Münzpräger
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May 29, 2018, 09:22:41 PM |
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Hi,
wo habt ihr denn Zinsgewinne aus Bitcoin oder anderen Kryptowährungen in der Steuererklärung eingetragen? Es müsste ja Anlage KAP sein oder welche Zeile genau? Vielleicht Zeile 15 " Ausländische Kapitalerträge (ohne Betrag laut Zeile 58) (Euro)"?
Du solltest nochmal ganz von Anfang an lesen und dann wird sich die Frage wahrscheinlich von selbst beantworten.
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marcoreus
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May 30, 2018, 09:43:14 AM |
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Hi,
wo habt ihr denn Zinsgewinne aus Bitcoin oder anderen Kryptowährungen in der Steuererklärung eingetragen? Es müsste ja Anlage KAP sein oder welche Zeile genau? Vielleicht Zeile 15 " Ausländische Kapitalerträge (ohne Betrag laut Zeile 58) (Euro)"?
Du solltest nochmal ganz von Anfang an lesen und dann wird sich die Frage wahrscheinlich von selbst beantworten. Danke für die Antwort! Aus dem FAQ habe ich nur folgendes Statement: "Altcoins mit POS / Dividenden / Zinsen etc. Die Haltefrist verlängert sich möglicherweise auf 10 Jahre (s.o.) Die Dividenden sind zum Tag des Zuflusses wertmäßig zu ermitteln und als sonstige Einkünfte zu versteuern. Damit sind die Steuern auf die Dividenden schon fällig, auch wenn die Coins selbst vielleicht erst in vielen Jahren verkauft werden. Die Dividenden sind möglicherweise auch als Kapitalerträge mit 25% zu versteuern. Dies ist strittig." Und auch in den ersten Seiten ist keine klare Aussage erkenntlich (Ich glaube keiner hat Zeit 87 Seiten durchzulesen ). Daher dachte ich mir, dass einige bestimmt genau vor dem gleichen Problem standen und darüber berichten können..
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Scheede
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May 30, 2018, 10:13:54 AM |
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Hi,
wo habt ihr denn Zinsgewinne aus Bitcoin oder anderen Kryptowährungen in der Steuererklärung eingetragen? Es müsste ja Anlage KAP sein oder welche Zeile genau? Vielleicht Zeile 15 " Ausländische Kapitalerträge (ohne Betrag laut Zeile 58) (Euro)"?
Du solltest nochmal ganz von Anfang an lesen und dann wird sich die Frage wahrscheinlich von selbst beantworten. Danke für die Antwort! Aus dem FAQ habe ich nur folgendes Statement: "Altcoins mit POS / Dividenden / Zinsen etc. Die Haltefrist verlängert sich möglicherweise auf 10 Jahre (s.o.) Die Dividenden sind zum Tag des Zuflusses wertmäßig zu ermitteln und als sonstige Einkünfte zu versteuern. Damit sind die Steuern auf die Dividenden schon fällig, auch wenn die Coins selbst vielleicht erst in vielen Jahren verkauft werden. Die Dividenden sind möglicherweise auch als Kapitalerträge mit 25% zu versteuern. Dies ist strittig." Und auch in den ersten Seiten ist keine klare Aussage erkenntlich (Ich glaube keiner hat Zeit 87 Seiten durchzulesen ). Daher dachte ich mir, dass einige bestimmt genau vor dem gleichen Problem standen und darüber berichten können.. Lies rückwärts & bereits 1 (!!!) Seite vor der aktuellen wirst du fündig. Suchbegriff "Zeile" erspart dir sogar, alle 20 Posts zu lesen
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bct_ail
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May 30, 2018, 10:20:04 AM |
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Hi,
wo habt ihr denn Zinsgewinne aus Bitcoin oder anderen Kryptowährungen in der Steuererklärung eingetragen? Es müsste ja Anlage KAP sein oder welche Zeile genau? Vielleicht Zeile 15 " Ausländische Kapitalerträge (ohne Betrag laut Zeile 58) (Euro)"?
