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Author Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ  (Read 882237 times)
tyz
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February 16, 2022, 10:28:05 AM
 #3301

@bct_ail

Hast du eine Idee ob bzw wie man beim Faucet User Ausschüttungen als Ausgaben deklarieren kann? Smiley

Hast du für dein Faucet ein Gewerbe angemeldet oder läuft das über eine Selbstständigkeit von dir? Falls ja, dann kannst du das einfach als Ausgaben angeben. Falls du das als Privatperson machst, wird das sicherlich schwierig. Wenn es blöd läuft, dann sieht das FA deine Tätigkeit als Gewerbe, da die Absicht besteht damit Gewinne zu erzielen. Aber besser du wendest dich an einen Steuerberater, auch wenn der am Ende wahrscheinlich teurer sein wird als deine Gewinne  Undecided
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Mist3rX
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February 16, 2022, 02:32:47 PM
 #3302

@bct_ail und @tyz

Danke für eure Antworten, es läuft noch nichts, es ist nur eine Idee, wenn wäre es als GbR.

Ich habe einen Steuerberater gefragt, er sagte zu mir folgendes:

Der Kostenabzug für Geschenke/Streuwerbeartikel ist gem. § 4 Abs. 5 EStG eingeschränkt möglich.
Die Einzelheiten des Kostenabzug hängen vom Wert des verschenkten Sache ab.
Grundsätzlich sind Einzelaufzeichnungen zu jeder einzelnen Schenkung zu machen, sofern die Finanzverwaltung nicht von einem sog. Streuwerbeartikel ausgeht. Hierzu gibt es schon in der klassischen Economy keine klare Aussage, zu einem Faucet für BTC oder andere Kryptowährungen fehlt jegliche Regelung.
Hier können Sie nur eine Auskunft des Finanzamts einholen.


Somit ist das wohl leider nicht klar geregelt, sehr schade.

Best regards Smiley
lassdas
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February 16, 2022, 03:27:35 PM
 #3303

Also ich bin ja kein Steuerberater, aber das sind doch keine Schenkungen.

Früher™ war das vllt mal so, bspw beim ersten "Faucet" von Gavin, da musste man nur ne Adresse eintragen und bekam 5BTC geschenkt,
aber ob das danach jemals wieder irgendwer so gemacht hat, da hab ich schon so meine Zweifel.

In der Regel wird der Nutzer doch dafür bezahlt (nicht beschenkt), sich Werbung anzusehen, Du erhälst für die Coins eine Gegenleistung (was bei Geschenken nicht der Fall ist).
ewibit
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February 16, 2022, 09:01:58 PM
 #3304

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Früher™ war das vllt mal so, bspw beim ersten "Faucet" von Gavin, da musste man nur ne Adresse eintragen und bekam 5BTC geschenkt,
aber ob das danach jemals wieder irgendwer so gemacht hat, da hab ich schon so meine Zweifel.



Ja, gab es öfters,
z.B. XRP musste man _nur_ eine email angeben -> 40k geschenkt
DCR dasselbe
und noch andere...

lassdas
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February 16, 2022, 11:07:41 PM
 #3305

Ich habs nich so mit Altcoins, kenne weder XRP (is das Ripple?), noch DCR.  Cool

Waren das dann nich eher "Airdrops", als "Faucet-Schenkungen"?
Wer hat die verteilt? Hat da tatsächlich jemand seine selbst erworbenen/verdienten XRP und DCR an interessierte Neulinge verschenkt?
HeRetiK
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February 17, 2022, 11:06:20 AM
 #3306

Ich habs nich so mit Altcoins, kenne weder XRP (is das Ripple?), noch DCR.  Cool

Waren das dann nich eher "Airdrops", als "Faucet-Schenkungen"?
Wer hat die verteilt? Hat da tatsächlich jemand seine selbst erworbenen/verdienten XRP und DCR an interessierte Neulinge verschenkt?


