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521  Local / Altcoins (Deutsch) / Smart Contracts | Wirksamkeit & Unwirksamkeit von Vertragsprogrammen on: June 20, 2016, 06:22:44 AM
Hallo, ich hab begonnen über das rechtliche und tatsächliche Konstrukt DAO zu schreiben. Das ich so schnell von der Realität überholt werden würde, war mir da noch nicht bewußt.
Ich musste allerdings feststellen, dass ich bei DAO nicht weiterkomme, bevor ich nicht erst etwas zu Smart Contracts sage. Daher gibt es heute erst einmal das wichtigste zu Smart Contracts. Der Artikel zu DAO baut darauf auf, daher schaut ihn euch an. Nächste Woche folgt dann ein Artikel über die "Kinderkrankheiten" von DAO.
522  Local / Altcoins (Deutsch) / Re: OneCoin? on: June 14, 2016, 06:48:27 AM
Update: Ich hab mir das ganze Video angeschaut. Ehrlich gesagt gibt es da bezüglich Bitcoin sehr zweifelhafte, ich würde sogar sagen falsche Aussagen. Die Klientel die da drin sitzt, scheint mir auch die gleiche zu sein, die typischerweise in Anleihen wie Prokon oder German Pellets für 6-7% investiert.

Sei bitte fair, Prokon war nie als Betrug geplant. Der Gründer war leider mit dem Erfolg überfordert. Letzten Endes hat die mangelnde Liquidität das ende von Prokon eingeleitet. Wenn mich es nicht täuscht, wurde die Masse mit 75% befriedigt. Das ist ein sehr sehr guter Wert für eine Insolvenz. Normalerweise sind es Werte < 5%.

Bei der Cryptoqueen vermute ich, dass sie sich alles in "ihre" Taschen hamstert. Bei der kriminellen Vorgeschichte kein Wunder.
523  Local / Altcoins (Deutsch) / Re: [PRE-ANN] WINGS - Wo DAO Einhörner geboren werden on: June 10, 2016, 07:21:51 AM
Diese Maßnahmen und die bei Wings im Kern verankerte Dezentralisierung zielt immer auch darauf ab, nationale und internationale Regulierungen garnicht erst zur Anwendung kommen zu lassen.

Die kommen bei den DAOs auch nicht zur Anwendung, aber bei den Unternehmen, die sich über die DAOs finanzieren wollen. Das ist die bisher zu kurzsichtige Sichtweise. DAOs sind als solche legal, wenn auch für den Anleger riskanter (weil es bei erster Einschätzung eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist).

Die Probleme haben erst die Unternehmen, welches sich über die DAOs finanzieren wollen. Soweit diese auf dem europäischen/amerikanischen Markt aktiv werden wollen, fallen sie idR. auch unter diese Jurisdictionen und ab dann wirds schwierig.
524  Local / Altcoins (Deutsch) / Re: [PRE-ANN] WINGS - Wo DAO Einhörner geboren werden on: June 10, 2016, 06:35:00 AM
Kann mir jemand helfen, den "rechtlichen Toolkit" zu finden?

Wie schon bei DAO.hub halte ich auch Wing in der Form in Europa nicht umsetzbar (Für Amiland fehlt besitze ich nicht genug rechtlichen Background, aber was im Moment von meinen Kollegen von Übersee rüberschwappt, ist dies dort auch nicht legal).

DAO.hub hat bisher das wirkliche Problem noch nicht erkannt, sie versuchen es mit irgendeiner Rechtsform zu heilen.

Ist Wing hier einen Schritt weiter?
525  Local / Altcoins (Deutsch) / Re: Diskussionen zur Steuerlast aus Altcoin-Gewinnen on: June 06, 2016, 12:06:16 PM
Am 31.12.2016 werde ich mein Portfolio von Cryptowährungen komplett verkaufen und alles in Euro tauschen und am 01.01.2017 nen Neustart machen und alles Gründlichst dokumentieren mit FiFo und sonstigem Scheißdreck.

