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Author Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ  (Read 882272 times)
sencoj
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February 03, 2021, 11:18:51 AM
 #2821

Ich nehme an, in so einem Fall werden wohl die vollen 60k EUR versteuert werden müssen.

Jein. Du musst sicherlich bisschen was versteuern, aber die Höhe muss nicht 60k bzw. 57k sein.

Grundsätzlich - wie schon so oft erwähnt - musst du jeden unterjährigen Trade versteuern, Krypto/Fiat aber auch Krypto/Krypto. Wenn dein Portfolio von 20k auf 60k wächst, ohne dass du etwas (unterjährig) verkaufst, dann sind die 40k nicht zu versteuern vereinfacht gesagt.
Letztendlich musst du jeden einzelnen Trade anschauen, Gewinn/Verlust auf Eurobasis ermitteln und aufsummieren.

Kommen darüber hinaus eventuelle Steuerschätzungen und/oder Strafen in Frage?

Bei so kleineren Beträgen lohnt wohl der Aufwand nicht, aber nur weil dein Anfangsinvest von 10k bis Ende 2020 auf 3k geschrumpft ist, heisst das nicht, dass du steuerlich keinen Gewinn in dieser Zeit gemacht hast. Tradinggewinne hast du eventuell schon gemacht, aber wenn du dann irgendwann auf deinen Kryptos sitzen bleibst, kann ein Kursverfall (z.B. BTC von 20k auf 4k) dein Portfolio immens schrumpfen, aber es besteht trotzdem eine Steuerschuld.

Danke für die Antwort.

Dass eventuell Tradinggewinne in der Zwischenzeit gemacht wurden, kann schon sein. In Summe waren es bis 2020 Verluste. Deswegen frage ich nach dem Informationsbedürfnis der Steuerbehörden - auf jeden Fall ist es vollkommen unmöglich alle Trades und Bewegungen wiederherzustellen. Daher die Frage nach eventuellen Strafen oder Steuerschätzungen für die Vorjahre. Die EUR Beträge waren dabei hypothetisch - könnten auch 10 mal höher sein, also Anfangsinvestment von 100k, Ende 2020 30k und Endbestand 2021 600k - d.h. mit der Annahme, dass die Steuerbehörden "volles Interesse" zeigen.

Die Gewinne in 2021 ergeben sich aus täglichem Handel - der Gesamtbestand wird in kurzer Zeit mehrfach gehandelt. Haltefristen spielen in dem Fall keine Rolle.
Bullethead21
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February 03, 2021, 12:04:59 PM
 #2822

Ich nehme an, in so einem Fall werden wohl die vollen 60k EUR versteuert werden müssen.

Jein. Du musst sicherlich bisschen was versteuern, aber die Höhe muss nicht 60k bzw. 57k sein.

Grundsätzlich - wie schon so oft erwähnt - musst du jeden unterjährigen Trade versteuern, Krypto/Fiat aber auch Krypto/Krypto. Wenn dein Portfolio von 20k auf 60k wächst, ohne dass du etwas (unterjährig) verkaufst, dann sind die 40k nicht zu versteuern vereinfacht gesagt.
Letztendlich musst du jeden einzelnen Trade anschauen, Gewinn/Verlust auf Eurobasis ermitteln und aufsummieren.

Kommen darüber hinaus eventuelle Steuerschätzungen und/oder Strafen in Frage?

Bei so kleineren Beträgen lohnt wohl der Aufwand nicht, aber nur weil dein Anfangsinvest von 10k bis Ende 2020 auf 3k geschrumpft ist, heisst das nicht, dass du steuerlich keinen Gewinn in dieser Zeit gemacht hast. Tradinggewinne hast du eventuell schon gemacht, aber wenn du dann irgendwann auf deinen Kryptos sitzen bleibst, kann ein Kursverfall (z.B. BTC von 20k auf 4k) dein Portfolio immens schrumpfen, aber es besteht trotzdem eine Steuerschuld.

Danke für die Antwort.

Dass eventuell Tradinggewinne in der Zwischenzeit gemacht wurden, kann schon sein. In Summe waren es bis 2020 Verluste. Deswegen frage ich nach dem Informationsbedürfnis der Steuerbehörden - auf jeden Fall ist es vollkommen unmöglich alle Trades und Bewegungen wiederherzustellen. Daher die Frage nach eventuellen Strafen oder Steuerschätzungen für die Vorjahre. Die EUR Beträge waren dabei hypothetisch - könnten auch 10 mal höher sein, also Anfangsinvestment von 100k, Ende 2020 30k und Endbestand 2021 600k - d.h. mit der Annahme, dass die Steuerbehörden "volles Interesse" zeigen.

