J. Becker
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January 05, 2018, 11:56:16 PM |
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wie ist das wenn ich mir coins verkaufe ETH und lass die auf mein bankkonto überweisen da stand dann die nummer von der deutschen bank wegen steuern ect.. hab ich keine freibeträge im monat wa sich mir ausbezahlen kann ohne das ich die angeben muss im lohnsteuerjahresausgleich. oder wenn man keinen macht dann wie soll man dann angeben und da sversteuern.??
Hast du die ETH's mind. 1 Jahr lang gehalten? Falls ja, musst du keine Steuern auf diese Gewinne zahlen (aber du musst nachweisen können, dass du sie auch mind. 1 Jahr lang gehalten hast!). Falls nein und falls der Gewinn höher als 600 Euro ist (Freibetrag pro Jahr) -> kompletten Gewinn mit persönlichem Einkommenssteuersatz versteuern (Gewinn gilt als privates Veräußerungsgeschäft). Wenn man keine Steuererkärung macht/kann/nicht machen will: Unwissen/Dummheit schützt vor Strafe nicht...
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hanspeter77
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January 06, 2018, 11:43:37 AM |
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wie ist das wenn ich mir coins verkaufe ETH und lass die auf mein bankkonto überweisen da stand dann die nummer von der deutschen bank wegen steuern ect.. hab ich keine freibeträge im monat wa sich mir ausbezahlen kann ohne das ich die angeben muss im lohnsteuerjahresausgleich. oder wenn man keinen macht dann wie soll man dann angeben und da sversteuern.??
Hast du die ETH's mind. 1 Jahr lang gehalten? Falls ja, musst du keine Steuern auf diese Gewinne zahlen (aber du musst nachweisen können, dass du sie auch mind. 1 Jahr lang gehalten hast!). Falls nein und falls der Gewinn höher als 600 Euro ist (Freibetrag pro Jahr) -> kompletten Gewinn mit persönlichem Einkommenssteuersatz versteuern (Gewinn gilt als privates Veräußerungsgeschäft). Wenn man keine Steuererkärung macht/kann/nicht machen will: Unwissen/Dummheit schützt vor Strafe nicht... ok danke also mus sich wenn ich über die 600 freibetrag komme im jahr mit beim finanzamt melden oder wie wenn nicht kann sein das wenn ich über die 600€ komme ich ne anzeige vom finanzamt bekomme richtig?
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Skerberus
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January 08, 2018, 11:04:35 AM |
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Schon jemand nen Plan wie man die Erträge von LPOS versteuert (Waves, Lisk)?
Meines Erachtens gibt es 3 Varianten: 1. Es wird als gewerblich angesehen (mit allen Konsequenzen, die mir im Detail aber nicht klar sind) 2. Die Erträge sind Kapitalerträge ->Abgeltungssteuer, das müsste dann eigentlich zur Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre führen (oder auch nicht?!). 3. Die Coins sind lediglich ein Befähigunszertifikat und man wird für das Ausführen der Netzwerkaufgabe bezahlt-> Versteuerung persönlicher Einkommensteuersatz aber keine Verlängerung der Haltefrist.
Hat das jemand schon mal mit nem Steuerberater besprochen? Für 2017 müsste das ja für die meisten relevant werden.
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Münzpräger
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January 08, 2018, 11:13:32 AM |
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Schon jemand nen Plan wie man die Erträge von LPOS versteuert (Waves, Lisk)?
Meines Erachtens gibt es 3 Varianten: 1. Es wird als gewerblich angesehen (mit allen Konsequenzen, die mir im Detail aber nicht klar sind) 2. Die Erträge sind Kapitalerträge ->Abgeltungssteuer, das müsste dann eigentlich zur Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre führen (oder auch nicht?!). 3. Die Coins sind lediglich ein Befähigunszertifikat und man wird für das Ausführen der Netzwerkaufgabe bezahlt-> Versteuerung persönlicher Einkommensteuersatz aber keine Verlängerung der Haltefrist.
