Yvo89
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August 19, 2017, 09:02:22 PM |
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wie sieht die steuerlast bei bezahlung mit BTC kreditkarten aus?
muß ich irgendwie steuern zahlen, wenn ich meine ware im laden mit einer BTC karte ala xapo oder bitwala zahle? da der shop ja trotzdem SEINE bezahlung in euro raus bekommt. wie siehts mit barabhebung am geldautomaten aus?
Da beim Bezahlen mit der Karte im Moment der Zahlung BTC in € verkauft werden, muss man zuerst die Frag stellen wann die BTC gekauft wurden. Ist schon ein Jahr vergangen dann braucht man auf mögliche Kursgewinne keine Steuern bezahlen und auch nichts in der Steuererklärung angeben. Wenn die BTC vor weniger als einem Jahr gekauft wurden wird ein Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt. Wenn man weniger als 600€ Gewinn im Jahr erzielt, muss man nichts versteuern und braucht auch nichts in der Steuererklärung angeben. Bei Gewinnen über 600€ müssen diese in der Steuererklärung angegeben werden und werden mit dem persönlichen Steuerersatz versteuert (so wie ein Einkommen). Am besten also von Adressen auf denen BTC schon länger als ein Jahr liegen einzahlen auf die Kreditkarte. Hier ist der Nachweis am einfachsten falls das Finanzamt mal nachfragt.
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Yvo89
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August 19, 2017, 09:13:29 PM |
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Wieder mal so unsinnige Ratschläge von einer Person, die es nicht weiß.
Es geht hier darum die gesetzlichen möglichkeiten aufzeigen anstatt eigene Erfahrungen, die mitunter dann nichts bringen, wenn ein Bearbeiter im Finanzamt sitzt, der weiß was das Gesetz hergibt.
Es ist immer sehr unsinnig, dass Ahnungslose und Halbwisser hier meinen, Ihren Unsinn verbreiten zu müssen.
Ich glaube Du hast noch die Möglichkeit der Nacherklärung und Selbstanzeige. Es ist besser dies zu machen auch wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Immer noch besser als wegen den paar hinterzogenen Bitcoingewinnen in den Knast zu gehen und sich in den finanziellen Ruin zu manövrieren und am Ende alles zu verlieren und sein Leben lang von Harz IV zu leben.
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Bambulee
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August 19, 2017, 09:34:08 PM Last edit: August 19, 2017, 09:53:40 PM by Bambulee |
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Ich stell mir gerade den Mandanten von Yvo89 vor, der geraten bekommt "geb du jetzt ganz schnell alle deine Airdrops auf deiner Steuererklärung an, sonst kommst du in den Bau" ... ist ja lächerlich.
Falls Du jemanden suchst, den Du belehren kannst würde ichs mal in der Abendschule probieren ,)
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Yvo89
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August 19, 2017, 09:56:52 PM |
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Ich stell mir gerade den Mandanten von Yvo89 vor, der geraten bekommt "geb du jetzt ganz schnell deine Steuererklärungen ab, sonst kommst du in den Bau" ... ist ja lächerlich. Falls Du jemanden suchst, den Du belehren kannst würde ichs mal in der Abendschule probieren ,)
Ach, belehren lässt sich nur derjenige der sich belehren lassen will. Ich finde es ziemlich unterhaltsam, dass sich jemand tatsächlich so offensiv für Steuerhinterziehung ausspricht. Ein paar Bitcoins zu viel lassen die Leute den Verstand verlieren. In den 90gern hat man vom Monopoly-Koller gesprochen und nun schein der BTC-Koller ausgebrochen zu sein mit denjenigen die jeden Tag Wertgewinne auf ihre Bitcoins sehen und denken Sie seien Kim Dotcom und denjenigen die den Zug verpasst haben und den steigenden Kursen mit Neid auf die Klugen hinterherschauen. 😀☺😄 🤣😂
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KKopf
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August 20, 2017, 05:33:46 AM |
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gut das mit dem auscashen in euro und den steuern darauf wußte ich. aber BTC karten sind ja da eher bissle spezieller, als die BTC an börsen zu verkaufen und dafür euro aufs giro bankkonto zu bekommen.
daher wollt ich nur wissen, wie sich das bei solchen karten verhält, da ich ja nicht DIREKT SELBER in euro umwandle. das machen ja am ende die firmen,die die karten betreiben. die nehmen ja von meinem BTC guthaben sich die BTC weg und diese firmen wandeln dann ggf. die BTC in euro um, um IHRE kosten zu decken.
