trepex (OP)
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November 23, 2013, 12:53:10 AM |
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Hallo,
ich hatte in den letzten 24h zwei Zahlungen vom selben Nutzer für einen bitcoin.de Verkauf. Das Geld kam schnell (vermutlich sofort), aber halt als
Geldsendung von Freunden" von Benutzer M***6: 8***R (Nr. T***0) mTAN: J***7, Samstag, 23. November 2013, 00:51 Uhr
Die erste habe ich einfach noch so bestätigt, doch bei der 2. dachte ich mir, befolge ich besser die bitcoin.de Richtlinien: Kontonummer und Kontoinhaber verifizieren
Was ist aber praktikabel?
Den User um eine Ausweiskopie und Sreenshot vom Fidor-Banking bitten? Per E-Mail? Den User um eine weitere kleine Überweisung auf ein anderes Konto von mir bitten (und das Geld dann zurücküberweisen)? Den Fidor-Support kontaktieren (Wochenende!), habe trotzdem mal eine Mail dorthin geschickt.
Irgendwann kam mir dann diese Idee (sollte ich zum Patent anmelden, aber evt. zeigt sich ja die Fidor Bank erkenntlich, dass ich ihre Probleme löse!)
Ich habe dem Käufer einen kleinen Betrag mit Angabe von Namen, Kontonummer (und Fidor BLZ) geschickt und ihn geben, mir den Betrag zu nennen. Bekomme ich den richtigen Betrag genannt, gebe ich die Bitcoins frei.
Damit habe ich die mir nicht angezeigten Daten (Name und Kontonummer) verifiziert.
Ein enormer Aufwand, aber ich wollte den Käufer auch nicht enttäuschen.
trepex
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elitenoob
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November 23, 2013, 01:15:21 AM |
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Du hast also Geld ohne Absender aber mit Verwendungszweck bekommen? Sollte aber logischerweise doch dann reichen, als Beweis, das es dein Handelspartner ist, oder?
Kenne mich mit dem Fidor Konto nicht aus, habe ich selbst nicht. (comdirect reicht mir, dauert ja eh zu 99% nicht länger als 2 Tage) Aber wenn der Käufer nicht den Verwendungszweck bzw du nicht die Konto Nr und BLZ sehen kannst, ist ja der Trade ansich ja noch nicht zustande gekommen. Also müsstest du den Support anschreiben, damit er bescheid weiß, das du den trade so nicht verifizieren kannst. Am WE wird da aber nix zu machen sein.
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Serpens66
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November 23, 2013, 01:42:59 AM |
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Joa, ist aufjedenfall eine gute Möglichkeit und besser als irgendwelche anderen tagelangen Lösungen ^^
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trepex (OP)
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November 23, 2013, 06:57:04 AM Last edit: November 23, 2013, 04:22:23 PM by trepex |
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Du hast also Geld ohne Absender aber mit Verwendungszweck bekommen? Sollte aber logischerweise doch dann reichen, als Beweis, das es dein Handelspartner ist, oder?
Kenne mich mit dem Fidor Konto nicht aus, habe ich selbst nicht. (comdirect reicht mir, dauert ja eh zu 99% nicht länger als 2 Tage) Aber wenn der Käufer nicht den Verwendungszweck bzw du nicht die Konto Nr und BLZ sehen kannst, ist ja der Trade ansich ja noch nicht zustande gekommen. Also müsstest du den Support anschreiben, damit er bescheid weiß, das du den trade so nicht verifizieren kannst. Am WE wird da aber nix zu machen sein.
