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1  Local / Deutsch (German) / Masternode: Gewerbe on: February 10, 2021, 06:03:37 PM
Hallo zusammen,

laut Cryptotax und einigen anderen Steuerberatern ist, im Gegensatz zum Mining, das Betreiben von Masternodes nicht gewerblich (https://cryptotax.io/masternodes-und-steuern-2-2/). Hat jemand diesbzgl. schon Erfahrungen mit dem Finanzamt gemacht und kann bestätigen dass der Betrieb nicht gewerblich ist?

Gemeint ist der Betrieb von eins bis max. zwei Masternodes, ohne Anmietung von Lagerräumen oder Angestellten.  
2  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: February 06, 2021, 10:08:54 AM
...

Der Meinung bin ich auch. Wäre es jedoch nicht sicherer die Verkäufe doch anzugeben? Die Steuerfreiheit bestimmt ja das Finanzamt. Sie könnten auf die Idee kommen zu hinterfragen woher der Gewinn kommt. Und 99% der Leute dort denken "Wenn unter 1 Jahr gehalten und verkauft --> Steuern zahlen". Zwar nicht auf die komplette Summe, jedoch auf den Differenzbetrag zwischen Zufluss und Veräußerung.


Ich zitiere hier immer iudica, der Steuerberater mit Fachgebiet Cryptowährungen ist:

Ich verstehe nicht, was das immer soll mit dem "das Finanzamt stellt die Steuerfreiheit fest".

Seit dem Video geistert das hier rum. Das ist echt Bullshit! Das diente wahrscheinlich nur, um ein paar Neumandate aus dem Video zu generieren.

Wenn jeder Deutsche, der sein gebrauchtes Auto verkauft oder einen Garagenflohmarkt veranstaltet, das vom Finanzamt überprüfen lassen wollte, würde das FA in Arbeit versinken. Ohne besondere Umstände (z.B. Steuersparmodelle) ist die Angabe von steuerfreien Einkünften nicht notwendig.

Im Falle von Kryptogeld ist die steuerfreie Vereinnahmung in der Anlage SO überhaupt nicht darstellbar! Wenn man das im amtlichen Vordruck überhaupt nicht eintragen kann, kann der Gesetzgeber auch nicht wollen, dass man es dem Finanzamt meldet (wie gesagt ohne die Ausnahmen).

Zum generellen Staking-Thema, dass wir ja nun schon mehrfach behandelt haben:
https://cryptotax.io/proof-of-stake-was-sind-die-steuerrechtlichen-auswirkungen/


Quote
Grundsätzlich sind Kryptowährungen nach herrschender Meinung als Wirtschaftsgüter einzustufen,[36] welche bei Verkauf ein Veräußerungsgeschäfte i.S.d. § 23 EStG verursachen. Für die Prüfung eines steuerpflichtigen Vorgangs im Sinn des § 23 EStG bedarf es allerdings weitergehender Voraussetzungen. So muss neben einer Veräußerung des Wirtschaftsguts auch eine steuerlich wirksame Anschaffung desgleichen vorgelegen haben. Entscheidend ist hierbei, dass die durch Staking erhaltenen Wirtschaftsgüter durch eigene Leistung erzeugt wurden und damit ein entgeltlicher Erwerb nicht gegeben ist. Das Besteuerungsmerkmal der privaten Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG erfordert jedoch explizit einen entgeltlichen Anschaffungsvorgang. [37] Da dieser im Bereich des Staking nicht identifiziert werden kann, sollten etwaige Kursgewinne bei einem Verkauf regelmäßig nicht steuerbar sein. Kursverluste die durch die Veräußerung von Coins realisiert werden, die ursprünglich aus einer Stakingtätigkeit zugeflossen sind bleiben folgerichtig ebenfalls steuerlich unberücksichtigt. [38]



Super, danke für die Klarstellung.
3  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: February 06, 2021, 08:06:09 AM
Wie versteuerst du die Staking Rewards? Zufluss wird versteuert, Verkauf ist steuerfrei? Falls ja, hat das Finanzamt das ohne Rückfragen akzeptiert?

