Bullethead21
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February 18, 2021, 10:42:29 AM |
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Hallo alle zusammen, gerne möchte ich wissen wie das mit den Steuern handzuhaben ist. Grundsätzlich werden ja Bitcoins wenn diese innerhalb eines Jahres gehandelt worden sind nach Einkommensteuersatz berechnet. (Länger als ein Jahr gehalten(Kein Handel), ist alles steuerfrei.) Meine Frage bezieht sich auf Einkommensteuersatz. Ich verdiene aktuell im meinen Job ca. 45000 (also 45K) Jetzt habe ich von ca. 6 Monaten durch den Handel aus 10K Euro ->50K Euro erwirtschaftet. (diese Berechnung ist so nicht wahr, verdeutlicht jedoch den Sachverhalt am besten) Aktuell steht Bitcoin bei ca. 40K (ob der Bitcoin mehr oder weniger aktuelle jetzt kostet, spielt in bei der Berechnung eine untergeordnete Rolle) Jetzt möchte ich meinen Bitcoin verkaufen und zu FIAT-Geld machen. - Zahle ich den Steuersatz von 45K -> dieser beträgt: 22.47%
- Zahle ich den Steuersatz von 85K (Reguläres einkommen 45+ Bitcoins Handel 40 ->)= 85K dieser beträgt: 32,59%
Welcher Steuersatz wird hier als Grundlage genommen? Ohne das ich die Grenzsteuersätze im Kopf habe, ist als Grundlage die 85k zu werten. Witzig ist dann, wenn man meinetwegen seine Coins nicht verkauft weil man glaub die steigen noch. Dann kann es Böse enden beim Crash. z.B. hast du in Deinem Fall ja nun 85K zu versteuern, spekulierst auf steigende Kurse und hälst erstmal. Nun machst Du direkt im Januar Deine Steuererklärung und sollst meinetwegeb 15k€ steuern nachzahlen (fiktive Zahl). Dann vergeht etwas Zeit und Dein Steuerbescheid trudelt ein. Zwischendrin ist aber Bitcoin auf 5k€ abgestürzt. Dann heisst es Pech gehabt und Steuern zahlen. Den Verlust kannst Du dann in der nächsten Steuererklärung fortschreiben und auf zukünftige gewinne bei Veräußerungsgeschäften anrechnen lassen. Genau so ist es einem bekannten beim letzten Bitcoin Boom ergangen und er zahlt nun 20 Jahre lang einen satten Kredit ab. Im Dezember noch satte Gewinne mit Shitcoin Trading gehabt. Spekuliert dass diese mehr Wert werden, und bei Ankunft des Steuerbescheids waren diese nahezu wertlos. bzw. reichte der Erlös nichtmal aus um die Steuernachzahlung zu decken. und nein es waren keine 5k 20k oder 50k Nachzahlung, mehr :-(
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Acura3600
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February 18, 2021, 01:18:42 PM |
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Hallo alle zusammen, gerne möchte ich wissen wie das mit den Steuern handzuhaben ist. Grundsätzlich werden ja Bitcoins wenn diese innerhalb eines Jahres gehandelt worden sind nach Einkommensteuersatz berechnet. (Länger als ein Jahr gehalten(Kein Handel), ist alles steuerfrei.) Meine Frage bezieht sich auf Einkommensteuersatz. Ich verdiene aktuell im meinen Job ca. 45000 (also 45K) Jetzt habe ich von ca. 6 Monaten durch den Handel aus 10K Euro ->50K Euro erwirtschaftet. (diese Berechnung ist so nicht wahr, verdeutlicht jedoch den Sachverhalt am besten) Aktuell steht Bitcoin bei ca. 40K (ob der Bitcoin mehr oder weniger aktuelle jetzt kostet, spielt in bei der Berechnung eine untergeordnete Rolle) Jetzt möchte ich meinen Bitcoin verkaufen und zu FIAT-Geld machen. - Zahle ich den Steuersatz von 45K -> dieser beträgt: 22.47%
