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Author Topic: Steuern auf Bitcoin in Österreich?  (Read 19929 times)
Criterion
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November 21, 2014, 07:47:48 PM
 #41

Werden Bitcoins geschaffen (Mining), liegt grundsätzlich eine gewerbliche Tätigkeit vor, die
entsprechende steuerliche Konsequenzen nach sich zieht. Die Schaffung der Bitcoins wird
dabei nicht anders zu behandeln sein als die Herstellung sonstiger Wirtschaftsgüter.

Zu 19.:
Da im Rahmen des Minings der Bitcoin-Schürfer eine Leistung erbringt (Überprüfung der
offen gelegten Transaktionen), um eine Gegenleistung zu erhalten (Bitcoins oder einen
Bruchteil davon), können steuerbare Leistungen vorliegen, wenn der Leistungsempfänger
bestimmbar ist. Mangels anwendbarer Befreiungsvorschrift unterliegen diese Leistungen der
Umsatzsteuer. Schließen sich mehrere Schürfer zu einem Mining-Pool zusammen, ändert
dies nichts an der grundsätzlichen Steuerbarkeit – bei Bestimmbarkeit des
Leistungsempfängers – und Steuerpflicht dieser Leistungen. Der Zusammenschluss kann als
Gesellschaft bürgerlichen Rechts qualifiziert werden.
Die Leistungen, die im Betrieb eines Automaten bestehen, der gesetzliche Zahlungsmittel in
virtuelle Währungen tauscht, die keine gesetzlichen Zahlungsmittel sind, stellen steuerbare
und steuerpflichtige Leistungen dar (siehe hierzu auch die Ausführungen zu Frage 3.). Der
Umtausch von virtuellen Währungen in gesetzliche Zahlungsmittel kann einen steuerbaren
1485/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung 3 von 5
www.parlament.gv.atSeite 4
und steuerpflichtigen Umsatz darstellen, wenn der Umtauschende Unternehmer ist, der
diesen Umsatz im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Werden die gegenständlichen
Leistungen durch eine Börse erbracht, gelten die obigen Ausführungen sinngemäß.
Die Entstehung der Steuerschuld richtet sich nach den generellen Regelungen des
UStG 1994 (vgl. § 19 Abs. 2 UStG 1994). Es ist daher grundsätzlich zu unterscheiden, ob die
Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Istbesteuerung) erfolgt oder ob die
Sollbesteuerung zur Anwendung gelangt. Unterliegt der Unternehmer der Istbesteuerung
(§ 17 UStG 1994), entsteht die Steuerschuld mit Ablauf des Kalendermonates, in dem die
Entgelte vereinnahmt worden sind (vgl. § 19 Abs. 2 Z 1 lit b UStG 1994). Im Rahmen der
Sollbesteuerung entsteht die Steuerschuld mit Ablauf des Kalendermonates, in dem die
sonstige Leistung ausgeführt wurde (vgl. § 19 Abs. 2 Z 1 lit a UStG 1994).

-------------------------------------------------------------------------

Wäre echt interessant, wie viele Miner darüber bescheid wissen bzw. wie die Situation in anderen Ländern diesbezüglich aussieht.
el_rlee
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January 08, 2015, 10:38:03 AM
 #42

http://www.coinassociation.eu/events/

Bitcoins: Rechtliche und unternehmerische Aspekte
zur virtuellen “Währung” Bitcoin

am Dienstag 20. Jänner 2015 um 18.30h
in den Räumlichkeiten der Superfund Asset Management GmbH
Marc-Aurel-Straße 10, 1010 Wien

Es diskutieren:

