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Author Topic: Steuer auf Altcoins - Kompakte Einschätzung?  (Read 34167 times)
Jean-Hilton (OP)
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May 17, 2014, 02:02:55 PM
 #1

Hallo zusammen,

es gibt ja nun viele ausladende Post und Artikel zu dem Thema Steuern,
insbesondere hinsichtlich Bitcoins. Deshalb würde mich eure kurze
aktuelle Einschätzung zu dem Thema interessieren:

1 - Steuern auf Altcoins?/!
Laut der Anfrage* von Frank Schäffler, werden Bitcoins als "Wirtschaftsgüter"
bezeichnet die Gegenstand eines "privaten Veräußerungsgeschäfts" sein können.
Damit ist der Gewinn nach der persönlichen ESt steuerpflichtig.
http://www.frank-schaeffler.de/wp-content/uploads/2013/08/2013_08_07-Antwort-Koschyk-Bitcoins-Besteuerung-Wirtschaftsgut.pdf

Altcoins könnte man demnach natürlich genauso als "Wirtschaftsgut" bezeichnen,
wodurch diese auch theoretisch steuerpflichtig sind.

Frage: Ist dem so, oder müsste das erst offiziell festgelegt werden, in dem entweder
auf "Altcoins", "elektronisches Geld" oder der spezifische Altcoin benannt wird? Aktuell
finde ich hierzu bis auf Bitcoins (die keine Altcoins sind) nichts.

So ist es ggf. möglich keine Steuern zu zahlen bis das festgelegt ist. Warum soll man für
etwas Steuern bezahlen, was der Staat nicht konkret festgelegt hat?

2 - Tausch BTC ind LTC
Wenn man BTC z.B. in LTC tauscht, hat man keinen Gewinn gemacht, der Gegenwert ist ja genau gleich
und besteuert wird der Gewinn. Wenn ich die LTC dann z.B. in EUR umtausche, könnte ja Punkt 1 greifen,
da die Steuer für LTC nicht eindeutig geklärt sind. Das ist natürlich eine Grauzone, aber konkret habe ich
bei der "Veräußerung/Tausch" der BTC keinen Gewinn eingefahren. Ggf. erst mit der Veräußerung der LTC in EUR (Fiat Geld).

Wie ist hier eure Einschätzung?

Greetz
Pug
lassdas
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May 17, 2014, 02:50:00 PM
 #2

So ist es ggf. möglich keine Steuern zu zahlen bis das festgelegt ist. Warum soll man für
etwas Steuern bezahlen, was der Staat nicht konkret festgelegt hat?
Das ist Dummfug.
Der Staat muss das nicht für jeden einzelnen Coin explizit festlegen,
das ist allein Auslegungssache des Finanzamts, die überlegen sich dann schon, wie sie das einordnen.

Im Falle von Altcoins werden sie das genau so einordnen, wie Bitcoins, da gibts schlicht keinen Unterschied.

Laut der Anfrage* von Frank Schäffler, werden Bitcoins als "Wirtschaftsgüter"
bezeichnet die Gegenstand eines "privaten Veräußerungsgeschäfts" sein können.
Damit ist der Gewinn nach der persönlichen ESt steuerpflichtig.
Das ist so nur halb richtig.

Wenn Du Dir die entsprechenden Paragraphen des EStG mal ansiehst, wirst Du nämlich feststellen,
daß der Gewinn nur dann steuerpflichtig ist, wenn Du die Wirtschaftsgüter weniger als 12 Monate hälst.
Behalte Deine (Bit-, oder Alt-)Coins einfach mindestens 1 Jahr und schon ist der Gewinn steuerfrei.

Wenn man BTC z.B. in LTC tauscht, hat man keinen Gewinn gemacht,
Korrekt,
Du kannst zwischen den Coins soviel hin und her handeln, wie Du lustig bist,
solange Du nicht in EUR tauscht, ist das steuerlich irrelevant.
Sobald Du in EUR tauscht und damit Gewinn machst, ist dieser gegebenenfalls (<12 Monate) auch zu versteuern.