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nullCoiner
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August 20, 2017, 06:49:49 AM |
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Hey Yvo89 , Hey Bambulee, ich fand eure Diskussion sehr informativ und interessant (mehr Sachlichkeit und weniger Emotionen wären noch schöner, aber da habe ich auch schon ganz Anderes gelesen ), und da ich das Wort "Steuerhinterziehung" auch in den Raum geworfen habe, habe ich nach euren Infos nochmal "kurz" gesucht. Vom Bauchgefühl bin ich bei Yvo89, Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, nach wie vor. Eines der bekanntesten Beispiele der jüngsten Vergangenheit ist wohl Uli Höneß, der hat 28,5 Mio hinterzogen, und musste dafür nach § 370 Abs. 3 AO "nur" dreieinhalb Jahre ins Gefängnis, ABER nur, weil seine Selbstanzeige beim Strafmaß berücksichtigt wurde und wurde nicht nach § 15 StGB behandelt. Im Artikel http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lg-muenchen-urteil-w5kls68js328413-hoeness-steuerhinterziehung-kein-besonders-schwerer-fall/wird am Ende noch auf Folgendes hingewiesen: Ebenfalls am Donnerstag wurde vor dem LG Bochum ganz ohne großes Aufsehen ein Bestatter wegen Betrugs zu drei Jahren Haft verurteilt. Der von ihm verursachte Gesamtschaden belief sich auf 110.000 Euro. Das Geld will er für Online-Wetten eingesetzt und verloren haben. Womöglich ein Spieler also, ganz ähnlich wie der Bayern-Präsident. Wie Hoeneß hatte auch er im Prozess ein umfassendes Geständnis abgelegt.
Tja und bei 110.000 Euro Gesamtschaden dürfte es hier bei einigen schon zu leichtem Unwohlsein führen. ps Liebes FA, ich bin da noch weit von entfernt, und werde ohnehin alles brav angeben, da meine Longs bislang am aussichtsreichsten sind.
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Kasp1
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August 20, 2017, 10:08:47 AM |
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Ach du liebe Zeit ist das kompliziert. Ich habe nun versucht, diese ganze Steuergeschichte nachzuvollziehen, aber irgendwie bin ich mir immer noch nicht sicher, ob ich das alles verstanden habe. Ich habe bei bitcoin.de zweimal ein wenig Bitcoin gekauft, diese zu Bittrex transferiert und mir davon ein paar Altcoins zugelegt. Einen Altcoin hab ich dort mittlerweile wieder verkauft und in andere investiert. Nun stellen sich mir ein paar Fragen, bzw. bin ich mir an manchen Punkten nicht sicher, ob ich das nun alles richtig verstanden habe: 1. Als ich die Bitoin an Bittrex geschickt habe: Ist das auch eine Transaktion, bei der Steuern afallen könnten, wenn der Kurs ein wenig gestiegen war? Oder nicht, weil das "Geld" nur verschoben wurde? 2. Sämtliche Käufe der Altcoins müssen bei der Steuererklärung angeben werden und natürlich auch der Verkauf des Altcoins? 3. Ich will meine Coins nun eigentlich alle länger halten. Wenn ich diese nun von Bittrex in Desktop- oder Paper-Wallets verschiebe, ist das steuerlich relevant, da ich sie bewege und resetted die Frist von einem Jahr? Ich frage nur, da ich auch ein paar Neos zu 5 $ im Beutel habe, die nun natürlich saftig Gewinn gemacht hätten. 4. Bis 600 € Gewinn im Kalenderjahr sind steuerfrei. Bei 601 € Gewinn wird der volle Betrag mit dem Einkommensteuersatz besteuert, nicht mit 25%? 5. Wann muss ich die Gewinne melden und die Steuern zahlen? Ist es richtig, wenn ich diese in der Steuererklärung für das entsprechende Kalenderjahr angebe, das Finanzamt verrechnet es dann mit dem restlichen Steuerkram und ich muss sie eben in diesem Jahr zahlen? Oder muss man das bereits früher irgendwo melden/ zahlen? 6. Wenn ich nun eine Seite wie cointracking nutze, kann ich dort schlicht meine Börsen eingeben (sind nur Bittrex und bitcoin.de), dann spuckt mir das Programm sämtliche Trades aus in einer Übersicht, die ich nur noch beim Finanzamt abgeben muss? Werden die Berechungen dieser Seite vom Finanzamt akzeptiert oder lässt sich das pauschal nicht sagen? 7. Sollte ich nun irgendwann Coins Altcoins zu € machen wollen, wie stellt man das an ohne wieder in Bitcoin tauschen, diese zu bitcoin.de transferieren und dort gegen € zu verkaufen. Das wären sonst ja wieder lauter steuerrelevante Trades dazwischen, oder? Tut mir wirklich leid, wenn viele dieser Fragen schon beantwortet wurden, aber ich möchte nur sichergehen, am Ende alles richtig zu machen, da ich komplett verwirrt bin.
