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Author Topic: Steuer auf Altcoins - Kompakte Einschätzung?  (Read 34341 times)
iudica
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online justice


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July 11, 2017, 01:26:19 PM
 #281

Wenn dann 5 Jahre später nochmal Einkünfte generiert werden, fängt die 10 Jahres Frist wieder neu an?

Nein

Quote
Dann erhöht sich die Haltefrist mMn nur, wenn man "sonstige Einkünfte" des §22 Nr. 1 + 3 EstG erhält.

Die Art der Einkünfte ist grds. egal.

bct_ail
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July 12, 2017, 09:50:48 AM
 #282

§23 EStG Absatz 1 Nummer 2 Satz 4 ist mir nicht ganz klar: Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre.

Meine Frage: Bleibt es bei der Erhöhung auf 10 Jahre, wenn die im Kalenderjahr generierten Einkünfte im gleichen Kalenderjahr an den Sender zurückgezahlt werden?
cowryHQ
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July 12, 2017, 10:13:13 AM
 #283

Das verstehe ich nicht..

Was meinst Du mit "zurücksenden". Wenn Du es aus irgendeinem Grund machen MUSST, dann hast Du ja keine Einkünfte (Einnahmen ./. Ausgaben = 0), wenn Du es freiwillig machst, dann ist diese Schenkung für die Einkunftsgenerierung egal.
Peter1984
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July 12, 2017, 01:13:07 PM
 #284

Hallo,

ich habe mir gerade mal den ganzen Thread durchgelesen, und musste feststellen, das vieles ganz anders ist als ich bisher vermutet hatte, und hätte gleich ein Fallbeispiel:

Tag X habe ich mir 100 Moneros gekauft und gleich auf Wallet A überwiesen.

Tag X + 5 Monate habe ich mir 50 Moneros gekauft und gleich auf Wallet B überwiesen.

Tag X + 13 Monate habe ich 20 Moneros von den 100 eingewechselt. (sollte ja eigentlich steuerfrei sein).

Nur habe ich zwischenzeitlich, Wallet A auf Wallet C verschoben (Paper Wallet) dann zum Verkaufen das Paper Wallet online gebracht und anschließend auf Wallet D (neues Paper Wallet) verschoben.

Wallet B hatte ich auch auf Wallet F geschoben (paper wallet).

Meine Frage, ist denn mein Verkauf nun wirklich steuerfrei?

Denn ich wusste bis dato nicht, das man später gekauft Coins auf getrennten Wallets halten muss, hatte das eher zufällig getan, und kann in diesem Fall (da Monero ja eine anoyme Währung ist und die Blockchain nicht transparent) den Verlauf nicht zurückverfolgen.

Was ich aber nachweisen kann, ist dass beide Käufe ursprünglich von Polo auf unterschiedliche Adressen gegangen sind.

Sollte das reichen?


Übrigens, was mich auch sehr verwundert hat, ist das vorangegangene verlinkte Fallbeispiel eines Anwalts, welches hier gar nicht weiter diskutiert wurde.

Der Anwalt sagte (in etwa), wenn ich an Tag X zB 100 BTC kaufe und von diesen nach unter einem Jahr einen oder mehrere einwechsle, dann steigt die Haltefrist für den Rest von einem Jahr auf 10 Jahre. Ist das so richtig?
bct_ail
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July 12, 2017, 06:15:39 PM
Last edit: July 12, 2017, 06:26:40 PM by bct_ail
 #285

Das verstehe ich nicht..

Was meinst Du mit "zurücksenden". Wenn Du es aus irgendeinem Grund machen MUSST, dann hast Du ja keine Einkünfte (Einnahmen ./. Ausgaben = 0), wenn Du es freiwillig machst, dann ist diese Schenkung für die Einkunftsgenerierung egal.
Ich habe von der 10-Jahresfrist erst "erfahren", nachdem ich Waves verleast habe und für das verleasen Coins erhalten (Rewards) habe. Meine Strategie ist also, alle Rewards an den Sender zurückzusenden und mit dem verleasen erst nach einem Jahr anzufangen. Somit muss ich Waves nicht mehr 10 Jahre halten, um sie steuerfrei zu haben
bct_ail
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July 12, 2017, 06:25:23 PM
Last edit: July 12, 2017, 07:59:54 PM by bct_ail
 #286

Übrigens, was mich auch sehr verwundert hat, ist das vorangegangene verlinkte Fallbeispiel eines Anwalts, welches hier gar nicht weiter diskutiert wurde.

