gerade mit dem Finanzamt telefoniert :-)
Thematik ist bekannt. (schon witzig mit den Leuten mit denen ich sonst nur betrieblich zu tun habe über Bitcoin zu sprechen...
)
Es ist so wie angenommen....
- Gewinn aus privatem Veräusserungsgeschaft ist außerhalb der Haltefrist von 1 Jahr steuerfrei.
- Fifo kann angewandt werden, ist aber keine Pflicht... allerdings muss man sich auf ein Verfahren festlegen und kann nicht jedes Jahr steueroptimiert umstellen.
- Das ganze muss dem Finanzamt nicht gemeldet werden, hat aber nur Vorteile da somit eine sachdienliche Auflistung besteht die das Finanzamt quasi abnickt.
- Im Fall ein Prüfung kann man dann ganz einfach diese Aufstellung hernehmen und damit alles erklären.
TipTop...
nun könnt ihr die 10k gerne in Angriff nehmen