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Crazydome80
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August 20, 2017, 11:12:49 AM |
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Ach du liebe Zeit ist das kompliziert. Ich habe nun versucht, diese ganze Steuergeschichte nachzuvollziehen, aber irgendwie bin ich mir immer noch nicht sicher, ob ich das alles verstanden habe. Ich habe bei bitcoin.de zweimal ein wenig Bitcoin gekauft, diese zu Bittrex transferiert und mir davon ein paar Altcoins zugelegt. Einen Altcoin hab ich dort mittlerweile wieder verkauft und in andere investiert. Nun stellen sich mir ein paar Fragen, bzw. bin ich mir an manchen Punkten nicht sicher, ob ich das nun alles richtig verstanden habe: 1. Als ich die Bitoin an Bittrex geschickt habe: Ist das auch eine Transaktion, bei der Steuern afallen könnten, wenn der Kurs ein wenig gestiegen war? Oder nicht, weil das "Geld" nur verschoben wurde? 2. Sämtliche Käufe der Altcoins müssen bei der Steuererklärung angeben werden und natürlich auch der Verkauf des Altcoins? 3. Ich will meine Coins nun eigentlich alle länger halten. Wenn ich diese nun von Bittrex in Desktop- oder Paper-Wallets verschiebe, ist das steuerlich relevant, da ich sie bewege und resetted die Frist von einem Jahr? Ich frage nur, da ich auch ein paar Neos zu 5 $ im Beutel habe, die nun natürlich saftig Gewinn gemacht hätten. 4. Bis 600 € Gewinn im Kalenderjahr sind steuerfrei. Bei 601 € Gewinn wird der volle Betrag mit dem Einkommensteuersatz besteuert, nicht mit 25%? 5. Wann muss ich die Gewinne melden und die Steuern zahlen? Ist es richtig, wenn ich diese in der Steuererklärung für das entsprechende Kalenderjahr angebe, das Finanzamt verrechnet es dann mit dem restlichen Steuerkram und ich muss sie eben in diesem Jahr zahlen? Oder muss man das bereits früher irgendwo melden/ zahlen? 6. Wenn ich nun eine Seite wie cointracking nutze, kann ich dort schlicht meine Börsen eingeben (sind nur Bittrex und bitcoin.de), dann spuckt mir das Programm sämtliche Trades aus in einer Übersicht, die ich nur noch beim Finanzamt abgeben muss? Werden die Berechungen dieser Seite vom Finanzamt akzeptiert oder lässt sich das pauschal nicht sagen? 7. Sollte ich nun irgendwann Coins Altcoins zu € machen wollen, wie stellt man das an ohne wieder in Bitcoin tauschen, diese zu bitcoin.de transferieren und dort gegen € zu verkaufen. Das wären sonst ja wieder lauter steuerrelevante Trades dazwischen, oder? Tut mir wirklich leid, wenn viele dieser Fragen schon beantwortet wurden, aber ich möchte nur sichergehen, am Ende alles richtig zu machen, da ich komplett verwirrt bin. Dann mal kurz und bündig die Antworten, die Du aber auch alle schon im Thread finden würdest...gibt auch schon ein paar Zusammenfassungen... 1. Nein, es fallen keine Steuern an, da kein Verkauf. 2. Angabe ist nur erforderlich, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr liegt und Du einen Gewinn von mehr als 600€ gemacht hast...Verluste darfst Du natürlich auch angeben. 3. Nein, auch kein steuerrechtlichrelevanter Vorgang und auch kein Neustart der Haltedauer. 4. Richtig, mit Deinem persönlichen Steuersatz. 5. Ja, mit der Steuererklärung für das jeweilige Jahr. 6. Cointracking kann ich nur empfehlen und ein Import von diversen Börsen ist dort möglich. Was sollte das Finanzamt gegen die Erstellung darüber haben? Du kannst dort alles fein säuberlich dokumentieren.# 7. Ja, wenn Du einen Gewinn machst, wäre das steuerrechtlich relevant, aber der sollte dann ja nicht so groß ausfallen, wenn Du alles zeitnah durchführst. Der eigentlich Gewinn ist ja hoffentlich schon durch den Kursanstieg beim Altcoin entstanden, den Du ja dann hoffentlich länger als ein Jahr gehalten hast.