Hat das jemand schon mal mit nem Steuerberater besprochen? Für 2017 müsste das ja für die meisten relevant werden.
https://bitcointalk.org/index.php?topic=2039533.new;topicseen#newIudica hat hier etwas zu 2. geschrieben. Ich habe mal etwas gelesen und die Begründung ist, dass der BFH eine gedankliche Trennung vornimmt zwischen dem Fremdwährungsguthaben an sich, das wären analog unsere Coins, und dem Darlehen was vergeben wird, das wäre das Staking. Dann wären die Einnahmen dem Darlehen zuzurechnen und nicht den Coins. Somit auch keine Verlängerung der Haltefrist. Gibt es zu deinem Punkt 3. irgendwelche Links zum Lesen? Das erscheint mir auch ein interessanter Ansatz zu sein.
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Skerberus
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January 08, 2018, 11:34:46 AM |
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Schon jemand nen Plan wie man die Erträge von LPOS versteuert (Waves, Lisk)?
Meines Erachtens gibt es 3 Varianten: 1. Es wird als gewerblich angesehen (mit allen Konsequenzen, die mir im Detail aber nicht klar sind) 2. Die Erträge sind Kapitalerträge ->Abgeltungssteuer, das müsste dann eigentlich zur Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre führen (oder auch nicht?!). 3. Die Coins sind lediglich ein Befähigunszertifikat und man wird für das Ausführen der Netzwerkaufgabe bezahlt-> Versteuerung persönlicher Einkommensteuersatz aber keine Verlängerung der Haltefrist.
Hat das jemand schon mal mit nem Steuerberater besprochen? Für 2017 müsste das ja für die meisten relevant werden.
https://bitcointalk.org/index.php?topic=2039533.new;topicseen#newIudica hat hier etwas zu 2. geschrieben. Ich habe mal etwas gelesen und die Begründung ist, dass der BFH eine gedankliche Trennung vornimmt zwischen dem Fremdwährungsguthaben an sich, das wären analog unsere Coins, und dem Darlehen was vergeben wird, das wäre das Staking. Dann wären die Einnahmen dem Darlehen zuzurechnen und nicht den Coins. Somit auch keine Verlängerung der Haltefrist. Gibt es zu deinem Punkt 3. irgendwelche Links zum Lesen? Das erscheint mir auch ein interessanter Ansatz zu sein. Danke Münzpräger! Der Begriff Darlehen passt mir hier allerdings gar nicht. Beim Staking verleihe ich meine Coins NICHT, da ich zu jeder Zeit immer noch den Vollzugriff auf meine Coins habe und niemand anders Zugriff auf die Coins hat (sie können nur von mir ausgegeben werden). Damit wechselt auch der Besitzer zu keinem Zeitpunkt, was ja der Grundgedanke eines Darlehens ist. Punkt 3 habe ich argumentativ schon von einigen Steuerberatern gehört: IUDICAs Beitrag hier geht ebenfalls in die Richtung: https://bitcointalk.org/index.php?topic=612741.msg22891518#msg22891518
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blistex
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January 09, 2018, 07:02:30 AM |
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Hallo Zusammen! es scheint ja noch keine eindeutige verbindliche Aussage zu "Zinseinnahmen" bei DPoS Coins zu geben. Ich habe das gleiche "Problem" mit Lisk, das ich gevotet hab und von den Delegates "Rewards" auf meine Coins bekomme. Wenn hier wirklich die 10 Jahresfrist greift, ich also erst nach 10 Jahren steuerfrei umtauschen könnte wäre das ziemlich übel. Hab seit August 2017 um die 30 Lisk monatlich extra dadurch erhalten. Jetzt überlege ich schon ob es eine Möglichkeit wär meinen gesamten Bestand jetzt einmal auszucashen und sofort neu zu kaufen und dann nicht mehr zu voten, so das ich auf die neu gekauften keine "Zinsen", bzw. Einnahmen mehr erziele und somit in einem Jahr ab jetzt steuerfrei auszahlen zu können. Wär zwar eine stattliche Steuer, aber lieber jetzt als wenn der Kurs später noch höher steht und ich möglicherweise nie steuerfrei auscashen könnte. Wie ist eure Meinung dazu? Eine weitere Frage noch: unter einem Jahr gilt der persönliche Einkommenssteuersatz. Werden die Gewinne der Cryptos hier draufgerechnet so das man dann u.U. in höhere Steuersätze rutscht oder ist das getrennt zu betrachten? Vielen Dank im Vorraus
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ostsee77
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January 09, 2018, 09:07:45 AM |
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Schon jemand nen Plan wie man die Erträge von LPOS versteuert (Waves, Lisk)?