Ja, so habe ich das gemacht und so wurde es auch abgesegnet.
Vielleicht sollte man noch dazu sagen, dass ich es mit einem Steuerberater gemacht habe. Ob es das Ergebnis beeinflusst hat, weiß ich nicht.

Nur um Missverständnisse zu vermeiden. Du hast die Staking Rewards bereits vor der 1-Jahresfrist verkauft und das Finanzamt hat dies akzeptiert?   

Die Rewards habe habe ich nach dem Zuflussprinzip versteuert. Die Verkäufe habe ich nicht angegeben, da es beim Staking eine Haltefrist, auch nach der Ansicht meines Steuerberaters, nicht gibt.

Der Meinung bin ich auch. Wäre es jedoch nicht sicherer die Verkäufe doch anzugeben? Die Steuerfreiheit bestimmt ja das Finanzamt. Sie könnten auf die Idee kommen zu hinterfragen woher der Gewinn kommt. Und 99% der Leute dort denken "Wenn unter 1 Jahr gehalten und verkauft --> Steuern zahlen". Zwar nicht auf die komplette Summe, jedoch auf den Differenzbetrag zwischen Zufluss und Veräußerung.
4  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: February 05, 2021, 07:19:08 PM
Wie versteuerst du die Staking Rewards? Zufluss wird versteuert, Verkauf ist steuerfrei? Falls ja, hat das Finanzamt das ohne Rückfragen akzeptiert?

Ja, so habe ich das gemacht und so wurde es auch abgesegnet.
Vielleicht sollte man noch dazu sagen, dass ich es mit einem Steuerberater gemacht habe. Ob es das Ergebnis beeinflusst hat, weiß ich nicht.

Nur um Missverständnisse zu vermeiden. Du hast die Staking Rewards bereits vor der 1-Jahresfrist verkauft und das Finanzamt hat dies akzeptiert?   
5  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: February 04, 2021, 12:36:54 PM
Du hast jetzt die Info, wirst du es denn machen?

Weiß ich nicht. Da es in der Beschlusssache um §23 EStG geht, wäre das für mich zunächst trivial, da ich in den entsprechenden Jahren keine Veräußerungen vorgenommen habe (nur Staking). Trotzdem kann man natürlich darüber nachdenken auch im Falle des Stakings den Bescheid anzufechten. Aber es im immer mit Risiko verbunden, da im Falle einer "Niederlage" die Anwalts- und Gerichtskosten mit hinzukommen. Muss ich mal mit meinen Steuerberater sprechen.

Man kann natürlich die eventuelle Steuerschuld und die voraussichtlichen weiteren Kosten zur Seite packen und z.B. USDC Staking bei WAVES machen (APY akt. bei >55%  Wink ). So hätte man noch zusätzliche "Zinsen".

Wie versteuerst du die Staking Rewards? Zufluss wird versteuert, Verkauf ist steuerfrei? Falls ja, hat das Finanzamt das ohne Rückfragen akzeptiert?
6  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: February 04, 2021, 07:33:44 AM
Habt ihr denn alle nicht mitgekriegt, dass die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen bisher noch nicht Gegenstand der höchstrichterlichen Rechtsprechung gewesen ist. --> Es gibt keine eindeutiges Gesetz, dass Gewinne versteuert werden müssen. 2020 wurde vom FG Nürnberg ein Antrag auf die Aussetzung der Vollziehung stattgegeben.  

Nachzulesen hier: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2020-N-8128

Gebt eure Steuererklärung ab, deklariert eure "Gewinnen" UND legt sofort Einspruch gegen den Steuerbescheid ein sobald dieser da ist + eine Aussetzung der Vollziehung. Wahnsinn, dass hier kaum davon geschrieben wird.

Hast du das denn schon gemacht und warst erfolgreich?

