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Author Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ  (Read 875049 times)
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August 31, 2020, 07:48:55 AM
 #2601

Ist wieder einmal das beste Beispiel wie kompliziert das Steuermodell aus jetztiger Sicht ist was für Krypto´s angewendet wird.
Ich kann mir nur wünschen das Krypto zu Kypto steuerfrei wird und erst dann steuerpflichtig ist sobald man in Euro auscasht. Das würde soovieles vereinfachen.

Gibt es dahingehend bereits Initiativen/Anträge?

https://youtu.be/u3XPvHOIrQ8

Punkt 5 in dem Video. Soweit mir bekannt klagt Winheller aktuell gegen das jetzige Steuermodel.

https://winheller.com/blog/aussetzung-vollziehung-zweifel-kryptosteuern/

https://winheller.com/blog/steuern-auf-kryptowaehrungen-verfassungswidrig/
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August 31, 2020, 08:36:43 AM
 #2602

Ich denke wenn dann kommt ein einheitliches Modell auf EU-Ebene. Aber davon sind wir sicher noch Jahre entfernt, bis dahin macht jedes Land einfach irgendetwas ohne sich näher Gedanken darüber zu machen, dass bestehende Regelungen aus dem Aktienmarkt für Crypto so nicht anwendbar sind.

Bestes Beispiel dafür ist ja die 10 Jahres Haltefrist wenn man staked ...

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August 31, 2020, 08:41:19 AM
 #2603

Ich denke wenn dann kommt ein einheitliches Modell auf EU-Ebene. Aber davon sind wir sicher noch Jahre entfernt, bis dahin macht jedes Land einfach irgendetwas ohne sich näher Gedanken darüber zu machen, dass bestehende Regelungen aus dem Aktienmarkt für Crypto so nicht anwendbar sind.

Bestes Beispiel dafür ist ja die 10 Jahres Haltefrist wenn man staked ...

Es gibt vereinzelt User die haben bei ihrem FA 1 Jahr Haltefrist durch Staking durchbekommen:

Hier ein Beispiel eines Users:

Ich habe die einjährige Haltefrist beim staking durchbekommen, da ich das Colateral als Sicherheit und die Leistung des staking als Rechnerkapazität (Mining) darstellen konnte. Es ist meiner Meinung so auch richtig, wenn man den stakingprozess richtig betrachtet.

Masternode:
Nehmen wir Dash: Es müssen 1000 Dash erworben werden die als Sicherheit in einer Masternode gesperrt werden. Man könnte auch Pfand dazu sagen.   Je nachdem wieviele an diesem Prozess  teilnehmen ermittelt das Netzwerk wer wann einen Block validieren kann. Diese Leistung kommt allerdings nicht aus dem Colateral sondern wird von einem Computer erbracht (Mining).

Nehmen wir staking:
Wir haben 1000 Coins.
Wir teilen dem Netzwerk mit das wir Transaktionen validieren möchten. Wir kommunizieren dem Netzwerk eine Sicherheitslleistung/Pfand von 1000 Coins. Je nachdem wieviele an diesem Prozess  teilnehmen ermittelt das Netzwerk wer wann einen Block validieren kann. Sobald eine Transaktion validiert wird, wird ein Teil der 1000 Coins gesperrt. Der Hintergrund ist folgender: Versucht der Validierer zu betrügen und einen falschen Block an die Blockchain zu hängen, kann ihm das Netzwerk als Strafe den gesperrten Teil der 1000 Coins entziehen.  Auch hier wird die Leistung nicht aus dem Colateral erbracht, sondern aus Rechnerkapazität (Mining).

Von daher sehe ich den § 23 Abs. 1 Nr. 2 S. 4 EStG als nicht anwendbar, da die Leistung nicht aus dem Wirtschaftsgut geschöpft wird sondern aus Rechenleistung eines Computers. Man könnte vielleicht noch die Leistung auf den Konsens erweitern, nicht aber auf das Colateral oder die Coins.
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August 31, 2020, 09:53:29 AM
 #2604

Hallo Community,

ich habe einen speziellen Fall was die Besteuerung angeht und hoffe ihr könnt mir helfen.