Meines Erachtens gibt es 3 Varianten: 1. Es wird als gewerblich angesehen (mit allen Konsequenzen, die mir im Detail aber nicht klar sind) 2. Die Erträge sind Kapitalerträge ->Abgeltungssteuer, das müsste dann eigentlich zur Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre führen (oder auch nicht?!). 3. Die Coins sind lediglich ein Befähigunszertifikat und man wird für das Ausführen der Netzwerkaufgabe bezahlt-> Versteuerung persönlicher Einkommensteuersatz aber keine Verlängerung der Haltefrist.
Hat das jemand schon mal mit nem Steuerberater besprochen? Für 2017 müsste das ja für die meisten relevant werden.
Wenn jemand einen Crypto Steuerberater im Norden kennt kann er gerne Bescheid sagen. Ich hätte da auch noch viele Fragen. Nur wer macht so etwas und ist auch noch gut auf diesem für viele neues Gebiet.
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bct_ail
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January 10, 2018, 10:17:59 AM |
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Wenn jemand einen Crypto Steuerberater im Norden kennt kann er gerne Bescheid sagen. Ich hätte da auch noch viele Fragen. Nur wer macht so etwas und ist auch noch gut auf diesem für viele neues Gebiet.
Winheller gibt es auch in HH. Kann aber keine Bewertung abgeben. Irgendjemand hier hatte mal mit einer Übersicht einen Thread gestartet......musst du mal suchen.
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bct_ail
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January 10, 2018, 10:36:32 AM |
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Schon jemand nen Plan wie man die Erträge von LPOS versteuert (Waves, Lisk)?
Meines Erachtens gibt es 3 Varianten: 1. Es wird als gewerblich angesehen (mit allen Konsequenzen, die mir im Detail aber nicht klar sind) 2. Die Erträge sind Kapitalerträge ->Abgeltungssteuer, das müsste dann eigentlich zur Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre führen (oder auch nicht?!). 3. Die Coins sind lediglich ein Befähigunszertifikat und man wird für das Ausführen der Netzwerkaufgabe bezahlt-> Versteuerung persönlicher Einkommensteuersatz aber keine Verlängerung der Haltefrist.
Hat das jemand schon mal mit nem Steuerberater besprochen? Für 2017 müsste das ja für die meisten relevant werden.
https://bitcointalk.org/index.php?topic=2039533.new;topicseen#newIudica hat hier etwas zu 2. geschrieben. Ich habe mal etwas gelesen und die Begründung ist, dass der BFH eine gedankliche Trennung vornimmt zwischen dem Fremdwährungsguthaben an sich, das wären analog unsere Coins, und dem Darlehen was vergeben wird, das wäre das Staking. Dann wären die Einnahmen dem Darlehen zuzurechnen und nicht den Coins. Somit auch keine Verlängerung der Haltefrist. Gibt es zu deinem Punkt 3. irgendwelche Links zum Lesen? Das erscheint mir auch ein interessanter Ansatz zu sein. Danke Münzpräger! Der Begriff Darlehen passt mir hier allerdings gar nicht. Beim Staking verleihe ich meine Coins NICHT, da ich zu jeder Zeit immer noch den Vollzugriff auf meine Coins habe und niemand anders Zugriff auf die Coins hat (sie können nur von mir ausgegeben werden). Damit wechselt auch der Besitzer zu keinem Zeitpunkt, was ja der Grundgedanke eines Darlehens ist. Punkt 3 habe ich argumentativ schon von einigen Steuerberatern gehört: IUDICAs Beitrag hier geht ebenfalls in die Richtung: https://bitcointalk.org/index.php?topic=612741.msg22891518#msg22891518Hier gibt es noch von iudica: Anstatt eine eigene Masternode zu hosten gibt es noch die Möglichkeit von sogenannten "Shares". Ich kann also meine Coins zu vorbestimmten Konditionen an andere Personen verleihen und erhalte dafür einen Teil der Ausschüttung der Masternodes.