Brauchst Du nicht, Du kannst auch einfach von einem bestimmten Stichtag aus anfangen und 1 Jahr halten. Wenn Du unter einem Jahr bleibst, musst du "so oder so" versteuern und wenn Du mehr als ein Jahr hältst, ist es steuerfrei. Ich sehe bei deinem Neustart nur evtl. einen Vorteil mit der Nachweisbarkeit.
526  Local / Altcoins (Deutsch) / Re: Diskussionen zur Steuerlast aus Altcoin-Gewinnen on: June 03, 2016, 12:44:14 PM

@iudica Hast du schon persönliche Erfahrungen damit gemacht jede Bewegung einzeln einzureichen?

"Sonst auch funktioniert" bezieht sich auf meine Arbeit. Unter dem Aspekt ist die Frequenz und Buchbarkeit der zu Rede stehenden Transaktionen ein "Klacks". Wenn Ihr mehr als 3 Buchungen pro Tag habt, müsstet Ihr euch ggfs. von der privaten Vermögensverwaltung verabschieden, dann wird auch die 1-Jahresfrist hinfällig und es geht in Richtung Gewerbe. Auch mal mit dem Begriff Hochfrequenzhandel und der BaFin-Aufsicht anfreunden.

Wenn Du also wirklich mal k...en willst, buche die Gewinnermittlung eines gewerblichen Unternehmens, welches gemischte Fonds hält, bei dem das Finanzamt von einer anderen Realisierung der Gewinne ausgeht, als wie der (teilweise thesaurierende) Fond es ausweist.

527  Local / Altcoins (Deutsch) / Re: Diskussionen zur Steuerlast aus Altcoin-Gewinnen on: June 03, 2016, 12:07:58 PM
Wie sieht des aber jetzt aus, wenn ich ein AltCoin über ein Jahr gehalten habe? Um in Fiat zu kommen muss ich ja meistens über BTC gehen. Muss ich die BTC dann auch erst wieder 1 Jahr halten oder kann ich die dann direkt in Fiat wandeln?

Kannst Du. Versteuern tust Du ja nur den Gewinn. Wenn Du also einen Altcoin mit einem Wert von 100 EUR in BTC (mit einem Wert von 100 EUR) in Fiat mit einem Wert von 100 EUR umtauschst, ist das steuerfrei. Wenn der BTC jedoch zwischen Umtausch von Alt zu BTC und BTC zu Fiat noch einmal steigt, musst du diese Steigerung versteuern, wenn du den BTC nicht mehr als 1 JAhr gehalten hast.

Bei mir wird das eine einzige Katastrophe, sollte ich oder sonst jemand verscuhen alle Transactionen nachzuverfolgen, die von mir getätigt wurden, seit ich denBTC entdeckt habe.
Das dürfte das Finanzamt wenig interessieren.
Quote
Alle meine BTC habe ich auf Bitcoin.de gekauft und verkauft. Das werde ich auch in Zukunft beibehalten. Mein Plan ist es mit dem Finanzamt zu sprechen (sobald ich für mehr Fiat verkauft als gekauft habe) und anbieten bzw. fragen, ob ein Vergleich von Einkauf zu Verkauf ausreicht. Die Gewinndifferenz wäre dann der zu versteuernde (ohne Haltenachweise auch gerne zum Höchstsatz).

Wenn Du überhaupt etwas versteuerst, du die Ein- und Ausgänge von bitcoin.de einreichst und jährlich ausschüttest, dürfte das dem Finanzamt recht sein und die würden sich über die "Vereinfachung"  sogar freuen.

Wenn Du allerdings in 2013 BTC kaufst, 2 Jahre wild spekulierst und dann Ende 2015 sagst, die Spekulationsfrist ist überschritten, wird das Finanzamt zu recht motzen.
Quote
Ansonsten bin ich sehr gespannt auf einen anderen Lösungsvorschlag von Seite des Finanzamts, weil wir uns hier wirklich im "Neuland" befinden.
So wie das sonst auch funktioniert, jede Bewegung muss aufgezeichnet werden. Wenn es mich nicht täuscht, hatte conyo (Levin Keller) so etwas automatisiert versucht. Er ist damit leider nur 5 Jahre zu früh, weil im Moment eh so gut wie niemand diese Transaktionen versteuert.
528  Local / Altcoins (Deutsch) / Re: IOTA - Erste blockchainlose Kryptowährung designed für das Internet der Dinge on: June 01, 2016, 07:51:24 AM
Is mir scheiss egal, die wichtigen Leute mit denen er verhandelt halten sich nicht im Bitcointalk Forum auf Roll Eyes , ziehmlich abwertend und kurz gedacht für meinen Geschmack.