Uniswap ist eine DEX für das Kaufen/Verkaufen von Erc20-Tokens. Hier kann man beliebige ERC20 tauschen.

Damit bspw. ein Paar Chainlink und Ethereum Tokens handelbar ist, gibt es einen Uniswap Liquidity Pool, der diesen Tokens bereitstellt.

Die Besonderheit ist, dass jeder die Möglichkeit hat, in diesem Fall, Chainlink und Ethereum Tokens dem Pool bereitzustellen. Es muss jedoch immer ein zugehöriges Token Paar bereitgestellt werden, man kann also nicht nur Chainlink bereitstellen. Dabei muss die Anzahl der Chainlinks Tokens in Euro = Anzahl Eth Tokens in Euro entsprechen.

Als Belohnung für die Bereitstellung der Liquidität erhält man 0.3% der aller Tradinggebühren für das Paar in Form von Chainlink und ETH Tokens.

Um den Pool seine Tokens bereitzustellen läuft es wie folgt ab.

1. Es soll zur Vereinfachung 1 Chainlink und 1 ETH in den Pool gegeben
2. Dafür erhält man 1 personalisierten Uniswap Token. Dieser Token ist verknüpft mit der Wallet aus der der Chainlink und ETH Token für den Pool bereitgestellt worden ist --> Aus der Wallet wird 1 Chainlink und 1 ETH entnommen, dafür man erhält 1 Uniswap Token --> das ist eine ETH Transaktion.

3. Annahme es sind 2 Jahre vergangen. In dieser Zeit wurde im Pool mehr Chainlink als ETH Token erworben. Daher ist der Bestand nun 0.5 Chainlink und 1.5 ETH.

4. Will man nun die Tokens wieder aus dem Pool entnehmen, wird der 1 Uniswap Token zurückgetauscht in 0.5 Chainlink + 0.2 Chainlink Tradinggebühren und 1.5 ETH + 0.2 ETH Tradinggebühren --> das ist eine ETH Transaktion

Am Ende hat man also 0.7 Chainlink und 0.7 ETH. Die Gebühren erhält man erst zum Zeitpunkt des Swaps des Uniswap Token in Chainlink und ETH.

Aus meiner Sicht liegt hier daher keine klassische Verleihung vor, da man am Ende definitiv nicht dieselbe Anzahl an Tokens erhält, die mein bereitgestellt hat.

Nun meine Fragen:

Der Uniswap Token ist auf keiner Exchange handelbar, macht auch keinen Sinn da er nur für die eigene Wallet gilt. Der Wert ist nicht im klassischen Sinne bestimmbar. Vielmehr setzt sich der Wert zusammen aus dem Anfangsbestand 1 Chainlink und 1 ETH.

1. Ich tausche den 1 Uniswap Token nach 2 Jahren zurück in  0.7 Chainlink und 0.7 ETH. Aus meiner Sicht ist das alles steuerfrei, da der Uniswap Token länger als 1 Jahr gehalten worden ist. Liege ich hier richtig?

2. Muss ich die 0.7 Chainlink und 0.7 ETH wieder 1 Jahr halten damit ich diese steuerfrei verkaufen kann?

3. Um die Chainlink und ETH Token dem Pool bereitzustellen, erhält man vom Chainlink Projekt als Belohnung jeden Tag eine variable Anzahl an Chainlink Tokens. Die Anzahl der Belohnung-Tokens ergibt sich aus dem prozentualen Anteil der eigenen Chainlink Tokens gegenüber dem Gesamtbestand im Pool. --> Das ist kein Uniswap Feature sondern wird vom Projekt selbst geleistet
 
Kann man diese Belohnung als Airdrop ansehen? Muss das versteuert werden?

Ich hoffe ich konnte das einigermaßen verständlich erklären.  

Vielen Dank im Voraus.