Du solltest nochmal ganz von Anfang an lesen und dann wird sich die Frage wahrscheinlich von selbst beantworten. Danke für die Antwort! Aus dem FAQ habe ich nur folgendes Statement: "Altcoins mit POS / Dividenden / Zinsen etc. Die Haltefrist verlängert sich möglicherweise auf 10 Jahre (s.o.) Die Dividenden sind zum Tag des Zuflusses wertmäßig zu ermitteln und als sonstige Einkünfte zu versteuern. Damit sind die Steuern auf die Dividenden schon fällig, auch wenn die Coins selbst vielleicht erst in vielen Jahren verkauft werden. Die Dividenden sind möglicherweise auch als Kapitalerträge mit 25% zu versteuern. Dies ist strittig." Und auch in den ersten Seiten ist keine klare Aussage erkenntlich (Ich glaube keiner hat Zeit 87 Seiten durchzulesen ). Daher dachte ich mir, dass einige bestimmt genau vor dem gleichen Problem standen und darüber berichten können.. Wenn du keine Zeit hast, 87 Seiten durchzulesen, dann solltest du dir überlegen, einen Steuerberater zu kontaktieren. Das ist nicht böse gemeint. All das was in diesem Thread steht, hat qwk so gut es nur geht auf der ersten Seite zusammengetragen. Nicht immer up to date, so dass du dir zumindest mal die letzten 20 Seiten durchlesen solltest, um ein Gefühl für diese Thematik zu bekommen. Es gibt (noch) keine allumfassende Rechtsprechung zu den Steuern. Aber im großen und ganzen liegen die Steuerberater überwiegend auf einer Linie. Zu Deiner Frage: Ich deklariere die Zinsgewinne als §22 EstG (Satz 1 oder Satz 3 ist mir egal) in der Anlage SO. Zusätzlich beantrage ich Günstigerprüfung bezüglich Kapitalerstragssteuer.
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marcoreus
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May 30, 2018, 12:31:45 PM |
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Hi,
wo habt ihr denn Zinsgewinne aus Bitcoin oder anderen Kryptowährungen in der Steuererklärung eingetragen? Es müsste ja Anlage KAP sein oder welche Zeile genau? Vielleicht Zeile 15 " Ausländische Kapitalerträge (ohne Betrag laut Zeile 58) (Euro)"?
Du solltest nochmal ganz von Anfang an lesen und dann wird sich die Frage wahrscheinlich von selbst beantworten. Danke für die Antwort! Aus dem FAQ habe ich nur folgendes Statement: "Altcoins mit POS / Dividenden / Zinsen etc. Die Haltefrist verlängert sich möglicherweise auf 10 Jahre (s.o.) Die Dividenden sind zum Tag des Zuflusses wertmäßig zu ermitteln und als sonstige Einkünfte zu versteuern. Damit sind die Steuern auf die Dividenden schon fällig, auch wenn die Coins selbst vielleicht erst in vielen Jahren verkauft werden. Die Dividenden sind möglicherweise auch als Kapitalerträge mit 25% zu versteuern. Dies ist strittig." Und auch in den ersten Seiten ist keine klare Aussage erkenntlich (Ich glaube keiner hat Zeit 87 Seiten durchzulesen ). Daher dachte ich mir, dass einige bestimmt genau vor dem gleichen Problem standen und darüber berichten können.. Lies rückwärts & bereits 1 (!!!) Seite vor der aktuellen wirst du fündig. Suchbegriff "Zeile" erspart dir sogar, alle 20 Posts zu lesen Moin, habe mir das durchgelesen und danke für den Hinweis. Es geht mir aber explizit um die Zinsgewinne und nicht die Kursgewinne, die ich bereits in Anlage SO korrekt eingetragen habe. Meiner Auffassung nach wären Zinsgewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften kapitalertragssteuerpflichtig (aber deshalb hatte ich nachgefragt). Wenn du keine Zeit hast, 87 Seiten durchzulesen, dann solltest du dir überlegen, einen Steuerberater zu kontaktieren. Das ist nicht böse gemeint. All das was in diesem Thread steht, hat qwk so gut es nur geht auf der ersten Seite zusammengetragen. Nicht immer up to date, so dass du dir zumindest mal die letzten 20 Seiten durchlesen solltest, um ein Gefühl für diese Thematik zu bekommen. Es gibt (noch) keine allumfassende Rechtsprechung zu den Steuern. Aber im großen und ganzen liegen die Steuerberater überwiegend auf einer Linie.