Der Anwalt sagte (in etwa), wenn ich an Tag X zB 100 BTC kaufe und von diesen nach unter einem Jahr einen oder mehrere einwechsle, dann steigt die Haltefrist für den Rest von einem Jahr auf 10 Jahre. Ist das so richtig?


Ich kenne den verlinkten Fallbeispiel eines Anwalts nicht. Aber mit den 10 Jahren ist es so: Es gilt §23 EStG Absatz 1 Nummer 2 Satz 4: "Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre."
Bedeutet:
Erhält man "Zinsen" (in der Form von Coins) aufgrund des halten einen Coins oder verleasen/verleihen etc. innerhalb der Haltefrist von einen Jahr, so erhöht sich diese auf 10 Jahre, da aus der Nutzung des Wirtschaftsgutes zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden. Die Zinsen sind als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben.
Erhält man erstmalig Zinsen (in der Form von Coins) nach der Haltefrist von einen Jahr, sind diese Erträge als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben. Das zugrundeliegende Wirtschaftsgut (auf Grund dessen man die Zinsen erhält) ist steuerlich nicht mehr relevant, da die Haltefrist von einem Jahr vorüber ist.

Edit: Du musst keine Steuer bezahlen, wenn du einen Coin länger als 1 Jahr hälst. (Es sei denn, es passiert das mit den "Zinsen")



Münzpräger
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July 12, 2017, 07:53:07 PM
 #287

Übrigens, was mich auch sehr verwundert hat, ist das vorangegangene verlinkte Fallbeispiel eines Anwalts, welches hier gar nicht weiter diskutiert wurde.

Der Anwalt sagte (in etwa), wenn ich an Tag X zB 100 BTC kaufe und von diesen nach unter einem Jahr einen oder mehrere einwechsle, dann steigt die Haltefrist für den Rest von einem Jahr auf 10 Jahre. Ist das so richtig?


Ich kenne den verlinkten Fallbeispiel eines Anwalts eines Anwalt nicht. Aber mit den 10 Jahren ist es so: Es gilt §23 EStG Absatz 1 Nummer 2 Satz 4: "Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre."
Bedeutett:
Erhält man "Zinsen" (in der Form von Coins) aufgrund des halten einen Coins oder verleasen/verleihen etc. innerhalb der Haltefrist von einen Jahr, so erhöht sich diese auf 10 Jahre, da aus der Nutzung des Wirtschaftsgutes zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden. Die Zinsen sind als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben.
Erhält man erstmalig Zinsen (in der Form von Coins) nach der Haltefrist von einen Jahr, sind diese Erträge als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben. Das zugrundeliegende Wirtschaftsgut (auf Grund dessen man die Zinsen erhält) ist steuerlich nicht mehr relevant, da die Haltefrist von einem Jahr vorüber ist.

Bist du dir da ganz sicher?
Das sehe ich etwas anders. Wenn du Coins länger als 1 Jahr hälst, erlischt nicht AUTOMATISCH die potentielle Steuerschuld. Dies passiert nur, wenn du nach mehr als einem Jahr VERKAUFST UND in keinem Jahr Einkünfte damit erzielt hast.
Beispiel:
1) Kauf Waves. 3 Jahre liegen lassen. Verkauf. --> steuerfrei.
2) Kauf Waves. 3 Jahre liegen lassen. In Jahr 4 verleasen. In Jahr 6 verkaufen. --> Haltefrist durch das Verleasen auf 10 Jahre gestiegen, wovon nun das 6. Jahr läuft, weil man in mindestens EINEM (nicht dem ersten) Jahr Einkünfte erzielt hat. Du musst also sowohl den Verkaufserlös in Jahr 6 versteuern als auch die Einnahmen aus dem Leasing.

