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Author Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ  (Read 897241 times)
BTCLiz
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February 07, 2021, 07:52:19 AM
 #2841

Hallo,

ich habe eine Steuerfrage. Unter https://community.avax.network/ kann man kleinere Aufgaben erfüllen, wofür man Punkte bekommt, die dann in $AVAX eingetauscht werden können. Diese "Rewards" möchte ich natürlich sauber versteuern. Unter welchen Punkt der Steuererklärung fallen diese Rewards?
bct_ail
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February 07, 2021, 10:19:17 PM
 #2842

Hallo,

ich habe eine Steuerfrage. Unter https://community.avax.network/ kann man kleinere Aufgaben erfüllen, wofür man Punkte bekommt, die dann in $AVAX eingetauscht werden können. Diese "Rewards" möchte ich natürlich sauber versteuern. Unter welchen Punkt der Steuererklärung fallen diese Rewards?

Da du dafür etwas "aktiv" machst, sehe ich es als sonstiges Einkommen §22 Nr.3 EStG. Zu versteuern nach dem Zuflussprinzip. Bei Verkauf nicht mehr zu versteuern.
Roccker
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February 08, 2021, 12:08:25 AM
 #2843

Österreich:
Verkäufe mit Halten weniger als einem Jahr

Außerbetriebliche Einkünfte -> Sonstige Einkünfte -> Veräußerungsgeschäfte sonstiger privater Wirtschaftsgüter
-> unterliegt der Einkommenssteuer, wird also zum Einkommen (zb wo auch Lohn durch nichtselbstständige Arbeit und Einkünfte durch selbstständige Arbeit dazugehören)

Frage: Wie ist das mit der Sozialversicherung?
Wenn ich bei selbstständiger Arbeit über die Grenze komme 5500e ungefähr, muss ich mich der SVS (Der Sozialversicherung für die Selbstständigen) versichern lassen und Sozialversicherung zahlen (Egal ob ich schon durch nichtselbständige Arbeit auch sozialversichert bin).

Wie ist es wenn ich durch private Veräußerungsgeschäfte zb 6000 euro verdiene. Hat das irgendeine Auswirkung auf die Sozialversicherung? (Einkommens-steuer klar, da wird es einfach zum Einkommen addiert)

Gedanken immer gerne

The Case for Bitcoin:
https://bitcointalk.org/index.php?topic=4882599.msg43979219#msg43979219


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elitenoob
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February 08, 2021, 08:11:31 AM
 #2844

Hallo liebe community. Ich habe denke ich ein riesen Problem...

Ich habe einige Jahre ohne Krankenversicherung von meinen Ersparnissen (Kapitalerträge durch btc) vor mich hin gelebt aufgrund von verschiedenen Faktoren...

Jetzt wollte ich mich wieder krankenversichern lassen und die Krankenkasse fordert für meine Erträge einen Nachweis, den ich entweder als Jahresbeschluss der Bank oder des Einkommensteuerbescheids nachlegen soll. Klar, die brauchen sie ja um die Beiträge zu berechnen.

Jetzt ist es aber so, dass ich nie eine Einkommensteuererklärung gemacht habe...ja, ich weiß hätte hätte Fahrradkette...

Was kann ich jetzt da machen? Theoretisch könnte ich ja die kompletten Kontoauszüge was rein und raus floss vom Konto ausdrucken um zu zeigen wie hoch mein "Einkommen" war damit sie die Beiträge berechnen können.
Ich wollte jetzt endlich mal mein Leben in den Griff bekommen...

Hoffe jemand hat da eine Idee bzw kann mich auf einen ähnlichen Fall verweisen.

Roccker
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February 08, 2021, 08:19:54 AM
 #2845

Wo wohnst du?

In Österreich meldest du einfach dass du selbstständig bist bei der SVS und wupsi zahlst du schon Krankenversicherung, easy peasy..

The Case for Bitcoin:
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February 08, 2021, 08:26:32 AM
 #2846

Wo wohnst du?

In Österreich meldest du einfach dass du selbstständig bist bei der SVS und wupsi zahlst du schon Krankenversicherung, easy peasy..
Deutschland. Damals aus der Familienversicherung ausgeschieden und da fing mein Untergang an...
Man muss sich ja immer bei der zuletzt gemeldeten Versicherung melden, das tat ich auch. Also gesetzlich Krankenversichert.
Roccker
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February 08, 2021, 09:17:20 AM
 #2847

Mach einfach Einkommenssteuererklärung (in Österreich denk ich kann man das für letzten 5 Jahre machen, in Deutschland wahrscheinlich auch, den vom letzten Jahr natürlich sowieso, und den wirst wohl brauchen).

