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Author Topic: Steuer auf Altcoins - Kompakte Einschätzung?  (Read 34152 times)
Crazydome80
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August 18, 2017, 08:04:10 AM
 #341


Danke vielmals für deine klare Antwort Cheesy

Genaugenommen fallen auch bei einem potentiellen Gewinn von 1cent Steuern an wenn ich nach nem Jahr von Alt>BTC (Jahr fängt von 0 an) und dann von BTC>EUR (+1Cent Gewinn) wechsle. Auch wenns nur 1cent Gewinn ist. Die Märkte schlafen ja nicht während ich meine Transaktion (auch wenn noch so schnell) durchführe. Also um das legal zu umgehen sollte man die Alts direkt mit EUR kaufen und nach nem Jahr auch wieder direkt gegen EUR verkaufen um durch einen Zwischenwechsel nicht in einen neuen Jahreszyklus zu kommen. Bei den krassen Preisschwankungen könnten in der Transaktions-Minute ja auch gut mal 50 Euro dazukommen, wer weiß das schon...

Jedenfalls für mich ein weiteres Argument daytrading sein zu lassen ; )

Das Vorgehen macht dann Sinn, wenn Du nicht in die Verlegenheit kommen willst, dass Du irgendwas zum Thema Altcoins in der Steuererklärung angeben musst. Ist ja eigentlich keine Umgehung, sondern eine Vermeidung von Zwischengewinnen, wenn Du ohne den Umweg über BTC direkt in EUR tauschst.
Yvo89
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August 18, 2017, 02:48:20 PM
 #342

Hi, hab da auch mal zwei Fragen die so hoffe ich noch nicht gekommen sind:

1. Wenn ich um 1000 Euro 1 BTC kaufe und dieser nach zb. 1 Monat 2000 Euro wert ist und ich von diesem 1 BTC aber nur 0,5 BTC im Wert von 1000 Euro auf mein Konto zurücküberweise, also keinen Gewinn gemacht habe, ist das dann von der EKS ausgeschlossen oder stecken in den 1000 Euro die ich Rücküberwiesen habe trotzdem 500 Euro anteilige Gewinne drin?

2. Generell scheint es mir am sinnvollsten (um diese Steuersachen zu umgehen) alle Kryptowährungen wenn möglich direkt von EUR auf Krypto zu kaufen, 1 Jahr zu halten und erst dann zu veräußern (Tauschen gegen andere Coins oder zurück zu EUR). Was sind hier eurer Meinung nach die besten Börsen von man direkt EUR>Crypto und Crypto>EURO tauschen kann? Litebit.eu, anycoindirect.eu? Erfahrungen?

Besten Dank!


zu 1. Ist zu versteuern, und zwar 500 EUR Gewinn, von der Hälfte deines "Einsatzes" ist die Differenz zu 1000 EUR der zu versteuernde Gewinn. Sollte der BTC jetzt innerhalb noch vor deiner nächsten Steuererklärung wieder unter deinen "Einkaufspreis" gehen und Du verkaufst mit Verlust, darfst Du diesen gegen rechnen.

zu 2. Steuersachen umgehen ist nie sinnvoll  Wink Wenn Du die Coins nach einem Jahr verkaufst, spielt es keine rolle, ob Du den Alt in EUR oder den Alt über BTC direkt in EUR umwandelst, da Du bei der direkten Umwandlung von BTC in EUR i.d.R. keinen Gewinn machst.

Die Fragen mit den "besten Börsen" muss ich leider schuldig bleiben. Ich bin nur auf Poloniex, Bittrex und bitfnex unterwegs, aber aus anderen Gründen als dem Direkten Tausch von Alt -> EUR

Danke vielmals für deine klare Antwort Cheesy

Genaugenommen fallen auch bei einem potentiellen Gewinn von 1cent Steuern an wenn ich nach nem Jahr von Alt>BTC (Jahr fängt von 0 an) und dann von BTC>EUR (+1Cent Gewinn) wechsle. Auch wenns nur 1cent Gewinn ist. Die Märkte schlafen ja nicht während ich meine Transaktion (auch wenn noch so schnell) durchführe. Also um das legal zu umgehen sollte man die Alts direkt mit EUR kaufen und nach nem Jahr auch wieder direkt gegen EUR verkaufen um durch einen Zwischenwechsel nicht in einen neuen Jahreszyklus zu kommen. Bei den krassen Preisschwankungen könnten in der Transaktions-Minute ja auch gut mal 50 Euro dazukommen, wer weiß das schon...

