Vlt. kann man als vorläufiger Fazit festhalten, dass wir von einem erlaubnispflichtigen gewerblichen Handeln beim Crypto-Daytrading wahrscheinlich sehr weit entfernt sind, die Einschätzung als gewerbliches Handeln jedoch auf die je konkreten Umstände ankommt, in aller Regel aber ebensowenig zutreffen wird. Dies sollte jedoch jeder für sich genauer prüfen und hierzu ggf. fachlich versierte Beratung einholen.
Gutes Fazit!
Was haltet ihr davon einen Text mit dem genauen Sachverhalt zu formulieren und beim Finanzamt auf verbindliche Auskunft einzureichen? Das Finanzamt ist verpflichtet eine verbindliche Auskunft, die bindend ist zu erteilen.
Nicht viel. Kostet Geld, Aufwand und ist unsicher.
Wenn ich es darauf anlegen würde, würde ich im ersten Jahr absichtlich Verluste machen (z.B. in dem ich einfach meine Betriebsausgaben vorziehe). Und dann das als Gewerbe deklarieren. Aufgrund der Verlustes werden die es in Kapital-/ sonstige Erträge umdeuten. Wenn man den Umfang der Tätigkeit beibehält, wird der Sachbearbeiter Schwierigkeiten haben, über seine bisherige Argumentation zu springen (quasi "faktischer" Bestandschutz im "Unrecht").
Was haltet ihr davon sich vorsorglich eine Rechtsschutzversicherung zu holen, wenn im Falle des Falles das ganze vor Gericht geht.
Nicht viel.
1. Die Hürde für gewerbl. Daytrading ist sehr hoch, an diese Grenzen kommen die meisten hier nicht ansatzweise.
2. Selbst wenn es gewerblich werden würde, dann erhöht sich teilweise die Abgabenlast (z.B. Gewerbesteuer). Das ist nicht das Ende der Welt.
3. Wenn man gewinnt, dann kostet es einen fast nichts und wenn man unterliegt, übernimmt die Rechtschutz es dann doch nicht, weil ja gewerblich. (Es sei denn, du schließt eine gewerbliche RS ab oder klärst das vorab in den Versicherungsvereinbarungen.)