Ich werde es diese Jahr machen. Kryptoaffine Kanzleien wie Winheller unterstützen das Urteil, https://winheller.com/blog/aussetzung-vollziehung-zweifel-kryptosteuern/. Ich gehe daher davon aus, dass dieses Jahr ein Vielzahl an Anträgen gestellt werden. Wird das Finanzamt alle durchgehen lassen? Sicherlich nicht. Aber versuchen kann man es. Bei großen Steuersummen wird sicherlich der ein oder andere sich einen Anwalt suchen und klagen. Einen für uns positiven Referenzfall haben wir ja. Daher sollten die Chancen nicht so schlecht stehen.

Du hast jetzt die Info, wirst du es denn machen?


Wieso sollte ich gegen meinen eigenen Staat klagen und Steuerzahlungen verweigern wollen? Bin ich den bedeppert? Auch wenn man oft gegen die Politik schimpft. Wenn Ihr in Not seit ist es doch toll die 110 anzurufen oder? Oder wenn Ihr mal abrutscht ist es doch toll ein zumindest einigermassen ausreichendes auffangpolster zu bekommen in finanzieller hinsicht,oder? Und genau dafür werden die Steuen genommen... und ob dafür mal die ein oder andee Fehlentscheidung getroffen wird, mein Gott...passiert Euch doch auch täglich mit Euren Shitcoins. Wem das Steuersystem hier nicht gefällt finde ich der sollte ganz easy woanders hingehen. Dann aber in der Not nicht wieder angekrochen kommen.

Ruhig bleiben Smiley. Du scheinst hier was falsch verstanden zu haben. Es geht hier nicht um die Verweigerung Steuern zu zahlen oder den Staat zu verklagen. Es gibt momentan kein eindeutiges Gesetz, dass aussagt, dass für Kryptowährung Steuern bezahlt werden müssen. Genau dies hat das Finanzgericht bestätigt und der Aussetzung der Vollziehung stattgegeben. Es bleibt jedem selbst überlassen was er mit dieser Entscheidung macht. Der Eine wird weiterhin Steuern zahlen ohne es zu hinterfragen, der Andere wird versuchen sein Recht durchzusetzen.

Vielleicht ist dies ja der Startschuss für die Regierung endlich mal, nach 10 Jahren, eindeutiges Gesetzte für die Versteuerung von Kryptowährung rauszubringen.

Btw. du musst nicht gleich so aggressiv reagieren. Das ist eine Community für den Austausch für Meinungen.

Du solltest dir wenigstens die Mühe machen, die Links, die dir die Community bereitstellt auch mal anschauen.
7  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: February 04, 2021, 06:08:11 AM
Habt ihr denn alle nicht mitgekriegt, dass die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen bisher noch nicht Gegenstand der höchstrichterlichen Rechtsprechung gewesen ist. --> Es gibt keine eindeutiges Gesetz, dass Gewinne versteuert werden müssen. 2020 wurde vom FG Nürnberg ein Antrag auf die Aussetzung der Vollziehung stattgegeben.  

Nachzulesen hier: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2020-N-8128

Gebt eure Steuererklärung ab, deklariert eure "Gewinnen" UND legt sofort Einspruch gegen den Steuerbescheid ein sobald dieser da ist + eine Aussetzung der Vollziehung. Wahnsinn, dass hier kaum davon geschrieben wird.

Hast du das denn schon gemacht und warst erfolgreich?

Ich werde es diese Jahr machen. Kryptoaffine Kanzleien wie Winheller unterstützen das Urteil, https://winheller.com/blog/aussetzung-vollziehung-zweifel-kryptosteuern/. Ich gehe daher davon aus, dass dieses Jahr ein Vielzahl an Anträgen gestellt werden. Wird das Finanzamt alle durchgehen lassen? Sicherlich nicht. Aber versuchen kann man es. Bei großen Steuersummen wird sicherlich der ein oder andere sich einen Anwalt suchen und klagen. Einen für uns positiven Referenzfall haben wir ja. Daher sollten die Chancen nicht so schlecht stehen.

Du hast jetzt die Info, wirst du es denn machen?
8  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: February 03, 2021, 06:13:54 PM

Ich bin verwundert, dass die Steuerberater hier im Forum nicht schon lange dazu was geschrieben haben.