Christoph Burstup Weiss (Moderation, ORF, Radio FM4)
Dr. Helgo Eberwein, Jurist im Innenministerium, Co-Herausgeber des Buches
Dr. Anna-Zoe Steiner, Universitätsassistentin am Institut für Zivilrecht und am Institut für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung (Abteilung für Europarecht) der Universität Wien, Co-Herausgeberin des Buches
Dr. Arthur Stadler, Rechtsanwalt, Kanzlei Brandl & Talos Rechtsanwälte, Autor
Mag. Nicholas Aquilina, Rechtsanwaltsanwärter, Kanzlei Brandl & Talos Rechtsanwälte, Autor
Dr. Christian Wimpissinger, LL.M., Rechtsanwalt und Partner bei Binder Grösswang Rechtsanwälte, Autor
Dr. Philipp Klausberger, Habilitand am Institut für Römisches Recht und Antike Rechts- geschichte der Universität Wien, Autor
Max Tertinegg, Geschäftsführer, Coinfinity GmbH
Paolo Sommariva, Präsident des Vereins Coin Association
 
Anlässlich der Vorstellung des Buches “Bitcoins”, 2014, erschienen im Jan Sramek Verlag, wollen wir mit Vertretern aus Praxis, Lehre und Wirtschaft darüber diskutieren, wie Kryptowährungen wie Bitcoin in Österreich einer Regulierung unterliegen oder unterliegen sollten. Neben steuerlichen und kapitalmarktrechtlichen Aspekten sowie der Betrachtung von Bitcoins als Alternatives Investment, werden auch praktische Anwendungen für Bitcoin-User und Bitcoin-Unternehmer diskutiert.
HerrAndreas
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January 09, 2015, 07:06:48 AM
 #43

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am Dienstag 20. Jänner 2015 um 18.30h
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merci vielmals fürs Posten.

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Ritch
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January 16, 2015, 06:36:15 PM
Last edit: January 16, 2015, 06:51:26 PM by Ritch
 #44

Folgendes ist nur eine Meinung im Rahmen der Meinungs- und Pressefreiheit GG-Artikel Tralala, aber keine Anleitung für mögliche Gesetzesbrüche!

Unsere (deutschen) Politiker lassen sich immer etwas Neues einfallen, um dem Bürger in die Tasche zu greifen, doch die Versteuerung von BTC-Gewinnen ist eher eine Realsatire, die zeigt, dass die Damen und Herren in der obersten Etage keine Ahnung haben.
Es reicht bereits ein anonymisiertes internetfähiges Prepaid-Handy vom Flohmarkt und das Thema Steuern ist vom Tisch. Es geht schließlich nicht darum, Coins in Bargeld zu wechseln, welches auf normalen Bankkonten auftaucht und somit nachweisbar wäre, sondern nur ums Konsumieren.
Auch eine Wallet mit 2FA lässt sich vollkommen anonymisieren, sodass es unmöglich ist nachzuweisen, wem dieses Konto gehört. Paranoiker sind vielleicht der Meinung, dass die ohnehin schon überlasteten Mitarbeiter des Finanzamtes nichts anderes zu tun hätten, als die Blockchain nach potentiellen Steuersündern zu forken ... eine Lebensaufgabe, von der gewiss jeder kleine Beamte träumt. *lach*
In der Realität werden täglich Unsummen via Coins von A nach B und C verschoben, ohne dass irgendwelche Organe einen Einfluss darauf haben, wodurch ihre Panik zu erklären wäre, denn nur ein gläserner Bürger ist ein guter Bürger. Patriot-Act, Geldwäschegesetze oder Vorratsdatenspeicherung sind zahnlose Tiger für "böse Buben", die nicht vollkommen verblödet sind. Just in diesem Moment heuert jemand im Darknet einen Killer an, kauft Waffen oder Drogen mit Coins und zettelt in Molluckistan einen Bürgerkrieg an - und keiner hat es gesehen. Dagegen ist Steuerhinterziehung noch harmlos, doch motiviert so manche Leute gerade dazu, dem Tiger eine lange Nase zu zeigen, weil diese Art der "Steuervermeidung" so einfach ist, dass man es auch einem Fünfjährigen beibringen könnte. *grins*
Also keine Panik auf der Titanic.

beste Grüße,
ritch <- braver Bürger ohne Vorstrafen! [Aber für ein paar Millionen hätte ich vielleicht an Stelle von Hoeneß dessen Knasturlaub übernommen - denn schließlich ist jeder käuflich, wenn der Preis stimmt, gelle? Wink]

BEST EXCHANGER BTC<>EUR, CAN$<>BTC, SEPA and PAYPAL fast and easy!
HerrAndreas
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January 20, 2015, 11:02:13 AM
 #45

http://www.coinassociation.eu/events/

Bitcoins: Rechtliche und unternehmerische Aspekte
zur virtuellen “Währung” Bitcoin

am Dienstag 20. Jänner 2015 um 18.30h
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Geht da wer von euch heute hin?