Grau ist da nichts. Wink
Jean-Hilton (OP)
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May 19, 2014, 11:16:16 AM
 #3

Steuer Altcoins
Quote
die überlegen sich dann schon, wie sie das einordnen.
Von der Zuordnung bin ich da generell bei Dir, die Frage bleibt aber, ob es bereits einen konkreten
Fall gibt, bei dem Altcoins versteuert wurden. Sonst übernimmst Du das BTC-Prinzip
freiwillig für alle elektronischen Währungen, ohne dass es dazu einen Präzedenzfall gibt.
Das ist sicherlich nicht verkehrt, aber vielleicht auch aktuell unnötig.
Ich werde nochmal mit meinem Steuerberater darüber sprechen,
wobei es in der Branche meist erst klingelt, wenn von "privaten Veräußerungsgeschäften"
die Rede ist. Konkrete Vorgehensweisen bei Altcoins sind voraussichtlich eher Fehlanzeige.
Wenn es rechtlich in Ordnung ist auf die Reaktion des Finanzamt zu warten,
ist es aus meiner Sicht sinnvoll diesen Weg als erstes zu beschreiten.

Mining
Beim minen gibt es ebenfalls noch konträre Meinungen (vgl. Heise & FAZ), ob minen ebenfalls
ein "Veräußerungsgeschäft" ist (600€ Freigrenze nicht Freibetrag), oder ob minen komplett
steuerfrei ist.

Quote
Die Voraussetzungen für eine Anschaffung gelten spiegelbildlich für die Veräußerung. Liegen für einen Bitcoin nicht sowohl die steuerlichen Voraussetzungen der Anschaffung als auch der Veräußerung vor, so ist ein Gewinn nicht steuerpflichtig. Auf die Frist kommt es dann nicht an. Dies bedeutet, dass der Gewinn aus Bitcoins, die durch Mining entstanden sind, auch innerhalb der Jahresfrist nicht steuerpflichtig ist. (FAZ - http://www.faz.net/-hgu-7kgh3)

Quote
Mining im privaten Rahmen kann als gelegentliche Tätigkeit gelten, die Einnahmen als Einkünfte aus sonstigen Leistungen. Bei denen kommt es darauf, wie viel man damit einnimmt: Bei bis zu 256 Euro im Kalenderjahr sind sie steuerfrei. Ansonsten greift der persönliche Einkommenssteuersatz. (Heise - http://heise.de/-1981629)

Der Einschätzung von Sebastian Meinhardt würde ich aktueller eher glauben, weil er vom Fach ist. Demnach minen erst mal steuerfrei.

Tausch/Neuanschaffung
Zu klären sind auch Details bei der einjährigen Haltefrist um steuerfrei zu bleiben. Gilt ein Jahr Haltefrist sicher erst beim Wechsel in Fiatgeld, oder schon beim Umtausch in andere Coins? Sprich, wenn LTC nach 1/2 Jahren in BTC umgetauscht werden (ohne Gewinn), gelten BTC dann als "Neuanschaffung" und müssen wiederum 1 Jahr gehalten werden?




Momimaus
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May 19, 2014, 12:54:42 PM
 #4

Steuer Altcoins
Quote
die überlegen sich dann schon, wie sie das einordnen.
Von der Zuordnung bin ich da generell bei Dir, die Frage bleibt aber, ob es bereits einen konkreten
Fall gibt, bei dem Altcoins versteuert wurden. Sonst übernimmst Du das BTC-Prinzip
freiwillig für alle elektronischen Währungen, ohne dass es dazu einen Präzedenzfall gibt.
Das ist sicherlich nicht verkehrt, aber vielleicht auch aktuell unnötig.
Ich werde nochmal mit meinem Steuerberater darüber sprechen,
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die Rede ist. Konkrete Vorgehensweisen bei Altcoins sind voraussichtlich eher Fehlanzeige.
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Mining
Beim minen gibt es ebenfalls noch konträre Meinungen (vgl. Heise & FAZ), ob minen ebenfalls
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steuerfrei ist.

Quote
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Quote
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Tausch/Neuanschaffung
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Ich denke die Antwort auf diese Frage ist ziemlich offensichtlich.
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May 19, 2014, 05:28:33 PM
 #5

Steuer Altcoins
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Fall gibt, bei dem Altcoins versteuert wurden. Sonst übernimmst Du das BTC-Prinzip
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D.h. deiner Meinung nach ist das keine Neuanschaffung oder eine Neuanschaffung? Muss er jetzt steuern zahlen oder nicht?
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May 19, 2014, 05:35:15 PM
 #6

Steuer Altcoins
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die überlegen sich dann schon, wie sie das einordnen.
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Tausch/Neuanschaffung
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Ich denke die Antwort auf diese Frage ist ziemlich offensichtlich.
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May 19, 2014, 10:27:53 PM
 #7

