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Author Topic: 10.000 Bitcoins - Gefunden - Versteuern?  (Read 18857 times)
Aber sowas von
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February 01, 2014, 07:02:50 PM
 #61

um zu beweisen das du die Bitcoins schon länger als 1 Jahr besitzt, brauchst du jemanden der es dir beweist, am besten noch per Eidesstattlicher Erklärung.
Nein, das kannst du selbst beweisen. Vorausgesetzt, du hast die wirklich ein Jahr oder länger gehalten (!), wirst du sicherlich belegen können, wann du die gekauft hast und wann du die verkauft hast. Zum Beispiel durch Blockchain Screenshots und/oder durch Überweisungsbelege für die Euro<->Bitcoin Transfers. Und dazu reichen ein paar Blatt Papier, auf dem du das alles sauber aufführst und zwar so, dass keine offensichtlichen Lücken drin sind und es nachvollziehbar ist. Ob du das überhaupt in deiner Steuererklärung angeben musst oder nicht, darüber sind wir hier im Forum unterschiedlicher Meinung, "Chefin" sagt ja, ich nein. Du solltest die Nachweise aber spätestens dann bringen können, wenn ein FA Beamter, aus welchem Grund auch immer, dies von dir verlangt.

Links zum Thema Steuern rund um Bitcoin: https://bitcointalk.org/index.php?topic=445315.0
candoo
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February 01, 2014, 07:15:43 PM
 #62

um zu beweisen das du die Bitcoins schon länger als 1 Jahr besitzt, brauchst du jemanden der es dir beweist, am besten noch per Eidesstattlicher Erklärung.
Nein, das kannst du selbst beweisen. Vorausgesetzt, du hast die wirklich ein Jahr oder länger gehalten (!), wirst du sicherlich belegen können, wann du die gekauft hast und wann du die verkauft hast. Zum Beispiel durch Blockchain Screenshots und/oder durch Überweisungsbelege für die Euro<->Bitcoin Transfers. Und dazu reichen ein paar Blatt Papier, auf dem du das alles sauber aufführst und zwar so, dass keine offensichtlichen Lücken drin sind und es nachvollziehbar ist. Ob du das überhaupt in deiner Steuererklärung angeben musst oder nicht, darüber sind wir hier im Forum unterschiedlicher Meinung, "Chefin" sagt ja, ich nein. Du solltest die Nachweise aber spätestens dann bringen können, wenn ein FA Beamter, aus welchem Grund auch immer, dies von dir verlangt.


 Du musst steuerfreie Einnahmen natürlich dennoch in der Steuererklärung angeben!!!!

Sprich du hast 10k bekommen aber nach der 1 Jahr haltefrist, dann gibst du das dennoch in der Erklärung an und weist alles nach - nur versteuern tust du es nicht.

Liebe Grüße

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Aber sowas von
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February 01, 2014, 07:57:06 PM
 #63

OK, ich präzisiere, es müsste statt

Quote
Ob du das überhaupt in deiner Steuererklärung angeben musst oder nicht, darüber sind wir hier im Forum unterschiedlicher Meinung, "Chefin" sagt ja, ich nein.

heißen
Quote
Ob du das überhaupt in deiner Steuererklärung angeben musst oder nicht, darüber sind wir hier im Forum unterschiedlicher Meinung, "Chefin" und Candoo sagen ja, einige andere und ich nein.
Und das habe ich durch Quelle belegt, siehe ein paar Posts vorher (#56).

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candoo
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February 01, 2014, 10:05:46 PM
 #64

In den Zeilen 41 bis 48 sind Veräußerungen von Wirtschaftsgütern zu erklären, die nicht Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sind und bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.
Ergo, wenn die 12 Monate überschritten sind, gibt es nichts zu erklären. Weiter geht es ..
[/quote]



Beauftrage bitte einen RA und versuch nicht selber irgendwelche Rechtstexte zu interpretieren. Dein Zitat sagt nur aus, dass du diese Einnahmen in Zeile 41 bis 48 nicht angeben musst. Es sagt nicht, dass du sie NIRGENSWO angeben musst. Sie müssen weiterhin in die Steuererklärung - auch wenn sie steuerfrei sind.

