ein junges Urteil angeführt bei welchen die "Opfer" eines Schneeballsystems doch tatsächlich die "Gewinne" welche sie natürlich nie erhalten haben versteuern mussten
kannst Du bitte das Thema nochmal nachhacken wenn Du sie das nächste triffst?
Kann doch nicht die letzte Instanz gewesen sein. Das wäre total krank.
Nicht realisierte Buchgewinne real versteuern?
Kann ich tun, kann aber dauern.
Aus anderer Quelle weiss ich von einem Einzelfall desselben Betrugs dass der Mensch dann wiederum vor Gericht gezogen ist und ihm erlaubt wurde den Totalverlust mit den Buchgewinnen zu verrechnen. Dies ergab dann einen Verlust und nichts musste gezahlt werden. Dies macht natürlich nicht das Ursprüngliche Urteil hinfällig.
Leider konnte ich nicht festellen um welchen Betrugsfall es sich handelt, bzw. diesen im Netz finden. Vielleicht ist es dieser:
http://www.ebnerstolz.de/de/esp/Pressemitteilungen/12791?subId=28120Es klingt zunächst völlig abwegig: Betrogene Anleger müssen versprochene Scheinerträge aus Schneeballsystemen bereits versteuern, wenn die Renditen nur auf dem Papier bestehen und als fiktive Gutschrift auf Konten des unseriösen Anbieters stehen gelassen werden. Diese Regelung hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einer aktuellen Entscheidungen noch einmal bestätigt, worauf die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Stuttgart hinweist.
Dies ist vergleichbar mit einer sofortigen Wiederanlage ausgeschütteter Zinseinnahmen und Kursgewinne, die ebenfalls unmittelbar bei Reinvestition der Steuer unterliegen. Sobald die Kapitalerträge aus einem Betrugsmodell auf dem Konto der Betrugsfirma gutgeschrieben werden, entsteht die Steuerpflicht und auf den tatsächlichen Abruf der Gelder kommt es nicht an, so der BFH (Az.: VIII R 4/07). Der steuerpflichtige Bereich wird erst dann verlassen, wenn der Anleger den Betrug erkennt.
Demnächst wird dann noch Steuer fällig wenn ich fälschlicherweise auch nur
meine, denke oder hoffe, eventuell einen Gewinn gemacht haben zu können.