@Skerberus
Das kommt drauf an wie man vorgeht:
# Wenn Du mit BTC unter einem Jahr handelst = auf jeden Fall zu versteuern. > 1 Jahr = steuerfrei
# Wenn Du BTC minst, eher keine Steuer -> s. FAZ-Artikel
# Handel mit Altcoins -> der Logik nach wie BTC zu behandeln, aber ggf. gab es noch kein Präzedensfall
(man kann abwarten, ob das Finazamt dazu Steuern haben will und ggf. Widersprechen. Zurück legen würde ich die Steuer schon)
# Tausch Altcoins zu BTC = Reset der Haltefrist weil Neuanschaffung? -> zu klären


Im Zweifel und der Logik nach, kann man natürlich sagen:
# Tausch Altcoins zu BTC -> Neuanschaffung -> 1 Jahr Haltefrist beginnt von vorn
#Altcoins werden 1:1 wie BTC behandelt


... nur könnte das sehr viel unnötige Ausgaben bedeuten, wenn es kommt, es aber aktuell noch nicht nötig ist.
Im Zweifel würde ich die Steuer zurück legen und erstmal abwarten. Es könnte gut sein,
dass es in einer zweiten Auflage nochmal eindeutig für alle Fälle definiert wird. Wenn Du dann vor dieser Zeit
Anschaffungen getätigt hast, ist es wiederum möglich, dass die Regelung nicht rückwirkend gilt. War bei BTC auch so.
lassdas
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May 20, 2014, 01:48:16 AM
 #8

# Handel mit Altcoins -> der Logik nach wie BTC zu behandeln, aber ggf. gab es noch kein Präzedensfall
(man kann abwarten, ob das Finazamt dazu Steuern haben will und ggf. Widersprechen. Zurück legen würde ich die Steuer schon)
Quark,
es braucht dazu keinen Präzedensfall, die Lage ist eindeutig.

# Tausch Altcoins zu BTC = Reset der Haltefrist weil Neuanschaffung? -> zu klären
Und nochmal, da gibts nix zu klären,
bei Verkauf von Bit-, oder Alt-Coins für EUR gilt, steuerfrei ist nur, was Du min. 12 Monate lang gehalten hast.
Um welche Coins es sich handelt, was Du vorher gemacht hast, gegen was Du die Coins eingetauscht hast, ob nun gegen andere Coins, Euros, Kartoffeln, oder Hühnerbeine
ist irrelevant.
Hälst Du die Coins nicht länger als 12 Monate, ist der Gewinn zu versteuern.
randombit
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May 20, 2014, 01:20:35 PM
 #9

# Handel mit Altcoins -> der Logik nach wie BTC zu behandeln, aber ggf. gab es noch kein Präzedensfall
(man kann abwarten, ob das Finazamt dazu Steuern haben will und ggf. Widersprechen. Zurück legen würde ich die Steuer schon)
Quark,
es braucht dazu keinen Präzedensfall, die Lage ist eindeutig.

# Tausch Altcoins zu BTC = Reset der Haltefrist weil Neuanschaffung? -> zu klären
Und nochmal, da gibts nix zu klären,
bei Verkauf von Bit-, oder Alt-Coins für EUR gilt, steuerfrei ist nur, was Du min. 12 Monate lang gehalten hast.
Um welche Coins es sich handelt, was Du vorher gemacht hast, gegen was Du die Coins eingetauscht hast, ob nun gegen andere Coins, Euros, Kartoffeln, oder Hühnerbeine
ist irrelevant.
Hälst Du die Coins nicht länger als 12 Monate, ist der Gewinn zu versteuern.

Genau so, alles andere wäre auch für alle Beteildigten völlig undurchschaubar. BTCs sind lau Bafin Recheneinheiten und damit ist auch klar das alle anderen Cryptowährungen darunter fallen, und erst der Tausch in Fiat Geld macht es steuerlich Pflichtig.

Was mich aber grübeln lässt ist, wie sie das denn jetzt in den USA machen wollen? da muss man quasi auch steuern Zahlen wenn man damit zahlt. DAs ist doch krank? wie soll das gehen. Soll sich der Nutzer das alles zusammen rechnen was er damit bezahlt hat und dann die Steuer am Ende des Jahres abtreten?  Huh  . So wie es hier ist ist es gut so, meine Meinung.

