Scheede
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February 06, 2018, 11:08:04 AM |
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Hi Leute ich habe auch mal eine Frage.
Ich habe mein Finanzamt angeschrieben und allgemeine Fragen zur Besteuerung von Cryptowährungen gestellt. Die Antwort deckt sich auch soweit mit den Infos hier im Thread und im Netz nur steht in dem Schreiben noch folgender Satz:
"Veräußerungsgewinne entstehen nicht mit Abschluss des Veräußerungsgeschäfts, sondern mit tatsächlichem Zufluss, also Gewinnrealisierung"
Der Satz ist mir nicht klar, da nach meiner Meinung ja die Gewinne mit dem Abschluss (Verkauf?) eines Veräußerungsgeschäft entstehen.
Wie interpretiert Ihr den Satz? Ist mit "tatsächlichem Zufluss" auscashen gemeint?
VG gdm41
Frage mal bitte beim FA schriftlich nach, was sie damit genau meinen. Denen auch gerne ein Beispiel nennen. Just to make sure - und vllt. sollten wir das grundsätzlich als Eingangsinfo zu Infos einführen: Bezieht sich diese Antwort auf Österreich oder Deutschland? Ich meine nämlich, dass sich das Steuerrecht beider Länder an genau der Stelle unterscheidet...
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gdm41
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February 06, 2018, 08:33:36 PM |
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Hi Leute ich habe auch mal eine Frage.
Ich habe mein Finanzamt angeschrieben und allgemeine Fragen zur Besteuerung von Cryptowährungen gestellt. Die Antwort deckt sich auch soweit mit den Infos hier im Thread und im Netz nur steht in dem Schreiben noch folgender Satz:
"Veräußerungsgewinne entstehen nicht mit Abschluss des Veräußerungsgeschäfts, sondern mit tatsächlichem Zufluss, also Gewinnrealisierung"
Der Satz ist mir nicht klar, da nach meiner Meinung ja die Gewinne mit dem Abschluss (Verkauf?) eines Veräußerungsgeschäft entstehen.
Wie interpretiert Ihr den Satz? Ist mit "tatsächlichem Zufluss" auscashen gemeint?
VG gdm41
Frage mal bitte beim FA schriftlich nach, was sie damit genau meinen. Denen auch gerne ein Beispiel nennen. Just to make sure - und vllt. sollten wir das grundsätzlich als Eingangsinfo zu Infos einführen: Bezieht sich diese Antwort auf Österreich oder Deutschland? Ich meine nämlich, dass sich das Steuerrecht beider Länder an genau der Stelle unterscheidet... Ja, sorry. Bezieht sich auf Deutschland. Ich hab beim FA nochmal nachgehakt. Sobald ich Infos habe, poste ich sie hier.
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shahim
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February 08, 2018, 07:15:15 PM Last edit: February 08, 2018, 07:31:20 PM by shahim |
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Hi Leute ich habe auch mal eine Frage.
Ich habe mein Finanzamt angeschrieben und allgemeine Fragen zur Besteuerung von Cryptowährungen gestellt. Die Antwort deckt sich auch soweit mit den Infos hier im Thread und im Netz nur steht in dem Schreiben noch folgender Satz:
"Veräußerungsgewinne entstehen nicht mit Abschluss des Veräußerungsgeschäfts, sondern mit tatsächlichem Zufluss, also Gewinnrealisierung"
Der Satz ist mir nicht klar, da nach meiner Meinung ja die Gewinne mit dem Abschluss (Verkauf?) eines Veräußerungsgeschäft entstehen.
Wie interpretiert Ihr den Satz? Ist mit "tatsächlichem Zufluss" auscashen gemeint?
VG gdm41
Frage mal bitte beim FA schriftlich nach, was sie damit genau meinen. Denen auch gerne ein Beispiel nennen. Just to make sure - und vllt. sollten wir das grundsätzlich als Eingangsinfo zu Infos einführen: Bezieht sich diese Antwort auf Österreich oder Deutschland? Ich meine nämlich, dass sich das Steuerrecht beider Länder an genau der Stelle unterscheidet... Ja, sorry. Bezieht sich auf Deutschland. Ich hab beim FA nochmal nachgehakt. Sobald ich Infos habe, poste ich sie hier. Moin, Das ist wirklich interessant. Welches FA ist denn gemeint? Jemand Erfahrung in Hamburg mit dem FA und btc? Edit: wobei eine Realisierung entsteht ja bereits beim Tausch eines privaten Gegenstandes gegen einen anderen, wenn sich der Wert in der Zwischenzeit geändert hat. Im negativen sowie im positiven.