Einfach mal beim Finanzamt nachfragen. Die wollen die Steuer, also sollen die es Dir auch schriftlich erklären. Wie kompliziert einige sich das hier immer machen.

Ich frage erstmal die Meinung der Community, vielleicht gibt es hier ja Erfahrungen damit. Danke für deine wertvolle Antwort Smiley.
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August 31, 2020, 10:45:08 AM
 #2605

Ich frage erstmal die Meinung der Community, vielleicht gibt es hier ja Erfahrungen damit. Danke für deine wertvolle Antwort Smiley.
Was Bullethead damit meinte ist folgendes Problem:
Es gibt auch auf Seiten des Finanzamts noch kaum Erfahrungswerte für die Besteuerung von Cryptos, vor allem bei "Sonderfällen" (wo bspw. jetzt auch sicher noch die Versteuerung von Rewards aus dem Staking dazuzuzählen sind). Dies führt schlichtweg dazu, dass Finanzamt A in deinem Fall bspw. eine Steuerpflicht annimmt, Finanzamt B aber nicht -> was uns wieder zu Bulletheads Aussage zurückführt, dass man hier am besten direkt das Finanzamt kontaktiert wie die jeweiligen Fälle zu versteuern sind.

Ich versuche das mal aus laienhafter Sicht, bin weder Steuerberater noch kenne ich mich in der Steuerthematik auch nur ansatzweise gut genug aus um hier eine Beratung geben zu können.

zu 1.) Ja, wenn der Token 1 Jahr gehalten wurde würde ich auch von Steuerfreiheit ausgehen
zu 2.) Nachdem jeder Trade zu versteuern ist (egal ob Crypto <-> FIAT oder Crypto <-> Crypto) würde ich davon ausgehen, dass du die Coins ebenfalls 1 Jahr lang halten musst
zu 3.) Egal ob Airdrop oder nicht (für mich sind es einfach Staking-Rewards) musst du diese so oder so versteuern. Also unbedingt den Zuflusszeitpunkt und den Kurs zum Zeitpunkt des Zuflusses notieren und in deiner Steuererklärung als "Sonstiges Einkommen" angeben.
Achtung: Hier sind manche FAs (so auch das FA München) der Auffassung, dass durch Staking die Haltefrist der Coins von 1 Jahr auf 10 Jahre steigt bis die steuerfrei verkauft werden können. Hier mein Post dazu: https://bitcointalk.org/index.php?topic=1976285.msg54589970#msg54589970

Also nochmal: Wenn du Gewissheit haben willst wie dein Finanzamt deinen Fall versteuern wird -> einfach dort anfragen. Geht bspw. beim FA München innerhalb von 48 Stunden, dass du da eine verbindliche Antwort erhältst.

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August 31, 2020, 11:22:42 AM
 #2606

Ich denke wenn dann kommt ein einheitliches Modell auf EU-Ebene. Aber davon sind wir sicher noch Jahre entfernt, bis dahin macht jedes Land einfach irgendetwas ohne sich näher Gedanken darüber zu machen,
Vielleicht sind wir im Herbst ja schon etwas schlauer... https://bitcointalk.org/index.php?topic=1976285.msg55039295#msg55039295

Ich frage erstmal die Meinung der Community, vielleicht gibt es hier ja Erfahrungen damit. Danke für deine wertvolle Antwort Smiley.
Ist doch nicht verkehrt, hier zu fragen. Für den Austausch ist ja das Forum da.
Also das FA wird dir da wohl auch nicht weiterhelfen können, da es eine steuerrechtliche Frage ist. Dafür sind die Steuerberater da. Hier gibt es eine entsprechende Liste: https://bitcointalk.org/index.php?topic=2194973.0
Rein steuerrechtlich würde ich es laienhaft auch so sehen, wie Lakai (außer die 10 Jahres Regel  Smiley ) Aber mit viel Phantasie und guten Argumenten kann man da sicherlich auch etwas optimieren...  Wink
aiz9988
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August 31, 2020, 12:29:35 PM
 #2607

