Boumer
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June 24, 2011, 08:49:18 PM |
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Doc Benway (OP)
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June 24, 2011, 08:52:39 PM |
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Lieber Herr Boumer, bitte klären Sie mich auf. Die Server stehen in der Schweiz. Das Geschäft wird mit einer Schweizer AG abgewickelt. Was hat die Bafin damit zu tun?
LG Georg Wagner
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Doc Benway (OP)
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June 24, 2011, 08:56:48 PM |
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Hier der Link zum besseren Verständnis: http://www.trex.ch/custom/trex/pdfarchiv/TREX_2009/Ausgabe_2/Fachbeitraege/Esther_Kobel__Karin_.pdfZitat aus der Überschrift: "Bewilligungspflichtige Finanzmarkttätigkeit Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA ist seit dem 1. Januar 2009 zuständig für die Anwendung sämtlicher Finanzmarktaufsichtsgesetze. Sie erteilt die notwendigen Bewilligungen, geht aber auch gegen Finanzintermediäre vor, die ohne die notwendige Bewilligung tätig sind. Wann ist eine Finanzmarkttätigkeit bewilligungspflichtig?" LG Georg Wagner
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Boumer
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June 24, 2011, 08:58:45 PM |
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Was Sie für Geschäfte in der Schweiz tätigen, ist Ihre Angelegenheit - in Deutschland nicht, wenn Sie sich an deutsche Bürger mit Ihrer Offerte wenden.
Allen, die dieses Angebot gedenken anzunehmen, sei geraten, sich den Vertrag mit einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer größeren deutschen Bank absichern zu lassen.
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Doc Benway (OP)
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June 24, 2011, 09:05:19 PM |
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Sehr geehrter Herr Boumer,
wir sind Edelmetallhändler und fallen nicht in die von Ihnen aufgezeigte Kategorie.
Zitat aus Ihrem LInk:
"...Bevor Banken, Finanzdienstleister, Kapitalanlagegesellschaften, Versicherer oder Pensionsfonds ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen können, benötigen sie eine schriftliche Erlaubnis der BaFin..."
Mit Verlaub: Das sind wir nicht. Wir sind Edelmetallhändler die das Gold des Kunden physisch hinterlegt haben.
LG Georg Wagner
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Boumer
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June 24, 2011, 09:33:32 PM |
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Die Konstruktion Ihrer Offerte entspricht ziemlich genau einem Long Strangle mit gedeckten Put und unterschiedlichen Basiswerten, wobei Sie als Verkäufer des Puts Stillhalter in Gold wären. Die Konstruktion steht und fällt mit dem Stillhalter, und für mich insgesamt - ohne die vertraglichen Kontraktbedingungen zu kennen - eine derivative Finanzkonstruktion darstellt, die selbst und deren Vertrieb genehmigungspflichtig sein dürfte. Sie mögen bisher vielleicht mit Edelmetallen gehandelt haben, aber was Sie da anbieten, geht weit über bloßes Handeln hinaus. - Interessant ist, daß Ihnen selbst das nicht wirklich bewußt zu sein scheint.