Das Zurücksenden wird dich wohl leider nicht retten, weil es keinen Rechtsgrund dafür gibt.
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July 12, 2017, 08:05:57 PM
Last edit: July 12, 2017, 09:03:33 PM by bct_ail
 #288

Übrigens, was mich auch sehr verwundert hat, ist das vorangegangene verlinkte Fallbeispiel eines Anwalts, welches hier gar nicht weiter diskutiert wurde.

Der Anwalt sagte (in etwa), wenn ich an Tag X zB 100 BTC kaufe und von diesen nach unter einem Jahr einen oder mehrere einwechsle, dann steigt die Haltefrist für den Rest von einem Jahr auf 10 Jahre. Ist das so richtig?


Ich kenne den verlinkten Fallbeispiel eines Anwalts eines Anwalt nicht. Aber mit den 10 Jahren ist es so: Es gilt §23 EStG Absatz 1 Nummer 2 Satz 4: "Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre."
Bedeutett:
Erhält man "Zinsen" (in der Form von Coins) aufgrund des halten einen Coins oder verleasen/verleihen etc. innerhalb der Haltefrist von einen Jahr, so erhöht sich diese auf 10 Jahre, da aus der Nutzung des Wirtschaftsgutes zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden. Die Zinsen sind als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben.
Erhält man erstmalig Zinsen (in der Form von Coins) nach der Haltefrist von einen Jahr, sind diese Erträge als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben. Das zugrundeliegende Wirtschaftsgut (auf Grund dessen man die Zinsen erhält) ist steuerlich nicht mehr relevant, da die Haltefrist von einem Jahr vorüber ist.

Bist du dir da ganz sicher?
Das sehe ich etwas anders. Wenn du Coins länger als 1 Jahr hälst, erlischt nicht AUTOMATISCH die potentielle Steuerschuld. Dies passiert nur, wenn du nach mehr als einem Jahr VERKAUFST UND in keinem Jahr Einkünfte damit erzielt hast.
Beispiel:
1) Kauf Waves. 3 Jahre liegen lassen. Verkauf. --> steuerfrei.
2) Kauf Waves. 3 Jahre liegen lassen. In Jahr 4 verleasen. In Jahr 6 verkaufen. --> Haltefrist durch das Verleasen auf 10 Jahre gestiegen, wovon nun das 6. Jahr läuft, weil man in mindestens EINEM (nicht dem ersten) Jahr Einkünfte erzielt hat. Du musst also sowohl den Verkaufserlös in Jahr 6 versteuern als auch die Einnahmen aus dem Leasing.

Das Zurücksenden wird dich wohl leider nicht retten, weil es keinen Rechtsgrund dafür gibt.
ZUM BESSEREN VERSTÄNDNIS HABE ICH MEINEM BEITRAG (#288) NOCH ETWAS HINZUGEFÜGT.

Nun zu meinem "sicher" sein. Ja! Was du mit dem Coin nach einem Jahr machst, ist steuerlich unrelevant. Das wurde in diesem Thread ausdauernd erläutert. Dein Beispiel wird glücklicherweise vom FA nicht so gehandhabt.
Peter1984
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July 12, 2017, 09:38:00 PM
 #289

Übrigens, was mich auch sehr verwundert hat, ist das vorangegangene verlinkte Fallbeispiel eines Anwalts, welches hier gar nicht weiter diskutiert wurde.

Der Anwalt sagte (in etwa), wenn ich an Tag X zB 100 BTC kaufe und von diesen nach unter einem Jahr einen oder mehrere einwechsle, dann steigt die Haltefrist für den Rest von einem Jahr auf 10 Jahre. Ist das so richtig?


Ich kenne den verlinkten Fallbeispiel eines Anwalts nicht. Aber mit den 10 Jahren ist es so: Es gilt §23 EStG Absatz 1 Nummer 2 Satz 4: "Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre."
Bedeutet:
Erhält man "Zinsen" (in der Form von Coins) aufgrund des halten einen Coins oder verleasen/verleihen etc. innerhalb der Haltefrist von einen Jahr, so erhöht sich diese auf 10 Jahre, da aus der Nutzung des Wirtschaftsgutes zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden. Die Zinsen sind als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben.
Erhält man erstmalig Zinsen (in der Form von Coins) nach der Haltefrist von einen Jahr, sind diese Erträge als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben. Das zugrundeliegende Wirtschaftsgut (auf Grund dessen man die Zinsen erhält) ist steuerlich nicht mehr relevant, da die Haltefrist von einem Jahr vorüber ist.