Will nichts unterstellen, aber wahrscheinlich hätten Sie dann nicht mehr so viele Mandanten Smiley.
9  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: February 03, 2021, 05:50:53 PM
...
Die beste Lösung in diesem Falle wre vielleicht das kontaktieren eines Rechtsanwalts mit Spezialisierung im Bereich Steuerstraftaten. Bei 100k sind schnell mal 5 Jahre drinn (mit Glück auf Bewehrung), die Steuer muss dann natürlich dennoch zurück gezahlt werden inkl. aller anfallender Kosten, Zinsen,Strafen usw.

Freiheitsstrafe droht natürlich bei einer Steuersumme ab 50k. Dafür müsste man aber beim einem Anfangsinvestment von 100k tatsächlich erstmal weitere >100k Gewinn machen. Im beschriebenen Fall gab es aber jahrelang Verluste und mit dem Rest werden nun Handelsgewinne erwirtschafet. Die Summe ist beispielhaft genannt. Es sollte keine vernachlässigbar kleine Summe sein, vor allem bezogen auf den zukünftigen Gewinn, der vollständig dokumentiert wäre und ordnungsgemäß deklariert werden soll.

Mich hat bloß interessiert, wie grundsätzlich bei einem Fall vorgegangen wird, in dem ein Steuerschuldner keine vollständigen Informationen zu seinen Kryptobewegungen vorlegen kann, aber netto keine Gewinne bzw. deutliche Verluste das offensichtliche Resultat sind.

Habt ihr denn alle nicht mitgekriegt, dass die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen bisher noch nicht Gegenstand der höchstrichterlichen Rechtsprechung gewesen ist. --> Es gibt keine eindeutiges Gesetz, dass Gewinne versteuert werden müssen. 2020 wurde vom FG Nürnberg ein Antrag auf die Aussetzung der Vollziehung stattgegeben.  

Nachzulesen hier: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2020-N-8128

Gebt eure Steuererklärung ab, deklariert eure "Gewinnen" UND legt sofort Einspruch gegen den Steuerbescheid ein sobald dieser da ist + eine Aussetzung der Vollziehung. Wahnsinn, dass hier kaum davon geschrieben wird.

Btw. der Antragsteller hatte anscheinend genau das gleiche Problem wie du. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, konnte er seine Trades nicht mehr vollständig nachweisen, da einige Börsen auf denen er getradet hat nicht mehr existieren.




10  Local / Deutsch (German) / Masternodes: Gewerbe oder nicht on: January 13, 2021, 05:41:59 PM
Hallo zusammen,

es ist sehr schade dass es für den Betrieb von Masternodes keine eindeutige Gesetzeslage gibt die besagt ob hierfür ein Gewerbe angemeldet werden muss oder nicht.

Crypotax und viele andere Steuerberater vertreten die Meinung, dass der Betrieb von Masternodes nicht gewerblich ist, nachzulesen hier "https://cryptotax.io/masternodes-wirtschaftlichen-steuerlichen-auswirkungen/".

Hat jemand von euch bereits Erfahrungen mit dem Finanzamt bzgl. Masternodes gesammelt und kann bestätigen dass der Betrieb nicht gewerblich ist?
11  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: September 20, 2020, 08:37:34 PM
Quote
Bei Wineller steht doch ganz eindeutig:
Quote
Dabei erhält ein Inhaber einer Kryptowährung weitere Einheiten einer Kryptowährung ohne eigenes Zutun
https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoinundsteuer/besteuerung-airdrops.html

Claimen ist eigenes Zutun. Also ist der Uniswap-Airdrop zu versteuern.

Bitte auch den Satz danach lesen.

Quote
m Rahmen eines Airdrops erhält der Nutzer Kryptowährungen, ohne diese angeschafft oder eine sonstige Leistung hierfür erbracht zu haben. Die Kryptowährungen werden nicht aus dem Rechtskreis eines Dritten auf den Nutzer übertragen. Vielmehr beginnen sie ihre „Existenz“ überhaupt erst in dessen Vermögen. Die Kryptowährung entsteht direkt in den Wallets der Nutzer, wobei die Wallets bestimmte Kriterien erfüllen müssen. Airdrops ähneln insofern einem Lottogewinn oder einem Zufallsfund (sog. Windfall Profits).