Die Gewinne in 2021 ergeben sich aus täglichem Handel - der Gesamtbestand wird in kurzer Zeit mehrfach gehandelt. Haltefristen spielen in dem Fall keine Rolle.

Die beste Lösung in diesem Falle wre vielleicht das kontaktieren eines Rechtsanwalts mit Spezialisierung im Bereich Steuerstraftaten. Bei 100k sind schnell mal 5 Jahre drinn (mit Glück auf Bewehrung), die Steuer muss dann natürlich dennoch zurück gezahlt werden inkl. aller anfallender Kosten, Zinsen,Strafen usw.

sencoj
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February 03, 2021, 02:34:02 PM
 #2823

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Die beste Lösung in diesem Falle wre vielleicht das kontaktieren eines Rechtsanwalts mit Spezialisierung im Bereich Steuerstraftaten. Bei 100k sind schnell mal 5 Jahre drinn (mit Glück auf Bewehrung), die Steuer muss dann natürlich dennoch zurück gezahlt werden inkl. aller anfallender Kosten, Zinsen,Strafen usw.

Freiheitsstrafe droht natürlich bei einer Steuersumme ab 50k. Dafür müsste man aber beim einem Anfangsinvestment von 100k tatsächlich erstmal weitere >100k Gewinn machen. Im beschriebenen Fall gab es aber jahrelang Verluste und mit dem Rest werden nun Handelsgewinne erwirtschafet. Die Summe ist beispielhaft genannt. Es sollte keine vernachlässigbar kleine Summe sein, vor allem bezogen auf den zukünftigen Gewinn, der vollständig dokumentiert wäre und ordnungsgemäß deklariert werden soll.

Mich hat bloß interessiert, wie grundsätzlich bei einem Fall vorgegangen wird, in dem ein Steuerschuldner keine vollständigen Informationen zu seinen Kryptobewegungen vorlegen kann, aber netto keine Gewinne bzw. deutliche Verluste das offensichtliche Resultat sind.
Bullethead21
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February 03, 2021, 02:42:47 PM
 #2824

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Die beste Lösung in diesem Falle wre vielleicht das kontaktieren eines Rechtsanwalts mit Spezialisierung im Bereich Steuerstraftaten. Bei 100k sind schnell mal 5 Jahre drinn (mit Glück auf Bewehrung), die Steuer muss dann natürlich dennoch zurück gezahlt werden inkl. aller anfallender Kosten, Zinsen,Strafen usw.

Freiheitsstrafe droht natürlich bei einer Steuersumme ab 50k. Dafür müsste man aber beim einem Anfangsinvestment von 100k tatsächlich erstmal weitere >100k Gewinn machen. Im beschriebenen Fall gab es aber jahrelang Verluste und mit dem Rest werden nun Handelsgewinne erwirtschafet. Die Summe ist beispielhaft genannt. Es sollte keine vernachlässigbar kleine Summe sein, vor allem bezogen auf den zukünftigen Gewinn, der vollständig dokumentiert wäre und ordnungsgemäß deklariert werden soll.

Mich hat bloß interessiert, wie grundsätzlich bei einem Fall vorgegangen wird, in dem ein Steuerschuldner keine vollständigen Informationen zu seinen Kryptobewegungen vorlegen kann, aber netto keine Gewinne bzw. deutliche Verluste das offensichtliche Resultat sind.

Plausible Eigenbelege und Notfalls dann irgendein Deal mit dem zuständigem Finanzamt.
aiz9988
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February 03, 2021, 05:50:53 PM
Last edit: February 03, 2021, 06:14:32 PM by aiz9988
 #2825

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Die beste Lösung in diesem Falle wre vielleicht das kontaktieren eines Rechtsanwalts mit Spezialisierung im Bereich Steuerstraftaten. Bei 100k sind schnell mal 5 Jahre drinn (mit Glück auf Bewehrung), die Steuer muss dann natürlich dennoch zurück gezahlt werden inkl. aller anfallender Kosten, Zinsen,Strafen usw.

