MaxMueller
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January 02, 2025, 12:48:38 PM |
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Hallo zusammen, ich hoffe mir kann jemand kurz helfen, da ich seit vielen Jahren nicht mehr in DE ansässig bin und daher im dt. Steuerrecht nicht up to date bin. Ein Freund von mir hat vor einigen Jahren in BTC investiert und einen Teil im Dezember verkauft. Alle Verkäufe sind weit über 1 Jahr gehalten worden und somit steuerfrei. Da ich nun nicht die ganzen Posts hier durchgehen möchte... Muss der Verkauf (auch wenn steuerfrei) in der Steuererklärung angegeben werden? Und wenn ja, wo trägt man das ein? Danke euch vorab!
Wenn nichts zu versteuern ist muss a.h.S. auch nichts angegeben werden. Ich wüsste auch nicht, dass es in der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) ein Feld für nicht zu versteuernde Gewinne aus Veräußerungsgeschäften gibt. Bei mir im Blockpit Report steht der Betrag der steuerfreien Einküfte zwar immer mit drin, der Wert wird aber für die Anlagen zur Steuererklärung nicht übernommen und "verschwindet" im Prozess. Ich meine mich auch zu erinnern, dass hier das mal jemand angegeben hatte (im falschen Feld eingetragen), das FA das dann versteuern wollte und dann Heckmeck mit Widerspruch und Erklärungsmails usw. war um das wieder zurück zu drehen. Fazit: Ich würde es raus lassen.
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Acura3600
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January 02, 2025, 03:17:16 PM |
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Hallo zusammen, ich hoffe mir kann jemand kurz helfen, da ich seit vielen Jahren nicht mehr in DE ansässig bin und daher im dt. Steuerrecht nicht up to date bin. Ein Freund von mir hat vor einigen Jahren in BTC investiert und einen Teil im Dezember verkauft. Alle Verkäufe sind weit über 1 Jahr gehalten worden und somit steuerfrei. Da ich nun nicht die ganzen Posts hier durchgehen möchte... Muss der Verkauf (auch wenn steuerfrei) in der Steuererklärung angegeben werden? Und wenn ja, wo trägt man das ein? Danke euch vorab!
Es gibt dafür kein Feld im Formular wo man steuerfreie Gewinne angeben kann. Das FA kommt auf einen selbstständig zu wenn sie Nachweise haben wollen zwecks der Haltefrist von über 12 Monaten.
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1r0n1c
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January 03, 2025, 03:50:35 PM |
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ich danke euch beiden! Ich sage dann meinem Freund, dass er nichts angeben soll 
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Philll1990
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January 13, 2025, 02:35:13 PM |
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Hi kennt sich zufällig jemand etwas mit Hebel Trading und der Steuer aus?
Future/Margin Trading wird ja anders als Spot Trading nicht mit dem individuellen Einkommensteuersatz, sondern mit der Kapitalertragssteuer i.H.v. 25% besteuert.
Aber wann genau greift diese Steuer zum ersten mal?
Mal als Beispiel: Ich investiere in 1 BTC bei 100k€ mit einem einfachen Hebel (also kaufe BTC nicht als Spot, sondern als Kontrakt, aber 1zu1).
Der BTC steigt auf 110k€ (+10%). Ich passe jetzt nachträglich den Hebel an auf z.B. 100er Hebel und nehme 99k€ aus der offenen Position raus und lasse nur noch 1k€ in der Position von meinem Geld stehen.
Gilt das schon als steuerrelevanter Vorgang? Ich habe zu diesem Zeitpunkt (bei +10%) ja lediglich den Hebel angepasst, aber die offene Position ist unverändert bei 1 BTC.
Im Internet habe ich dazu folgendes gefunden: "Solange die Position offen ist, muss diese auch nicht versteuert werden. Erst ab dem Zeitpunkt, in dem Investoren tatsächlich Einnahmen zugeflossen sind, findet die Besteuerung statt (sog. Zufluss-/Abflussprinzip)." D.h. ein steuerlich relevanter Vorgang findet erst statt, wenn ich die Position schließe und damit Gewinn mache, oder? Die vorher durchgeführten Hebelanpassungen dagegen sind steuerlich irrelevant?