Zu Deiner Frage: Ich deklariere die Zinsgewinne als §22 EstG (Satz 1 oder Satz 3 ist mir egal) in der Anlage SO. Zusätzlich beantrage ich Günstigerprüfung bezüglich Kapitalerstragssteuer.
Ich war eigentlich in allen Punkten durch, außer diesen einen. Interessant, dass du in Anlage SO Zeile 10 die Angaben machst. Dann wird der persönliche Steuersatz herangezogen oder versuchst du dies mit der "Günstigerprüfung bezüglich Kapitalerstragssteuer" für diesen einen Fall zu korregieren?
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bct_ail
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May 30, 2018, 01:28:18 PM |
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Interessant, dass du in Anlage SO Zeile 10 die Angaben machst. Dann wird der persönliche Steuersatz herangezogen oder versuchst du dies mit der "Günstigerprüfung bezüglich Kapitalerstragssteuer" für diesen einen Fall zu korregieren?
Genau so ist meine Strategie. Die meisten Steuerberater sehen es als §22 an. Da mein pesönlicher Steuersatz höher ist als die Kap-Steuer, überlasse ich diese Entscheidung dem FA. Widersprechen und Begründen kann man ja immer noch.
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Münzpräger
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June 09, 2018, 04:22:06 PM |
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Ich hab in dem Thread https://bitcointalk.org/index.php?topic=2039533.0 schon mal gefragt, aber keine Antwort. Daher nochmal: Hat jemand schon in seiner Steuererklärung LIFO erfolgreich durchboxen können? Oder zumindest vom Finanzamt grünes Licht, DASS es geht? Würdest du dann Lifo auch mit Wallettrennung aka Layer machen, also Hodl Wallets und Tradingwallets? Dann wäre Lifo wohl die beste Methode.
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LibertValance
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June 09, 2018, 04:55:32 PM |
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Ich hab in dem Thread https://bitcointalk.org/index.php?topic=2039533.0 schon mal gefragt, aber keine Antwort. Daher nochmal: Hat jemand schon in seiner Steuererklärung LIFO erfolgreich durchboxen können? Oder zumindest vom Finanzamt grünes Licht, DASS es geht? Würdest du dann Lifo auch mit Wallettrennung aka Layer machen, also Hodl Wallets und Tradingwallets? Dann wäre Lifo wohl die beste Methode. Nein, ich habe alles in einem Wallet und will die zuletzt gekaufte Hälfte einer Coin verkaufen, weil diese ein vielfaches teurer war als die zuerst gekaufte, und erst erheblich später steuerfrei wird. Die "alte" Hälfte will ich HODLn. Die Hälften wurden jeweils nicht auf einmal, sondern nach und nach gekauft, aber das macht ja nix. LIFO ist für mich also deswegen die beste Methode, weil mich mit dem Verkauf der Neuhälfte weniger Gewinn rausziehe (also weniger Steuer fällig wird) , und der verbleibende Altbestand Anfang November steuerfrei wäre. Außerdem will ich endlich mal was rausziehen und sicher haben, sowie in andere Anlageformen gehen. Sonst ärgere ich mich beim nächsten Crash wieder, dass ich es nicht gem8 habe Ich glaube es gibt nur wenige hier im Forum, deren Portfolio in diesem Jahr so 8erbahn gefahren ist wie meins. Inzwischen glaube ich, dass man nicht mit der Brechstange Millionär werden kann, aber mit Geduld und Hirn ganz sicher, dafür etwas später. Aber das nur nebenbei, das führt ja schon ziemlich von meiner ursprünglichen Frage weg. Ich habe eine Mail ans Amt geschrieben, und um eine verbindliche Zusage gebeten, ob sie LIFO akzeptieren. Bisher waren mir die Staatsdiener sehr gewogen, meine letzte Steuererklärung ging auf den Cent genau 1:1 durch, wie ich sie vorberechnet hatte, mir wurde nichts gestrichen. Außerdem habe ich diese, wie ich finde sehr überzeugende Aussage einer Kanzlei gleich mitgeschickt: https://www.stb-schittenhelm.de/aktuelle-hinweise/eae90f9c8cd204878c138ea7c5d18f13/?tx_news_pi1[news]=44&tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail irgendwie mag das Forum die Tags in der URL nicht... bitte selbst kopieren und in URL-Zeile einfügen, falls Interesse Quintessenz dessen: -die Bafin hat ausdrücklich verneint, dass Crypto Währungen sind, sondern betr8et sie als Rechnungseinheiten -daher kann der FIFO-Zwang, dem Fremdwährungen unterliegen, hier nicht greifen -Wahlfreiheit ist also da
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bct_ail
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June 11, 2018, 07:09:56 AM |
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Außerdem will ich endlich mal was rausziehen und sicher haben, sowie in andere Anlageformen gehen. Sonst ärgere ich mich beim nächsten Crash wieder, dass ich es nicht gem8 habe Bevor der Crash kommt, muss es erstmal wieder ein High geben. Aber ist natürlich deine Entscheidung, wann du verkaufen möchtest. Wenn du jetzt Lifo festsetzt/schaffst, musst du es aber für immer und ewig so machen. Wann hast du denn die Mail losgeschickt? Sonst kannst du ja mal anrufen und nachfragen, wie so der aktuelle Stand der Beantwortung ist.....oder sonst einfach deine Erklärung mit Lifo hinschicken und dann Widerspruch einlegen. Es geht bei dir um dieses Steuerjahr, richtig?