- Zahle ich den Steuersatz von 85K (Reguläres einkommen 45+ Bitcoins Handel 40 ->)= 85K dieser beträgt: 32,59%
Welcher Steuersatz wird hier als Grundlage genommen? Ohne das ich die Grenzsteuersätze im Kopf habe, ist als Grundlage die 85k zu werten. Witzig ist dann, wenn man meinetwegen seine Coins nicht verkauft weil man glaub die steigen noch. Dann kann es Böse enden beim Crash. z.B. hast du in Deinem Fall ja nun 85K zu versteuern, spekulierst auf steigende Kurse und hälst erstmal. Nun machst Du direkt im Januar Deine Steuererklärung und sollst meinetwegeb 15k€ steuern nachzahlen (fiktive Zahl). Dann vergeht etwas Zeit und Dein Steuerbescheid trudelt ein. Zwischendrin ist aber Bitcoin auf 5k€ abgestürzt. Dann heisst es Pech gehabt und Steuern zahlen. Den Verlust kannst Du dann in der nächsten Steuererklärung fortschreiben und auf zukünftige gewinne bei Veräußerungsgeschäften anrechnen lassen. Genau so ist es einem bekannten beim letzten Bitcoin Boom ergangen und er zahlt nun 20 Jahre lang einen satten Kredit ab. Im Dezember noch satte Gewinne mit Shitcoin Trading gehabt. Spekuliert dass diese mehr Wert werden, und bei Ankunft des Steuerbescheids waren diese nahezu wertlos. bzw. reichte der Erlös nichtmal aus um die Steuernachzahlung zu decken. und nein es waren keine 5k 20k oder 50k Nachzahlung, mehr :-( Demjenigen kann man nur empfehlen gegen die Kryptobesteuerung zu klagen https://www.andresrecht.de/aussetzung-der-vollziehung-bei-kryptowaehrungen-erstmals-erfolgreich-durchgesetzt/
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bct_ail
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February 18, 2021, 01:21:02 PM |
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Ich bin eher Langzeit-Hodler. In 2020 habe ich aber ein bisschen was verkauft. Diese hatte ich klar länger als ein Jahr gehalten. Gebt ihr solche steuerfreien Transaktionen in der Steuererklärung an oder nicht? Wenn man Informationen von Steuerberatern im Internet glauben mag, ist dies nicht notwendig.
Ganz klares ja, auch wenn es nicht nötig sein mag. Der Grund für mich ist, dass ich eine Bestätigung vom Amt habe, dass Sie es so akzeptiert haben. Wenn sich in Zukunft was an den Gesetzen ändert und es plötzlich heisst rückwirkend Steuern zahlen oder sonst irgendwas witziges von dem wir heute noch nichts wissen, dann krame ich meine altn Steuerbescheide raus und sage bitte schön, alles richtig gemacht. Im besten Fall habe ich damit ine Grundlage zum Klagen. Was sollte den in §23 EStG drin stehen, auf dass sich der Gesetzgeber rückwirkend besinnen könnte, mit der er eine Besteuerung nach der Haltefrist begründet?
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Coinbro
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February 18, 2021, 11:37:45 PM |
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Hello,
wie ist denn mittlerweile bei den Finanzämtern so der allgemeine Konsens was Nachweis der Haltefrist angeht (falls es einen gibt...), reicht der Nachweis des Kaufs bei einer Börse auf eigenen Namen, wird ein Nachweis via Blockchain gefordert oder evtl sogar beides?
Vorallem stellt sich mir die Frage wie es aussieht wenn man den Kauf auf einer Börse vor >1 Jahr nachweisen kann, aber die Verbindung zu den verkauften Coins fehlt, bspw durch Nutzung von Coinmixern.