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MaxMueller
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January 13, 2025, 09:22:35 PM |
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Rein von der Logik: warum sollte es anders sein, die Buchgewinne ändern sich ja permanent. Die Buchgewinne zum Zeitpunkt des Jahreswechsels hingen ja dann auch noch von der Börse ab, also das würde es ja unnötig kompliziert machen.... Hinsichtlich Kapitalerträgen hab ich noch folgendes gefunden: Einkommensteuergesetz (EStG) § 20 (2) 1Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören auch
3. der Gewinn a) bei Termingeschäften, durch die der Steuerpflichtige einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt;
Die Formulierung zielt ja schon auf den Differenzausgleich den man erlangt, also den ausgezahlten Gewinn nach Schließen der Position....
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seolein
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January 16, 2025, 06:50:17 PM |
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Folgende (fiktive) Situation:
ich habe 1 BTC den ich im offline wallet sein mehreren Jahren hodl (somit steuerfrei). Auf Kraken hab ich XRP und verkaufe diese heute für 0.5 BTC. BTC steigt und 2 Monate später verkaufe ich die 0.5 BTC auf Kraken gegen EURO mit ordentlich zusätzlichem Gewinn.
Frage: Rein theoretisch nach FIFO Prinzip hab ich doch jetzt 0.5 BTC von meinem Altbestand verkauft in EURO und somit ist das ganze steuerfrei oder nicht?
Oder gibt es irgendeine Besonderheit/Regelung (Kontentrennung?) die jetzt quasi das ganze so auslegt dass der ganze Vorgang steuerpflichtig ist, weil ich ja die 0.5 BTC verkauft habe die ich erst 2 Monate vorher gekauft habe und somit unter 1Jahr gehalten habe?
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MaxMueller
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January 16, 2025, 07:19:09 PM |
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Folgende (fiktive) Situation:
ich habe 1 BTC den ich im offline wallet sein mehreren Jahren hodl (somit steuerfrei). Auf Kraken hab ich XRP und verkaufe diese heute für 0.5 BTC. BTC steigt und 2 Monate später verkaufe ich die 0.5 BTC auf Kraken gegen EURO mit ordentlich zusätzlichem Gewinn.
Frage: Rein theoretisch nach FIFO Prinzip hab ich doch jetzt 0.5 BTC von meinem Altbestand verkauft in EURO und somit ist das ganze steuerfrei oder nicht?
Oder gibt es irgendeine Besonderheit/Regelung (Kontentrennung?) die jetzt quasi das ganze so auslegt dass der ganze Vorgang steuerpflichtig ist, weil ich ja die 0.5 BTC verkauft habe die ich erst 2 Monate vorher gekauft habe und somit unter 1Jahr gehalten habe?
Du hast es schon angesprochen, es gilt Kontentrennung, d.h. wenn der 1BTC auf der cold wallet liegt sind die BTC Verkäufe auf der hot wallet steuerpflichtig... Transferierst du zunächst deinen alten 1 BTC sodass alle 1,5 BTC auf der selben wallet liegen greift FiFo... meines Wissens ist dafür der Anschaffungszeitpunkt relevant und nicht der transaktionszeitpunkt, d.h. in diesem Fall sollten die Verkäufe dann eigentlich wirklich steuerfrei sein... wahlweise kannst du auch die 0,5 BTC aus dem XRP Verkauf an die cold wallet schicken, dann gilt dort auch fifo und wenn du später zum Verkauf BTC an die Börse schickst werden zuerst die alten BTC versendet die sowohl von der Anschaffung als auch vom transaktionszeitpunkt auf die cold wallet älter sind....