Grüße

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Aber sowas von
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February 01, 2014, 10:59:29 PM
Last edit: February 02, 2014, 10:53:48 PM by Aber sowas von
 #65

Etwas, das nicht steuerpflichtig ist, muss nicht angegeben werden, es sei denn, es fällt unter Progressionsvorbehalt. Das ist aber bei privaten Veräußerungsgewinnen, die steuerfrei sind, wenn 1 Jahr Haltefrist überschritten sind, nicht der Fall. Einen Lottogewinn brauche ich auch nicht anzugeben. Nur als Beispiel.

Woher nimmst du deine Erkenntnisse, kannst du mir irgendeine Quelle zeigen? Und bitte, nicht wieder "frag einen Steuerberater oder Anwalt".

PS: Na sowas, heute bei der Erstellung der Übersichtsseite zu Steuern ist mir dieser Link unter die Finger gekommen. Lies mal die Frage 3 und die zugehörige Antwort eines Anwalts. Noch Fragen?

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mezzomix
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February 03, 2014, 06:52:16 AM
 #66

PS: Na sowas, heute bei der Erstellung der Übersichtsseite zu Steuern ist mir dieser Link unter die Finger gekommen. Lies mal die Frage 3 und die zugehörige Antwort eines Anwalts. Noch Fragen?

Danke für den Link, obwohl ich glaube, dass man den Mythos "alles muss angegeben werden" kaum ausrotten kann. Nebenbei steht dort auch die Bestätigung, dass FIFO anzuwenden ist. Damit könnte dieses Thema auch endgültig geklärt sein. Das wollen die Angst-Zweifler aber vermutlich auch nicht aktzeptieren.
Aber sowas von
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February 03, 2014, 07:42:10 AM
Last edit: February 03, 2014, 08:34:28 AM by Aber sowas von
 #67

Naja, ganz so explizit hat er das mit FIFO nicht geäußert. Es könnte eventuell noch anders kommen, auch wenn es ihm nicht sinnvoll erscheint. Ich halte es auch für unwahrscheinlich. Mein Fazit: solange dieser Zustand anhält, kann jeder gestalten wie er will. Es muss nur schlüssig sein und man muss sich auf eine Ablehnung oder späte Rückzahlung gefasst machen. Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte FIFO anwenden.
Quote
Die Haltefrist wird bei einem Zukauf nicht unterbrochen. Leider ist die Antwort an den Herrn Schäffler seitens des Staatssekretärs sehr unbefriedigend. Die einzig sinnmachende Vorgehensweise zur Sicherstellung der gesetzlichen Voraussetzung für die Steuerbarkeit bzw. Steuerfreiheit eines solchen privaten Veräußerungsgeschäfts, ist das „first-in-fist-out"-Prinzip.

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February 03, 2014, 10:54:00 AM
 #68

Ok, der Anwalt sagt man muss es nicht angeben, aber man muss es falls irgendwann in der Zukunft mal jemand fragt, beweisen können.

Vieleicht ist es wirklich nur gelebte Praxis und keine Pflicht, das anzugeben. Ich jedenfalls bzw mein Steuerberater trägt das alles ein, damit in Zukunft wenn diese Gelder auftauchen die Herkunft bereits geklärt ist und man nicht erst dann suchen muss, wie man es beweist.

Ob das aber in diesem Fall (10.000 Bitcoins bei 600Euro Kurs) sinnvoll ist, wage ich zu bezweifeln.
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February 03, 2014, 11:03:28 AM
Last edit: February 03, 2014, 11:43:52 AM by adamas
 #69

...
Ob das aber in diesem Fall (10.000 Bitcoins bei 600Euro Kurs) sinnvoll ist, wage ich zu bezweifeln.
Also besser die 10.000 zu verschweigen? Aber wie erkläre ich es dann später, wenn ich mir davon eine größere Hütte oder eine Yacht kaufen möchte.