Jedenfalls für mich ein weiteres Argument daytrading sein zu lassen ; )

Solange man aber unter den 600€ pro Jahr Gewinn bleibt muss man nichts versteuern und nicht in der Steuererklärung angeben.
Yvo89
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August 18, 2017, 03:32:17 PM
 #343

Hi, hab da auch mal zwei Fragen die so hoffe ich noch nicht gekommen sind:

1. Wenn ich um 1000 Euro 1 BTC kaufe und dieser nach zb. 1 Monat 2000 Euro wert ist und ich von diesem 1 BTC aber nur 0,5 BTC im Wert von 1000 Euro auf mein Konto zurücküberweise, also keinen Gewinn gemacht habe, ist das dann von der EKS ausgeschlossen oder stecken in den 1000 Euro die ich Rücküberwiesen habe trotzdem 500 Euro anteilige Gewinne drin?

2. Generell scheint es mir am sinnvollsten (um diese Steuersachen zu umgehen) alle Kryptowährungen wenn möglich direkt von EUR auf Krypto zu kaufen, 1 Jahr zu halten und erst dann zu veräußern (Tauschen gegen andere Coins oder zurück zu EUR). Was sind hier eurer Meinung nach die besten Börsen von man direkt EUR>Crypto und Crypto>EURO tauschen kann? Litebit.eu, anycoindirect.eu? Erfahrungen?

Besten Dank!


zu 1. Ist zu versteuern, und zwar 500 EUR Gewinn, von der Hälfte deines "Einsatzes" ist die Differenz zu 1000 EUR der zu versteuernde Gewinn. Sollte der BTC jetzt innerhalb noch vor deiner nächsten Steuererklärung wieder unter deinen "Einkaufspreis" gehen und Du verkaufst mit Verlust, darfst Du diesen gegen rechnen.

zu 2. Steuersachen umgehen ist nie sinnvoll  Wink Wenn Du die Coins nach einem Jahr verkaufst, spielt es keine rolle, ob Du den Alt in EUR oder den Alt über BTC direkt in EUR umwandelst, da Du bei der direkten Umwandlung von BTC in EUR i.d.R. keinen Gewinn machst.

Die Fragen mit den "besten Börsen" muss ich leider schuldig bleiben. Ich bin nur auf Poloniex, Bittrex und bitfnex unterwegs, aber aus anderen Gründen als dem Direkten Tausch von Alt -> EUR

Danke vielmals für deine klare Antwort Cheesy

Genaugenommen fallen auch bei einem potentiellen Gewinn von 1cent Steuern an wenn ich nach nem Jahr von Alt>BTC (Jahr fängt von 0 an) und dann von BTC>EUR (+1Cent Gewinn) wechsle. Auch wenns nur 1cent Gewinn ist. Die Märkte schlafen ja nicht während ich meine Transaktion (auch wenn noch so schnell) durchführe. Also um das legal zu umgehen sollte man die Alts direkt mit EUR kaufen und nach nem Jahr auch wieder direkt gegen EUR verkaufen um durch einen Zwischenwechsel nicht in einen neuen Jahreszyklus zu kommen. Bei den krassen Preisschwankungen könnten in der Transaktions-Minute ja auch gut mal 50 Euro dazukommen, wer weiß das schon...

Jedenfalls für mich ein weiteres Argument daytrading sein zu lassen ; )

Solange man aber unter den 600€ pro Jahr Gewinn bleibt muss man nichts versteuern und nicht in der Steuererklärung angeben.