Ich denke wenn dann kommt ein einheitliches Modell auf EU-Ebene. Aber davon sind wir sicher noch Jahre entfernt, bis dahin macht jedes Land einfach irgendetwas ohne sich näher Gedanken darüber zu machen,
Vielleicht sind wir im Herbst ja schon etwas schlauer... https://bitcointalk.org/index.php?topic=1976285.msg55039295#msg55039295

Ich frage erstmal die Meinung der Community, vielleicht gibt es hier ja Erfahrungen damit. Danke für deine wertvolle Antwort Smiley.
Ist doch nicht verkehrt, hier zu fragen. Für den Austausch ist ja das Forum da.
Also das FA wird dir da wohl auch nicht weiterhelfen können, da es eine steuerrechtliche Frage ist. Dafür sind die Steuerberater da. Hier gibt es eine entsprechende Liste: https://bitcointalk.org/index.php?topic=2194973.0
Rein steuerrechtlich würde ich es laienhaft auch so sehen, wie Lakai (außer die 10 Jahres Regel  Smiley ) Aber mit viel Phantasie und guten Argumenten kann man da sicherlich auch etwas optimieren...  Wink

An einem Steuerberater wird man wohl nicht vorbeikommen, wobei ich hier auch recht skeptisch bin. Fragt man 2 Berater, erhält man 2 verschiedene Antworten.

Was mich noch beschäftigt ist der Punkt mit den Airdops.

Laut Klaus Himmer (CrypoTax), https://www.youtube.com/watch?v=zElpqIuB9Tk&t=374s, werden Airdrops beim Zufluss nicht versteuert, bzw. mit 0€ angesetzt. Hält man die Tokens über 1 Jahr ist der Verkauf ebenfalls steuerfrei. Auch die CryptoTax Software berechnet diese Airdrops so und diese ist von KPMG zertifiziert. Daher muss hier was Wahres dran sein.

Meinungen?
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August 31, 2020, 12:46:20 PM
 #2608

Ich denke wenn dann kommt ein einheitliches Modell auf EU-Ebene. Aber davon sind wir sicher noch Jahre entfernt, bis dahin macht jedes Land einfach irgendetwas ohne sich näher Gedanken darüber zu machen,
Vielleicht sind wir im Herbst ja schon etwas schlauer... https://bitcointalk.org/index.php?topic=1976285.msg55039295#msg55039295

Ich frage erstmal die Meinung der Community, vielleicht gibt es hier ja Erfahrungen damit. Danke für deine wertvolle Antwort Smiley.
Ist doch nicht verkehrt, hier zu fragen. Für den Austausch ist ja das Forum da.
Also das FA wird dir da wohl auch nicht weiterhelfen können, da es eine steuerrechtliche Frage ist. Dafür sind die Steuerberater da. Hier gibt es eine entsprechende Liste: https://bitcointalk.org/index.php?topic=2194973.0
Rein steuerrechtlich würde ich es laienhaft auch so sehen, wie Lakai (außer die 10 Jahres Regel  Smiley ) Aber mit viel Phantasie und guten Argumenten kann man da sicherlich auch etwas optimieren...  Wink

An einem Steuerberater wird man wohl nicht vorbeikommen, wobei ich hier auch recht skeptisch bin. Fragt man 2 Berater, erhält man 2 verschiedene Antworten.

Was mich noch beschäftigt ist der Punkt mit den Airdops.

Laut Klaus Himmer (CrypoTax), https://www.youtube.com/watch?v=zElpqIuB9Tk&t=374s, werden Airdrops beim Zufluss nicht versteuert, bzw. mit 0€ angesetzt. Hält man die Tokens über 1 Jahr ist der Verkauf ebenfalls steuerfrei. Auch die CryptoTax Software berechnet diese Airdrops so und diese ist von KPMG zertifiziert. Daher muss hier was Wahres dran sein.

Meinungen?

Such dir einfach den Steuerberater aus, der am besten deiner Meinung nach argumentieren kann.  Wink Ich habe mir auch mehrere angeschaut und habe den genommen, bei dem ich die Steuersachgen nachvollziehen kann.