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JamesBolivar
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February 03, 2014, 11:11:28 AM
 #70

Ist eine Altersfrage. Wenn Du über 50 bist, sagst Du einfach, das sei die Beute aus einem längst verjährten Bankraub, den Du aus nachvollziehbaren Gründen damals nicht versteuert hast, was aber auch schon längst verjährt ist.

Dazu dann ein paar Leumundszeugen, die eidesstattlich versichern, dass Du schon als Kind ein kleiner Teufel warst, der im Bus älteren Frauen ans Schienbein getreten hat. Das nennt man dann Glaubhaftmachung.
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February 03, 2014, 11:12:49 AM
 #71

Danke für den Link, obwohl ich glaube, dass man den Mythos "alles muss angegeben werden" kaum ausrotten kann.

Wird man sicher nicht. Und wer das machen will, soll es halt machen. - Interessant in diesem Zusammenhang übrigens das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9.3.2004, das Grundlage für die Einführung der Abgeltungssteuer war. Die Zusammenfassung in der WP trifft es ganz gut:

Quote from: https://de.wikipedia.org/wiki/Privates_Veräußerungsgeschäft#Entwicklungen
Das Bundesverfassungsgericht erklärte mit Entscheidung vom 9. März 2004 die Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Veräußerungsgeschäften mit Wertpapieren in den Jahren 1997 und 1998 für verfassungswidrig, wegen einer Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen. Diese liege darin, dass nach der gesetzlichen Regelung für diese Steuer Daten nur sehr unzureichend erfasst und geprüft werden können, sodass sich die Finanzverwaltung ohne jede Kontrollmöglichkeit auf die bloße Steuererklärung verlasse. Dies führe im Ergebnis dazu, dass der Staat nur auf die redlich erklärten Gewinne zugreifen wolle, nicht aber auf alle Steuerpflichtigen, was einer „Freiwilligensteuer“ gleichkomme (sogenanntes strukturelles Vollzugsdefizit, umgangssprachlich und in der politischen Diskussion auch als „Dummensteuer“ bezeichnet).

adamas
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February 03, 2014, 11:45:59 AM
 #72

...
Ob das aber in diesem Fall (10.000 Bitcoins bei 600Euro Kurs) sinnvoll ist, wage ich zu bezweifeln.
 Also besser die 10.000 zu verschweigen? Aber wie erkläre ich es dann später, wenn ich mir davon eine größere Hütte oder eine Yacht kaufen möchte.

Ist eine Altersfrage. Wenn Du über 50 bist, sagst Du einfach, das sei die Beute aus einem längst verjährten Bankraub, den Du aus nachvollziehbaren Gründen damals nicht versteuert hast, was aber auch schon längst verjährt ist.
 10.000 BTC aus einem verjährten Bankraub?

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candoo
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February 03, 2014, 12:02:35 PM
 #73


Ist eine Altersfrage. Wenn Du über 50 bist, sagst Du einfach, das sei die Beute aus einem längst verjährten Bankraub, den Du aus nachvollziehbaren Gründen damals nicht versteuert hast, was aber auch schon längst verjährt ist.


Manche Leute sind echt naiv.

Der Bankraub ist verjährt und Strafrechtlich droht dir nichts mehr. Trotzdem musst du das Geld zurück zahlen und es kann zivilrechtlich eingeklagt werden.

Nur die Straftat verjährt. Wie gesagt bitte leute nicht selber irgendwelche Steuer oder Straf gesetze lesen und versuchen zu interpretieren. Lasst da p Profis ran. (Steuerberater und Anwälte)

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JamesBolivar
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February 03, 2014, 12:17:13 PM
 #74


Ist eine Altersfrage. Wenn Du über 50 bist, sagst Du einfach, das sei die Beute aus einem längst verjährten Bankraub, den Du aus nachvollziehbaren Gründen damals nicht versteuert hast, was aber auch schon längst verjährt ist.


Manche Leute sind echt naiv.

Der Bankraub ist verjährt und Strafrechtlich droht dir nichts mehr. Trotzdem musst du das Geld zurück zahlen und es kann zivilrechtlich eingeklagt werden.