Für mich auch.

Ich hatte schon an anderer Stelle geschrieben, dass mich das von einem Invest abgehalten hat.

Ich hatte allerdings gehofft, dass die beiden Unterstützung von Dominik Schiener bekommen. Dominik hatte ich schon kontaktiert und Support angeboten. Das hat Dominik erst einmal dankend und unverbindlich angenommen, aber solange es die Foundation nicht gibt, wird Dominik wohl auch nicht so richtig mit IOTA aktiv werden.

Ich denke, IOTA hat das Zeug einen weiteren Meilenstein in den Cryptowährungen zu setzen. Vermutlich wird ihn aber das gleiche Schicksal erleiden, wie Crypti: Irgendwer greift die gute Idee auf und setzt sie richtig um.
529  Local / Altcoins (Deutsch) / Re: Fragen zu DAO on: May 27, 2016, 08:58:31 AM
Hast du das mal im englischen Thread erwähnt / per PM an die Entwickler gefragt?

So, ich habe vor 2 Tagen im dao.hub Forum einem gewissen FelixA eine private Nachricht geschickt und ein bisschen meine Auffassung ausgeführt.

Bisher allerdings noch kein Feedback. Ich habe leider keinen direkten Kontakt. Wenn FelixA der Falsche ist, oder jemand von Euch Kontakt zu einem (deutschsprachigen) Verantwortlichen von DAO hat, würde ich mich über ein bisschen Networking freuen.

Quote
also was investitionen in DAO anbelangt, erschließt sich mir der sinn nicht wirklich.

Das wäre das erste Mal, dass man mit relative wenig Aufwand seine Cryptocurriencies in operative Unternehmen investieren könnte. Bisher kann man fast nur auf Kursschwankungen spekulieren. Das wäre schon ein sehr großer Schritt nach vorne.

Das DAO-Konzept bietet darüber hinaus Pseudonymität und ist sehr sehr simpel gehalten.

Allerdings sehe ich auch sehr große rechtliche Bedenken und auch betriebswirtschaftliche (aufgrund der "anonymen" demokratischen Abstimmung).

Ich hab im Moment noch einen Aufsatz über BTC in der Pipeline, aber in ca. 1 Monat oder so wollte ich mal eine rechtliche Würdigung zu DAOs schreiben. Da ist bei erstem Anschauen m.E. viel im argen :-(
530  Local / Altcoins (Deutsch) / Re: OneCoin? on: May 27, 2016, 08:51:14 AM
Welcher Nachweis? Wenn ich eine Gewinnsteigerung verspreche, für die es keine Anhaltspunkte gibt, dass sie jemals passieren könnte, reicht das.

Bei den sonstigen MLM ist es ja so, dass man die Verdienste der Upliner anpreist. Und diese gibt es ja real, weil die Deppen der downline fleissig zahlen.

Beim OC müssen jedoch im Coin die Faktoren vorliegen. Und hier wurde m.E. nichts unternommen, was eine solche Gewinnentwicklung erwarten ließe. Daher würde mir das reichen als "ins Blaue hinein".
531  Local / Altcoins (Deutsch) / Re: OneCoin? on: May 26, 2016, 08:43:02 AM

4. Die Gewinnversprechen "ins Blaue" sind so gesehen kein Betrug, da dir bei Vertragsunterzeichnung nichts garantiert wird. Nicht bestreitbar ist, dass sehr aggressiv geworben wird, das war im MLM aber schon immer so, auch mit den Gewinnversprechen.


