Ja postident und der neue deutsche Perso mit Verifizierungsfunktion sind natürlich besser. Aber international ist sowas ja offensithlich nicht durchführbar.
Du kannst dich ja mal schlaumachen, warum deutsche Banken das mit dem Webcamchat und Perso hochzeigen neuerdings so machen dürfen, obwohl dabei eine digitiale Kopie gemacht wird/werden könnte. Vermutlich ists wegen der Geldwäschegesetz-Ausnahme oderweil garkeine digitale kopie gemacht wird (weiß nicht obs aufgezeichnet wird)
Es gibt im GWG und im TKG Ausnahmen, weswegen z.B. Banken und Diensteanbieter nach dem TKG teils Kopien anfertigen und aufbewahren dürfen. Es darf aber nicht jeder, der meint, um Betrug vorzubeugen zwingend eine solche Maßnahme zu benötigen, auch zu dieser greifen.
Im Regierungsentwurf der nötigen paragraphen des PAuswG heißt es:
„§ 14 stellt klar, dass die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus oder mithilfe des Ausweises künftig nur über die dafür vorgesehenen Wege erfolgen darf. Dies sind für nichtöffentliche und öffentliche Stellen der elektronische Identitätsnachweis und für zur hoheitlichen Identitätsfeststellung berechtigte Behörden der Abruf der elektronisch gespeicherten Daten einschließlich der biometrischen Daten. Weitere Verfahren z.B. über die optoelektronische Erfassung („scannen“) von Ausweisdaten oder den maschinenlesbaren Bereich sollen ausdrücklich ausgeschlossen werden.“
Das VG Hannover bestätigt diese Ansicht bzgl. des §14 PAuswG im Urteil vom 28.11.2013 (Az. 10 A 5342/11).
Webcams nutzen eindeutig "optoelektronische Erfassung" zum generieren des Bildes, wodurch das Erheben und Verwenden personenbezogener Daten mit Hilfe des Ausweises durch webcams unzulässig ist.
Auch wenn die persönlichen Daten vom Kunden selbst bereits eingetragen wurden, werden die Daten zu Abgleichszwecken, also zur Verwendung, erfasst (auch in fällen, in denen nur das Passbild erfasst und zum Abgleich verwendet wird).
Natürlich ist das nicht nur auf die Webcam beschränkt. Eine Kopie des Ausweises darf natürlich ebenfalls nicht zur Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten genutzt werden. Also selbst ohne Selfie oder Webcam ist es unzulässig, eine bloße Ausweiskopie der Kunden zu nutzen. Egal ob die hinterher gelöscht wird oder nicht.