Da gab's mal ne Newsletter Aktion von der Ripple Foundation oder wie die heißt Smiley

An die Details kann ich mich nicht mehr erinnern, aber im Prinzip so wie du heute bei fast jedem Online-Shop einen 5 Euro Gutschein für eine Newsletter-Registrierung kriegst gab's damals (2013?) so um die 10 (?) Dollar in XRP.

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ewibit
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February 17, 2022, 04:03:35 PM
 #3307

Ich habs nich so mit Altcoins, kenne weder XRP (is das Ripple?), noch DCR.  Cool

Waren das dann nich eher "Airdrops", als "Faucet-Schenkungen"?
Wer hat die verteilt? Hat da tatsächlich jemand seine selbst erworbenen/verdienten XRP und DCR an interessierte Neulinge verschenkt?


ja ist Ripple
und bei DCR = Decred
https://www.coingecko.com/en/coins/decred

habe ich damals (zu spät) mitbekommen dass sich jemand schlauerweise ~100 email Adressen zugelegt hat und dann für jede xxx DCR geschenkt bekam Cheesy

DCR war mal auf 0,017 BTC bzw. ~50 USD (falls er es nicht gleich verkauft hat....)  Shocked
hat sich also wahrscheinlich ausgezahlt für ihn Cheesy
seolein
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April 02, 2022, 01:29:39 PM
 #3308

Frage zu folgender Situation:

Person A hat in April 2021 Crypto verkauft die unter 1 Jahr gehalten wurden, somit steuerpflichtig. Hatte zu dem Zeitpunkt Festanstellung als Angestellter.
Jetzt wird gerade die Steuererklärung vorbereitet, Person A ist aber seit 3 Monaten Empfänger von ALG 1...

Mit welchem Steuersatz werden die cryptos versteuert? mit dem zum Zeitpunkt des Verkaufs oder mit dem aktuellen der deutlich niedriger ist?
Münzpräger
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April 02, 2022, 05:47:44 PM
 #3309

Frage zu folgender Situation:

Person A hat in April 2021 Crypto verkauft die unter 1 Jahr gehalten wurden, somit steuerpflichtig. Hatte zu dem Zeitpunkt Festanstellung als Angestellter.
Jetzt wird gerade die Steuererklärung vorbereitet, Person A ist aber seit 3 Monaten Empfänger von ALG 1...

Mit welchem Steuersatz werden die cryptos versteuert? mit dem zum Zeitpunkt des Verkaufs oder mit dem aktuellen der deutlich niedriger ist?

Es ergibt mit der Frage nur Sinn, den durchschnittlichen Steuersatz auf das Jahr gesehen zu betrachten und der ergibt sich aus den zu versteuernden Einkünften des Jahres. Dazu zählen auch die sonstigen Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften. Durch ALG 1 Empfang sinkt natürlich das Jahreseinkommen im Vergleich zur Vollbeschäftigung und somit auch der durchschnittliche Steuersatz.

Wenn du unbedingt den Grenzsteuersatz auf die Cryptverkäufe errechnen willst, rechne alle "normalen Einkünfte" zusammen und schau in welchem Bereich der Progressionstabelle du dann bist. Jeder Crypto-Euro würde dann mit dem entsprechenden Grenzsteuersatz versteuert.
bct_ail
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April 04, 2022, 07:14:13 AM
 #3310

Frage zu folgender Situation:

Person A hat in April 2021 Crypto verkauft die unter 1 Jahr gehalten wurden, somit steuerpflichtig. Hatte zu dem Zeitpunkt Festanstellung als Angestellter.
Jetzt wird gerade die Steuererklärung vorbereitet, Person A ist aber seit 3 Monaten Empfänger von ALG 1...

Mit welchem Steuersatz werden die cryptos versteuert? mit dem zum Zeitpunkt des Verkaufs oder mit dem aktuellen der deutlich niedriger ist?