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AmigoX
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August 20, 2017, 12:17:01 PM |
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Wie verhält es sich eigentlich steuerrechtlich bei Waves? Bekomme in meiner Waves-wallet durch das Halten meiner Coins (kein staking) automatisch regelmäßig andere Coins (z.B. WCT) geschenkt.
1. Gilt hier bei meinen Waves Coins auch die Steuerfreiheit nach einem Jahr? 2. Wie muss ich die geschenkten Coins versteuern, wenn ich diese auch mindestens ein Jahr halte?
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Kasp1
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August 20, 2017, 01:52:21 PM |
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Ach du liebe Zeit ist das kompliziert. Ich habe nun versucht, diese ganze Steuergeschichte nachzuvollziehen, aber irgendwie bin ich mir immer noch nicht sicher, ob ich das alles verstanden habe. Ich habe bei bitcoin.de zweimal ein wenig Bitcoin gekauft, diese zu Bittrex transferiert und mir davon ein paar Altcoins zugelegt. Einen Altcoin hab ich dort mittlerweile wieder verkauft und in andere investiert. Nun stellen sich mir ein paar Fragen, bzw. bin ich mir an manchen Punkten nicht sicher, ob ich das nun alles richtig verstanden habe: 1. Als ich die Bitoin an Bittrex geschickt habe: Ist das auch eine Transaktion, bei der Steuern afallen könnten, wenn der Kurs ein wenig gestiegen war? Oder nicht, weil das "Geld" nur verschoben wurde? 2. Sämtliche Käufe der Altcoins müssen bei der Steuererklärung angeben werden und natürlich auch der Verkauf des Altcoins? 3. Ich will meine Coins nun eigentlich alle länger halten. Wenn ich diese nun von Bittrex in Desktop- oder Paper-Wallets verschiebe, ist das steuerlich relevant, da ich sie bewege und resetted die Frist von einem Jahr? Ich frage nur, da ich auch ein paar Neos zu 5 $ im Beutel habe, die nun natürlich saftig Gewinn gemacht hätten. 4. Bis 600 € Gewinn im Kalenderjahr sind steuerfrei. Bei 601 € Gewinn wird der volle Betrag mit dem Einkommensteuersatz besteuert, nicht mit 25%? 5. Wann muss ich die Gewinne melden und die Steuern zahlen? Ist es richtig, wenn ich diese in der Steuererklärung für das entsprechende Kalenderjahr angebe, das Finanzamt verrechnet es dann mit dem restlichen Steuerkram und ich muss sie eben in diesem Jahr zahlen? Oder muss man das bereits früher irgendwo melden/ zahlen? 6. Wenn ich nun eine Seite wie cointracking nutze, kann ich dort schlicht meine Börsen eingeben (sind nur Bittrex und bitcoin.de), dann spuckt mir das Programm sämtliche Trades aus in einer Übersicht, die ich nur noch beim Finanzamt abgeben muss? Werden die Berechungen dieser Seite vom Finanzamt akzeptiert oder lässt sich das pauschal nicht sagen? 7. Sollte ich nun irgendwann Coins Altcoins zu € machen wollen, wie stellt man das an ohne wieder in Bitcoin tauschen, diese zu bitcoin.de transferieren und dort gegen € zu verkaufen. Das wären sonst ja wieder lauter steuerrelevante Trades dazwischen, oder? Tut mir wirklich leid, wenn viele dieser Fragen schon beantwortet wurden, aber ich möchte nur sichergehen, am Ende alles richtig zu machen, da ich komplett verwirrt bin. Dann mal kurz und bündig die Antworten, die Du aber auch alle schon im Thread finden würdest...gibt auch schon ein paar Zusammenfassungen... 1. Nein, es fallen keine Steuern an, da kein Verkauf. 2. Angabe ist nur erforderlich, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr liegt und Du einen Gewinn von mehr als 600€ gemacht hast...Verluste darfst Du natürlich auch angeben. 3. Nein, auch kein steuerrechtlichrelevanter Vorgang und auch kein Neustart der Haltedauer. 4. Richtig, mit Deinem persönlichen Steuersatz. 5. Ja, mit der Steuererklärung für das jeweilige Jahr. 6. Cointracking kann ich nur empfehlen und ein Import von diversen Börsen ist dort möglich. Was sollte das Finanzamt gegen die Erstellung darüber haben? Du kannst dort alles fein säuberlich dokumentieren.# 7. Ja, wenn Du einen Gewinn machst, wäre das steuerrechtlich relevant, aber der sollte dann ja nicht so groß ausfallen, wenn Du alles zeitnah durchführst. Der eigentlich Gewinn ist ja hoffentlich schon durch den Kursanstieg beim Altcoin entstanden, den Du ja dann hoffentlich länger als ein Jahr gehalten hast. Perfekt, danke für die Antworten!
