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Author Topic: Wahllose Kündigungen auf Bitcoin.de  (Read 7460 times)
Mota
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December 21, 2013, 11:53:14 PM
 #81

Lesen bildet. In deinem Fall besonders. Ich darf mal aus Wikipedia zitieren: Die Rechtswissenschaft oder Jurisprudenz (von lateinisch iuris prudentia) befasst sich mit der Auslegung, der systematischen und begrifflichen Durchdringung gegenwärtiger und geschichtlicher juristischer Texte und sonstiger rechtlicher Quellen.

-> Mit der Auslegung geltenden Rechts.

Also ist Recht Auslegungssache. Das macht ein Richter. Er legt das Strafmaß/die Strafe/den Schadensersatz was auch immer du einklagen möchtest fest, und zwar nach eigenem ermessen. Befangenheit hat absolut nichts mit der Auslegung der Sachlage zu tun sondern mit der Tatsache dass es vorkommen kann dass ein Richter einen Fall nicht neutral betrachten kann.
Es stimmt, es wird nach Fakten und Rechtslage entschieden, allerdings ist das wie schon gesagt AUSLEGUNGSSACHE. Wenn nur nach Fakten entschieden werden würde bräuchte man keine Berufungs/Revisionsverhandlungen. Hier nochmal ein kleiner Satz aus Wikipedia dazu:

Maßgebend ist (in den Worten des Bundesgerichtshofes) allein, ob der Richter persönlich von der Wahrheit der Tatsachenbehauptung überzeugt ist. Hierfür muss der Richter alle für und gegen eine Tatsachenbehauptung sprechenden Gesichtspunkte in Relation zum erforderlichen Beweismaß setzen [1]. Dabei bleibt er an die Gesetze der Denklogik und an die auf Erfahrung gegründete Wahrscheinlichkeit gebunden
Auch hier gilt für dich: LESEN VOR POSTEN! Ich habe weder Zivilrecht und Strafrecht vermischt noch habe ich sie verwechselt.


>>
Interessant. Und diesen Nachweis kannst/willst du wie erbringen? Roll Eyes

-> Antwort: Dazu darf ich auch nochmal §263 StGB Absatz 1 und 2 posten: (...)
Man muss hier garnichts nachweisen.

Der Kaufvertrag ist gültig, man kann Schadenersatz vom Gläubiger einfordern wenn der nicht zahlt (ZIVILRECHT)und GEGEBENENFALLS zur Anzeige bringen (STRAFRECHT).
Die besser Alternative IN DEM FALL ist wohl eher Schadenersatz und/oder (theoretisch) Verzugsschaden anmelden wenn der Kurs auf die Hälfte fällt und man keine 2 Bitcoins für den einen verkauften erwerben kann.

Wie hier ersichtlich ist habe ich nur deine Aussage widerlegt und danach eine selbst hinzugefügt in der ich auf den Einzelfall verweise. Bei deiner Wissenstiefe was Recht angeht wäre ich lieber still und würde mich in die Tiefen des Internets verziehen wo mich keiner findet.
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giletto
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December 22, 2013, 04:14:00 AM
Last edit: December 22, 2013, 04:48:05 AM by giletto
 #82

Ganz ehrlich jetzt, trollst du nur weil dir langweilig ist, oder hast du wirklich Probleme mit dem verstehenden Lesen? Du ZITIERST Wiki und ziehst dann die vollkommen falschen Schuesse? So blind oder schwach im verstehenden Lesen kann ein erwachsener Mensch nicht sein?

Und dann der weitere Schwachsinn, unglaublich. Du willst oder kannst es nicht verstehen? Ich tippe auf ersteres.
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Interessant. Und diesen Nachweis kannst/willst du wie erbringen? Roll Eyes

-> Antwort: Dazu darf ich auch nochmal §263 StGB Absatz 1 und 2 posten: (...)
Man muss hier garnichts nachweisen.
Man muss also nicht dem "Angeschuldigten" etwas beweisen? GENAU DAS ist aber die Aufgabe eines Strafgerichtes! Bis zum Zeitpunkt der einwandfreien Beweisfuehrung gilt JEDER Angeklage als UNSCHULDIG. Punkt eins deiner Fehlinterpretation.
Quote
Er legt das Strafmaß/die Strafe/den Schadensersatz was auch immer du einklagen möchtest fest
Richtig! GENAU das, und zwar NUR das ist Auslegeungssache, das Strafmass! Nicht aber, ob eine Straftat vorliegt oder nicht! DAS entscheidet bereits der Staatsanwalt anhand der FAKTEN und AKTENlage! Sind diese zu duerftig kommt es zu keiner Verhandlung. Punkt 2 deiner Fehlinterpretation, wie du ja gleich im naechsten Quote erkennst...

