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Author Topic: Umsatzsteuer auf Kryptowährungen - Bitcoins, Altcoins und Token -  (Read 1805 times)
twbt
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February 20, 2018, 08:47:33 PM
 #21

Nun, die Gegenbeispiele liegen auf der Hand. Nehmen wir nur mal den - verbotenen - Umgang mit organischen und anorganischen Stoffen.

Ja, nehmen wir das. Und dann nehmen wir:

Ach, was haben wir gelacht! "Recht auf Rausch" aus Artikel 2 Absatz 1! Grundgesetz! Da erbricht sich der deutsche Verfassungsrechtler vor Lachen hinter das Hacker-Pschorr-Zelt oder unter die Kamellen-Kanone am Heumarkt in Köln.
...
Vor der Entscheidung von 1994 wurde der Rausch nicht als Menschen-Recht diskutiert, sondern als Menschen-Zustand. In den 500.000 Jahren unserer Geschichte haben wir Menschen uns mithilfe von Substanzen in einen Zustand des Rausches, der Exzeptionalität, der Unlogik, des Schwindels über der Ewigkeit versetzt, und werden dies gewiss auch in den nächsten 100.000 Jahren tun. Hieraus ergibt sich, verehrtes Bundesverfassungsgericht, zwar kein gesichert ewiges Menschenrecht auf Rausch. Aber doch immerhin vielleicht eine kleine Vorstufe davon. So wie aus der Art unserer Fortpflanzung ein Menschenrecht auf sexuelle Betätigung, selbst wenn sich die Sache inzwischen hygienischer erledigen ließe. Vielleicht, liebe Richter, könnte man nach 20 Jahren einmal neu darüber nachdenken, ob es nicht wenigstens ein bisschen Menschenrecht auf Rückzug und Eigenverantwortung gibt, dort, wo kein anderer geschädigt wird.
...
Wie es enden wird, ist klar: Legalize it! Verrückte Holländer, ungenannte Randständige haben es vorgemacht. Coffeeshops in NL! Haben Sie mitgekriegt, liebe Mitbürger, dass die Zufuhr von THC aus diesen Verbrecherhöhlen unser schönes Deutschland an den Rand des Zusammenbruchs geführt hat? Ist Ihnen aufgefallen, dass unsere heimische Schnapsindustrie einen Rückgang von 0,7 Prozent verzeichnet?
...
Es ist also nur eine Frage der Zeit und der Fantasie und der Vernunft: Das Bundeskabinett wird sich ein Tässchen Haschisch-Tee gönnen am Mittwoch, und in den Talkshows darf wieder geraucht werden – und gelacht. Die deutschen Strafrichter werden sagen: "Das habe ich immer schon gemeint. Aber ich werd' ja nicht fürs Nachdenken bezahlt"; oder "Es ist ja auch nicht alles schlecht gewesen". So wie beim Ehebruch, oder bei der Strafbarkeit homosexueller Handlungen, oder der Gotteslästerung. Ein paar von ihnen werden sich schämen: für ihre Unterwürfigkeit unter den puren Blödsinn. Und ihre Feigheit, sich dem zu fügen. Aber das ist eine andere Geschichte.

Wir werden sehen.

"This isn't the kind of software where we can leave so many unresolved bugs that we need a tracker for them." -- Satoshi
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werner52911
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February 21, 2018, 08:56:56 AM
 #22

Ich habe die Disskussion hier im Forum und generell in den Medien aufmerksam verfolgt.

Als roten Faden erkenne ich, dass sowohl die Expertenwelt als auch Behörden, Gerichte noch nicht so richtig wissen wie sie mit der neuen Thematik umgehen sollen.
Der EuGH, die BaFin und das Finanzministerium haben unterschiedliche Auffassung über die Einordnung der Krypto Währungen. Deshalb kann es auch noch keine einheitliche steuerliche Reglung geben.

Ich glaube, dass selbst die Frage, was stellt der BTC eigentliche dar, eine Währung, eine Fremdwährung ein immatrielles Wirtschaftsgut noch nicht abschließend geklärt ist.

Der EuGH sieht das nämlich etwas anders als die Bundesregierung wenn man sich die nachfolgende Entscheidung ansieht.

Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Umtauschs von Bitcoin in eine konventionelle Währung hat der EuGH mit seiner Entscheidung v. 22.10.2015 in der Rechtssache Hedqvist (C-264/14; Haufe Index 8636784) geklärt.

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twbt
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February 21, 2018, 10:27:33 AM
Last edit: February 21, 2018, 01:13:54 PM by twbt
 #23

Der EuGH, die BaFin und das Finanzministerium haben unterschiedliche Auffassung über die Einordnung der Krypto Währungen. Deshalb kann es auch noch keine einheitliche steuerliche Reglung geben.

Des Pudels Kern steht eigentlich im Auszug aus dem Prüfungsbericht des Finanzamts Bonn-Innenstadt, den Quermann in seinem Blogbeitrag verlinkt:

Die Harmonisierung des Umsatzsteuerrechts innerhalb der europäischen Gemeinschaft bezweckt die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen bzw. die Vermeidung von Wettbewerbsverfälschungen.

Die MwStSystRl sind hinsichtlich des zu erreichenden Ziels für jeden Mitgliedsstaat verbindlich.

Um eine rechtliche Wirkung und nationale Verbindlichkeit zu erreichen, setzt dies jedoch zwingend eine Umsetzung in das rationale Recht eines jeden Mitgliedsstaates voraus.

Eine richtlinienkonforme Gesetzesauslegung in Form der Umsetzung der Folgen aus dem EuGH-Urteil zur Behandlung der Umsätze mit / von virtueller Währung in das deutsche Umsatzsteuergesetz ist bisher noch nicht erfolgt.

Weiterhin ist ebenso keine Verfügung zum Anwendungsvorrang ergangen.

Das FA steht also auf dem Standpunkt: Wir wissen, dass nach EuGH-Entscheidung keine Umsatzsteuer fällig ist. Aber, der Gesetzgeber hat das nicht in nationales Recht überführt und das Finanzministerium hat uns nicht gesagt, dass wir das EuGH-Urteil unserer Einordnung zugrunde legen müssen. Also sind uns die Hände gebunden.

EDIT: Dazu auch nochmal der wichtige Hinweis aus dem Steuerthread:

Wenn man das einschlägige EuGH-Urteil in der Rechtssache Hedqvist vom 22. Oktober 2015 und den Text der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) liest, wird sofort deutlich, worauf das "Missverständnis" des Finanzamts hier offenbar beruht und weshalb der zuständige Prüfer auf die falsche Fährte geraten ist. Zentrales Argument des Finanzamts scheint ja zu sein, dass die EuGH-Entscheidung nicht in deutsches Recht "umgesetzt sei". Prinzipiell stimmt es, dass europäisches Richtlinienrecht zunächst einmal durch den nationalen Gesetzgeber in nationales Recht umgesetzt werden muss. Aber jetzt kommt der entscheidende Punkt, den das Finanzamt offenbar nicht gesehen hat: Die Regelungen der europäischen MwStSystRL sind ja bereits in das aktuell geltende deutsche UStG eingeflossen. Die Umsetzung hat also bereits stattgefunden. Nach erfolgter Umsetzung muss man aber das UStG in Zweifelsfragen (und hierzu gehört die Bitcoin-Frage) stets im Lichte der zugrundeliegenden MwStSystRL lesen. Das nennt man Pflicht zur europarechtskonformen (insb. richtlinienkonformen) Auslegung nationalen Rechts. Diese Pflicht ist in zahllosen EuGH-Entscheidungen durchdekliniert und in ebenso zahllosen wissenschaftlichen Stellungnahmen festgestellt. Zu den Vorschriften, die entsprechdend richtlinienkonform auszulegen sind, gehört natürlich auch die Vorschrift des § 4 Nr.8 Buchst.b UStG, die Umsätze von "gesetzlichen Zahlungsmitteln" von der Umsatzsteuer befreit. Diese Befreiungsvorschrift mochte der Sonderprüfer aber offenbar nicht anwenden, weil Bitcoins nunmal kein gesetzliches Zahlungsmittel sind. Vom reinen Wortlaut her zunächst in Ordnung. Auch die Richtlinie spricht in Art. 135 Abs. 1 Buchst. e zunächst nur von "gesetzlichen Zahlungsmitteln", deren Umsätze von der Steuer befreit sind. Was der Prüfer aber übersehen hat: Der blosse Wortlaut ist hier nicht entscheidend. Gemäß dem Urteil des EuGH in der Rechtssache Hedqvist sind vielmehr Kontext und Zweck der Richtlinienregelung maßgeblich. Und diese erfordern es nach Auffassung des EuGH, den Bitcoin umsatzsteuerrechtlich (!) den gesetzlichen Zahlungsmitteln gleichzustellen, also von der Umsatzsteuer auszunehmen. Das EuGH-Urteil stellt dabei wie gesagt entscheidend auf den Kontext und den Zweck der Richtlinienregelung ab. Aus juristischer Sicht kein erstaunlicher, sondern alltäglicher Vorgang, vollkommen lege artis. Der Prüfer hätte also richtigerweise hier ohne weiteres die Befreiungsvorschrift des § 4 Nr.8 Buchst.b UStG anwenden müssen und zwar richtlinienkonform interpretiert gemäß dem Urteil des EuGH in der Rechtssache Hedqvist.

