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Author Topic: Finanzamt München zu Versteuerung Spekulationsgewinne mit Bitcoin  (Read 14541 times)
levino (OP)
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April 05, 2013, 08:07:47 AM
Last edit: April 05, 2013, 11:34:53 AM by levino
 #1

Liebe Leute, da ich davon ausgehe, dass es hier einige interessiert, veröffentliche ich die Antwort des Münchener Finanzamts auf eine Anfrage von mir.

Dies war der Text der Anfrage:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe Anfang des Jahres Bitcoins (eine digitale, dezentrale Währung, siehe auch Wikipedia) gekauft und überlege, diese demnächst wieder zu verkaufen. Die dabei erzielten Gewinne werden voraussichtlich meinen Steuerfreibetrag von 801 € übersteigen. Ich möchte gerne wissen, wie ich diese Gewinne versteuern muss. Ich denke nicht, dass es hierzu eine eindeutige gesetzliche Grundlage gibt. Falls doch weisen Sie mich doch bitte auf die Vorschrift hin, die Anwendung findet.

Vielen Dank"


Hier die (nur um die Formalien gekürzte) Antwort:



Hier das genannte BMF-Schreiben (auf Seite 16 ist Rz. 38):

http://goo.gl/r9Kon

Und hier das BFH-Urteil:

http://goo.gl/XQTXu

Zum Bundesteuerblatt habe ich keinen Zugang. Vielleicht hat jemand von Euch die Möglichkeit den Auszug zu posten?

Ich freue mich über Kommentare oder Anmerkungen.

Levino

Update 1: Ich habe mit dem Finanzbeamten gesprochen. Ich kann diese Klärung anstoßen, muss aber meine eigene rechtliche Einschätzung ziemlich genau erstellen. Das geht wohl eher nur mit einem Steuerberater. Weil sich meine Gewinne jetzt aber noch in Grenzen halten, werde ich keinen beauftragen. Ich werde die andere Variante vorziehen: Ich gebe in meiner Steuererklärung für 2013 die Gewinne als Spekulationsgewinne an und versteuere diese mit der Abschlagsteuer. Dann muss das Finanzamt das prüfen und gegebenenfalls rechtfertigen, wieso sie davon abweichen wollen. Damit erzeuge ich kostenlos eine Prüfung, auch wenn es noch etwas länger dauert.

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April 05, 2013, 08:19:33 AM
 #2

http://goo.gl/XQTXu

Hu, heißt dass jetzt etwa ich muss Bitcoin Kursgewinne nicht versteuern wenn ich sie in € zurücktausche? Das wär ja der Wahnsinn.

Kann mir aber irgendwie nicht vorstellen, dass das wirklich so ist.

Wär ja der Hammer. Vorallem weil der BTC Handel damit stark vereinfacht wäre und ich mir das ganze Buchführen sparen könnte.

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April 05, 2013, 08:20:17 AM
 #3

Laut Bafin sind bitcoins keine devisen, sondern FINANZprodukte (google.de).
Hier fällt Abgeltungssteuer an: 25% + Soli.
mai77
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April 05, 2013, 08:22:05 AM
 #4

b) Veräußerung sonstiger Kapitalforderungen (§ 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7
EStG)
Allgemeines
48 Unter den Wortlaut des § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 EStG fallen auch sonstige
Kapitalforderungen, bei denen sowohl die Höhe des Entgelts als auch die Höhe der
Rückzahlung von einem ungewissen Ereignis abhängen. Erfasst werden Kapitalforderungen,
deren volle oder teilweise Rückzahlung weder rechtlich noch faktisch garantiert wird. Erträge,
die bei Rückzahlung, Einlösung oder Veräußerung realisiert werden, unterliegen der
Besteuerung nach § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 EStG.
mai77
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April 05, 2013, 08:23:13 AM
 #5

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April 05, 2013, 08:25:17 AM
 #6

Meine auch eher dass:

Quote
Kursgewinne im Privatvermögen, die sich durch die Anlage von Festgeld in ausländischer Währung ergeben, sind nicht steuerbar, wenn das Fremdwährungsguthaben erst nach Ablauf der Spekulationsfrist des § 23 EStG in einen höheren DM-Betrag rückgetauscht wird. Dies gilt auch dann, wenn das Fremdwährungsguthaben innerhalb der Spekulationsfrist wiederholt als Festgeld angelegt wird.

Bin jetzt verwirrt (noch verwirrter).

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mai77
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April 05, 2013, 08:25:23 AM
 #7

BFH-Urteil vom 2.5.2000 (IX R 73/98) BStBl. 2000 II S. 614

Kursgewinne im Privatvermögen, die sich durch die Anlage von Festgeld in ausländischer Währung ergeben, sind nicht steuerbar, wenn das Fremdwährungsguthaben erst nach Ablauf der Spekulationsfrist des § 23 EStG in einen höheren DM-Betrag rückgetauscht wird. Dies gilt auch dann, wenn das Fremdwährungsguthaben innerhalb der Spekulationsfrist wiederholt als Festgeld angelegt wird.