In diesem Fall hier wuerde diese Anzeige wegen Betrug nichtmal beim Staatsanwalt landen sondern direkt bei der Polizei als Unsinn erkannt und nicht zur Anzeige gebracht werden.

Quote
Der Kaufvertrag ist gültig, man kann Schadenersatz vom Gläubiger einfordern wenn der nicht zahlt (ZIVILRECHT)...
Richtig, habe ich auch nirgends bestritten. Nur solltest du bedenken was ich geschrieben habe! Mahnfristen, Vorhaltezeit der gekauften Coins usw duerften sich in diesem langen Zeitraum als eher kontraproduktiv herausstellen, da der Kauefer auch bei einem zu erwartendenen wieder Anstieg des Kurs einfach zahlt und du liefern musst. So eine Zivielklage kann schonmal 6-12 Monate dauern, und stell dir den BTC Kurs in einem Jahr vor wenn der Kaeufer dann zahlt und du als VK liefern musst...
Ein Kaufvertrag bindet nicht nur eine Seite daran, sondern beide, Kaeufer als auch VK. Kannst du alles mal im BGB recherchieren vor dem Halbwissen posten...Lesen lernen und verstehen...

Zumal du auch hier wieder wunderbar demonstrierst, das du von diesem Dingen null Ahnung hast. Ein Glaeubiger ist jemand, der Geld zu BEKOMMEN hat (VK) und nicht der Kauefer, der ist der Schuldner. Glaeubiger

Quote
und GEGEBENENFALLS zur Anzeige bringen (STRAFRECHT).
FALSCH! Es gibt KEINE strafrechtliche Relevanz bei einem Kauf und nicht bezahlen des Artikel! HOERE BITTE AUF DIESEN UNSINN ZU VERBREITEN, ODER BELEGE IHN MIT FAKTEN, DANKE!


Quote
Die besser Alternative IN DEM FALL ist wohl eher Schadenersatz und/oder (theoretisch) Verzugsschaden anmelden wenn der Kurs auf die Hälfte fällt und man keine 2 Bitcoins für den einen verkauften erwerben kann.
Das ist nicht die bessere "Alternative" sondern die EINZIGE Moeglichkeit! Und was dagegen spricht habe ich bereits MEHRFACH erklaert nun! In dem Zeitraum von der Abmahnung des Zahlbetrages bis zu einem vollstreckbaren Titel vergehen Monate bis Jahre! Bis dahin steigt der Preis und der Kaeufer zahlt dann. Und nun? Verlierst du ein Haufen Geld weil du den Kaufgegenstand nach erfolgter Zahlung aushaendigen musst. Da wird in der Regel 12% per anno als Zinsen berechnet. Nun steigt der Kurs aber um 200% in 1 Jahr, hast du als VK ja ein gaaaanz dickes Geschaeft gemacht mit deiner Zivilklage! Vor dem Posten NACHDENKEN!

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Wie hier ersichtlich ist habe ich nur deine Aussage widerlegt
WANN und WO hast du irgendwas widerlegt? Du weisst schon wie man so etwas tut? Nicht mit Unsinn der unbegruendet und nicht belegbar ist, sondern mit FAKTEN und LINKS zb. Du widerlegst lediglich die Annahme, dass ein erwachsener Mensch im Regelfall verstehend Lesen kann. Offensichtlich ist diese These falsch, du trittst den Beweis hier in aller Oeffentlichkeit an.

Quote
..und danach eine selbst hinzugefügt in der ich auf den Einzelfall verweise.
Und wo dein so genannter  "EInzelfall" Fehler hat die dich am Ende mehr Geld kosten habe ich dir bereits erlaeutert. Diese Erlaeuterung zu verstehen obliegt nun ganz alleine bei dir.

Quote
Bei deiner Wissenstiefe was Recht angeht wäre ich lieber still und würde mich in die Tiefen des Internets verziehen wo mich keiner findet.
Diesen Satz scheinst du schon mehrfach gehoert zu haben in diversen Foren, richtig? Du solltest den nicht einfach weitergeben, sondern mal verinnerlichen. Allein deine fundamentalen Wissensluecken und Begriffsverwirrungen (siehe oben) lassen dich als Troll erscheinen, der von dem hier geschrieben nicht die Spur einer Ahnung hat.


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December 22, 2013, 03:05:41 PM
 #83

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vollkommen richtig @giletto
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December 22, 2013, 03:24:18 PM
 #84


Interessant. Und diesen Nachweis kannst/willst DU wie erbringen? Roll Eyes

-> Darauf bezogen das MAN SELBST hier garnichts nachweisen muss.