Mangels Anschaffungsvorgangs kommt bei einer anschließenden Veräußerung eine Besteuerung nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) nicht in Betracht. Mangels Leistungserbringung seitens des Nutzers liegen auch keine sonstigen Einkünfte i.S.d. § 22 Nr. 3 EStG vor. Damit ist der Verkauf von Airdrops steuerfrei.[/b].

sonstige Leistung heißt hier ja wohl eine Gegenleistung erbringen. Das Claimen ist keine Gegenleistung/sonstige Leistung die man der Plattform Uniswap erbracht hat. Auch wurde hier nichts bezahlt. Die Coins wurden geschenkt --> Airdrop, Zufluss und Verkauf aus meiner Sicht steuerfrei
12  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: September 20, 2020, 10:04:22 AM
Airdrops sind steuerfrei, beim Zufluss und beim Verkauf. https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoinundsteuer/besteuerung-airdrops.html


Das "Claimen" ist aus meiner Ansicht in keinster Weise eine Gegenleistung die man erbringt.

Auch die Benutzung einer Plattform ist keine Gegenleistung. Eine Gegenleistung ist wenn du für die Plattform irgendeine Tätigkeit ausübst, für die du bezahlt wirst. Das trifft in diesem Fall nicht zu.

Non financial advise.
13  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: September 09, 2020, 01:40:38 PM
Ich sehe das nicht als Lending. Beim Leihen erhählst du dein zuvor verliehenen Kapitel zurück + Zinsen.

Dann sehe es als eine Art Fond oder Kapitalanlage an  Wink Da kriegst du auch mal mehr oder weniger am Ende raus.
Das 1-jährige Warten hat vielen nach dem ICO Boom 2017 hohe Verluste beschert. Solange würde ich nicht warten. Uniswap ist da einfach noch zu neu.
Wie gesagt, ich würde es dem FA so verkaufen. Wenn sie das absegnen, ist alles in Butter. Am Ende muss jeder selber entscheiden, mit welcher Strategie er/sie (ggü. dem FA) arbeitet.

Uniswap ist gerade dazu da um zu profitieren wenn der Mark stagniert.

Ich würde niemals während einem Bullen Markt meine Tokens in den Pool geben.

Nehmen wir an du gibst 10 Chainlink und 10 ETH rein. Wenn im Bullenmarkt der Wert von Chainlink 100x geht und ETH nur 10x, werden alle wie verrückt Chainlink kaufen.

Die Gefahr besteht dann, dass du am Ende 1 Chainlink und 19 ETH erhälst. D.h. du hast die 100x für 9 Chainlink verpasst.

Bevor du was in den Pool geben willst, würde ich dir empfehlen das hier durchzulesen: https://blog.bancor.network/beginners-guide-to-getting-rekt-by-impermanent-loss-7c9510cb2f22?gi=97859d563d15

Eine andere Geschichte ist es jedoch wenn du zusätzlich vom Projekt ein paar Tokens als Belohnung erhälst wenn du deine Tokens in den Pool gibst. Dann kann es sich tatsächlich rentieren.
14  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: September 09, 2020, 10:45:01 AM
Quote
So ganz habe ich es noch nicht. Also ich gebe dem Pool 5 ETH und 500 COIN (beides am 01.04.2020 gekauft). Dafür erhalte "als Sicherheit" 1 Uniswap Token XU74KD; der ist mit meiner Pooleinzahlung verknüpft. Dann kaufen andere entweder meine ETH oder COIN. Irgendwann habe ich z.B. 7 ETH und 100 COIN, die ich aus dem Pool holen möchte. Druch meinen Uniswap Token XU74KD beweise ich meinen Poolanteil und erhalte am 01.09.2020 die 7ETH und 100 Coin auf mein Wallet.
Ist das so richtig?

Kann ich irgendwo sehen, zu welchem Zeitpunkt die Käufe/Verkäufe meines Poolanteils stattgefunden haben?

Das ist korrekt.

Meines Wissens sind die Trades im Pool nicht ermittelbar.