Entschuldigung für die späte Antwort. Doch, wenn ich ohne irgendwelche Anhaltspunkte Versprechen mache, nehme ich den Nichteintritt billigend in Kauf und bin im Bereich bedingten Vorsatzes hinsichtlich der Täuschung.
532  Local / Announcements (Deutsch) / Re: [ANN][LISK] Lisk | ICO | Dezentrale Anwendungen & Sidechain Plattform on: May 25, 2016, 06:40:57 AM
Das ist halt ein gerundeter Wert. In Wirklichkeit ist Lisk von 447 auf 0,0005 gesunken. Das sind - 99,99999 %

447 BTC?? wer kauft den zu dem Preis Lisk?
533  Local / Anfänger und Hilfe / Re: rechtliche Frage on: May 24, 2016, 01:42:39 PM
Na wenn man in Deutschland schon so weit gekommen sein sollte dass Kinder keine Geschenke mehr bekommen dürfen nur weil die Eltern arm sind dann wäre das sehr arm für Deutschland.

Bitte nicht verdrehen. Natürlich darf man Geschenke bekommen.

Es ist nun einmal so, dass man ALG II subsidiär nur bei Bedürftigkeit bekommt (die Tochter bekommt es über die Mutter ja auch) und wenn sie aufgrund anderer Quellen nicht mehr bedürftig ist, wird das ALG anteilig gekürzt.

Geschenke, die sozialüblich sind, fallen bei fiskalischer Betrachtung idR. raus. D.h. wenn jemand eine Flasche Wein, Blumen, Buch usw. mitbringt, wird keine Kürzung vornehmbar sein, aber alles was mehr als 50 EUR ist und hier insbesondere Bargeld kann angerechnet werden.
534  Local / Altcoins (Deutsch) / Re: Diskussionen zur Steuerlast aus Altcoin-Gewinnen on: May 24, 2016, 11:57:11 AM
ich will nichts falsches sagen, aber ich halte es für logisch das der Freibetrag von 801€ auch für den Handel mit BTC gilt. Vielleicht hat ja unser Lisk Iudica ein paar genauere Angaben, er müsste es gegebenenfalls genauer wissen.
Ich bin noch bei den Abgabpflichtigen 25%, die Börsengebühren sind sekundär.

Der Freibetrag von 801 EUR gilt nur bei Kapitaleinkünften nach § 20 EStG. Spekulationsgewinne aus Coins werden aber nach § 23 EStG versteuert. Diese sind bis zu eine Betrag von 600 EUR steuerfrei - § 23 III S. 5 EStG -.

Ansonsten stimmt das, was momimaus gesagt hat. Die einjährige Haltefrist bezieht sich auf die individuellen Coins. Jeder Wechsel (Altcoin zu Altcoin/BTC/Fiat/Edelmetall) ist eine Gewinn-/Verlustrealisierung und damit steuerwirksam.
535  Local / Altcoins (Deutsch) / Re: Fragen zu DAO on: May 24, 2016, 11:33:46 AM
Es gibt für Firmen nicht nur den Standort Deutschland.

Das würde grob(!) für alle Firmen gelten, die im europäischen (und wohl auch amerikanischen) Markt Finanzmittel geworben haben und dort auch tätig werden würden:

Werbe ich in einem bestimmten Land für Kapital, muss ich mich auch deren gesetzlichen Regelungen unterwerfen. Dies gilt unabhängig von dem Standort meines Unternehmens.

Wenn ich z.B. eine deutsche Website erstelle, indiziert das erst einmal, dass ich dem deutschsprachigen Markt (BRD, A, CH, L) erreichen will. Daher muss ich mich dann diesen Regularien unterwerfen (die in Europa recht ähnlich sind).

Wenn man natürlich auf diese Märkte verzichten kann, oder die Ausnahmetatbestände erfüllt, funktioniert DAO wunderbar.

Hast du das mal im englischen Thread erwähnt / per PM an die Entwickler gefragt?

Leider nicht, als das mit dao hoch kam, war ich in Moskau bei waves. Außerdem kann ich denen (dao.hub) auch keine Lösung für "shares" anbieten. Bisher habe ich nur Lösungen für "coins" entwickelt und umgesetzt. Ich habe zwar schon ein paar Fortschritte hinsichtlich "shares" gemacht, aber das ist noch nicht marktgängig und recht restriktiv.

Darüber hinaus dürfte das die Initatoren von Dao.hub wenig interessieren. Zum einen wird es wohl noch ein paar Jährchen dauern, bis BaFin & Co. sich der Sache annehmen und dann trifft es ja nicht DAO selbst, sondern die Startups, die sich dem Kapital von DAO bedienen.
536  Local / Altcoins (Deutsch) / Re: Fragen zu DAO on: May 24, 2016, 07:38:54 AM
Oder aber DAO flopt und keiner weiß was er mit seinen ETH machen soll so dass es zu einem enormen dump kommen wird...

