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1  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: November 29, 2018, 07:30:17 PM
Hallo an alle, ich hätte hier auch mal eine Frage zum Thema Steuern und der Nachweisbarkeit.

Gibt es hier jemanden unter euch, der sich Bitcoins mit Bargeld gekauft hat und diese nach Einhaltung der einjährigen Haltefrist nun gerne auf sein Bankkonto auszahlen lassen würde, oder genau dieses Szenario schon durchlaufen hat? Aktuell habe ich nicht vor zu verkaufen, habe allerdings einen Teil meiner Coins mit Bargeld erworben. Wie sieht es da mit der Nachweisbarkeit aus, wenn ich in Beispielsweise 3 Jahren sagen würde, ich will diese nun verkaufen und auf mein Bankkonto auszahlen lassen? Ich könnte nachweisen zu welchem Kurs ich wieviele Coins erworben hab und dass ich sie nicht bewegt habe, allerdings weiß ich nicht wie es da mit dem Thema Geldwäsche aussieht? Ich habe ja keinen Beleg über den Kauf der Coins. Mein Anteil der mit Bargeld gekauften Coins beträgt zwar nur einen Betrag im unteren vierstelligen Bereich, würde aber doch gerne wissen, was denn wäre, falls daraus einmal beispielsweise 70k werden würden? So wie ich es verstehe, ist die Bank bei Zahlungen ab 50k dazu verpflichtet, einen Nachweis zu fordern um diesen bei Bedarf dem Finanzamt vorlegen zu können. Reicht dann einfach die Transktion auf der Blockchain? Immerhin beweist das ja nicht, dass ich die Coins mit "sauberem" Geld gekauft habe? Oder müsste hier das Finanzamt beweisen, dass es sich um Schwarzgeld gehandelt hat. In meinem Fall waren es einfach Ersparnisse, die ich noch nicht zur Bank gebracht habe und dann eben vor hatte, diese in Krypto's zu investieren und nicht extra den Umweg über die Bank gehen wollte.

Bereue schon länger das Geld nicht einfach bei der Bank eingezahlt zu haben um damit dann über eine Börse zu kaufen. Dann wäre ja der Nachweis klar und deutlich.

Würde mich über eine Antwort wirklich sehr freuen!

Danke schon mal im Voraus!




Grundsätzlich ist das doch der einfachste Fall. Irgendwo must du die doch gekauft haben also z. B. Über coin mama und western union oder Sonst wie... Ich habe von diesen Käufen auch nur eine Mail über die Transaktion und keinen Kontoauszug oder ähnliches. Habe Nicht mal eine wallet Adresse die ich angeben könnte, da alles so lange her dass es diverse online wallets und so gab.

In dem Fall reicht dann ein eigenbeleg über den Kauf und falls du hast eine ausgedruckt Email. Wobei du must ja auhh nur im Falle der Nachfrage agieren. Also meine Bank hat mich gefragt woher das Geld kommt und ich habe denen erklärt 2014 gekauft und seit dem nichts gemacht. Das hat denen gereicht und es kam auch keine weiteren nachfragen. Zudem hast du dir auch nichts zu Schulden kommen lassen. Ich hatte aber auch bedenken vorher... War aber alles kein Thema. Versuche nur die coins über eine Europäische Börse zu verkaufen, damit es per Sepa transferiert wird. Geldwäsche und so haut eh nur rein wenn das Geld aus dem EU Ausland kommt..

Edit: hier ein link zu dem EU Geldwäsche gesetzt:

https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/geldwaeschegesetz

Es scheint sich eher auf Bargeld Einzahlungen zu konzentrieren. Wenn du mit einem EU Partner handelst und der dir. Das überweist, wirst du keine Probleme haben.
2  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: September 19, 2018, 11:15:53 AM
Hallo Leute,

bei mir kommen nach der ein oder anderen Immobilienanschaffung die Fragebögen vom Finanzamt reingeflattert, so dass
ich mir etwas Sorgen mache ob die sich nicht interessieren, wo das Geld herkommt. Vielleicht hat jemand grade Lust, mich
etwas zu beruhigen. Ich gehe davon aus, es ist eine super Standard-Frage..

Ich habe dieses und letztes Jahr ein paar Coins (BTC + Alt) ausgecashed. Diese Coins stammen:
- von eigenem Mining zu Zeiten als BTC bzw. das Altcoin noch sehr wenig wert war (über mittlerweile tote Miningpools wie deepbit)
- Mtgox (Screenshots hatte ich mir damals leider nicht ausgedruckt)
- Bitcoin.de (Screenshots ausgedruckt, aber leider geht es hier nur um ca. 10% meines Stash)

Dass die Coins seit über einem Jahr auf von mir kontrollierten Adressen lagen, kann ich problemlos nachweisen (geswipede
Paperwallets sind zum Glück noch vorhanden, diese wurden vor ca. 2 Jahren befüllt und vor wenigen Monaten bei Kraken ausgecashed).
Da ich die Coins zwischendurch mal auf diversen Börsen hatte etc. kann man sie aber vermutlich nichtmehr bis zu deepbit oder mtgox zurückverfolgen.