Die Einkommensteuererklärung gilt immer für das Jahr, in dem das zu versteuernde Einkommen angefallen ist. Der Gewinn oder Verlust aus dem Verkauf der Kryptowährungen muss Person A somit für das Jahr 2021 versteuern. Wie Münzpräger schon gesagt hat, gilt das zu versteuernde Gesamteinkommen des Jahres 2021 und aus diesem ist der entsprechendede Steuersatz zu ermittteln.
Genauso würde nur das Jahr 2022 betrachtet werden. Bezieht jemand 2022 nur ALG I, würde diese Person keine Steuern bezahlen. Trotzdem ist eine Abgabe der Steuererklärung Pflicht, wenn diese sogenannte Lohnersatzleistung >410€ beträgt.
Fornalutx
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April 08, 2022, 10:02:41 AM
 #3311

www.accointing.com ist derweil ganz gratis und ich benütze es (bei cointracking war ich an maximalen Transaktionen und hätte dann wohl zahlen müssen)

Habe gerade auch den Steuerreport über Accointing generiert. Hast du die ganzen Unterlagen beim Finanzamt eingereicht oder trägst du die Werte nur in die passenden Anlagen/Vorlagen ein?
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April 08, 2022, 11:26:48 AM
 #3312

Habe gerade auch den Steuerreport über Accointing generiert. Hast du die ganzen Unterlagen beim Finanzamt eingereicht oder trägst du die Werte nur in die passenden Anlagen/Vorlagen ein?

Du musst seit 2017 gar keine Belege mehr mitschicken, sondern nur vorhalten und auf Nachfrage entsprechend vorlegen. Mitschicken nur, wenn es explitit in den Vordrucken bzw. Anleitungen drin steht.
https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/welche-belege-muessen-in-die-steuererklaerung.html
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April 16, 2022, 10:23:56 AM
 #3313

Habe gerade auch den Steuerreport über Accointing generiert. Hast du die ganzen Unterlagen beim Finanzamt eingereicht oder trägst du die Werte nur in die passenden Anlagen/Vorlagen ein?

Du musst seit 2017 gar keine Belege mehr mitschicken, sondern nur vorhalten und auf Nachfrage entsprechend vorlegen. Mitschicken nur, wenn es explitit in den Vordrucken bzw. Anleitungen drin steht.
https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/welche-belege-muessen-in-die-steuererklaerung.html

Danke für die Info.
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April 16, 2022, 07:16:44 PM
 #3314

Da es hier glaube noch nirgends benannt wurde...
Durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz wurden die Abgabefristen für das Jahr 2020 weiter verlängert. Dies Betrifft aber wohl nur die 2020er Steuererklärungen welche durch eine prof. Steuerfachkraft erstellt und eingereicht werden.

Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2022-04-01-weitere-verlaengerung-der-erklaerungsfristen-fuer-den-besteuerungszeitraum-2020-durch-das-vierte-corona-steuerhilfegesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=1

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bct_ail
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April 18, 2022, 07:10:40 PM
 #3315

Da es hier glaube noch nirgends benannt wurde...
Durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz wurden die Abgabefristen für das Jahr 2020 weiter verlängert. Dies Betrifft aber wohl nur die 2020er Steuererklärungen welche durch eine prof. Steuerfachkraft erstellt und eingereicht werden.

Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2022-04-01-weitere-verlaengerung-der-erklaerungsfristen-fuer-den-besteuerungszeitraum-2020-durch-das-vierte-corona-steuerhilfegesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Ja, genau. Das gilt nur für die Erklärungen, die durch einen Steuerberater eingereicht werden. DIese Abgabefrsit wurde um 3 Monate verlänger und ist jetzt auf den 31. August 2022 datiert.
Wer ohnen Steuerberater abgibt, für den ist die Frist schon abgelaufen. Sie ist tzwar auch verlängert, war aber schon am 31. Oktober 2021.
Also wer noch nicht abgegeben hat und keinen Verspätungszuschlag zahlen möchte, sollte sich einen  Steuerberater mit ins Boot holen. Es sei denn, der Verspätungszuschlag ist so gering, dass der Steuerberater teurer wäre  Wink
https://www.boerse-online.de/nachrichten/geld-und-vorsorge/steuererklarung-abgabenfristen-verlangert-1031325934
Semko
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April 21, 2022, 08:26:21 AM
 #3316

Hallo!