Schön dass du mir beim Rest recht gibst. Ich würde dir allerdings empfehlen nicht immer neue Punkte aufzugreifen um hier einen auf dicke Hose zu machen. Das ich Gläubiger und Schuldner vertauscht habe stimmt zwar, das hat aber weniger mit meinem Wissenstand als mit der Tatsache zu tun dass ich den Post im "vorbeigehen" geschrieben habe.
Auch habe ich in keinem Satz davon gesprochen dass der Kaufvertrag nicht beide Seiten bindet. Wer sich auf einen Rechtsstreit einlässt muss natürlich auch mit den Risiken leben.

Damit dir klar wird was Betrug eigentlich bedeutet erkläre ich es dir:
Betrug nach §263 ist in Deutschland bewusst so formuliert dass es sehr viele Situationen umfasst, daher wird der jeweilige Fall auf 4 Kriterien untersucht:
Täuschung über Tatsachen <- Liegt vor da Kaufabsicht vorgetäuscht wird
Irrtum <- Liegt vor da Verkäufer von der Überweisung ausgeht und Bitcoins für den Käufer zurückhalt
Vermögensverfügung <- Liegt vor da Verkäufer besagte Bitcoins nicht anderweitig verkaufen kann, sind ja von Bitcoin.de gesperrt
Schaden <- Liegt vor wenn der Kurs drastisch fällt

Das was noch fehlt ist der Vorsatz, der ist gegeben sobald der Käufer die Bitcoins nicht beim verkäufer kauft sondern diesen Kaufvertrag wissentlich ignoriert obwohl er weiss dass die Bitcoins gesperrt bleiben wenn er als bezahlt markiert und die Bitcoins anderweitig weit günstiger kauft.

Es besteht also sehr wohl eine strafrechtliche Relevanz beim Kauf ohne Bezahlung wenn der Käufer angibt bezahlt zu haben ohne das in Wirklichkeit getan zu haben. Er hat dann in betrügerischer Absicht gehandelt wie es so schön heisst.  Cool
 
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December 22, 2013, 03:32:17 PM
 #85

Richtig! GENAU das, und zwar NUR das ist Auslegeungssache, das Strafmass! Nicht aber, ob eine Straftat vorliegt oder nicht! DAS entscheidet bereits der Staatsanwalt anhand der FAKTEN und AKTENlage! Sind diese zu duerftig kommt es zu keiner Verhandlung. Punkt 2 deiner Fehlinterpretation, wie du ja gleich im naechsten Quote erkennst...

In diesem Fall hier wuerde diese Anzeige wegen Betrug nichtmal beim Staatsanwalt landen sondern direkt bei der Polizei als Unsinn erkannt und nicht zur Anzeige gebracht werden.


Ein Richter entscheidet also nicht ob eine Straftat vorliegt oder nicht? Soso...
Ein Staatsanwalt entscheidet erstmal garnichts ausser ob nach seinem Ermessen eine Straftat vorliegen könnte, falls die Fakten dafür sprechen dann kann er den Fall vor Gericht bringen, Strafbefehl erlassen oder die Polizei erstmal weiter ermitteln lassen.
Ob dann im Endeffekt eine Straftat vorliegt ist sehr wohl Sache des Richters. Wo kämen wir denn hin wenn der Staatsanwalt über Schuld/Unschuld entscheiden dürfte und der Richter nur noch entscheidet wie lange man weggesperrt wird.   
giletto
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December 22, 2013, 04:18:09 PM
 #86


Interessant. Und diesen Nachweis kannst/willst DU wie erbringen? Roll Eyes

-> Darauf bezogen das MAN SELBST hier garnichts nachweisen muss.
Schlag bitte nach, was eine Rhetorische Frage ist. Die Frage was an ihn stellvertretend fuer die ermittelnde Behoerde.

Quote
Schön dass du mir beim Rest recht gibst.
Leidest du an Wahnvorstellungen?

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Ich würde dir allerdings empfehlen nicht immer neue Punkte aufzugreifen um hier einen auf dicke Hose zu machen.
Es sind nach wie vor die selben Punkte, dass du nicht begreifst was eine Straftat ist und diese hier einfach nicht vorliegt, sowie wohin deine Zivilklage fuehrt. Nur wenn jemand absichtlich oder aus versehen schwer von Begriff ist, versuche ich die Erklaerung auf anderen, leichter zu verstehenden Wegen.

Quote
Das ich Gläubiger und Schuldner vertauscht habe stimmt zwar, das hat aber weniger mit meinem Wissenstand als mit der Tatsache zu tun dass ich den Post im "vorbeigehen" geschrieben habe.
Der Anfang des Satzes klang so vielversprechend, um dann doch wieder in die ueblichen Ausfluechte und Geschichten zu verfallen. Zeige doch einfach mal Charakterlich Groesse, und steh zu deinen Fehlern. Ist nicht so schwer, versuch es mal!