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bct_ail
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June 14, 2018, 10:43:44 AM Merited by qwk (2), tyz (1) |
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Ziemlich träge hier. Man merkt, dass die Abgabefrist vorüber ist. Habe von Frank Schäffler eine kl. Anfrage incl. Antwort der BR im Netz gefunden. Ist zwar vom 21.02.18, aber anscheinend das aktuellste Fragen zur: Besteuerung der Einkünfte aus ICOs Verbrauchsreihenfolge beim Verkauf von ICO-Token Token == Fremdwährungsbeträge Getrennte Betrachtung von Kryptowährungen bzw. Tokens Getrennte Betrachtung Fremdwährungen verschiedener Länder Depottrennung Forks Mining werden gemeinsam beantwortet: Die ertragsteuerliche Beurteilung der genannten Sachverhalte soll mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert werden. Die Erörterungen sind noch nicht abgeschlossen. Heißt also, niemand weiß es genau. Neuland eben Die genauen Fragestellungen (ab Frage 10) sind dem pdf zu entnehmen. https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/008/1900851.pdf
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qwk (OP)
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June 14, 2018, 10:47:31 AM |
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Man merkt, dass die Abgabefrist vorüber ist. Nächstes Frühjahr geht's dann weiter Die ertragsteuerliche Beurteilung der genannten Sachverhalte soll mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert werden. Die Erörterungen sind noch nicht abgeschlossen. Heißt also, niemand weiß es genau. Neuland eben Wird erfahrungsgemäß wohl auch die nächsten paar Jahre noch so bleiben
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Yeah, well, I'm gonna go build my own blockchain. With blackjack and hookers! In fact forget the blockchain.
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shahim
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June 15, 2018, 02:28:31 PM |
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Interessant! Aber im Endeffekt auch nur ein Arbeitspapier, welches ähnliche Aussagen macht wie bei der SEc. Btw. Ich hoffe hier noch auf Erfahrungen und Antworten der verschiedenen FA zu den abgegebenen Erklärungen. Bin echt gespannt wie das gehandhabt wird. Ob nachfragen kommen oder das meiste so durchgewunken wird... Ich persönlich reize noch das Jahr bis zum Ende aus per Steuerberater.... Schönes Wochenende euch allen!
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hayfly
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June 15, 2018, 02:48:18 PM |
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Hab ich das so richtig verstanden (zahlen fiktiv) -Kaufe heute bitcoins für 10000 euro -Schicke sie direkt zu binance am gleichen Tag und kaufe dort zwei verschiedene Altcoins, beide im Wert von 5000euro. -Halte diese Altcoins für über 1 Jahr und in dieser Zeit verdreifachen und vervierfachen sie sich. -Tausche sie dann wieder gegen bitcoin und verkaufe die bitcoins am gleichen Tag und lasse mir Euro auszahlen.. Somit wäre der komplette Gewinn steuerfrei? Ebenso das eintauschen in Altcoins Bzw bitcoin ist steuerfrei da es immer direkt am gleichen Tag geschieht? Danke schon mal
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tyz
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June 15, 2018, 04:27:25 PM |
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Wie ist das eigentlich genau mit dem Jahr Haltefrist hinsichtlich der Uhrzeit (nicht des Datums)?