Das wäre für mich bei summarischer Betrachtung Kapitalertrag. Quelle: https://bitcointalk.org/index.php?topic=1859813.msg18512319#msg18512319
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Acura3600
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January 10, 2018, 04:12:02 PM |
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Wenn jemand einen Crypto Steuerberater im Norden kennt kann er gerne Bescheid sagen. Ich hätte da auch noch viele Fragen. Nur wer macht so etwas und ist auch noch gut auf diesem für viele neues Gebiet.
Winheller gibt es auch in HH. Kann aber keine Bewertung abgeben. Irgendjemand hier hatte mal mit einer Übersicht einen Thread gestartet......musst du mal suchen. https://bitcointalk.org/index.php?topic=2194973.0
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Basti27
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January 13, 2018, 09:45:05 PM |
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Wow, so kompakt ist das hier nun aber nicht mehr. ^^
Ich habe mal eine Frage: LIFO ist ja meines Wissens nach die einzige Möglichkeit, zu versteuern. Kann man dies aber noch getrennt nach Exchanges/Wallets berechnen? Also angenommen ich habe auf exchange 1 mir BTC für 5000€ gekauft Mitte 2017 und einige Monate später noch mal welche auf einer anderen Exchange und diese dann gleich gegen Altcoins getauscht, bzw. von dieser Exchange auf eine dritte Exchange überwiesen und dort dann gegen Altcoins getauscht. Muss ich dann die Differenz zu den zuerst gekauften BTC versteuern oder kann ich einfach sagen, dass ich die anderen BTC direkt gegen Altcoins getauscht habe?
BTW: Was kostet eigentlich so ein Steuerberater? Kriegt man da ein Angebot, wenn man seine Fälle schildert und der Berater abschätzen kann, wie kompliziert es wird?
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LibertValance
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January 17, 2018, 10:26:24 PM |
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Wie seht ihr das eigentlich: bei einem ICO ist doch der Zeitpunkt der Einzahlung von BTC, ETH, was auch immer, der Kaufzeitpunkt der neuen Coin, auch wenn man diese natürlich erst später bekommt. Oder?
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hanspeter77
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January 17, 2018, 11:50:43 PM |
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Wie seht ihr das eigentlich: bei einem ICO ist doch der Zeitpunkt der Einzahlung von BTC, ETH, was auch immer, der Kaufzeitpunkt der neuen Coin, auch wenn man diese natürlich erst später bekommt. Oder?
ich glaube wenn du du am ende gewinn erziehlst oder dazwischen also zwischen dem kauf und den erhalt der token zählt das wieder erst ab dem zeipunkt ,wo der gewinn dazu kam oder?
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Scheede
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January 18, 2018, 10:50:05 AM |
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Wie seht ihr das eigentlich: bei einem ICO ist doch der Zeitpunkt der Einzahlung von BTC, ETH, was auch immer, der Kaufzeitpunkt der neuen Coin, auch wenn man diese natürlich erst später bekommt. Oder?
ich glaube wenn du du am ende gewinn erziehlst oder dazwischen also zwischen dem kauf und den erhalt der token zählt das wieder erst ab dem zeipunkt ,wo der gewinn dazu kam oder? Das schon, aber für die Haltedauer & den Gewinn (bei VK innerhalb 1 Jahr) ist der Zeitpunkt schon relevant. Der Gewinn wird sich ja definitiv ändern, wenn ich am 01.01.18 1 ETH (1 ETH=1.100 EUR) gekauft oder Token XY am 17.01. (1 ETH=820 EUR) ausgezahlt wird. Daher: sehr gute Frage!
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jimmybob
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January 25, 2018, 09:04:13 AM |
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Kurze Frage an die Profis.
Kann man Verluste aufgrund von Diebstahl/Phishing mit erzielten Gewinnen gegenrechnen?
Wenn ja, wie wird die Höhe des Verlustes berechnet? Wert zu Zeitpunkt des Diebstahls?