EStG 1987 § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b. (nicht zu verwechseln mit Buchst. BTCWink

Vorinstanz: Niedersächsisches FG (EFG 1998, 657)
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April 05, 2013, 08:26:59 AM
 #8

Ok ok wir sollten zusammen legen und dem finazamt bitten und eine antwort zu kommen zu lassen Smiley

Darauf können wir usn dann berufen !
mai77
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April 05, 2013, 08:28:12 AM
 #9


einfach keine Steuern zahlen und abwarten was passiert

LOL
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April 05, 2013, 08:31:25 AM
 #10

Private Kapitalforderungen; Besserungsscheine

Rz 58

Eine Forderung, die keine am Finanzmarkt angebotenes Produkt darstellt (z. B. eine private Darlehensforderung, Gesellschafterforderung), ist eine Kapitalforderung i. S. des Seite 23 § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 EStG. § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 EStG findet auf diese Forderung erstmals Anwendung, wenn die Forderung nach dem 31. Dezember 2008 angeschafft oder begründet wurde.
levino (OP)
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April 05, 2013, 08:36:57 AM
 #11

Private Kapitalforderungen; Besserungsscheine

Rz 58

Eine Forderung, die keine am Finanzmarkt angebotenes Produkt darstellt (z. B. eine private Darlehensforderung, Gesellschafterforderung), ist eine Kapitalforderung i. S. des Seite 23 § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 EStG. § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 EStG findet auf diese Forderung erstmals Anwendung, wenn die Forderung nach dem 31. Dezember 2008 angeschafft oder begründet wurde.

Bitte spam den Thread nicht so zu.

Ich frage mal beim Finanzamt an, was die Bewertung kosten soll. Falls es ein sinnvoller Betrag ist und ein paar Leute spenden wollen, dann würde ich die Klärung anleiern.

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April 05, 2013, 08:37:26 AM
 #12


einfach keine Steuern zahlen und abwarten was passiert

LOL

 Grin macht hier jeder zweite

Btw. wie machst du das Bitcoin-Symbol?
mai77
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April 05, 2013, 08:46:03 AM
 #13

menü BTC
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April 05, 2013, 08:47:29 AM
 #14

Ich habe mir darüber auch schon viele Gedanken gemacht und werde warscheinlich einen Steuerberater & Anwalt beauftrag, dass er sich "anonym" für seinen Mandanten bei dem Finanzamt in meiner Stadt erkundigt.

Einer trage des andern Last, so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen.
levino (OP)
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April 05, 2013, 08:48:47 AM
 #15

Ich habe mir darüber auch schon viele Gedanken gemacht und werde warscheinlich einen Steuerberater & Anwalt beauftrag, dass er sich "anonym" für seinen Mandanten bei dem Finanzamt in meiner Stadt erkundigt.

Wie gesagt, ich mache das gerne auch unter meinem guten Namen.

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April 05, 2013, 08:48:54 AM
 #16

naja, btc WIRD ja am Finanzmarkt angeboten, oder?

ist "peer to peer Währung" nicht ein "Produkt" wie z.B. ein Scheiß Pfandbrief, für den inzwischen jeder Deutsche haften darf?
phelix
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April 05, 2013, 10:09:48 AM
 #17

Die beste Lösung wäre irgend einen Mini-Staat dazu zu bewegen Bitcoin als Währung zu verwenden. Ob das politisch für einen kleinen Staat auszuhalten ist, ist allerdings fraglich.


Ansonsten habe ich noch eine kleine Hoffnung damit:

https://bitcointalk.org/index.php?topic=14770.msg1700475#msg1700475 "Verkauf von BTC: Privates Veräußerungsgeschäft oder Kapitalertrag?"
mezzomix
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April 05, 2013, 10:20:49 AM
 #18

Hahaha, "... kostenpflichtige verbindliche Auskunft ..."!

Wenn das FA irgend etwas von mir will, sollen sie mir gefälligst eine Verbindliche Auskunft unter Angabe der entsprechenden Gesetze erteilen.

Ich kenne das Spiel mit dem FA aber zur Genüge, daher betrachte ich für mich Bitcoin als Liebhaberei. Damit ist das FA für mich draussen. Sollten sie jemals zur Vernunft kommen könnte man darüber reden, aber unter den aktuellen Bedingungen ist jeder ein armes Schwein, der mit dem FA das Fass Bitcoin aufmacht. Der ehrliche ist hier der Dumme.
levino (OP)
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April 05, 2013, 10:23:28 AM
 #19

Hahaha, "... kostenpflichtige verbindliche Auskunft ..."!

Wenn das FA irgend etwas von mir will, sollen sie mir gefälligst eine Verbindliche Auskunft unter Angabe der entsprechenden Gesetze erteilen.

Ich kenne das Spiel mit dem FA aber zur Genüge, daher betrachte ich für mich Bitcoin als Liebhaberei. Damit ist das FA für mich draussen. Sollten sie jemals zur Vernunft kommen könnte man darüber reden, aber unter den aktuellen Bedingungen ist jeder ein armes Schwein, der mit dem FA das Fass Bitcoin aufmacht. Der ehrliche ist hier der Dumme.


Kommt drauf an. Wenn Du zu hohe Zahlungseingänge hast, werden die gemeldet. Oder das Finanzamt wählt Dich mal zur richtigen Prüfung aus. Da kommst Du ohne Deklaration und Versteuerung der Gewinne wegen Steuerhinterziehung ran. Der ehrliche zahlt wahrscheinlich mehr als der unehrliche. Im Zweifel zahlt der unehrliche aber einen viel höheren Preis. Muss jeder für sich abwägen...

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April 05, 2013, 10:26:56 AM
 #20

Du glaubst im Ernst, dass ich auf einem EU Konto jemals Fiat Zahlungseingänge aus Bitcoin-Geschäften haben werde?!
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