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Author Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ  (Read 882310 times)
elitenoob
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February 08, 2021, 09:45:25 PM
 #2861

Quote
Abgabepflicht, wenn Du keinen Job hast

Wenn Du keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (also Arbeitslohn) hast und ggf. Dein / e Partner / in auch nicht, dann musst Du nur dann eine Steuererklärung abgeben, wenn Deine Einkünfte eine bestimmte Grenze überschreiten. Diese Einkünfte kannst Du zum Beispiel mit der Viermietung einer Wohnung erzielen oder als Gewerbetreibender, Freiberufler, Freelancer usw.

Ob Du eine Steuererklärung abgeben musst, hängt in diesen Fällen vom sogenannten steuerfreien Grundfreibetrag ab: Liegst Du unter der Grenze, musst Du keine Steuererklärung abgeben. Überschreitest Du sie, machst Du eine Steuererklärung.

Das wäre bei mir gegeben weil ich immer unter der Grenze des Grundfreibetrags war. Demnach müsste ich die über die Jahre erzielten Gewinne, die ich damals mit meinem "Startkapital" erzielt habe, garnicht versteuern? Wäre zu schön um wahr zu sein.
UnDerDoG81
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February 09, 2021, 12:14:12 AM
 #2862

Weiß jemand wie das in Deutschland ist, wenn man Bitcoin länger als 1 Jahr gehalten hat. 10% bei z.B. 70.000€ verkauft. Bei z.B. 60.000€ wieder kauft und 1 Jahr+ hält. Das sollte doch wieder steuerfrei sein nach einem Jahr oder? Die nächste Frage wäre dann, wenn man das bei 100.000€ mit den nächsten 10% die schon 1 Jahr gehalten werden macht, sollten die ja auch wieder steuerfrei sein?
bct_ail
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February 09, 2021, 10:17:43 AM
 #2863

Danke für die Einschätzung. Bei sonstigem Einkommen gibt es dann auch keine zu beachtende Haltefrist, oder?

So sehen mein Steuerberater und ich es.



Das wäre bei mir gegeben weil ich immer unter der Grenze des Grundfreibetrags war. Demnach müsste ich die über die Jahre erzielten Gewinne, die ich damals mit meinem "Startkapital" erzielt habe, garnicht versteuern? Wäre zu schön um wahr zu sein.

Vorweg: Du schreibst über Kapitalerträge. Das ist bei Bitcoin nicht der Fall. Bitcoinerträge fallen als sonstiges Einkommen unter "Private Veräußerungsgeschäfte" nach §23 EStG. Das sind keine Kapitalerträge.

Also wenn du unter dem Grundfreibetrag warst, dann ist ja eigentlich alles gut. Die Haltefrist von einem Jahr bei Bitcoin (Private Veräußerungsgeschäfte) ist dir bekannt?


Deine Ursprungsfrage war ja, was du der Krankenkasse mitteilst. Also welche Einnahmen bei der Beitragsberechnung für freiwillig Versicherte berücksichtigt werden und ob dein BTC-Vermögen als Bemessungsgrundlage dient sowie ob der unterjährige Verkauf eingerechnet wird.
Dazu kann ich dir leider nichts sagen, aber vielleicht habe ich dir einige Suchbegriffe genannt.



Weiß jemand wie das in Deutschland ist, wenn man Bitcoin länger als 1 Jahr gehalten hat. 10% bei z.B. 70.000€ verkauft. Bei z.B. 60.000€ wieder kauft und 1 Jahr+ hält. Das sollte doch wieder steuerfrei sein nach einem Jahr oder? Die nächste Frage wäre dann, wenn man das bei 100.000€ mit den nächsten 10% die schon 1 Jahr gehalten werden macht, sollten die ja auch wieder steuerfrei sein?

Wenn du genau beweisen kannst, welchen Teil des Bitcoins du gekauft und verkauft hast (Wallettrennung), dann muss du alles durch Verkauf nach 365 +1 Tag steuerlich nicht berücksichtigen.
seolein
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February 09, 2021, 05:43:35 PM
 #2864

hi Leute

weis jemand wie viel Steuern jemand auf Bitcoin gewinne unter der 1Jahre Haltefrist zahlen muss, der nur einen Minijob hat ? 35 Jahre, ledig, keine Kinder etc.
bct_ail
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February 09, 2021, 10:34:36 PM
 #2865

hi Leute

weis jemand wie viel Steuern jemand auf Bitcoin gewinne unter der 1Jahre Haltefrist zahlen muss, der nur einen Minijob hat ? 35 Jahre, ledig, keine Kinder etc.


