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Author Topic: Gewerbe anmelden wenn man mit Bitcoins handelt?  (Read 4455 times)
Serpens66
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September 21, 2016, 06:01:47 PM
Last edit: September 20, 2017, 04:07:56 PM by Serpens66
 #21

@aley:
zur definition von Hochfrequent zählt noch mehr als "hohes untertägies Mitteilungsaufkommen":
https://bitcointalk.org/index.php?topic=1616661.msg16287647#msg16287647
In normalen Fällen ist schon der Teil mit der Infrastruktur nicht gegeben.

EDIT 1 Jahr später!:
für alle die noch über diesen Thread stolpern, hier ein paar Links zum Daytrading mit Aktien:
http://www.eltee.de/education_id.php?id=221
https://www.geldtipps.de/geldanlage/themen/ist-daytrading-eine-gewerbliche-taetigkeit

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twbt
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September 21, 2016, 08:31:59 PM
 #22

Vlt. kann man als vorläufiger Fazit festhalten, dass wir von einem erlaubnispflichtigen gewerblichen Handeln beim Crypto-Daytrading wahrscheinlich sehr weit entfernt sind, die Einschätzung als gewerbliches Handeln jedoch auf die je konkreten Umstände ankommt, in aller Regel aber ebensowenig zutreffen wird. Dies sollte jedoch jeder für sich genauer prüfen und hierzu ggf. fachlich versierte Beratung einholen.

4ley (OP)
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September 21, 2016, 09:37:21 PM
 #23

Was haltet ihr davon einen Text mit dem genauen Sachverhalt zu formulieren und beim Finanzamt auf verbindliche Auskunft einzureichen? Das Finanzamt ist verpflichtet eine verbindliche Auskunft, die bindend ist zu erteilen.

Siehe
VERBINDLICHE AUSKUNFT VOM FINANZAMT
Die verbindliche Auskunft vom Finanzamt: Regeln und Tipps

Wichtig ist, dass wir den Sachverhalt so genau wie möglich und rechtlich ordentlich schildern. Wir dürfen auch unsere Auffassung darlegen, so dass der Sachbearbeiter nur mit "Ja" oder "Nein" antworten kann.
mezzomix
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September 22, 2016, 07:08:47 AM
 #24

Was haltet ihr davon einen Text mit dem genauen Sachverhalt zu formulieren und beim Finanzamt auf verbindliche Auskunft einzureichen? Das Finanzamt ist verpflichtet eine verbindliche Auskunft, die bindend ist zu erteilen.

https://bitcointalk.org/index.php?topic=1618008.msg16265817#msg16265817

Beachten Sie: Die Hürden für eine verbindliche Auskunft sind hoch. Es genügt nicht, dass Sie Ihr Vorhaben nur schildern und eine klärende Auskunft beantragen. Das Finanzamt verlangt, dass Sie (oder Ihr Steuerberater) sich bereits intensiv mit der steuerlichen Beurteilung des Vorhabens auseinandergesetzt haben und dem Finanzamt mitteilen, zu welchem Ergebnis Sie gekommen sind.

Ich halte nichts davon, für eine solche Auskunft Geld zu bezahlen. Wer von mir Geld haben möchte, ist in der Pflicht, dieses Begehren im Vorfeld klar und deutlich zu begründen. Ansonsten arbeite ich nach meinen eigenen Vorstellungen.
4ley (OP)
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September 22, 2016, 10:53:58 AM
 #25

Bin da ganz deiner Meinung, mezzomix. Nur leider machen andere die Regeln.

Was haltet ihr davon sich vorsorglich eine Rechtsschutzversicherung zu holen, wenn im Falle des Falles das ganze vor Gericht geht.
iudica
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September 22, 2016, 11:35:07 AM
 #26

Vlt. kann man als vorläufiger Fazit festhalten, dass wir von einem erlaubnispflichtigen gewerblichen Handeln beim Crypto-Daytrading wahrscheinlich sehr weit entfernt sind, die Einschätzung als gewerbliches Handeln jedoch auf die je konkreten Umstände ankommt, in aller Regel aber ebensowenig zutreffen wird. Dies sollte jedoch jeder für sich genauer prüfen und hierzu ggf. fachlich versierte Beratung einholen.