Nur die Straftat verjährt. Wie gesagt bitte leute nicht selber irgendwelche Steuer oder Straf gesetze lesen und versuchen zu interpretieren. Lasst da p Profis ran. (Steuerberater und Anwälte)


Zivilrechtliche Ansprüche aus Eigentum verjähren nach 30 Jahren. Danach ist nicht mal mehr gestohlenes Grundeigentum rückforderbar.

10.000 BTC aus einem verjährten Bankraub?

Es wurde gefragt, wie man kapitale Anschaffungen erklärt, falls danach gefragt werden sollte. Wer einen nicht begangenen Bankraub gestehen will, um den Fiskus hinters Licht zu führen, und erst noch lange über die Frage nachdenken muss, ob er freiwillig was von irgendwelchen Bitcoin-Aktivitäten erzählen muss, sollte diesen meinen Rat schnell wieder vergessen. Entweder, oder!
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February 03, 2014, 12:53:01 PM
 #75

Der Bankraub ist verjährt und Strafrechtlich droht dir nichts mehr. Trotzdem musst du das Geld zurück zahlen und es kann zivilrechtlich eingeklagt werden.
Nur die Straftat verjährt.

Quatsch: http://dejure.org/gesetze/BGB/197.html

Wie gesagt bitte leute nicht selber irgendwelche Steuer oder Straf gesetze lesen und versuchen zu interpretieren. Lasst da p Profis ran. (Steuerberater und Anwälte)

Sehe ich auch so. Niemand sollte sich eine eigene Meinung bilden, sondern sich ahnungslos in die Hände von Experten begeben. candoo selbst ist ein gutes Beispiel dafür, was dann dabei rauskommt. Cheesy

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February 03, 2014, 03:33:07 PM
 #76

Wo kann man 10.000 Bitcoins finden?

Hätte dazu gerne einige Tipps.
ezdi
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February 03, 2014, 04:10:26 PM
 #77

Wo kann man 10.000 Bitcoins finden?

Hätte dazu gerne einige Tipps.

wenn es jemand weiß, wird er dir das bestimmt nicht sagen  Smiley
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February 03, 2014, 04:16:02 PM
 #78

Wo kann man 10.000 Bitcoins finden?

Hätte dazu gerne einige Tipps.

Les nochmal den ganzen Thread.
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February 03, 2014, 06:49:40 PM
Last edit: February 03, 2014, 09:10:25 PM by Aber sowas von
 #79

...
Ob das aber in diesem Fall (10.000 Bitcoins bei 600Euro Kurs) sinnvoll ist, wage ich zu bezweifeln.
 Also besser die 10.000 zu verschweigen? Aber wie erkläre ich es dann später, wenn ich mir davon eine größere Hütte oder eine Yacht kaufen möchte.
Wo ist das Problem? Also mal abgesehen davon, dass das alles hier Fiktion ist: wenn du 10000 Bitcoins vor sagen wir mal 3 Jahren für'n Appel&Ei (oder Pizza, soll es gegeben haben...) gekauft hast und heute den Riesenreibach machst, dann ist alles steuerfrei und vollkommen legal. Wenn also das Finanzamt morgen nachfragt, woher du die Yacht und das Penthouse hast, dann sagst du denen die Wahrheit und die Sache ist erledigt.

PS: damit kein Missverständnis aufkommt: ich gehe bei dieser Fiktion davon aus, dass alles mit rechten Dingen zugegangen ist und dass sich deshalb sowohl Kauf als auch Verkauf der Bitcoins problemlos und zweifelsfrei nachweisen lassen. Und wenn du das kannst, wenn das FA bei dir klingelt, ist alles paletti.

Links zum Thema Steuern rund um Bitcoin: https://bitcointalk.org/index.php?topic=445315.0
JamesBolivar
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February 03, 2014, 09:21:31 PM
 #80

Ich gehe eher davon aus, dass der TE eine Bank überfallen will oder noch was fieseres vorhat und sich von uns gute Ausreden erhofft, wofür die Fundstory nur als Vorwand dient. Denn erstens findet niemand Bitcoins und schon gar nicht in solchen Mengen und zweitens bräuchte er keinen kostenlosen Rat, wenn er denn gut bei Kasse wäre.
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