Quote
Auch habe ich in keinem Satz davon gesprochen dass der Kaufvertrag nicht beide Seiten bindet. Wer sich auf einen Rechtsstreit einlässt muss natürlich auch mit den Risiken leben.
Das ist richtig, aber mit deiner Argumentation bist du dir nach wie vor eben nicht ueber die Konsequenzen im klaren! Der Schaden der fuer den VK innerhalb eines Jahres (oder mehr) bis zum erreichen des Titels entsteht, duerfte bei einer volatilen Waehrung wie dem Bitcoin weit hoeher sein, als der Vorteil.

Quote
Damit dir klar wird was Betrug eigentlich bedeutet erkläre ich es dir:
Das ist in etwa so, als wuerde mir ein Maulwurf erklaeren, wie man fliegt.

Quote
Betrug nach §263 ist in Deutschland bewusst so formuliert dass es sehr viele Situationen umfasst, daher wird der jeweilige Fall auf 4 Kriterien untersucht:
Täuschung über Tatsachen <- Liegt vor da Kaufabsicht vorgetäuscht wird
Unfug, da nicht nachweisbar. Oder wie willst du beweisen, dass der Kaeufer nicht zahlen wollte? Immerhin kann er es noch bis zum Titel, also gut 1 Jahr und mehr! Willst oder kannst du das nicht begreifen?

Quote
Irrtum <- Liegt vor da Verkäufer von der Überweisung ausgeht und Bitcoins für den Käufer zurückhalt
Und wieder falsch. Nicht der Kaeufer sondern die Plattform reserviert die Bitcoin exakt 18 Stunden. Dannach sind sie wieder frei. Es entsteht dabei kein Schaden.

Quote
Vermögensverfügung <- Liegt vor da Verkäufer besagte Bitcoins nicht anderweitig verkaufen kann, sind ja von Bitcoin.de gesperrt
Schaden <- Liegt vor wenn der Kurs drastisch fällt
Unsinn im Quadrat! Die BTC sind genau 18 Stunden gesperrt. Der Kurs ist volatil und bewegt sich immer in die eine oder andere Richtung, dass nennt man Kursrisiko. Wenn der Kaeufer zb. nach Haltefrist von 18 Stunden nicht zahlt, der Kurs in der Zeit aber um 500 Euro gestiegen ist, dann bist du doch froh wenn der Kaeufer nicht gezahlt hat. Oder erstattest du ihm dann den Ausfall fuer seinen nicht erfolgten Kauf, wenn er dich verklagt auf Herausgabe? Denn halten wir doch eben fest, nach deinem Wunsch sollte der Kaufvertrag ja rechtlich geltend bleiben. Das waere dann wie geschrieben fuer BEIDE so. Der Kaeufer klagt dann also nach 2 Wochen seine BTC ein, die an dem Tag 3 mal soviel kosten, oder den Gegenwert als Verlust. Merkste selber, oder? Roll Eyes

Quote
Das was noch fehlt ist der Vorsatz, der ist gegeben sobald der Käufer die Bitcoins nicht beim verkäufer kauft sondern diesen Kaufvertrag wissentlich ignoriert obwohl er weiss dass die Bitcoins gesperrt bleiben wenn er als bezahlt markiert und die Bitcoins anderweitig weit günstiger kauft.
Nochmal, auch wenn ich mich wiederhole: Die sind 18 Stunden spaeter wieder verfuegbar. Das der Kaeufer anderweitig BTC gekauft hast kannst du genau wie beweisen?

Quote
Es besteht also sehr wohl eine strafrechtliche Relevanz beim Kauf ohne Bezahlung wenn der Käufer angibt bezahlt zu haben ohne das in Wirklichkeit getan zu haben. Er hat dann in betrügerischer Absicht gehandelt wie es so schön heisst.  Cool
In deiner Traumwelt ja, in der Realitaet: nein.

Hier mal was fuer dich zum Lesen, was WIRKLICHE Betrugsdelikte sind: http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Betrugsdelikte

Wenn dir das noch nicht reicht, es steht dir frei nur einen einzigen Fall zu posten hier, wo ein VK dazu eine Anklage wegen Betrug durchbekommen hat, alternativ darfst du auch nicht bezahlte Ebay Kaeufe zu Rate ziehen.