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Lakai01
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January 17, 2025, 07:39:06 AM Merited by MaxMueller (2) |
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Die von mir sehr geschätzte Joana Cotar (kennt der eine oder andere sicher von ihren legendären Reden im Bundestag) hat Anfang Jänner eine Mail-Antwort der deutschen Grünen auf die Frage eines Bitcoiners geteilt: QuelleMich betrifft das jetzt als Österreicher zwar nicht direkt, mir war aber nicht bewusst, dass die Grünen das im Parteiprogramm für 2021 hatten. Wie sieht das jetzt für die kommende Wahl aus? Gibt es weitere Parteien mit ähnlichen Überzeugungen hinsichtlich der Besteuerungspflicht von Cryptos? Ich verfolge leider die deutschen Medien zu wenig, eine kurze Google-Suche hätte mich hier jetzt aber auch nicht weitergebracht. In Österreich ist ja die Steuerfreiheit bereits 2021 gefallen, diese werden nun seit März 2021 mit der KeSt (27,5% auf die Gewinne) besteuert, aber nur, wenn man in FIAT tauscht. Hier kann man nur hoffen, dass sich irgendwann der Wind wieder dreht und man die Coins einfach so lange halten muss, bis das auch tatsächlich passiert
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MaxMueller
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January 17, 2025, 03:17:00 PM |
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Danke für die Info! Ehrlich gesagt hatte ich gehofft, dass es noch dauert, aber dass es irgendwann kommt war mir schon klar. Denn wenn wir ehrlich sind ist die aktuelle Situation ein sehr nettes Schlupfloch und die Schließung von selbigen gesamtgesellschaftlich wohl auch richtig. Beispiel: Unternehmer U hat sich mit seiner Firma F auf Softwarelösungen und digitale Produkte spezialisiert. Das Geschäft läuft gut und die Firma hat einen sehr hohen jährlichen Gewinn. Natürlich ist U Bitcoiner und investiert privat und in der Firma in diverse Kryptowährungen. Nachdem er sich mit der Besteuerung von Kryptowährungen in Deutschland befasst hat erkennt er eine Lücke. Er beauftragt einen Dritten mit der Erstellung eines Memecoins und kauft privat den gesamten Bestand. Nach >1y wird für den coin Werbung gemacht, da es ein klassischer shitcoin ist nutzt U das Kapital von F um mit mehreren Investments I den Preis nach sukzessive nach oben zu treiben. Nach Abschluss der Werbekampagne dumped U seinen privaten Bestand und alle Anleger inkl. der Firma F erleidern einen Totalverlust. Da Totalverluste bei shitcoins einkalkuliert sind hinterfragt das niemand. Bei F wird der Gewinn erfolgreich um I reduziert, während U einen Gewinn >I steuerfrei realisiert hat, U hat damit erfolgreich die Besteuerung des Kapitals beim Übergang vom Gesellschaftsvermögen in das Privatvermögen umgangen. Was ich mich in der Angelegenheit dann schon eher frage ist wie man das ganze bitte durchsetzen will? Wie will man denn bitte feststellen wer wieviele BTC oder uz Gold hat? Eine Besteuerung die nur die Ehrlichen trifft aber keine Möglichkeit hat die unehrlichen zu bestrafen führt dazu dass nach und nach alle unehrlich werden. Von daher würde ich sagen die Absichtserklärung ist richtig, mehr als heiße Luft wird da aber vermutlich nicht rum kommen....
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cygan
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January 24, 2025, 12:22:42 PM |
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wie verhält es sich mit Bitcoin, die zb. auf einer Casascius münze oder auf einem satori poker chip seit vielen jahren liegen und man diese nun entwerten 'peelen' möchte? was ich damit sagen möchte ist, dass das aufladen dieser beiden sammlerstücke nicht persönlich vom käufer vollzogen worden sind, sondern vom 'hersteller', welcher dann die geladenen münzen/chips dann in den umlauf gebracht hat so gesehen, liegen die dort seit fast 10 jahren unberührt rum auf einer BTC-adresse oder gilt dann der zeitpunkt des erwerbs dieser sammlerstücke?
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DeepMining76
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January 24, 2025, 05:13:38 PM |
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wie verhält es sich mit Bitcoin, die zb. auf einer Casascius münze oder auf einem satori poker chip seit vielen jahren liegen und man diese nun entwerten 'peelen' möchte? was ich damit sagen möchte ist, dass das aufladen dieser beiden sammlerstücke nicht persönlich vom käufer vollzogen worden sind, sondern vom 'hersteller', welcher dann die geladenen münzen/chips dann in den umlauf gebracht hat so gesehen, liegen die dort seit fast 10 jahren unberührt rum auf einer BTC-adresse oder gilt dann der zeitpunkt des erwerbs dieser sammlerstücke?
Hi, ich würde es sehen das du den Erwerb nachweisen musst. Kaufbeleg um die Steuerfreiheit nachzuweisen. Ich nehme es mal so wie eine Münze Gold. Diese ist schon lange im Umlauf z.B. Herstellungsdatum 2017 (Hatte dann mehrere Besitzer). Jetzt habe ich diese beim Goldhändler gekauft im Jahr 2025. Steuerfreiheit hier wäre nach 1 Jahr. So lange sollte diese in meinem Besitz sein. Denke man braucht immer die Kaufbelege um seine Nachweispflicht nach zu kommen. Gruß Deep
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MaxMueller
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January 24, 2025, 05:46:55 PM |
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Sehr spannende Frage! Ich denke mit dem Kauf einer Goldmünze lässt sich das nicht vergleichen, weil sich da der Wert nicht von der Münze trennen lässt....