Bsp: Ich habe am 01.01.2017 um 18 Uhr BTC gekauft und verkaufe sie am 01.01.2018 um 12 Uhr. Gilt das dann schon als ein Jahr oder sind sie genau genommen erst um 18:01 Uhr steuerfrei?
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shahim
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June 15, 2018, 06:03:24 PM |
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Hab ich das so richtig verstanden (zahlen fiktiv) -Kaufe heute bitcoins für 10000 euro -Schicke sie direkt zu binance am gleichen Tag und kaufe dort zwei verschiedene Altcoins, beide im Wert von 5000euro. -Halte diese Altcoins für über 1 Jahr und in dieser Zeit verdreifachen und vervierfachen sie sich. -Tausche sie dann wieder gegen bitcoin und verkaufe die bitcoins am gleichen Tag und lasse mir Euro auszahlen.. Somit wäre der komplette Gewinn steuerfrei? Ebenso das eintauschen in Altcoins Bzw bitcoin ist steuerfrei da es immer direkt am gleichen Tag geschieht? Danke schon mal Ja im grunde schon. Es sei denn während der Phase der Transaktionen steigt btc so stark, dass du über 600€ gewinm damit kommst... Aber selbst dann wäre die steuer eher als marginal anzusehen...
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kantoi
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June 17, 2018, 11:50:16 PM |
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Hab ich das so richtig verstanden (zahlen fiktiv) -Kaufe heute bitcoins für 10000 euro -Schicke sie direkt zu binance am gleichen Tag und kaufe dort zwei verschiedene Altcoins, beide im Wert von 5000euro. -Halte diese Altcoins für über 1 Jahr und in dieser Zeit verdreifachen und vervierfachen sie sich. -Tausche sie dann wieder gegen bitcoin und verkaufe die bitcoins am gleichen Tag und lasse mir Euro auszahlen.. Somit wäre der komplette Gewinn steuerfrei? Ebenso das eintauschen in Altcoins Bzw bitcoin ist steuerfrei da es immer direkt am gleichen Tag geschieht? Danke schon mal Interessant - danke für das Beispiel...
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Vin
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June 18, 2018, 12:01:07 AM |
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Hab ich das so richtig verstanden (zahlen fiktiv) -Kaufe heute bitcoins für 10000 euro -Schicke sie direkt zu binance am gleichen Tag und kaufe dort zwei verschiedene Altcoins, beide im Wert von 5000euro. -Halte diese Altcoins für über 1 Jahr und in dieser Zeit verdreifachen und vervierfachen sie sich. -Tausche sie dann wieder gegen bitcoin und verkaufe die bitcoins am gleichen Tag und lasse mir Euro auszahlen..Somit wäre der komplette Gewinn steuerfrei? Ebenso das eintauschen in Altcoins Bzw bitcoin ist steuerfrei da es immer direkt am gleichen Tag geschieht? Danke schon mal Bin mir gerade nicht sicher wieso, aber da gibt es glaub ich ein Problem was die Haltefrist/Steuer angeht.
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bct_ail
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June 18, 2018, 07:30:27 AM |
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Hab ich das so richtig verstanden (zahlen fiktiv) -Kaufe heute bitcoins für 10000 euro -Schicke sie direkt zu binance am gleichen Tag und kaufe dort zwei verschiedene Altcoins, beide im Wert von 5000euro. -Halte diese Altcoins für über 1 Jahr und in dieser Zeit verdreifachen und vervierfachen sie sich. -Tausche sie dann wieder gegen bitcoin und verkaufe die bitcoins am gleichen Tag und lasse mir Euro auszahlen..Somit wäre der komplette Gewinn steuerfrei? Ebenso das eintauschen in Altcoins Bzw bitcoin ist steuerfrei da es immer direkt am gleichen Tag geschieht? Danke schon mal Bin mir gerade nicht sicher wieso, aber da gibt es glaub ich ein Problem was die Haltefrist/Steuer angeht. Hat shahim doch schon beantwortet: Ja im grunde schon. Es sei denn während der Phase der Transaktionen steigt btc so stark, dass du über 600€ gewinm damit kommst... Aber selbst dann wäre die steuer eher als marginal anzusehen...
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