Es kommt sogar noch nicht mal der Verwendungszweck bei mir an. Klar kann ich den Deal anhand des Betrages identifizieren. Was aber, wenn der Absender ein "gehacktes" Konto (also nicht unter seinem Namen) bei der Fidor Bank genutzt hat. Das glaube ich zwar nicht, daher habe ich die erste Zahlung vom Käufer auch einfach so bestätigt. Wenn es da mehr Volumen gibt, will ich mich aber absichern. (Wobei man der Fidor-Bank grobe Fahrlässigkeit unterstellen könnte und die in Zweifelsfall in die Haftung nehmen könnte. Wer mch kennt weiss, dass ich das auch durchziehen würde!) Support bei bitcoin.de und der Fidor Bank sind natürlich auch kontaktiert. Es gibt jetzt also 5 Events, die eine Freigabe der BTC bewirken könnten. Wo sind jetzt die Juristen? Handelt die Fidor Bank grob fahrlässig und wäre sie bei einem Missbrauch haftbar zu machen? Evt. hilft das ja, dass die Fidor Bank das Problem schneller löst.
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dewdeded
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November 23, 2013, 09:13:09 AM |
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Versteh das Problem nicht. Gehackt oder nicht ist doch irrelevant. Auch bei "Überweisung unter Freunden" bzw. "Geld senden an Freunde" (so heisst es glaube ich richtig) kann man eine Verwendungszweck angeben.
Der Käufer hat das einfach vergessen.
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trepex (OP)
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November 23, 2013, 10:17:42 AM |
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Versteh das Problem nicht. Gehackt oder nicht ist doch irrelevant. Auch bei "Überweisung unter Freunden" bzw. "Geld senden an Freunde" (so heisst es glaube ich richtig) kann man eine Verwendungszweck angeben.
Der Käufer hat das einfach vergessen.
Ich sehe aber weder den echten Namen noch die Kontonummer vom Absender. Das Geld könnte also von jedem gehackten Fidor-Account stammen und im Zweifelsfall hätte ich meinen Verpflichtungen (Name und Kontonummer zu verifizieren) nicht erfüllt und bleibe auf einem potentiellen Schaden (Rückabwicklung der "Überweisung") sitzen.
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Aswan
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November 23, 2013, 12:00:54 PM |
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Trepex hat schon recht die BTC nicht einfach so frei zu geben wenn er das Konto nicht verifizieren kann. Im gegensatz zur Kontonummer ist der Verwendungszweck frei wählbar, auch von Leuten, die ein fremdes Konto in ihren Besitz gebracht haben.
Allerdings ist das verlangen einer Ausweiskopie keine gute idee, denn laut §14 PauswG heißt es:
"Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus dem Ausweis oder mithilfe des Ausweises darf ausschließlich erfolgen durch 1. zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden nach Maßgabe der §§ 15 bis 17, 2. öffentliche Stellen und nichtöffentliche Stellen nach Maßgabe der §§ 18 bis 20."
In wiefern das zurückschicken eines Betrages ausreicht, ist dann fraglich, wenn zumindest schonmal angenommen wird, dass der Hanelspartner nicht der Kontoinhaber sein könnte, denn hat er zugriff auf das Konto, so wird er vermutlich auch den Betrag nennen können, der an kam.
Des weiteres weist bitcoin.de ausdrücklich darauf hin, dass coins nur dann freigegebe werden sollen, wenn man die Überweisung vollständig verifizieren konnte und man keine zweifel daran hat dass diese legitim ist / war. Ich empfehle daher, dass du wartest bis du was von bitcoin.de hörst.
Wo genau siehst du die potentielle grobe Fahrlässigkeit der Fidor Bank? Ich kann das nicht so ganz nachvollziehen.
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trepex (OP)
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November 23, 2013, 12:41:58 PM |
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Hallo Aswan,
> Trepex hat schon recht die BTC nicht einfach so frei zu geben wenn er das Konto nicht verifizieren kann. Im gegensatz zur Kontonummer > ist der Verwendungszweck frei wählbar, auch von Leuten, die ein fremdes Konto in ihren Besitz gebracht haben.
man beachte, ich verifiziere das KONTO, nicht denjenigen, der es aktuell nutzt!