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Doc Benway (OP)
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June 24, 2011, 09:55:26 PM |
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Ich denke auch, dass das von Ihnen aufgezeigte Geschäft genehmigungspflichtig sein kann. Außer der akademischen Diskussion steht hinter Ihren Ausführungen eine -so meine ich- hochbrisante Konstruktion. So wie ich es verstanden habe mit höchst volatilen Ausschlägen in beide Richtungen die in unterschiedlicher Manier "teil"-gedeckt sein können oder eben auch nicht. Ich werde mir Ihren Post sicherlich noch einigemale durchlesen... Ich gebe zu: Das ist nichts für mich. Das klingt nach finanziellen Massenvernichtungswaffen. Und ob Sie es glauben oder nicht: Ich gedenke mit meinen Aktivitäten "Währungen" wie Bitcoins zu unterstützen und nicht zu zerstören. Die Leute kaufen bei mir Gold zu einem festen Kurs - ich "leihe" ihnen sozusagen die Bitcoins, die bringen sie irgendwann zurück, ich nehme die Gebühren, die Leute ihr Gold. LG Georg Wagner
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short
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June 24, 2011, 10:06:51 PM |
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Die Konstruktion Ihrer Offerte entspricht ziemlich genau einem Long Strangle mit gedeckten Put und unterschiedlichen Basiswerten, wobei Sie als Verkäufer des Puts Stillhalter in Gold wären. Die Konstruktion steht und fällt mit dem Stillhalter, und für mich insgesamt - ohne die vertraglichen Kontraktbedingungen zu kennen - eine derivative Finanzkonstruktion darstellt, die selbst und deren Vertrieb genehmigungspflichtig sein dürfte. Sie mögen bisher vielleicht mit Edelmetallen gehandelt haben, aber was Sie da anbieten, geht weit über bloßes Handeln hinaus. - Interessant ist, daß Ihnen selbst das nicht wirklich bewußt zu sein scheint.
Ich kenn mich in der schweizerischen Gesetzgebung nun wirklich nicht aus, aber ich bin ziemlich sicher, dass das Anbieten dieses Produktes in der Grauzone, die rund um den Bitcoin herrscht ohne weiteres (und auch ohne rechtliche Probleme) möglich ist. In der Schweiz noch viel eher als in Deutschland. Allen, die jetzt hier aufschreien, weil sie das Modell der Verbriefung nicht verstehen und deswegen gleich kriminelle Machenschaften dahinter vermuten sei gesagt: Auch ein Miningvertrag, wie ihn hier im Forum auch der eine oder andere "Privatmann" anbietet, ist streng genommen ein Finanzprodukt (Wette auf den BTC-Kurs/Difficulty-Spread), doch wird sich auch darum in naher Zukunft wohl kaum eine Regulierungsbehörde oder Finanzaufsicht kümmern. Grüsse, short
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crashdown
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June 24, 2011, 10:12:18 PM |
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Wann endet denn dieser Dauerwerbesendungsthread hier?
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Boumer
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June 24, 2011, 10:21:19 PM |
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Ich denke auch, dass das von Ihnen aufgezeigte Geschäft genehmigungspflichtig sein kann. Außer der akademischen Diskussion steht hinter Ihren Ausführungen eine -so meine ich- hochbrisante Konstruktion. So wie ich es verstanden habe mit höchst volatilen Ausschlägen in beide Richtungen die in unterschiedlicher Manier "teil"-gedeckt sein können oder eben auch nicht. Ich werde mir Ihren Post sicherlich noch einigemale durchlesen... Ich gebe zu: Das ist nichts für mich. Das klingt nach finanziellen Massenvernichtungswaffen. Und ob Sie es glauben oder nicht: Ich gedenke mit meinen Aktivitäten "Währungen" wie Bitcoins zu unterstützen und nicht zu zerstören. Die Leute kaufen bei mir Gold zu einem festen Kurs - ich "leihe" ihnen sozusagen die Bitcoins, die bringen sie irgendwann zurück, ich nehme die Gebühren, die Leute ihr Gold. LG Georg Wagner Sie mögen mir verzeihen, wenn ich skeptisch bleibe, aber es wäre viel gewonnen, wenn Sie die Sache wirklich noch einmal überdenken. Besten Dank!
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Whirl-Wire
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June 25, 2011, 06:52:21 AM |
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Im Zeitalter unzähliger Fallstricke und Betrüger kann man es wohl keinem mehr übel nehmen, wenn man sehr sehr vorsichtig wenn nicht sogar paranoid ist, im Gegensatz sollte man aber auch so fair sein und erst prüfen, bevor man urteilt.