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Yvo89
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August 20, 2017, 02:03:48 PM |
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Wie verhält es sich eigentlich steuerrechtlich bei Waves? Bekomme in meiner Waves-wallet durch das Halten meiner Coins (kein staking) automatisch regelmäßig andere Coins (z.B. WCT) geschenkt.
1. Gilt hier bei meinen Waves Coins auch die Steuerfreiheit nach einem Jahr? 2. Wie muss ich die geschenkten Coins versteuern, wenn ich diese auch mindestens ein Jahr halte?
Hierzu gibt es Kontroversen im thread. Meiner Meinung nach sind die Waves-Gewinne wenn nicht gestaked wird steuerfrei nach einem Jahr. Die zusetzlichen Coins sind Geschenke und werden ebenso nach einem Jahr steuerfrei.
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Yvo89
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August 20, 2017, 02:25:54 PM |
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Hey Yvo89 , Hey Bambulee, ich fand eure Diskussion sehr informativ und interessant (mehr Sachlichkeit und weniger Emotionen wären noch schöner, aber da habe ich auch schon ganz Anderes gelesen ), und da ich das Wort "Steuerhinterziehung" auch in den Raum geworfen habe, habe ich nach euren Infos nochmal "kurz" gesucht. Vom Bauchgefühl bin ich bei Yvo89, Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, nach wie vor. Eines der bekanntesten Beispiele der jüngsten Vergangenheit ist wohl Uli Höneß, der hat 28,5 Mio hinterzogen, und musste dafür nach § 370 Abs. 3 AO "nur" dreieinhalb Jahre ins Gefängnis, ABER nur, weil seine Selbstanzeige beim Strafmaß berücksichtigt wurde und wurde nicht nach § 15 StGB behandelt. Im Artikel http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lg-muenchen-urteil-w5kls68js328413-hoeness-steuerhinterziehung-kein-besonders-schwerer-fall/wird am Ende noch auf Folgendes hingewiesen: Ebenfalls am Donnerstag wurde vor dem LG Bochum ganz ohne großes Aufsehen ein Bestatter wegen Betrugs zu drei Jahren Haft verurteilt. Der von ihm verursachte Gesamtschaden belief sich auf 110.000 Euro. Das Geld will er für Online-Wetten eingesetzt und verloren haben. Womöglich ein Spieler also, ganz ähnlich wie der Bayern-Präsident. Wie Hoeneß hatte auch er im Prozess ein umfassendes Geständnis abgelegt.
Tja und bei 110.000 Euro Gesamtschaden dürfte es hier bei einigen schon zu leichtem Unwohlsein führen. ps Liebes FA, ich bin da noch weit von entfernt, und werde ohnehin alles brav angeben, da meine Longs bislang am aussichtsreichsten sind. Super Beitrag! Natürlich hat Bambulee mit seinem Argument, dass eine Straftat die nicht mit Vorsatz begonnen wurde anders bewertet werden muss eine guten Punkt. Aber hier Dummheit vorspielen zu wollen um straffrei davon zu kommen kann sicher auch nicht funktionieren. In den Kommentaren zum verlinkten Artikel hat ein Kommentator gemeint, dass auch unterschiedliche Gesetze im Zeitraum der Hinterziehung zur relativ milder Strafe führte. Ich kann mich auch noch an die damalige Diskussion in den Medien erinnern: Höneß wäre auch fast straffrei durch seine Selbstanzeige davon gekommen jedoch ist diese wohl nicht vollständig zu Beginn gewesen weswegen bei Ermittlungen noch mehr entdeckt wurde. Leider habe ich dazu keinen Link mehr.