Mal ein konkreter, rein fiktiver Fall: - Peter hat vor vielen Jahren auf einer deutschen Börse A, auf seinen Namen und mit seinem Girokonto Bitcoins gekauft. - Die Coins blieben aber nicht dort liegen sondern wurden ausgezahlt, gingen durch den Mixer, wurden einmal quer durchs Bitcoin Universum gejagdt, und landen jetzt nochmals frisch gemixt auf einer Börse B zum verkauf. - Peter meldet bei seiner Bank den baldigen Eingang einer etwas höheren, sagen wir 5-6 Stelligen Summe an um ein direktes einfrieren des Kontos zu vermeiden (Girokonto mit niedrigen Guthaben, Peter hat kein hohes Einkommen, Peter ist somit ein kleiner Verdachtserreger... Mensch Peter!). - Die compliance der Bank gibt natürlich eine Meldung über Peters hohen Geldeingang raus, das ?Finanzamt? meldet sich und fordert Nachweise, Peter legt den Auszug über die damals gekauften Coins bei der deutschen Börse vor und kann damit sowohl Herkunft als auch Haltedauer nachweisen. Ist das so das allgemeine Vorgehen? Wird man sich mit dem Auszug als Nachweis zufrieden geben oder was wird gefordert?
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Bullethead21
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February 19, 2021, 06:40:46 AM |
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Ich bin eher Langzeit-Hodler. In 2020 habe ich aber ein bisschen was verkauft. Diese hatte ich klar länger als ein Jahr gehalten. Gebt ihr solche steuerfreien Transaktionen in der Steuererklärung an oder nicht? Wenn man Informationen von Steuerberatern im Internet glauben mag, ist dies nicht notwendig.
Ganz klares ja, auch wenn es nicht nötig sein mag. Der Grund für mich ist, dass ich eine Bestätigung vom Amt habe, dass Sie es so akzeptiert haben. Wenn sich in Zukunft was an den Gesetzen ändert und es plötzlich heisst rückwirkend Steuern zahlen oder sonst irgendwas witziges von dem wir heute noch nichts wissen, dann krame ich meine altn Steuerbescheide raus und sage bitte schön, alles richtig gemacht. Im besten Fall habe ich damit ine Grundlage zum Klagen. Was sollte den in §23 EStG drin stehen, auf dass sich der Gesetzgeber rückwirkend besinnen könnte, mit der er eine Besteuerung nach der Haltefrist begründet? Der §23 geht davon aus,dass kryptos Wirtschaftsgüter sind. Das ist ja noch nicht wirklich geklärt. Sollte es hierzu neue Ansätze geben denke ich wird sich Vaterstaat schon was einfallen lassen um noch nicht verjährte Forderungen rückwirkend einzusacken. Betrachtet man die finanzielle Ländrlage aufgrund von Corona und weiterhin rasant steigende Bitcoin Kurse könnte dieser Ansatz gut als finanzieller Lückenstopfer genutzt werden. Ist nur meine Spekulation, aber wäre ich in der Politik würde ich in diese Richtung arbeiten.
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bct_ail
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February 19, 2021, 08:05:28 AM |
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Der §23 geht davon aus,dass kryptos Wirtschaftsgüter sind. Das ist ja noch nicht wirklich geklärt. Sollte es hierzu neue Ansätze geben denke ich wird sich Vaterstaat schon was einfallen lassen um noch nicht verjährte Forderungen rückwirkend einzusacken. Betrachtet man die finanzielle Ländrlage aufgrund von Corona und weiterhin rasant steigende Bitcoin Kurse könnte dieser Ansatz gut als finanzieller Lückenstopfer genutzt werden. Ist nur meine Spekulation, aber wäre ich in der Politik würde ich in diese Richtung arbeiten.
Dann sollen sie ihre Lücken endlich mal stopfen https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/bitcoin-159.htmlJa, mal sehen was da auf uns zukommt. Aber wie gesagt, ich sehe da keinen Ansatz im EStG.
wie ist denn mittlerweile bei den Finanzämtern so der allgemeine Konsens was Nachweis der Haltefrist angeht (falls es einen gibt...), reicht der Nachweis des Kaufs bei einer Börse auf eigenen Namen, wird ein Nachweis via Blockchain gefordert oder evtl sogar beides?