Freiheitsstrafe droht natürlich bei einer Steuersumme ab 50k. Dafür müsste man aber beim einem Anfangsinvestment von 100k tatsächlich erstmal weitere >100k Gewinn machen. Im beschriebenen Fall gab es aber jahrelang Verluste und mit dem Rest werden nun Handelsgewinne erwirtschafet. Die Summe ist beispielhaft genannt. Es sollte keine vernachlässigbar kleine Summe sein, vor allem bezogen auf den zukünftigen Gewinn, der vollständig dokumentiert wäre und ordnungsgemäß deklariert werden soll.

Mich hat bloß interessiert, wie grundsätzlich bei einem Fall vorgegangen wird, in dem ein Steuerschuldner keine vollständigen Informationen zu seinen Kryptobewegungen vorlegen kann, aber netto keine Gewinne bzw. deutliche Verluste das offensichtliche Resultat sind.

Habt ihr denn alle nicht mitgekriegt, dass die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen bisher noch nicht Gegenstand der höchstrichterlichen Rechtsprechung gewesen ist. --> Es gibt keine eindeutiges Gesetz, dass Gewinne versteuert werden müssen. 2020 wurde vom FG Nürnberg ein Antrag auf die Aussetzung der Vollziehung stattgegeben.  

Nachzulesen hier: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2020-N-8128

Gebt eure Steuererklärung ab, deklariert eure "Gewinnen" UND legt sofort Einspruch gegen den Steuerbescheid ein sobald dieser da ist + eine Aussetzung der Vollziehung. Wahnsinn, dass hier kaum davon geschrieben wird.

Btw. der Antragsteller hatte anscheinend genau das gleiche Problem wie du. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, konnte er seine Trades nicht mehr vollständig nachweisen, da einige Börsen auf denen er getradet hat nicht mehr existieren.




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February 03, 2021, 05:55:50 PM
 #2826

Staune auch das es noch nicht die Runde gemacht hat.

https://www.andresrecht.de/aussetzung-der-vollziehung-bei-kryptowaehrungen-erstmals-erfolgreich-durchgesetzt/


Dazu den Podcast mit ihm mal anhören wo es genau um dieses Thema geht

https://podcasts.apple.com/de/podcast/block52-77-prof-dr-j%C3%B6rg-andres-lawyer-tax-accountant/id1457350280?i=1000495297920
aiz9988
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February 03, 2021, 06:13:54 PM
 #2827


Ich bin verwundert, dass die Steuerberater hier im Forum nicht schon lange dazu was geschrieben haben.

Will nichts unterstellen, aber wahrscheinlich hätten Sie dann nicht mehr so viele Mandanten Smiley.
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February 03, 2021, 10:19:33 PM
 #2828

Habt ihr denn alle nicht mitgekriegt, dass die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen bisher noch nicht Gegenstand der höchstrichterlichen Rechtsprechung gewesen ist. --> Es gibt keine eindeutiges Gesetz, dass Gewinne versteuert werden müssen. 2020 wurde vom FG Nürnberg ein Antrag auf die Aussetzung der Vollziehung stattgegeben.  

Nachzulesen hier: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2020-N-8128

Gebt eure Steuererklärung ab, deklariert eure "Gewinnen" UND legt sofort Einspruch gegen den Steuerbescheid ein sobald dieser da ist + eine Aussetzung der Vollziehung. Wahnsinn, dass hier kaum davon geschrieben wird.

Hast du das denn schon gemacht und warst erfolgreich?
aiz9988
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February 04, 2021, 06:08:11 AM
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 #2829

Habt ihr denn alle nicht mitgekriegt, dass die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen bisher noch nicht Gegenstand der höchstrichterlichen Rechtsprechung gewesen ist. --> Es gibt keine eindeutiges Gesetz, dass Gewinne versteuert werden müssen. 2020 wurde vom FG Nürnberg ein Antrag auf die Aussetzung der Vollziehung stattgegeben.  

Nachzulesen hier: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2020-N-8128

Gebt eure Steuererklärung ab, deklariert eure "Gewinnen" UND legt sofort Einspruch gegen den Steuerbescheid ein sobald dieser da ist + eine Aussetzung der Vollziehung. Wahnsinn, dass hier kaum davon geschrieben wird.

Hast du das denn schon gemacht und warst erfolgreich?