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MaxxaM1337
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February 08, 2018, 10:57:42 PM Last edit: February 28, 2018, 01:06:18 PM by MaxxaM1337 |
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Hi Leute ich habe auch mal eine Frage.
Ich habe mein Finanzamt angeschrieben und allgemeine Fragen zur Besteuerung von Cryptowährungen gestellt. Die Antwort deckt sich auch soweit mit den Infos hier im Thread und im Netz nur steht in dem Schreiben noch folgender Satz:
"Veräußerungsgewinne entstehen nicht mit Abschluss des Veräußerungsgeschäfts, sondern mit tatsächlichem Zufluss, also Gewinnrealisierung"
Der Satz ist mir nicht klar, da nach meiner Meinung ja die Gewinne mit dem Abschluss (Verkauf?) eines Veräußerungsgeschäft entstehen.
Wie interpretiert Ihr den Satz? Ist mit "tatsächlichem Zufluss" auscashen gemeint?
VG gdm41
Frage mal bitte beim FA schriftlich nach, was sie damit genau meinen. Denen auch gerne ein Beispiel nennen. Just to make sure - und vllt. sollten wir das grundsätzlich als Eingangsinfo zu Infos einführen: Bezieht sich diese Antwort auf Österreich oder Deutschland? Ich meine nämlich, dass sich das Steuerrecht beider Länder an genau der Stelle unterscheidet... Ja, sorry. Bezieht sich auf Deutschland. Ich hab beim FA nochmal nachgehakt. Sobald ich Infos habe, poste ich sie hier. Erledigt, danke!
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shahim
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February 09, 2018, 06:31:07 AM |
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Hi Leute ich habe auch mal eine Frage.
Ich habe mein Finanzamt angeschrieben und allgemeine Fragen zur Besteuerung von Cryptowährungen gestellt. Die Antwort deckt sich auch soweit mit den Infos hier im Thread und im Netz nur steht in dem Schreiben noch folgender Satz:
"Veräußerungsgewinne entstehen nicht mit Abschluss des Veräußerungsgeschäfts, sondern mit tatsächlichem Zufluss, also Gewinnrealisierung"
Der Satz ist mir nicht klar, da nach meiner Meinung ja die Gewinne mit dem Abschluss (Verkauf?) eines Veräußerungsgeschäft entstehen.
Wie interpretiert Ihr den Satz? Ist mit "tatsächlichem Zufluss" auscashen gemeint?
VG gdm41
Frage mal bitte beim FA schriftlich nach, was sie damit genau meinen. Denen auch gerne ein Beispiel nennen. Just to make sure - und vllt. sollten wir das grundsätzlich als Eingangsinfo zu Infos einführen: Bezieht sich diese Antwort auf Österreich oder Deutschland? Ich meine nämlich, dass sich das Steuerrecht beider Länder an genau der Stelle unterscheidet... Ja, sorry. Bezieht sich auf Deutschland. Ich hab beim FA nochmal nachgehakt. Sobald ich Infos habe, poste ich sie hier. Danke! Mich würde insbesondere interessieren, wie es mit der Umsatzsteuer aussieht, sprich BTC<=>Altcoin, EUR<=>Altcoin, ... USDT<=>Altcoin oder Altcoin<=>Altcoin Als privatmensch bezahlst du keine Umsatzsteuer. Das was gerade im Netz rumgeistert bezieht sich auch ein Unternehmen.
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DaveID89
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February 09, 2018, 10:25:22 AM |
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Bin ich eigentlich dazu verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben wenn ich die Coins 12 Monate halte und somit keine Steuern zahlen muss?