The Case for Bitcoin:
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February 08, 2021, 09:28:54 AM
 #2848

Hmm in Deutschland kann man wohl rückwirkend von 4 Jahren eine Einkommenssteuererklärung abgeben. In meinem Fall wären das eher knapp 9 Jahre...

Mein Problem ist jetzt, dass ich über Jobcenter Antrag gestellt habe und die erst den durchbringen können wenn ich eine Krankenversicherungsnummer angeben kann. Jene habe ich ja jetzt schon aber bin eben erst versichert, wenn ich der KK mein Einkommen nachweisen kann. Ich kann jetzt nicht noch Wochen/Monate warten bis das FA mir was zuschickt...bin da echt überfragt. Selbst wenn, dann hätte ich nicht das Kapital um irgendwelche Steuern da groß zurückzuzahlen...

edit:
Der Sachbearbeiter meinte er würde mir nahe legen einen Job sich zu suchen dann wäre man eh Pflichtversichert...aber der jetzige Antrag ist für Nichtversicherte, ab dem Zeitpunkt wo ich nicht mehr versichert war...

Frage mich ob mein Leben noch einen Sinn hat...oder doch eine Brücke mir suche...
Roccker
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February 08, 2021, 09:54:33 AM
 #2849

Wtf, irgendwelche afrikanischen Eltern sehen ihr Baby an Hunger sterben und du willst dich offen weil du dich in einer rechtlichen Sache grad nicht ganz auskennst)
Während du in einem der reichsten Länder bist mit 10 Stellen die dich beraten können, mit Computer und Internet wo du alles recherchieren kannst.
 
Dein Problem ist du hast keine Krankenversicherung, willst aber eine, oder? Und hast noch nie in deinem Leben gearbeitet. Haufen Möglichkeiten. (In Österreich, in Deutschland ist es wahrscheinlich sehr gleich: Einen Job suchen wo du angestellt bist mit Sozialversicherung (muss so über 550eur pro Monat Verdienst sein, zb für 15h die Woche). Oder geringfügig wo arbeiten ohne Versicherung (zb fallweises arbeiten, pro Monat unter 550euro) und dann gibts wohl sozialversicherung für geringfügige für so 60eur pro Monat oder so. Oder sich einfach melden dass man selbstständig arbeitet, dann kostet Versicherung wohl so 150eur pro Monat. Hättest schon mal gearbeitet (in Österreich 2 Jahre) dann könntest dich einfach arbeitslos melden und wärst dann auch versichert. (Wennst ganz arm bist kriegst Mindestsicherung und bist auch versichert, da müssen aber vorher wohl deine Eltern kein Geld mehr haben). Ich denk das war meine letzte Antwort, vielleicht schreib mir per pm weil das ganze scheint mir etwas off-topic

The Case for Bitcoin:
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February 08, 2021, 10:00:21 AM
 #2850

Danke für dein Feedback.
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February 08, 2021, 10:13:22 AM
 #2851

Easiest Way, job suchen.
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February 08, 2021, 11:06:02 AM
 #2852

Mein Problem ist jetzt, dass ich über Jobcenter Antrag gestellt habe und die erst den durchbringen können wenn ich eine Krankenversicherungsnummer angeben kann. Jene habe ich ja jetzt schon aber bin eben erst versichert, wenn ich der KK mein Einkommen nachweisen kann. Ich kann jetzt nicht noch Wochen/Monate warten bis das FA mir was zuschickt...bin da echt überfragt. Selbst wenn, dann hätte ich nicht das Kapital um irgendwelche Steuern da groß zurückzuzahlen...
Ich denke die Krankenersicherungsnummer sollte reichen das du für aktuell laufende Zeiten übers Jobcenter wieder versichert bist sobald dein Antrag bewilligt wurde und das Jobcenter dies an die KV meldet das du im Leistungsbezug bist. Ansonsten wie der Jobcentermitarbeiter dir schon geraten hat, eine Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen und dein AG meldet dich bei der KV an. In Deutschland gilt die Krankenversicherungspflicht seit 1. April 2007, daher möchte die Krankenersicherung natürlich noch dein Einkommen der letzten Jahre wissen um die Beiträge und Säumnisszuschläge der letzten Jahre berechnen zu können.
Das wird sicherlich eine erschreckend hohe Summe, aber auch das ist kein Grund sich eine Brücke zu suchen. Wichtig ist das du mit der Krankenversicherung offen über das Problem kommunizierst, dann findet sich auch dafür eine Lösung. Da es viele Fälle gab wo sich hohe Schulden durch nichtgezahlte Beiträge der Krankenversicherungen angehäuft hatten, gab es ein 2013 ein "Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der GKV". Ob dies auch heute noch irgendwie hilft, bin ich leider nicht informiert.

