Was aber meiner Meinung nach ein sehr interessanter Aspekt ist und an dem es dann auch scheitern könnte vor dem EuGH, ist die Idee, dass man eine einheitliche Kapitalertragsteuer auf eine einzelne Vermögensklasse anwenden will, wenn ich das richtig verstehe? Denn sonst hätte cahlmags das eventuell anders formuliert. Sie wollen das ganz konkret auf Krypto-Gewinne erheben? Dann müssten sie die nationalen Gesetze zur Kapitalertragsteuer so anpassen, dass sie lediglich für Kryptogewinne zählen, nicht aber für andere Vermögenswerte, die in die gleiche Besteuerungskategorie fallen. Dividenden, Zinsen, Veräußerungsgewinne Aktien usw.
Ich teile deine Eingangsaussage ... Erst verteufeln, dann besteuern wenn man sieht, dass da ein paar mehr Krümel an Steuern zu holen sind. Das trifft jedoch nicht nur auf Deutschland zu, das hatten wir in Österreich bei der Einführung der Kryptosteuerreform 2020/2021 ganz genauso. Hier gab es sogar Aussagen im Parlament wie "wenn wir Bitcoin nicht verbieten können machen wir den Besitz zumindest unattraktiver".
Zu deiner zitierten Aussage:
Warum sollte das vor dem EuGH nicht halten? Auf welcher rechtlichen Grundlage siehst du hier Angriffsmöglichkeiten?
Hallo Lakai01,
ich musste mich vor nicht so langer Zeit mal mit ein paar Steuersachen auf EU Ebene auseinandersetzen und habe ein bisschen was dazugelernt. Ich weiß nicht wie weit du in dem Thema drin bist, aber ich erkläre einfach mal was ich glaube verstanden zu haben.

Genauer genommen hat mir das meiste ein Bekannter aus Belgien erzählt, den ich mit Bitcoin bezahlt habe und dann kamen wir auf das Thema und ich meinte, dass er in Belgien doch an der Quelle Brüssel sitzt.

Das war aber eigentlich eher ein Zufall.
Die meisten Sachen, die mit Steuern im Zusammenhang stehen, müssen einstimmig beschlossen werden. Z. B. ist die DAC8 Richtlinie bzgl. Informationsaustausch und Transparenz einstimmig beschlossen worden und es gab auch eher wenig Widerstand, weil das nicht direkt in die Souveränität einzelner Staaten in Bezug auf die Steuererhebung eingreift. Da lassen sich dann die Staaten meistens weichklopfen und versuchen lediglich, die Bestimmungen noch etwas zu schleifen, stimmen dann aber zu, weil sie dann auch Kooperationsbereitschaft signalisieren wollen im Verbund. Man kann sich dann auch schon denken, wer ein bisschen gebremst hat. Das waren dann Länder wie Zypern, Malta, Portugal, Estland, Luxembourg. Ich glaube da wird einem auch schnell klar warum ausgerechnet diese Länder.

Speziell Malta und Zypern nutzen Steuerthemen halt intensiv als Standortpolitik. Unser geliebtes Deutschland und Frankreich haben für DAC8 selbstverständlich richtig Stimmung gemacht. Herrlich unser Deutschland.
Bei sowas klappt Harmonisierung, aber wenn in die Erhebung von Steuern eingegriffen wird, gibt es niemals Einstimmigkeit. Ich habe das schon vorher bei der Mehrwertsteuer erwähnt. Die gibt es zwar auf EU Ebene, aber keinesfalls wirklich harmonisiert. Steuern sind einfach ein Souveränitätsthema und da wollen sich die meisten Regierungen nicht reinpfuschen lassen, weil die dann Angst haben, dass Unternehmen oder Investoren nicht die Politik national fürchten müssen, sondern das die EU plötzlich um die Ecke kommen könnte und sich zuvor verlässliche Länder dann einfach so beugen. Das würde die EU insgesamt unattraktiver machen und vor allem die Länder, die ohne jeden Widerstand prompt Gesetze einführen. Deshalb gibt es keine einzige Steuer, die jemals auf EU Ebene harmonisiert und eingeführt werden konnte.
Wenn man versuchen würde, das per Mehrheitsbeschluss durchzudrücken, dann könnten sich Länder zur Wehr setzen wegen Kompetenzüberschreitung, weil Steuern eben nationale Kompetenz sind. Dann würde der EuGH prüfen, ob sich ein Beschluss auf eine ausreichende Vertragsgrundlage stützt und da würde es dann scheitern. Der EuGH würde prüfen, ob sich Steuern nicht auch generell auf nationaler Ebene festlegen lassen und die EU als ganzes müsste nachweisen, warum eine nationale Lösung unzureichend wäre. Das nennt sich dann Subsidiaritätsprinzip, wenn die Kompetenz auf nationaler Ebene grundsätzlich Vorrang hat. Deshalb versucht man dann eher solche Mindestrichtlinien wie Informationsaustausch und Transparenzregeln durchzusetzen.
Es gibt auch das absolut beste Beispiel, was dann hierzu passt und hier erinnern sich bestimmt alle.

Die Finanztransaktionssteuer ist doch damals krachend gescheitert und auch bei der Körperschaftsteuer gabe es Vorstöße zur Harmonisierung, aber alles gescheitert. Da wollte sich kaum eine Regierung reinreden lassen und deshalb wird das nicht passieren mit den 0,1% auf jeden Handelsumsatz. Das halte ich für ausgeschlossen. Eine EU-weite Kapitalertragsteuer auf Krypto-Gewinne ebenfalls nicht, weil einige Länder einen riesigen Anreiz haben, das weiterhin als Standortpolitik zu nutzen. Deutschland hätte die Krypto-Industrie eher mal fördern sollen, denn die Regel zur Haltefrist ist durchaus attraktiv und stattdessen will man die jetzt plattmachen. Ich verstehe das nicht wie man wirklich alle Vorteile immer versucht einzustampfen. Ich finde den Kevin Kühnert in einigen Aspekten ganz korrekt, aber der spricht jetzt ununterbrochen davon, dass man unbedingt die Vorteile bei Kryptowährungen beschneiden sollte und zwar schleunigst. Weil der Vollidiot den Zug verpasst hat wahrscheinlich und weil er das Thema überhaupt nicht versteht. Habe mir mal was von ihm angehört und dachte, dass das mit seiner Intelligenz eigentlich nicht vereinbar ist.

Die Eu könnte noch versuchen über eine andere Redchtsgrundlage zu gehen, was man auch manchmal schon gemacht hat. Das wäre dann über Binnenmarktregeln oder irgendwas zum Verbraucherschutz, dann braucht man nur Mehrheitsbeschlüsse, aber das würde ebenfalls scheitern, weil relativ schnell klar wäre, dass das nur eine Verschleierung eines tatsächlichen Steuergesetzes wäre. Die Steuer dürfte dann nicht der rechtliche Schwerpunkt sein und da kann man sich schnell ausmalen, dass das eigentlich nicht möglich ist. Und um solche Vorstöße überhaupt zu vermeiden und kein Ärger zu erwecken, stimmen die Länder dann sowas wie MiCA oder DAC8 zu.
Ihr könnt mir bitte sagen, wenn ich hier was vermasselt habe.

Aber um vielleicht noch einmal den Kern zu benennen, das Vorgehen gegen einen Beschluss wäre dann höchstwahrscheinlich auf Verletzung des Subsidiaritätsprinzips zu stützen und da hätte der EuGH eigentlich keine andere Wahl, als die Umsetzung zu stoppen.
VG,
Chris