Jonasbarmer
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May 20, 2014, 03:05:13 PM
 #10

Steuer Altcoins
Quote
die überlegen sich dann schon, wie sie das einordnen.
Von der Zuordnung bin ich da generell bei Dir, die Frage bleibt aber, ob es bereits einen konkreten
Fall gibt, bei dem Altcoins versteuert wurden. Sonst übernimmst Du das BTC-Prinzip
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Das ist sicherlich nicht verkehrt, aber vielleicht auch aktuell unnötig.
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Wenn es rechtlich in Ordnung ist auf die Reaktion des Finanzamt zu warten,
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Beim minen gibt es ebenfalls noch konträre Meinungen (vgl. Heise & FAZ), ob minen ebenfalls
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Mining im privaten Rahmen kann als gelegentliche Tätigkeit gelten, die Einnahmen als Einkünfte aus sonstigen Leistungen. Bei denen kommt es darauf, wie viel man damit einnimmt: Bei bis zu 256 Euro im Kalenderjahr sind sie steuerfrei. Ansonsten greift der persönliche Einkommenssteuersatz. (Heise - http://heise.de/-1981629)

Der Einschätzung von Sebastian Meinhardt würde ich aktueller eher glauben, weil er vom Fach ist. Demnach minen erst mal steuerfrei.

Tausch/Neuanschaffung
Zu klären sind auch Details bei der einjährigen Haltefrist um steuerfrei zu bleiben. Gilt ein Jahr Haltefrist sicher erst beim Wechsel in Fiatgeld, oder schon beim Umtausch in andere Coins? Sprich, wenn LTC nach 1/2 Jahren in BTC umgetauscht werden (ohne Gewinn), gelten BTC dann als "Neuanschaffung" und müssen wiederum 1 Jahr gehalten werden?




Ich denke die Antwort auf diese Frage ist ziemlich offensichtlich.
Du kaufst Bitcoin nach einem Jahr verkaufst du für das 10 fache obwohl der Bitcoin Kurs sich nicht verändert hat.
Du hast dein Geld mit IPOs gemacht.

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Heißt das jetzt, dass für angeschaffte Bitcoins bspw. Dezember 2013, die ich in IPOs investiert habe, die theoretisch Januar 2015 das 10- fache wert sind, dennoch die Einkommenssteuer anfällt?

 
lassdas
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May 20, 2014, 04:08:14 PM
 #11

Wenn Du sie in IPOs investiert hast, hast Du die Bitcoins ja nichtmehr.

Die Haltefrist kann natürlich nur für Coins gelten, die Du auch hälst und nicht für solche, die Du ausgibst und vielleicht irgdenwann mal wiederbekommst.
In dem Fall gilt dann die Haltefrist ab dem Zeitpunkt, an dem Du sie wiederbekommen hast, ansonsten werden (auf entsprechende Gewinne) Steuern fällig.
Momimaus
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May 20, 2014, 05:45:22 PM
 #12

Wieso jetzt Einkommenssteuer.
Man zahlt ganz normal die Spekulationssteuer+Kirchensteuer+Soli

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May 20, 2014, 11:46:02 PM
 #13

Ich finde das Ganze mit den Steuern auf Bitcoins /Altcoins sehr sehr schwammig.
Meiner Meinung nach ist es eine Zumutung seitens des Gesetzgebers, dass es hier keine eindeutigen Regelungen bzgl der Bitcoins gibt, die ich mir mal als Abendlektüre durchlesen könnte.
Jean-Hilton (OP)
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May 21, 2014, 10:59:03 AM
 #14

@Momimaus
Für BTC gibt es keine Finanztransaktionssteuer wie z.B. an der Börse, das ist ja grade das blöde.
Deshalb wird der Gewinn nach Deinem persönlichen ESt-Satz versteuert. Das kann dann eben auch
über 25% (plus Soli & KS zirka 26,5%) sein.
Am besten wäre es, wenn es ganz normal wie bei der Börse geregelt wird.

Praktisches Vorgehen - Finanzamt
Sinnvoll ist, ein kostenloses Konto bei einer Direktbank anzulegen, über das nur Coin-Geschäfte laufen.
Dann sieht man letztlich anhand der Ein- und Ausgänge sehr übersichtlich, wie der Gewinn in Fiat-Geld aussieht.
Der Überschuss kann beim Finanzamt ganz normal auf den entsprechenden Konten angeben werden.
Falls irgendwann eine Prüfung anstehen, kann das FA die CSV-Dateien mit allen Vorgängen von der Börse bekommen
und sich das auf Wunsch selber einpflegen.

