KYC bei Börsen. Ich erhoffe mir dadurch aber das Verschwinden von P&D auf ernstzunehmenden Börsen und auch die Marktmanipulation durch Wale wird so massivst erschwert.
Die rechtliche Einordnung von Coins etc. ist für ich noch keine Regulierung, ich verstehe eher eine Aufsicht wie bei der Bafin. Aber KYC wird kein P&D verhindern. Das tut es ja jetzt schon nicht an den regulierten Märkten. Das einzige, was wirklich viel bringt, ist ein sehr liquider und unelastischer Markt. KYC hat auch positive Seiten. Ich bin z.B. kein Fan von Geldwäsche.
52  Local / Deutsch (German) / Re: Regulierung: Positive Effekte? on: March 01, 2018, 10:32:22 AM
Ich sehe es genauso wie mein Vorposter. Eine Regulierung bringt Seriösität und Verlässlichkeit und verhindert damit einen Großteil der Scams und dass kann für Kleinanleger nur gut sein!

Tut mir leid, aber Scam ist aktuell schon verboten und es ändert sich nichts. Ich selbst habe schon ein Ponzi bei der BaFin gemeldet und nichts ist passiert. Onecoin konnte jahrelang sein Unwesen treiben, die BaFin hat lange einfach nur zugeschaut.

Für die Kleinanleger wird eine Regulierung gar nichts bringen, denn diese werden dann gar nicht mehr in der Lage sein, in ICOs zu investieren oder dürfen die Reste nehmen. Denn vorab werden die institutionellen Anleger (VC, Business Angel, Banken etc. für die diese Hürde nicht gilt) die Sahnehäppchen abstauben.

Schau dir bitte mal das Kleinanlegerschutzgesetz an https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=%2527bgbl115s1114.pdf%2527]#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl115s1114.pdf%27%5D__1519899478126

Z.B. Darfst du nur 10.000 EUR investieren, wenn Du 100.000 EUR freies Vermögen hast. Ansonsten das 2fache Nettoeinkommen, maximal aber 10.000 EUR. 

Das ist Entmündigung pur. Klar schützt es auch Dumme vor unüberlegten Entscheidungen, aber ansonsten hat das was von Schollenzwang.

Wenn das auch für ICOs gilt, werden die meisten den administrativen Aufwand nicht stemmen können und lieber auf Kleinanleger verzichten.

53  Local / Deutsch (German) / Re: Umsatzsteuer auf Kryptowährungen - Bitcoins, Altcoins und Token - on: March 01, 2018, 10:14:05 AM


Insgesamt gilt dann doch folgendes: Außer vielleicht bei BTC, der umsatzsteuerrechtlich jetzt durch das EuGH-Urteil und die anschließende Diskussion ausgelutscht und flächendeckend in der Finanzverwaltung bekannt sein dürfte, muss ich mich doch bei jedem Coin/Token folgendes fragen: Kennt die Finanzverwaltung denn die genaue Funktions- und Einsatzweise? Wohl kaum. Im Zweifel muss ich doch für jeden gehandelten Coin/Token (außer BTC) das Whitepaper vorlegen und nachweisen, wie ich die Transaktion umsatzsteuerlich eingeordnet habe, oder?

Worauf ich hinaus will: Das BMF-Schreiben zwingt uns, für jeden Coin/Token (außer BTC) erstmal die Arbeit zu machen und zu dokumentieren, dass der ausschließlich als Zahlungsmittel verwendet wird, um der Umsatzsteuerpflicht zu entgehen. Oder wie seht ihr das?


Ja, das ist ein Problem, weil bei einem Coin die Grenze zwischen Tausch und "Entgelt" teilweise fragwürdig wird. Aber es wird umgekehrt ein Schuh daraus. Es ist entscheidend, dass bei der konkreten Transaktion es sich um einen entgeltlichen Leistungsaustausch gehandelt hat und nicht um einen Tausch.
54  Local / Deutsch (German) / Re: Umsatzsteuer auf Kryptowährungen - Bitcoins, Altcoins und Token - on: March 01, 2018, 08:38:49 AM
@qwk:

Wenn wir das Thema beackern, bitte genau differenzieren, welchen Aspekt des Coins wir gerade beackern.  twbt hat das mit den Token im Allgemeinen gut zusammengefasst und auch besser als ich formuliert.