EIN EINZIGEN Fall bitte, nur einen. Ansonsten hoere auf, dein Unwissen weiter zu streuen. Das ist auf Dauer wirklich peinlich. Bedenke, wieviele stille Mitleser hier sind, die bei deinem Aussagen sicher das Gefuehl haben: "Hand trifft Stirn kritisch"


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December 22, 2013, 04:41:21 PM
 #87

Ein Richter entscheidet also nicht ob eine Straftat vorliegt oder nicht? Soso...
Ein Staatsanwalt entscheidet erstmal garnichts ausser ob nach seinem Ermessen eine Straftat vorliegen könnte, falls die Fakten dafür sprechen dann kann er den Fall vor Gericht bringen, Strafbefehl erlassen oder die Polizei erstmal weiter ermitteln lassen.
Ob dann im Endeffekt eine Straftat vorliegt ist sehr wohl Sache des Richters. Wo kämen wir denn hin wenn der Staatsanwalt über Schuld/Unschuld entscheiden dürfte und der Richter nur noch entscheidet wie lange man weggesperrt wird.  
Verdreh doch bitte nicht die Tatsachen. Ich sagte bereits, das die Entscheidung des Richters NICHT Auslegungssache ist, ob eine Straftat vorliegt oder nicht! Das entscheidet er und seine beiden Schoeffen REIN nach der Aktenlage und nicht nach gute/schlechte Laune oder Nase des Angeklagten! Das es dabei menschlicherweise zu Fehlurteilen kommt, ist nicht ausgeschlossen und logisch.

Weiter habe ich irgends behauptet, dass der Staatsanwalt entscheidet, was Straftat ist oder nicht. Aber, und das merkt der Leser der des verstehenden Lesens maechtig ist schnell, der Staatsanwalt (und vor ihm die Polizei) entscheidet, was beim Richter landet, oder nicht, er filtert quasi bereits vor und entscheidet demzufolge, ob diese vorliegende Anzeige anhand der Fakten, Beweise oder Indizien bewiesen werden kann oder nicht. Wenn die Fakten und Akten also nix hergeben, dass eine Anklage begruendet, wird in 99.999% der Faelle auch keine erhoben. Lesen, nachdenken, verstehen.


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December 22, 2013, 04:59:58 PM
 #88

Also, fassen wir zusammen: Du schreibst eindeutig ob Er/Sie das nachweisen will/kann und sagst jetzt es war auf die Behörde bezogen. Aber wenn ich schreibe MAN muss garnichts nachweisen dann erkennst du nicht an dass ich es auf die Einzelperon und Einzelfall beziehe und schreibst seitenweise Romane in denen du mir ankreidest ich würde nichts von Recht verstehen. Wilkommen auf meiner Ignore Liste.
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December 22, 2013, 05:14:30 PM
 #89

Es ist schwer, jemanden der nicht den Hauch von Schimmer hat, etwas zu erklaeren, so dass er es versteht.

Rhetorische Frage, Betrug der keiner ist, Zivielklageweg wie lange und mit welchem Ergebnis usw.

Erschreckend, was da in Deutschland heran waechst, und das Land spaeter anfuehren soll.  Undecided


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 #90

Es ist schwer, jemanden der nicht den Hauch von Schimmer hat, etwas zu erklaeren, so dass er es versteht.

Rhetorische Frage, Betrug der keiner ist, Zivielklageweg wie lange und mit welchem Ergebnis usw.

Erschreckend, was da in Deutschland heran waechst, und das Land spaeter anfuehren soll.  Undecided

Ich würde mich mit meinen zarten 28 nicht mehr als heranwachsend bezeichnen. Des weiteren brauchst du mir nicht zu erzählen was eine Rhetorische Frage ist und wie der zivile Klageweg funktioniert. Beides habe ich in keinster Weise nötig, noch habe ich es in irgendeiner Form erwähnt. Der einzige der das getan hat warst du. Dass der zivile Klageweg nichts bringt ist auch nur deine persönliche Einschätzung und du kannst genauso wenig sagen wie der Kurs zu einem späteren Zeitpunkt stehen wird wie meine kleine Kristallkugel hier.  Roll Eyes

Dazu kommt noch dass du dir mein Fallbeispiel nichtmal richtig durchgelesen hast wenn ich die ganze Grütze hier sehe die du verzapfst. Ich habe eindeutig geschrieben dass der Käufer den "als bezahlt markieren" Knopf gedrückt hat, dadurch wird sowohl die Zeit die die Bitcoins einbehalten werden erhöht als auch der Tatbestand des handels in betrügerischer Absicht erfüllt falls der Käufer dann doch nicht zahlt. Es komtm natürlich auf den EINZELLFALL an, kann ja sein dass die Bank schuld an der nicht geleisteten Zahlung war oder der Käufer einen Unfall hatte. Wenn er aber nach einer Woche schreibt "Hey, sorry, hab mir die Bitcoins doch woanders günstiger gekauft, würde sie dir aber zum derzeitigen Kurs abnehmenn ansonsten hast du Pech gehabt" dann sieht das wieder anders aus.