Was meint ihr? Bin ich damit auf der sicheren Seite? Was könnte schlimmstenfalls passieren?



Hört sich schlüssig an. Da du mehrere Immobilien gekauft hast, gehe ich mal von etwas mehr als 10k€ aus Smiley Glückwunsch dazu!

Ganz ehrlich, wenn du dich unsicher fühlst, würde ich zum Steuerberater gehen oder einen Steueranwalt, der sich kümmert. Die Kosten sind relativ gesehen gering und als privat Mensch wird man gerne vom Fa hinter den Tisch gezogen...
3  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: September 08, 2018, 10:17:02 PM

Laienmeinung: Zur Frage, ob VERLUSTE geltend gemacht werden können, verweise ich auf § 22 Nr. 3 Satz 4 EStG. Mmn nach können auch hier wieder nur innerhalb der gleichen Einkunftsart (horizonzal) Verluste im gleichen Kalenderjahr geltend gemacht werden.

§ 22 liest sich ganz furchtbar für jeden, der gerade weiß, dass "Jura" nicht nur ein Zeitalter ist.

Ich zitiere mal, was ich als "Nr. 3 Satz 4" identifiert habe:
 
Die Verluste mindern jedoch nach Maßgabe des § 10d die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in dem unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Leistungen im Sinne des Satzes 1 erzielt hat oder erzielt; § 10d Absatz 4 gilt entsprechend;

Bis hier habe ich das Gefühl, mitzukommen.

Heißt doch, dass Verluste, die 2018 entstehen mit den (bereits mit der Steuererklärung für 2017 angegebenen) Gewinnen -rückwirkend- verrechnet werden kann, oder?
____________________________

Also kommen wir zu § 10d Absatz 4:

Bei der Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags sind die Besteuerungsgrundlagen so zu berücksichtigen, wie sie den Steuerfestsetzungen des Veranlagungszeitraums, auf dessen Schluss der verbleibende Verlustvortrag festgestellt wird, und des Veranlagungszeitraums, in dem ein Verlustrücktrag vorgenommen werden kann, zu Grunde gelegt worden sind; § 171 Absatz 10, § 175 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und § 351 Absatz 2 der Abgabenordnung sowie § 42 der Finanzgerichtsordnung gelten entsprechend.

Und hier bin ich -geistig- raus.

____________________________

Wie ist es denn jetzt im konkreten Beispiel?

2017: 10.000 EUR Gewinn durch Kryptotrading erzielt, angegeben, vom FF zum Jahresgehalt (nicht selbstständige Arbeit) addiert, entsprechend versteuert, bezahlt alles gut.

2018:  5.000 EUR Verlust durch Kryptotrading erzielt - "-5.000 EUR" in die Zeilen 41-47 in Anlage SO bei Steuererklärung für 2018, wird vom Jahresgehalt (nicht selbstständige Arbeit) abgezogen

So wäre es - eindimensional - logisch & fair.

Aber hey... so einfach wird es wohl nicht sein - oder?

Nein es wird nur zwischen gleichen Einkommensarten gerechnet. Crypto Verlust kann nur gegen Crypto Gewinn gerechnet werden. Ich habe oben einen Link gepostet. Da steht alles.

Bei dir: deine 5000€ Verlust werden gegen deine 10000€ Gewinn gerechnet. Du wirst also die Hälfte der Steuerzahlung zurück erhalten. Nennt sich Verlustrücktrag...
4  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: September 02, 2018, 02:54:25 PM
Aber im Endeffekt auch kein Beinbruch, da du deine Verluste aus diesem Jahr einfach gegen die Gewinne aus 2017 gegenrechnen kannst. Im Endeffekt schuldet du nur die komplette Differenz.
Ja aber das bringt mir doch nur was wenn ich über meinen versteuerten Gewinn komme?
Wenn ich 2018 Verlust gegenüber meinem verstreuten Gewinn 2017 mache kriege ich die Differenz an gezahlten Steuern doch nicht zurück?

Doch deine Verluste des Folgejahren kannst du gegen den Gewinn im Vorjahr geltend machen! Das nennt sich Verlustrücktrag und ist auf das vorherige Jahr anwendbar.
Natürlich must du erst die Steuer für 2017 abgeben. Daraus ergibt sich eine Steuerschuld. Dann an Januar kannst du die Erklärung für 2018 abgeben und du kannst den Verlust aus 2018 gegen 2017 zurücktragen.

Verluste können jedoch innerhalb des § 23 EStG nach Maßgabe des § 10d Abs. 1 Satz 5 EStG zeitlich vor- oder zurückgetragen werden, d. h. Verluste können historische und zukünftige Gewinne mindern. Zeitlich begrenzt ist der sog. Verlustrücktrag auf das vorangegangene Jahr. Ein Verlustvortrag unterliegt hingegen keiner zeitlichen Begrenzung und damit kann man ihn unbegrenzt in der Zukunft nutzen.