*und warum bitcoinS und nicht bitcoin?
Ein Buch über die Europäische Währung würde man ja auch "Euro" und nicht "Euros" nennen.
Aber vielleicht erwarte ich da etwas viel... Smiley

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January 20, 2015, 12:55:23 PM
Last edit: January 20, 2015, 01:13:20 PM by kalkulatorix
 #46

http://www.coinassociation.eu/events/

Bitcoins: Rechtliche und unternehmerische Aspekte
zur virtuellen “Währung” Bitcoin

Geht da wer von euch heute hin?

Ich werde dort sein. Sofern ich der Diskussion inhaltlich folgen kann, werde ich eine Zusammenfassung schreiben.

Edit: Kann jemand von Euch nicht hingehen, hat aber wichtige Fragen, kann ich besonders darauf zu achten, und falls möglich, Zwischenfragen stellen. Kann bis 17:00 hier mitlesen.

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Sukrim
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January 20, 2015, 02:10:49 PM
 #47

"Wieso gibt es keine in Österreich registrierten E-Geld Institute?" (eventuell klarstellen, dass Bitcoins kein E-Geld sind, aber vermutlich der Tausch von BTC <--> E-Geld interessant sein dürfte, siehe https://www.fma.gv.at/de/unternehmen/e-geld-institute.html für einen Überblick was E-Geld ist).

Was müsste sich ändern, damit BTC eindeutig als Währung anerkannt werden? Anerkannt im Sinne von "Nein, es ist kein Euro, also kein gesetzliches Zahlungsmittel in Österreich, aber immerhin eine Währung, wie z.B. USD".

Darf man BTC als Grundkapital in eine GesmbH einbringen? (Wenn ja, wie viel?)

Wie ist der Nachweis zu führen, dass abhanden gekommene (also unautorisiert transferierte) BTC nicht doch noch unter eigener Kontrolle stehen?

Ich habe 5000 EUR in bar, ~5000 EUR Gegenwert in BTC in meiner Handywallet und ~5000 EUR Gegenwert in BTC in einer Brainwallet (= aus einer Passphrase kann ich mir den privaten Schlüssel zu einer Addresse mit BTC errechnen) und komme in Wien Schwechat an. Der Zoll fragt, wieviel (Bar-)Geld ich bei mir habe, da ich bei über 10k EUR Gegenwert verzollen müsste. Was antworte ich? (Zahlen an aktuelle Rechtslage anpassen, falls zu hoch/niedrig gegriffen)

Darf ich Bitcoinzahlungen aus gewissen Gründen als ungültig erachten? Z.B. BTC die aus einem Diebstahl stammen kann man mir zwar senden, ich werde dafür aber nichts herausrücken und darauf bestehen mir "andere/saubere" BTC zu senden. Angenommen, ich habe das so als "Gummiparagraphen" in meinen AGB (z.B. "Bitcoins die aus Diebstählen/illegalen Quellen stammen werden im Zweifelsfall auf unbestimmte Zeit einbehalten."), analog wie ich Bargeld das komplett mit Tinte aus einem Bankomatenaufbruch stammt (oder 200/500€ Scheine) nicht akzeptieren werde. Wäre so ein Paragraph gültig? Auf welcher Grundlage?

Muss ich KeSt auf reine BTC-Zinserträge aus Bitcoinverleih bezahlen? (z.B. btcjam, coinlendingclub oder wie auch immer die Dinger heißen)

Wie sind BTC-Vermögen bei einem eventuellen (Privat-)konkurs zu bewerten? Wie weist man die Verbindung Addresse(n) <--> Inhaber des Private Key nach, falls sich jemand weigert, diese offenzulegen, man aber Hinweise hat, dass derjenige BTC besitzen könnte? Reichen Indizienbeweise (z.B. man kennt eine Addresse und einige Transaktionen davon kombinieren BTC auch noch aus anderen Addressen --> diese gehören sehr wahrscheinlich auch der gleichen Person)?