> Allerdings ist das verlangen einer Ausweiskopie keine gute idee, denn laut §14 PauswG heißt es: > > "Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus dem Ausweis oder mithilfe des Ausweises darf ausschließlich erfolgen durch > 1. zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden nach Maßgabe der §§ 15 bis 17, > 2. öffentliche Stellen und nichtöffentliche Stellen nach Maßgabe der §§ 18 bis 20."
Hmmm.....
§ 20 Verwendung durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen (1) Der Inhaber kann den Ausweis bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen als Identitätsnachweis und Legitimationspapier verwenden.
(2) Außer zum elektronischen Identitätsnachweis darf der Ausweis durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen weder zum automatisierten Abruf personenbezogener Daten noch zur automatisierten Speicherung personenbezogener Daten verwendet werden.
(3) Die Seriennummern, die Sperrkennwörter und die Sperrmerkmale dürfen nicht so verwendet werden, dass mit ihrer Hilfe ein automatisierter Abruf personenbezogener Daten oder eine Verknüpfung von Dateien möglich ist. Dies gilt nicht für den Abgleich von Sperrmerkmalen durch Diensteanbieter zum Zweck der Überprüfung, ob ein elektronischer Identitätsnachweis gesperrt ist.
Der Käufer nutzt den Ausweis, um sich gegen einer nichöffentlichen Stelle (mir) zu identifizieren. Ich mache keine automatisierten Abruf oder Verknüpfung von Daten. Mich interessieren keine Seriennummern oder anderes.
> In wiefern das zurückschicken eines Betrages ausreicht, ist dann fraglich, wenn zumindest schonmal angenommen wird, dass der > Hanelspartner nicht der Kontoinhaber sein könnte, denn hat er zugriff auf das Konto, so wird er vermutlich auch den Betrag nennen > können, der an kam.
Dies zu verifizieren ist nicht meine Aufgabe. Das kann ich ja auch bei einer normalen Zahlung, wo ich dann den Namen und die Kontonummer sehe, auch nicht.
> Des weiteres weist bitcoin.de ausdrücklich darauf hin, dass coins nur dann freigegebe werden sollen, wenn man die Überweisung > vollständig verifizieren konnte und man keine zweifel daran hat dass diese legitim ist / war. Ich empfehle daher, dass du wartest > bis du was von bitcoin.de hörst.
Habe angefragt und eine unbefriedigende Antwort bekommen:
Support (Trade 8***R)
Hallo trepex,
bitte fordern Sie von Ihren Handelspartnern keine persönlichen Dokumente an, das ist nicht notwendig.
Die Fidor-Bank hat zur Zeit keine andere interne Möglichkeit als die 'Geld senden' Funktion, wenn es um SEPA-Zahlungen von Kunde zu Kunde der Fidor geht. An einer anderen internen Lösung wird bereits gearbeitet.
Die Zuordnung der Zahlung ist Ihnen über die angegebene ID im Verwendungszweck möglich.
Wir werden den Käufer anschreiben und hierüber informieren.
Mit freundlichen Grüßen, Thomas Harting
Meine Antwort:
Support schrieb:
> bitte fordern Sie von Ihren Handelspartnern keine persönlichen Dokumente an, das ist nicht notwendig.
Das sehe ich anders. bitcoin.de fodert von Verkäufern, den Namen und die Kontoverbidung (was sich in dem Fall auf die Kontonummer reduziert) zu verifizieren, bevor BTC freigegeben werden. Ich kann diese Verifizierung bei einer "Geld an Freunde senden" Zahlung nicht vornehmen!
Ihre Aussage bezüglich SEPA Überweisungen sind sachlich falsch! Eine SEPA Überweisung ist GAR NICHT möglich. Bei einer alte deutschen Überweisung wird aus dieser eine "Geld an Freunde senden" gemacht. In wie weit das zulässig ist, sollte evt. die BAFIN klären. Ich bin der Meinung, dass dies nicht zulässig ist.