Wegen den Airdrops: Mein Steuerberater sagt, man kann es so oder so machen. Man muss sich nur für eine Sache für immer entscheiden. Ist wie eine Heirat. Drum prüfe, wer sich ewig bindet und so.... Wink
Also jedenfalls haben wir es bisher so eingereicht und bestätigt bekommen: Alles, wofür man etwas aktiv macht (Anmelden, Aufgaben erledigen usw.) sind als sonstiges Einkommen zum Zuflusszeitpunkt zu deklarieren. Verkauf ist dann steuerrechtlich egal. Airdrops die man einfach so bekommt, sind nicht steuerlich relvant.
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September 01, 2020, 04:49:27 PM
 #2609

Ich bin hier neu im Forum und hab mir mal paar Seiten diesen Threads sowie auch paar Andere durchgelesen.

So manche hier geben bewusst oder unbewusst zu, ich nenne es mal, Steuer gespart oder vergessen anzugeben zu haben Smiley.

Wenn das Finanzamt oder die Steuerfahndung auf die Idee kommen sollten Online-Foren nach solchen Aussagen zu durchsuchen,
wäre es für die doch ein leichtes Spiel die IP-Adresse des Autors herauszufinden und eine Ermittlung zu starten.

Hat sich jemand darüber schon Gedanken gemacht oder sehen das hier alle als unwahrscheinlich.
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September 01, 2020, 05:29:16 PM
 #2610

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So manche hier geben bewusst oder unbewusst zu, ich nenne es mal, Steuer gespart oder vergessen anzugeben zu haben Smiley.

Wenn das Finanzamt oder die Steuerfahndung auf die Idee kommen sollten Online-Foren nach solchen Aussagen zu durchsuchen,
wäre es für die doch ein leichtes Spiel die IP-Adresse des Autors herauszufinden und eine Ermittlung zu starten.

Hat sich jemand darüber schon Gedanken gemacht oder sehen das hier alle als unwahrscheinlich.

Ausländische Online Foren nach „bestimmten Aussagen“ durchsuchen um dann die IP Adresse zu ermitteln von einem ausländischen Foren-Betreiber der dann auch noch „hoffentlich“ die Daten rausgibt in der Hoffnung das man was findet damit sich der ganze Aufwand lohnt... Zudem man dann noch an den gesamten Datensatz aller beteiligter Ausländischen Börsen kommen muss die zumeist in Steuerparadiesen ihren Sitz haben von demjenigen wo es einen „Anfangsverdacht“ gibt.  Cheesy

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September 02, 2020, 10:51:10 AM
 #2611

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So manche hier geben bewusst oder unbewusst zu, ich nenne es mal, Steuer gespart oder vergessen anzugeben zu haben Smiley.

Wenn das Finanzamt oder die Steuerfahndung auf die Idee kommen sollten Online-Foren nach solchen Aussagen zu durchsuchen,
wäre es für die doch ein leichtes Spiel die IP-Adresse des Autors herauszufinden und eine Ermittlung zu starten.

Hat sich jemand darüber schon Gedanken gemacht oder sehen das hier alle als unwahrscheinlich.

Ausländische Online Foren nach „bestimmten Aussagen“ durchsuchen um dann die IP Adresse zu ermitteln von einem ausländischen Foren-Betreiber der dann auch noch „hoffentlich“ die Daten rausgibt in der Hoffnung das man was findet damit sich der ganze Aufwand lohnt... Zudem man dann noch an den gesamten Datensatz aller beteiligter Ausländischen Börsen kommen muss die zumeist in Steuerparadiesen ihren Sitz haben von demjenigen wo es einen „Anfangsverdacht“ gibt.  Cheesy