Unterliegen BTC die ich bei einer Bank deponiere dem Bankgeheimnis? Obwohl der Kontostand und sämtliche Kontobewegungen öffentlich einsehbar sind?!

Wie sind "Guthaben" von BTC zu bewerten? Damit meine ich alles, das NICHT auf der Blockchain sichtbar ist, z.B. mein Guthaben bei Bitstamp/Kraken/MtGox. Wenn ich z.B. 100 BTC auf MtGox liegen hatte, wieviele BTC habe ich besessen? Dauernd 0 (weil Blockchain), eine Zeit lang 100, dann 0 (weil Gox=Goxxed), immer noch 100 (weil Verfahren noch nicht abgeschlossen und bis zu 100 BTC noch immer an mich gezahlt werden könnten)? Immerhin zahle ich Steuern auf mein gesamtes Bankguthaben, nicht nur die Barreserve die die Bank für mich bereithält...

Darf ich jetzt und heute eine GmbH anmelden, die Einlagen in BTC entgegennimmt, BTC Kredite (mit Zinsen) vergibt und offen fractional reserve betreibt (ob die viele Einlagen bekommt, ist eine andere Sache)?

https://www.coinlend.org <-- automated lending at various exchanges.
https://www.bitfinex.com <-- Trade BTC for other currencies and vice versa.
kalkulatorix
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January 20, 2015, 02:29:56 PM
 #48

Da braucht ja schon die vollständige Beantwortung Deiner Fragen alleine den ganzen Abend! Hoffentlich erreicht die Diskussion und die darauffolgende Fragerunde die nötige Tiefe.

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Sukrim
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January 20, 2015, 03:16:34 PM
 #49

Kannst ja aussuchen, was so ungefähr passen könnte oder welche, wo dich die Antworten auch interessieren... Wink

Am ehesten interessieren mich die off-blockchain coins (MtGox Frage) und die "fungibility" (also ob man alle empfangenen BTC gleich behandeln MUSS oder ob man das überhaput darf, sobald man die wahre (z.B. illegale) Quelle kennt).

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ComCle
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January 23, 2015, 08:32:33 PM
 #50

"Wieso gibt es keine in Österreich registrierten E-Geld Institute?" (eventuell klarstellen, dass Bitcoins kein E-Geld sind, aber vermutlich der Tausch von BTC <--> E-Geld interessant sein dürfte, siehe https://www.fma.gv.at/de/unternehmen/e-geld-institute.html für einen Überblick was E-Geld ist).

Was müsste sich ändern, damit BTC eindeutig als Währung anerkannt werden? Anerkannt im Sinne von "Nein, es ist kein Euro, also kein gesetzliches Zahlungsmittel in Österreich, aber immerhin eine Währung, wie z.B. USD".

Darf man BTC als Grundkapital in eine GesmbH einbringen? (Wenn ja, wie viel?)

Wie ist der Nachweis zu führen, dass abhanden gekommene (also unautorisiert transferierte) BTC nicht doch noch unter eigener Kontrolle stehen?

Ich habe 5000 EUR in bar, ~5000 EUR Gegenwert in BTC in meiner Handywallet und ~5000 EUR Gegenwert in BTC in einer Brainwallet (= aus einer Passphrase kann ich mir den privaten Schlüssel zu einer Addresse mit BTC errechnen) und komme in Wien Schwechat an. Der Zoll fragt, wieviel (Bar-)Geld ich bei mir habe, da ich bei über 10k EUR Gegenwert verzollen müsste. Was antworte ich? (Zahlen an aktuelle Rechtslage anpassen, falls zu hoch/niedrig gegriffen)