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Bullface
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August 20, 2017, 09:27:16 PM |
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Ist es eigentlich möglich verschiedene Stacks unabhängig zu besteuern? 1. 5BTC die nicht bewegt werden 2. 5BTC, die auf einem anderen Exchange gekauft wurden, und zum Traden mit Altcoins verwendet werden. Ist es nun möglich, dass ich beim FIFO-Verfahren nur die BTCs aus dem zweiten Wallet nutze?
Wie verhält es sich eigentlich mit der Umrechnung von coins? Wenn ich zB mit ETH andere Altcoins kaufe, muss ich dann den Transaktionspreis rechnen oder kann ich auch mit dem Gegenwert in BTC (BTC->€) zu diesem Zeitpunkt rechnen? Sollte im Normalfall relativ gleich sein, aber bei ein paar Altcoins gibt es da ziemliche Differenzen.
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bct_ail
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https://t1p.de/6ghrf
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August 21, 2017, 09:28:55 AM |
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Wie verhält es sich eigentlich steuerrechtlich bei Waves? Bekomme in meiner Waves-wallet durch das Halten meiner Coins (kein staking) automatisch regelmäßig andere Coins (z.B. WCT) geschenkt.
1. Gilt hier bei meinen Waves Coins auch die Steuerfreiheit nach einem Jahr? 2. Wie muss ich die geschenkten Coins versteuern, wenn ich diese auch mindestens ein Jahr halte?
Hierzu gibt es Kontroversen im thread. Meiner Meinung nach sind die Waves-Gewinne wenn nicht gestaked wird steuerfrei nach einem Jahr. Die zusetzlichen Coins sind Geschenke und werden ebenso nach einem Jahr steuerfrei. Ich sehe das so: 1.) Haltefrist erhöht sich auf 10 Jahre, da aus der Nutzung des Wirtschaftsgutes zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG). Ludica, glaube ich, siehe das anders. Sie hatte hier im Forum mal etwas zu Byteball geschrieben. Sie unterscheidet danach, ob man die zusätzlichen Einkünfte aufgrund Aktivität oder Passiviität erhalten hat. 2.) Als sonstiges (§ 22 EStG) Einkommen am Tag des Zuflusses in der Steuererklärung anzugeben. Keine Halterfrist, da kein privates Veräußerungsgeschäft
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Yvo89
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August 21, 2017, 04:32:56 PM |
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Wie verhält es sich eigentlich steuerrechtlich bei Waves? Bekomme in meiner Waves-wallet durch das Halten meiner Coins (kein staking) automatisch regelmäßig andere Coins (z.B. WCT) geschenkt.
1. Gilt hier bei meinen Waves Coins auch die Steuerfreiheit nach einem Jahr? 2. Wie muss ich die geschenkten Coins versteuern, wenn ich diese auch mindestens ein Jahr halte?
Hierzu gibt es Kontroversen im thread. Meiner Meinung nach sind die Waves-Gewinne wenn nicht gestaked wird steuerfrei nach einem Jahr. Die zusetzlichen Coins sind Geschenke und werden ebenso nach einem Jahr steuerfrei. Ich sehe das so: 1.) Haltefrist erhöht sich auf 10 Jahre, da aus der Nutzung des Wirtschaftsgutes zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG). Ludica, glaube ich, siehe das anders. Sie hatte hier im Forum mal etwas zu Byteball geschrieben. Sie unterscheidet danach, ob man die zusätzlichen Einkünfte aufgrund Aktivität oder Passiviität erhalten hat. 2.) Als sonstiges (§ 22 EStG) Einkommen am Tag des Zuflusses in der Steuererklärung anzugeben. Keine Halterfrist, da kein privates Veräußerungsgeschäft Tatsächlich sind beide Punkte miteinander verbunden. Wenn man von geschenkten Coins ausgeht, wird das nicht als Einkommen betrachtet und beides ist nach einem Jahr steuerfrei. Auch Geschenke können veräußert werden wobei dann der ursprüngliche Anschaffungspreis Grundlage für den Gewinn ist. Ursprünglicher Anschaffungspreis wird dann wohl 0 sein. Wenn man bei den zusätzlichen Coins von einem Einkommen ausgeht stimme ich bct_ail zu. Das Problem ist halt, dass man ja nichts dafür macht, um die zusätzlichen coins zu bekommen. Also kann es auch schwer ein Einkommen sein. Auch kann man es nicht wie eine Dividende sehen, da ja die zusätzlichen Coins nicht aufgrund der wirtschaftlichen Aktivität der Waves Tokens entstehen.