Das was Du ansprichst ist ein Leistungsaustausch mittels Token. Dabei folgendes: Die Hingabe von Coins (Das Schieben von 200 Ether auf die BC) ist mittlerweile "geklärt" für den Hingebenden. Keine USt.

Für den Empfangenden gibt es hingegen wenig cryptospezifische Besonderheiten.

Ich sehe die Behauptung des BMF:
Quote
Die sog. Transaktionsgebühr, welche die Miner von anderen Nutzern des Systems
erhalten können, wird freiwillig gezahlt und steht in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit den Leistungen der Miner.


positiv für die Steuerpflichtigen, aber bin anderer Auffassung.

Die Transaktion wird gezahlt, weil der Überweisende eine Dienstleistung (TX in einer bestimmten Zeit) haben will, wirklich freiwillig ist diese Zahlung nicht. Auch auf den identifizierbaren Leistungsempfänger kommt es nicht an, da das BMF hier auf die Rewards und nicht auf TX abstellt.

Demnach wäre das Mining, die anderen Parameter (Unternehmer, im Rahmen seines Unternehmens usw.) vorausgesetzt, ust-pflichtig.

Das Gleiche würde demnach dann auch für das Ausführen von Smartcontracts gelten.

55  Local / Deutsch (German) / Re: Umsatzsteuer auf Kryptowährungen - Bitcoins, Altcoins und Token - on: February 28, 2018, 08:19:17 PM

"Wenn ich den Coin für eine individualisierte Leistung einsetze (Z.B. als Eintrittskarte für ein Konzert), dann wäre es m.E. eine ust-pflichtige Leistung."


Bitte nicht selektiv lesen oder zitieren!

Ich habe einleitend geschrieben:  Ein Coin ist nur ein technisches Vehikel. Entscheidend ist, wie er eingesetzt wird.

Es geht nicht um das Bezahlen mittels eines Coins, es ging darum, dass der Coin ein Gutschein für eine individualisierte Leistung darstellt. Das war sowohl die Ausgangsfrage und lässt sich auch aus dem Kontext meines Postes schließen.
56  Local / Deutsch (German) / Re: Umsatzsteuer auf Kryptowährungen - Bitcoins, Altcoins und Token - on: February 28, 2018, 03:01:47 PM
Ich denke, man zielt auf die Vermittlung von Umsätze ab.

D.h. die Dienstleistung von Bitcoin.de wäre ust-pflichtig, also die Transaktionsgebühren. Damit wäre das Geschäftsmodell auch nicht tot, bitcoin.de würde nur <19% weniger Gewinn machen.
57  Local / Deutsch (German) / Re: Umsatzsteuer auf Kryptowährungen - Bitcoins, Altcoins und Token - on: February 28, 2018, 02:29:36 PM

Nun, ich interpretiere das so: wenn ETH lediglich als Entgelt für eine Leistung zwischen zwei Personen fließen, sind diese umsatzsteuerbefreit.
Werden ETH aber als Token für einen smart contract verkauft, gilt diese Befreiung nicht.
Das würde z.B. bedeuten, dass auf die Coins in einem ICO Mehrwertsteuer anfällt.

Aber wohlgemerkt, das ist meine laienhafte Lesart des vom BMF ausdrücklich hervorgehobenen Unterschieds zwischen Coins als Zahlungsmittel und Coins, die einem anderen Zweck dienen. Warum sonst sollte das BMF diese Unterscheidung überhaupt vornehmen?

Der BMF macht das, weil es richtig ist. Ein Coin ist nur ein technisches Vehikel. Entscheidend ist, wie er eingesetzt wird. Wenn ich z.B. Gesellschaftsanteile daran bilde, es demnach Eigenkapital wird, ist es weder ein Zahlungsmittel, noch eine Leistung.