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ANTS RELOADED [ Fair Launch] No ICO ▰▰▰▰▰▰▰▰▰▰▰ GLOBAL PAYMENTS FOR GAMING CONSOLES (https://www.antsreloaded.com)
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shahim
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February 09, 2018, 11:02:22 AM |
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Bin ich eigentlich dazu verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben wenn ich die Coins 12 Monate halte und somit keine Steuern zahlen muss?
Nach dem Gesetz kein steuerlicher Vorgang. Daher auch keine Angabe nötig ! ABER: Im Falle der Nachfrage der steuerfahndung muss das logisch nachweisbar sein woher das geld kommt. Also dokumentieren muss man es und nachhaltig ablegen. Wenn das dann nicht wasserdicht ist wird es wohl Ärger geben. Wobei ich denke es gibt meist nur die Möglichkeit der eigenbelege, wenn es um altcoin trading geht. Einige sagen dass sie es daher beim fa angeben um es als Nachweis zu haben. Das ist echt ein Thema für sich. Ich werde dieses Jahr auf jeden Fall einen Steuerberater zu Rate ziehen.
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caeschy
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February 09, 2018, 09:18:03 PM |
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Bin ich eigentlich dazu verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben wenn ich die Coins 12 Monate halte und somit keine Steuern zahlen muss?
Soweit ich das mitbekommen habe musst du eine Steuererklärung machen und das finanzamt stellt dann aufgrund der Jahresfrist die Steierfreiheit fest, aber die Feststellung obligt dem Amt!
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shahim
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February 10, 2018, 04:58:36 PM |
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Bin ich eigentlich dazu verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben wenn ich die Coins 12 Monate halte und somit keine Steuern zahlen muss?
Soweit ich das mitbekommen habe musst du eine Steuererklärung machen und das finanzamt stellt dann aufgrund der Jahresfrist die Steierfreiheit fest, aber die Feststellung obligt dem Amt! Entschuldigung, aber das ist Schwachsinn. Die Steuerfreiheit ist ganz klar geregelt im § 23 EStG. Da gibt es keine entscheidungsfreiheit des FA. Wenn du die Spekulationsfristen eingehalten hast, ist der Gewinn nicht Steuerpflichtig und hat in der Anlage SO auch nichts zu suchen. Warum? Weil es nach Gesetz kein privates Veräußerungsgeschäft ist, bei dem spekuliert wurde. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.htmlEs ist klar definiert. Was wollt ihr denn angeben? Oder wollt ihr angeben mit euren Gewinn? Btw: schon tausend mal diskutiert https://bitcointalk.org/index.php?topic=1963373.0
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Skerberus
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February 16, 2018, 05:18:30 PM |
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Schon jemand versucht für Waves die Steuer zu berechnen? Ich betreibe bei Waves leased Proof of Stake.
1. Problem ist, dass die ganzen Blockexplorer nicht das ganze letzte Jahr abdecken, sondern immer nur so die letzten 300 Transaktionen. Das hilft aber nicht viel, weil man bei Waves mit nutzlosen Token zugeballert wird. 2. Welche Token versteuert ihr? Ich hätte jetzt die Einnahmen aus LPOS (Waves) und meinetwegen die MRT angegeben, da das ja quasi wirkliche sonstige Einnahmen sind. 3. Was ist mit den WavesCommunityToken, müssen die eurer Meinung nach versteuert werden? 4. Was macht ihr bei den ganzen anderen Airdroptoken, die man einfach so bekommt? Ich würde die als steuerfreie Schenkung betrachten.
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nullCoiner
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February 16, 2018, 05:29:04 PM |
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Schon jemand versucht für Waves die Steuer zu berechnen? Ich betreibe bei Waves leased Proof of Stake.
1. Problem ist, dass die ganzen Blockexplorer nicht das ganze letzte Jahr abdecken, sondern immer nur so die letzten 300 Transaktionen. Das hilft aber nicht viel, weil man bei Waves mit nutzlosen Token zugeballert wird. 2. Welche Token versteuert ihr? Ich hätte jetzt die Einnahmen aus LPOS (Waves) und meinetwegen die MRT angegeben, da das ja quasi wirkliche sonstige Einnahmen sind. 3. Was ist mit den WavesCommunityToken, müssen die eurer Meinung nach versteuert werden? 4. Was macht ihr bei den ganzen anderen Airdroptoken, die man einfach so bekommt? Ich würde die als steuerfreie Schenkung betrachten.