Hmm, ist das dann überhaupt ein Veräußerungsgeschäft nach §23 EStG?  Wink
Eigentlich ist es doch eine Beauftragung an einen "externen Dienstleister", das er mehr aus deinem Geld macht. Also ein Lending....
So würde ich ggü. dem FA argumentieren. Da würde ich dann sogar die Steuerlast nach §22 EStG optimieren:
Die 2 ETH sind dein Gewinn und die 400 COIN dein Verlust
oder
die Differenz zwischen Einzahlungsumme vom 01.04.2020 und Auszahlungssumme vom 01.09.2020
 

Ich sehe das nicht als Lending. Beim Leihen erhählst du dein zuvor verliehenen Kapitel zurück + Zinsen.

Du verleihst 10 ETH und 10 COIN. Am Ende kriegst du genau diese 10 ETH und 10 COIN + Zinsen zurück.

Bei Uniswap gibst du deine 10 ETH und 10 COIN in den Pool und erhälst am Ende 5 ETH und 15 COIN zurück.
Das sind aber nicht mehr die 5 ETH und 15 COIN die du in den Pool gesteckt hast.

Sobald diese wieder in deiner Wallet landen, fängt aus meiner Sicht wieder die Frist vom neuen an, d.h. man müsste erneut 1 Jahr warten um steuerfrei zu verkaufen.


Sind alles nur Vermutung, daher würde ich vorsichtshalber lieber 1 Jahr mit dem Tausch von Uniswap in die ETH und COIN warten um sicher zu gehen, dass das alles steuerfrei ist.
15  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: September 09, 2020, 07:07:53 AM
Quote
So ganz habe ich es noch nicht. Also ich gebe dem Pool 5 ETH und 500 COIN (beides am 01.04.2020 gekauft). Dafür erhalte "als Sicherheit" 1 Uniswap Token XU74KD; der ist mit meiner Pooleinzahlung verknüpft. Dann kaufen andere entweder meine ETH oder COIN. Irgendwann habe ich z.B. 7 ETH und 100 COIN, die ich aus dem Pool holen möchte. Druch meinen Uniswap Token XU74KD beweise ich meinen Poolanteil und erhalte am 01.09.2020 die 7ETH und 100 Coin auf mein Wallet.
Ist das so richtig?

Kann ich irgendwo sehen, zu welchem Zeitpunkt die Käufe/Verkäufe meines Poolanteils stattgefunden haben?

Das ist korrekt.

Meines Wissens sind die Trades im Pool nicht ermittelbar.
16  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: September 08, 2020, 06:13:12 PM


Quote
Ich kenne mich mit dem Pool nicht aus. Wieso bekommt man denn diesen Uniswap Token? Ich dachte, man packt seinen zu verkaufenden Token in den Pool mit der äquivalenten (Geld)Menge an ETH und wenn jemand die kauft, dann erhält man mehr an den Token bzw. ETH.

Du gibst deine ETH und COIN (COIN kann jeder beliebige ERC20 Token sein) in den Pool. Damit Uniswap identifizieren kann welche ETH und COIN aus dem Pool zu deiner Wallet gehören, erhälst du einen personalisierten Uniswap Token der nur zu deiner persönlichen Wallet gehört.

Dieser Uniswap Token kann nicht getradet werden, hat also eigentlich einen Wert, da er nicht getradet werden kann.

Ich würde hier daher einen Wert von 0 angeben.

Später wenn du deine ETH und COIN plus die Uniswap Gebühren, die während dem Traden entstanden sind, aus dem Pool holen willst, wird dein Uniswap Token wieder gegen ETH getauscht.
17  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: September 07, 2020, 05:59:35 PM
Ich sehe das iwie 50/50. Auf der einen Seite JA, weil ich sie in den Pool geschickt habe, auf der anderen Seite Nein, weil es keine veräußerung war und es nicht mal einen Veräußerungspreis gibt.
Wurde denn ETH in einen anderen Token umgewandelt? Wenn ja, dann Jahresfrist unterbrochen, wenn nein, dann sollte doch alles gut sein.
Die Haltefrist wird ja nur unterbrochen, wenn due einen Coin/Token in etwas anderes eintauscht

Hat man hier nicht gleich noch ein Problem, dass es sich mindestens auf 2 Jahre erhöht um steuerfrei zu verkaufen?

