Einkommensteuer und Lohnsteuer sind beide Einkommensteuer
Was du nicht sagst...
Wenn du jetzt denkst "HÄH?!"
Nö, mir ist das schon klar.
Wie immer hat jeder Anwalt da eine andere Meinung:
1. So wie ich die Lage einschätze handelt es sich beim Verkaufen vom Bitcoins um ein privates Veräußerungsgeschäft von „anderen Wirtschaftsgütern" . Ist das zutreffend?
zu 1) Ja, es ist Ihnen hier zuzustimmen.
Aber eine Währung ist es bestimmt nicht.
An deiner Stelle würde ich mein Geld zurückverlangen.