Darf ich Bitcoinzahlungen aus gewissen Gründen als ungültig erachten? Z.B. BTC die aus einem Diebstahl stammen kann man mir zwar senden, ich werde dafür aber nichts herausrücken und darauf bestehen mir "andere/saubere" BTC zu senden. Angenommen, ich habe das so als "Gummiparagraphen" in meinen AGB (z.B. "Bitcoins die aus Diebstählen/illegalen Quellen stammen werden im Zweifelsfall auf unbestimmte Zeit einbehalten."), analog wie ich Bargeld das komplett mit Tinte aus einem Bankomatenaufbruch stammt (oder 200/500€ Scheine) nicht akzeptieren werde. Wäre so ein Paragraph gültig? Auf welcher Grundlage?

Muss ich KeSt auf reine BTC-Zinserträge aus Bitcoinverleih bezahlen? (z.B. btcjam, coinlendingclub oder wie auch immer die Dinger heißen)

Wie sind BTC-Vermögen bei einem eventuellen (Privat-)konkurs zu bewerten? Wie weist man die Verbindung Addresse(n) <--> Inhaber des Private Key nach, falls sich jemand weigert, diese offenzulegen, man aber Hinweise hat, dass derjenige BTC besitzen könnte? Reichen Indizienbeweise (z.B. man kennt eine Addresse und einige Transaktionen davon kombinieren BTC auch noch aus anderen Addressen --> diese gehören sehr wahrscheinlich auch der gleichen Person)?

Unterliegen BTC die ich bei einer Bank deponiere dem Bankgeheimnis? Obwohl der Kontostand und sämtliche Kontobewegungen öffentlich einsehbar sind?!

Wie sind "Guthaben" von BTC zu bewerten? Damit meine ich alles, das NICHT auf der Blockchain sichtbar ist, z.B. mein Guthaben bei Bitstamp/Kraken/MtGox. Wenn ich z.B. 100 BTC auf MtGox liegen hatte, wieviele BTC habe ich besessen? Dauernd 0 (weil Blockchain), eine Zeit lang 100, dann 0 (weil Gox=Goxxed), immer noch 100 (weil Verfahren noch nicht abgeschlossen und bis zu 100 BTC noch immer an mich gezahlt werden könnten)? Immerhin zahle ich Steuern auf mein gesamtes Bankguthaben, nicht nur die Barreserve die die Bank für mich bereithält...

Darf ich jetzt und heute eine GmbH anmelden, die Einlagen in BTC entgegennimmt, BTC Kredite (mit Zinsen) vergibt und offen fractional reserve betreibt (ob die viele Einlagen bekommt, ist eine andere Sache)?

Im Prinzip gilt: Alles was nicht verboten wurde, ist erlaubt. Die rechtlichen Aspekte sind nicht geklärt. Die Politik wird erst handeln, wenn es zu spät ist ;-) Österreich halt.
Ersetze in deinen Fragen den Begriff BTC durch einen beliebig anderen materiellen Güter und beantwortet deine Fragen selbst. Denk dir statt BTC z.B. Briefmarken, Mozartkugeln oder Blumenvasen Solange es kein Gesetz oder Gerichtsurteil gibt welches den rechtlichen Status klärt ....

 Edit: Smartphone Tippfehler
el_rlee
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January 23, 2015, 09:54:22 PM
 #51

Sehr verwundert hat mich das Bitcoin-Know-How der ganzen Rechtsanwaelte & Steuerberater dort... die haben ihre Hausuebungen gemacht.
Sukrim
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January 23, 2015, 10:34:52 PM
 #52

Ist ja nicht neu, das Thema...

Gibt's eigentlich irgendwelche Zusammenfassungen oder neue Erkenntnisse, oder ist's immer noch so "naja, eigentlich isses so wie Gold, nicht wie Geld zu behandeln, nix genaues weiß man nicht"?

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el_rlee
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January 24, 2015, 03:56:06 PM
 #53

Ist ja nicht neu, das Thema...

Gibt's eigentlich irgendwelche Zusammenfassungen oder neue Erkenntnisse, oder ist's immer noch so "naja, eigentlich isses so wie Gold, nicht wie Geld zu behandeln, nix genaues weiß man nicht"?