Das Funktioniert natürlich nur bei gleichen Einkunftsarten! Also du kannst keine Devisen Verluste gegen Crypto Gewinne geltend machen.

Ich rate zu einem Steuerberater! Der kann das händeln und es lohnt sich. Meiner hatte auch keine Ahnung. Von crypto, aber er weiß wie man mit dem Fa umgeht...

Edit: hier ist es schön beschrieben :

https://cryptotax.io/de/steuerliche-behandlung-von-verlusten-bei-kryptowahrungen/
5  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: August 30, 2018, 06:18:32 PM
@qwk
Ich habe mich wohl zu unpräzise ausgedrückt, deine Aufzählung ist genau das was ich gemeint habe.
Aber wie passen deine
Quote
Alle weiteren Möglichkeiten, mittels Aufstellung einzelner Trades einen "genaueren" Gewinn zu ermitteln, dienen ausschließlich dazu, deine Steuerlast vielleicht ein wenig zu senken (weil du z.B. für einen Teil deiner Coins Steuer-"freiheit" wegen Haltefrist erreicht hast).
und B4rfs Aussage
Quote
Aber du hast richtig erkannt das man trotz hoher Steuern die gezahlt werden müssten kein Gewinn mehr haben könnte. Und daher verkaufen zum Jahresende viele die Coins welche seit dem Einkauf im Preis gesunken sind um die Verluste noch im selben Jahr geltend zu machen und mit den Gewinnen zu verrechnen.
zusammen?

Also nochmal, wenn mein Gewinn laut der Berechnung per Trade am 31.12.17 höher ist als meine reelle Differenz 01.01.17->31.12.17 muss ich dann Steuern nach der Trade-Berechnung zahlen oder kann ich auch die Differenz nehmen?

Das ist eigentlich ganz einfach. Wenn du am 31.12 einmal trades und alles meinetwegen von ETH in btc tauschst, dann hast du genau deine Differenz realisiert. Alles über das ganze Jahr gerechnet wird genau den Betrag ergeben.

Wenn du diese Realisierung aber nicht entsprechend gemacht hast, sondern dein letzter Trade z. B. MITTE Dezember zum Hochpunkt gemacht hast und dann gehalten hast, dann gilt leider der letzte Trade. Welcome to the Club und lerne deine Steuern zu steuern und klug zu traden!

Aber im Endeffekt auch kein Beinbruch, da du deine Verluste aus diesem Jahr einfach gegen die Gewinne aus 2017 gegenrechnen kannst. Im Endeffekt schuldet du nur die komplette Differenz.
6  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: July 19, 2018, 01:54:05 PM
Auf btc-echo (https://www.btc-echo.de/verlaengerung-der-spekulationsfrist-von-kryptowaehrungen-auf-10-jahre/) gibt es einen Gastkommentar von cryptotax bezüglich der Verlängerung der Spekulationsfrist auf 10 Jahre gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG.

Sie geben einige Gründe an, weshalb sie einer Verlängerung nicht zustimmen.
Quote
Unter Berücksichtigung der dargelegten Argumente sollte eine Verlängerung der Spekulationsfrist durch Einnahmen aus Kryptoassets regelmäßig unbegründet sein. Die Fristverlängerung versteht sich als Missbrauchsbekämpfungsvorschrift, welche ferner aus einem konkreten Steuersparmodell geboren wurde. Da Kryptowährungen keinem substanzbedingten Wertverfall unterliegen, ist eine Ausgestaltung als Steuersparmodell unmöglich. Hinzu kommt, dass potentielle Erträge in vielen Fällen nicht auf den Einsatz des Wirtschaftsguts, sondern auf systembedingte Leistungsangebote zurückzuführen sind.

Aber wie es so ist, setzen sie sich nicht 100%-ig fest. Denn sonst hätten sie diesen Satz am Ende ausgelassen:
Quote
Bei signifikanten Investitionsbeträgen ist es jedoch aus Risikogesichtspunkten durchaus ratsam, eine rechtsverbindliche Auskunft gemäß § 89 AO vor Beginn der Tätigkeit einzuholen.


Ich würde mich wirklich mal über Rückmeldungen von Usern freuen, die ihre Bescheide schon bekommen haben.

Ich hab meinen Steuerbescheid schon vor einigen Monaten erhalten. Es wurde ohne Rücksprache alles akzeptiert. Ich habe lediglich einen Anfangswert und Endwert eingetragen mit Datum 01.01 und 31.12,
die Einzeltrades hätte ich in Excel da bei Rückfragen. Aber keiner kam auf mich zu... Ich denke die dachten sich... nehmen wir lieber mit das Geld bevor er noch steuerfrei ist... immerhin ging es um einen sehr hohen Betrag.