So ganz ausschließen würde ich es nicht. Stell dir mal vor, hier muss jemand Transaktionen, die mit seinem User-Account verknüpft sind, dem FA mit Screenshots nachweisen. Signaturkampagnen zum Beispiel. Dann hat das FA den Usernamen und die Posthistorie (die IP ist dann sogar egal). Da ein Script drüberlaufen lassen und schon können alle angegebenen Adressen ermittelt werden. Da mal draufschauen, was auf den Adressen so drauf ist und welche Transaktionen stattgefunden haben.....da könnte es schon zu Nachfragen kommen.
Sicherlich sehr unwahrscheinlich, da die dann gut zutun haben. Aber wie vielen Usern wurde hier schon Geldwäsche vorgeworfen und bei denen kam es auch zu Nachfragen.
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September 02, 2020, 10:54:54 AM
 #2612

Ich bin hier neu im Forum und hab mir mal paar Seiten diesen Threads sowie auch paar Andere durchgelesen.

So manche hier geben bewusst oder unbewusst zu, ich nenne es mal, Steuer gespart oder vergessen anzugeben zu haben Smiley.

Wenn das Finanzamt oder die Steuerfahndung auf die Idee kommen sollten Online-Foren nach solchen Aussagen zu durchsuchen,
wäre es für die doch ein leichtes Spiel die IP-Adresse des Autors herauszufinden und eine Ermittlung zu starten.

Hat sich jemand darüber schon Gedanken gemacht oder sehen das hier alle als unwahrscheinlich.

Ausländische Online Foren nach „bestimmten Aussagen“ durchsuchen um dann die IP Adresse zu ermitteln von einem ausländischen Foren-Betreiber der dann auch noch „hoffentlich“ die Daten rausgibt in der Hoffnung das man was findet damit sich der ganze Aufwand lohnt... Zudem man dann noch an den gesamten Datensatz aller beteiligter Ausländischen Börsen kommen muss die zumeist in Steuerparadiesen ihren Sitz haben von demjenigen wo es einen „Anfangsverdacht“ gibt.  Cheesy

So ganz ausschließen würde ich es nicht. Stell dir mal vor, hier muss jemand Transaktionen, die mit seinem User-Account verknüpft sind, dem FA mit Screenshots nachweisen. Signaturkampagnen zum Beispiel. Dann hat das FA den Usernamen und die Posthistorie (die IP ist dann sogar egal). Da ein Script drüberlaufen lassen und schon können alle angegebenen Adressen ermittelt werden. Da mal draufschauen, was auf den Adressen so drauf ist und welche Transaktionen stattgefunden haben.....da könnte es schon zu Nachfragen kommen.
Sicherlich sehr unwahrscheinlich, da die dann gut zutun haben. Aber wie vielen Usern wurde hier schon Geldwäsche vorgeworfen und bei denen kam es auch zu Nachfragen.

Ja, das Szenario ist schon legitim.
Nur die Frage wäre ob der User der "eventuell" was zu "verbergen" hat wirklich so dumm wäre und seine alten Postings dann nicht einfach löscht oder editiert wenn er darüber mal genauer nachdenkt...  Wink

Ich bin eher gespannt was das EU Gesetz mit sich bringt sowie die Klage von Winheller gegen das Steuermodell.
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September 02, 2020, 11:04:49 AM
 #2613

Ich bin eher gespannt was das EU Gesetz mit sich bringt sowie die Klage von Winheller gegen das Steuermodell.
Ersteres ja wohl im Herbst, letzteres wohl eher später. Gibt es dazu einen aktuellen Stand oder Aktenzeichen?
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September 02, 2020, 11:13:11 AM
 #2614

Ich bin eher gespannt was das EU Gesetz mit sich bringt sowie die Klage von Winheller gegen das Steuermodell.
Ersteres ja wohl im Herbst, letzteres wohl eher später. Gibt es dazu einen aktuellen Stand oder Aktenzeichen?

Leider nein - aber kann nicht schaden den Winheller Blog ab undzu mitzuverfolgen auf deren Seite
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Aus dem soeben mir empfohlenen Blog  Cheesy:


Quote
Wie werden die Zinsen aus DeFi Lending steuerlich behandelt?