Mgsys
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February 21, 2018, 01:20:55 PM
 #24

Das FA steht also auf dem Standpunkt: Wir wissen, dass nach EuGH-Entscheidung keine Umsatzsteuer fällig ist. Aber, der Gesetzgeber hat das nicht in nationales Recht überführt und das Finanzministerium hat uns nicht gesagt, dass wir das EuGH-Urteil unserer Einordnung zugrunde legen müssen. Also sind uns die Hände gebunden.

Stimme dir generell zu @twbt, was folgt aber daraus?

In der Sache ist es aus meiner Sicht wichtig zu erkennen, dass das Finanzamt hier einfach europarechtlich verpflichtet gewesen wäre, das deutsche Umsatzsteuergesetz europarechtskonform, also in diesem Fall richtlinienkonform auszulegen. Habe dazu hier schon ausführlich gepostet: https://bitcointalk.org/index.php?topic=1976285.msg30340415#msg30340415

Jetzt kennen wir ja inzwischen den (angeblichen) Prüfungsbericht und können folgendes ergänzen: Im Prüfungsbericht von der Quermann-Homepage ist unter Punkt 2.2.4 in Bezug auf die einschlägige Mehrwertsteuersystemrichtlinie und das EuGH-Urteil Hedqvist zu lesen, dass "eine richtlinienkonforme Gesetzesauslegung (...) bisher noch nicht erfolgt" sei. Soll heißen: Wir als Finanzamt kennen zwar die EuGH-Entscheidung, können/dürfen sie aber mangels Freigabe "von oben" nicht anwenden. So oder so ähnlich siehst du es ja auch.

Diese interne Verwaltungspraxis, dass Urteile von den Finanzämtern nur dann angewendet werden dürfen, wenn sie vom BMF "freigegeben" sind, ist natürlich schreiend europarechtswidrig, weil der Auslegungstenor einschlägiger EuGH-Entscheidungen von allen (!) staatlichen Organen, also auch den einzelnen Finanzämtern, sofort nach Verkündung zu beachten ist. Das ist ständige Rechtsprechung des EuGH seit jeher, besonders ausgeführt in den sog. Glücksspiel-Urteilen vom 08.09.2010 (Carmen Media, Markus Stoß, Kulpa Automatenservice Asperg und Winner Wetten). Das Finanzamt Bonn-Innenstadt war europarechtlich verpflichtet, die vom EuGH klar vorgezeichnete richtlinienkonforme Auslegung im konkreten Fall selbst vorzunehmen. Es hätte also die Befreiungsvorschrift des deutschen § 4 Nr.8 Buchst.b UStG, die Umsätze von gesetzlichen Zahlungsmitteln von der Umsatzsteuer ausnimmt, richtlinienkonform auch auf den Bitcoin erstrecken müssen. Denn der EuGH hat in Hedqvist ja den Bitcoin umsatzsteuerrechtlich (!) den gesetzlichen Zahlungsmitteln gleichgestellt und sich dabei auf den Kontext und den Zweck von Art. 135 Abs. 1 Buchst.e der europäischen Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) gestützt. Wie die Finanzverwaltung daran vorbeikommen will, ist mir schleierhaft.

Die vorhandene Kollision zwischen deutscher interner Verwaltungspraxis und Rechtsprechung des EuGH ist natürlich aus Sicht des Bürgers höchst beklagenswert, aber bislang leider ungeklärt. In Klartext übersetzt sagt der Prüfungsbericht ja: "Wir als Behörde verstoßen hier sehenden Auges gegen das Recht und verweisen den Bitcoin-Händler auf ein im Zweifel jahrelanges Gerichtsverfahren und falls wir die Vollziehung des Steuerbescheids nicht aussetzen, bedrohen wir ihn in der Konsequenz auch noch mit Insolvenz (!). Und  alles, weil wir verwaltungsintern nicht anders können, sprich: weil das BMF es seit mehr als zwei Jahren (!) seit dem Hedqvist-Urteil verschlafen hat, für klare Verhältnisse zu sorgen." Unglaublich.

Nochmal: Ich halte diese Praxis der Finanzverwaltung für klar europarechtswidrig, untermauert mit einschlägiger Rechtsprechung (siehe oben). Bliebe die Finanzverwaltung hier bei ihrer Auffassung, könnte der Betroffene den Verstoß gegen das europäische Recht nur noch vor Gericht verfolgen. Das würde dann passieren, wenn die Verwaltung dem eingelegten Einspruch nicht selbst abhilft, ihn also aufhebt oder ändert. Dass die Finanzverwaltung diesen haarsträubenden Verstoß gegen Europarecht wirklich bis in ein Gerichtsverfahren hinein durchzieht, ist aber aus meiner Sicht unwahrscheinlich. Deshalb ja auch derzeit meine Kritik gegen Panikmache interessierter Anwälte und Steuerberater im Internet. Ich glaube daran erst, falls uns belastbare und nachvollziehbare Infos aus der Finanzverwaltung darüber erreichen, weshalb die meinen, damit durchzukommen. Mir fällt da ehrlich gesagt kein vernünftiges Argument ein, wobei die im BMF erfahrungsgemäß sehr erfinderisch sind, wenns darum geht, Steuern zu generieren. Solange glaube ich aber lieber an den Rechtsstaat und hoffe, dass sich der Wirbel schnell legt. Wenn die Finanzverwaltung mit belastbaren Infos weiterhin nicht rausrückt, müssen wir allerdings warten, bis gepostet wird, dass und weshalb der Einspruch zurückgewisen wurde. Ich hoffe sehr, dass es dazu nicht kommt.
twbt
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February 21, 2018, 01:23:20 PM
 #25

Bin auf dem Sprung - unsere Edits haben sich fast zeitgleich überschnitten: Ich hab' Deinen wichtigen Hinweis aus dem Steuerthread oben drüber gerade eben ergänzt. Zu den weiteren Punkten gerne später.

Mgsys
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February 21, 2018, 04:17:21 PM
 #26

Bin auf dem Sprung - unsere Edits haben sich fast zeitgleich überschnitten: Ich hab' Deinen wichtigen Hinweis aus dem Steuerthread oben drüber gerade eben ergänzt. Zu den weiteren Punkten gerne später.

Super, danke.

Seit eben ist die Sache geklärt. Das BMF hat die EMail-Korrespondenz gegenüber Kryptotaxpert endlich freigegeben. Ist nebenan im Steuerthread gepostet: https://bitcointalk.org/index.php?topic=1976285.msg30767971#msg30767971

BMF erkennt also Umsatzsteuerbefreiung gemäß dem Hedqvist-Urteil des EuGH vom 22.10.2015 entgegen anderslautender Mutmaßungen einzelner Steuerberater, Anwälte und Blogs ausdrücklich an. Auf diese E-Mail (schon komisch in einem Rechtsstaat, oder?) sollte sich dann einstweilen jeder gegenüber der Steuerverwaltung berufen, bis die offizielle Verwaltungsanweisung die Finanzämter dann auch formell verpflichtet, so zu verfahren.