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insom
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August 21, 2017, 05:20:47 PM |
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Tatsächlich sind beide Punkte miteinander verbunden. Wenn man von geschenkten Coins ausgeht, wird das nicht als Einkommen betrachtet und beides ist nach einem Jahr steuerfrei. Auch Geschenke können veräußert werden wobei dann der ursprüngliche Anschaffungspreis Grundlage für den Gewinn ist. Ursprünglicher Anschaffungspreis wird dann wohl 0 sein. Wenn man bei den zusätzlichen Coins von einem Einkommen ausgeht stimme ich bct_ail zu.
Das Problem ist halt, dass man ja nichts dafür macht, um die zusätzlichen coins zu bekommen. Also kann es auch schwer ein Einkommen sein. Auch kann man es nicht wie eine Dividende sehen, da ja die zusätzlichen Coins nicht aufgrund der wirtschaftlichen Aktivität der Waves Tokens entstehen.
Wo ist der Unterschied zwischen Coins die man durch einen Airdrop bekommt auf Grundlage einer Menge an vorhandenen Coins die man vorweisen kann und Staking bei dem es auch auf Grundlage einer bestimmten Menge von vorhandenen Coins eine Ausschüttung gibt? edit: und wo würde man 'DPOS als Voter' einordnen mehr Staking oder mehr Airdrop?
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Yvo89
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August 21, 2017, 05:57:34 PM Last edit: August 21, 2017, 08:00:32 PM by Yvo89 |
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Tatsächlich sind beide Punkte miteinander verbunden. Wenn man von geschenkten Coins ausgeht, wird das nicht als Einkommen betrachtet und beides ist nach einem Jahr steuerfrei. Auch Geschenke können veräußert werden wobei dann der ursprüngliche Anschaffungspreis Grundlage für den Gewinn ist. Ursprünglicher Anschaffungspreis wird dann wohl 0 sein. Wenn man bei den zusätzlichen Coins von einem Einkommen ausgeht stimme ich bct_ail zu.
Das Problem ist halt, dass man ja nichts dafür macht, um die zusätzlichen coins zu bekommen. Also kann es auch schwer ein Einkommen sein. Auch kann man es nicht wie eine Dividende sehen, da ja die zusätzlichen Coins nicht aufgrund der wirtschaftlichen Aktivität der Waves Tokens entstehen.
Wo ist der Unterschied zwischen Coins die man durch einen Airdrop bekommt auf Grundlage einer Menge an vorhandenen Coins die man vorweisen kann und Staking bei dem es auch auf Grundlage einer bestimmten Menge von vorhandenen Coins eine Ausschüttung gibt? edit: und wo würde man 'DPOS als Voter' einordnen mehr Staking oder mehr Airdrop? Staking und DPOS hält das Netzwerk am Funktionieren. Ohne dies würden die jeweiligen coins nicht oder nur eingeschränkt funktionieren. Dadurch wird auf gewisse Weise für sein Einkommen (die gestakten coins) durch Bereitstellung der Computerleistung gearbeitet auch wenn es hirnlose Arbeit ist. Naja, ist auch nur meine Interpretation
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flitschbirne
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August 21, 2017, 10:10:32 PM |
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Ach du liebe Zeit ist das kompliziert. Ich habe nun versucht, diese ganze Steuergeschichte nachzuvollziehen, aber irgendwie bin ich mir immer noch nicht sicher, ob ich das alles verstanden habe. Ich habe bei bitcoin.de zweimal ein wenig Bitcoin gekauft, diese zu Bittrex transferiert und mir davon ein paar Altcoins zugelegt. Einen Altcoin hab ich dort mittlerweile wieder verkauft und in andere investiert. Nun stellen sich mir ein paar Fragen, bzw. bin ich mir an manchen Punkten nicht sicher, ob ich das nun alles richtig verstanden habe: 1. Als ich die Bitoin an Bittrex geschickt habe: Ist das auch eine Transaktion, bei der Steuern afallen könnten, wenn der Kurs ein wenig gestiegen war? Oder nicht, weil das "Geld" nur verschoben wurde? 2. Sämtliche Käufe der Altcoins müssen bei der Steuererklärung angeben werden und natürlich auch der Verkauf des Altcoins? 