Ich werde es diese Jahr machen. Kryptoaffine Kanzleien wie Winheller unterstützen das Urteil, https://winheller.com/blog/aussetzung-vollziehung-zweifel-kryptosteuern/. Ich gehe daher davon aus, dass dieses Jahr ein Vielzahl an Anträgen gestellt werden. Wird das Finanzamt alle durchgehen lassen? Sicherlich nicht. Aber versuchen kann man es. Bei großen Steuersummen wird sicherlich der ein oder andere sich einen Anwalt suchen und klagen. Einen für uns positiven Referenzfall haben wir ja. Daher sollten die Chancen nicht so schlecht stehen.

Du hast jetzt die Info, wirst du es denn machen?
Bullethead21
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February 04, 2021, 06:21:38 AM
 #2830

Habt ihr denn alle nicht mitgekriegt, dass die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen bisher noch nicht Gegenstand der höchstrichterlichen Rechtsprechung gewesen ist. --> Es gibt keine eindeutiges Gesetz, dass Gewinne versteuert werden müssen. 2020 wurde vom FG Nürnberg ein Antrag auf die Aussetzung der Vollziehung stattgegeben.  

Nachzulesen hier: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2020-N-8128

Gebt eure Steuererklärung ab, deklariert eure "Gewinnen" UND legt sofort Einspruch gegen den Steuerbescheid ein sobald dieser da ist + eine Aussetzung der Vollziehung. Wahnsinn, dass hier kaum davon geschrieben wird.

Hast du das denn schon gemacht und warst erfolgreich?

Ich werde es diese Jahr machen. Kryptoaffine Kanzleien wie Winheller unterstützen das Urteil, https://winheller.com/blog/aussetzung-vollziehung-zweifel-kryptosteuern/. Ich gehe daher davon aus, dass dieses Jahr ein Vielzahl an Anträgen gestellt werden. Wird das Finanzamt alle durchgehen lassen? Sicherlich nicht. Aber versuchen kann man es. Bei großen Steuersummen wird sicherlich der ein oder andere sich einen Anwalt suchen und klagen. Einen für uns positiven Referenzfall haben wir ja. Daher sollten die Chancen nicht so schlecht stehen.

Du hast jetzt die Info, wirst du es denn machen?

Wieso sollte ich gegen meinen eigenen Staat klagen und Steuerzahlungen verweigern wollen? Bin ich den bedeppert? Auch wenn man oft gegen die Politik schimpft. Wenn Ihr in Not seit ist es doch toll die 110 anzurufen oder? Oder wenn Ihr mal abrutscht ist es doch toll ein zumindest einigermassen ausreichendes auffangpolster zu bekommen in finanzieller hinsicht,oder? Und genau dafür werden die Steuen genommen... und ob dafür mal die ein oder andee Fehlentscheidung getroffen wird, mein Gott...passiert Euch doch auch täglich mit Euren Shitcoins. Wem das Steuersystem hier nicht gefällt finde ich der sollte ganz easy woanders hingehen. Dann aber in der Not nicht wieder angekrochen kommen.
aiz9988
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February 04, 2021, 07:33:44 AM
 #2831

Habt ihr denn alle nicht mitgekriegt, dass die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen bisher noch nicht Gegenstand der höchstrichterlichen Rechtsprechung gewesen ist. --> Es gibt keine eindeutiges Gesetz, dass Gewinne versteuert werden müssen. 2020 wurde vom FG Nürnberg ein Antrag auf die Aussetzung der Vollziehung stattgegeben.  

Nachzulesen hier: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2020-N-8128

Gebt eure Steuererklärung ab, deklariert eure "Gewinnen" UND legt sofort Einspruch gegen den Steuerbescheid ein sobald dieser da ist + eine Aussetzung der Vollziehung. Wahnsinn, dass hier kaum davon geschrieben wird.

Hast du das denn schon gemacht und warst erfolgreich?

Ich werde es diese Jahr machen. Kryptoaffine Kanzleien wie Winheller unterstützen das Urteil, https://winheller.com/blog/aussetzung-vollziehung-zweifel-kryptosteuern/. Ich gehe daher davon aus, dass dieses Jahr ein Vielzahl an Anträgen gestellt werden. Wird das Finanzamt alle durchgehen lassen? Sicherlich nicht. Aber versuchen kann man es. Bei großen Steuersummen wird sicherlich der ein oder andere sich einen Anwalt suchen und klagen. Einen für uns positiven Referenzfall haben wir ja. Daher sollten die Chancen nicht so schlecht stehen.

Du hast jetzt die Info, wirst du es denn machen?


