Hallo Aswan,
auch dir danke ich für deine ausführliche Antwort!
Vorallem danke für den Hinweis:
All diese Informationen wurden mir aber erst nach dem Vertragsschluss gegeben und können damit nicht Vertragsbestandteil sein, es sei denn, ich habe sie wo anders übersehen.
Vertragsabschluss ist meiner Meinung wenn ich auf "Kaufen" klicke. Ich erhalte erst danach die Information, nur von einem verifizierten Konto zu senden. In den FAQ und AGB steht nichts davon!
Es gibt die Sogenannte Button-Lösung zum verbindlichen schließen von Verträgen auf Onlineplattformen. Bei dieser Buttonlösung wird der Käufer auf die Verbindlichkeit des Kaufes hingewiesen und zur Bestätigung zum drücken des Buttons aufgefordert. Vor nicht allzu langer Zeit hat z.B. ebay diesen Button eingebaut um diesem problem gerecht zu werden.
Ich habe eben mal auf Kaufen gedrückt. Es öffnete sich eine Seite mit eben dieser Button-Lösung. Zusätzlich wird noch ein Haken benötigt um folgendes zu bestätigen:
"Ich bin mir bewusst, dass eine Investition in Bitcoins, ähnlich wie eine Investition in Aktien, Anleihen, Optionsscheine oder Fremdwährungen spekulativ ist und im schlimmsten Fall zu einem Totalverlust meines investieren Geldes führen kann. Der Preis von Bitcoins ist ein Marktpreis, der das Ergebnis von Angebot und Nachfrage widerspiegelt und starken Schwankungen unterworfen sein kann. Möchten viele Investoren Bitcoins verkaufen, aber nur wenige kaufen sinkt der Preis. Möchten viele Investoren Bitcoins kaufen, aber nur wenige verkaufen steigt der Preis. Preisentwicklungen der Vergangenheit haben keinen Einfluss auf die Preisentwicklung in der Zukunft."
Ebenso wird auf dieser Seite über die Gebühren Informiert. Zahlungsmöglichkeiten werden ebenfalls genannt, unter dem Punk "Vom Verkäufer akzeptierte Zahlungsarten":
In meinem Testfall steht dort "SEPA, Österreich".
Sollte dein Formular ebenso ausgesehen haben (was wahrscheinlich ist, außer es wurde seitdem verändert), dann wurde ein Vertrag geschlossen, der mit der Entsprechenden Zahlungsmethode zu bezahlen ist. Eine Frist zur Zahlung oder weitere Einschränkungen kann ich hier nicht erkennen, es gelten also die gesetzlichen Vorschriften. Einzige Ausnahme wäre möglicherweise, wenn damals bei der Verifizierung des Kontos explizit stand, dass ausschließlich Zahlungen von diesem Konto zulässig seien. Stand das denn da?
Wenn nicht, dann sieht es so aus, als ob du einen Gültigen Kaufvertrag geschlossen hast, dessen Stornierung niemals rechtskräftig statt fand. Du hast durch die Überweisung deinen Teil des Kaufvertrages erfüllt. Auch wenn du von zwei verschiedenen Konten bezahlt hast, ist alles bezahlt worden (du hast doch alles bezahlt, oder?). Der Verwendungszweck wird wohl auch der angegebene gewesen sein (bei beiden Überweisungen) und es wurde innerhalb der 24h bestätigt. Der Verkäufer würde dir demnach 50 Bitcoins schulden oder, falls er diese nichtmehr liefern kann, den Differenzbetrag, den dich eine Anschaffung dieser Bitcoins mehr kostet als 109 pro Bitcoin, in Euro.
Es sollte demnach im Interesse des Verkäufers sein, dir schnellstmöglich die 50 Bitcoins zu geben oder 50 Bitcoins zu kaufen und dir diese zu geben, denn je länger er wartet, desto mehr wird die Beschaffung dieser kosten und desto mehr wird er dafür wohl ausgeben müssen.
meine Frage an "bitdaniel": Wann hast du denn genau gekauft? Wann genau hast du überwiesen? Wann hat die Bank bzw. wann haben die banken die Überweisung ausgeführt? Je nachdem wann das war, kannst du dich doch einfach an den Support wenden und denen "glaubhaft" nachweisen, dass du die Zahlung angewiesen hast. Eine Kopie eines Kontoauszuges reicht hier oft au
Der kauf und die Überweisung lagen innerhalb der 24h. Da es WE war hat die Bank die Überweisung natürlich erst Montag ausgeführt.
Das ist ja das schlimme; der Support hat die Stornierung des Verkäufers bereits bestätigt! Da diese als Treuhändler arbeiten steht Ihnen eine Stornierung meiner Meinung nach auch generell nicht zu!
Du hast also am Freitag gekauft und dann innerhalb von 24h überwiesen, sodass die Überweisung von deiner Bank am Montag ausgeführt wurde. Somit hast du dich an die in dem FAQ beschriebenen Regeln gehalten.