0€, wenn du den Gewinn nicht auszahlst (Buchgewinne).
?€, wenn du einen Gewinn auszahlen läßt. Warum Fragezeichen? Weil keiner weiß, wie hoch der ausgezahlte Gewinn ist und ob du dadurch über den Grundfreibetrag kommst.
Achim142
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February 10, 2021, 08:08:20 AM
 #2866

Hallo,

ich und mein Kumpel betreiben einfaches BTC Mining über VIABTC.
Leider haben wir ein denkfehler begangen, und haben den reward immer auf mein Wallet geschickt, und ich habe im die hälfte weiter transferiert.
Da kommt jetzt die Frage wegen Steuern in (D)...
Kann ich das irgendwie deklarieren, dass er für seine hälfte Steuern bezahlt, und ich für meine häfte?
Oder muss ich für den gesamt Betrag steuern Zahlen, und er nur Schenkung?

Lässt sich das in Cointracking irgendwie kenntlich machen?

Grüße
Achim
seolein
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February 10, 2021, 10:24:50 AM
 #2867

hi Leute

weis jemand wie viel Steuern jemand auf Bitcoin gewinne unter der 1Jahre Haltefrist zahlen muss, der nur einen Minijob hat ? 35 Jahre, ledig, keine Kinder etc.


0€, wenn du den Gewinn nicht auszahlst (Buchgewinne).
?€, wenn du einen Gewinn auszahlen läßt. Warum Fragezeichen? Weil keiner weiß, wie hoch der ausgezahlte Gewinn ist und ob du dadurch über den Grundfreibetrag kommst.

Danke schön, weist du denn wie hoch der Steuersatz in diesem Falle wäre für den Minijobber ? das ist ja unabhängig von der Höhe des Gewinns oder?

Der Gewinn würde wahrscheinlich irgendwo zwischen 200-600k sein je nachdem wo BTC steht am ende des jahres, ist jetzt mal nur ne hypothetische Annahme.
tyKiwanuka
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#birdgang


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February 10, 2021, 10:43:19 AM
 #2868

Danke schön, weist du denn wie hoch der Steuersatz in diesem Falle wäre für den Minijobber ? das ist ja unabhängig von der Höhe des Gewinns oder?

Hängt natürlich von der Höhe des Gewinns ab Wink Bei 200-600k zahlst du >40% Steuern, also irgendwas zwischen ~80 und ~280k. Kannst ja mal nach Grundtabelle 2021 googlen. Ich würde da ja eher warten bis die Haltefrist rum ist, vor allem weil auch eventuell deine Krankenversicherungsbeiträge erhöht werden, je nachdem wie du versichert bist.

.....wie die Zeit fliegt.....
seolein
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February 10, 2021, 12:47:24 PM
Last edit: February 10, 2021, 01:21:00 PM by seolein
 #2869

Danke schön, weist du denn wie hoch der Steuersatz in diesem Falle wäre für den Minijobber ? das ist ja unabhängig von der Höhe des Gewinns oder?

Hängt natürlich von der Höhe des Gewinns ab Wink Bei 200-600k zahlst du >40% Steuern, also irgendwas zwischen ~80 und ~280k. Kannst ja mal nach Grundtabelle 2021 googlen. Ich würde da ja eher warten bis die Haltefrist rum ist, vor allem weil auch eventuell deine Krankenversicherungsbeiträge erhöht werden, je nachdem wie du versichert bist.

ah würde dann nach der Grundtabelle gehen ? hab ganz vergessen dass der grossteil der coins schon länger wie 1Jahr gehalten wird, wären dann vermutlich doch nur so 50-100k. Nach der Tabelle wäre das dann im Bereich 57.918 Euro - 274.613 Euro = Grenzsteuersatz 42%

so würde es dann versteuert werden müssen oder ?
bct_ail
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February 10, 2021, 04:48:50 PM
 #2870

so würde es dann versteuert werden müssen oder ?

Wahrscheinlich ja.

Suchwort "Lohnsteuerrechner" in Suchmaschine eingeben und Daten eingeben
Suchwort "Grundfreibetrag " in Suchmaschine eingeben und für das entsprechende Jahr die Daten raussuchen.
aiz9988
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February 10, 2021, 06:03:37 PM
 #2871

Hallo zusammen,

laut Cryptotax und einigen anderen Steuerberatern ist, im Gegensatz zum Mining, das Betreiben von Masternodes nicht gewerblich (https://cryptotax.io/masternodes-und-steuern-2-2/). Hat jemand diesbzgl. schon Erfahrungen mit dem Finanzamt gemacht und kann bestätigen dass der Betrieb nicht gewerblich ist?