Das Buch gibt's bei Amazon. Ist gut und interessant.
Leider laesst sich sowas nur schwer in ein paar Saetzen zusammenfassen...
Sukrim
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January 24, 2015, 04:10:29 PM
 #54

Ich hoffe ja, dass Kalkulatorix noch eine Zusammenfassung schreibt... *stups*

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kalkulatorix
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January 25, 2015, 03:27:12 PM
 #55

Ich hoffe ja, dass Kalkulatorix noch eine Zusammenfassung schreibt... *stups*
Die Präsentation war sehr interessant, auch die Teilnehmer an der Diskussion waren sehr kompetent, und haben alle selbst Bitcoins, haben also durchaus ein Interesse, dass es da bald konkrete Ergebnisse gibt. Die Behörden sind mit der Gesetzgebung hinken mit der Gesetzgebung immer etwas hinterher, es wird beobachtet, und erst dann regulativ eingegriffen. Dadurch bewegt man sich zur Zeit in einem teilweise nicht rechtssicheren Raum. Das Problem daran ist, dass es in der Zukunft Gesetzte geben wird. Falls ein EU Gesetz in die Bitcoins eingreifen würde, würden dadurch Aktionen aus der Vergangenheit illegal werden, bei lokalen österreichischen Gesetzen würde das neue Gesetz erst per Stichtag gelten.

Die EU klassifiziert die Bitcoins immerhin als Typ 3 virtuelle Währung, für die Kryptowährungen wurde der Untertyp 3a definiert. EU Kommissionen schweigen zum Bitcoin, weil sie etwaigen folgenden Entscheidungen des EU Gerichtshofes nicht vorgreifen wollen, und somit Aussagen treffen, die von EU Gerichtshof aufgehoben werden.

Für die Umsatzsteuer macht es allerdings einen großen Unterschied, ob die Bitcoins als Ware (und damit von der Umsatzsteuer betroffen sind) oder als Währung behandelt werden, bei Währungstransaktionen sind nur die Spesen umsatzsteuerbar, die sind aber per Gesetz von der Umsatzsteuer ausgenommen.

Auch das Gewerberecht spielt da mit. Ein Gewerbe ist eine wiederholt mit dem Ziel einen Gewinn zu erzielen, ausgeübte Tätigkeit, und bedeutet für den Gewerbetreibenden unter anderem folgendes:

- In den einem Kunden ausgewiesenen Preise muss die Umsatzsteuer bereits enthalten sein. Das kann auch für bereits abgeschlossene Bitcoin - Verkäufe an Kunden ein großes Problem werden, und zwar im Fall dass Bitcoins doch, wie Waren, umsatzsteuerpflichtig werden, müsste die Umsatzsteuer aus eigener Tasche nachgezahlt werden. Es empfiehlt sich daher, Bitcoin Verkäufe mit Spesen auszuweisen, dann wären nur die Spesen Umsatzsteuerpflichtig, außer die Spesen auf Bitcoin Verkäufe werden per Gesetz von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen.

- Der Kunde hat ein Widerrufsrecht, er muss über sein Widerrufsrecht aufgeklärt werden, nach der EU - weiten Vereinheitlichung seit Juni 2014 darf das Rücktrittsrecht ausgeschlossen werden. Wird das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen, darf der Kunde zurücktreten, was er ohne Angabe von Gründen vollkommen legal auch dann machen darf, wenn sich der Kurs des Bitcoins schlecht für ihn entwickelt. AGBs sollten dringend angepasst werden, die neue Regelung ist für den Händler besser als das bis dahin geltende Konsumentenschutzgesetz.

- Werden Bankgeschäfte ausgeübt, ohne die erforderliche Berechtigung dafür zu haben, werden die Gewinne aus den Geschäften eingezogen, zusätzlich zu anderen Folgen.