Die Zuordnung der Zahlung ist nicht das Problem!
> Wo genau siehst du die potentielle grobe Fahrlässigkeit der Fidor Bank? Ich kann das nicht so ganz nachvollziehen.
Der Absender hat eine normale alte deutsche Überweisung mit Namen/Kontonummer und BLZ (der Fidor-Bank halt) eingegeben. Ich habe niemals gegenüber der Fidor-Bank mein Einverständnis gegeben, dass eine solche Überweisung eigenmächtig von der Fidor-Bank in ein "Geld an Freunde senden" konvertiert wird und mir dadurch die Möglichkeit einer Verifizierung des Absenders genommen wird. Das Thema sollte sich auch die BAFIN mal ansehen.
Ich frage mich auch, ob die Fidor-Bank ihnen Auflagen bei der Durchführung von SEPA Überweisungen 100% nachkommt. Es wäre mir neu, dass eine Bank eigenständig bestimmte andere Banken (in dem Fall: sich selbst) aus der SEPA Welt ausschliessen darf.
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Serpens66
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November 23, 2013, 01:34:56 PM |
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Ich frage mich auch, ob die Fidor-Bank ihnen Auflagen bei der Durchführung von SEPA Überweisungen 100% nachkommt. Es wäre mir neu, dass eine Bank eigenständig bestimmte andere Banken (in dem Fall: sich selbst) aus der SEPA Welt ausschliessen darf.
Wie dieser Fidor Florian (also der Projektleiteiter hier im Forum) ja geschrieben hat, ist das nicht beabsichtigt und ein Fehler der irgendwie bei der Umstellung ihrer eigenen BIC zustande gekommen ist. Es wird angeblich bereits daran gearbeitet. Er weiß aber nicht wie lange es dauert. Zudem wird an der vollständigen Einbindung in bitcoin.de gearbeitet, dass man selbst garkeine Überweisunge mehr beauftragen muss. Er kann aber nicht sagen, welches davon schneller fertig sein wird.
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Mit Cointracking (10% Rabatt) behältst du die Übersicht über all deine Trades und Gewinne. Sogar ein Tool für die Steuer ist dabei Great Freeware Game: Clonk Rage binance.com hat nun auch SEPA und EUR Paare! Mit dem RefLink bekommst du 5% Rabatt auf die Tradinggebühren!
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trepex (OP)
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November 23, 2013, 04:30:41 PM |
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Wie dieser Fidor Florian (also der Projektleiteiter hier im Forum) ja geschrieben hat, ist das nicht beabsichtigt und ein Fehler der irgendwie bei der Umstellung ihrer eigenen BIC zustande gekommen ist. Es wird angeblich bereits daran gearbeitet. Er weiß aber nicht wie lange es dauert. Zudem wird an der vollständigen Einbindung in bitcoin.de gearbeitet, dass man selbst garkeine Überweisunge mehr beauftragen muss. Er kann aber nicht sagen, welches davon schneller fertig sein wird.
Wie wäre es denn, wenn die Fidor Bank eine Garantie der Art Sollte dem Empfänger eine internen Geldüberweisung ein Schaden (Missbrauch) entstehen, der dadurch entstanden ist, dass der Empfänger den Absender nicht durch Namen und Kontonummer überprüfen konnte, so tritt die Fidor-Bank für den entstanden Schaden ein.abgibt? Alternativ könnte die Fidor-Bank auch eine 24x7 Hotline anbieten, über die man sich manuell die Daten (Name und Kontonummer) bestätige lassen kann.
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physalis
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November 23, 2013, 04:36:46 PM |
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Hi, danke für die Nachricht über diesen Thread, ich bin der Käufer deiner btc. Es war auch nicht von mir ursprünglich beabsichtigt, das als "Geldsendung von Freunden" zu machen, aber als ich es bei Fidor als normale Überweisung machen wollte, wurde das abgelehnt und mir mitgeteilt, dass Fidor-Intern eine Geldsendung nur über diese Funktion möglich ist. Musste mir dann manuell aus der IBAN deine Fidor-Kontonummer rausfummeln und das so machen.