Wieso sollte ich gegen meinen eigenen Staat klagen und Steuerzahlungen verweigern wollen? Bin ich den bedeppert? Auch wenn man oft gegen die Politik schimpft. Wenn Ihr in Not seit ist es doch toll die 110 anzurufen oder? Oder wenn Ihr mal abrutscht ist es doch toll ein zumindest einigermassen ausreichendes auffangpolster zu bekommen in finanzieller hinsicht,oder? Und genau dafür werden die Steuen genommen... und ob dafür mal die ein oder andee Fehlentscheidung getroffen wird, mein Gott...passiert Euch doch auch täglich mit Euren Shitcoins. Wem das Steuersystem hier nicht gefällt finde ich der sollte ganz easy woanders hingehen. Dann aber in der Not nicht wieder angekrochen kommen.

Ruhig bleiben Smiley. Du scheinst hier was falsch verstanden zu haben. Es geht hier nicht um die Verweigerung Steuern zu zahlen oder den Staat zu verklagen. Es gibt momentan kein eindeutiges Gesetz, dass aussagt, dass für Kryptowährung Steuern bezahlt werden müssen. Genau dies hat das Finanzgericht bestätigt und der Aussetzung der Vollziehung stattgegeben. Es bleibt jedem selbst überlassen was er mit dieser Entscheidung macht. Der Eine wird weiterhin Steuern zahlen ohne es zu hinterfragen, der Andere wird versuchen sein Recht durchzusetzen.

Vielleicht ist dies ja der Startschuss für die Regierung endlich mal, nach 10 Jahren, eindeutiges Gesetzte für die Versteuerung von Kryptowährung rauszubringen.

Btw. du musst nicht gleich so aggressiv reagieren. Das ist eine Community für den Austausch für Meinungen.

Du solltest dir wenigstens die Mühe machen, die Links, die dir die Community bereitstellt auch mal anschauen.
mole0815
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February 04, 2021, 10:53:23 AM
 #2832

Habt ihr denn alle nicht mitgekriegt, dass die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen bisher noch nicht Gegenstand der höchstrichterlichen Rechtsprechung gewesen ist. --> Es gibt keine eindeutiges Gesetz, dass Gewinne versteuert werden müssen. 2020 wurde vom FG Nürnberg ein Antrag auf die Aussetzung der Vollziehung stattgegeben.

Das wusste ich bisher tatsächlich nicht. Aber dass hier dringend eine geregelte Basis her muss hatte ich an anderer Stelle bereits vor ein paar Wochen angemerkt.
Zitiere mich hier rein da es dort unter ging.

Bei einer Recherche zum aktuellen Stand unserer Regierung zu Kryptowährungen bin ich auf ein paar Dinge gestoßen die wir hier gerne besprechen können.
Und zwar MiCA - „Markets in Crypto-Assets“

Quote
Was bereits seit einiger Zeit Teil von Spekulationen war, wurde am 24. September 2020 auch offiziell verkündet: Die Europäische Kommission plant die Regulierung von Krypto-Assets. Die „Markets in Crypto-Assets“ (MiCA) getaufte Verordnung soll für EU-weit einheitliche Regeln im Umgang mit digitalen Währungen und Krypto-Assets sorgen. Derzeit unterscheidet sich geltendes Recht von Ländergrenze zu Ländergrenze teils erheblich. Was in dem einen Land für Stablecoins, Utility Token und Krypto-Fonds gilt, muss längst keine Gültigkeit in einem anderen Land haben.

Mit Blick auf die voranschreitende Akzeptanz des Kryptomarktes und den Erfolg der noch jungen Technologie ist das ein unbefriedigender Zustand. Die neue Verordnung soll dem ein Ende setzen und bereits Ende 2022 in allen Mitgliedsstaaten in Kraft treten. Doch was umfasst die Verordnung der EU-Kommission genau und welche Auswirkungen könnten die neuen Regularien auf deutsche Kryptounternehmen haben? Wir fassen die wichtigsten Punkte der neuen Verordnung zusammen.
Quelle: https://blockchainwelt.de/mica-eu/#MiCA_soll_EU-weit_fuer_einheitliche_Regeln_sorgen

Es gibt tolle Seiten auf denen man diverse Gedanken unserer Politiker nachvollziehen kann:
Österreich:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_03417/index.shtml
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_03417/imfname_847533.pdf

Deutschland:
https://dipbt.bundestag.de/dip21.web/searchDocuments/simple_search.do
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/245/1924532.pdf

Der zweite bzw. dritte Link sind jeweils schon für das Stichwort MiCA.