Darf man fragen wie hoch die Steuer ausgefallen ist? Hoch ist so relativ... Für einige sind ein paar tausend hoch... Reicht auch ob 6stellig oder weniger
Habe irgendwie Angst dem fa plötzlich einen enormen peak im Jahreseinkommen anzugeben...

Vielen Dank

Höherer 6 stelliger Bereich welcher gezahlt werden musste.
Und wovor hast Du Angst? Wenn Du alles angibst ist es doch kein Problem. Angst haben heisst immer man hat Dreck am stecken. Das rieche ich sofort  Cool

Nein kein Dreck am stecken! Habe nir Respekt vor dem Finanzamt, da ich weiß was es bedeutet, wenn die Prüfung machen.
Es ist wie andere schreiben. Wenn ich jahrelang quasi unter 100k Einkommen habe, aber dann plötzlich das 5fache angebe, dann klingelt da ja bestimmt eine Glocke.

Meine Geschichte ist wasserdicht und echt. Habe nur halt nur noch begrenzt Nachweise über Einkäufe von 2014 und 2015, da es die Börsen nicht mehr gibt und ich halt nur Excel Listen geführt habe. Selbst coinmama und Western Union konnten mir keine Belege mehr dazu ausstellen, da es Systemumstellungen gab und keine Daten mehr vorhandenen. Also quasi ist alles Eigenbeleg und ich möchte natürlich so wenig wie möglich bezahlen. Leider Kopflos getraded letztes jahr und daher muss ich steuern zahlen.
Aber bin auch beim Berater dieses Jahr. Er hat zwar keine crypto Erfahrung aber besser als privat abzugeben. Da ist dann ja zumindest gesichert, dass alles korrekt geprüft wurde.

Vielen Dank. Wahrscheinlich mache ich mir umsonst sorgen.
7  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: July 17, 2018, 09:18:26 PM
Auf btc-echo (https://www.btc-echo.de/verlaengerung-der-spekulationsfrist-von-kryptowaehrungen-auf-10-jahre/) gibt es einen Gastkommentar von cryptotax bezüglich der Verlängerung der Spekulationsfrist auf 10 Jahre gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG.

Sie geben einige Gründe an, weshalb sie einer Verlängerung nicht zustimmen.
Quote
Unter Berücksichtigung der dargelegten Argumente sollte eine Verlängerung der Spekulationsfrist durch Einnahmen aus Kryptoassets regelmäßig unbegründet sein. Die Fristverlängerung versteht sich als Missbrauchsbekämpfungsvorschrift, welche ferner aus einem konkreten Steuersparmodell geboren wurde. Da Kryptowährungen keinem substanzbedingten Wertverfall unterliegen, ist eine Ausgestaltung als Steuersparmodell unmöglich. Hinzu kommt, dass potentielle Erträge in vielen Fällen nicht auf den Einsatz des Wirtschaftsguts, sondern auf systembedingte Leistungsangebote zurückzuführen sind.

Aber wie es so ist, setzen sie sich nicht 100%-ig fest. Denn sonst hätten sie diesen Satz am Ende ausgelassen:
Quote
Bei signifikanten Investitionsbeträgen ist es jedoch aus Risikogesichtspunkten durchaus ratsam, eine rechtsverbindliche Auskunft gemäß § 89 AO vor Beginn der Tätigkeit einzuholen.


Ich würde mich wirklich mal über Rückmeldungen von Usern freuen, die ihre Bescheide schon bekommen haben.

Ich hab meinen Steuerbescheid schon vor einigen Monaten erhalten. Es wurde ohne Rücksprache alles akzeptiert. Ich habe lediglich einen Anfangswert und Endwert eingetragen mit Datum 01.01 und 31.12,
die Einzeltrades hätte ich in Excel da bei Rückfragen. Aber keiner kam auf mich zu... Ich denke die dachten sich... nehmen wir lieber mit das Geld bevor er noch steuerfrei ist... immerhin ging es um einen sehr hohen Betrag.

Darf man fragen wie hoch die Steuer ausgefallen ist? Hoch ist so relativ... Für einige sind ein paar tausend hoch... Reicht auch ob 6stellig oder weniger
Habe irgendwie Angst dem fa plötzlich einen enormen peak im Jahreseinkommen anzugeben...

Vielen Dank
8  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: July 09, 2018, 06:05:13 PM
Hallo zusammen,

Auch wenn sich meine Frage eigentlich aus der Logik von "First-In-Fist-Out" selbst erklären sollte, möchte ich zur Sicherheit noch einmal hier posten.
Bei den Rechenbeispielen zu FIFO wurde hier bisher immer über den Kauf-/ Verkauf ganzer Coins geschrieben.
Mit anteiligen Beträgen sollte es sich doch genauso verhalten?

Ich kaufe mir zu verschiedenen Zeitpunkten jeweils Anteile eines Bitcoins.