Falls du noch mehr Mist hier schreiben willst mit deiner (pardon my french) großkotzigen Art dann kannst du mir ja gerne per PM mal vorher schreiben mit welchem akademischen Grad du dein "Fachwissen" hier kundtuen willst. Bisher hast du nur Grütze verzapft die ich nie bestritten habe und das was ich bestritten habe und mit deinen so geliebten "Fakten" widerlegt habe, ignoriert.

Ich habe auch nie behauptet dass ein Richter frei Schnauze entscheiden darf, ich weiss nicht wie du darauf gekommen bist. Du bist ja anscheinend intelligent genug um zu wissen was rhetorische Fragen sind, dann wirst du bestimmt auch darauf kommen was ich meine wenn ich "Wenn der Richter der Meinung ist der Käufer hat durch sein Nichtbezahlen und Fremdkaufen der Bitcoins einen Rechtsbruch nach §263 begangen, dann wird er dies durch den finanziellen Schaden in Höhe von 90.000€ des Verkäufers, den Mehrgewinn in Höhe von 300 Bitcoins durch den Käufer und durch die nicht wahre Angabe der Bezahlung begründen." hier schreibe.


 
LvM
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December 22, 2013, 10:35:16 PM
 #91

Ganz einfach, um eben den Klageweg zu vermeiden. Es waere doch viel einfacher, wenn man weiss "Aha, das Geld liegt da, sobald wer kauft, bekomme ich meine Euro auch!"

Momentan sind einfach zuviele die eine Kauforder setzen, und wenn der Kurs faellt, dann nicht zahlen, da der Kurs weiter gefallen ist. Das ist als VK einfach nervig, und jedesmal klagen ist noch nerviger.

Genauso ist es. Stimmt genau.

Quote
Mit Betrug hat das allerdings nichts zu tun, es ist kein Starftatbestand sondern lediglich eine nicht Erfuellung des Kaufvertrages.

WENN man diesen Vertragsbruch von Anfang an vorhatte, ist es auch Betrug.
NACHZUWEISEN ist die Betrugsabsicht allerdings so gut wie nie.

So oder so ist das ganze System auf bitcoin.de als Einladung zu Vertragsbruch und Betrug zu verwerfen.

Abhilfe wäre kinderleicht.

Wird Zeit, daß sich die BaFin drum kümmert und den gewissenlosen Herrschaften den Marsch bläst.

Habe das hier nochmal zusammenfassend dargelegt:

Bitcoin Deutschland GmbH (bitcoin.de) gefährdet Verkäufer-Interessen
https://bitcointalk.org/index.php?topic=378891


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BTC violates GAAP, result a MESS  https://bitcointalk.org/index.php?topic=211835.0
Anforderungen an eine PROFESSIONELLE BTC-Anwendung https://bitcointalk.org/index.php?topic=189669
BANKGEHEIMNIS mit BTC gleich NULL!? https://bitcointalk.org/index.php?topic=188383 Antwort: Ja, wenn man nicht höllisch aufpaßt.
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December 22, 2013, 10:40:05 PM
 #92


Erschreckend, was da in Deutschland heran waechst, und das Land spaeter anfuehren soll.  Undecided

Zu dem wahrlich total bekloppten Pöbelpack von heute meinte schon
Gustave le Bon: "Psychologie der Massen" (1895):

“Nie hat es die Massen nach Wahrheit gedürstet. Von den Tatsachen, die ihnen missfallen, wenden sie sich ab und ziehen es vor, den Irrtum zu vergöttern.
Der, der sie zu täuschen versteht, wird leicht ihr Herr, wer sie aufzuklären versucht, stets ihr Opfer.”


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realcoin
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December 23, 2013, 12:14:23 AM
 #93

@Mota, lass dich von den Trollen nicht drausbringen und zur Polemik verleiten.  Wink Deine Gedanken habe eine angenehme Klarheit. Einfach sachlich bleiben. Wer verstehen will was du sagst, versteht es, wer nicht will, der tut es halt nicht. Daran kannst du nichts ändern. Macht aber auch nichts, denn du schreibst ja für die, die an deiner Sichtweise interessiert sind. Auch die anderen werden davon etwas "unbewusst" mitnehmen... manchmal viel mehr als man denkt.  Wink

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December 23, 2013, 03:29:36 AM
Last edit: December 23, 2013, 04:04:23 AM by giletto
 #94

Sichtweise oder Meinungen gibt es wie Sand am Meer, und sie sind auch genauso ausschlaggebend. Jeder hat das Recht, seine Meinung zu vertreten, allerdings sollte er sich dann nicht wundern, wenn er auf dem Boden der Tatsachen aufschlaegt. Mir kann das im Grunde egal sein, kostet ja nicht meine Zeit und Nerven, solch einen unsinnigen Klageweg zu gehen, den man nur verlieren kann. Allein das ich mir hier die Finger wund schreibe, ist bescheuert im Quadrat. Was interessiert es mich, wenn irgendwelche neunmalklugen Deppen meinen, ihnen gehoert die Welt? Nur zu! Eigene Erfahrung ist teuer, aber am Ende lernts auch der duemmste...

