Gegebenenfalls lohnt es sich sicherheitshalber auch noch einmal das kostenlose Datenblatt der SCHUFA anzufordern (1x pro Jahr ist das kostenlos).
Grundsätzlich ein guter Ratschlag, das Problem ist der Zeitpunkt.
Ich würde nach einer Konto-Kündigung wohl ein paar Wochen warten, bis ich abrufe, da der Eintrag auch verspätet erfolgen kann.
Und wenn man dann zu früh abgerufen hat, muss man wieder ein Jahr warten.
Mir ist schon mehrfach zu Ohren gekommen, dass die Banken dort bei Kündigungen gerne einmal falsche Dinge eintragen, die die eigene Bonität verschlechtern können. Nicht, dass dir bei deiner neuen Bank auch gleich aufgrund eines falschen Eintrags direkt wieder gekündigt wird.
Und eine kleine Bitte: bei Fehleinträgen nicht um Korrektur
bitten, sondern sofort zum Anwalt, auf Unterlassung in Anspruch nehmen (sofern man sich das leisten kann).
So entstehen den Banken und anderen falsch eintragenden Firmen erhebliche Kosten, und nur das hat dauerhaft einen "Erziehungscharakter" hin zu mehr Sorgfalt.
Ich habe hier eine Unterlassungserklärung eines der größten Zahlungsdienstleister der Welt rumliegen mit einer Strafbewehrung in Höhe von 250.000 EUR aufgrund fehlerhaften SCHUFA-Eintrags.
Hat den Dienstleister ca. 3.600 EUR gekostet (mich selber allerdings auch 400 EUR, das kann passieren, wenn der Richter eine "Mitverantwortung" erkennt, ich habe wohl nicht oft genug bei der Hotline angerufen, und nicht genug Stunden in der Warteschleife verbracht, bzw. genug Briefe geschrieben).