Nicht grade praktisch, und man sollte eigentlich meinen, dass sie das bedacht hätten. Bleibt zu hoffen, dass die vollständige Einbindung von Fidor bei bitcoin.de bald abgeschlossen ist und das Ganze automatisch abläuft. Kann ja nicht angehn, dass zur Zeit Fidor-zu-Fidor die umständlichste (und unsicherste) Art der Abwicklung ist...
Danke jedenfalls für die Bestätigung
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trepex (OP)
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November 23, 2013, 05:21:45 PM |
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Hi, danke für die Nachricht über diesen Thread, ich bin der Käufer deiner btc.
Du bist aber nicht der, der 2x Bitcoins bei mir gekauft hat. Daher habe ich die erste Transaktion auch bestätigt. Nur bei einer weiteren würde ich mich gerne absichern.
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trepex (OP)
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November 23, 2013, 05:25:10 PM |
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Ich habe die Fidor Bank mal aufgefordert, das ganze zu unterlassen. Mit Kopie an die BaFin!
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Serpens66
Legendary
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Activity: 2954
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November 23, 2013, 05:49:58 PM |
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Ich habe die Fidor Bank mal aufgefordert, das ganze zu unterlassen. Mit Kopie an die BaFin!
joa.. finds ein bisschen übertrieben und bezweifle stark, dass du da ne vernünftige Antwort bekommst... aber ein bisschen druck machen ist sicherlich auch nicht verkehrt ^^
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trepex (OP)
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November 23, 2013, 05:52:22 PM |
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Ich habe die Fidor Bank mal aufgefordert, das ganze zu unterlassen. Mit Kopie an die BaFin!
joa.. finds ein bisschen übertrieben und bezweifle stark, dass du da ne vernünftige Antwort bekommst... aber ein bisschen druck machen ist sicherlich auch nicht verkehrt ^^ Den Druck wird hoffentlich die BaFin machen. Ich frage mich, wie die Fidor-Bank Software eine Zulassung mit diesem Miss-Feature bekommen konnte!
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Aswan
Legendary
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November 23, 2013, 06:01:30 PM |
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Hallo Aswan,
> Trepex hat schon recht die BTC nicht einfach so frei zu geben wenn er das Konto nicht verifizieren kann. Im gegensatz zur Kontonummer > ist der Verwendungszweck frei wählbar, auch von Leuten, die ein fremdes Konto in ihren Besitz gebracht haben.
man beachte, ich verifiziere das KONTO, nicht denjenigen, der es aktuell nutzt!
> Allerdings ist das verlangen einer Ausweiskopie keine gute idee, denn laut §14 PauswG heißt es: > > "Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus dem Ausweis oder mithilfe des Ausweises darf ausschließlich erfolgen durch > 1. zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden nach Maßgabe der §§ 15 bis 17, > 2. öffentliche Stellen und nichtöffentliche Stellen nach Maßgabe der §§ 18 bis 20."
Hmmm.....
§ 20 Verwendung durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen (1) Der Inhaber kann den Ausweis bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen als Identitätsnachweis und Legitimationspapier verwenden.
(2) Außer zum elektronischen Identitätsnachweis darf der Ausweis durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen weder zum automatisierten Abruf personenbezogener Daten noch zur automatisierten Speicherung personenbezogener Daten verwendet werden.
(3) Die Seriennummern, die Sperrkennwörter und die Sperrmerkmale dürfen nicht so verwendet werden, dass mit ihrer Hilfe ein automatisierter Abruf personenbezogener Daten oder eine Verknüpfung von Dateien möglich ist. Dies gilt nicht für den Abgleich von Sperrmerkmalen durch Diensteanbieter zum Zweck der Überprüfung, ob ein elektronischer Identitätsnachweis gesperrt ist.