Nach wie vor steht dein Nachweis zur Moeglichen Klage wegen Betrug aus Mota. Da es ja so einfach machbar ist, sollte doch in der Vergangenheit schonmal jemand wegen Betrug verklagt worden sein, weil er sein Kauf nicht bezahlt hat.

1 Beispiel. 1 Einziges reicht.

Als Bonus darfst du ALL die unbezahlten Kaeufe auf Ebay mit heranziehen, denn die hast du ja als Vergleich gebracht, lieber Mota.

EIN EINZIGES Beispiel wo ein Kauefer eine Betrugsabsicht unterstellt wurde und dieser wegen Betrug verklagt wurde, und ich schenke dir 10BTC.

Ansonsten hoer einfach auf, deinen ungesiebten Unfug zu verbreiten, der schlicht grotesk und falsch ist. Der findet nur Glaeubige wie den User ueber mir. (keine Glaeubiger, um das zu differenzieren, da hast du ja offenbar Schwierigkeiten mit)

Auch wenn du mit deinem letzten Post etwas zurueck ruderst, es bleibt was es ist, Unfug! BEWEISE den Schwachsinn mit dem Betrug, oder schweige.

Und allein das du denkst, mit 28 bist du "ausgewachsen" zeigt deine geistige Unreife. Du wirst in 20 Jahren zurueck schauen, und ueber diese Aussage laecheln, ob der Naivitaet. Mit 28 zu denken du wuerdest nicht mehr heranwachsen, unglaublich. Das ganze Leben ist ein Wachstumsprozess! Schau mal weiter als bis zu deinem Tellerrand. In 10 oder 20 Jahren stellt sich eine gewisse Lebensweisheit ein, als Teen oder Twenty hat man die einfach noch nicht, da wird sie aber ersetzt von der Arroganz und dem Glauben, dass einem die Welt gehoert. Ich war auch mal Jung..

PS: Es ist erstaunlich, wie du meine Beitraege lesen kannst, obwohl du mich doch ignorierst. Bloss ein kleines Beispiel mehr, was du fuer ein haltlosen Schwachsinn postest...solche Klienten wie du sind die Freude eines jeden Anwalts. Einfaches Geld zu gewinnen mit aussichtslosen Faellen, wenn man ein wenig schmeichelt. Gratulation.

Klaus hat es eigentlich auf den Punkt gebracht:
RE: Klaus
DONT FEED THE TROLL!


Du scheinst Recht zu haben denn Du hast Deine Antwort ja dick geschrieben.

Also:
-> Bitcoin.de ist eine betrügerische Firma im Sinne des § 263 StGB.

Rufen wir gleich bei Aktenzeichen Xy an. Und bei Britt, Hans Meiser und Peter Zwegat.


... und jetzt schreib den Satz auf einen Zettel und les es Deinen Homies vom Parkplatz an der Tanke vor. Joo Man! Sorge für Gerechtigkeit! Tu es! Nur Du hast die Macht Du sog. Jurist!



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December 23, 2013, 12:03:52 PM
 #95

@giletto,
nach dem du dich nun für den indirekten Troll (und ein paar andere Dinge) revanchiert hast, kann es dann tatsächlich gerne wieder zur eigentlichen Sache gehen. Danke.

Das Argument mit den Fristen würde mich nochmal interessieren. In wie fern sind Fristsetzungen (bei diesen "stornierten" Käufen etc) nötig und in wie fern nicht? Da hattet ihr ja unterschiedliche Ansichten.

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giletto
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December 23, 2013, 12:14:27 PM
 #96

Meinst du diese Fristen auf Bitcoin.de oder die gesetzlichen Mahnfristen?