Gutes Fazit!

Quote
Was haltet ihr davon einen Text mit dem genauen Sachverhalt zu formulieren und beim Finanzamt auf verbindliche Auskunft einzureichen? Das Finanzamt ist verpflichtet eine verbindliche Auskunft, die bindend ist zu erteilen.

Nicht viel. Kostet Geld, Aufwand und ist unsicher.

Wenn ich es darauf anlegen würde, würde ich im ersten Jahr absichtlich Verluste machen (z.B. in dem ich einfach meine Betriebsausgaben vorziehe). Und dann das als Gewerbe deklarieren. Aufgrund der Verlustes werden die es in Kapital-/ sonstige Erträge umdeuten. Wenn man den Umfang der Tätigkeit beibehält, wird der Sachbearbeiter Schwierigkeiten haben, über seine bisherige Argumentation zu springen (quasi "faktischer" Bestandschutz im "Unrecht").

Quote
Was haltet ihr davon sich vorsorglich eine Rechtsschutzversicherung zu holen, wenn im Falle des Falles das ganze vor Gericht geht.
Nicht viel.
1. Die Hürde für gewerbl. Daytrading ist sehr hoch, an diese Grenzen kommen die meisten hier nicht ansatzweise.
2. Selbst wenn es gewerblich werden würde, dann erhöht sich teilweise die Abgabenlast (z.B. Gewerbesteuer). Das ist nicht das Ende der Welt.
3. Wenn man gewinnt, dann kostet es einen fast nichts und wenn man unterliegt, übernimmt die Rechtschutz es dann doch nicht, weil ja gewerblich. (Es sei denn, du schließt eine gewerbliche RS ab oder klärst das vorab in den Versicherungsvereinbarungen.)

mezzomix
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September 22, 2016, 11:42:17 AM
 #27

Bin da ganz deiner Meinung, mezzomix. Nur leider machen andere die Regeln.

Richtig und zwar dynamisch zu ihrem eigenen Vorteil. Aber sobald man es weiss, kann man dies im Vorfeld schon mit einplanen:

Wenn ich es darauf anlegen würde, würde ich im ersten Jahr absichtlich Verluste machen (z.B. in dem ich einfach meine Betriebsausgaben vorziehe). Und dann das als Gewerbe deklarieren. Aufgrund der Verlustes werden die es in Kapital-/ sonstige Erträge umdeuten. Wenn man den Umfang der Tätigkeit beibehält, wird der Sachbearbeiter Schwierigkeiten haben, über seine bisherige Argumentation zu springen (quasi "faktischer" Bestandschutz im "Unrecht").
4ley (OP)
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September 22, 2016, 01:44:18 PM
 #28

Wenn ich es darauf anlegen würde, würde ich im ersten Jahr absichtlich Verluste machen (z.B. in dem ich einfach meine Betriebsausgaben vorziehe). Und dann das als Gewerbe deklarieren. Aufgrund der Verlustes werden die es in Kapital-/ sonstige Erträge umdeuten. Wenn man den Umfang der Tätigkeit beibehält, wird der Sachbearbeiter Schwierigkeiten haben, über seine bisherige Argumentation zu springen (quasi "faktischer" Bestandschutz im "Unrecht").

Du meinst also nachträglich ein Gewerbe anmelden und Betriebsausgaben generieren (wobei ich nicht wüsste was man sich anschaffen sollte, außer nen neues Notebook, was die Ausgabe geschäftsbezogen rechtfertigt), oder was genau meinst du mit "Und dann das als Gewerbe deklarieren." Außerdem dachte ich, dass wir weg vom gewerbl. Daytrading sind.
tt77
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December 06, 2017, 09:06:54 PM
 #29

Mal schauen ob man das hier zum Leben erwecken kann...

Diesen Link hat oben jemand gepostet, welchen ich sehr informativ fand:
https://www.geldtipps.de/geldanlage/themen/ist-daytrading-eine-gewerbliche-taetigkeit

Ist jemand zufällig in der Zeit auf einen neuen Artikel/Beschluss von einem Gericht gestoßen? 2008 ist ja schon etwas her.
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