Der Käufer nutzt den Ausweis, um sich gegen einer nichöffentlichen Stelle (mir) zu identifizieren. Ich mache keine automatisierten Abruf oder Verknüpfung von Daten. Mich interessieren keine Seriennummern oder anderes.
Danke für den Hinweis, ich hatte da was verwechselt und war selbst etwas verwirrt als ich deinen Post hier gelesen habe, was sich aber schnell geklärt hat. Ich habe die Fidor Bank mal aufgefordert, das ganze zu unterlassen. Mit Kopie an die BaFin! Kannst du uns bezüglich dieses Unterfangens auf dem laufenden halten? Ich habe übrigens eben auf meinem Fidor Konto nachgeschaut und bekomme dort die Option per SEPA zu überweisen (bei beliebiger Angabe von IBAN/BIC).
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Boumer
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November 23, 2013, 06:38:26 PM |
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trepex, Dir ist schon klar, daß Du selbst bei normalen Inlandsüberwesiung nur den Namen des Auftraggebers siehst und nicht zusätzlich dessen Konto-Nr. Deshalb sind Überweiseung auch nicht geeignet als Verifizierung zu dienen, ob eine bestimmte Konto-Nr. auf einen gewissen Namen lautet. Bei Privatpersonen darf die Bank schon als Datenschutzrechtlichen Gründen die Auftraggeber-Kontonummer nicht nenmen. Diese Information können nur die Mitarbeiter der Empfängerbank einsehen. Bei der Fidorbank wird es wahrscheinlich sogar so sein, daß sie ihren Zahlungsverkehr mithilfe der Infrastruktur einen anderen Bank über Skonten verrechnet, bei denen den Kundenskontren bei der Fidorbank die Überweisungsbeträge belastet bzw. erkannt werden. Grundsätzlich prüfen Banken auch nicht, ob Namen des Konto-Inhabers mit der Konto-Nr. übereinstimmt - sogenannte Kontenanrufprüfungen werden nur vorgenommen werden, wenn bestimmte Überweisungbeträge überschritten werden bzw. aufgrund von gewissen Routineprüfungen (in der Regel geldwäscherelevante Prüfungen) die Abweisung eingehende Überweisungsbeträge notwendig macht.
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Aswan
Legendary
Offline
Activity: 1734
Merit: 1015
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November 23, 2013, 06:51:43 PM |
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trepex, Dir ist schon klar, daß Du selbst bei normalen Inlandsüberwesiung nur den Namen des Auftraggebers siehst und nicht zusätzlich dessen Konto-Nr. Deshalb sind Überweiseung auch nicht geeignet als Verifizierung zu dienen, ob eine bestimmte Konto-Nr. auf einen gewissen Namen lautet. Bei Privatpersonen darf die Bank schon als Datenschutzrechtlichen Gründen die Auftraggeber-Kontonummer nicht nenmen. Diese Information können nur die Mitarbeiter der Empfängerbank einsehen. Bei der Fidorbank wird es wahrscheinlich sogar so sein, daß sie ihren Zahlungsverkehr mithilfe der Infrastruktur einen anderen Bank über Skonten verrechnet, bei denen den Kundenskontren bei der Fidorbank die Überweisungsbeträge belastet bzw. erkannt werden. Grundsätzlich prüfen Banken auch nicht, ob Namen des Konto-Inhabers mit der Konto-Nr. übereinstimmt - sogenannte Kontenanrufprüfungen werden nur vorgenommen werden, wenn bestimmte Überweisungbeträge überschritten werden bzw. aufgrund von gewissen Routineprüfungen (in der Regel geldwäscherelevante Prüfungen) die Abweisung eingehende Überweisungsbeträge notwendig macht.