Was zur Zeit garantiert ein Problem bringt, ist das Verwalten von Bitcoins von Kunden. Eine Bitcoin Exchange braucht in Österreich eine Banklizenz, genauso wie Alles, wo der Kunde Bitcoins einzahlt und dadurch die Kontrolle über seine Bitcoins jemand anderem überträgt. Vertrieb und Programmierung einer Handy Wallet ist kein Problem, da der Kunde ja damit die Kontrolle behält.

Dadurch, dass wesentliche rechtliche Dinge in Österreich nicht geklärt sind, war das konkrete Ergebnis eher mager. Trotzdem werde ich dieses Buch bestellen, vielleicht kommt eine 2te, überarbeitete Auflage wenn sich die Gesetzeslage verändert.

12313123
Sukrim
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January 25, 2015, 04:05:41 PM
 #56

Danke, also leider nicht viel Neues bisher...

Also: Spesen ausweisen und Belege aufheben, Widerruf in den agb ausschließen und falls man irgendwelche Kundengelder verwalten will, lieber erstmal in einige Anwälte investieren...

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HerrAndreas
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January 26, 2015, 07:25:29 PM
Last edit: January 26, 2015, 07:40:08 PM by HerrAndreas
 #57

Danke für die Zusammenfassung kalkulatorix.

Ein paar Sachen würd ich allerdings doch noch gern richtigstellen.

1. Von den Diskussionsteinehmern hat ausser dem Moderator (FM4), dem Bitcoinunternehmer und dem coinassociation Typen keiner Bitcoin.
2. Was wir gehört haben war juristisch fast ausschliesslich  Ausführungen, die zu jedwedigem E-Commerce Thema passen würden.
3. Stadler (der Anwalt) hat sich ein paar extreme Blößen gegeben (zB keine Ahnung was jetzt dieses "Bitstamp" ist oder auch gemeint, dass die Silkroad Coins beschlagtnahmt werden konnten, weil man die IP Adressen hatte...).

Meine Kurzfassung:

- Gut, dass sich jemand auch in Österreich mit dem Thema beschäftigt.
- Inhaltlich gibt´s da noch ordentlich Luft nach Oben was die Qualität angeht.
- Dieser Coinassociation Typ kommt mir gar nicht koscher vor. Der wirkt nur wie jemand, der mit einem neuen Buzzword abcashen will. Ansonsten seh ich nicht was der beitragen kann (Ich hab einige  Jahre im Socialentrepreneur / Startup Sumpf in Wien gebadet, ich erkenne Dampfplauderer auf 10 km gegen den Wind Wink ).

Fazit:
->Nett, dass sich ein Verlag zu dem Thema positionieren will.
->Inhaltlich noch nicht viel zu holen.
->Vorsicht vor Rattenfängern.

Vielleicht ist das jetzt mal eine Steilvorlage für bitcoin austria Cheesy

p.s.:
Die ganze Umsatzsteuersache, Gewerberecht, Verbraucherschutz - Rücktrittsrecht ist da irgendwie nicht ganz klar erklärt worden:
Das alles gilt natürlich NUR FÜR UNTERNEHMER IN B2C GESCHÄFTEN.

Wenn du auf einer (oder mehreren) Exchanges einfach nur tradest (egal wieviel, egal wie oft), fällst du natürlich nie unter diese Regelung und hast deshalb auch keine USt Sorgen.
Wenn Du selbst eine Exchange in AT betreiben willst, lass es (vorerst).
Miner sind sowieso schon ausgestorben (odr?).
und wenn das was wir über den Umsatz mit den Automaten gehört haben stimmt, ist das unter der Wahrnehmunsgrenze um für irgendeine Behörde interessant zu sein.

Also eigtl alles halb so wild, weil wenn du ein Unternehmen aufmachen willst wirst du sowieso zuerst zu einem Anwalt gehen, der dir geghen Honorar eine verbindliche (jeder Anwalt hat Haftpflicht Wink ) Auskunft geben wird.

mfG

Herr Andreas.