Edit: Du musst keine Steuer bezahlen, wenn du einen Coin länger als 1 Jahr hälst. (Es sei denn, es passiert das mit den "Zinsen")






Um das nochmal klar zu verstehen, wenn ich von zB 100 Bitcoins einen vor einem Jahr verkaufe, ist der das steuerpflichtig, aber wenn ich dann die restlichen 99 Bitcoins nach zwei Jahren verkaufe, ist das trotzdem steuerfrei (obwohl ich den einen früher verkauft habe)?

Nalien
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July 12, 2017, 10:00:19 PM
 #290

Ehrlich, bei 100 BTC einfach noch paar Jahren warten und dann Expat werden wenn Steuern so ein Problem sind.
Peter1984
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July 12, 2017, 10:41:36 PM
 #291

Ehrlich, bei 100 BTC einfach noch paar Jahren warten und dann Expat werden wenn Steuern so ein Problem sind.

War ja nur ein Beispiel Smiley Aber das ist ja eine allgemein wichtige Frage..
Peter1984
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July 12, 2017, 11:25:43 PM
 #292

Hallo,

ich habe mir gerade mal den ganzen Thread durchgelesen, und musste feststellen, das vieles ganz anders ist als ich bisher vermutet hatte, und hätte gleich ein Fallbeispiel:

Tag X habe ich mir 100 Moneros gekauft und gleich auf Wallet A überwiesen.

Tag X + 5 Monate habe ich mir 50 Moneros gekauft und gleich auf Wallet B überwiesen.

Tag X + 13 Monate habe ich 20 Moneros von den 100 eingewechselt. (sollte ja eigentlich steuerfrei sein).

Nur habe ich zwischenzeitlich, Wallet A auf Wallet C verschoben (Paper Wallet) dann zum Verkaufen das Paper Wallet online gebracht und anschließend auf Wallet D (neues Paper Wallet) verschoben.

Wallet B hatte ich auch auf Wallet F geschoben (paper wallet).

Meine Frage, ist denn mein Verkauf nun wirklich steuerfrei?

Denn ich wusste bis dato nicht, das man später gekauft Coins auf getrennten Wallets halten muss, hatte das eher zufällig getan, und kann in diesem Fall (da Monero ja eine anoyme Währung ist und die Blockchain nicht transparent) den Verlauf nicht zurückverfolgen.

Was ich aber nachweisen kann, ist dass beide Käufe ursprünglich von Polo auf unterschiedliche Adressen gegangen sind.

Sollte das reichen?


Übrigens, was mich auch sehr verwundert hat, ist das vorangegangene verlinkte Fallbeispiel eines Anwalts, welches hier gar nicht weiter diskutiert wurde.

Der Anwalt sagte (in etwa), wenn ich an Tag X zB 100 BTC kaufe und von diesen nach unter einem Jahr einen oder mehrere einwechsle, dann steigt die Haltefrist für den Rest von einem Jahr auf 10 Jahre. Ist das so richtig?


Kann mir jemand noch das erste Beispiel erklären? Und noch eine Frage hätte ich dazu: Wieso muss ich die Coins überhaupt in getrennten Wallets haben. Nach der FIFO Methode müsste es doch sowieso klar sein, dass die Coins, die ich zuerst gekauft habe, die sind, die ich zuerst verkaufe?

Danke!
bct_ail
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July 13, 2017, 09:22:15 AM
 #293

Übrigens, was mich auch sehr verwundert hat, ist das vorangegangene verlinkte Fallbeispiel eines Anwalts, welches hier gar nicht weiter diskutiert wurde.

Der Anwalt sagte (in etwa), wenn ich an Tag X zB 100 BTC kaufe und von diesen nach unter einem Jahr einen oder mehrere einwechsle, dann steigt die Haltefrist für den Rest von einem Jahr auf 10 Jahre. Ist das so richtig?