Gemeint ist der Betrieb von eins bis max. zwei Masternodes, ohne Anmietung von Lagerräumen oder Angestellten.  
Acura3600
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February 10, 2021, 09:44:12 PM
 #2872

Neues Steuervideo von Bitcoin2Go

https://youtu.be/v4znJluRTZQ

Am Ende des Video gehts auch um das Thema Vollzugsdefizit April 2020 wegen Kryptos
cryptosleeper
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February 11, 2021, 06:37:31 AM
 #2873

Hallo zusammen,

ich halte seit über 1 Jahr verschiedene Crypto Währungen. Einige entwickeln sich Prächtig manche würde ich gerne noch etwas halten.
Beispiel:
Ich habe 1 Bitcoin & 10 Ethereum vor über 1 Jahr an einer Börse gekauft.
Wenn ich 1 Bitcoin verkaufe, ist der Gewinn Steuerfrei da zwischen An- und Verkauf mehr als 1 Jahr dazischen liegt.

Könnte ich die 10 Ethereum dann in 1 Monat verkaufen und die sind ebenfalls Steuerfrei da 1 Jahr + dazwischen liegt. Oder ist dieses 1 Jahr unterbrochen durch den Verkauf einer anderern Währung?

Weiteres Beispiel:
Bitcoin gekauft am 01.01.2020 => ab dem 02.01.2021 steuerfrei veräußerbar
Ethereum gekauft am 05.05.2020 => ab dem 06.05.2021 steuerfrei veräußerbar
Dogecoin gekauft am 27.06.2020 => ab dem 28.06.2021 steuerfrei veräußerbar

Verkaufe ich den Bitcoin am 03.01.2021. Zahle mir das Geld/Gewinn auf mein Bank Konto aus. Anschließend zahle ich die hälfte des Betrages ein und Kaufe damit z.B. Iota. Bleiben die beiden restlichen Coins Ethereum & Dogecoin mit ihrer Frist unberührt oder verlängert sich die Frist durch den Ankauf eines anderen Altcoins?
-doubleU-
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February 11, 2021, 07:56:30 AM
 #2874

Wenn ich 1 Bitcoin verkaufe, ist der Gewinn Steuerfrei da zwischen An- und Verkauf mehr als 1 Jahr dazischen liegt.
Genau so ist es.

Könnte ich die 10 Ethereum dann in 1 Monat verkaufen und die sind ebenfalls Steuerfrei da 1 Jahr + dazwischen liegt. Oder ist dieses 1 Jahr unterbrochen durch den Verkauf einer anderern Währung?
Nein, der Verkauf deiner Bitcoins hat keinen Einfluss auf die Haltefrist von Eth. Du kannst deine Eth also auch steuerfrei verkaufen.

Weiteres Beispiel:
Bitcoin gekauft am 01.01.2020 => ab dem 02.01.2021 steuerfrei veräußerbar
Ethereum gekauft am 05.05.2020 => ab dem 06.05.2021 steuerfrei veräußerbar
Dogecoin gekauft am 27.06.2020 => ab dem 28.06.2021 steuerfrei veräußerbar
Korrekt, nach Haltefrist von 1Jahr+x sind alle Coins steuerfrei veräußerbar und dies unabhängig von einander.

Verkaufe ich den Bitcoin am 03.01.2021. Zahle mir das Geld/Gewinn auf mein Bank Konto aus. Anschließend zahle ich die hälfte des Betrages ein und Kaufe damit z.B. Iota. Bleiben die beiden restlichen Coins Ethereum & Dogecoin mit ihrer Frist unberührt oder verlängert sich die Frist durch den Ankauf eines anderen Altcoins?
Der Verkauf deiner steuerfreien Bitcoins und anschließender Ankauf on Iota mit Euros (welche ja auch nicht unbedingt vom Bitcoinverkauf stammen müssen) haben keinerlei Einfluss auf die Haltefrist deiner anderen Coins. Selbst wenn du nur 50% deiner Bitcoins verkaufst um Ioto zu kaufen, bleiben die anderen 50% deiner Bitcoins steuerfrei. Für die neu erworbenen Iota beginnt die Haltefrist aber am Tag des Erwerbs.