Was mir am Impressum aufgefallen ist, es wird zwar erwähnt, dass die Seite eine Sub-Seite von Pentagor Citizoom GmbH ist, aber wenn ich in der Uni richtig aufgepasst habe, reicht das als Impressum laut dem TMG nicht aus. Bin sehr gespannt auf den 1. Juli.
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Boumer
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June 27, 2011, 10:59:25 PM |
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Hr. Wagner, da Sie offensichtlich nicht ausreichend nachgedacht haben, werde ich Ihnen versuchen zu erläutern, warum dieses Geschäft nicht nur für Ihre Kunden von erheblichen Risiken geprägt ist, sondern vor allem auch für Sie:
Dieses Kettengeschäft funktioniert bisher nur, weil die Menge an BTC, die Sie besitzen, sagen wir, zu einem wesentlich günstigeren Kurs als gegenwärtig "eingekauft" worden. Wenn Ihr "Verbriefungsgeschäft" eines Tages Größenordnungen erreicht, die Sie zwingen werden, BTC zu aktuelleren Preisen zu nachzukaufen, stehen die Wahrscheinlichkeiten nicht schlecht, daß, falls Ihre Kunden die BTC zurückgeben, die zwischenzeitlich erheblich an Wert verloren haben könnten und von Ihren weit über den dann erzielbaren Wert eingekauft worden sind, reale Verluste für Sie und alle Beteiligten bedeutet. Wenn das Rad groß genug ist, wird Ihre Kapitaldeckung sich wohlfallend in Nichts aufgelöst haben.
Und, wie schon erwähnt, mit Edelmetallhandel hat das überhaupt nichts mehr gemein.
Sie sind ein Value-Anleger und meiden derartigen Risiken, aber ich denke, diesmal ist das Verkennen der Tragweite des eignen Geschäfts Teil des geschlossenen System, auf dem es gründet. Übrigens der Stoff, aus dem zu klassischer Zeit Dramen entstanden.
Die nächsten Tage werden ich eine Mitteilung an die Bafin machen.
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Doc Benway (OP)
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June 30, 2011, 02:22:31 PM |
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Wir haben eine offizielle Anfrage über das Verbriefungs-/Hinterlegungsmodell an die eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) gesandt. Bis wir eine verbindliche Antwort haben, verkaufen wir weiterhin Goldbarren (inkl. Bitcoins) http://www.f655.deWer an unserem Meeting in Stralsund am 30. Juli teilnehmen möchte - bitte per Mail anmelden: bitcoin at f655.de LG Georg Wagner
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Boumer
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June 30, 2011, 09:08:24 PM |
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Wer an weiteren Informationen und Risiken dieses Geschäftsmodells Interesse hat, stelle ich gerne ein Dossier zusammen gegen 5 BTC. (Über PM)
Falls Sie, Hr. Wagner, mehr über Nebenwirkungen und Fußangeln erfahren möchten, veranschlagen Sie bitte bescheidene 500 BTC. ;-)
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Boumer
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October 10, 2011, 11:02:19 AM |
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Sehr interessant, daß Sie, Herr Wagner, mittlerweile im Ankauf von Forderungen tätigen geworden sein sollen. Bei Privatperson ab Forderungen von 10.000 €.
Wieder mal mein Rat: Verheben Sie sich nicht - reich fachlich gesehen. Wer so viele Aktivitäten gleichzeitig wie Sie unter einen Hut zu bringen versucht, kann eigentlich nichts wirklich richtig machen.
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Boumer
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January 12, 2012, 07:29:07 PM |
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Wen es interessiert: Demnächst kann Hr. Wagner von der TOP X Vertriebs AG notleidende Forderungen gegen die Pentagor Citizoom GmbH, die beide an derselben Adressen niedergelassen sind, eintreiben. ;-)
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Borph
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January 19, 2012, 01:06:04 PM |
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Unter dem Link erreicht man doch nur n Hotel?! *gg*
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tosaki
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January 22, 2012, 03:01:47 PM |
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War ja ziemlich langfristig ausgelegt das Ganze ^^
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