Ich nehme schwer an, dass es nun tatsächlich so kommen wird, wie Kryptotaxpert prophezeit hat, dass nämlich in dem Fall Finanzamt Bonn-Innenstadt, der Anlass für die ganze Aufregung war, dem Einspruch gegen den Steuerbescheid stattgegeben wird oder die Verwaltung die Sache zumindest so lange ruhen lässt, bis das offizielle interne BMF-Schreiben raus ist und die dem Einspruch dann ganz formell einwandfrei auf der Grundlage des BMF-Schreibens stattgeben können. Zudem hatte Kryptotaxpert ja gepostet, dass die Finanzämter in vergleichbaren Fällen die Sache wohl so lange ruhen lassen werden, bis das ofizielle BMF-Schreiben fertig und bei ihnen angekommen ist.

Übrigens sieht es das BMF juristisch genauso, wie ich gepostet hatte (siehe oben): Finanzämter müssen die Steuerbefreiung nach § 4 Nr.8 Buchst.b UStG richtlinienkonform auf den Bitcoin erstrecken, ihn also umsatzsteuerrechtlich den gesetzlichen Zahlungsmitteln gleichstellen. Bin froh, dass mich mein Judiz nicht verlassen hat ....  Wink
twbt
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February 21, 2018, 06:48:33 PM
Last edit: February 21, 2018, 07:27:48 PM by twbt
 #27

Diese interne Verwaltungspraxis, dass Urteile von den Finanzämtern nur dann angewendet werden dürfen, wenn sie vom BMF "freigegeben" sind, ist natürlich schreiend europarechtswidrig, weil der Auslegungstenor einschlägiger EuGH-Entscheidungen von allen (!) staatlichen Organen, also auch den einzelnen Finanzämtern, sofort nach Verkündung zu beachten ist. Das ist ständige Rechtsprechung des EuGH seit jeher, besonders ausgeführt in den sog. Glücksspiel-Urteilen vom 08.09.2010 (Carmen Media, Markus Stoß, Kulpa Automatenservice Asperg und Winner Wetten). Das Finanzamt Bonn-Innenstadt war europarechtlich verpflichtet, die vom EuGH klar vorgezeichnete richtlinienkonforme Auslegung im konkreten Fall selbst vorzunehmen.

Ich finde das einen ausgesprochen interessanten Punkt, denn offensichtlich weiß davon das Finanzamt ja ganz offensichtlich nichts. Vielmehr wird konstatiert:

Quote
Weiterhin ist ebenso keine Verfügung zum Anwendungsvorrang ergangen.

Der Anwendungsvorrang gilt also aus Sicht des FAs erst dann, wenn er von einer übergeordneten Behörde (dem BMF?) verfügt worden ist - was einen Widerspruch in sich selbst darstellt. Der Anwendungsvorrang ist doch schlicht bestehendes Recht - und das muss schlicht nicht nochmal innerbehördlich durch einen Verwaltungsakt verfügt werden.

BMF erkennt also Umsatzsteuerbefreiung gemäß dem Hedqvist-Urteil des EuGH vom 22.10.2015 entgegen anderslautender Mutmaßungen einzelner Steuerberater, Anwälte und Blogs ausdrücklich an. Auf diese E-Mail (schon komisch in einem Rechtsstaat, oder?) sollte sich dann einstweilen jeder gegenüber der Steuerverwaltung berufen, bis die offizielle Verwaltungsanweisung die Finanzämter dann auch formell verpflichtet, so zu verfahren.

Wenn ich das recht sehe, folgst Du dann damit - ganz pragmatisch - der offensichtlich rechtswidrigen Praxis: Man beruft sich nicht auf das bestehende Recht, sondern auf eine E-Mail. Das ist wirklich mehr als komisch in einem Rechtsstaat, aber offensichtlich notwendig, um mit einer deutschen Behörde zu kommunizieren. Unterm Strich macht einen das aber auch etwas fassungslos.

Übrigens sieht es das BMF juristisch genauso, wie ich gepostet hatte (siehe oben): Finanzämter müssen die Steuerbefreiung nach § 4 Nr.8 Buchst.b UStG richtlinienkonform auf den Bitcoin erstrecken, ihn also umsatzsteuerrechtlich den gesetzlichen Zahlungsmitteln gleichstellen. Bin froh, dass mich mein Judiz nicht verlassen hat ....  Wink

Yep. Aber eigentlich müsste man da jetzt einen Schritt weitergehen. Mich würde weiterhin interessieren, wie es dazu kommen kann, dass eine Verwaltungspraxis existiert, die de facto die europäische Rechtsordnung ignoriert bzw. ihr offen widerspricht.

mezzomix
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February 21, 2018, 09:28:01 PM
 #28

Mich würde weiterhin interessieren, wie es dazu kommen kann, dass eine Verwaltungspraxis existiert, die de facto die europäische Rechtsordnung ignoriert bzw. ihr offen widerspricht.

Das ist ganz einfach - Befehl von oben oder vorauseilender Gehorsam. Im übrigen ist das in diesem Fall keineswegs eine neue Entwicklung. Ich erinnere nur mal an das gesetzliche Zahlungsmittel und die gegenteilige Interpretation der deutschen Behörden trotz klarer Aussagen seitens des EU Rechts und der EU Kommission dazu.

Wobei in diesem Fall (noch) nicht einheitlich und koordiniert (bzw. vorsätzlich kriminell) gegen EU Recht vertossen wird.
twbt
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February 21, 2018, 10:12:16 PM
Last edit: February 21, 2018, 10:49:56 PM by twbt
 #29

Ich hab' mal ein bisschen rumgestöbert zum Thema. Schon etwas älter, aber ganz interessant:

Zu einem Steuerberater kommt ein neuer Mandant. Dieser berichtet dem Steuerberater, dass er in seinem Betrieb seit dessen Bestehen im Jahr 1985, auch Leistungen bestimmter Art erbringe, die er umsatzsteuerlich stets dem Normalsatz unterworfen habe. Nunmehr habe aber der EuGH entschieden, dass Leistungen der betreffenden Art dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Sämtliche Umsatzsteuerbescheide und -voranmeldungen seit 1985 hat der Mandant gesammelt. Der jüngste Bescheid ist die Voranmeldung für November 2008. Der Mandant war schon selbst bei seinem Finanzamt gewesen. Bei der USt-Stelle hat man ihm gesagt, das EuGH-Urteil sei noch nicht bekannt. Man werde es aber dann, wenn es im BStBl. veröffentlicht sei, beachten. Man warte also einen entsprechenden Erlass ab. Auf die Äußerung des Mandanten, er werde in seiner nächsten Voranmeldung die entsprechenden Umsätze mit dem ermäßigten Steuersatz anmelden, sagt der Beamte, dies sei Steuerhinterziehung. Der Mandant fordert nun von dem Steuerberater, er solle ihm sein Geld zurückholen.
[...]
Für die Voranmeldungen, die in den nächsten Monaten abgegeben werden müssen, würde Herr Dr. Hahn dem Mandanten den folgenden Rat geben:
- Der Mandant soll ab sofort nur noch mit dem ermäßigten Steuersatz besteuert werden und auch nur noch solche Anmeldungen hereingeben.
- Die Anwendbarkeit des durch das Urteil geklärten Gemeinschaftsrechts hängt nicht von Weisungen der Oberbehörden und nicht von Veröffentlichungen im BStBl. ab.
- Von einer Hinterziehung kann natürlich schon deshalb keine Rede sein, weil insoweit keine Steuer entstanden ist.

Verwirrend, dass das zehn Jahre später immer noch völlig analog Thema ist.

EDIT: Hm. Kann es sein, dass die Verwaltungspraxis Urteile des EuGH so betrachtet wie Urteile des BFH?

Teil II – Vom Bundesfinanzminister ausgewählte Entscheidungen des Bundesfinanzhofs. Durch die Veröffentlichung von Urteilen und Beschlüssen des BFH im Bundessteuerblatt weist der Bundesfinanzminister die Finanzämter an, diese Entscheidungen in vergleichbaren Fällen anzuwenden. Dies ist deshalb wichtig, weil die im Verfahren vor dem BFH ergangenen Urteile grundsätzlich nur die Parteien des konkreten Rechtsstreits binden (§ 110 FGO).

