... Denn woher soll ich denn den Wert wissen? Dafür nutze ich doch das Programm, dass es mir den Wert anzeigt.....
Also du könntest z.B. die Uhrzeit des Trades auf 20:10 stellen, dann ist die Abweichung der beiden Kurse nur noch <0,3% Oder du trägst zwei Buchungen gegen Euro ein, einmal Kauf und einmal Verkauf Oder du bist pragmatisch und wählst den Mittelwert als Kurs für beide Assets, das wird immer noch korrekter sein als das was 90% aller User dem FA präsentieren, denn es gibt ja nicht den einen richtigen Kurs, sondern viele Handelsplätze Oder du suchst dir einen anderen Kurslieferanten, z.B.: https://www.coingecko.com/de/kurs_chart/waves/btc
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https://cointracking.freshdesk.com/de/support/solutions/articles/29000010826-iota-tokenIOTA sind mit ihren vielen Dezimalstelllen etwas verwirrend. Deshalb haben wir 3 verschiedene Ticker hinzugefügt: IOTA -> IOTA Token Coin (1 unit) Eine einzelne IOTA Unit IOT -> Mega IOTA Token Coin Eine Millionen IOTA token und auch die Einheit die Bitfinex benutzt. GIOTA -> Giga IOTA Token Eine Milliarde IOTA token Alle Bitfinex Importer importieren als "IOT -> Mega IOTA Token Coin". Wenn IOTA Käufe manuell eingetragen werden, benutze bitte die Einheit IOT.
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Bekommt man diese Airdrops nicht nur aufgrund der gehaltenen BTCs?
Wenn ja, dann wurde aus diesen alten BTCs doch mit den Airdrops ein Einkommen erzielt, diese alten BTCs bekommen dadurch die 10 Jahres-Frist, die neuen getauschten BTCs bleiben einjährig.
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Da bin ich aber mal gespannt, auf welches dt. Recht du dich beziehst.
§23 EStG Private Veräußerungsgeschäfte 2. Absatz: "Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. 2Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs. 3Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden. 4 Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre;" Nachzulesen unter: " https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html" Vielleicht verstehe ich aber auch airdrops falsch.
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Wenn ihr an einer Börse verifiziert seid sind eure Wallet Transaktionen mit eurer Identität gekoppelt und da kann man dann nunmal von da an Nachforschungen anstellen.
Ich bin schon gespannt, wann die erste Steuer-CD als Abzug einer Börse auftauchen wird. Für alle entsprechenden Käufe müsste man dann nachweisen können, dass man die Coins länger als 12 Monate gehalten hat oder die Gewinne kleiner als die Freigrenze waren.
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Airdrops sollten mMn. die Spekulationsfrist aller zugrundeliegenden, aber nicht der umgewandelten, BTCs nach dt. Recht auf 10 Jahre verlängern.
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Sehe ich das jetzt richtig, dass ich auf meine lächerlichen 3000 Euro - 800 Euro=2200 Euro Gewinn auch noch Steuern bezahlen darf (abzgl. Freibetrag natürlich) und mich selbst durch das Altcointrading sozusagen doppelt bestraft habe?
Deine Rechnung wird dann steuerlich korrekt, wenn du alle einzelnen Transaktionen bewertest, z.B. mit cointracking.info. Einen Freibetrag gibt es übrigens nicht, nur eine Frei grenze, die kannst du jenseits von 600 Euro leider garnicht nutzen.
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1. FIAT zu Crypto = steuerfrei
Bitte gedanklich FIAT hier in Euroland durch EURO ersetzen, denn falls du z.B. mit USD kaufst, ist das ein weiteres privates Veräußerungsgeschäft.
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Solange Dein "Vermögen" in Coins liegen, hast Du ja weder Geld noch Vermögen in dem Sinne. Diese brauchst Du dann auch nicht explizit angeben.
Wer Sozialleistungen beantragt muss dabei immer eine vollständige Vermögensauskunft leisten. Dazu gehören u.a. auch Edelmetalle, Kunst und alle anderen verwertbaren Wertgegenstände. Natürlich somit auch Coins, deren Wert ja zu jedem Zeitpunkt bestimmt werden kann.
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Hallo,
ich bin ziemlich neu in der Bitcoinwelt und habe da mal eine Frage. Habe mir bei Blockchain ein Wallet erstellt und per Kreditkarte für 50 Euro Bitcoin gekauft. In meiner Wallet sind aber nur 37 Euro angekommen, ist das richtig so? Die Gebühren liegen bei 3% bei Kreditkartenzahlung, also können das ja nicht die Gebühren sein?
MfG
Schau dir mal die dynamic fees an und etwaige Kurschwankungen zwischen Kaufzeitpunkt und Betrachtungszeitpunkt.
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Was hast du unternommen damit das korrigiert wird oder ist das automatisch korrigiert worden!?
Nur eine Mail an den Support geschrieben ... automatisch kann das nicht korrigiert werden, da sie ja deinen Account nicht kennen.
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... sodass man Antworten von verschiedenen Finanzämtern einfordern und vergleichen könnte ...
Hat schon mal jemand so eine locker geschriebene Nachricht und auch noch per Email von einem Mitarbeiter eines Finanzamts bekommen? Das sieht mir eher nach einem unerfahrenen Steuergehilfen in einer kleinen Steuerkanzlei aus ...
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Ja, es ist ist immer eine Frage der Summen um die es geht.
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