Selbst wenn man für eine Casascius Münze noch einen Kaufbeleg hat bleibt ja die Frage wieviel vom Kaufpreis für die BTC und wieviel für die Münze war?!
Und wenn man keinen Kaufbeleg hat bleibt die Frage der Nachvollziehbarkeit, also wenn man sagt man hätte schon früher gekauft.....
Formal korrekt müsste man wohl den Kaufpreis mit Datum/Uhrzeit nachweisen, den börsenwert der BTC ermitteln und vom Kaufpreis abziehen um den "Münzwert" zu ermitteln.... aber ganz ehrlich, das ist reine Spekulation....
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Acura3600
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January 24, 2025, 11:14:56 PM |
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wie verhält es sich mit Bitcoin, die zb. auf einer Casascius münze oder auf einem satori poker chip seit vielen jahren liegen und man diese nun entwerten 'peelen' möchte? was ich damit sagen möchte ist, dass das aufladen dieser beiden sammlerstücke nicht persönlich vom käufer vollzogen worden sind, sondern vom 'hersteller', welcher dann die geladenen münzen/chips dann in den umlauf gebracht hat so gesehen, liegen die dort seit fast 10 jahren unberührt rum auf einer BTC-adresse oder gilt dann der zeitpunkt des erwerbs dieser sammlerstücke?
Antwort der KI: In Deutschland werden Kryptowährungen, unabhängig davon, in welcher Form sie gehalten werden (wie z.B. auf Casascius Münzen oder Satori Poker Chips), steuerlich als "sonstige Wirtschaftsgüter" eingestuft. Hier sind einige relevante Punkte zur Steuerthematik im Zusammenhang mit dem Veräußern dieser Kryptowährungen: Private Veräußerungsgeschäfte: Der Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen wie Bitcoin gilt als privates Veräußerungsgeschäft gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Das bedeutet, dass die Gewinne aus solchen Transaktionen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert werden, es sei denn, bestimmte Freigrenzen oder Haltefristen werden eingehalten. Haltefrist: Wenn die Kryptowährung länger als ein Jahr gehalten wurde, bevor sie veräußert wird, sind die Gewinne aus dem Verkauf steuerfrei. Das gilt auch für Kryptowährungen, die auf physischen Trägern wie Casascius Münzen oder Satori Poker Chips gespeichert sind, solange diese Träger nicht innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb der Kryptowährung veräußert werden. Freigrenze: Für private Veräußerungsgeschäfte gibt es eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr. Überschreitet der Gewinn diese Grenze, muss der gesamte Gewinn versteuert werden, nicht nur der Betrag über 1.000 Euro. Veräußerung: Das "Peelen" der Münzen oder Chips, also das Entwerten der darauf gespeicherten Kryptowährung, wird steuerlich als Veräußerung angesehen, wenn diese Kryptowährung danach verkauft oder getauscht wird. Wenn die Münzen oder Chips selbst verkauft werden, gilt dies ebenfalls als Veräußerung, und die dadurch erzielten Gewinne müssen entsprechend versteuert werden, wenn die Haltefrist nicht eingehalten wurde. Dokumentation: Es ist wichtig, alle Transaktionen genau zu dokumentieren, insbesondere Kauf- und Verkaufsdaten sowie die jeweiligen Preise, um bei der Steuererklärung Nachweise liefern zu können. FIFO-Methode: Für die Berechnung der Anschaffungskosten und Gewinne wird oft die First-In-First-Out-Methode (FIFO) herangezogen, obwohl dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, aber in der Praxis weit verbreitet. Zusammenfassend: Wenn Sie Bitcoin auf Casascius Münzen oder Satori Poker Chips seit vielen Jahren halten und diese nun entwerten und verkaufen möchten, sind die Gewinne steuerfrei, sofern die Haltefrist von mehr als einem Jahr eingehalten wurde. Andernfalls müssen Sie die Gewinne steuerlich angeben und entsprechend Ihrem Einkommensteuersatz versteuern.