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cryptosleeper
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February 11, 2021, 08:43:12 AM
 #2875

Wenn ich 1 Bitcoin verkaufe, ist der Gewinn Steuerfrei da zwischen An- und Verkauf mehr als 1 Jahr dazischen liegt.
Genau so ist es.

Könnte ich die 10 Ethereum dann in 1 Monat verkaufen und die sind ebenfalls Steuerfrei da 1 Jahr + dazwischen liegt. Oder ist dieses 1 Jahr unterbrochen durch den Verkauf einer anderern Währung?
Nein, der Verkauf deiner Bitcoins hat keinen Einfluss auf die Haltefrist von Eth. Du kannst deine Eth also auch steuerfrei verkaufen.

Weiteres Beispiel:
Bitcoin gekauft am 01.01.2020 => ab dem 02.01.2021 steuerfrei veräußerbar
Ethereum gekauft am 05.05.2020 => ab dem 06.05.2021 steuerfrei veräußerbar
Dogecoin gekauft am 27.06.2020 => ab dem 28.06.2021 steuerfrei veräußerbar
Korrekt, nach Haltefrist von 1Jahr+x sind alle Coins steuerfrei veräußerbar und dies unabhängig von einander.

Verkaufe ich den Bitcoin am 03.01.2021. Zahle mir das Geld/Gewinn auf mein Bank Konto aus. Anschließend zahle ich die hälfte des Betrages ein und Kaufe damit z.B. Iota. Bleiben die beiden restlichen Coins Ethereum & Dogecoin mit ihrer Frist unberührt oder verlängert sich die Frist durch den Ankauf eines anderen Altcoins?
Der Verkauf deiner steuerfreien Bitcoins und anschließender Ankauf on Iota mit Euros (welche ja auch nicht unbedingt vom Bitcoinverkauf stammen müssen) haben keinerlei Einfluss auf die Haltefrist deiner anderen Coins. Selbst wenn du nur 50% deiner Bitcoins verkaufst um Ioto zu kaufen, bleiben die anderen 50% deiner Bitcoins steuerfrei. Für die neu erworbenen Iota beginnt die Haltefrist aber am Tag des Erwerbs.

Vielen DanK!!!
seolein
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February 11, 2021, 09:59:45 AM
 #2876

hi zusammen,
lebe momentan in England und werde im Oktober wieder nach Dland ziehen. Mal angenommen ich habe 100 ETH (fiktives vereinfachtes beispiel) - 60 davon halte ich schon länger wie ein Jahr und 40 davon erst seit kurzem.

Wenn ich jetzt noch in England 40 ETH verkaufe und dann im Oktober nach Dland ziehe und dann die restlichen 60ETH verkaufe, sind diese dann steuerfrei ? nein oder?

Nach FIFO prinzip hab ich ja schon 40ETH die ich länger wie 1Jahr halte in England verkauft und hab dann noch 20ETH übrig davon + die 40ETH die ich erst seit kurzem halte... die Frage ist nur muss ich das so angeben ? Das Finanzamt weis ja von meinem Verkauf in England nichts.

ich will aber natürlich auch safe sein rechtlich und keine Tricksereien versuchen und das denen dann irgendwie verschweigen.

danke im vorraus.
Bullethead21
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February 11, 2021, 01:11:19 PM
 #2877

die Frage ist nur muss ich das so angeben ? Das Finanzamt weis ja von meinem Verkauf in England nichts.


Jede Beratung aufgrund dieses Satzes oder jeder Tipp würde denjenigen mit Strafbar machen. Aufgrund dieses blossen Satzes kann man Dir auch Vorsatz und die Höchststrafen anrechnen.
Immer dran denken die IP verfolgt einem im Netz auf Schritt und Tritt ;-)

Acura3600
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February 11, 2021, 02:26:41 PM
 #2878

Hallo,

ich habe mir letztes Jahr im April über den Mycelium-Marktplatz Bitcoin mit Bargeld gekauft und hatte vor diese Bitcoins nach Ablauf der Haltefrist zu veräußern. Ich wollte die Bitcoins einfach auf Kraken oder Coinbase transferieren und dann verkaufen, weil mir ein Treffen beim heutigen Bitcoin-Wert viel zu riskant ist. Was mache ich aber, wenn mich die Börse oder das Finanzamt nach der Herkunft der Coins fragt? Ich habe keinen Beleg oder sonstiges vom Mycelium-Typen bekommen.