Eine "Stornierung" durch bitcoin.de auf deren Seite hat keine Auswirkungen auf die Gültigkeit von über bitcoin.de geschlossenen Verträgen.
Jetzt meine Fragen an bitdaniel:
Hast du den gesammten Betrag innerhalb von 24h angewiesen und kannst das auch nachweisen (Egal von welchen Konto)?
Hattest du irgendeinen Grund zur Annahme dass das Überweisen des Betrages von einem anderen Konto als dem Verifizierten gegen die Vertragsbedingungen verstößt?
Wurdest du VOR DEM VERTRAGSSCHLUSS (also bevor du den Kauf verbindlich akzeptiert hast) darauf hingewiesen, dass ausschließlich von dem verifizierten Konto gesendet werden kann?
Ja, der gesamte Betrag wurde nachweislich innerhalb der 24 Stunden überwiesen und auch als überwiesen "markiert".
Und nein, mir war es wirklich nicht bekannt (und ich wurde nicht darauf hingewiesen), dass es nur von dem Konto Ok ist. Sonst hätte ich es ja nicht gemacht.
Da dir nicht bekannt war, dass du nur von dem verifizierten Konto schicken sollst, kann man dir hier ncihts anlasten, es sei denn, es wäre bei der Verifizierung des Kontos explizit vereinbart, dass nur dieses verwendet werden darf. Also nochmal die Frage: Wurde es dies vereinbart?
Falls nicht, dann ist hier meiner Meinung nach davon auszugehen, dass die Verifizierung des Kontos der Sicherheit dient, die Identität des Käufers zu bestätigen. Da die Identität durch Kontoverifizierung bestätigt wurde, hast du meiner Meinung nach alles korrekt gehandhabt.
Interessant ist auch die erste Antwort des Supports:
Hallo XXXXXX,
in der Vergangenheit ist es in wenigen, aber für die Geschädigten mit Verlusten verbundenen Fällen vorgekommen, dass User (Käufer) eine nicht legitimierte Überweisung über das Konto eines Dritten veranlasst haben. Die Bank des geschädigten Dritten hat in diesem Fall (häufig) das Geld von dem Empfänger (Verkäufer der Bitcoins) zurückgefordert.
Aus diesem Grund bieten wir den Verkäufern den Service, dass wir das Konto des Käufers über eine Testüberweisung verifizieren lassen und dieses Konto dem Verkäufer auch nennen. Kommt die Überweisung nicht von diesem Konto, steht in Ihrem eigenen Ermessen der Begründung des Käufers Glauben zu schenken und den Zahlungseingang zu bestätigen (was mit einer Freigabe der Bitcoins verbunden ist) oder den Zahlungseingang nicht zu bestätigen - und die erhaltenen Euros selbstverständlich auf das Konto des Überweisenden zurückzusenden. Wichtig dabei: Überweisen Sie das Geld ausschließlich auf das Konto zurück, von dem die Überweisung ausging.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Bitcoin.de Support Team
Es würde also auch akzeptiert werde. Aber nochmal: VOR Vertragsabschluss, sprich in den AGB oder FAQ, wurde ich nicht darauf hingewiesen.
Ob das so rechtens ist Seitens bitcoin.de weis ich nicht, dazu müsste ich deren AGB ausgiebig studieren, aber darum geht es zunächst ja nicht.
Sobald der Vertrag geschlossen ist, haben sich die vertragspartker an diesen zu halten. Bitcoin.de bestätigt nur die Existenz der bitcoins und verifiziert die Konten. AUßerdme führen die die Handelspartner zusammen.
bitcoin.de besitzt nicht das Recht Verträge zwischen Käufer und Verkäufer zu stornieren oder über die Rechtskraft dieser Verträge zu entscheiden, unabhängig von dem, was in deren AGB steht. Was Sie aber dürfen, ist, innerhalb der Grenzen ihrer AGB zu agieren, solange diese AGB wirksam sind. AGB sind immer dann unwirksam, wenn sie gegen geltendes Recht verstoßen. Daher bin ich mir nicht sicher, ob du bitcoin.de dafür in Regress nehmen kannst, dass du deine 50 bitcoins nicht von Verkäufer bekommst, aber ich bin mir ziehmlich sicher, dass die der Verkäufer 50 Bitcoins schuldet.
Das alles soll natürlich keine Rechtsberatung darstellen, denn das darf ich hier so garnicht, sondern lediglich meine kleine bescheidene Meinung.
Um eine meiner Fragen nochmal zu stellen: Woher kommt der Verkäufer denn bzw. in welches Land hast du überwiesen? Wenn er in Deutschland wohnt, dann könnte ich mir fast vorstellen, dass du deine Bitcoins durch einen Gang zum Anwalt Zeitnah wiederbekommst.