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cygan
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January 25, 2025, 06:42:59 AM |
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✂️ Zusammenfassend: Wenn Sie Bitcoin auf Casascius Münzen oder Satori Poker Chips seit vielen Jahren halten und diese nun entwerten und verkaufen möchten, sind die Gewinne steuerfrei, sofern die Haltefrist von mehr als einem Jahr eingehalten wurde. Andernfalls müssen Sie die Gewinne steuerlich angeben und entsprechend Ihrem Einkommensteuersatz versteuern.
hmm, ok. also bedeutet das im umkehrschluss, wenn ich heute eine Casascius münze kaufen würde, die vor jahren aufgeladen worden ist, komme ich direkt in die steuerfreiheit? denn wenn ich diese dann entwerten würde und den privaten schlüssel in meine eigene wallet importieren würde, dann bekäme ich doch zugriff auf diese 'alte' wallet, die vor jahren mit diesem BTC-betrag aufgeladen worden ist bedeutet also dann auch, dass ich nichts bei der steuererklärung angeben müsste, weil laut der blockchain die BTC dort auf der adresse seit jahren unberührt gelegen haben und ich somit auch nicht den erwerb der münze nachweisen muss oder mache ich da jetzt n gedankenfehler?
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MaxMueller
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January 25, 2025, 10:08:47 AM |
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oder mache ich da jetzt n gedankenfehler?
Ich denke das ist wirklich ein Denkfehler. Der Anschaffungsvorgang wäre ja die Übergabe der Münze gegen entsprechende Geldzahlung. Ab dann läuft die Jahresfrist. Die Frage ist eher wie man die Anschaffung nachvollziehen will wenn du keine Angaben machst. Blockchain dürfte ja in dem Fall schonmal rausfallen....
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cygan
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January 25, 2025, 10:22:55 AM |
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✂️ Ich denke das ist wirklich ein Denkfehler. Der Anschaffungsvorgang wäre ja die Übergabe der Münze gegen entsprechende Geldzahlung. Ab dann läuft die Jahresfrist.
Die Frage ist eher wie man die Anschaffung nachvollziehen will wenn du keine Angaben machst. Blockchain dürfte ja in dem Fall schonmal rausfallen....
aber wenn ich im explorer dann die BTC-adresse, die von der Cas-münze abgeleitet wird, eingebe, kann jeder sehen wann die satoshis dort gesendet worden sind und ob es sich um eine BTC-adresse handelt, die einer Casascius oder einem satori chip gehörte, kann man eh nicht ersehen und das ist doch das auschlaggebende mmn, wenn ich dem fa beweisen kann (und das könnte man aufgrund der 'Cas'- BTC-adresse) dass die satoshis länger als 1 jahr nicht bewegt wurden, dann bin ich doch in der steuerfreiheit...
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MaxMueller
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January 25, 2025, 10:39:29 AM |
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Ich denke für den Anschaffungszeitpunkt ist lediglich relevant wann du Zugriff auf die Münze und damit die BTC-Adresse bekommst, egal wie lange die Coins auf der Wallet liegen. Ist zumindest bei Erbschaft so und ergibt ja auch logisch Sinn.
Aber was es da auf jeden Fall gibt ist ein Durchsetzungsdefizit auf Seiten der Finanzbehörden, denn für die dürfte es relativ unmöglich sein zu ermitteln (und im Zweifel nachzuweisen), dass du die Münze kürzlich erst gekauft hast und nicht z.B. vor 10 Jahren in einem Gewinnspiel hier im Forum gewonnen hast, als der Wert noch unterhalb sämtlicher Freigrenzen lag.
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seolein
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January 31, 2025, 08:47:28 AM |
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Verlangt das Finanzamt oder Bank auch nach Nachweisen aus dem Blockchain Explorer selbst um genau zu prüfen dass die Bestände im Wallet mit den angegebenen Käufen auf der Börse zeitlich zusammenpassen? Oder werden immer nur die Nachweise verlangt die den Kauf auf der Börse belegen?
Hintergrund der Frage ist, dass ich viele einzelne BTC Käufe getätigt habe, allerdings durch Altcoin trading ist die ganze Transaktions History unübersichtlich geworden, ich weis jetzt quasi nicht mehr genau welche Käufe auf Kraken, Coinbase usw genau zu meinem aktuellen BTC Bestand im Cold Wallet zu zuordnen sind...