Ob die erzielten Zinsen den Kapitaleinkünften oder den sonstigen Einkünften zuzuordnen sind, ist noch nicht abschließend geklärt. Grundsätzlich lassen sich die meisten Einnahmen jedoch den sonstigen Einkünften nach §22 Nr.3 EStG zuordnen und sind mit dem Marktwert zum Zeitpunkt des Zuflusses zu bewerten. Bei der steuerlichen Bewertung ist also entscheidend, zu welchem Marktwert die Zinsen auf die Wallet zufließen. Dementsprechend handelt es sich um steuerpflichtige Zuflüsse.

Welche steuerlichen Vor- und Nachteile bestehen beim DeFi Lending?

Besitzt die Kryptowährung bei Zufluss einen hohen Marktwert, fallen zunächst Steuern auf den Marktwert zum Zeitpunkt des Zuflusses an. Verliert die Kryptowährung jedoch bis zur Veräußerung stark an Wert, können diese Kursverluste bei Veräußerung steuerlich nicht geltend gemacht werden. Die erhaltenen Kryptowährungen gelten nämlich im steuerlichen Sinne nicht als angeschafft, sondern lediglich als zugeflossen. Mangels Anschaffungsvorgangs können die erhaltenen Kryptowährungen auch unterhalb der Haltefrist von einem Jahr steuerfrei veräußert werden. Damit lassen sich bei Kursverlusten jedoch auch keine steuerlichen Verluste geltend machen.

Je nach Kursschwankungen kann es ratsam sein, einen Teil der zugeflossenen Kryptowährung zeitnah gegen Euro zu veräußern, um so bei stark sinkenden Kursen über genügend liquide Mittel für eine etwaige Steuernachzahlung zu verfügen .

Sollten die Zinsen in Form von Stablecoins (z.B. DAI, USDC) zufließen, lässt sich dieses Problem geschickt umgehen, da Stabelecoins in der Regel keinen oder nur geringen Kursschwankungen unterlegen.

Was gilt hinsichtlich der Haltefrist bei verliehenen Kryptowährungen?


Grundsätzlich können Kryptowährungen nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei veräußert werden. Ob dies auch für die beim Lending eingesetzten Kryptowährungen gilt, hängt grundsätzlich davon ab, ob die Einkünfte aus der eingesetzten Kryptowährung selbst erzielt werden oder nicht. So kann sich die Haltefrist im Einzelfall von einem auf zehn Jahre erhöhen. Generell ist in den meisten Fällen jedoch nach aktueller Rechtsprechung davon auszugehen, dass die Einkünfte nicht aus der Kryptowährung selbst, sondern durch das Verleihgeschäft erzielt werden und damit die Haltefrist von einem Jahr weiter besteht.
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September 03, 2020, 08:27:30 AM
Last edit: September 03, 2020, 08:46:35 AM by tyz
 #2616

Hat jemand schon mal die Erfahrung mit der Steuer bzw. dem FA gemacht wenn es um "verlorene Coins" ging (Privatekey verloren)? Kann man das mit einem Totalverlust gleichsetzen und dementsprechend geltend machen?

Ich würde ja jetzt behaupten wollen ich frage für einen Bekannten Cheesy aber tatsächlich ist es mir passiert. Nicht so viel aber doch im niedrigen dreistelligen Euro-Bereich.
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September 03, 2020, 09:16:46 AM
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 #2617

Hat jemand schon mal die Erfahrung mit der Steuer bzw. dem FA gemacht wenn es um "verlorene Coins" ging (Privatekey verloren)? Kann man das mit einem Totalverlust gleichsetzen und dementsprechend geltend machen?

Ich würde ja jetzt behaupten wollen ich frage für einen Bekannten Cheesy aber tatsächlich ist es mir passiert. Nicht so viel aber doch im niedrigen dreistelligen Euro-Bereich.

Scheiße. Das tut mir leid.