Zuerst tauscht man das ETH/Coin Paar gegen Uniswap Token.

In dieser Zeit wird im Pool mit dem ETH/COIN getradet. Mit etwas Glück erhält man aufgrund der Uniswap Gebühren mehr ETH und COIN.
Um diese jedoch steuerfrei zu erhalten, muss man erstmal 1 Jahr warten um den Uniswap Token zurück gegen ETH und COIN zu swappen.

Anschließend muss man noch 1 Jahr warten um ETH und COIN steuerfrei zu verkaufen.

Trifft das so zu?


Bzgl. 10 Jahre Haltefrist:

Die Fristverlängerung lässt sich auf das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 zurückführen und wurde aufgrund von Steuersparmodellen – sog. Containerleasingmodelle – eingeführt.

Dass das auf Kryto anwendbar ist, kann wohl stark bezweifelt werden.

Zudem gibt es noch das hier:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2020-N-8128
18  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: September 01, 2020, 04:49:27 PM
Ich bin hier neu im Forum und hab mir mal paar Seiten diesen Threads sowie auch paar Andere durchgelesen.

So manche hier geben bewusst oder unbewusst zu, ich nenne es mal, Steuer gespart oder vergessen anzugeben zu haben Smiley.

Wenn das Finanzamt oder die Steuerfahndung auf die Idee kommen sollten Online-Foren nach solchen Aussagen zu durchsuchen,
wäre es für die doch ein leichtes Spiel die IP-Adresse des Autors herauszufinden und eine Ermittlung zu starten.

Hat sich jemand darüber schon Gedanken gemacht oder sehen das hier alle als unwahrscheinlich.
19  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: August 31, 2020, 12:29:35 PM
Ich denke wenn dann kommt ein einheitliches Modell auf EU-Ebene. Aber davon sind wir sicher noch Jahre entfernt, bis dahin macht jedes Land einfach irgendetwas ohne sich näher Gedanken darüber zu machen,
Vielleicht sind wir im Herbst ja schon etwas schlauer... https://bitcointalk.org/index.php?topic=1976285.msg55039295#msg55039295

Ich frage erstmal die Meinung der Community, vielleicht gibt es hier ja Erfahrungen damit. Danke für deine wertvolle Antwort Smiley.
Ist doch nicht verkehrt, hier zu fragen. Für den Austausch ist ja das Forum da.
Also das FA wird dir da wohl auch nicht weiterhelfen können, da es eine steuerrechtliche Frage ist. Dafür sind die Steuerberater da. Hier gibt es eine entsprechende Liste: https://bitcointalk.org/index.php?topic=2194973.0
Rein steuerrechtlich würde ich es laienhaft auch so sehen, wie Lakai (außer die 10 Jahres Regel  Smiley ) Aber mit viel Phantasie und guten Argumenten kann man da sicherlich auch etwas optimieren...  Wink

An einem Steuerberater wird man wohl nicht vorbeikommen, wobei ich hier auch recht skeptisch bin. Fragt man 2 Berater, erhält man 2 verschiedene Antworten.

Was mich noch beschäftigt ist der Punkt mit den Airdops.

Laut Klaus Himmer (CrypoTax), https://www.youtube.com/watch?v=zElpqIuB9Tk&t=374s, werden Airdrops beim Zufluss nicht versteuert, bzw. mit 0€ angesetzt. Hält man die Tokens über 1 Jahr ist der Verkauf ebenfalls steuerfrei. Auch die CryptoTax Software berechnet diese Airdrops so und diese ist von KPMG zertifiziert. Daher muss hier was Wahres dran sein.

Meinungen?
20  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: August 31, 2020, 09:53:29 AM
Hallo Community,

ich habe einen speziellen Fall was die Besteuerung angeht und hoffe ihr könnt mir helfen.