3. Ich will meine Coins nun eigentlich alle länger halten. Wenn ich diese nun von Bittrex in Desktop- oder Paper-Wallets verschiebe, ist das steuerlich relevant, da ich sie bewege und resetted die Frist von einem Jahr? Ich frage nur, da ich auch ein paar Neos zu 5 $ im Beutel habe, die nun natürlich saftig Gewinn gemacht hätten. 4. Bis 600 € Gewinn im Kalenderjahr sind steuerfrei. Bei 601 € Gewinn wird der volle Betrag mit dem Einkommensteuersatz besteuert, nicht mit 25%? 5. Wann muss ich die Gewinne melden und die Steuern zahlen? Ist es richtig, wenn ich diese in der Steuererklärung für das entsprechende Kalenderjahr angebe, das Finanzamt verrechnet es dann mit dem restlichen Steuerkram und ich muss sie eben in diesem Jahr zahlen? Oder muss man das bereits früher irgendwo melden/ zahlen? 6. Wenn ich nun eine Seite wie cointracking nutze, kann ich dort schlicht meine Börsen eingeben (sind nur Bittrex und bitcoin.de), dann spuckt mir das Programm sämtliche Trades aus in einer Übersicht, die ich nur noch beim Finanzamt abgeben muss? Werden die Berechungen dieser Seite vom Finanzamt akzeptiert oder lässt sich das pauschal nicht sagen? 7. Sollte ich nun irgendwann Coins Altcoins zu € machen wollen, wie stellt man das an ohne wieder in Bitcoin tauschen, diese zu bitcoin.de transferieren und dort gegen € zu verkaufen. Das wären sonst ja wieder lauter steuerrelevante Trades dazwischen, oder? Tut mir wirklich leid, wenn viele dieser Fragen schon beantwortet wurden, aber ich möchte nur sichergehen, am Ende alles richtig zu machen, da ich komplett verwirrt bin. Dann mal kurz und bündig die Antworten, die Du aber auch alle schon im Thread finden würdest...gibt auch schon ein paar Zusammenfassungen... 1. Nein, es fallen keine Steuern an, da kein Verkauf. 2. Angabe ist nur erforderlich, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr liegt und Du einen Gewinn von mehr als 600€ gemacht hast...Verluste darfst Du natürlich auch angeben. 3. Nein, auch kein steuerrechtlichrelevanter Vorgang und auch kein Neustart der Haltedauer. 4. Richtig, mit Deinem persönlichen Steuersatz. 5. Ja, mit der Steuererklärung für das jeweilige Jahr. 6. Cointracking kann ich nur empfehlen und ein Import von diversen Börsen ist dort möglich. Was sollte das Finanzamt gegen die Erstellung darüber haben? Du kannst dort alles fein säuberlich dokumentieren.# 7. Ja, wenn Du einen Gewinn machst, wäre das steuerrechtlich relevant, aber der sollte dann ja nicht so groß ausfallen, wenn Du alles zeitnah durchführst. Der eigentlich Gewinn ist ja hoffentlich schon durch den Kursanstieg beim Altcoin entstanden, den Du ja dann hoffentlich länger als ein Jahr gehalten hast. Perfekt, danke für die Antworten! auch ich danke dafür. sehr hilfreich!
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andreas911
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August 21, 2017, 11:01:31 PM |
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Man sollte mit äußersten Bedacht an die Sache herangehen und bedenken, dass es sein kann, das die Handhabe mit den Cryptos von Bundesland zu Bundesland verschieden sein könnte. Selbst von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter im gleichen Bezirk könnte es Unterschiede geben, da die Beamten einen weiten Ermessungsspielraum haben und die Thematik einfach zu neu ist. Aber da müssen wir wohl durch.
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Bambulee
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August 21, 2017, 11:16:42 PM |
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Erstens mal das und zum zweiten, ist die Zahl der Steuererklärungen, die ein Mitarbeiter beim Finanzamt im Veranlagungsbezirk zu bearbeiten hat, in 2015/2016 von 2000 auf 2500 Fälle gestiegen. Da ist es auch durchaus nachvollziehbar, dass so ein Mitarbeiter sich nicht noch mehr Fälle auf den Tisch legen möchte
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