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February 21, 2018, 11:02:51 PM
Last edit: February 21, 2018, 11:22:16 PM by Kryptotaxpert
 #30

@ twbt

Freue mich sehr, über Ihre sachliche Auseinandersetzung mit der Angelegenheit und Ihre deutlichen Worte

@ Christoph Bergmann

Es gibt im Journalismus einen Begriff dafür, wenn man einen Artikel nach Tagen (und eventueller Einsicht) verändert, sie sollten den kennen...


@ mgsys

Bin hier  Grin

Den Beitrag der ehemaligen Umsatzsteuersonderprüferin kenne ich selbstverständlich, sie wird nicht Ihre Meinung geändert haben, sie hat die Seiten gewechselt und kann Ihre Meinung vertreten.

Es ging im übrigen nichtmal darum, dass ohnehin gewerblich Tätige aus dem Verkauf von Coins Umsatzsteuer zahlen müssten, es ging darum, dass auf einmal alle Trader auf Ihre Trades Umsatzsteuer zu zahlen hätten. Aus dem privaten Handel wird ein gewerblicher gemacht, der Handel ist umsatzsteuerbar und -pflichtig... das war mit privatem Armageddon gemeint und das war auch der Grund, weshalb ich mal richtig "sauer" wurde. Stellen Sie sich mal vor, da ist so ein Student, der in seiner Freizeit mit Omas Geldgeschenk von € 10k tradet. Der dreht damit bis zu € 1.000.000,00 wenn er fleißig ist. Das vom Kollegen beschriebene Armageddon ist somit die in dieser Million enthaltene Umsatzsteuer von rd. € 160k.

Da darf dann der arme Kerl während des Studiums Insovenz anmelden, dumm gelaufen.

Ich vertrete einen gestandenen Abteilungsleiter eines DAX Konzerns der weit mehr umgesetzt hat. der Mann verdient ein gutes Gehalt, ist glücklich verheiratet und hat Kinder. DER KONNTE NACHTS WEGEN DIESER ARMAGEDDON ANKÜNDIGUNG NICHT MEHR SCHLAFEN UND WAR MIT SEINEN NERVEN VÖLLIG RUNTER: ER FÜRCHTETE INSOLVENZ ANMELDEN ZU MÜSSEN!!! ...und der ist richtig sauer (ich bin nun wirklich kein ängstlicher Mensch, aber wenn der Typ trommelt, würde ich den Wald verlassen...) Er hat übrigens, bevor er zu mir Kontakt aufgenommen hat, 5 Minuten mit Herrn Steuerberater Quermann telefoniert, es schien ein eher unbefriedigendes Gespräch gewesen zu sein über dessen Inhalt ich bestens im Bilde bin.

Er will nun Anwälte damit beauftragen, Schadensersatzforderungen zu prüfen. Mein schriftliches Gutachten über die Unsinnigkeit dieser Armageddonankündigung liegt ihm vor, ebenso wie die print outs der relevanten webseiten.

Würde ich die möglichen Folgen mit einem Film beschreiben: https://www.youtube.com/watch?v=OTV8UNyVOlc

Es sind übrigens einige mehr "sauer", nachdem sich dies so sang und klanglos we ein trockener Furz in Luft aufgelöst hat.

Mich erreichen Anfragen zu der Sache, es scheinen auch bereits andere Anwälte damit befasst zu sein, die in der Sachverhaltsdarstellung durch den Kollegen und deren Auswirkungen mehr als nur eine "unglückliche" Formulierung sehen. Genaueres dazu möchte ich nicht öffentlich sagen.

Ich bin gebeten worden, fachlich zu dem Thema Stellung zu nehmen und zu beurteilen, ob die Armageddonankündigung sachlich gerechtfertigt war, copy-paste-Rechnung schreiben - geiler Job!

Was aber offensichtlich niemandem wirklich aufgefallen ist, dass alle aus der Kryptogemeinde Frau Lisa Paus, Bündnis 90/Grüne, Blumensträuße schicken müssten. Sie hat die schriftliche Frage zur Besteuerung von Kryptos eingereicht, die dann von Herrn Dr. Meister am 29.12.2017 beantwortet wurde, mit der dann per Veröffentlichung in der Durcksache 19/370 Öffentlichkeit gegeben wurde.

Hätte die Dame die Frage nicht gestellt, würden viele hier noch "Achterbahn" fahren und Armageddon Verkünder hätten ihre Plattform. Wie auch immer.


Herr Quermann hat im übrigen tatsächlich bei meiner Kammer Beschwerde eingereicht (per eMail-war wohl dringlich), Herr Dr. Feiter und ich fanden das auch etwas amüsant und ich harre nun der Dinge die da kommen mögen.

Ich persönlich sehe keine Veranlassung, mich über Ihn zu beschweren, mir hat er ja ausser paar blöden Stellungnahmen über meine Berufserfahrung, meine eMailadresse und ein Büro, was es seit 8 Jahren nicht mehr gibt (und ich hab auch keine webseite, dafür aber ne klasse Gruppe) nichts besonders angetan, eigentlich bin ich ihm dankbar, ich muss jetzt nur noch mein Wohnzimmerbüro bisschen anders anordnen und einrichten, eine nette Steuerfachgehilfin in Teilzeit finden, die auch mal die Spülmaschine ausräumt und Brötchen holt und ansonsten Spass am Job mit jungen Leuten hat und mir den "Hals" frei hält und den Papierdreikampf erledigt... Die find ich aber bald, bin ich sicher.

Gute Nacht

In diesem Sinne https://www.youtube.com/watch?v=jHPOzQzk9Qo

Gruß
C. Densch - "Kryptotaxpert"
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February 21, 2018, 11:19:30 PM
 #31

Ich hab' mal ein bisschen rumgestöbert zum Thema. Schon etwas älter, aber ganz interessant:

Zu einem Steuerberater kommt ein neuer Mandant. Dieser berichtet dem Steuerberater, dass er in seinem Betrieb seit dessen Bestehen im Jahr 1985, auch Leistungen bestimmter Art erbringe, die er umsatzsteuerlich stets dem Normalsatz unterworfen habe. Nunmehr habe aber der EuGH entschieden, dass Leistungen der betreffenden Art dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Sämtliche Umsatzsteuerbescheide und -voranmeldungen seit 1985 hat der Mandant gesammelt. Der jüngste Bescheid ist die Voranmeldung für November 2008. Der Mandant war schon selbst bei seinem Finanzamt gewesen. Bei der USt-Stelle hat man ihm gesagt, das EuGH-Urteil sei noch nicht bekannt. Man werde es aber dann, wenn es im BStBl. veröffentlicht sei, beachten. Man warte also einen entsprechenden Erlass ab. Auf die Äußerung des Mandanten, er werde in seiner nächsten Voranmeldung die entsprechenden Umsätze mit dem ermäßigten Steuersatz anmelden, sagt der Beamte, dies sei Steuerhinterziehung. Der Mandant fordert nun von dem Steuerberater, er solle ihm sein Geld zurückholen.
[...]
Für die Voranmeldungen, die in den nächsten Monaten abgegeben werden müssen, würde Herr Dr. Hahn dem Mandanten den folgenden Rat geben:
- Der Mandant soll ab sofort nur noch mit dem ermäßigten Steuersatz besteuert werden und auch nur noch solche Anmeldungen hereingeben.
- Die Anwendbarkeit des durch das Urteil geklärten Gemeinschaftsrechts hängt nicht von Weisungen der Oberbehörden und nicht von Veröffentlichungen im BStBl. ab.
- Von einer Hinterziehung kann natürlich schon deshalb keine Rede sein, weil insoweit keine Steuer entstanden ist.

Verwirrend, dass das zehn Jahre später immer noch völlig analog Thema ist.

EDIT: Hm. Kann es sein, dass die Verwaltungspraxis Urteile des EuGH so betrachtet wie Urteile des BFH?

Teil II – Vom Bundesfinanzminister ausgewählte Entscheidungen des Bundesfinanzhofs. Durch die Veröffentlichung von Urteilen und Beschlüssen des BFH im Bundessteuerblatt weist der Bundesfinanzminister die Finanzämter an, diese Entscheidungen in vergleichbaren Fällen anzuwenden. Dies ist deshalb wichtig, weil die im Verfahren vor dem BFH ergangenen Urteile grundsätzlich nur die Parteien des konkreten Rechtsstreits binden (§ 110 FGO).

Kann es sein, dass in der Verwaltung Beamte sitzen, die nach Weisung des Dienstherren handeln müssen?