Uniswap ist eine DEX für das Kaufen/Verkaufen von Erc20-Tokens. Hier kann man beliebige ERC20 tauschen.

Damit bspw. ein Paar Chainlink und Ethereum Tokens handelbar ist, gibt es einen Uniswap Liquidity Pool, der diesen Tokens bereitstellt.

Die Besonderheit ist, dass jeder die Möglichkeit hat, in diesem Fall, Chainlink und Ethereum Tokens dem Pool bereitzustellen. Es muss jedoch immer ein zugehöriges Token Paar bereitgestellt werden, man kann also nicht nur Chainlink bereitstellen. Dabei muss die Anzahl der Chainlinks Tokens in Euro = Anzahl Eth Tokens in Euro entsprechen.

Als Belohnung für die Bereitstellung der Liquidität erhält man 0.3% der aller Tradinggebühren für das Paar in Form von Chainlink und ETH Tokens.

Um den Pool seine Tokens bereitzustellen läuft es wie folgt ab.

1. Es soll zur Vereinfachung 1 Chainlink und 1 ETH in den Pool gegeben
2. Dafür erhält man 1 personalisierten Uniswap Token. Dieser Token ist verknüpft mit der Wallet aus der der Chainlink und ETH Token für den Pool bereitgestellt worden ist --> Aus der Wallet wird 1 Chainlink und 1 ETH entnommen, dafür man erhält 1 Uniswap Token --> das ist eine ETH Transaktion.

3. Annahme es sind 2 Jahre vergangen. In dieser Zeit wurde im Pool mehr Chainlink als ETH Token erworben. Daher ist der Bestand nun 0.5 Chainlink und 1.5 ETH.

4. Will man nun die Tokens wieder aus dem Pool entnehmen, wird der 1 Uniswap Token zurückgetauscht in 0.5 Chainlink + 0.2 Chainlink Tradinggebühren und 1.5 ETH + 0.2 ETH Tradinggebühren --> das ist eine ETH Transaktion

Am Ende hat man also 0.7 Chainlink und 0.7 ETH. Die Gebühren erhält man erst zum Zeitpunkt des Swaps des Uniswap Token in Chainlink und ETH.

Aus meiner Sicht liegt hier daher keine klassische Verleihung vor, da man am Ende definitiv nicht dieselbe Anzahl an Tokens erhält, die mein bereitgestellt hat.

Nun meine Fragen:

Der Uniswap Token ist auf keiner Exchange handelbar, macht auch keinen Sinn da er nur für die eigene Wallet gilt. Der Wert ist nicht im klassischen Sinne bestimmbar. Vielmehr setzt sich der Wert zusammen aus dem Anfangsbestand 1 Chainlink und 1 ETH.

1. Ich tausche den 1 Uniswap Token nach 2 Jahren zurück in  0.7 Chainlink und 0.7 ETH. Aus meiner Sicht ist das alles steuerfrei, da der Uniswap Token länger als 1 Jahr gehalten worden ist. Liege ich hier richtig?

2. Muss ich die 0.7 Chainlink und 0.7 ETH wieder 1 Jahr halten damit ich diese steuerfrei verkaufen kann?

3. Um die Chainlink und ETH Token dem Pool bereitzustellen, erhält man vom Chainlink Projekt als Belohnung jeden Tag eine variable Anzahl an Chainlink Tokens. Die Anzahl der Belohnung-Tokens ergibt sich aus dem prozentualen Anteil der eigenen Chainlink Tokens gegenüber dem Gesamtbestand im Pool. --> Das ist kein Uniswap Feature sondern wird vom Projekt selbst geleistet
 
Kann man diese Belohnung als Airdrop ansehen? Muss das versteuert werden?

Ich hoffe ich konnte das einigermaßen verständlich erklären.  

Vielen Dank im Voraus.

Einfach mal beim Finanzamt nachfragen. Die wollen die Steuer, also sollen die es Dir auch schriftlich erklären. Wie kompliziert einige sich das hier immer machen.

Ich frage erstmal die Meinung der Community, vielleicht gibt es hier ja Erfahrungen damit. Danke für deine wertvolle Antwort Smiley.
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