Ich mache das auch so, dass ich erst von Alt in BTC tausche und dann so schnell wie möglich von BTC in Euro. Für den Tausch Alt zu BTC warte ich vorger 1 Jahr. Somit alles steuerfrei. Leider muss ich jetzt seit meinem letzten Tausch zu BTC wieder 1 Jahr warten weil der BTC so stark steigt, dass ich über die 600€ kommen würde.
Yvo89
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August 18, 2017, 04:54:38 PM
 #344

Toll, dass die Deutschen immer zuerst an die Steuer denken.
Dann können alle auf eure Kosten weiter so leben.
Die ganze Welt lacht über das leichtgläubige, gutmütige Völkchen.

Versteh ich nicht. Wie sollte man auf unsere Kosten leben? Müsstest Du mal genauer erklären.
nullCoiner
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August 18, 2017, 07:35:38 PM
 #345

Toll, dass die Deutschen immer zuerst an die Steuer denken.
Dann können alle auf eure Kosten weiter so leben.
Die ganze Welt lacht über das leichtgläubige, gutmütige Völkchen.

Du meinst, wenn Du wegen Steuerhinterziehung in den Knast gehst oder?  Wink Dann ist das richtig, dann lebst Du auf unsere Kosten.
Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt...
Yvo89
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August 18, 2017, 07:46:43 PM
 #346

Man wird hier gut beobachtet. Also sollte man nicht an Steuerhinterziehung denken.
Bambulee
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August 18, 2017, 08:25:49 PM
 #347

Eine Voraussetzung für Steuerhinterziehung ist der Vorsatz.
Der liegt zwar bei manchen vor, ist aber kaum nachweisbar, wenn sich der Steuerpflichtige nicht saublöd anstellt.

Das der Vorsatz des Steuerpflichtigen nachgewiesen werden muss, weiss auch das Finazamt, und die werden sich auf ein dermaßen unsicheres Pflaster gar nicht erst begeben Wink
Yvo89
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August 18, 2017, 08:57:31 PM
 #348

Eine Voraussetzung für Steuerhinterziehung ist der Vorsatz.
Der liegt zwar bei manchen vor, ist aber kaum nachweisbar, wenn sich der Steuerpflichtige nicht saublöd anstellt.

Das der Vorsatz des Steuerpflichtigen nachgewiesen werden muss, weiss auch das Finazamt, und die werden sich auf ein dermaßen unsicheres Pflaster gar nicht erst begeben Wink


Ich glaube, dass der Vorsatz nicht nötig ist. Sobald man der Finanzbehörde keine Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen macht und dadurch Steuern verkürzt hinterzieht man. (Par. 370 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 AO). Oder sehe ich hier was falsch?
Bambulee
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August 18, 2017, 09:07:22 PM
 #349

Steuerhinterziehung kann nur vorsätzlich begangen werden (§ STGB § 15 StGB).
Wird kein Vorsatz festgestellt, Greift § 370 AO auch nichte, weil der Vorsatz nicht festgestellt werden kann.
Yvo89
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August 18, 2017, 10:40:22 PM
 #350

Steuerhinterziehung kann nur vorsätzlich begangen werden (§ STGB § 15 StGB).
Wird kein Vorsatz festgestellt, Greift § 370 AO auch nichte, weil der Vorsatz nicht festgestellt werden kann.

§ 15 hin oder her.
Wenn der Schaden über 50000 € ist greift § 370 und man könnte in den Knast wandern.
Wenn der Schaden unter 50000 € ist es nach § 378 eine Ordungswidrigkeit. Steurern müssen mit Zinsen nachgezahlt werden.
Sobald Beträge über 10000 € auf deinem Konto erscheinen oder ein irgendwie ungewöhnliches Transferverhalten beobachtet wird gibt die Bank ein Verdacht auf Geldwäsche ans Finanzamt welches dann eine Kontenabfrage starten (und hier werden alle deine europäischen Konten analysiert).
Sobald dabei unklare Quellen auftauchen wirst Du erklären müssen. Beweisumkehr! Viel Spaß!