Willkommen im Club. ich habe keine Ahnung was ich da angeben soll, zumal ich bei den meisten Assets ja nicht mal weis, ob und was sie wert sind, ich hatte im Waves thread mal ne Auflistung gemacht bzw. ähnliche Fragen gestellt. Zu 4 kann ich Dir nur sagen, dass es da unterschiedliche Interpretationen gibt, denn letztlich hast Du diese nur bekommen weil Du Waves, MRT oder WCT hattest, also eine Voraussetzung erfüllt hast. Ich habe die Fragen vor längerer Zeit mal an nen Steuerberater mit Cryptobackground gestellt, allerdings ist er im Moment überlastet und bittet um Geduld, 4 Wochen jetzt so Freunde der Nacht, ein aufregendes Jahr 2017 ist rum, und ich habe heute mal angefangen die Steuer vorzubereiten AAAAARGH Nun war ich letztes Jahr sehr experimentierfreudig und habe natürlich auch waves gehodlt und verleast. Dabei sind sage und schreibe 3 Waves rum gekommen, die habe ich glatt vernachlässigt Aber... Es gab ja auch MRT (MinerRewardToken) und WCT (WavesCommunityToken) und die habe ich brav über https://nodes.wavesnodes.com/transactions/address/meine Adresse/limit/8000 ausgelesen und bei CMC den jeweiligen Tagesschlusskurs zugeordnet. Da ich die Timestamp nicht umwandeln konnte, habe ich die tx genommen und im wavesexplorer eingegeben, da stand dann alles lesbar drin, wenn das mal ein FA rausbekommt Wobei bei MRT gibt's die Kurse bei CMC nur zurück bis Jun 24, 2017 und die WCT gab's nur bis 18.09, zumindest bei mir, wurde das dann grundsätzlich gestoppt? Jetzt meine eigentliche Frage: Gab es noch weitere nennenswerte assets/drops whatever, die man evtl. berücksichtigen müsste? Ich weiß, das ist jetzt gemein, aber da Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, will ich wenigstens Abschätzen können, was auf mich zukommen könnte. Wobei bei meinen paar Waves ist das alles noch im 3-stelligen Bereich, aber eben immerhin... Zur Info die MRT und WCT EURO Be-/Erträge entsprachen ungefähr 10% meiner Waves Anzahl, ist das nur Zufall, oder war zufällig noch jemand so bekloppt wie ich und hat das mal ausgerechnet, wobei ich Erträge im Cent-bereich ignoriert habe, es war so schon schmerzhaft genug Bin gespannt auf eure Antworten
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Acura3600
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February 16, 2018, 05:32:48 PM |
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Fand das ganz interessant den Pkst eines User „Mucke12“ aus dem Bitcoin Steuer Thread. Im bezug auf POS-Coins und haltefrist. Es sind keine zinsartigen Erträge, darum verlängert sich auch nicht die haltefrist. Somit fallen die "Geschenkten" unter sonstige Einkünfte i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG Die kryptos dienen ja nicht unmittelbar der einkünfteerzielung, Einnahmen werden nicht unmittelbar durch die Hingabe und drittnutzung erzielt. Als beispiel mal eine Containervermietung.... https://ldlev.de/presse/fi-16_2016-containervermietung.pdf Daraus folgt, keine Einkünfte aus Kapitalvermögen! keine verlängerung auf 10 Jahre. Und da es auch keine Wertpapiere sind, braucht man den vergleich zu Aktien gar nicht erst ziehen. Und nochmal: Einnahmen aus Dividenden und vergleichbare Einkünfte (§ 20 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 9 EStG) trifft auch nicht zu, da wie schon gesagt, Kryptowährungen als nicht abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter behandelt werden.