Gruß
C. Densch - "Kryptotaxpert"
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 #32

Kann es sein, dass in der Verwaltung Beamte sitzen, die nach Weisung des Dienstherren handeln müssen?

Bestimmt. Aber, ich bin da ganz bei Mgsys: der Dienstherr sitzt in diesem Fall weder in Düsseldorf noch in Berlin.

twbt
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Last edit: February 22, 2018, 12:55:00 AM by twbt
 #33

Das will ich auch nochmal herausgreifen:

Ich vertrete einen gestandenen Abteilungsleiter eines DAX Konzerns der weit mehr umgesetzt hat. der Mann verdient ein gutes Gehalt, ist glücklich verheiratet und hat Kinder. DER KONNTE NACHTS WEGEN DIESER ARMAGEDDON ANKÜNDIGUNG NICHT MEHR SCHLAFEN UND WAR MIT SEINEN NERVEN VÖLLIG RUNTER: ER FÜRCHTETE INSOLVENZ ANMELDEN ZU MÜSSEN!!! ...und der ist richtig sauer (ich bin nun wirklich kein ängstlicher Mensch, aber wenn der Typ trommelt, würde ich den Wald verlassen...)

Ich hatte ja im Steuerthread auch auf einen Fall hier im Forum hingewiesen, der dem entsprechender Member sichtlich Nerven geraubt hat. - Der nun oben von Dir angeführte Beratungshintergrund erklärt etwas, warum Du selbst in der Sache emotional recht engagiert warst.

Herr Quermann hat im übrigen tatsächlich bei meiner Kammer Beschwerde eingereicht (per eMail-war wohl dringlich), Herr Dr. Feiter und ich fanden das auch etwas amüsant und ich harre nun der Dinge die da kommen mögen.

Zunächst: "Wir" hier im Forum haben den Ausgangsbeitrag im Blog von Quermann ja auch eher mit Kopfschütteln wahrgenommen. Den Folgebeitrag von Christoph in seinem Blog dann mit deutlicher Verwunderung. Allerdings habe ich die Diskussion dort auch nicht wirklich nachvollziehen können. Du bist da auf eine Art persönlich geworden, die man hier im Forum tolerieren mag und kann, aber sicher eben nicht dort drüben im BitcoinBlog. Da hat Christoph - im übertragenen Sinne - Hausrecht (Zensur ist da einfach ein Bullshit-Begriff).

Ich hoffe mal, Ihr bekommt diesen Streit noch beigelegt. Ohne diesen ganzen Kammerquatsch, der sich da andeutet (also zwischen Dir und Quermann).

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February 22, 2018, 01:25:57 AM
 #34

Kann es sein, dass in der Verwaltung Beamte sitzen, die nach Weisung des Dienstherren handeln müssen?

Bestimmt. Aber, ich bin da ganz bei Mgsys: der Dienstherr sitzt in diesem Fall weder in Düsseldorf noch in Berlin.

Ich verstehe nicht, dass ein Amt immer als Amt oder eine Behörde als Behörde gesehen wird und verhältnismäßig komplexe Rechtsinterpretationen über Zuständigkeit, Hoheitsbefugnis und Weisungsbindung "mal eben so" mit dem Verweis abgetan werden, dass wenn der EuGH pupst, muss es auch bei Finanzamtssachbearbeiter des mittleren Dienstes "Klaus Istmüdeheute" stinken.

Ich habe schon einmal versucht nahezubringen, dass da ein mehr mehr als weniger frustrierter Typ am Schreibtisch sitzt, der um 16 Uhr froh ist, dass miefige Büro zu verlassen.

Stellt Ihr euch ernsthaft die Frage, warum "Klaus Istmüdeheute" sich an den warmen Worten seines Sachgebietsleiters orientiert, der, weil er will vielleicht doch noch in die ranghöhere Besoldungsstufe, sich lieber an den Aussagen des parlamentarischen Staatssekretärs orientiert, als an (ich schreib das jetzt mal völlig überzogen) irgendwelchen Rotrobenträgern aus der Steuerhinterziehungsoase Luxemburg, wo immer die CDs von den Steuerbetrügern herkommen und was soll der Europarecht"scheiß", die wollen uns doch immer was aufdrücken, was wir garnichtwollen...

Es ist so einfach zu schreiben, dass nach Directive soundso auch die Behörden der Gemeinschaftsländer verpflichtet sind, Entscheidungen des EuGH unmittelbar umzusetzen.

Ich schlage vor aus der Theorie mal in die Praxis zu wechseln, ist doch Steuersaison, Finanzämter sind offene Behörden, in Essen ist sogar die Kantine klasse, dummerweise liegt das Gebäude etwas ungünstig, geht doch einfach mal dahin und sprecht mit den Mitarbeitern, die sind zu 99,9 % nett, offen und hilfsbereit und geben sich allermeiste Mühe, die möglicherweise meistgehasste und verkannteste Amtsbehörde Dlands gut zu vertreten. Macht Schritte, vielleicht ist bei euch auch ne Kantine die gut ist und n Schnitzel mit Kartoffeln und Salat 5,50 kostet und noch schmeckt. Setzt euch einfach dazu, sagt höflich guten Tag, stellt euch vor und sprecht einfach mal. Vielleicht wird dann vieles klarer.

Vergesst bitte die Denke, dass eine Behörde etwas tut, Menschen tun da was und zwar nach sehr stringenten Vorschriften. Die Vorschriften werden aber da gemacht, wo alle 4 Jahre ein Kreuzchen im Stimmzettel gemacht wird.

Ich weiß, dass hat jetzt nur indirekt mit dem eigentlichen Thema zu tun, aber nehmt euch doch mal die Zeit, die Entwicklungen der letzen 20 Jahre auf politischer Ebene Revue passieren zu lassen, ist das zufriedenstellend?

Hätten wir nicht so viel "Energie" aus den 70er, 80er  und 90er Jahren mit in die Zukunft genommen, wären wir wahrscheinlich ganz schön im Arsch. Heute wird über Bildungspolitik gequatscht, in den 70ern - meine Schulzeit bis 83 - haben wir Bildungspolitik gelebt, ohne Verteilungsängste.

...und einige von denen sind heute in Positionen, die den Wert schöpfen, den die heutige Politik wieder verbrezelt.

Nur als Beispiel: Wie kann es dennsein, dass die oberste Behörde der Finanzen, also das BMF, dermaßen chronisch unterbesetzt ist, dass sie seit Jahren zwar irgendeine Meinung über die Blockchchain "verteilen", aber - "die umsatzsteuerliche Würdigung des Mining wird noch geprüft" - offensichtlich niemanden dort haben, der ansatzweise eine Ahnung hat, was mit dieser Technik möglich ist, geschweige denn, die aktuellen steuerlich relevanten Dinge einzuordnen (Antwort auf meine ignorierte Quizfrage zur Umsatzsteuer beim Mining war übrigens, dass es nich steuerbar ist, da es in Ermangelung eines Handelspartners, keinen Leistungsaustausch geben kann (Aber vielleicht vergibt man der Blockchain eine Steuernummer und für europäische Angelegenheiten eine USt ID).

Vermutlich wollte keiner ne halbe Stunde Beratung von mir  Cry



Gruß
C. Densch - "Kryptotaxpert"
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February 22, 2018, 03:36:57 AM
Last edit: February 22, 2018, 05:39:14 AM by Kryptotaxpert
 #35

Ich möchte hier auch mal eines loswerden: ich war nie ein "Forumaktiver" und ich habe mich auch in den letzten 20 Jahren wenig mit "Selbstdarstellung" und erst recht nicht mit dem beschäftigt, was man heute "social Marketing" nennt.

Ich beschäftige mich tatsächlich erst seit dem 23.12.2017 intensiv mit Kryptos, vorher hab ich das Thema zwar wahrgenommen und mal hier und da was darüber gelesen, war aber wohl mit eigenen Angelegenheiten viel zu sehr zugepumpt, als dass ich da wirklich hingeguckt hätte.