Es kann durchaus sein, dass bei 100€ Gewinn, mehrere hundert Einzeltransaktionen stattgefunden haben, was bei
einem Steuerberater zur Buchung der Belege (den viele z.B. haben müssen) direkt mal 500€ kostet. Das kann
also keiner Verlangen, die Konto-Ein- und Ausgänge stiften Klarheit. Die CSVs der Börse können zur Übersicht/Kontrolle der Vorgänge dienen.

Software wie "CoinTracer" können für einen selber zwar Klarheit bringen, würden beim Finanzamt aber auch niemals als Beleg gültig sein.
Verstecken könnte man die Coins ohnehin, weshalb nur das Fiat-Geld ein Nenner sein kann.
Momimaus
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May 21, 2014, 05:10:12 PM
 #15

@Momimaus
Für BTC gibt es keine Finanztransaktionssteuer wie z.B. an der Börse, das ist ja grade das blöde.
Deshalb wird der Gewinn nach Deinem persönlichen ESt-Satz versteuert. Das kann dann eben auch
über 25% (plus Soli & KS zirka 26,5%) sein.
Am besten wäre es, wenn es ganz normal wie bei der Börse geregelt wird.

Praktisches Vorgehen - Finanzamt
Sinnvoll ist, ein kostenloses Konto bei einer Direktbank anzulegen, über das nur Coin-Geschäfte laufen.
Dann sieht man letztlich anhand der Ein- und Ausgänge sehr übersichtlich, wie der Gewinn in Fiat-Geld aussieht.
Der Überschuss kann beim Finanzamt ganz normal auf den entsprechenden Konten angeben werden.
Falls irgendwann eine Prüfung anstehen, kann das FA die CSV-Dateien mit allen Vorgängen von der Börse bekommen
und sich das auf Wunsch selber einpflegen.

Es kann durchaus sein, dass bei 100€ Gewinn, mehrere hundert Einzeltransaktionen stattgefunden haben, was bei
einem Steuerberater zur Buchung der Belege (den viele z.B. haben müssen) direkt mal 500€ kostet. Das kann
also keiner Verlangen, die Konto-Ein- und Ausgänge stiften Klarheit. Die CSVs der Börse können zur Übersicht/Kontrolle der Vorgänge dienen.

Software wie "CoinTracer" können für einen selber zwar Klarheit bringen, würden beim Finanzamt aber auch niemals als Beleg gültig sein.
Verstecken könnte man die Coins ohnehin, weshalb nur das Fiat-Geld ein Nenner sein kann.

Ah stimmt ja, wie bei Gold halt.

Also Ein- und Auszahlung gegenüberstellen fände ich auch gut.
ABER: Wenn ich Gewinn nicht auszahle in Fiat sondern in BTC behalte, dann wird das ganze wieder schwierig, da die Gewinn ja trotzdem in dem Jahr gemacht wurden. Hält also einer weiteren Prüfung nicht stand. Bedeutet ja soagr, dass man die Gewinne unterschlägt.
Hmm schwierig

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 #16

Nö,
solange Du die Bitcoins (oder das Gold) behälst, machst Du ja keinen Gewinn,
den machst Du nur, wenn Du auszahlst, also die Coins (oder das Gold) für Euros verkaufst.
Momimaus
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May 21, 2014, 06:23:34 PM
 #17

Nö,
solange Du die Bitcoins (oder das Gold) behälst, machst Du ja keinen Gewinn,
den machst Du nur, wenn Du auszahlst, also die Coins (oder das Gold) für Euros verkaufst.

Na sagen wir mal ich kaufe im März Bitcoins für Fiat
Im April kaufe ich NXT für Bitcoins
Im September verkaufe ich NXT mit 100% Gewinn und bekomme wieder Bitcoins.
Die Bitcoins behalte ich dann für 5 Jahre.

Dann würde ich ja der Steuer 5 Jahre nichts angeben obwohl ich im besagten Jahr 100% Gewinn gemacht habe.

Und das ist halt jetzt die Frage, muss man es wirklich erst beim tausch von BTC in Fiat versteuern, oder in dem Jahr in dem der Gewinn gemacht wurde.
Einfach für uns wäre natürlich ersteres, aber ich bezweifle irgendwie dass das Finanzamt das auch so sehen wird.

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Momimaus
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May 21, 2014, 06:27:15 PM
 #18


Korrekt,
Du kannst zwischen den Coins soviel hin und her handeln, wie Du lustig bist,
solange Du nicht in EUR tauscht, ist das steuerlich irrelevant.
Sobald Du in EUR tauscht und damit Gewinn machst, ist dieser gegebenenfalls (<12 Monate) auch zu versteuern.