Bei gewerblicher Betrachtung kannst du es:

Quote
Für Betriebsvermögen gelten die bekannten Regelungen der Einnahme-Überschussrechnung bzw. der Bilanzierung. Kursgewinne oder -verluste werden besteuert. Haltefristen gelten hier nicht. Betrifft der Verlust von Bitcoins durch einen Hackerangriff, Diebstahl oder einen selbst verursachten Datenverlust Betriebsvermögen?. Dann muss die Finanzverwaltung den Verlust als Betriebsausgabe steuermindernd berücksichtigen
https://www.meetup.com/de-DE/invitations/messages/boards/thread/50804138/post/130404308/


Aber für privat nicht:

Quote
Verlust eines Wirtschaftsguts (zB durch Feuer, Verlieren, Diebstahlusw.) ist keine Veräußerung. Die dafür evtl. empfangene Entschädigung führt zu keinem privaten Veräußerungsgewinn
http://www.ertragsteuerrecht.de/media/EStG_023_247_08-2011_komplett.pdf


Quote
Verluste aufgrund eines virtuellen Diebstahls, etwa bei Hackerangriffen, können mangels Veräußerung jedoch nicht berücksichtigt werden
https://www.iww.de/pstr/leserforum/der-steuerberater-fragt-der-strafverteidiger-antwortet-kryptowaehrungen-neue-moeglichkeiten-der-steuerhinterziehung-im-einkommensteuerrecht-f112916


Aber mal ganz frech die Frage gestellt: Warum sollte die Gemeinschaft für deine Dummheit aufkommen?
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September 05, 2020, 01:25:32 PM
 #2618

Scheiße. Das tut mir leid.

Ist mir seit über acht Jahren Krypto zum ersten Mal passiert, aber es hält sich zum Glück in Grenzen und ist auch auf eigene Schlamperei zurückzuführen  Cheesy

Aber für privat nicht:

Quote
Verlust eines Wirtschaftsguts (zB durch Feuer, Verlieren, Diebstahlusw.) ist keine Veräußerung. Die dafür evtl. empfangene Entschädigung führt zu keinem privaten Veräußerungsgewinn
http://www.ertragsteuerrecht.de/media/EStG_023_247_08-2011_komplett.pdf


Quote
Verluste aufgrund eines virtuellen Diebstahls, etwa bei Hackerangriffen, können mangels Veräußerung jedoch nicht berücksichtigt werden
https://www.iww.de/pstr/leserforum/der-steuerberater-fragt-der-strafverteidiger-antwortet-kryptowaehrungen-neue-moeglichkeiten-der-steuerhinterziehung-im-einkommensteuerrecht-f112916

Vielen Dank für die Links! Dann muss ich sie wohl abschreiben.

Aber mal ganz frech die Frage gestellt: Warum sollte die Gemeinschaft für deine Dummheit aufkommen?
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September 05, 2020, 06:51:56 PM
 #2619

Hi Leute,

ich glaube ich hab Mist gebaut bzgl. der Haltefrist.

Ich habe im Eifer des Gefecht Token bei UniSwap gepooled und total verpeil, dass da ja auch ETH von mir gepooled werden (war doof, ich weiß).

Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich dadurch die 1-Jahres Frist unterbrochen habe.

Ich sehe das iwie 50/50. Auf der einen Seite JA, weil ich sie in den Pool geschickt habe, auf der anderen Seite Nein, weil es keine veräußerung war und es nicht mal einen Veräußerungspreis gibt.

Wie seht ihr die Sache.

VG
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September 06, 2020, 08:25:51 PM
 #2620

Ich sehe das iwie 50/50. Auf der einen Seite JA, weil ich sie in den Pool geschickt habe, auf der anderen Seite Nein, weil es keine veräußerung war und es nicht mal einen Veräußerungspreis gibt.
Wurde denn ETH in einen anderen Token umgewandelt? Wenn ja, dann Jahresfrist unterbrochen, wenn nein, dann sollte doch alles gut sein.
Die Haltefrist wird ja nur unterbrochen, wenn due einen Coin/Token in etwas anderes eintauscht
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