Meine Wallet weist die folgenden Transaktionen auf:

01.07.2017; +0.5 BTC
05.07.2017; +0.3 BTC
30.07.2017; +0.2 BTC


Nun will ich den Bestand steuerfrei veräußern:
Ich könnte insgesamt ab dem 02.07.18 über 0.5 BTC verfügen,  
ab dem 06.07.18 über 0.8  
und ab dem 31.07.18 über 1.0?

Ist das so korrekt?

Wie hast du die denn halbiert bekommen??? Cheesy
9  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: June 15, 2018, 06:03:24 PM
Hab ich das so richtig verstanden (zahlen fiktiv)

-Kaufe heute bitcoins für 10000 euro
-Schicke sie direkt zu binance am gleichen Tag und kaufe dort zwei verschiedene Altcoins, beide  im Wert von 5000euro.
-Halte diese Altcoins für über 1 Jahr und in dieser Zeit verdreifachen und vervierfachen sie sich.
-Tausche sie dann wieder gegen bitcoin und verkaufe die bitcoins am gleichen Tag und lasse mir Euro auszahlen..

Somit wäre der komplette Gewinn steuerfrei? Ebenso das eintauschen in Altcoins Bzw bitcoin ist steuerfrei da es immer direkt am gleichen Tag geschieht?

Danke schon mal Smiley

Ja im grunde schon. Es sei denn während der Phase der Transaktionen steigt btc so stark, dass du über 600€ gewinm damit kommst... Aber selbst dann wäre die steuer eher als marginal anzusehen...

10  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: June 15, 2018, 02:28:31 PM
Der Blockchain Bundesverband hat ein paper veröffentlicht, welches sich über die entsprechenden Definitionen (Security, Utility und Cryptocurrency Token) in Deutschland vs. Europa befasst. Ich persönlich komme die nächsten Tage nicht dazu, da genauer reinzuschauen. Aber beim schnellen Überfliegen scheint es interessant zu sein.

https://bundesblock.de/wp-content/uploads/2018/02/180209_Statement-Token-Regulation_blockchain-bundesverband.pdf


Interessant! Aber im Endeffekt auch nur ein Arbeitspapier, welches ähnliche Aussagen macht wie bei der SEc.

Btw. Ich hoffe hier noch auf Erfahrungen und Antworten der verschiedenen FA zu den abgegebenen Erklärungen. Bin echt gespannt wie das gehandhabt wird. Ob nachfragen kommen oder das meiste so durchgewunken wird...

Ich persönlich reize noch das Jahr bis zum Ende aus per Steuerberater....

Schönes Wochenende euch allen!
11  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: May 28, 2018, 07:34:38 PM
Hat dazu jemand was?

Ja, mit einem Shapeshift-Tausch beginnt eine neue Haltefrist.

Is genauso, als wenn Du die Coins für Euros verkaufen würdest, damit endet dann logischerweise auch die aktuelle Haltefrist der Coins.
Kaufst Du für die Euros (oder in Deinem Beispiel Moneros) dann wieder Coins, gilt für die neuen Coins natürlich auch ne neue Haltefrist (wobei in Deinem Beispiel schon für die Monreos ne neue Haltefrist gilt).



Mist. Dann ist es ja völlig egal, ob ich sofort nach Kauf über shapeshift und Monerowallets anonymisiere oder erst nach der Haltefrist Darlegen muss ich es dem FA evtl. so oder so.

Was ist mit Mixen? Beginnt da die Haltefrist auch neu?

Hm, beim Mixen tauschst du Coin x gegen Coin x. Das ist für mich wie einen Zehner in 2 Fünfer wechseln. Es gibt nie einen Gewinn, soviel ist klar. Aber für FiFo wäre es vlt wichtig. Deine persönliche Haltefrist wird real gesehen zurückgesetzt, aber ob es rechtlich auch so ist? Die Frage ist wohl, ob das Mixen eine Veräußerung nach § 23 EStG darstellt. Als Laie tendiere zu nein. Wird dir jetzt aber nicht wirklich helfen.  Cheesy

Ich denke auch. Vor allem erhält man doch auch gar keine Nachweise über den Verlauf des Mixvorganges.
Warum solltest du das denn überhaupt angeben, wenn du am Ende eh dieselbe Anzahl an coins hast? Im Grunde hast du doch den Nachweis von wallet A und den Eingang der Coins auf Wallet B... Beides private Keys evtl auch. Von daher. Denke nicht dass die dann noch die Tx ID haben wollen...

Ich hatte auch eine Menge Wallets im Laufe der Jahre. Zwischen Börse, full Client, mobile Client und Börse hin und her und neue keys angelegt. Ich kann das alles im Nachgang auch nicht mehr rekonstruieren aber am Ende geht alles sauber auf. Wo soll da ein Problem entstehen?