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elitenoob
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February 08, 2021, 11:20:34 AM
 #2853

Mein Problem ist jetzt, dass ich über Jobcenter Antrag gestellt habe und die erst den durchbringen können wenn ich eine Krankenversicherungsnummer angeben kann. Jene habe ich ja jetzt schon aber bin eben erst versichert, wenn ich der KK mein Einkommen nachweisen kann. Ich kann jetzt nicht noch Wochen/Monate warten bis das FA mir was zuschickt...bin da echt überfragt. Selbst wenn, dann hätte ich nicht das Kapital um irgendwelche Steuern da groß zurückzuzahlen...
Ich denke die Krankenersicherungsnummer sollte reichen das du für aktuell laufende Zeiten übers Jobcenter wieder versichert bist sobald dein Antrag bewilligt wurde und das Jobcenter dies an die KV meldet das du im Leistungsbezug bist. Ansonsten wie der Jobcentermitarbeiter dir schon geraten hat, eine Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen und dein AG meldet dich bei der KV an. In Deutschland gilt die Krankenversicherungspflicht seit 1. April 2007, daher möchte die Krankenersicherung natürlich noch dein Einkommen der letzten Jahre wissen um die Beiträge und Säumnisszuschläge der letzten Jahre berechnen zu können.
Das wird sicherlich eine erschreckend hohe Summe, aber auch das ist kein Grund sich eine Brücke zu suchen. Wichtig ist das du mit der Krankenversicherung offen über das Problem kommunizierst, dann findet sich auch dafür eine Lösung. Da es viele Fälle gab wo sich hohe Schulden durch nichtgezahlte Beiträge der Krankenversicherungen angehäuft hatten, gab es ein 2013 ein "Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der GKV". Ob dies auch heute noch irgendwie hilft, bin ich leider nicht informiert.
Das ich eine Sozialversicherungspflichte Tätigkeit aufnehmen soll, riet mir der anfängliche Sachbearbeiter der KK und nicht die Tante beim Jobcenter...völlig inkompetent manche Behörden.
Klar, das geht auch mal eben so wenn man unter einem Stein hervor kommt und im Leben "spawnte"...juhu hier bin ich. Geht auch mal eben so einfach mit Corona Cheesy

Man kann eine Verzichterklärung auf Beitragermäßigung abgeben...ist dem Antrag beigefügt. Keine Ahnung wie viel das dann wird ~6-8k, ohne nachgerechnet zu haben in etwa. Mein Hauptproblem wird eher die Forderung vom FA sein weil nie was von Kapitalerträgen deklariert wurde und wie ich das jetzt handhaben soll...

Egal, wird alles etwas off topic hier...

Danke dir für deinen konstruktiven Beitrag.

edit: bitcoin kann Fluch und Segen zugleich sein...ersteres sieht man in meinem Fall
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February 08, 2021, 11:59:24 AM
 #2854