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nullCoiner
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till 25.07
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February 16, 2018, 05:40:32 PM |
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vielen Dank für deine Rückmeldung und Einschätzung! Fand das ganz interessant den Pkst eines User „Mucke12“ aus dem Bitcoin Steuer Thread. Im bezug auf POS-Coins und haltefrist. Es sind keine zinsartigen Erträge, darum verlängert sich auch nicht die haltefrist. Somit fallen die "Geschenkten" unter sonstige Einkünfte i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG Die kryptos dienen ja nicht unmittelbar der einkünfteerzielung, Einnahmen werden nicht unmittelbar durch die Hingabe und drittnutzung erzielt. Als beispiel mal eine Containervermietung.... https://ldlev.de/presse/fi-16_2016-containervermietung.pdf Daraus folgt, keine Einkünfte aus Kapitalvermögen! keine verlängerung auf 10 Jahre. Und da es auch keine Wertpapiere sind, braucht man den vergleich zu Aktien gar nicht erst ziehen. Und nochmal: Einnahmen aus Dividenden und vergleichbare Einkünfte (§ 20 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 9 EStG) trifft auch nicht zu, da wie schon gesagt, Kryptowährungen als nicht abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter behandelt werden.
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Skerberus
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February 16, 2018, 06:21:03 PM |
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Der aktuelle Wavesclient hat immerhin eine Portfolio Ansicht wie ich gerade sehe. Da sieht man wenigstens die Dollar-Werte der einzelnen Token und kann abschätzen welche man vielleicht bezüglich der Steuer näher betrachten sollte. Mercury und Liquid scheinen noch ganz ansehnliche Summen zu haben, die muss ich also auch mal näher betrachten. Die ganzen Transaktionen scheint das Ding aber auch nicht zu laden oder aber es dauert sehr lange. @nullcoiner: Die Timestamps kannst du zum Beispiel hier umrechnen https://www.epochconverter.com/ (das ist millisekunden seit 1970 wenn ich mich richtig entsinne)
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KKopf
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February 17, 2018, 07:40:36 PM |
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wenn ich an den börsen nach einigen hin und her zwischen alts, am ende alles in BTC umwandle (um mal was auszahlen zu lassen), zahle ich ja meine steuern darauf.
wenn ich diese BTC dann auf bitcoin.de transferiere und dann in EURO umwandle bzw. verkaufe, zahle ich darauf auch nochmal steuern???
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nullCoiner
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February 17, 2018, 07:55:58 PM |
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wenn ich an den börsen nach einigen hin und her zwischen alts, am ende alles in BTC umwandle (um mal was auszahlen zu lassen), zahle ich ja meine steuern darauf.
wenn ich diese BTC dann auf bitcoin.de transferiere und dann in EURO umwandle bzw. verkaufe, zahle ich darauf auch nochmal steuern???
Bei jedem "hin und her" bei dem Du in EURO umgerechnet Gewinn gemacht hast, fallen Steuern an. Bei dem "letzten Transfer" können Steuern anfallen, wenn der BTC Kurs zwischen BTC Kauf und Verkauf (Umwandlung in EURO) gestiegen ist. Alleine durch das transferieren fallen keine Steuern an.
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KKopf
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February 17, 2018, 08:01:46 PM |
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ok danke, also muß ich das auch noch mit in meine WISO software eintragen.
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LibertValance
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February 18, 2018, 10:45:11 AM |
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Wenn man Steuern zahlen muss, ist dann alles auf einmal fällig, oder kann man abstottern?
Und wenn nach 1y Haltedauer es steuerfrei wird, heißt das auch umgekehrt, dass aus dieser Anlage keine Verluste mehr geltend gemacht werden können?
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tyKiwanuka
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#birdgang
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February 18, 2018, 10:58:33 AM |
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Wenn man Steuern zahlen muss, ist dann alles auf einmal fällig, oder kann man abstottern?
Bin kein Steuer-Fuzzi, aber soweit ich weiss, kannst du einen Antrag auf Stundung stellen. Ist aber nicht so einfach, den durchzukriegen, wenn du z.B. noch andere Kryptos besitzt. Und wenn nach 1y Haltedauer es steuerfrei wird, heißt das auch umgekehrt, dass aus dieser Anlage keine Verluste mehr geltend gemacht werden können?
Ja, korrekt. Der Staat hat nichts zu verschenken
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.....wie die Zeit fliegt.....
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