Ich kenne den verlinkten Fallbeispiel eines Anwalts nicht. Aber mit den 10 Jahren ist es so: Es gilt §23 EStG Absatz 1 Nummer 2 Satz 4: "Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre."
Bedeutet:
Erhält man "Zinsen" (in der Form von Coins) aufgrund des halten einen Coins oder verleasen/verleihen etc. innerhalb der Haltefrist von einen Jahr, so erhöht sich diese auf 10 Jahre, da aus der Nutzung des Wirtschaftsgutes zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden. Die Zinsen sind als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben.
Erhält man erstmalig Zinsen (in der Form von Coins) nach der Haltefrist von einen Jahr, sind diese Erträge als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben. Das zugrundeliegende Wirtschaftsgut (auf Grund dessen man die Zinsen erhält) ist steuerlich nicht mehr relevant, da die Haltefrist von einem Jahr vorüber ist.

Edit: Du musst keine Steuer bezahlen, wenn du einen Coin länger als 1 Jahr hälst. (Es sei denn, es passiert das mit den "Zinsen")






Um das nochmal klar zu verstehen, wenn ich von zB 100 Bitcoins einen vor einem Jahr verkaufe, ist der das steuerpflichtig, aber wenn ich dann die restlichen 99 Bitcoins nach zwei Jahren verkaufe, ist das trotzdem steuerfrei (obwohl ich den einen früher verkauft habe)?


Genau, du hast es verstanden. Wenn Haltefrist >1 Jahr, dann keine Steuer. Wenn < 1Jahr, dann als sonstiges Einkommen deklarieren (§23 EStG).  Um ganz sicherlich zu sein, verkaufst du nach 366 Tagen.
Die Zeit gilt für jeden einzelnen Coin. Kaufst du also heute, morgen und übermogen je einen Coin, ist der heute gekaufte in 366 Tagen steuerfrei, der morgen gekaufte in 367 und der übermorgen in 368 Tagen (ab heute gezählt).
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July 13, 2017, 09:47:42 AM
 #294

Hallo,

ich habe mir gerade mal den ganzen Thread durchgelesen, und musste feststellen, das vieles ganz anders ist als ich bisher vermutet hatte, und hätte gleich ein Fallbeispiel:

Tag X habe ich mir 100 Moneros gekauft und gleich auf Wallet A überwiesen.

Tag X + 5 Monate habe ich mir 50 Moneros gekauft und gleich auf Wallet B überwiesen.

Tag X + 13 Monate habe ich 20 Moneros von den 100 eingewechselt. (sollte ja eigentlich steuerfrei sein).

Nur habe ich zwischenzeitlich, Wallet A auf Wallet C verschoben (Paper Wallet) dann zum Verkaufen das Paper Wallet online gebracht und anschließend auf Wallet D (neues Paper Wallet) verschoben.

Wallet B hatte ich auch auf Wallet F geschoben (paper wallet).

Meine Frage, ist denn mein Verkauf nun wirklich steuerfrei?

Denn ich wusste bis dato nicht, das man später gekauft Coins auf getrennten Wallets halten muss, hatte das eher zufällig getan, und kann in diesem Fall (da Monero ja eine anoyme Währung ist und die Blockchain nicht transparent) den Verlauf nicht zurückverfolgen.

Was ich aber nachweisen kann, ist dass beide Käufe ursprünglich von Polo auf unterschiedliche Adressen gegangen sind.

Sollte das reichen?


Übrigens, was mich auch sehr verwundert hat, ist das vorangegangene verlinkte Fallbeispiel eines Anwalts, welches hier gar nicht weiter diskutiert wurde.

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Kann mir jemand noch das erste Beispiel erklären? Und noch eine Frage hätte ich dazu: Wieso muss ich die Coins überhaupt in getrennten Wallets haben. Nach der FIFO Methode müsste es doch sowieso klar sein, dass die Coins, die ich zuerst gekauft habe, die sind, die ich zuerst verkaufe?

Danke!