Mein Problem ist jetzt, dass ich über Jobcenter Antrag gestellt habe und die erst den durchbringen können wenn ich eine Krankenversicherungsnummer angeben kann. Jene habe ich ja jetzt schon aber bin eben erst versichert, wenn ich der KK mein Einkommen nachweisen kann. Ich kann jetzt nicht noch Wochen/Monate warten bis das FA mir was zuschickt...bin da echt überfragt. Selbst wenn, dann hätte ich nicht das Kapital um irgendwelche Steuern da groß zurückzuzahlen...
Ich denke die Krankenersicherungsnummer sollte reichen das du für aktuell laufende Zeiten übers Jobcenter wieder versichert bist sobald dein Antrag bewilligt wurde und das Jobcenter dies an die KV meldet das du im Leistungsbezug bist. Ansonsten wie der Jobcentermitarbeiter dir schon geraten hat, eine Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen und dein AG meldet dich bei der KV an. In Deutschland gilt die Krankenversicherungspflicht seit 1. April 2007, daher möchte die Krankenersicherung natürlich noch dein Einkommen der letzten Jahre wissen um die Beiträge und Säumnisszuschläge der letzten Jahre berechnen zu können.
Das wird sicherlich eine erschreckend hohe Summe, aber auch das ist kein Grund sich eine Brücke zu suchen. Wichtig ist das du mit der Krankenversicherung offen über das Problem kommunizierst, dann findet sich auch dafür eine Lösung. Da es viele Fälle gab wo sich hohe Schulden durch nichtgezahlte Beiträge der Krankenversicherungen angehäuft hatten, gab es ein 2013 ein "Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der GKV". Ob dies auch heute noch irgendwie hilft, bin ich leider nicht informiert.
Das ich eine Sozialversicherungspflichte Tätigkeit aufnehmen soll, riet mir der anfängliche Sachbearbeiter der KK und nicht die Tante beim Jobcenter...völlig inkompetent manche Behörden.
Klar, das geht auch mal eben so wenn man unter einem Stein hervor kommt und im Leben "spawnte"...juhu hier bin ich. Geht auch mal eben so einfach mit Corona Cheesy

Man kann eine Verzichterklärung auf Beitragermäßigung abgeben...ist dem Antrag beigefügt. Keine Ahnung wie viel das dann wird ~6-8k, ohne nachgerechnet zu haben in etwa. Mein Hauptproblem wird eher die Forderung vom FA sein weil nie was von Kapitalerträgen deklariert wurde und wie ich das jetzt handhaben soll...

Egal, wird alles etwas off topic hier...

Danke dir für deinen konstruktiven Beitrag.

edit: bitcoin kann Fluch und Segen zugleich sein...ersteres sieht man in meinem Fall

Als Paketfahrer nehmen Sie Dich händeringend. Hier reicht Führerscheinklasse B aus, bei einigen Zustellern müsste man noch 3 Sätze deutsch rauskriegen.
elitenoob
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February 08, 2021, 12:10:49 PM
 #2855

Steuerlich beträgt die Verjährungsfrist zehn Jahre. Sie beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Steuerzahler die unrichtige Steuererklärung abgegeben hat. Gibt er keine Steuererklärung ab, so beginnt die Verjährung drei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres der Steuerentstehung.

Habe ich grade gefunden...wenn das wahr ist, dann wäre mir damit schon sehr geholfen.
Muss ich mich dann nur rein lesen wie man den Verkauf von btc beim FA für die letzten paar Jahre angibt bzw wie da der Gewinn, den man erzielt hat, berechnet wird...
Chrisbi
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February 08, 2021, 01:42:55 PM
 #2856

Hi zusammen,
ich habe eine spezielle Frage bzgl. Steuern: Ich halte seit 2017 LEND, die ja inzwischen steuerfrei sind. Diese wurden im Oktober 2020 mehr oder minder automatisch zu AAVE umgewandelt. Muss ich nun bis Oktober 2021 mit dem Verkauf warten oder könnte ich auch jetzt schon steuerfrei verkaufen? Ein Verkauf/Kauf war es im Oktober 2020 in dem Sinne ja nicht... Vielleicht hat sich schonmal jemand darüber Gedanken gemacht?
Grüße! Smiley
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February 08, 2021, 01:46:24 PM
 #2857

Hi zusammen,
ich habe eine spezielle Frage bzgl. Steuern: Ich halte seit 2017 LEND, die ja inzwischen steuerfrei sind. Diese wurden im Oktober 2020 mehr oder minder automatisch zu AAVE umgewandelt. Muss ich nun bis Oktober 2021 mit dem Verkauf warten oder könnte ich auch jetzt schon steuerfrei verkaufen? Ein Verkauf/Kauf war es im Oktober 2020 in dem Sinne ja nicht... Vielleicht hat sich schonmal jemand darüber Gedanken gemacht?
Grüße! Smiley

Ähnliches wurde sicherlich schon mehr wie 50 mal hier diskutiert. Einfach mal selber suchen.
bct_ail
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February 08, 2021, 02:16:08 PM
Last edit: February 08, 2021, 04:49:19 PM by bct_ail
 #2858

Jetzt wollte ich mich wieder krankenversichern lassen und die Krankenkasse fordert für meine Erträge einen Nachweis, den ich entweder als Jahresbeschluss der Bank oder des Einkommensteuerbescheids nachlegen soll. Klar, die brauchen sie ja um die Beiträge zu berechnen.