Bambulee
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August 19, 2017, 12:26:17 AM
Last edit: August 19, 2017, 06:12:49 AM by Bambulee
 #351

Es bringt nichts, richtige Beiträge dadurch zu disqualifizieren, in dem man sie mit den eigenen falschen Beiträgen versucht richtigzustellen.
Unterlasse das bitte künftig.
Hier gehts es darum, was das Finanzamt im Regelfall tun könnte und was Gesetz ist und nicht was Du einmal in deinem kurzen Leben mitbekommen hast.

Fakt ist.
Greift § 370 AO nicht, weil Vorsatz nicht festgestellt werden kann, so ist eine leichtfertige Tat gem. § 378 AO in Betracht zu ziehen.
Soweit richtig, der rest ist allerdings kompletter blödsinn.

Auch wenn der Schade über 50000€ ist greift § 370 AO immer noch nicht.
Es kann nicht automatisch vom Vorliegen eines Vorsatzes allein aufgrund der Höhe der steuerlichen Auswirkung oder Unrichtigkeit der abgegebenen Erklärung ausgegangen werden.
Eine direkte Mitteilungspflicht der Bank an das Finanzamt existiert nicht.
Die Bank könnte verpflichtet sein, nach § 11 des Geldwäschegesetzes eine entsprechende Verdachtsmeldung an das Bundeskriminalamts (Zentralstelle für Verdachtsmeldung) und die zuständigen Strafverfolgungsbehörde zu machen. Je nach Würdigung der Strafverfolgungsbehörde könnte dann eine Weitermeldung an das Finanzamt erfolgen.
Dann bedarf Es einer sorgfältigen Prüfung durch die zuständige Finanzbehörde womit wir wieder bei § 15 StGB sind, der über dem § 370 AO steht.

Eine Beweislastumkehr existiert auch bei Geldwäsche nicht.
Geldwäscheermittlungen sind Sache der Staatsanwaltschaft und der Polizei.
Bei einer strafbaren Geldwäsche sind (in Deutschland) zweigleisige Ermittlungen erforderlich.
A. muss die Geldwäschehandlung bewiesen werden,
B. muss die Ursprungstat, aus der die inkriminierten Gelder stammen bewiesen werden. (Die Ursprungstat muss außerdem eine Katalogstraftat des § 261 StGB sein.)

Eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung setzt außerdem voraus, dass der Strafrichter voll überzeugt davon ist, dass der Angeklagte die Tat tatsächlich begangen hat. Volle Überzeugung bedeutet hierbei keine hundertprozentige Gewissheit; ausreichend ist vielmehr, dass ihm kein vernünftiger Zweifel mehr bleibt.
Sofern solche Zweifel verbleiben, gilt der Satz „in dubio pro reo”: Im Zweifel für den Angeklagten. Dies gilt auch dann, wenn das Gericht keine volle Überzeugung davon erlangen konnte, dass der Angeklagte vorsätzlich gehandelt hat.

Bei Airdrops, Siganturkampen, Stakes, Ethereum, Tokens, waves und onions usw. ist mit großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen das der Strafrichter gewisse zweifel haben wird,
falls er nicht verzweifelt Cheesy

Quellen:
https://revision-strafrecht.com/154/steuerhinterziehung-vorsatz-vs-leichtfertigkeit
https://www.anwalt.de/rechtstipps/steuerhinterziehung-einzelheiten-der-gesetzlichen-regelung_073702.html
Skerberus
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August 19, 2017, 05:34:38 AM
 #352

Man wird hier gut beobachtet. Also sollte man nicht an Steuerhinterziehung denken.

