Soviele Dokumente zu verlangen bevor man sein Geld erhält, nachdem man "ohne alles" einzahlen konnte, halte ich für rechtswidrig:
Das ist doch der Punkt, rechtswidrig ist nicht für die Auszahlung eine Verifikation zu verlangen,...
Dann zitiere bitte das Gesetz welches besagt dass bitcoin-24 eine Auszahlung in Höhe von z.B. 3000 € ohne Verifizierung ablehnen kann, obwohl ich vorher
ohne Verifizierung einzahlen konnte? Ausserdem verlangt bitcoin-24 jetzt nicht nur einen Nachweis der Identität, sondern noch viele andere persönliche Dokumente! Bitte auch hier die entsprechenden Gesetze zitieren welche bitcoin-24 dazu berechtigen?
...sondern es war rechtswidrig von Bitcoin-24 ohne ein Identifikationsverfahren überhaupt Geld anzunehmen,
Zitiere mir bitte mal das Gesetz welches bitcoin-24 verbietet innerhalb der EU eine Überweisung in Höhe von z.B. 3000 € von meiner Hausbank auf das polnische Konto
ohne Identifikationsverfahren annehmen zu dürfen?
...da somit jeglicher Delikt von Geldwäsche nicht nachverfolgt werden kann.
Sowohl meine Hausbank als auch die polnische Bank wenden im Normalfall das in der EU geltende Geldwäschegesetz an:
- Festellung der Identität bei Kontoeröffnung
- Feststellung der Identität/Meldung an Behörden bei Einzahlung/Überweisung über 10000 €
- Meldung ans Finanzamt bei Überschreiten bestimmter Beträge/Umsätze
Ich möchte den Beschluss der freigegebenen Gelder der Staatsanwaltschaft Polen sehen und welche Bedingungen an das Auszahlen der freigegebenen Gelder geknüpft wurden???
Warum sollten daran Bedingungen geknüpft sein? Das Geld wird von der polnischen StAnw als "legal" angesehen.
Könnte sein dass die polnische Staatsanwaltschaft Bedingungen an das Auszahlen des freigegebenen Geldes geknüpft hat. Da ich den Beschluss nicht gesehen hab weiss ich das nicht. Wenn die polnische Staatsanwaltschaft
keine Bedingungen an das auszahlen der freigegeben Gelder geknüpft hat, frage ich mich mit welchem Recht bitcoin-24 seit
Monaten die Auszahlung zurückhält?
Die einzigen Bedingungen, die jetzt gestellt werden, stammen von Simons Anwälten, um der versäumten AML und KYC Pflicht nachzukommen.
Ach jetzt tut bitcoin-24 nach Belieben Bedingungen für die Auszahlung stellen, obwohl man zuvor "ohne alles" einzahlen konnte?
AML = Anti Money Laundery Gesetz? Bin mir ziemlich sicher dass sowohl meine Hausbank als auch die polnische Bank das in der EU geltende Geldwäschegesetz anwendet. Unabhängig davon fällt die von mir getätigte Überweisung
nicht unter das Geldwäschegesetz.
Die KYC Pflicht besagt dass ich "ohne alles" einzahlen kann und dann bei der Auszahlung des gleichen Betrages(ohne Handel, etc.)
- Umfassende Angaben zu meiner Person machen muss?
- Kopie eines gültigen Reisepaases oder Personalausweises und eine Meldebescheinung
- Aktuelle Strom- oder Handyrechnung
- Versicherung dass das eingesetzte Geld aus legalen Quellen stammt
vorlegen bzw. abgeben muss???
Dann zitiere mir bitte mal das Gesetz in Polen, welches diese KYC Pflicht vorschreibt?
Wenn es diese KYC Pflicht bzw. dieses Gesetz in Polen gibt, dann hätte ja die polnische Bank
vor Annahme meiner Überweisung von meiner Hausbank diese Unterlagen anfordern müssen, was sie nicht getan hat. Das würde bedeuten dass die polnische Bank polnisches Gesetz gebrochen hat.