Meine Gruppe ist dadurch entstanden, dass ich mir in dieser ... Hosp (ich nenne ihn immer liebevoll "Löckchen", aber er mag das wohl nicht) Gruppe, auf Facebook mich mal so durch die einzelnen Freds gelesen habe und gesehen habe, dass die steuerlichen Themen sehr ähnlich zu der Besteuerung vom Aktienhandel bis 2009 sind, habe dann recht schnell alles andere was so steuerliche Relevanz im Kryptobereich haben könnte, angeschaut und ich behaupte heute, dass der "Lambocoin" nicht auf einer Blockchain liegt, sondern im Verständnis von dem, was mit dieser Technologie möglich ist (und vielleicht auch darin, wie gut man die ökonomischen Rahmenbedingungen erkannt hat und umsetzen kann).

Dann sah ich noch, dass zig Leute keine Ahnung hatten, wie sie Ihre Gewinne versteuern sollen, Studies, so nach "ich hab 5k Gewinn gemacht, wie geb ich das beim Finanzamt an?"

Ich hab dann mit dem schlichten Satz: "Hallo, ich bin Steuerberater, ihr dürft mich gerne fragen" eine Lawine losgetreten, oder wie mein erster Mod es formulierte, die Büchse der Pandorra geöffnet.

Da ich in dieser Gruppe mittlerweile gesperrt bin, vermutlich, weil ich Löckchen gebeten habe, neben den tollen Videos doch mal in 3 oder 4 Kernthesen neben dem Vid zu sagen, was er meint, weil, ich hab für "guck vid dann lernst du was" keine Zeit habe und dann noch den dort kräftig falschberatenden Roland Elias alias "Finanzflüsterer" Zitat "steuerfreie Gewinne aus dem Verkauf nach einem Jahr hodln sind anzugeben, damit diese vom Finanzamt festgestellt werden" kräftig vorgeführt habe (der hatte in meiner Gruppe die kürzeste Verweildauer, er war drin fing mit seiner Beratung nebst Link an und auf meine Frage, was er sich denkt, fragte er, was ich meine. Ich habe ihm dann erklärt, dass ich das nicht gut finde, in meinem Teich zu fischen und er meinte "und?", ich meinte "und tschüss" ist die einzig richtige Antwort darauf... (Habe heute übrigens seinen Vater Rainer, Steuerberater in Regensburg angeschrieben und darauf hingewiesen, dass der Sitz auf Malle seinem Sohn wenig nützt... er soll doch bitte seinem Filius entweder Privatlehrer für die Beraterprüfung bezahlen (wenn er es sonst nicht schafft) oder dafür sorgen, dass er seine gefährlichen Ratschläge nicht weiterhin im web verbreitet, sonst sorge ich dafür.

Ich hatte im Info extra einen link zu meinem ersten Post eingestellt, also dem wo ich anbiete Fragen zu beantworten. Ich sags ehrlich, ich finde es iwie schade, dass der Keim von dem was daraus entstanden ist, von einem Bräsel, der seinen Kopf im wesentlichen wohl dazu benötigt, damit es nicht in den Hals reinregnet, gelöscht wurde. Ich würde mir gerne diesen scheiss kleinen Post ausgedruckt und gerahmt über meinen Monitor hängen... (aber das liegt vielleicht an meinem fortgeschrittenen Alter Wink)

Ok, das am Rande, ich hab die FB Gruppe also mit meinem privaten Profil, aufgemacht, 150 Mitglieder nach Tag 1. Am ersten Weinachtstag waren es dann schon fast 300, ich kam dann so etwas ins "schleudern" ups was passiert grade und ich erinnerte mich an so undankbare geschichten wo Anwälte teure Abmahnungen verschicken, weil da einer offenbar gewerblich was tut und kein oder ein unvollständiges Impressum hat, jau scheisse, und nu. Fuck it, bin auf ne Seite vom Kollegen, copy paste - ne geht nicht so komplett, scheisse neue Datenschutszgrundverordnung... Ich hab dann das ganze gedöns irgendwie zusammengstrickt, und für alles was ich nicht so aus dem Ärmel schütteln konnte habe ich auf "Gott Google" verwiesen, der alles weiss und alles kennt. Und Abmahnkanzleien gebeten, mich vor kostenpflichtigem Schriftverkehr auf Verfehlungen hinzuweisen.

Ich hab es dann auch irgendwie verstanden, die Benachrichtigungsfunze im Messenger auszuschalten, weil das dauernd bimmelte und so weiter.

Meine größte Angst war, dass ich ja nun völlig transparent bin, meine Tel im Netz steht und dann klingelt es dauernd weil einer was wissen will. Positive Überraschung, niemand rief an, alle haben per eMail oder im Messenger gesittet um Telefonate gebeten...

Dann gabs noch meine Fehleinschätzung mit "Spenden", weil ich dachte, dass da freiwillig was gegeben wird, weil ich ja auch was gebe, Fehlanzeige. Ist aber heute egal. Auf die Umsatzsteuernummer hats von 2k an Mitgliedern auch nur warme Worte gegeben, aber 3 neue Mandate, mir schreibt einer aus Frankfurt, dass er mich persönlich kennenlernen möchte, Leute was soll ich machen, im Sheraton n Tisch reservieren? Aber egal, er soll kommen.

Und dann gabs die üblichen Geschichten, also das es Leute gab, die den Durchmesser von Eiern überschätzten, "Rotzigen", die mir erklärten, dass ich unhöflich wäre, wenn ich unpersönlich "Sieze" and so on.

Kurz, so nach 2 Wochen intensivster "social marketing" Erfahrung, wollte ich das Ding schmeissen.

Ich habs dann nicht getan und mir die Maxime gesetzt, das ich die Gruppe so "führe" wie ich will, entweder es funzt, oder nicht. Nun denke ich grad darüber nach, was ich dem 2000 ten Mitglied überraschender Weise schenken werde. Sense angesetzt und alles weggschnitten, was mir im Hinblick auf respektvollen Umgang nicht gepasst hat. ... und dann funzte es.

Ich habe gewisse ethische Wertvorstellungen, die sich nicht von meiner beruflichen Tätigkeit trennen lassen, ich habe selber 55 Jahre auf dem Buckel, ne Herzop, nen Burnout, und verhältnismäßig viele wirklich gute Freunde, auf die ich mich blind verlassen kann. Das aber nur, weil ich immer authentisch war und die sich auch auf mich verlassen konnten.

Ich kann mich nunmal auf Grund meiner Lebenserfahrung (sorry, das klingt doof, ich weiß) so sehr in eine Situation hineinversetzen, wie sich gerade jemand fühlt, wenn ihm der wirtschaftliche Ruin droht. Wenn nun noch ein "Kollege" meint, eine unglückliche Situation nutzen zu müssen, geht bei mir der "Nachbrenner" an.

Es soll gerne so sein, dass ich gegen den Kollegialitätsgrundsatz der Berufsordnung verstoßen habe, das habe ich bewußt und zielgerichtet getan, um einen, der gehalten ist sachlich zu informieren und zu beraten und der eine Anerkennung des Titeles "per se" innehat und dessen Wort schon darum Gewicht hat, deutlich aufzuzeigen, dass eine Werbung mit Panikmache und dem Verkünden des wirtschaftlichen Armageddons, eines Steuerberaters unwürdig ist und wenn er sich eben so verhält, von mir nicht anders behandelt wird als der hier vermutlich auch bekannte "Roland Elias" alias Finanzflüsterer, dessen Vater ich heute Abend geflüstert habe, dass seinen Sohn auch die Scheinadresse Mallorca wenig nutzt und er sich endlich verflüstern soll, schlicht gesagt: https://www.youtube.com/results?search_query=rammstein+feuer+frei

Ich bin ein etwas härterer Hund, so eher Dogge nix chichi mit mir, Cane Corso, Bourdeux, Canario, ... Doggen sind die verlässlichsten und treuesten, greifst Du sie im bösen an und verletzt deren Wertvorstellung...

egal, ich muss jetzt pennen, morgen und übers Wochenende (oder so, also wenn ich dazu komme) mache ich aus meinem behelfsmäßigen Wohnzimmerbüro was nettes, so mit Besprechungstisch und Brötchenablage, kauf n Server für Datev auf dem dann die neue Trackingsoftware, die dann auch richtig rechnet, erstmal ausgiebig getestet wird, bevor sie als "kryptotaxpert" als web app verügbar sein wird, dann kommt ne nette StFA dazu und dann ... viel arbeiten aber mit viel Freude dabei und dem Bewusstsein, meist jungen und steuerlich unerfahrenen Menschen zu helfen, dass alles glatt läuft und noch gleichzeitig im "Transrapid" einer Technologie zu sitzen, die vieles in der Informationstechnologie auf eine neue Ebene heben wird. Geil, dass ich mich da am 23.12.17 für interessiert habe, für mich ist das ein nachhaltiges Weihnachtsgeschenk.