Bei meinem Sparkassenkonto sehe ich im Online Banking unf auf Kontoauszügen immer die BLZ + KTO Nr. der des Absenders. Dass diese Informationen dem Empfänger nicht zugänglich gemacht werden dürfen halte ich für ein Gerücht.
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trepex (OP)
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November 23, 2013, 06:57:23 PM |
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Diese Diskussion hatte ich mit einer meiner Banken auch schon. Ergebnis: Ich habe die Kontonummer immer bekommen, wenn ich sie haben wollte und sie aus welchen Gründen auch immer nicht auf dem Kontoauszug sichtbar war.
Die Österreicher geben sie (zumindest bei meinem Konto dort) immer an. Einer der Gründe, warum ich auf bitcoin.de einen Account "trepex-at" habe und nutze. Mit Konto in AT.
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Boumer
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November 23, 2013, 07:08:30 PM |
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trepex, Dir ist schon klar, daß Du selbst bei normalen Inlandsüberwesiung nur den Namen des Auftraggebers siehst und nicht zusätzlich dessen Konto-Nr. Deshalb sind Überweiseung auch nicht geeignet als Verifizierung zu dienen, ob eine bestimmte Konto-Nr. auf einen gewissen Namen lautet. Bei Privatpersonen darf die Bank schon als Datenschutzrechtlichen Gründen die Auftraggeber-Kontonummer nicht nenmen. Diese Information können nur die Mitarbeiter der Empfängerbank einsehen. Bei der Fidorbank wird es wahrscheinlich sogar so sein, daß sie ihren Zahlungsverkehr mithilfe der Infrastruktur einen anderen Bank über Skonten verrechnet, bei denen den Kundenskontren bei der Fidorbank die Überweisungsbeträge belastet bzw. erkannt werden. Grundsätzlich prüfen Banken auch nicht, ob Namen des Konto-Inhabers mit der Konto-Nr. übereinstimmt - sogenannte Kontenanrufprüfungen werden nur vorgenommen werden, wenn bestimmte Überweisungbeträge überschritten werden bzw. aufgrund von gewissen Routineprüfungen (in der Regel geldwäscherelevante Prüfungen) die Abweisung eingehende Überweisungsbeträge notwendig macht.
Bei meinem Sparkassenkonto sehe ich im Online Banking unf auf Kontoauszügen immer die BLZ + KTO Nr. der des Absenders. Dass diese Informationen dem Empfänger nicht zugänglich gemacht werden dürfen halte ich für ein Gerücht. Bei meiner VB siehst Du diesen Angaben aus guten Gründen nicht und man bekommt auch keine Information darüber. Es gibt auch noch praktische Gründe, warum die Angaben dem Empfänger nicht mitgeteilt werden. Z. Bsp. ist es bei größeren Unternehmen durchaus üblich, daß sie ihren Zahlungsverkehr nach der Art der Transaktion gestaltet haben, und für Lastschriften und Überweisungseingänge verschiedene Konten benutzen. Wenn jetzt ein Kunde seine Beträge mittels Lastschrift begleicht und eine Lastschrift aus welchen Gründen auch immer wieder von der Bank zurückgebucht wird, sollte man als Kunde - sofern man die Bankverbindung überhaupt sehen sollte - diese Angaben nicht für eine Überweisung benutzen. Bei ausländischen Unternehmen könnte man dadurch durchaus zweimal bezahlen müssen. (Ist alles schon vorgekommen) Wenn Du glaubst, daß solche Daten nicht datenschutzlichrechtlich relevant sind, dann ninnt einfach mal den Fall an, daß es ein Unternehmen gibt, daß noch Geld von Dir bekäme, Du aber möchtest, daß sie auf keinen Fall Kenntnis von Deiner Bankverbindung kriegen sollen... Überweisungen zugunsten Dritter bzw. sogenannte Zahlscheingeschäfte fallen bei den meisten Bank aus Geldwäschegründe aus.
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