Ich hatte hier (https://bitcointalk.org/index.php?topic=1986333.0) auch schon solche Frage gestellt, aber bisher leider keine aussagekräftige Antwort erhalten.
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July 13, 2017, 03:24:11 PM
 #295

Das bedeutet, das mit den getrennten Wallets sind auch nur Vermutungen? So genau weiß es keiner?
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July 13, 2017, 08:22:50 PM
 #296

Das bedeutet, das mit den getrennten Wallets sind auch nur Vermutungen? So genau weiß es keiner?
Zumindest ist so mein Kenntnisstand. Wissen könnte sowas ein guter Steuerberater, der sich mit Kryptowährungen auskennt.
Ich persönlich sehe aufgrund der FIFO Regelung bisher keine Möglichkeit, mit getrennten Wallets steuerlich zu optimieren.
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July 13, 2017, 09:19:42 PM
 #297

Das bedeutet, das mit den getrennten Wallets sind auch nur Vermutungen? So genau weiß es keiner?
Zumindest ist so mein Kenntnisstand. Wissen könnte sowas ein guter Steuerberater, der sich mit Kryptowährungen auskennt.
Ich persönlich sehe aufgrund der FIFO Regelung bisher keine Möglichkeit, mit getrennten Wallets steuerlich zu optimieren.

Aber die FIFO Regelung wirkt sich doch sowieso zum eigenen Vorteil aus: Den Bitcoin, den ich zuerst gekauft habe, verkaufe ich auch zuerst. Das heißt, ich kann nachkaufen, aber den, den ich zuerst gekauft habe, bereits nach einem Jahr verkaufen, obwohl ich später nachgekauft habe.
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Last edit: July 14, 2017, 09:25:53 AM by bct_ail
 #298

Das bedeutet, das mit den getrennten Wallets sind auch nur Vermutungen? So genau weiß es keiner?
Zumindest ist so mein Kenntnisstand. Wissen könnte sowas ein guter Steuerberater, der sich mit Kryptowährungen auskennt.
Ich persönlich sehe aufgrund der FIFO Regelung bisher keine Möglichkeit, mit getrennten Wallets steuerlich zu optimieren.

Aber die FIFO Regelung wirkt sich doch sowieso zum eigenen Vorteil aus: Den Bitcoin, den ich zuerst gekauft habe, verkaufe ich auch zuerst. Das heißt, ich kann nachkaufen, aber den, den ich zuerst gekauft habe, bereits nach einem Jahr verkaufen, obwohl ich später nachgekauft habe.
Es kommt darauf an, was du machen willst. Wenn du nur halten willst, dann ist FIFO eher egal. Wenn du traden willst, ist FIFO nur für die korrekte Besteuerung wichtig . Wenn du aber beides machen willst, dann ist FIFO Mist. Denn du hast einfach keine Möglichkeit zu halten. So wie ich es in meinem Link zu meinem Post in #296 beschrieben habe.
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July 22, 2017, 03:08:14 PM
 #299

Weiß jemand genaueres mit der Steuer, wenn man z.Bsp. in einer DPOS coin wie Shift, Ark oder Lisk als Delegate aktiv Coins forged?

nochmal bump, da DPOS ja immer öfter vorkommt

Beispiel:
man bekommt im monat mit seinen gevoteten coins umgerechnet 1000€ die man nicht mal in bitcoin und dann euro umwandelt sondern direkt bei litebit verkauft
greift dort dann kapitalertragssteuer?

man ist kein delegate, sondern nur voter
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July 22, 2017, 09:15:25 PM
 #300

Weiß jemand genaueres mit der Steuer, wenn man z.Bsp. in einer DPOS coin wie Shift, Ark oder Lisk als Delegate aktiv Coins forged?

nochmal bump, da DPOS ja immer öfter vorkommt

Beispiel:
man bekommt im monat mit seinen gevoteten coins umgerechnet 1000€ die man nicht mal in bitcoin und dann euro umwandelt sondern direkt bei litebit verkauft
greift dort dann kapitalertragssteuer?

man ist kein delegate, sondern nur voter

Ich weiss nicht von welchem Coin du sprichst, aber ein Verkauf von Coins die Du weniger als ein Jahr hältst ist steuerpflichtig. Wenn Du mehr davon hast und FIFO machst, kann das gut ausgehen, kommt aber auf das Procedere an.
Bekommst Du die Coins geschenkt? (Frei bis zu bestimmtem Betrag) Leistest Du dafür etwas? (Node etc., Gewerbliche Einkünfte, 10 Jahre Haltefrist bis steuerfrei)

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