12  Local / Deutsch (German) / Re: Finanzamt sagt FIFO ist anzuwenden on: May 27, 2018, 12:56:39 PM
Danke für deine ausführliche Antwort WaramBuffet. Habe meine LIFO Verluste angegeben, jetzt heißt es abwarten Smiley

Hallo gisi,

Nur aus Interesse... Gab es da schon eine Rückmeldung? Smiley

Gruß
shahim
13  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: May 27, 2018, 12:43:35 PM
Ich hätt ne Frage an die Experten hier Smiley

Ich gebe meine Tradingliste zur StErklärung mit dazu, die Berechnungen basieren auf LiFo.
Sollte ich das unbedingt kennzeichen das nach LiFo berechnet wurde, oder nur auf nachfragen des Prüfer‘s aüssern ?

Oder gibt es bereits eine gesetzliche Grundlage zum FiFo Zwang ??

Hallo,

Das Thema ist ja heiß diskutiert hier. Teilweise wird von Fifo Zwang nach Estg §23 gesprochen. Wobei dort eindeutig steht, dass es bei Fremdwährungen anzuwenden ist. Aber Coins sind ja KEINE Währungen!

Mein Stb hat mir gesagt ich habe die wahl zwischen Fifo und Lifo als Verbrauchsfolgeverfahren. Man muss es nur durchgehend weiter nutzen! Also ein Wechsel ist nicht mehr möglich. Er meinte Fifo sei doch viel praktischer, aber als Trader ist Lifo natürlich wesentlich vorteilhafter...
Aussage war dirt einfach per Lifo berechnen. Keine Tabelle einreichen, sondern nur die Einträge in der S0 machen und abwarten ob nachfragen kommen....

Naja aber ich glaube richtige Aussagen wird man erst ende des Jahres haben. Wobei es auch von Amt zu Amt und Bearbeiter abhängig ist...

Gruß
shahim
14  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: May 26, 2018, 08:29:04 PM
Das klingt doch ermutigend! Vielen Dank für die Rückmeldung.
Ist der Steuerbescheid denn als vorläufig gekennzeichnet?

Nein, zumindest in Bezug auf die Einkünfte im Bereich SO ist er nicht als vorläufig gekennzeichnet.

Und wenn ich fragen darf, war der Betrag erheblich höher als das was du sonst im Jahr hast?

Also zumindest die steuerpflichtigen Einkünfte haben, wie gesagt, zu einer Nachzahlung geführt. Alles andere war ja steuerfrei.
Das würde dann nur in meinen Aufzeichnungen auftauchen, wenn sie dann angefordert werden würden.
Und für das nächste Jahr muss ich jetzt auch Vorauszahlungen leisten (aber die bekomme ich ja im Zweifel wieder - wenn keine erneuten steuerpflichtigen Gewinne anfallen)


Habe mir persönlich einen Steuerberater geholt. Er hat keine Ahnung von der Materie, ich wollte nur die Verlängerung bis Dezember erreichen um nicht jetzt auscashen zu müssen....

Edit: und hast du fifo oder lifo genutzt? Smiley

Ich habe FIFO angewendet, aber das war jetzt auch nirgendwo in der Erklärung vermerkt.

Aber prinzipiell war ich überrascht, dass alles so schnell und ohne Rückfragen ablief.







Du must nun Vorauszahlung leisten? Entsprechend der summe die du dieses Jahr gezahlt hast?

Das dann als Vorauszahlung wäre ja der killer... Ich muss dieses jahr dann wirklich den Exit schaffen um mir nen guten Anwalt zu holen Smiley

15  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: May 26, 2018, 11:42:17 AM
So, kurz mal von mir ein kurzer Erfahrungsbericht zur Steuererklärung. Habe sie am 3.05. eingereicht und gestern den Steuerbescheid ohne irgendwelche Rückfragen oder Beleganforderungen erhalten.
Ich hatte in der Anlage SO für jede Kryptowährung, die ich letztes Jahr steuerpflichtig gehandelt habe, einen zusammenfassenden Eintrag vorgenommen zum Beispiel "Bitcoin (Kryptowährung) - 6 Trades aggregiert", dann den kleinsten gemeinsamen Nennen beim Datum gesetzt. Auf die Weise habe ich dort 9 Kryptowährungen aufgeführt...bis zu 11 Einträge wären möglich.
Manche waren mit Verlust, der größte Teil mit Gewinn...wurde alles akzeptiert und die Steuernachzahlung entsprechend berechnet. Die zugehörige detailierte Auflisting der Trades bewahre ich dann jetzt einfach mal auf.

Das klingt doch ermutigend! Vielen Dank für die Rückmeldung.

Ist der Steuerbescheid denn als vorläufig gekennzeichnet?

Und wenn ich fragen darf, war der Betrag erheblich höher als das was du sonst im Jahr hast?

Habe mir persönlich einen Steuerberater geholt. Er hat keine Ahnung von der Materie, ich wollte nur die Verlängerung bis Dezember erreichen um nicht jetzt auscashen zu müssen....