Vorallem stellt sich mir die Frage wie es aussieht wenn man den Kauf auf einer Börse vor >1 Jahr nachweisen kann, aber die Verbindung zu den verkauften Coins fehlt, bspw durch Nutzung von Coinmixern.
Das eine FA so, das andere so.
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Bullethead21
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February 19, 2021, 08:10:22 AM |
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Der §23 geht davon aus,dass kryptos Wirtschaftsgüter sind. Das ist ja noch nicht wirklich geklärt. Sollte es hierzu neue Ansätze geben denke ich wird sich Vaterstaat schon was einfallen lassen um noch nicht verjährte Forderungen rückwirkend einzusacken. Betrachtet man die finanzielle Ländrlage aufgrund von Corona und weiterhin rasant steigende Bitcoin Kurse könnte dieser Ansatz gut als finanzieller Lückenstopfer genutzt werden. Ist nur meine Spekulation, aber wäre ich in der Politik würde ich in diese Richtung arbeiten.
Dann sollen sie ihre Lücken endlich mal stopfen https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/bitcoin-159.htmlJa, mal sehen was da auf uns zukommt. Aber wie gesagt, ich sehe da keinen Ansatz im EStG.
wie ist denn mittlerweile bei den Finanzämtern so der allgemeine Konsens was Nachweis der Haltefrist angeht (falls es einen gibt...), reicht der Nachweis des Kaufs bei einer Börse auf eigenen Namen, wird ein Nachweis via Blockchain gefordert oder evtl sogar beides?
Vorallem stellt sich mir die Frage wie es aussieht wenn man den Kauf auf einer Börse vor >1 Jahr nachweisen kann, aber die Verbindung zu den verkauften Coins fehlt, bspw durch Nutzung von Coinmixern.
Das eine FA so, das andere so. Ich auch nicht im Einkommenssteuergesetz. Sondern dann in der neuen Verordnung oder gar im eigenen Kryptogesetz.
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Bullethead21
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February 19, 2021, 08:17:43 AM |
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Mal was anderes. Es war doch mal die Rede vom Kryptorubel? Ist das Thema noch aktuell. Hier musste man beim Rückwechseln Vom kryptorubel in "real" Rubel 13% Steuer abführen, zumindest war es mal so angedacht. Soweit mir bekannt hat Deutschland doch ein Steuerabkommen mit Russland um Doppelbesteuerung zu vermeiden. Dann wäre es doch denkbar zum Ende des Jahres seinen letzten Trade mit vollem Tradingvolumen gegenüber dem Kryptorubel zu vollziehen, diesen sich in echte Rubel umtauschen lassen , 13% Steuer abführen und dann das versteuerte Geld wieder in Krypto zu investieren.
Hat einer hierzu schon weitere Infos? Anosnten werde ich mal meine Steuerberater diesbezüglich strapazieren.
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-doubleU-
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February 19, 2021, 09:39:54 AM |
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Danke für den Artikel, Interessant fand ich den Teil In Nordrhein-Westfalen soll künftig eine eigene, staatliche Handelsplattform aufgebaut werden, über die zukünftig Bitcoins und andere Währungen veräußert werden können. Da bin ich ja mal gespannt was das wird. Überall klemmt es wenn es um Software in Behörden und Ämtern geht (sieht man ja derzeit schön bei der Auszahlung der Corona Soforthilfen, wo es angeblich bei der Software klemmt) und auf einmal will man das Rad neu erfinden? Warum nicht einfach weiterhin auf Bitcoin.de die Coins veräußern? Klar sparen Sie die Handelsgebühren einer externen Platform, aber was kostet diese (wahrscheinlich extern beauftragte) Eigenlösung? Eine richtige Handelsplattform wird es sicher mangels Volumen sowieso nicht werden, eher eine Verkaufsseite, welche die beschlagnahmten Coins nach aktuellen Kurs anbietet. Ich glaube nicht das es eine richtige, vom Staat bzw Land Nordrhein-Westfalen betriebene Krypto-Börse geben wird.