Korrekt! Zudem zahlt man mit der richtigen Buy and Hold Strategie doch legal recht wenig Steuern wenn man immer min 1 Jahr hält, da kann sich doch wirklich keiner beschwehren.
Yvo89
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August 19, 2017, 07:53:59 AM
 #353

Es bringt nichts, richtige Beiträge dadurch zu disqualifizieren, in dem man sie mit den eigenen falschen Beiträgen versucht richtigzustellen.
Unterlasse das bitte künftig.
Hier gehts es darum, was das Finanzamt im Regelfall tun könnte und was Gesetz ist und nicht was Du einmal in deinem kurzen Leben mitbekommen hast.

Fakt ist.
Greift § 370 AO nicht, weil Vorsatz nicht festgestellt werden kann, so ist eine leichtfertige Tat gem. § 378 AO in Betracht zu ziehen.
Soweit richtig, der rest ist allerdings kompletter blödsinn.

Auch wenn der Schade über 50000€ ist greift § 370 AO immer noch nicht.
Es kann nicht automatisch vom Vorliegen eines Vorsatzes allein aufgrund der Höhe der steuerlichen Auswirkung oder Unrichtigkeit der abgegebenen Erklärung ausgegangen werden.
Eine direkte Mitteilungspflicht der Bank an das Finanzamt existiert nicht.
Die Bank könnte verpflichtet sein, nach § 11 des Geldwäschegesetzes eine entsprechende Verdachtsmeldung an das Bundeskriminalamts (Zentralstelle für Verdachtsmeldung) und die zuständigen Strafverfolgungsbehörde zu machen. Je nach Würdigung der Strafverfolgungsbehörde könnte dann eine Weitermeldung an das Finanzamt erfolgen.
Dann bedarf Es einer sorgfältigen Prüfung durch die zuständige Finanzbehörde womit wir wieder bei § 15 StGB sind, der über dem § 370 AO steht.

Eine Beweislastumkehr existiert auch bei Geldwäsche nicht.
Geldwäscheermittlungen sind Sache der Staatsanwaltschaft und der Polizei.
Bei einer strafbaren Geldwäsche sind (in Deutschland) zweigleisige Ermittlungen erforderlich.
A. muss die Geldwäschehandlung bewiesen werden,
B. muss die Ursprungstat, aus der die inkriminierten Gelder stammen bewiesen werden. (Die Ursprungstat muss außerdem eine Katalogstraftat des § 261 StGB sein.)

Eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung setzt außerdem voraus, dass der Strafrichter voll überzeugt davon ist, dass der Angeklagte die Tat tatsächlich begangen hat. Volle Überzeugung bedeutet hierbei keine hundertprozentige Gewissheit; ausreichend ist vielmehr, dass ihm kein vernünftiger Zweifel mehr bleibt.
Sofern solche Zweifel verbleiben, gilt der Satz „in dubio pro reo”: Im Zweifel für den Angeklagten. Dies gilt auch dann, wenn das Gericht keine volle Überzeugung davon erlangen konnte, dass der Angeklagte vorsätzlich gehandelt hat.

Bei Airdrops, Siganturkampen, Stakes, Ethereum, Tokens, waves und onions usw. ist mit großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen das der Strafrichter gewisse zweifel haben wird,
falls er nicht verzweifelt Cheesy

Quellen:
https://revision-strafrecht.com/154/steuerhinterziehung-vorsatz-vs-leichtfertigkeit
https://www.anwalt.de/rechtstipps/steuerhinterziehung-einzelheiten-der-gesetzlichen-regelung_073702.html

Danke für die Links.
Du hast daraus auch nur das entnommen was deine These stützt, dass Steuerhinterziehung nur dann gegeben ist wenn derjenige Steuern hinterziehen wollte und somit mit Vorsatz handelt.
Ich verstehe deinen Einwand.
Jedoch muss man bedenken, dass man sobald von den Banken ungewöhnliches beobachtet wird dieses gemeldet wird und man schnell durch die Finanzbehörden aufgefordert wird Informationen zu liefern. Man darf dann auch mit einem Kontenabruf rechnen.
WenN Du dann erklärst, dass alle Gewinne nach einem Jahr realisiert wurden ist doch alles super.
Wenn Du nichts erklärst , bist Du in der Mühle drin.
Ich geb zu, dass es sicher nicht trivial ist Steuerverkürzung nachzuweisen.