Wenn ich den Coin für eine individualisierte Leistung einsetze (Z.B. als Eintrittskarte für ein Konzert), dann wäre es m.E. eine ust-pflichtige Leistung.

Wenn ich z.B. Coins z.B. als Geldwertkarte, allgemeinen Gutschein etc. ausgebe, wäre dies für mich generell erst mit Leistungserbringung ust-pflichtig.
58  Local / Deutsch (German) / Re: Regulierung: Positive Effekte? on: February 28, 2018, 02:15:02 PM

Eher sehe ich Maßnahmen gegen (scam) ICOs, Marktmanipulationen, Ponzischemata und was es hier noch so alles gibt!

Es gibt aktuell genug Mittel gegen Scam, Ponzi & Co. Die BaFin ist da einfach zu langsam, träge oder unmotiviert. Die Ponzibuden sind einfach schneller und/oder offshore.

Bei einer Regulierung werden die ICOs nicht besser, sondern nur schwerfälliger und teuerer. Das Produkt wird nicht besser, wenn sich irgendein Anwalt vorher die Taschen voll macht.

Und wenn ein Anleger seine Asche nicht zurückbekommt, liegt das daran, dass das Produkt/Team usw. schlecht war und nicht etwa, weil der Prospekt nicht auf einen Totalverlust hingewiesen hat.

Meine Erfahrung ist, dass die lukrativen (aber auch durchschnittlich riskanten) Einhörner es auf dem regulären Markt erst gar nicht zum "kleinen Mann schaffen". Wenn die was taugen, werden die doch vorher schon von VCs etc. abgefischt.

Es wird dem kleinen Mann sogar erschwert, Geld anzulegen (Kleinanlegerschutzgesetz). Aufgrund der Nachfrage landen die dann bei so zwielichtigen Angeboten, wie Onecoin, Swiss coin etc.

59  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: February 28, 2018, 01:09:56 PM
Pro-Tipp: Steuererklärung einfach aus Versehen verspätet im folgenden Jahr abgeben und dann halt zwischendurch auch schon die Verluste realisieren, dann kann man das gleich verrechnen. Das bisschen Strafe für die Verspätung lässt sich da sicherlich verschmerzen. Wink

Ansonsten gibt's noch Möglichkeiten wie Stundung etc., also keine Angst, man entkommt dem Schuldturm schon irgendwie.
Aber auch wichtig: die Verluste im kommenden Jahr auch tatsächlich realisieren, wenn man da aus Versehen plötzlich die Haltefrist von einem Jahr überschreitet, hat man keinen Verlust mehr.

Bitte mit dem Pro-Tipp nicht so viel Zeit verstreichen lassen. Auch eine verspätete Abgabe kann eine Steuerhinterziehung sein. Das ist zwar selten, kommt aber leider vor.

Stundung ist wirklich schwierig. Ich löse das kurzfristig über eine Niederschlagung der Vollstreckungsmaßnahmen. Geschickt argumentiert bekommt man meist 1-2 Monate Frist. Das ist aber wirklich abhängig vom Sachbearbeiter und welchen Namen man beim Finanzamt hat. Ein notorisch klammer Steuerpflichtiger dürfte es damit schwer haben.

60  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin Steuer Buch on: February 28, 2018, 01:09:16 PM
 Grin

Sorry, nach dem Lesen des Inhaltsverzeichnisses fällt es mir schwer, konstruktiv zu bleiben.

Wenn ich z.B. sehe, dass Ihr Mining und ESt auf 2 Seiten abhandelt, aber das allgemeine Einkommensteuerlarifari auf 9 Seiten, kann sich jeder seinen Teil denken.

Und wenn Ihr auf Feedback aus der Crowd angewiesen seid, um zu wissen, was aktuell gefragt ist/problematisiert wird, dann zeigt das, dass Ihr nicht Teil des Geschehens seid.



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