Chris

PS: komliment übrigens an die Mitglieder und die Leitung des Forums, es scheint hier ebenso sachlich und gesittet zuzugehen, wie ich es in meiner FB gruppe umgesetzt habe (das war Anfangs echt ne harte Nummer, weil ich ja keinen Plan hatte, wie ich so öffentlich das alles geregelt bekomme, ach egal, geile Zeit!

PS2: @Orthointersyntaktschpunktionäre: Ihr habt sicher viel Spass an meinem Beitrag, ich bin aber sicher, dass der Inhalt ebenso deutlich ist, wie die Fehler, die gefunden werden (Legastenie ist nunmal doof), aber soll ich mich jetzt auf Inhalt oder Orthointerpunktion konzentrieren? hier paar Kommas ,,,,,,,, bitte verwenden wenns nötig wird










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C. Densch - "Kryptotaxpert"
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February 22, 2018, 08:10:33 AM
 #36

Ich hab' mal ein bisschen rumgestöbert zum Thema. Schon etwas älter, aber ganz interessant:

Zu einem Steuerberater kommt ein neuer Mandant. Dieser berichtet dem Steuerberater, dass er in seinem Betrieb seit dessen Bestehen im Jahr 1985, auch Leistungen bestimmter Art erbringe, die er umsatzsteuerlich stets dem Normalsatz unterworfen habe. Nunmehr habe aber der EuGH entschieden, dass Leistungen der betreffenden Art dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Sämtliche Umsatzsteuerbescheide und -voranmeldungen seit 1985 hat der Mandant gesammelt. Der jüngste Bescheid ist die Voranmeldung für November 2008. Der Mandant war schon selbst bei seinem Finanzamt gewesen. Bei der USt-Stelle hat man ihm gesagt, das EuGH-Urteil sei noch nicht bekannt. Man werde es aber dann, wenn es im BStBl. veröffentlicht sei, beachten. Man warte also einen entsprechenden Erlass ab. Auf die Äußerung des Mandanten, er werde in seiner nächsten Voranmeldung die entsprechenden Umsätze mit dem ermäßigten Steuersatz anmelden, sagt der Beamte, dies sei Steuerhinterziehung. Der Mandant fordert nun von dem Steuerberater, er solle ihm sein Geld zurückholen.
[...]
Für die Voranmeldungen, die in den nächsten Monaten abgegeben werden müssen, würde Herr Dr. Hahn dem Mandanten den folgenden Rat geben:
- Der Mandant soll ab sofort nur noch mit dem ermäßigten Steuersatz besteuert werden und auch nur noch solche Anmeldungen hereingeben.
- Die Anwendbarkeit des durch das Urteil geklärten Gemeinschaftsrechts hängt nicht von Weisungen der Oberbehörden und nicht von Veröffentlichungen im BStBl. ab.
- Von einer Hinterziehung kann natürlich schon deshalb keine Rede sein, weil insoweit keine Steuer entstanden ist.

Verwirrend, dass das zehn Jahre später immer noch völlig analog Thema ist.

EDIT: Hm. Kann es sein, dass die Verwaltungspraxis Urteile des EuGH so betrachtet wie Urteile des BFH?

Teil II – Vom Bundesfinanzminister ausgewählte Entscheidungen des Bundesfinanzhofs. Durch die Veröffentlichung von Urteilen und Beschlüssen des BFH im Bundessteuerblatt weist der Bundesfinanzminister die Finanzämter an, diese Entscheidungen in vergleichbaren Fällen anzuwenden. Dies ist deshalb wichtig, weil die im Verfahren vor dem BFH ergangenen Urteile grundsätzlich nur die Parteien des konkreten Rechtsstreits binden (§ 110 FGO).

Hab auch mal ein bisschen rumgestöbert und folgendes gefunden:

"3. Vorabentscheidungen des EuGH

Über ein Vorabentscheidungsersuchen entscheidet der EuGH im Rahmen der Vorabentscheidung durch Urteil. Ein EuGH-Urteil ist für die Verwaltung nur bindend,

    wenn und soweit ein BMF-Schreiben dazu Regelungen enthält,
    wenn das EuGH-Urteil im BStBl Teil II veröffentlicht wird oder
    wenn das dem EuGH-Urteil folgende BFH-Urteil im BStBl Teil II veröffentlicht wird.

Bis dahin ist weiterhin die Verwaltungsauffassung zu vertreten. Aussetzung der Vollziehung kann jedoch gewährt werden. Einspruchsverfahren ruhen gem. § 363 Abs. 2 Satz 2 AO.

Lag der Vorabentscheidung ein Ersuchen eines anderen Mitgliedstaates zu Grunde, ist das EuGH-Urteil für die Verwaltung nur bindend, wenn die Voraussetzungen der ersten beiden Spiegelstriche erfüllt sind. Anderenfalls ist die Verwaltungsauffassung zu vertreten. Es kommen weder Aussetzung der Vollziehung noch ein Ruhen des Einspruchsverfahrens in Betracht.


Quellen: OFD Hannover v. 28.07.2004 - S 7056 b - 3 - StO 351S 7056 b - 1 - StH 441 - https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136559/
Brandenburg: http://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/errl

Im Fall OFD Hannover stammt das Dokument aus 2004, im Fall Brandenburg steht zwar auch 2004 drüber, findet sich aber bis heute in der Datenbank geltender Verwaltungsvorschriften.

@Kryptotaxpert, weisst du, ob das eine flächendeckend heute noch gültige Verwaltungsanweisung ist? Würde unseren Bonner Fall erklären. Beunruhigend für diesen Fall finde ich den letzten Absatz. Danach käme weder ADV, noch Ruhen in Betracht. Wobei streng genommen es sich in Hedqvist nicht um ein Ersuchen eines anderen Mitgliedstaates handelte, sondern um ein Ersuchen eines Gerichtes des anderen Mitgliedstaates (Schweden). Kann aber sein, dass dieser feine Unterschied hier keine Rolle spielt. Müsste man mal einen Finanzbeamten fragen. Ist die ehemalige Sonderprüferin noch in deiner FB Gruppe  Wink,  ....
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February 22, 2018, 08:31:16 AM
 #37

Die Vorschriften werden aber da gemacht, wo alle 4 Jahre ein Kreuzchen im Stimmzettel gemacht wird.

Das ist völliger Bullshit, da diejenigen die das Kreuz machen kein Recht darauf haben, dass das wofür sie ihr Kreuz gemacht haben auch umgesetzt wird. In der Realität bestimmt das Kreuz darüber, welcher Lügner 4 Jahre lang Geld abzocken kann und die Agenda seiner (unbekannten) Auftraggeber durchsetzt.

Was falsch anfängt kann auch nicht richtig enden. Letztendlich kann man den Vorgang (also die Versprechen) als Vertrag betrachten (pacta sunt servanda!), der allerdings einseitig nicht eingehalten wird, ohne dass dies zu Konsequenzen führt.

Eine legitime Konsequenz der Opfer kann beispielsweise sein, ihrerseits die so (in ihrem Namen) geschlossene Verträge (genannt Gesetze) zu ignorieren. actio = reactio.
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February 22, 2018, 10:37:54 AM
 #38

@ Christoph Bergmann

Es gibt im Journalismus einen Begriff dafür, wenn man einen Artikel nach Tagen (und eventueller Einsicht) verändert, sie sollten den kennen...

Ich löse deine Preisfrage mal auf: GEGENDARSTELLUNG.

Bis jetzt aber Fehlanzeige. Keine abschwächenden/klarstellenden Reaktionen auf den einschlägigen Sites. Anwälte und Steuerberater werben weiter mit spätestens seit gestern widerlegtem Umsatzsteuerproblem.