Quote
Was auf FinTech-Startups möglicherweise zunächst einschüchternd wirkt, beinhaltet aber auch enorme Chancen hinsichtlich der Professionalisierung des gesamten Krypto-Ökosystems. Wer glaubt, die Regulierung solle eine Art “Stopp-Schild” für Bitcoin, Ethereum, Stablecoins und virtuelle Börsengänge sein, irrt. Stattdessen wird für all diese Ansätze ein anspruchsvolles regulatorisches Fundament gebaut, das die Kryptowerte gleichberechtigt neben den bestehenden Finanzprodukten einordnet.
Quelle: https://philippsandner.medium.com/krypto-europa-umfassende-europ%C3%A4ische-regulierung-von-kryptowerten-steht-bevor-54f633f205e7

Hier noch als Video für alle die lieger bewegte Bilder sehen: https://www.youtube.com/watch?v=EYjQSe78XpA
Super Artikel (leider englisch): « Relax, take it easy » : Understanding the MiCA and Pilot Regime crypto regulation

Ich befürchte (auch Dank Corona) zieht sich das Thema noch weiter hin und wir müssen vermutlich länger auf ein Ergebnis warten Undecided

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February 04, 2021, 12:08:34 PM
 #2833

Du hast jetzt die Info, wirst du es denn machen?

Weiß ich nicht. Da es in der Beschlusssache um §23 EStG geht, wäre das für mich zunächst trivial, da ich in den entsprechenden Jahren keine Veräußerungen vorgenommen habe (nur Staking). Trotzdem kann man natürlich darüber nachdenken auch im Falle des Stakings den Bescheid anzufechten. Aber es im immer mit Risiko verbunden, da im Falle einer "Niederlage" die Anwalts- und Gerichtskosten mit hinzukommen. Muss ich mal mit meinen Steuerberater sprechen.

Man kann natürlich die eventuelle Steuerschuld und die voraussichtlichen weiteren Kosten zur Seite packen und z.B. USDC Staking bei WAVES machen (APY akt. bei >55%  Wink ). So hätte man noch zusätzliche "Zinsen".
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February 04, 2021, 12:36:54 PM
 #2834

Du hast jetzt die Info, wirst du es denn machen?

Weiß ich nicht. Da es in der Beschlusssache um §23 EStG geht, wäre das für mich zunächst trivial, da ich in den entsprechenden Jahren keine Veräußerungen vorgenommen habe (nur Staking). Trotzdem kann man natürlich darüber nachdenken auch im Falle des Stakings den Bescheid anzufechten. Aber es im immer mit Risiko verbunden, da im Falle einer "Niederlage" die Anwalts- und Gerichtskosten mit hinzukommen. Muss ich mal mit meinen Steuerberater sprechen.

Man kann natürlich die eventuelle Steuerschuld und die voraussichtlichen weiteren Kosten zur Seite packen und z.B. USDC Staking bei WAVES machen (APY akt. bei >55%  Wink ). So hätte man noch zusätzliche "Zinsen".

Wie versteuerst du die Staking Rewards? Zufluss wird versteuert, Verkauf ist steuerfrei? Falls ja, hat das Finanzamt das ohne Rückfragen akzeptiert?
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February 05, 2021, 02:26:01 PM
 #2835

Wie versteuerst du die Staking Rewards? Zufluss wird versteuert, Verkauf ist steuerfrei? Falls ja, hat das Finanzamt das ohne Rückfragen akzeptiert?

Ja, so habe ich das gemacht und so wurde es auch abgesegnet.
Vielleicht sollte man noch dazu sagen, dass ich es mit einem Steuerberater gemacht habe. Ob es das Ergebnis beeinflusst hat, weiß ich nicht.
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February 05, 2021, 07:19:08 PM
 #2836

Wie versteuerst du die Staking Rewards? Zufluss wird versteuert, Verkauf ist steuerfrei? Falls ja, hat das Finanzamt das ohne Rückfragen akzeptiert?

Ja, so habe ich das gemacht und so wurde es auch abgesegnet.
Vielleicht sollte man noch dazu sagen, dass ich es mit einem Steuerberater gemacht habe. Ob es das Ergebnis beeinflusst hat, weiß ich nicht.