Grau ist da nichts. Wink
[/quote]

Du würdest ja in dem Fall alle Cryptos als eins sehen.

Wenn du in 2 Jahren wild hin und her tradest und dein Geld verzehnfachst, und das Finanzamt schaut sich einen Bitcoinchart an der sich nicht verändert hat, und du sagst dann: "hey länger als ein Jahr gehalten"  Ich wage zu bezweifeln dass die das schlucken, nur weil nur Fiat-BTC und BTC-Fiat angegeben wird, und dazwischen merh als ein Jahr liegt. Die werden jeden Trade einzeln sehen wollen, und auf alle Steuern erheben die kürzer als ein Jahr gelaufen sind.

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lassdas
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May 21, 2014, 06:47:23 PM
 #19

Na sagen wir mal ich kaufe im März Bitcoins für Fiat
Im April kaufe ich NXT für Bitcoins
Im September verkaufe ich NXT mit 100% Gewinn und bekomme wieder Bitcoins.
Dieser Gewinn ist steuerlich irrelevant,
relevant wäre er nur dann, wenn Du NXT nicht für Bitcoins, sondern für Euros verkaufen würdest.

Das Du wieder Bitcoins erhälst, gilt als neue Anschaffung,
verkaufst Du die Bitcoins nun innerhalb eines Jahres für Euros, werden (bei entsprechender Kurssteigerung) auf die Gewinne seit Anschaffung Steuern fällig,
behälst Du die Bitcoins 5 Jahre, zahlst Du keine Steuern.

Du würdest ja in dem Fall alle Cryptos als eins sehen.
Nicht als eins, aber sie sind steuerlich gleich zu behandeln, nämlich garnicht.

Wenn du in 2 Jahren wild hin und her tradest und dein Geld verzehnfachst, ...
Ich verzehnfache nicht mein (steuerlich relevantes) "Geld", sondern nur die Menge meiner Coins,
die sind steuerlich solange irrelevant, bis ich sie verkaufe und dabei mehr Euros rausbekomme, als sie bei Anschaffung wert waren.


Was das Trading angeht, sind die steuerlichen Regelungen da ziemlich eindeutig und für "uns" auch echt von Vorteil,
beim Mining sieht die Sache schon etwas anders aus, da gehen die Meinungen dann schonmal auseinander.
Philll90
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June 05, 2014, 10:31:49 AM
Last edit: June 05, 2014, 10:44:04 AM by Philll90
 #20

@lassdas
Deine Aussage macht mich etwas stutzig.
Verstehe ich das richtig, dass deiner Meinung nach sobald eine Neuanschaffung vorliegt, die vergangenen Gewinne hinfällig werden?

1. Fiktives Beispiel:
Ich kaufe 100 BTC für 400€. Innerhalb der nächsten 2 Monate steigt der Wert eines Bitcoin auf 800€.
Meine 100 BTC tausche ich dann gegen z.B. Litecoins und tausche die LTC dann in wieder verlustfrei zurück in BTC.
Dies gilt dann laut deiner Aussage als neue Anschaffung von BTC zu einem Wert von 800€. Diese könnte ich dann sofort ohne Steuereinbußen für 800€ verkaufen, weil die 400€ aus der ersten Anschaffung nicht mehr berücksichtigt werden?

2. Fiktives Beispiel:
Ich kaufe 100 BTC für 400€. Der Wert eines Bitcoin bleibt gleich, also bei 400€.
Meine 100 BTC tausche ich gegen einen Altcoin. Dieser steigt innerhalb der nächsten 2 Monate um das 10fache.
Ich tausche den Altcoin zurück zu 1000 BTC (=neue Anschaffung zu dem gleichen Wert von 400€)
Diese 1000 BTC kann ich dann steuerfrei verkaufen, da Wert eines Bitcoin immer noch 400€ und die dazwischenliegenden Trades nicht berücksichtigt werden?

Irgendwie klingt das nach Wunschdenken Grin
Ich verstehe das auch eher so wie Momimaus. Das jeder Gewinn aus jedem einzelnen Trade, sofern der Altcoin nicht nach dem Trade 12 Monate gehalten wird, versteuert werden muss.
Als Grundlage für die Gewinnerechnung dient dann der Wert der Coins zu dem Zeitpunkt zu dem der Trade abgewickelt wurde.
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