Grundsätzlich hab ich nur 1 Frage.

Ist mein Altbestand(2020) gefährdet, wenn ich damit Staking betreibe?

Als Beispiel: Ich hab 1000 Tokens und fange an zu Staken. Jetzt bekommen ich 10 Tokens ausgeschüttet. 
und hab jetzt 1010 Tokens. Muss ich jetzt 1010 Tokens versteuern? oder nur die 10? Kann ich die 1000 Tokens trotzdem Steuerfrei verkaufen?

freundlichen Grüßen an all Leser.  🙋🏻‍♂️
bct_ail
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April 21, 2022, 10:58:44 AM
 #3317

Ist mein Altbestand(2020) gefährdet, wenn ich damit Staking betreibe?

Als Beispiel: Ich hab 1000 Tokens und fange an zu Staken. Jetzt bekommen ich 10 Tokens ausgeschüttet.  
und hab jetzt 1010 Tokens. Muss ich jetzt 1010 Tokens versteuern? oder nur die 10? Kann ich die 1000 Tokens trotzdem Steuerfrei verkaufen?

Hallo und herzlich willkommen zurück hier im Forum.

Bisher gibt es nur einen Entwurf eines BMF-Schreibens und noch nichts handfestes. Also mit der Verlängerung auf 10 Jahre steht das noch nicht fest.

Ich und mein Steuerberater machen es so, dass nur die 10 Token einmalig bei Erhalt versteuert werden. Für den Preis eines Token nimmst du den Kurswert, wenn du den Token erhalten hast. Dafür gibt es einen Freibetrag bis 256€ nach §22 EStG. Über diese Herangehensweise hat sich bisher das FA nicht beschwert.

Die 1000 Token sind aus der Haltefrist raus, kannst du also steuerfrei verkaufen.

Den Entwurf findest du hier: Entwurf eines BMF-Schreibens: Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von Token
Semko
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April 21, 2022, 11:57:35 AM
 #3318

Danke für die schnelle Antwort! Hast mir sehr geholfen Smiley
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April 25, 2022, 11:15:04 AM
 #3319

Die 1000 Token sind aus der Haltefrist raus, kannst du also steuerfrei verkaufen.
Aber aufpassen, dass es auch gegenteilige Meinungen gibt, ganz besonders vom Finanzamt/BMF! (einzige "offizielle" mir bekannte Quelle dazu war ein btc-echo Artikel, wo das BMF dies wohl klargestellt hat)
Daher solltest du eigentlich davon ausgehen, dass coins die gestaked werden, erst nach 10 Jahren steuerfrei sind, auch wenn sie vorm staking 1 Jahr gehalten wurden. Ist natürlich eine doofe Regelung, aber das ist der worstcase und auch der warscheinlichste Fall, wenn du nicht selbst Klagen willst.
Sicherer ist es also deine Coins erst zu verkaufen, also steuerfreien Gewinn zu realisieren, und sie dann zurückzukaufen fürs Staking (sollte dann irgendwann entscheiden werden, dass die 1 jahr gehaltenen coins doch ohne Verlängerung gestaked werden können, dann ist das natürlich auch doof, ist halt die Schuld von den ungenauen Gesetzen ... aber ist vermutlich dennoch besser, als negativ überrascht zu werden)

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April 28, 2022, 08:32:52 PM
Merited by bct_ail (1)
 #3320

https://twitter.com/FlorianWimmerAT/status/1519764826389716996?t=l56gWNrrFI3N7RJmhXDPng&s=19


Anscheinend wird die 10 Jahres Regel für Staking gekippt!
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