Nur um Missverständnisse zu vermeiden. Du hast die Staking Rewards bereits vor der 1-Jahresfrist verkauft und das Finanzamt hat dies akzeptiert?   
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February 05, 2021, 09:54:32 PM
 #2837

Wie versteuerst du die Staking Rewards? Zufluss wird versteuert, Verkauf ist steuerfrei? Falls ja, hat das Finanzamt das ohne Rückfragen akzeptiert?

Ja, so habe ich das gemacht und so wurde es auch abgesegnet.
Vielleicht sollte man noch dazu sagen, dass ich es mit einem Steuerberater gemacht habe. Ob es das Ergebnis beeinflusst hat, weiß ich nicht.

Nur um Missverständnisse zu vermeiden. Du hast die Staking Rewards bereits vor der 1-Jahresfrist verkauft und das Finanzamt hat dies akzeptiert?   

Die Rewards habe habe ich nach dem Zuflussprinzip versteuert. Die Verkäufe habe ich nicht angegeben, da es beim Staking eine Haltefrist, auch nach der Ansicht meines Steuerberaters, nicht gibt.
aiz9988
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February 06, 2021, 08:06:09 AM
 #2838

Wie versteuerst du die Staking Rewards? Zufluss wird versteuert, Verkauf ist steuerfrei? Falls ja, hat das Finanzamt das ohne Rückfragen akzeptiert?

Ja, so habe ich das gemacht und so wurde es auch abgesegnet.
Vielleicht sollte man noch dazu sagen, dass ich es mit einem Steuerberater gemacht habe. Ob es das Ergebnis beeinflusst hat, weiß ich nicht.

Nur um Missverständnisse zu vermeiden. Du hast die Staking Rewards bereits vor der 1-Jahresfrist verkauft und das Finanzamt hat dies akzeptiert?   

Die Rewards habe habe ich nach dem Zuflussprinzip versteuert. Die Verkäufe habe ich nicht angegeben, da es beim Staking eine Haltefrist, auch nach der Ansicht meines Steuerberaters, nicht gibt.

Der Meinung bin ich auch. Wäre es jedoch nicht sicherer die Verkäufe doch anzugeben? Die Steuerfreiheit bestimmt ja das Finanzamt. Sie könnten auf die Idee kommen zu hinterfragen woher der Gewinn kommt. Und 99% der Leute dort denken "Wenn unter 1 Jahr gehalten und verkauft --> Steuern zahlen". Zwar nicht auf die komplette Summe, jedoch auf den Differenzbetrag zwischen Zufluss und Veräußerung.
Skerberus
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February 06, 2021, 08:24:17 AM
 #2839

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Der Meinung bin ich auch. Wäre es jedoch nicht sicherer die Verkäufe doch anzugeben? Die Steuerfreiheit bestimmt ja das Finanzamt. Sie könnten auf die Idee kommen zu hinterfragen woher der Gewinn kommt. Und 99% der Leute dort denken "Wenn unter 1 Jahr gehalten und verkauft --> Steuern zahlen". Zwar nicht auf die komplette Summe, jedoch auf den Differenzbetrag zwischen Zufluss und Veräußerung.


Ich zitiere hier immer iudica, der Steuerberater mit Fachgebiet Cryptowährungen ist:

Ich verstehe nicht, was das immer soll mit dem "das Finanzamt stellt die Steuerfreiheit fest".

Seit dem Video geistert das hier rum. Das ist echt Bullshit! Das diente wahrscheinlich nur, um ein paar Neumandate aus dem Video zu generieren.

Wenn jeder Deutsche, der sein gebrauchtes Auto verkauft oder einen Garagenflohmarkt veranstaltet, das vom Finanzamt überprüfen lassen wollte, würde das FA in Arbeit versinken. Ohne besondere Umstände (z.B. Steuersparmodelle) ist die Angabe von steuerfreien Einkünften nicht notwendig.

Im Falle von Kryptogeld ist die steuerfreie Vereinnahmung in der Anlage SO überhaupt nicht darstellbar! Wenn man das im amtlichen Vordruck überhaupt nicht eintragen kann, kann der Gesetzgeber auch nicht wollen, dass man es dem Finanzamt meldet (wie gesagt ohne die Ausnahmen).