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MaxMueller
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January 31, 2025, 09:30:04 AM |
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Verlangt das Finanzamt oder Bank auch nach Nachweisen aus dem Blockchain Explorer selbst um genau zu prüfen dass die Bestände im Wallet mit den angegebenen Käufen auf der Börse zeitlich zusammenpassen? Oder werden immer nur die Nachweise verlangt die den Kauf auf der Börse belegen?
Hintergrund der Frage ist, dass ich viele einzelne BTC Käufe getätigt habe, allerdings durch Altcoin trading ist die ganze Transaktions History unübersichtlich geworden, ich weis jetzt quasi nicht mehr genau welche Käufe auf Kraken, Coinbase usw genau zu meinem aktuellen BTC Bestand im Cold Wallet zu zuordnen sind...
In der Regel gibt es spezialisierte Anbieter von Tracking Tools. Ich nutze Blockpit, andere hier nutzen Cointracking. Dort kann man Trades auf viele Arten importieren, die bequemsten dabei sind Importieren via Börsen-API oder via Blockchain bei eigenen wallets. Dort werden dann auch schon automatisch Transaktionen (also Aus- mit Eingängen) verknüpft, entweder als Transfer zwischen Wallets oder als Trade zwischen Coins. Das klappt i.d.R. nicht zu 100% sodass man dann nochmal im Einzelfall nachschauen muss ob man selber Sachen verlinkt. Ist man Fertig bekommt man einen "geprüften Steuerreport" der bei mir vom FA bislang noch nie hinterfragt wurde. Ich hab da bislang immer nur die Zusammenfassung hingeschickt, die Transaktionen schaut sich da glaube niemand einzeln an (wenn du das schon nicht mehr nachvollziehen kannst wie soll es dann erst der FA Mitarbeiten?).
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seolein
Member

Offline
Activity: 93
Merit: 16
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January 31, 2025, 12:31:02 PM |
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Verlangt das Finanzamt oder Bank auch nach Nachweisen aus dem Blockchain Explorer selbst um genau zu prüfen dass die Bestände im Wallet mit den angegebenen Käufen auf der Börse zeitlich zusammenpassen? Oder werden immer nur die Nachweise verlangt die den Kauf auf der Börse belegen?
Hintergrund der Frage ist, dass ich viele einzelne BTC Käufe getätigt habe, allerdings durch Altcoin trading ist die ganze Transaktions History unübersichtlich geworden, ich weis jetzt quasi nicht mehr genau welche Käufe auf Kraken, Coinbase usw genau zu meinem aktuellen BTC Bestand im Cold Wallet zu zuordnen sind...
In der Regel gibt es spezialisierte Anbieter von Tracking Tools. Ich nutze Blockpit, andere hier nutzen Cointracking. Dort kann man Trades auf viele Arten importieren, die bequemsten dabei sind Importieren via Börsen-API oder via Blockchain bei eigenen wallets. Dort werden dann auch schon automatisch Transaktionen (also Aus- mit Eingängen) verknüpft, entweder als Transfer zwischen Wallets oder als Trade zwischen Coins. Das klappt i.d.R. nicht zu 100% sodass man dann nochmal im Einzelfall nachschauen muss ob man selber Sachen verlinkt. Ist man Fertig bekommt man einen "geprüften Steuerreport" der bei mir vom FA bislang noch nie hinterfragt wurde. Ich hab da bislang immer nur die Zusammenfassung hingeschickt, die Transaktionen schaut sich da glaube niemand einzeln an (wenn du das schon nicht mehr nachvollziehen kannst wie soll es dann erst der FA Mitarbeiten?). Ich nutze Koinly mit den Börsen APIs aber nur die kostenlose Version, hab also noch nie nen Steuerreport dort gezogen. Würde aber dann ja evtl Sinn machen in diesem Falle. Ich hoffe ich kann dort dann auch einen Report per Coin erstellen sonst wirds wirklich chaotisch, die Historie geht zurück bis 2017. Damit würde ich halt meine komplette Trading Historie offenlegen nehme ich an. Aber lieber so wie einzeln Belege raussuchen. Und sind auch alles Coins auf Börsen gekauft also nix dubioses dabei, sollte ja dann passen. Wäre natürlich auch nur notwendig falls das FA anklopft weil eigtl sind alle Coins steuerfrei und werden somit auch von mir nicht in der Steuererklärung angegeben sein.
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