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Münzpräger
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January 25, 2018, 10:20:32 AM |
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Wie seht ihr das eigentlich: bei einem ICO ist doch der Zeitpunkt der Einzahlung von BTC, ETH, was auch immer, der Kaufzeitpunkt der neuen Coin, auch wenn man diese natürlich erst später bekommt. Oder?
ich glaube wenn du du am ende gewinn erziehlst oder dazwischen also zwischen dem kauf und den erhalt der token zählt das wieder erst ab dem zeipunkt ,wo der gewinn dazu kam oder? Das schon, aber für die Haltedauer & den Gewinn (bei VK innerhalb 1 Jahr) ist der Zeitpunkt schon relevant. Der Gewinn wird sich ja definitiv ändern, wenn ich am 01.01.18 1 ETH (1 ETH=1.100 EUR) gekauft oder Token XY am 17.01. (1 ETH=820 EUR) ausgezahlt wird. Daher: sehr gute Frage! Ich weiß nicht mehr wo, aber ich habe gelesen, dass für die Haltefrist der Zeitpunkt der Zahlung relevant ist, weil spiegelbildlich zum Zuflussprinzip auch das Abflussprinzip gilt. Wenn man also zB 10 ETH oder 1000€ in einem Presale investiert und diese verschickt, die Coins oder Tokens aber erst nach Ende des regulären Sales verteilt werden, dann läuft die Haltefrist ab dem Zeitpunkt der eigenen Zahlung. Kurze Frage an die Profis.
Kann man Verluste aufgrund von Diebstahl/Phishing mit erzielten Gewinnen gegenrechnen?
Wenn ja, wie wird die Höhe des Verlustes berechnet? Wert zu Zeitpunkt des Diebstahls?
Nein, dass funktioniert leider nicht. Dann würden wahrscheinlich auch ganz zufällig ganz viele Coins immer gestohlen werden.
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gdm41
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January 27, 2018, 06:02:16 PM Last edit: January 27, 2018, 06:12:31 PM by gdm41 |
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Hi Leute ich habe auch mal eine Frage.
Ich habe mein Finanzamt angeschrieben und allgemeine Fragen zur Besteuerung von Cryptowährungen gestellt. Die Antwort deckt sich auch soweit mit den Infos hier im Thread und im Netz nur steht in dem Schreiben noch folgender Satz:
"Veräußerungsgewinne entstehen nicht mit Abschluss des Veräußerungsgeschäfts, sondern mit tatsächlichem Zufluss, also Gewinnrealisierung"
Der Satz ist mir nicht klar, da nach meiner Meinung ja die Gewinne mit dem Abschluss (Verkauf?) eines Veräußerungsgeschäft entstehen.
Wie interpretiert Ihr den Satz? Ist mit "tatsächlichem Zufluss" auscashen gemeint?
VG gdm41
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bct_ail
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https://t1p.de/6ghrf
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January 29, 2018, 11:09:38 AM |
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Hi Leute ich habe auch mal eine Frage.
Ich habe mein Finanzamt angeschrieben und allgemeine Fragen zur Besteuerung von Cryptowährungen gestellt. Die Antwort deckt sich auch soweit mit den Infos hier im Thread und im Netz nur steht in dem Schreiben noch folgender Satz:
"Veräußerungsgewinne entstehen nicht mit Abschluss des Veräußerungsgeschäfts, sondern mit tatsächlichem Zufluss, also Gewinnrealisierung"
Der Satz ist mir nicht klar, da nach meiner Meinung ja die Gewinne mit dem Abschluss (Verkauf?) eines Veräußerungsgeschäft entstehen.
Wie interpretiert Ihr den Satz? Ist mit "tatsächlichem Zufluss" auscashen gemeint?
VG gdm41
Frage mal bitte beim FA schriftlich nach, was sie damit genau meinen. Denen auch gerne ein Beispiel nennen.
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nibbIer
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February 06, 2018, 09:17:46 AM |
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Hi Leute ich habe auch mal eine Frage.
Ich habe mein Finanzamt angeschrieben und allgemeine Fragen zur Besteuerung von Cryptowährungen gestellt. Die Antwort deckt sich auch soweit mit den Infos hier im Thread und im Netz nur steht in dem Schreiben noch folgender Satz:
Hi gdm41. Du schreibst das was das FA sagt deckt sich mit den Infos hier - die Infos hier sind aber alles andere als eindeutig Kannst du uns die Meinung des FA detaillierter mitteilen? Danke!
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