Habt ihr den Vorgang im Coinforum gesehen und das, was der Nutzer Baldus da zuletzt in zwei Posts zu berufsrechtlich fragwürdiger Mandantenakquise gesagt hat? > https://coinforum.de/topic/12169-finanzamt-fordert-umsatzsteuer-f%C3%BCr-bitcoinverk%C3%A4ufe/?do=findComment&comment=244763
Auch auf der Homepage dieser Kanzlei bislang keine Reaktion ... 
twbt
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February 22, 2018, 11:30:25 AM
Last edit: February 22, 2018, 05:13:33 PM by twbt
 #39

Kann es sein, dass in der Verwaltung Beamte sitzen, die nach Weisung des Dienstherren handeln müssen?

Bestimmt. Aber, ich bin da ganz bei Mgsys: der Dienstherr sitzt in diesem Fall weder in Düsseldorf noch in Berlin.

Ich verstehe nicht, dass ein Amt immer als Amt oder eine Behörde als Behörde gesehen wird und verhältnismäßig komplexe Rechtsinterpretationen über Zuständigkeit, Hoheitsbefugnis und Weisungsbindung "mal eben so" mit dem Verweis abgetan werden, dass wenn der EuGH pupst, muss es auch bei Finanzamtssachbearbeiter des mittleren Dienstes "Klaus Istmüdeheute" stinken.

Danke für die ausführliche Rückmeldung dazu! - Ich finde es persönlich ja auch wichtig, sich in "die Damen und Herren vom Amt" hinzuversetzen, um auf dieser Basis dann zu einer zielgerichteten Abstimmung zu kommen, aber diese spezielle Sache sehe ich doch etwas grundsätzlicher: Der EuGH hat in der Umsatzsteuersache nicht gepupst, sondern entschieden. Und das vor über zwei Jahren. Und deshalb frage ich mich durchaus weiterhin: Wie kommt das FA Bonn-Innenstadt dazu, hier plötzlich mit einem offensichtlich umfänglichen Prüfungsbericht wissentlich gegen die bestehende Rechtslage einen Steuerbescheid zu verschicken? Und warum schlägt das dann unmittelbar in den diversen Blogs und Webseiten solche Wellen? Das ist doch nicht "Klaus Istmüdeheute", der sich nach einer durchzechten Nacht auf einer Karnevalssitzung der Fidelen Burggrafen e.V. an den Schreibtisch quält und das übermüdet in den Rechner hackt.

Nur als Beispiel: Wie kann es dennsein, dass die oberste Behörde der Finanzen, also das BMF, dermaßen chronisch unterbesetzt ist, dass sie seit Jahren zwar irgendeine Meinung über die Blockchchain "verteilen", aber - "die umsatzsteuerliche Würdigung des Mining wird noch geprüft" - offensichtlich niemanden dort haben, der ansatzweise eine Ahnung hat, was mit dieser Technik möglich ist, geschweige denn, die aktuellen steuerlich relevanten Dinge einzuordnen

Mal abgesehen von Unterbesetzung - weil das Thema "Mining" eine gewisse Komplexität hat und unter "Mining" in der Szene alles mögliche verstanden wird, was aus einer technischen Perspektive aber gar kein Mining (also in der Bitcoin-Welt: das Erstellen von Blöcken der Blockchain und deren erfolgreiche Propagierung ins Netz) ist? Wie schon drüben im Steuerthread geschrieben: Du wirst wahrscheinlich noch nie in Deinem Leben einen solchen Miner getroffen oder gesprochen haben. Nicht in Deiner Facebookgruppe, nicht in irgendwelchen Blogs und schon gar nicht in Deinem Arbeitszimmer. Hier rennen noch ein paar Exemplare davon rum. Die haben aber geschätzt vor fünf, sechs Jahren ihren letzten Bitcoin-Block gemint.

(Antwort auf meine ignorierte Quizfrage zur Umsatzsteuer beim Mining war übrigens, dass es nich steuerbar ist, da es in Ermangelung eines Handelspartners, keinen Leistungsaustausch geben kann (Aber vielleicht vergibt man der Blockchain eine Steuernummer und für europäische Angelegenheiten eine USt ID).

Ich würde weiterhin sagen: Die, die Dir gegenüber von Mining sprechen, haben einen Handelspartner: den Poolbetreiber. Oder, noch wahrscheinlicher: den Cloudmining-Anbieter, der wiederum den Poolbetreiber als Handelspartner hat - oder die selbst ihre Pools betreiben. Steuerlich sind das wahrscheinlich alles unterschiedliche Dinge.

twbt
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February 22, 2018, 12:25:26 PM
 #40

Ich beschäftige mich tatsächlich erst seit dem 23.12.2017 intensiv mit Kryptos, vorher hab ich das Thema zwar wahrgenommen und mal hier und da was darüber gelesen, war aber wohl mit eigenen Angelegenheiten viel zu sehr zugepumpt, als dass ich da wirklich hingeguckt hätte.

Tja, einige von "uns" im Forum sind schon etwas länger in dem Umfeld aktiv, insbesondere auch in Steuerthemen. Wir wandeln hier ja in den Heiligen Hallen von Nakamoto. Wink

Meine Gruppe ist dadurch entstanden, dass ich mir in dieser ... Hosp (ich nenne ihn immer liebevoll "Löckchen", aber er mag das wohl nicht) Gruppe, auf Facebook mich mal so durch die einzelnen Freds gelesen habe und gesehen habe, dass die steuerlichen Themen sehr ähnlich zu der Besteuerung vom Aktienhandel bis 2009 sind, habe dann recht schnell alles andere was so steuerliche Relevanz im Kryptobereich haben könnte, angeschaut und ich behaupte heute, dass der "Lambocoin" nicht auf einer Blockchain liegt, sondern im Verständnis von dem, was mit dieser Technologie möglich ist (und vielleicht auch darin, wie gut man die ökonomischen Rahmenbedingungen erkannt hat und umsetzen kann).

Hosp hat mit seiner Youtube- und Facebook-Aktivität sicher viele junge Leute in die Szene gespült. Ein guter Ansatzpunkt. Man sollte nur keine PAY-Token erwerben, wenn man Geld verdienen will. Grin

Ich habs dann nicht getan und mir die Maxime gesetzt, das ich die Gruppe so "führe" wie ich will, entweder es funzt, oder nicht. Nun denke ich grad darüber nach, was ich dem 2000 ten Mitglied überraschender Weise schenken werde. Sense angesetzt und alles weggschnitten, was mir im Hinblick auf respektvollen Umgang nicht gepasst hat. ... und dann funzte es.

Nachvollziehbar auf Facebook, nachvollziehbar im Kommentarbereich von Christophs Blog. Hier stehen wir eher nicht so auf Führer - und darum folgen die Mods einer sehr an der angloamerikanischen Auffassung von freedom of speech orientierten Moderation. Klappt mE recht gut, wenn man den Ignore-Button links an jedem Post gut zu handeln weiß.

Es soll gerne so sein, dass ich gegen den Kollegialitätsgrundsatz der Berufsordnung verstoßen habe, das habe ich bewußt und zielgerichtet getan, um einen, der gehalten ist sachlich zu informieren und zu beraten und der eine Anerkennung des Titeles "per se" innehat und dessen Wort schon darum Gewicht hat, deutlich aufzuzeigen, dass eine Werbung mit Panikmache und dem Verkünden des wirtschaftlichen Armageddons, eines Steuerberaters unwürdig ist

Wichtiger Punkt. Bin mal gespannt, wie das ausgeht. Entgegen der Einschätzung von Christoph bin ich nämlich auch der Meinung, dass das panikmachende Aufbauschen des Themas durch Quermann andere Gründe hatte, als sachlich über die Situation zu informieren. Was dabei rausgekommen ist, habe ich ja nun auch beispielhaft bereits mehrfach verlinkt. Ich persönlich finde das absolut nicht in Ordnung - und da wähle ich dann auch durchaus klare Worte, ohne allerdings dabei jemanden beleidigen zu wollen.

PS: komliment übrigens an die Mitglieder und die Leitung des Forums, es scheint hier ebenso sachlich und gesittet zuzugehen, wie ich es in meiner FB gruppe umgesetzt habe (das war Anfangs echt ne harte Nummer, weil ich ja keinen Plan hatte, wie ich so öffentlich das alles geregelt bekomme, ach egal, geile Zeit!

Wie gesagt: "wir" haben hier keine Leitung und keinen Führer. Aber mit phantastisch tatsächlich einen souveränen Mod, der den schlimmsten Müll, der sich hier so sammelt, in den Trashcan befördert.

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