Im Moment sind DAOs nicht gesetzeskonform mit den europäischen Regelungen (KWG, Kleinanlegerschutz, Prospektpflicht etc.). Ich habe hierfür noch keine befriedigende Lösung gefunden.

Da slock.it aus rechtlichen Gründen seine IPO verschoben hat und wie ich es verstanden habe, die Jungs hinter dao zumindest teilidentisch mit slock.it sind, denke ich, dass die ebenfalls noch keinen Schritt weiter sind als ich.

Daraus folgere ich, dass in dem Moment, wo ein Unternehmen die Parallelwelt der cryptocurriencies verlässt und somit in den Focus der BaFin etc. gerät, werden die Probleme (bis zur Strafbarkeit der CEO/Vorstände) anfangen.

Die DAO.hub-Lösung in der jetzigen Form wird daher als Kapitalisierungsmöglichkeit für Unternehmen fast unmöglich werden. Alleine schon aus diesem Grunde müsste es floppen.
537  Local / Altcoins (Deutsch) / Re: OneCoin? on: May 04, 2016, 05:43:18 PM

Ich komm aus dem MLM-Geschäft, das Vertriebssystem ist legal, Standard-MLM, da es aber ein illegales Produkt vertreibt/bewirbt bzw. dessen Verbreitung vorantreibt, ist der Vertrieb auch illegal. Ein Drogengroßhandel unterscheidet sich ja auch nicht wirklich von normalem Großhandel, ist aber trotzdem nicht erlaubt.

Seid wann sind Token illegal? Zumindest in Deutschland. OC ist technisch in dem Punkt vergleichbar mit anderen coins. Zumindest habe ich bisher nichts anderes finden können.

Und Token sind grds. handelbare Güter. Das die meisten Werber und auch OC umter der Aufsicht der BaFin stehen müssten und man sich ohne einer solchen Erlaubnis strafbar macht, steht auf einem anderen Blatt.

Die grds. Strafbarkeit von OC liegt in meinem Augen in dem Gewinnversprechen"ins Blaue" hinein. Hier ist für mich die Grenze zum Betrug überschritten.
538  Local / Altcoins (Deutsch) / Re: Wer kann mir einen Altcoin inkl. vBulletin 4.2.3 Implementierung erstellen? on: May 04, 2016, 06:44:01 AM
Schau dir mal Lisk an. Das, was du machen willst, ist deren Zielgruppe. Schau mal, ob du auf deren Forum einen Dapp Entwickler findest. Vielleicht supported dich Max auch als early adopter.

Eigener Coin ist m.E. zu aufwendig. Coloured coins + NXT mag ich nicht so, weil du dann für eine Transaktion immer 2 Arten für coins brauchst.
539  Local / Altcoins (Deutsch) / Re: OneCoin? on: May 04, 2016, 06:23:50 AM
Irgendwie isses auch komisch, dass Christoph Bergmann für seinen Artikel abgemahnt wurde und eine Unterlassungserklärung unterschreiben musste o.O

Sehr wahrscheinlich, weil onecoin kein Schneeball-/Ponzi-System ist.

OC sieht zwar verdammt danach aus, ist aber wahrscheinlich wohl nur Betrug.
540  Local / Anfänger und Hilfe / Re: rechtliche Frage on: May 03, 2016, 05:36:18 PM
Nun ja, zufluss heißt rechtl./wirtschafl. Verfügungmacht. Die habe ich bei einem Geschenk (opa beispiel) aber nicht bei geliehenem Geld.

Zu der Ausgangsfrage. Nachfrage dürfte es bestimmt geben. Wenn du regelmäßig kaufst und verkaufst und es nicht eigene Vermögensverwaltung ist, bist du auch aufsichtspflichtig. Gewerbe dürfte ebenfalls schnell erreicht sein. Geldwäsche ist theoretisch ein Problem, aber bei den Beträgen bist du wahrscheinlich nicht Zielgruppe.

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