Edit: und hast du fifo oder lifo genutzt? Smiley

Wahrscheinlich sind die auch einfach froh wenn man überhaupt was angibt...

Gruß aus Hamburg
shahim
16  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: April 02, 2018, 05:21:22 PM
Hat jemand bisher Erfahrungen mit der Durchschchnittsbewertung machen können?
Sollte bei mir LIFO nicht möglich sein würde ich immer noch viel besser mit der Durchschnittsbewertung da stehen als mit Fifo!
So weit ich das bisher verstanden habe kann das Finanzamt die Durchschnittsbewertung nicht ablehnen bzw. FIFO erzwingen!?
Das einzig blöde ist, dass man beim Cointracking Programm  die Steuern per Durchschnittsbewertung nicht berechnen lassen kann🙈
Welche Möglichkeiten hat man noch das bei sehr vielen Trades einfach zu berechnen?

Habe mit. Meinem Steuerberater gesprochen. Er meinte ich habe ja die Wahl. Es muss nir durchgehend gehalten werden und darf später nicht geändert.

Hatte dazu noch dieses gefunden.

https://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Umlaufvermoegen/Bewertungsvereinfachungsverfahren-fuer-Vermoegensgegenstaende-.html

Ehrlich gesagt denke ich dass es Schwachsinn ist, dass überall geschrieben wird, dass fifo vorgeschrieben ist!
17  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: March 23, 2018, 12:17:02 PM

...und noch was, weil ich das gerade auf Seite 67 las

Quote
Lasst Euch das mal auf der Zunge zergehen, 1 Mio Gewinn gemacht, all in geblieben, € 420k Steuerzahlung, Coins sind nur noch 100k wert (10%)... davon dürfte es ein paar geben... is klar.

Wenn ich jetzt also auf die Marktkapitalisierung schaue, ist der Gesamtmarkt um rd. 40% vom Höchststand zurückgegangen, dass ist schon traurig, war aber nach dem Boom im Dezember zu erwarten. Muss also eine interessante Portfoliostrategie sein, die aus dem eingesetzten Kapital 1 Mio macht und dann sind alle Coins nur noch 10% des Gewinns wert. Also das eingesetzte Kapital + 1 Mio ist weg... also nicht ganz... aber eigentlich ja doch.

Beispiel Hinkebein?

z.B. jemand kauft für 10000€ am 15.1.17 1000 Stück ETH (Werte alle der Einfachheit wegen gerundet).
Kurz bevor das Jahr ausläuft, entdeckt er einen guten ICO, z.B. Envion und denkt, cool, da bin ich überzeugt davon und wandelt seine ganzen ETH's in EnvionToken um. ETH-Preis am 7.1.18 ca. 1000€, realisierter Gewinn somit ca. 900000€, aber das Geld ist ja in den Tokens gebunden.

Ich kann mir schon vorstellen, dass es dem ein oder anderen ICO- bzw. Kryptoenthusiasten im 1. Jahr ohne jegliches Steuerwissen so passiert ist, oder?!

Auszuschließen ist das nicht, aber es besteht wie bereits gesagt die Möglichkeit auch Verluste zu realisieren und ins letzte Jahr zurückzutragen. Bei 900k€ potentiellem steuerpflichtigem Gewinn könnte man dann auch ganz entfernt über einen Steuerberater nachdenken.

Auf jedenfall bei diese Summen. Mir wurde gestern erklärt für jede Person gibt es sozusagen ein Spielraum in dem ein Einkommen variieren kann. Wenn man bisher halt nur brutto 60k oder so verdient hat und plötzlich da eine Summe von einer Million auftaucht, gehen die roten Lampen an und es wird intensiv geprüft.
Und wenn dann aber über einen Berater eingereicht wurde, ist schon klar dass da einer war, der bereits geprüft hat! Die Erklärung hat dann ein ganz anderes Gewicht.

18  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: March 21, 2018, 05:04:38 PM
1. Steuerberater -- Nützlich oder nicht? Habt ihr euch einen gesucht und hat es etwas gebracht? Alle mit denen ich bisher gesprochen habe, musste ich erstmal erklären, was Crypto ist und wie der Staat damit umgehen soll. 
Nützlich schon alleine wegen der Fristverlängerung zur Abgabe.
Solange z.B. die Fragen zum BCash-Fork nicht ein bisschen "ausdiskutiert" sind, würde ich die Steuererklärung für 2017 erstmal hintan stellen.