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 #58

HerrAndreas, auch danke an Dich für Deine Zusammenfassung. Das ist aber interessant, man könnte meinen, dass wir auf ganz anderen Veranstaltungen waren.  Cool  So wie ich das verstanden habe, waren ein großer Teil der Diskussionen nicht nur Unternehmern im B2C Geschäft gewidmet, sondern hauptsächlich an Unternehmer gerichtet, die Bitcoins an Kunden verkaufen. B2C Geschäfte, wo der Kunde Waren kauft, und mit Bitcoins zahlt, wurden nur kurz erwähnt. ( In dem Zusammenhang, dass zur Rückabwicklung eine 2te unabhängige Transaktion notwendig ist. )


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HerrAndreas
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January 30, 2015, 04:57:57 PM
 #59

HerrAndreas, auch danke an Dich für Deine Zusammenfassung. Das ist aber interessant, man könnte meinen, dass wir auf ganz anderen Veranstaltungen waren.  Cool  So wie ich das verstanden habe, waren ein großer Teil der Diskussionen nicht nur Unternehmern im B2C Geschäft gewidmet, sondern hauptsächlich an Unternehmer gerichtet, die Bitcoins an Kunden verkaufen. B2C Geschäfte, wo der Kunde Waren kauft, und mit Bitcoins zahlt, wurden nur kurz erwähnt. ( In dem Zusammenhang, dass zur Rückabwicklung eine 2te unabhängige Transaktion notwendig ist. )
Der Verkauf von Bitcoin gegen Euro ist ja witzigerweise etwas womit Du nur sehr sehr schwer ins Gewerberecht kommst. Nach der parlamentarischen Anfragebeantwortung aus dem Wirtschaftsministerium geht das nämlich gar nicht, weil Bitcoin ohne eigenen "Nutzwert" nicht Gegenstand der Gewerbeordnung sein können (das ist auf der Veranstaltung gar nicht angesprochen worden) - ich hab auch schon bei der WKO angefragt, ob ich ein Gewerbe anmelden kann und eine freundliche Ablehnung bekommen. Du kommst also nur beim Anbieten von Waren oder Dienstleistungen gegen Bitcoin sicher ins Gewerberecht. Ist aber auch nicht weiter spannend, weil das sowieso schon komplett geregelt ist und nur Detailfragen wie welcher Kurs jetzt für die USt Schuld herangezogen werden soll übrig bleiben.
Was Du sonst noch machen kannst, ist eine Börse oder einen Marktplatz aufmachen oder eben einen Automaten aufstellen. Für eine Börse wirst Du va mit der FMA reden müssen, die nicht wirklich wissen was Sie tun sollen und wahrscheinlich eine Banklizenz (teuer^2) von Dir verlangen (siehe bitcoin.de in Dtl die ja die Lizenz von der FIDOR Bank hat).

Warum niemand aus den relevanten Ministerien (Finanz und Wirtschaft) dabei war, sondern aus dem Innenministerium versteh ich immer noch nicht. Das ist fast wie ein Schuster bei einer Bäckerversammlung.

p.s.:Ich find den Titel ungeschickt gewählt. Wenn man über eine Währung schreibt/spricht sollte man sie in der Einzahl nennen. Man sagt ja auch nicht: "Die Euros haben gegenüber den Dollars an Wert verloren."
p.p.s.: Dass man das Buch nicht mit Bitcoin bezahlen kann ist ein ganz grober Fehler. imho.

Allem meinem Unken aber zum Trotz:

Es tut sich was in Sachen Bitcoin in Österreich.
Mal schauen, was als nächstes kommt.

happy Trading.

It is like the wild west in the movies, like russia in the 90ies.
It´s you, revolutionaries, scamers, gangsters, genuises, greedy soon-to-be loosers, billionares, and  big business at a global private party. It is bitcoin. http://nakamotoinstitute.org/mempool/dont-panic/
Costix
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June 20, 2017, 08:45:22 PM
 #60

Mal wieder etwas ins Licht rücken diesen verstaubten thread.

Mittlerweile dürften ja einige Erfahrung mit der Steuer in Österreich gemacht haben.
Stimmt es denn nun, dass man keine Steuer bezahlen muss wenn man Bitcoin oder Ethereum oder andere Währungen länger als 1 Jahr lang hält?
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