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December 23, 2013, 05:48:39 PM
 #97

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TK12167 - 23.12.2013 08:56:09:
@anneliese62: Wenden Sie sich sofort an den Kundendienst. Saladiner weiss offensichtlich seit geraumer Zeit, dass er bei einer gewissen Übwform im feedback einen Klarnamen und die IBAN und BIC des Betreffenden in Erfahrung bringen kann. Sie können sich selbst ausrechnen was man damit anstellen kann. Bei mir hat er das bereits mehrfach getan, stört mich und ich habe das Geld einfach per Normalübw zurückübw. Mag er sich hier auch so darstellen, als ob es ihm um die Aufdeckung einer Sicherheitslücke ginge, ist es eher so, dass dies die letzte Fluchtmgl. war da sein Tun in Kürze entdeckt worden wäre. Schreiben Sie mir einfach eine pn dann geb ich ihnen noch ein paar Infos. Wir sind nicht die einzigen Betroffenen.

Quelle: https://community.fidor.de/geldfrage/nachdem-ich-mich-durch-die-vor
interessant... passt vermutlich auch gut in den Thread mit Trepex, wo er den Datenschutz von Fidor bemängelt, ist ja genau dasselbe Thema.

Mit Cointracking (10% Rabatt) behältst du die Übersicht über all deine Trades und Gewinne. Sogar ein Tool für die Steuer ist dabei Wink                          
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December 23, 2013, 06:10:27 PM
 #98

Quelle: https://community.fidor.de/geldfrage/nachdem-ich-mich-durch-die-vor
...
interessant... passt vermutlich auch gut in den Thread mit Trepex, wo er den Datenschutz von Fidor bemängelt, ist ja genau dasselbe Thema.

Unterdessen ist ein Referent vom
 
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Data Protection Authority of Bavaria for the Private Sector
Promenade 27
91522 Ansbach

an dem Thema dran.
Spon, heise und golem haben auch einen Hinweis bekommen.

Ich gehe davon aus, dass der Misstand ( https://bitcointalk.org/index.php?topic=343614.msg4045553#msg4045553 ) noch dieses Jahr abgestellt wird.

trepex

Will work for BTC and DEM (eMark)   No joke!   Network, WiFi, IPv6
Beste Bank für den BTC Handel: Fidor Bank, Partner von bitcoin.de und Kraken.com   Registrierung: https://banking.fidor.de/registrierung?ibid=43713861
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December 24, 2013, 12:03:25 AM
 #99


Nach wie vor steht dein Nachweis zur Moeglichen Klage wegen Betrug aus Mota. Da es ja so einfach machbar ist, sollte doch in der Vergangenheit schonmal jemand wegen Betrug verklagt worden sein, weil er sein Kauf nicht bezahlt hat.

1 Beispiel. 1 Einziges reicht.

Als Bonus darfst du ALL die unbezahlten Kaeufe auf Ebay mit heranziehen, denn die hast du ja als Vergleich gebracht, lieber Mota.

EIN EINZIGES Beispiel wo ein Kauefer eine Betrugsabsicht unterstellt wurde und dieser wegen Betrug verklagt wurde, und ich schenke dir 10BTC.

Abgemacht.
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December 24, 2013, 01:30:50 AM
 #100


Nach wie vor steht dein Nachweis zur Moeglichen Klage wegen Betrug aus Mota. Da es ja so einfach machbar ist, sollte doch in der Vergangenheit schonmal jemand wegen Betrug verklagt worden sein, weil er sein Kauf nicht bezahlt hat.

1 Beispiel. 1 Einziges reicht.

Als Bonus darfst du ALL die unbezahlten Kaeufe auf Ebay mit heranziehen, denn die hast du ja als Vergleich gebracht, lieber Mota.

EIN EINZIGES Beispiel wo ein Kauefer eine Betrugsabsicht unterstellt wurde und dieser wegen Betrug verklagt wurde, und ich schenke dir 10BTC.

Abgemacht.

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=10622
Bitte sehr. Wie du siehst wurde der Käufer ursprünglich zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten wegen Betruges in 11 Fällen verurteilt, was später durch die Revision und die Berufung auf 9 Monate erhöht wurde.
Ich habe, extra für dich, einen Fall genommen der ähnlich aufgebaut ist; Der Käufer hatte Domainnamen in der Hoffnung gekauft dass diese ihm bei Weiterverkauf Profit einbringen würden, was nicht der Fall war. Der Käufer hat dies über ein Onlineportal getan.

Ich habe dir also nicht nur ein Beispiel genannt in dem dem Käufer die Betrugsabsicht unterstellt wurde und dieser deswegen verklagt wurde, er wurde sogar in erster und zweiter Instanz des Betruges schuldig gesprochen.

Jetzt bleibt nur die Frage ob du auch ehrlich genug bist mir die 10 BTC zu schenken, da ich dir ja hier das von dir geforderte Beispiel gebracht habe!

Falls ja, hier ist die Adresse:
17RjJ4UXLheVvNUSqyuncnt7xmS29WY3EQ
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