Hat da jemand Erfahrung? Ich bin mir sicher, dass is Behörden ihre Mittel haben.


maximas
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August 19, 2017, 11:13:21 AM
 #354

Hi, hab da auch mal zwei Fragen die so hoffe ich noch nicht gekommen sind:

1. Wenn ich um 1000 Euro 1 BTC kaufe und dieser nach zb. 1 Monat 2000 Euro wert ist und ich von diesem 1 BTC aber nur 0,5 BTC im Wert von 1000 Euro auf mein Konto zurücküberweise, also keinen Gewinn gemacht habe, ist das dann von der EKS ausgeschlossen oder stecken in den 1000 Euro die ich Rücküberwiesen habe trotzdem 500 Euro anteilige Gewinne drin?

2. Generell scheint es mir am sinnvollsten (um diese Steuersachen zu umgehen) alle Kryptowährungen wenn möglich direkt von EUR auf Krypto zu kaufen, 1 Jahr zu halten und erst dann zu veräußern (Tauschen gegen andere Coins oder zurück zu EUR). Was sind hier eurer Meinung nach die besten Börsen von man direkt EUR>Crypto und Crypto>EURO tauschen kann? Litebit.eu, anycoindirect.eu? Erfahrungen?

Besten Dank!


zu 1. Ist zu versteuern, und zwar 500 EUR Gewinn, von der Hälfte deines "Einsatzes" ist die Differenz zu 1000 EUR der zu versteuernde Gewinn. Sollte der BTC jetzt innerhalb noch vor deiner nächsten Steuererklärung wieder unter deinen "Einkaufspreis" gehen und Du verkaufst mit Verlust, darfst Du diesen gegen rechnen.

zu 2. Steuersachen umgehen ist nie sinnvoll  Wink Wenn Du die Coins nach einem Jahr verkaufst, spielt es keine rolle, ob Du den Alt in EUR oder den Alt über BTC direkt in EUR umwandelst, da Du bei der direkten Umwandlung von BTC in EUR i.d.R. keinen Gewinn machst.

Die Fragen mit den "besten Börsen" muss ich leider schuldig bleiben. Ich bin nur auf Poloniex, Bittrex und bitfnex unterwegs, aber aus anderen Gründen als dem Direkten Tausch von Alt -> EUR

Danke vielmals für deine klare Antwort Cheesy

Genaugenommen fallen auch bei einem potentiellen Gewinn von 1cent Steuern an wenn ich nach nem Jahr von Alt>BTC (Jahr fängt von 0 an) und dann von BTC>EUR (+1Cent Gewinn) wechsle. Auch wenns nur 1cent Gewinn ist. Die Märkte schlafen ja nicht während ich meine Transaktion (auch wenn noch so schnell) durchführe. Also um das legal zu umgehen sollte man die Alts direkt mit EUR kaufen und nach nem Jahr auch wieder direkt gegen EUR verkaufen um durch einen Zwischenwechsel nicht in einen neuen Jahreszyklus zu kommen. Bei den krassen Preisschwankungen könnten in der Transaktions-Minute ja auch gut mal 50 Euro dazukommen, wer weiß das schon...

Jedenfalls für mich ein weiteres Argument daytrading sein zu lassen ; )

Solange man aber unter den 600€ pro Jahr Gewinn bleibt muss man nichts versteuern und nicht in der Steuererklärung angeben.


Ich mache das auch so, dass ich erst von Alt in BTC tausche und dann so schnell wie möglich von BTC in Euro. Für den Tausch Alt zu BTC warte ich vorger 1 Jahr. Somit alles steuerfrei. Leider muss ich jetzt seit meinem letzten Tausch zu BTC wieder 1 Jahr warten weil der BTC so stark steigt, dass ich über die 600€ kommen würde.