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lord raiden
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February 23, 2021, 12:57:42 PM |
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Der §23 geht davon aus,dass kryptos Wirtschaftsgüter sind. Das ist ja noch nicht wirklich geklärt. Sollte es hierzu neue Ansätze geben denke ich wird sich Vaterstaat schon was einfallen lassen um noch nicht verjährte Forderungen rückwirkend einzusacken. Betrachtet man die finanzielle Ländrlage aufgrund von Corona und weiterhin rasant steigende Bitcoin Kurse könnte dieser Ansatz gut als finanzieller Lückenstopfer genutzt werden. Ist nur meine Spekulation, aber wäre ich in der Politik würde ich in diese Richtung arbeiten.
Dann sollen sie ihre Lücken endlich mal stopfen https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/bitcoin-159.htmlJa, mal sehen was da auf uns zukommt. Aber wie gesagt, ich sehe da keinen Ansatz im EStG.
wie ist denn mittlerweile bei den Finanzämtern so der allgemeine Konsens was Nachweis der Haltefrist angeht (falls es einen gibt...), reicht der Nachweis des Kaufs bei einer Börse auf eigenen Namen, wird ein Nachweis via Blockchain gefordert oder evtl sogar beides?
Vorallem stellt sich mir die Frage wie es aussieht wenn man den Kauf auf einer Börse vor >1 Jahr nachweisen kann, aber die Verbindung zu den verkauften Coins fehlt, bspw durch Nutzung von Coinmixern.
Das eine FA so, das andere so. gibt FAs die angeben alleine die Haltedauer anhand der Blockchain anzugeben würde reichen. Ob der Spuk damit beendet ist, ist halt die frage. https://coinforum.de/topic/24468-verkauf-bitcoin-finanzamt-erfahrungen/
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Acura3600
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February 23, 2021, 01:12:06 PM |
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IBMCKU
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February 25, 2021, 09:47:14 AM |
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Hallo alle zusammen,
Meine Sachverhalt sieht wie folgt aus:
01.2019 -> Bitcoins gekauft für 10K(Anschaffungswert) 01.2021 -> Bitcoins verkauft für 45K, um 2 Tage später wieder welche zu kaufen. (habe meine Bitcoins vermehrt) aus 1.45 Bitcoins ist 1.69 Bitcoins geworden. 31.01.2021 -> Bitcoins verkauft für 68K
Meine Frage:
1. Muss ich Steuern auf Bitcoins auf: 68K-10K = 58K Steuern zahlen? 2. Muss ich Steuern auf Bitcoins auf: 68k-45K = 23K Steuern zahlen?
Vielen Dank für die Frage.
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Bullethead21
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February 25, 2021, 11:03:37 AM |
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Hallo alle zusammen,
Meine Sachverhalt sieht wie folgt aus:
01.2019 -> Bitcoins gekauft für 10K(Anschaffungswert) 01.2021 -> Bitcoins verkauft für 45K, um 2 Tage später wieder welche zu kaufen. (habe meine Bitcoins vermehrt) aus 1.45 Bitcoins ist 1.69 Bitcoins geworden. 31.01.2021 -> Bitcoins verkauft für 68K
Meine Frage:
1. Muss ich Steuern auf Bitcoins auf: 68K-10K = 58K Steuern zahlen? 2. Muss ich Steuern auf Bitcoins auf: 68k-45K = 23K Steuern zahlen?
Vielen Dank für die Frage.