Danke und Grüße

Ich zitiere mal den beitrag eines anderen User im Internet aus einem Krypo Steuerthread:

Die "Herkunft" hat nichts mit der 12-Monatsfrist zu tun um einen Veräußerungsgewinn nicht versteuern zu müssen.

Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe und werden von verschiedenen Behörden untersucht.

Der Steuerfahndung ist die "Herkunft" vollkommen egal, die will die Haltezeit wissen.

Der Staatsanwaltschaft ist die "Haltezeit" vollkommen egal, die will die Herkunft wissen.

Nachweisen kannst Du es anhand der Blockchain zwecks Halterist. Ansonsten würde ich Dir den Gang zum einem versierten Steuerberater empfehlen der sich mit Kryptos sehr gut auskennt.
Bullethead21
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February 11, 2021, 02:48:28 PM
 #2879

Hallo,

ich habe mir letztes Jahr im April über den Mycelium-Marktplatz Bitcoin mit Bargeld gekauft und hatte vor diese Bitcoins nach Ablauf der Haltefrist zu veräußern. Ich wollte die Bitcoins einfach auf Kraken oder Coinbase transferieren und dann verkaufen, weil mir ein Treffen beim heutigen Bitcoin-Wert viel zu riskant ist. Was mache ich aber, wenn mich die Börse oder das Finanzamt nach der Herkunft der Coins fragt? Ich habe keinen Beleg oder sonstiges vom Mycelium-Typen bekommen.

Danke und Grüße

Es wird ja zum Kaufzeitpunkt eine plausible Bargeldabbuchung von Deinem Girokonto geben und danach fand ja sicherlich das Treffen statt. Dieser Beleg dürfte als Eigenbeleg plausibel erklärt helfen. Hängt natürlich vom Prüfer und den Beträgen ab.

Zum Thema Haltefrist:

Angenommen Du hast weiss Gott wieso 500BTC meinetwegen ertradet durch Shitcoins etc. Nun merkst Du misst ich müsste aufgrund der Trades Steuern zahlen, also 12 Monate auf eine Adresse wegpacken und
dann dies als Nachweis nutzen, dass ganze aber wird dann nutzlos wie Du Dir sicherlich denken kannst, wenn die Bitcoins aufeinmal so viel Wert sind, dass eine genauere Nachforschung sich lohnt. Dann kommt die Frage, zeigen Sie mal die Mittelherkunft für diese 500BTC damals.
Acura3600
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February 11, 2021, 03:01:53 PM
Last edit: February 11, 2021, 03:23:49 PM by Acura3600
 #2880

Hallo,

ich habe mir letztes Jahr im April über den Mycelium-Marktplatz Bitcoin mit Bargeld gekauft und hatte vor diese Bitcoins nach Ablauf der Haltefrist zu veräußern. Ich wollte die Bitcoins einfach auf Kraken oder Coinbase transferieren und dann verkaufen, weil mir ein Treffen beim heutigen Bitcoin-Wert viel zu riskant ist. Was mache ich aber, wenn mich die Börse oder das Finanzamt nach der Herkunft der Coins fragt? Ich habe keinen Beleg oder sonstiges vom Mycelium-Typen bekommen.

Danke und Grüße

Es wird ja zum Kaufzeitpunkt eine plausible Bargeldabbuchung von Deinem Girokonto geben und danach fand ja sicherlich das Treffen statt. Dieser Beleg dürfte als Eigenbeleg plausibel erklärt helfen. Hängt natürlich vom Prüfer und den Beträgen ab.

Zum Thema Haltefrist:

Angenommen Du hast weiss Gott wieso 500BTC meinetwegen ertradet durch Shitcoins etc. Nun merkst Du misst ich müsste aufgrund der Trades Steuern zahlen, also 12 Monate auf eine Adresse wegpacken und
dann dies als Nachweis nutzen, dass ganze aber wird dann nutzlos wie Du Dir sicherlich denken kannst, wenn die Bitcoins aufeinmal so viel Wert sind, dass eine genauere Nachforschung sich lohnt. Dann kommt die Frage, zeigen Sie mal die Mittelherkunft für diese 500BTC damals.

Bei diesem betrag finden sich gute Fachanwälte für denjenigen damit der das steuerfrei durchbekommt, und Kryptos kommen derweil in im deutschen Steuergesetz nicht vor wenn man es ganz penibel nimmt, die Haltefrist lässt sich demnach anhand der Blockchain einwandfrei und manipulationssicher nachweisen - Aber wer weiß, vielleicht erfahren wir ja mal in den Medien von so einem Fall
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