Stimmt. Das mit den EUR 600 pro Jahr Steuerfrei hatte ich vergessen. Das heisst man kann durch das Wechseln BTC>ALT>BTC ruhig an die EUR 600 im Jahr verdienen. Und wenn so ein Wechsel im Schnitt 2-5 Minuten dauert und man das sogar mit einem abfallenden BTC Kurs timed (also einen kleinen Verlust macht) sollte man locker 100 Transaktionen/Jahr machen können ohne zu große Gefahr da drüber zu kommen. Tatsächlich verkaufen dann nach einem Jahr.

Wo ich mir noch schwer tue ist bei dem Problem der Zinsbringenden Coins wie NEO. Nur weil sich da GAS ansammelt ist das doch blöd, dass man 10 Jahre mit einem Verkauf warten muss. Einzige Lösung scheint das auf einem Exchange zu lassen wo GAS einbehalten wird (also nicht in deinen Besitz kommt). Aber das ist wiederum ein Sicherheitsrisiko. Gibt es das gleiche Problem auch bei anderen Coins? (Ethereum?) Oder kann man auf GAS auch in einem Wallet "verzichten"?
insom
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August 19, 2017, 04:57:54 PM
 #355

Man wird hier gut beobachtet. Also sollte man nicht an Steuerhinterziehung denken.

Korrekt! Zudem zahlt man mit der richtigen Buy and Hold Strategie doch legal recht wenig Steuern wenn man immer min 1 Jahr hält, da kann sich doch wirklich keiner beschwehren.

Wenn man fundamental gute Projekte tradet (und über 1 Jahr hält) und sich vom shitcoin roulette fernhält, zahlt man doch gar keine Steuern.
Außer BTC springt beim auscashen kurzzeitig extrem hoch.
Bambulee
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August 19, 2017, 05:01:47 PM
 #356

Man wird hier gut beobachtet.
man könnte in den Knast wandern.
Ich bin mir sicher, dass is Behörden ihre Mittel haben.
Beweisumkehr

Nimm bitte deine Medikamente!!
Milquetoast
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August 19, 2017, 05:18:58 PM
 #357

Man wird hier gut beobachtet.
man könnte in den Knast wandern.
Ich bin mir sicher, dass is Behörden ihre Mittel haben.
Beweisumkehr

Nimm bitte deine Medikamente!!
Nur weil du paranoid bist heißt das nicht dass sie nicht hinter dir her sind :-)
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August 19, 2017, 05:42:20 PM
 #358

Man wird hier gut beobachtet.
man könnte in den Knast wandern.
Ich bin mir sicher, dass is Behörden ihre Mittel haben.
Beweisumkehr

Nimm bitte deine Medikamente!!
Nur weil du paranoid bist heißt das nicht dass sie nicht hinter dir her sind :-)

Haha. Der letzte Kommentar war super.
@Bambulee Warum bist Du so unausgeglichen? Willst Du Dir selber einreden, dass deine Steuerstraftaten doch nicht so schlimm sind und Dir nichts passieren wird?
Obacht mein Freundchen. 😅😂
Bambulee
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August 19, 2017, 07:42:47 PM
 #359

Wieder mal so unsinnige Ratschläge von einer Person, die es nicht weiß.

Es geht hier darum die gesetzlichen möglichkeiten aufzeigen anstatt eigene Erfahrungen, die mitunter dann nichts bringen,
wenn ein Bearbeiter im Finanzamt sitzt, der weiß was das Gesetz hergibt.

Es ist immer sehr unsinnig, dass Ahnungslose und Halbwisser hier meinen, Ihren Unsinn verbreiten zu müssen.
KKopf
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August 19, 2017, 07:49:47 PM
 #360

wie sieht die steuerlast bei bezahlung mit BTC kreditkarten aus?

muß ich irgendwie steuern zahlen, wenn ich meine ware im laden mit einer BTC karte ala xapo oder bitwala zahle? da der shop ja trotzdem SEINE bezahlung in euro raus bekommt.
wie siehts mit barabhebung am geldautomaten aus?
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