23k
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bct_ail
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February 25, 2021, 11:18:55 AM |
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Hallo alle zusammen,
Meine Sachverhalt sieht wie folgt aus:
01.2019 -> Bitcoins gekauft für 10K(Anschaffungswert) 01.2021 -> Bitcoins verkauft für 45K, um 2 Tage später wieder welche zu kaufen. (habe meine Bitcoins vermehrt) aus 1.45 Bitcoins ist 1.69 Bitcoins geworden. 31.01.2021 -> Bitcoins verkauft für 68K
Meine Frage:
1. Muss ich Steuern auf Bitcoins auf: 68K-10K = 58K Steuern zahlen? 2. Muss ich Steuern auf Bitcoins auf: 68k-45K = 23K Steuern zahlen?
Vielen Dank für die Frage.
23k 23k x persönlicher Einkommenssteuersatz
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IBMCKU
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February 25, 2021, 12:04:07 PM |
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Vielen Dank.
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Queenvio
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February 25, 2021, 03:03:19 PM |
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Was macht ihr eigentlich mit Eingängen oder auch Ausgängen von euer Wallet, wo ihr euch nicht erinnern könnt, was das damals war, ist ja für den ein oder anderen schon ein paar schöne Jahre her, und damals waren es ja auch "nur" ein paar Euro zum Teil. Könnte ja Steuerrelevant sein, wenn man die Bitcoins noch auf der Wallet hat.
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bct_ail
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February 25, 2021, 03:52:41 PM |
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Reminder. Wer für 2019 noch keine Steuererkärung (bei Pflichtabgabe) abgegeben hat und noch keine Aufforderung vom FA erhalten hat, hat noch bis 28.02.2021 Zeit, diese einzureichen. Danach wird auf jeden Fall ein Verspätungszuschlag fällig.
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-doubleU-
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February 25, 2021, 10:56:14 PM |
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Wer für 2019 noch keine Steuererkärung (bei Pflichtabgabe) abgegeben hat und noch keine Aufforderung vom FA erhalten hat, hat noch bis 28.02.2021 Zeit, diese einzureichen.
Wer in den Kalender schaut, wird feststellen das der 28.02.2021 auf einen Sonntag fällt, also hat man das ganze Wochenede noch Zeit sich durch die Steuerunterlagen zu wühlen, denn es reicht aus die Steuererklärung am darauf folgenden Montag den 01.03.2021 abzugeben. Wenn man in der letzten Sekunde merkt, das man völlig überfordert ist kann man noch einen letzten Joker ziehen. Bedingt durch die Corona Krise und die teilweise Überlastung der Steuerberater durch Beantragung von Überbrückungshilfen für Ihre Mandanten, würde durch die Große Koalition beschlossen, das vom Steuerberater erstellte Erklärungen für 2019 ausnahmsweise später abgegeben werden dürfen. Der Stichtag hierfür ist der 31.8.2021.
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Bullethead21
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March 02, 2021, 07:55:15 AM |
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Was macht ihr eigentlich mit Eingängen oder auch Ausgängen von euer Wallet, wo ihr euch nicht erinnern könnt, was das damals war, ist ja für den ein oder anderen schon ein paar schöne Jahre her, und damals waren es ja auch "nur" ein paar Euro zum Teil. Könnte ja Steuerrelevant sein, wenn man die Bitcoins noch auf der Wallet hat.
Plausible Eigenbelege
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fronti
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March 02, 2021, 09:50:47 PM |
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Was macht ihr eigentlich mit Eingängen oder auch Ausgängen von euer Wallet, wo ihr euch nicht erinnern könnt, was das damals war, ist ja für den ein oder anderen schon ein paar schöne Jahre her, und damals waren es ja auch "nur" ein paar Euro zum Teil. Könnte ja Steuerrelevant sein, wenn man die Bitcoins noch auf der Wallet hat.
Plausible Eigenbelege und dann kommt die diskussion mit dem Finanzamt: "die 5 BTC kamen aus Gavins Faucet" "niemand hatte 5 BTC in Faucets verschenkt!" "damals schon" aber ja so sollte man das machen.
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If you like to give me a tip: bc1q8ht32j5hj42us5qfptvu08ug9zeqgvxuhwznzk
"Bankraub ist eine Unternehmung von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." Bertolt Brecht
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