Zum generellen Staking-Thema, dass wir ja nun schon mehrfach behandelt haben:
https://cryptotax.io/proof-of-stake-was-sind-die-steuerrechtlichen-auswirkungen/


Quote
Grundsätzlich sind Kryptowährungen nach herrschender Meinung als Wirtschaftsgüter einzustufen,[36] welche bei Verkauf ein Veräußerungsgeschäfte i.S.d. § 23 EStG verursachen. Für die Prüfung eines steuerpflichtigen Vorgangs im Sinn des § 23 EStG bedarf es allerdings weitergehender Voraussetzungen. So muss neben einer Veräußerung des Wirtschaftsguts auch eine steuerlich wirksame Anschaffung desgleichen vorgelegen haben. Entscheidend ist hierbei, dass die durch Staking erhaltenen Wirtschaftsgüter durch eigene Leistung erzeugt wurden und damit ein entgeltlicher Erwerb nicht gegeben ist. Das Besteuerungsmerkmal der privaten Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG erfordert jedoch explizit einen entgeltlichen Anschaffungsvorgang. [37] Da dieser im Bereich des Staking nicht identifiziert werden kann, sollten etwaige Kursgewinne bei einem Verkauf regelmäßig nicht steuerbar sein. Kursverluste die durch die Veräußerung von Coins realisiert werden, die ursprünglich aus einer Stakingtätigkeit zugeflossen sind bleiben folgerichtig ebenfalls steuerlich unberücksichtigt. [38]

aiz9988
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February 06, 2021, 10:08:54 AM
 #2840

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Der Meinung bin ich auch. Wäre es jedoch nicht sicherer die Verkäufe doch anzugeben? Die Steuerfreiheit bestimmt ja das Finanzamt. Sie könnten auf die Idee kommen zu hinterfragen woher der Gewinn kommt. Und 99% der Leute dort denken "Wenn unter 1 Jahr gehalten und verkauft --> Steuern zahlen". Zwar nicht auf die komplette Summe, jedoch auf den Differenzbetrag zwischen Zufluss und Veräußerung.


Ich zitiere hier immer iudica, der Steuerberater mit Fachgebiet Cryptowährungen ist:

Ich verstehe nicht, was das immer soll mit dem "das Finanzamt stellt die Steuerfreiheit fest".

Seit dem Video geistert das hier rum. Das ist echt Bullshit! Das diente wahrscheinlich nur, um ein paar Neumandate aus dem Video zu generieren.

Wenn jeder Deutsche, der sein gebrauchtes Auto verkauft oder einen Garagenflohmarkt veranstaltet, das vom Finanzamt überprüfen lassen wollte, würde das FA in Arbeit versinken. Ohne besondere Umstände (z.B. Steuersparmodelle) ist die Angabe von steuerfreien Einkünften nicht notwendig.

Im Falle von Kryptogeld ist die steuerfreie Vereinnahmung in der Anlage SO überhaupt nicht darstellbar! Wenn man das im amtlichen Vordruck überhaupt nicht eintragen kann, kann der Gesetzgeber auch nicht wollen, dass man es dem Finanzamt meldet (wie gesagt ohne die Ausnahmen).

Zum generellen Staking-Thema, dass wir ja nun schon mehrfach behandelt haben:
https://cryptotax.io/proof-of-stake-was-sind-die-steuerrechtlichen-auswirkungen/


Quote
Grundsätzlich sind Kryptowährungen nach herrschender Meinung als Wirtschaftsgüter einzustufen,[36] welche bei Verkauf ein Veräußerungsgeschäfte i.S.d. § 23 EStG verursachen. Für die Prüfung eines steuerpflichtigen Vorgangs im Sinn des § 23 EStG bedarf es allerdings weitergehender Voraussetzungen. So muss neben einer Veräußerung des Wirtschaftsguts auch eine steuerlich wirksame Anschaffung desgleichen vorgelegen haben. Entscheidend ist hierbei, dass die durch Staking erhaltenen Wirtschaftsgüter durch eigene Leistung erzeugt wurden und damit ein entgeltlicher Erwerb nicht gegeben ist. Das Besteuerungsmerkmal der privaten Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG erfordert jedoch explizit einen entgeltlichen Anschaffungsvorgang. [37] Da dieser im Bereich des Staking nicht identifiziert werden kann, sollten etwaige Kursgewinne bei einem Verkauf regelmäßig nicht steuerbar sein. Kursverluste die durch die Veräußerung von Coins realisiert werden, die ursprünglich aus einer Stakingtätigkeit zugeflossen sind bleiben folgerichtig ebenfalls steuerlich unberücksichtigt. [38]



Super, danke für die Klarstellung.
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