Jetzt ist es aber so, dass ich nie eine Einkommensteuererklärung gemacht habe...ja, ich weiß hätte hätte Fahrradkette...

Warst du denn überhaupt verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben? Googel mal nach "einkommensteuererklärung pflicht oder freiwillig"

Hattest du die "Erträge" aus Bitcoin nach der Haltefrist von einem Jahr in Fiat eingetauscht?


Was ich nicht verstanden habe:  Du gehst zur Zeit keiner Tätigkeit nach und bist nicht krankenversichert und nun suchst du über die Arbeitsagentur Arbeit. Also willst du dich erst krankenversichern und dann arbeiten? Hast du vielleicht Anspruch auf ALG2 (Hartz4) oder ist dein BTC-Vermögen zu hoch?
BTCLiz
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February 08, 2021, 08:27:22 PM
 #2859

Hallo,

ich habe eine Steuerfrage. Unter https://community.avax.network/ kann man kleinere Aufgaben erfüllen, wofür man Punkte bekommt, die dann in $AVAX eingetauscht werden können. Diese "Rewards" möchte ich natürlich sauber versteuern. Unter welchen Punkt der Steuererklärung fallen diese Rewards?

Da du dafür etwas "aktiv" machst, sehe ich es als sonstiges Einkommen §22 Nr.3 EStG. Zu versteuern nach dem Zuflussprinzip. Bei Verkauf nicht mehr zu versteuern.
Danke für die Einschätzung. Bei sonstigem Einkommen gibt es dann auch keine zu beachtende Haltefrist, oder?
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February 08, 2021, 09:18:15 PM
Last edit: February 09, 2021, 04:12:12 AM by elitenoob
 #2860

Jetzt wollte ich mich wieder krankenversichern lassen und die Krankenkasse fordert für meine Erträge einen Nachweis, den ich entweder als Jahresbeschluss der Bank oder des Einkommensteuerbescheids nachlegen soll. Klar, die brauchen sie ja um die Beiträge zu berechnen.

Jetzt ist es aber so, dass ich nie eine Einkommensteuererklärung gemacht habe...ja, ich weiß hätte hätte Fahrradkette...

Warst du denn überhaupt verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben? Googel mal nach "einkommensteuererklärung pflicht oder freiwillig"

Hattest du die "Erträge" aus Bitcoin nach der Haltefrist von einem Jahr in Fiat eingetauscht?


Was ich nicht verstanden habe:  Du gehst zur Zeit keiner Tätigkeit nach und bist nicht krankenversichert und nun suchst du über die Arbeitsagentur Arbeit. Also willst du dich erst krankenversichern und dann arbeiten? Hast du vielleicht Anspruch auf ALG2 (Hartz4) oder ist dein BTC-Vermögen zu hoch?
Ich war nie verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben...war quasi unter dem Radar. Erträge mal mit mal ohne Haltefrist. Sehr unübersichtlich, da ich damals casascius coins gekauft habe und nach und nach in fiat gewandelt habe. Antrag auf ALG2 läuft und die brauchen nur noch die Krankenversicherungsnummer um den Antrag abzuschließen. Der Sachbearbeiter beim Jobcenter meinte, erstmal krankenversicherung und dann schaun die weiter...

Muss ich mit dem Sachbearbeiter von der Krankenversicherung klären inwieweit die jetzt Nachweise vom Einkommen brauchen um den Beitragssatz der letzten Jahre zu berechnen. Theoretisch könnte ich für jeden Monat den Zufluss auf dem Konto angeben als Beweis für meine Einnahmen.

edit: Nie verplichtet eine Steuererklärung abzugeben im Sinne von, ich wurde nie aufgefordert.

Über die Jahre nur ab und an btc in fiat umgewandelt und die Kapitalerträge hätten wohl versteuert werden müssen. Bin aber immer unter dem Grundfreibetrag gewesen. Hatte dafür aber auch nie meiner Bank/FA was von Kapitalerträgen gesagt. Jetzt ist guter Rat teuer...
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