Man wird mit Crypto ja gerne mal in die kriminelle Ecke geschoben.
Warum? Von wem? Das Finanzamt interessiert sich vor allem dafür, dass du Geld abdrückst, der Rest ist zweitrangig Wink

2. Hat jemand denn bereits eine Antwort vom Finanzamt erhalten? Bisher lese ich nur hier und da, dass abgegeben wurde, aber niemand hat bisher von seinem Steuerbescheid bzw. von einer Antwort des FA geschrieben. Für 2017 sollen ja keine Belege mehr eingereicht werden. Wenn ich nun durch dummes trading einen Gewinn von 130t€ dort eintrage, kommen da nicht Rückfragen?
Es gibt jede Menge Leute, die schon Steuerbescheide für Bitcoin & Co. erhalten haben. Das Thema ist jetzt nicht mehr soooo neu.
Noch kenne ich aber keinen Fall, in dem z.B. strittige Steuerfragen mit dem FA vor Gericht gelandet wären, und das wäre eigentlich erst richtig interessant.
Wenn Nachfragen kommen, kannst du die Nachfragen doch beantworten. Also, was ist so schlimm daran?

3. Transfer über Elster, oder ausgedruckt per Brief abgeben? (und wenn per Brief... gleich mit ANhang?)
Elster, aber irgendwie Geschmacksache, oder? Und erübrigt sich mit Steuerberater.

4. Ich habe mich für LIFO entschieden. Durchgehend von 2014 an ergibt LIFO für mich erst im Jahr 2017 eine zu zahlende Einkommenssteuer. Hat jemand hier Erfahrungen?
Zu LIFO wurde hier schon viel geschrieben, Konsens scheint zu sein, dass es eine Menge Probleme bereiten kann.
Ein Steuerberater ist dringend anzuraten.
Wenn deine Steuerersparnis durch LIFO nicht besonders groß ist, würde ich daher dazu tendieren, grundsätzlich FIFO anzuraten.

5. Kennt jemand einen Berater in Hamburg mit Bitcoin / altcoin Erfahrung?
Dirk Winkler - hat auch ein E-Book zum Thema geschrieben (sind IMHO aber ein paar Fehler / Merkwürdigkeiten drin).
http://winkler-hamburg.com

Fifo sind fast 200k steuern. LIFO nur 60k... Alao Lifo.

Vielen dank für den link!!
19  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: March 21, 2018, 01:20:46 PM
Hallo zusammen,

hier wird ja viel diskutiert und hin und her. Viel geht es um steuerliche Themen, was wie behandelt werden könnte.

Ich habe nun die Jahre 2014 bis heute komplett aufgearbeitet mit dem cointracking tool. Wie viele muss auch ich für 2017 (die Jahre davor zum Glück keine steuerbaren Umsätze) einen Gewinn angeben.

Dazu möchte ich gerne mal in die Runde fragen:

1. Steuerberater -- Nützlich oder nicht? Habt ihr euch einen gesucht und hat es etwas gebracht? Alle mit denen ich bisher gesprochen habe, musste ich erstmal erklären, was Crypto ist und wie der Staat damit umgehen soll. 

Ich habe hier ehrlich ghesagt etwas angst. Man wird mit Crypto ja gerne mal in die kriminelle Ecke geschoben. Mein Gedanke derzeit ist, dass eine vom Berater eingereichte Erklärung "ernster" genommen wird vom Finanzamt. ANdererseits habe ich alles sauber aufgearbeitet und kann Käufe anhand von Kreditkarte über virwox und Coinmama aus 2014 / 15 und 16 Nachweisen. Der Rest liegt in Excel. bzw. Cointracking vor und ist absolut logisch wasserdicht.

2. Hat jemand denn bereits eine Antwort vom Finanzamt erhalten? Bisher lese ich nur hier und da, dass abgegeben wurde, aber niemand hat bisher von seinem Steuerbescheid bzw. von einer Antwort des FA geschrieben. Für 2017 sollen ja keine Belege mehr eingereicht werden. Wenn ich nun durch dummes trading einen Gewinn von 130t€ dort eintrage, kommen da nicht Rückfragen?

3. Transfer über Elster, oder ausgedruckt per Brief abgeben? (und wenn per Brief... gleich mit ANhang?)

4. Ich habe mich für LIFO entschieden. Durchgehend von 2014 an ergibt LIFO für mich erst im Jahr 2017 eine zu zahlende Einkommenssteuer. Hat jemand hier Erfahrungen?

5. Kennt jemand einen Berater in Hamburg mit Bitcoin / altcoin Erfahrung?

Vielen Dank und Gruß

20  Local / Deutsch (German) / Re: Wo Bitcoins ausgeben in Hamburg? on: February 12, 2018, 08:17:51 PM
wie lange dauert den so eine bestellung dann, wenn das btc erst überwiesen werden muss ?  
das dauert doch dann stunden grad wenn viel btc im umlauf ist

In der Regel trägt das Geschäft das Risiko, dass eine Transaktion nicht durchgeht. Ist bei Kreditkarten nicht anders. Ich musste bis jetzt noch nie warten. Essen/Trinken, danach Barcode Scannen Coins losschicken und gehen. Dazu kommt auch, ja man kann einen Double-Spend Angriff für 5€ Kaffee und Kuchen oder auch 50€ für ein Essen durchführen. Danach darf man halt nicht wieder kommen.

Gibt es den Stammtisch eigentlich noch?
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